Fachbeiträge & Kommentare zu Vollstreckung

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 02/2020, Erstattungsfäh... / 2 Aus den Gründen

Die sofortige Beschwerde gegen die Ablehnung der Festsetzung der Verfahrensgebühren ist statthaft und zulässig. Die sofortige Beschwerde wurde fristgerecht eingelegt und der Beschwerdewert ist erreicht (§§ 788 Abs. 1, 100 Abs. 4, 567 ff. ZPO). In der Sache hat die Beschwerde Erfolg. Zunächst wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf den gerichtlichen Hinweis verwiesen. I.Ü. si...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 02/2020, Keine Gerichts... / 1 Sachverhalt

Der Beschwerdeführer begehrt im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes die Aufhebung einer Kontopfändung über 427,36 EUR und dafür die Bewilligung von Prozesskostenhilfe. Der Antragsteller und Beschwerdeführer (im Folgenden: Beschwerdeführer) ist bei der Antragsgegnerin und Beschwerdegegnerin (im Folgenden: Beschwerdegegnerin) versichert. Seit mehreren Jahren besteht Streit üb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 02/2020, Rechtsprechung ... / Internationales

BGH, Beschl. v. 27.11.2019 – XII ZB 311/19 a) Die Vorschrift des § 99 Abs. 1 FamFG regelt die internationale Zuständigkeit auch für die Vollstreckung von Entscheidungen über das Umgangsrecht, wenn sich nicht aus Regelungen in völkerrechtlichen Vereinbarungen, soweit sie unmittelbar anwendbares innerstaatliches Recht geworden sind, oder Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 02/2020, Sachbezugswer... / II. Haftkostenbeiträge

Wird der Schuldner auf Antrag des Gläubigers (§ 802g ZPO) inhaftiert, weil wird ein...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 02/2020, Erstattungsfäh... / Leitsatz

Die Kosten einer Einwohnermeldeamtsanfrage sowie einer Auskunft bei der Creditreform sind auch dann erstattungsfähig, wenn es aufgrund der Auskünfte nicht mehr zur Vollstreckung kommt. LG Landshut, Beschl. v. 19.12.2019 – 32 T 3724/19mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 02/2020, Erstattungsfäh... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung ist richtig. Die Aufenthaltsermittlung durch den Rechtsanwalt stellt eine vorbereitende Maßnahme zur Vollstreckung dar.[1] Der Rechtsanwalt verdient in solchen Fällen eine 0,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3309 VV.[2] Die Frage, ob dabei die Tätigkeiten des Rechtsanwalts umfangreich waren oder nicht, spielt für den Anfall der Gebühr keine Rolle. Der BGH[3] hat zu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 02/2020, Kurz zusammen... / 3 Der Praxistipp

Prozessuale Kostenerstattungsansprüche zurückweisen Der Gläubiger kann auf der Grundlage der Entscheidung des OLG Stuttgart prozessuale Kostenerstattungsansprüche des Schuldners zurückweisen. Das sagt allerdings nicht, dass nicht zumindest auch materiell-rechtliche Kostenerstattungsansprüche entstanden sein können. Das wird im Einzelfall zu prüfen sein. Es kommen Ansprüche na...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 02/2020, Pfändungs- un... / 2 II. Die Entscheidung

Das Vollstreckungsgericht entscheidet Die Erinnerung ist zulässig. Das AG als Vollstreckungsgericht ist gem. §§ 766, 764 Abs. 1 ZPO für die Entscheidung über die Erinnerung zuständig. Eine besondere Zuständigkeit des Insolvenzgerichts ist vorliegend nicht gegeben, denn die Anwendbarkeit des § 89 Abs. 3 InsO scheidet nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens aus. Eine entsprechen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 02/2020, Sachbezugswer... / I. Sachbezugswerte

Naturalleistungen richtig bewerten Nicht selten erhält der Schuldner neben seinem baren Einkommen auch noch Naturalleistungen in Form von Kost und Logis, aber auch den Pkw, den Laptop oder das Handy, die allesamt auch privat genutzt werden dürfen. Die Zusammenrechnung des in Geld zahlbaren Einkommens und der Naturalien obliegt dann dem Drittschuldner, nicht dem Vollstreckungs...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Damrau/Tanck, Praxiskomment... / II. Vollstreckung

1. Einzelvollstreckung Rz. 33 Die Vollstreckung einer Geldauflage erfolgt nach den §§ 803 ff. ZPO. Die Auflage auf Herausgabe einer Sache wird nach § 883 ZPO vollstreckt. Vertretbare Handlungen werden nach § 887 ZPO, unvertretbare nach § 888 ZPO vollstreckt (diesen Fall hat § 2196 BGB im Auge), vorausgesetzt, sie sind überhaupt vollstreckbar. Fraglich erscheint das bei persön...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vorbemerkung zu §§ 2192 ff.... / VII. Vollstreckung gegen den Begünstigten

Rz. 18 Nach dem derzeitigen Stand hat der Begünstigte nichts, in das vollstreckt werden könnte – anders wenn man mit der hier vertretenen Auffassung davon ausgeht, dass er ein subjektives Recht in Gestalt eines Erwerbsgrundes hat. 1. Einzelvollstreckung Rz. 19 Der Erwerbsgrund, über den der Begünstigte verfügen kann, gehört zum Vermögen des Begünstigten, das dem Vollstreckungs...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Damrau/Tanck, Praxiskomment... / V. Vollstreckung

Rz. 13 Wenn ein Nachlassgläubiger nach der Beendigung des Insolvenzverfahrens aus einem Auszug aus der Insolvenztabelle nach § 201 Abs. 2 InsO in das Eigenvermögen des Erben die Zwangsvollstreckung betreibt, kann dieser – ohne einen Vorbehalt nach § 780 ZPO nachweisen zu müssen – dagegen im Wege der Vollstreckungsabwehrklage (§§ 785, 781, 767 ZPO) vorgehen. Das gilt auch dan...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Damrau/Tanck, Praxiskomment... / III. Zuständiges Gericht und Vollstreckung

Rz. 9 Zuständig für die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung ist das Gericht der freiwilligen Gerichtsbarkeit (§§ 410 Nr. 1, 413 FamFG). Gibt der Hausgenosse die eidesstattliche Versicherung freiwillig ab, braucht das Gericht die Voraussetzungen des Abs. 2 nicht vollständig zu prüfen,[25] es muss aber klären, ob der Erbe die eidesstattliche Versicherung überhaupt verlang...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 2. Erbengemeinschaft als Gegner

Rz. 20 Da die Miterben gem. § 2058 BGB als Gesamtschuldner haften, kann jeder einzelne Miterbe auf die Gesamtforderung verklagt werden und nicht lediglich auf den Anteil, der seiner Erbquote entspricht (Einzelheiten siehe § 2058 Rdn 1). Der Gläubiger kann es sich aussuchen, ob er Gesamtschuldklage (also auf Haftung eines oder einiger Miterben für die gesamte Schuld, § 2058 B...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Abkürzungsverzeichnis

mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 1. Einzelvollstreckung

Rz. 33 Die Vollstreckung einer Geldauflage erfolgt nach den §§ 803 ff. ZPO. Die Auflage auf Herausgabe einer Sache wird nach § 883 ZPO vollstreckt. Vertretbare Handlungen werden nach § 887 ZPO, unvertretbare nach § 888 ZPO vollstreckt (diesen Fall hat § 2196 BGB im Auge), vorausgesetzt, sie sind überhaupt vollstreckbar. Fraglich erscheint das bei persönlichen Handlungen wie ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Damrau/Tanck, Praxiskomment... / D. Verfahrensfragen und Prozesstaktik

Rz. 7 Auch die Forderung aus einem Vermächtnis fällt dem Bedachten nicht automatisch zu. Davon ausgehend, dass der Erbe zugleich der Beschwerte ist (§ 2147 S. 2 BGB), stehen dem Bedachten gegen den Erben zwei Forderungen zu: Zum einen besteht der Anspruch auf Übertragung der Forderung und zum anderen auf Erfüllung der übertragenen Forderung. In diesem Fall kann der Bedachte ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 2. Einzelfälle

Rz. 13 Ist der Nachlass noch ungeteilt i.S.d. Abs. 1, sind aber vorab Nachlassgegenstände verteilt oder einzelne Miterben in Höhe ihrer Quote abgefunden [31] worden, so ist umstritten, ob der Miterbe bei der Vollstreckung einer Haftungsbeschränkung nach Abs. 1 unterliegt.[32] Die Stimmen, die dies bejahen, sprechen sich gleichzeitig für einen Ersatzanspruch des Nachlassgläubi...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Damrau/Tanck, Praxiskomment... / C. Verfahrensfragen/Praktische Hinweise

Rz. 4 Soll der unter Testamentsvollstreckung stehende Nacherbe verklagt werden oder will dieser klagen, so ist wegen §§ 2212, 2213 BGB lediglich der Nacherbentestamentsvollstrecker aktiv und passiv legitimiert. Das gegen ihn ergehende Urteil wirkt für und gegen den Nacherben gem. § 327 ZPO. Generell handelt es sich bei dem Vergütungsanspruch um eine Nachlassverbindlichkeit m...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Damrau/Tanck, Praxiskomment... / Literaturtipps

mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Damrau/Tanck, Praxiskomment... / II. Zwangsvollstreckung

Rz. 6 Im Zwangsvollstreckungsverfahren wird der Schutz des vorläufigen Erben vor Zugriffen aufgrund von Nachlassverbindlichkeiten (§ 1967 Abs. 2 BGB) durch § 778 ZPO gewährt, soweit die Vollstreckung gegen den Erblasser noch nicht begonnen hatte. Der Nachlassgläubiger muss in diesem Fall zunächst eine Nachlasspflegschaft beantragen sowie Titelumschreibung auf den Nachlasspfl...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Damrau/Tanck, Praxiskomment... / C. Verfahrensfragen

Rz. 12 Auch wenn beim Verschaffungsvermächtnis ein Dritter in die Erfüllung des Vermächtnisses eingeschaltet ist, ist der Anspruch und gegebenenfalls die Klage gegen den mit dem Vermächtnis Beschwerten zu richten. Der Bedachte kann nicht unmittelbar auf Wertersatz (Abs. 2 S. 2) klagen, auch wenn die Verschaffung des Vermächtnisses mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden is...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Damrau/Tanck, Praxiskomment... / b) Erben, Vermächtnisnehmer

Rz. 52 Zwar kann der Erblasser jede natürliche Person zum Testamentsvollstrecker ernennen, bestimmte Personen sind jedoch, entweder aus rechtlichen oder aus tatsächlichen Gründen, von der Übernahme des Amts ausgeschlossen. So kann der Alleinerbe, weil er sich nicht selbst beschränken kann, nicht zum alleinigen Testamentsvollstrecker, hingegen aber zum Mitvollstrecker nach § ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 2. Nachlassinsolvenzverfahren

Rz. 34 In einem Nachlassinsolvenzverfahren gehen Auflagen nach § 327 Abs. 1 Nr. 2 InsO den Pflichtteilsrechten und den Rechten der übrigen Gläubiger im Rang nach: Mit Vermächtnissen teilen sie denselben Rang, beide werden ggf. verhältnismäßig erfüllt.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Damrau/Tanck, Praxiskomment... / C. Rechtsfolgen

Rz. 9 Liegt eine gemeinschaftliche Nachlassverbindlichkeit vor, greift die gesamtschuldnerische Haftung der Miterben, es hat also jeder für die gesamte Nachlassverbindlichkeit in vollem Umfang einzustehen. Dies gilt sogar dann, wenn der in Anspruch genommene Miterbe bedingt durch eine Ausgleichungspflicht aufgrund von Vorempfängen (§§ 2050 ff. BGB) nichts mehr aus dem Nachla...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Damrau/Tanck, Praxiskomment... / I. Klage

Rz. 22 Bis zur Teilung des Nachlasses hat ein Nachlassgläubiger grundsätzlich die Wahl, ob er die Gesamtschuldklage des § 2058 BGB oder die Gesamthandsklage des § 2059 Abs. 2 BGB erheben will.[70] Dabei schließt die Gesamtschuldklage gegen den einzelnen Miterben streitgegenständlich die Gesamthandsklage ein. Ein Unterschied besteht insoweit jedoch im Klageziel, welches sich ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Damrau/Tanck, Praxiskomment... / I. Grundsätzliches

Rz. 3 Die Anordnung der Verwaltungs- und Dauervollstreckung erfolgt entweder durch den Erblasser i.R.d. letztwilligen Verfügung ausdrücklich oder aber (qua Auslegung) konkludent, wobei wegen der Einschränkung durch § 2209 BGB ein strenger Maßstab anzulegen ist.[1] Im Einzelnen wird die Auslegung schwierig sein, ob der Erblasser eine Testamentsvollstreckung nebst Nießbrauch o...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Damrau/Tanck, Praxiskomment... / D. Gesamthandsklage (Abs. 2)

Rz. 19 Die Erbengemeinschaft als Gesamthand haftet für alle Nachlassverbindlichkeiten, also für Erblasserschulden, Erbfallschulden und Nachlasserbenschulden. Dies stellt Abs. 2 klar, indem er die Gesamthandsklage gegen die Miterben in ihrer Zusammenfassung als Erbengemeinschaft eröffnet. Dabei sind sämtliche Miterben notwendige Streitgenossen.[48] Rz. 20 Sind nur einzelne Mit...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Damrau/Tanck, Praxiskomment... / D. Praktische Hinweise

Rz. 7 Zwar steht die Annahme durch den Testamentsvollstrecker in seinem freien Ermessen. Liegt aber eine vertragliche Verpflichtung zur Amtsübernahme vor, so kann dieser Anspruch eingeklagt werden.[9] Allerdings dürften in der Praxis erhebliche Probleme bestehen, denn der Testamentsvollstrecker könnte sofort kündigen und der Nachweis eines Schadens gestaltet sich dann als sc...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 1. Anspruch gehört zum Nachlass

Rz. 2 Ein Anspruch i.S.d. Legaldefinition des § 194 BGB gehört zum Nachlass, wenn es sich um Ansprüche der Erbengemeinschaft handelt, die nach dem Erbfall entstanden sind oder es sich um Ansprüche des Erblassers handelt, die mit dem Erbfall auf die Erbengemeinschaft übergegangen sind. Ansprüche des Erblassers können sowohl schuldrechtlicher, als auch dinglicher sowie öffentl...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 1. Grundsätze

Rz. 11 In seiner Rechtsfolge bietet Abs. 1 S. 1 eine aufschiebende Einrede [28] gegen eine Befriedigung der Nachlassverbindlichkeit aus dem nicht geerbten Vermögen. Diese Einrede bewirkt keine Klageabweisung und hindert auch nicht den Verzug des Miterben,[29] sondern führt nur die Aufnahme eines entsprechenden Vorbehalts nach § 780 ZPO in das Urteil herbei: "Dem Beklagten ble...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Damrau/Tanck, Praxiskomment... / D. Eidesstattliche Versicherung (S. 2)

Rz. 12 Der Anspruch auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung setzt Zweifel an der Richtigkeit der Auskunft voraus. Dies ist der Fall, wenn ausgleichsrelevante Daten nicht oder unvollständig oder irreführend falsch angegeben wurden; hierzu rechnen auch Wertangaben.[43] Es besteht dann kein Anspruch auf Ergänzung oder Korrektur.[44] Als Ausnahme von diesem Grundsatz wird e...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 4. Tod im Zwangsvollstreckungsverfahren

Rz. 95 In Zwangsvollstreckungsverfahren finden die §§ 239 ff. ZPO keine Anwendung.[269] Liegt gegen den Erblasser bereits eine Vollstreckungsklausel vor, so kann diese auf die Erben umgeschrieben werden (§§ 727, 750, 795 ZPO). Da der Gläubiger in diesem Fall nur in den Nachlass vollstrecken kann, ist der Einwand nach § 780 ZPO ausnahmsweise entbehrlich. Ist der Erblasser nac...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Damrau/Tanck, Praxiskomment... / E. Gestaltungshinweise

Rz. 24 Die Geltendmachung der Einrede des Abs. 1 S. 1 im Prozess führt nur zur Aufnahme eines Haftungsvorbehalts (§ 780 ZPO) in das der Klage stattgebende Urteil, nicht hingegen zur Klageabweisung, da keine dauerhafte Einrede vorliegt, sondern diese zeitlich bis zur Teilung des Nachlasses begrenzt ist. Auf Antrag kann dieser Vorbehalt bereits im Urteil betragsmäßig konkretis...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Damrau/Tanck, Praxiskomment... / I. Inhalt des Anspruchs

Rz. 20 Im Gegensatz zu § 2325 BGB ist der Anspruch nach § 2329 BGB nicht von vornherein auf Geldzahlung gerichtet, sondern auf "Herausgabe des Geschenks zum Zwecke der Befriedigung wegen des fehlenden Betrags nach den Vorschriften über die ungerechtfertigte Bereicherung". Die Bestimmung des Anspruchsinhalts ist schwierig. Nur dann, wenn der Erblasser Geld verschenkt hat, ist...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vorbemerkung zu §§ 2192 ff.... / 2. Insolvenzverfahren

Rz. 20 Nach § 35 Abs. 1 InsO erfasst das Insolvenzverfahren das gesamte Vermögen, das dem Schuldner zur Zeit der Eröffnung des Verfahrens gehört und das er während des Verfahrens erlangt (Insolvenzmasse). Alle Rechtspositionen, die einen Geldwert haben, stellen Vermögen i.S.d. § 35 InsO dar.[23] Dazu gehört auch der Erwerbsgrund des Begünstigten, wiederum unter der Einschrän...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Damrau/Tanck, Praxiskomment... / II. Zwangsvollstreckung

Rz. 10 Die Zwangsvollstreckung ist gem. § 747 ZPO beim ungeteilten Nachlass nur zulässig, wenn Titel gegen alle Erben vorliegen. Über den Wortlaut des § 747 ZPO hinaus ("Urteil") ist mithin auch ein sonstiger Titel (Vollstreckungsbescheid, vollstreckbare Urkunde) ausreichend.[24] Es ist – weiter als § 747 ZPO normiert – nicht erforderlich, dass tatsächlich nur "ein" Titel vo...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Damrau/Tanck, Praxiskomment... / D. Dürftigkeitseinrede

Rz. 8 Nach Eintritt des Nacherbfalls kann der Vorerbe seine Haftung nicht mehr durch Nachlassverwaltung oder Nachlassinsolvenz beschränken.[15] Aufgrund dessen gewährt ihm Abs. 2 die Dürftigkeitseinrede gem. §§ 1990, 1991 BGB. Der Vorerbe kann seine Haftung danach auf dasjenige beschränken, was ihm aus dem Nachlass verblieben ist, also auf die aus dem Nachlass gezogenen Nutz...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Damrau/Tanck, Praxiskomment... / A. Allgemeines

Rz. 1 Der in § 2058 BGB niedergelegte Grundsatz der persönlichen gesamtschuldnerischen Haftung der Miterben tritt neben die gesamthänderische Haftung der Erben nach § 2059 Abs. 2 BGB. Durch jene Haftung des einzelnen Miterben soll sichergestellt werden, dass dieser auf eine Berichtigung der Nachlassverbindlichkeiten vor Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft hinwirkt (vgl....mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vorbemerkung zu §§ 2192 ff.... / 1. Einzelvollstreckung

Rz. 19 Der Erwerbsgrund, über den der Begünstigte verfügen kann, gehört zum Vermögen des Begünstigten, das dem Vollstreckungszugriff unterliegt. Er ist ein Vermögensrecht i.S.d. § 857 ZPO. Darunter fällt alles, was einen Geldwert darstellt, der sich zur Befriedigung des Gläubigers eignet,[21] es sei denn, es handelt sich um eine in der Person des Begünstigten höchstpersönlic...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 2. Mandant ist Gläubiger

Rz. 23 Ist der Mandant Gläubiger einer gegen eine Erbengemeinschaft gerichteten Forderung, muss das Ziel der anwaltlichen Tätigkeit sein, einerseits Zugriff auf den gesamten Nachlass zu erhalten, andererseits aber auch auf das Eigenvermögen der Miterben. Rz. 24 Für eine Zwangsvollstreckung in den ungeteilten Nachlass sind gem. § 747 ZPO alle Miterben gleichlautend zu verurtei...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Damrau/Tanck, Praxiskomment... / III. Zwangsvollstreckung

Rz. 62 Der Anspruch eines Miterben auf Auseinandersetzung ist für sich gesehen nicht pfändbar, würde aber ohnedies keinen Vermögenswert besitzen. Pfändbar ist jedoch gem. § 859 Abs. 2 ZPO der Anteil des Miterben an der Erbengemeinschaft. Nach Pfändung und Überweisung kann der Pfändungsgläubiger dann seinerseits die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft betreiben und somit...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vorbemerkung zu §§ 1975–199... / B. Überblick

Rz. 5 Die amtliche Nachlasssonderung durch Nachlassverwaltung bei zulänglichem, aber unübersichtlichem Nachlass und durch Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens bei Überschuldung oder (drohender) Zahlungsunfähigkeit (§ 320 InsO) macht auch den Nachlass des Alleinerben mit Rückwirkung auf den Erbfall zu einem Sondervermögen, das durch den Abwicklungszweck dinglich gebunden...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Damrau/Tanck, Praxiskomment... / II. Zwangsvollstreckung

Rz. 17 Auch das Gattungsvermächtnis kann gepfändet werden. Nach § 2176 BGB gilt das Vermächtnis als mit dem Erbfall angefallen. Das gilt nach § 2177 BGB auch dann, wenn der Anfang des Vermächtnisses unter einer aufschiebenden Bedingung erfolgt ist oder unter der Bestimmung eines Anfangstermins angeordnet wurde. Es entsteht dann mit dem Erbfall ein Anwartschaftsrecht, das der...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Damrau/Tanck, Praxiskomment... / A. Haftungsbefreiung

Rz. 1 Da der Vorerbe mit Eintritt des Nacherbfalls seine Erbenstellung verliert, erlischt grundsätzlich auch seine Erbenhaftung. Der Vorerbe ist im Prozess nicht mehr passivlegitimiert (soweit der Prozess nicht eine Verbindlichkeit aus ordnungsgemäßer Verwaltung des Nachlasses betrifft, die zugleich Eigenverbindlichkeit des Vorerben ist, vgl. Rdn 2) und kann gegen Zwangsvoll...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Damrau/Tanck, Praxiskomment... / A. Allgemeines

Rz. 1 Abweichend von dem Normalfall der Abwicklungstestamentsvollstreckung kann der Erblasser auch anordnen, dass dem Testamentsvollstrecker lediglich die Verwaltung des Nachlasses als einzige Aufgabe zustehen soll. Durch diese Art Verwaltungsvollstreckung will der Erblasser im Regelfall den Schutz des Erben erreichen, was ansonsten nur durch die Pflichtteilsbeschränkung in ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Damrau/Tanck, Praxiskomment... / I. Zeitliche Begrenzung (S. 1)

Rz. 2 Eine Fristbestimmung des Erblassers, die kürzer als die 30-Jahres-Frist ist, geht § 2210 BGB vor. Das vorherige Ende der Verwaltungsvollstreckung kann auch durch eine auflösende Bedingung bestimmt werden. Ebenso ist eine Ermächtigung des Testamentsvollstreckers möglich, selbst zu entscheiden, wann (vor Ablauf der 30 Jahre) die Vollstreckung beendet sein soll. Eine Verl...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 1. Urteilskraft

Rz. 22 Ergeht ein Leistungsurteil über ein der Verwaltung unterliegendes Nachlassrecht des Testamentsvollstreckers, hat dieses Urteil nach § 327 Abs. 2 ZPO auch Rechtswirkung für und gegen den Erben. Dementsprechend kann in den Nachlass nach § 748 Abs. 1 ZPO vollstreckt werden. § 748 ZPO gilt ab dem Tod des Erblassers und nicht erst ab Annahme des Amts durch den Testamentsvo...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Damrau/Tanck, Praxiskomment... / IV. Form und Frist der Ernennung (Abs. 3)

Rz. 9 Im Unterschied zu § 2198 BGB ist das Ernennungsrecht entgegen verbreiteter Ansicht[9] im Fall des Abs. 2 nicht dadurch verbraucht, dass der Testamentsvollstrecker einen Nachfolger ernannt hat. Richtigerweise ist er bei teleologischer Interpretation so lange zur Nachfolger(um)ernennung befugt, solange er im Amt ist. Die Ausgangslage bei § 2198 BGB ist nämlich eine völli...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Damrau/Tanck, Praxiskomment... / D. Innenverhältnis der Miterben

Rz. 11 Den Regelfall der Befriedigung von Nachlassverbindlichkeiten soll nach § 2046 Abs. 1 BGB deren Berichtigung aus dem Nachlass bilden. Erfolgt die Befriedigung – freiwillig oder im Wege der Vollstreckung – durch einen Miterben aus seinem Eigenvermögen, kann dieser von den übrigen Miterben Ausgleichung nach § 426 BGB verlangen. Bei diesem Ausgleichsanspruch handelt es si...mehr