Fachbeiträge & Kommentare zu Vollstreckung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 1.1 Inhalt der Regelung

Rz. 1 Beteiligte eines finanzgerichtlichen Verfahrens sind nach § 57 FGO der Kläger und der Beklagte als Hauptbeteiligte sowie der Beigeladene[1] und die Behörde, die dem Verfahren beigetreten ist[2], als weitere Beteiligte. Die Gerichte[3] sind Träger der gerichtlichen Verfahren, nicht aber deren Beteiligte.[4] § 57 FGO regelt abschließend die formelle Beteiligtenstellung i...mehr

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FF 10/2016, FF 10/2016 / Vollstreckung

Der Hinweis nach § 89 Abs. 2 FamFG muss sich auf die Folgen einer Zuwiderhandlung gegen eine bereits bestehende (hier: Umgangs-)Verpflichtung aus einem Vollstreckungstitel beziehen. Wird diese Verpflichtung später geändert, wird der bereits erteilte Hinweis insoweit gegenstandslos; es bedarf deshalb eines erneuten Hinweises (BGH, Beschl. v. 3.8.2016 – XII ZB 86/15).mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 5. Aufsatzliteratur

Rn 19 Arend, Die insolvenzrechtliche Behandlung des Zahlungsanspruchs in fremder Währung, ZIP 1988, 69 ff.; Bitter, Nicht fällige, bedingte und betragsmäßig unbestimmte Forderungen in der Insolvenz, NZI 2000, 399 ff.; Hanisch, Umrechnung von Fremdwährungsforderungen in Vollstreckung und Insolvenz, ZIP 1988, 341 ff.mehr

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FoVo 10/2016, Pfändung eines Genossenschaftsanteils

Zugriffsobjekt: Mitgliedschaft in einer Genossenschaft In Deutschland erfreut sich die Genossenschaft einer fortgesetzt großen Beliebtheit. Anders als bei einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), einer Kommanditgesellschaft (KG) oder einer Offenen Handelsgesellschaft (OHG) sind der Beitritt und das Ausscheiden sehr einfach. Die Genossenschaft ist in der Zahl der Mi...mehr

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FoVo 10/2016, Kein Formular... / Leitsatz

1. Sofern das Antragsformular gemäß Anlage 2 zu § 2 Satz 1 Nr. 2 ZVFV für den Antrag des Gläubigers auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses (PfÜB) hinsichtlich der zu vollstreckenden Forderungen auf Seite 3 keine vollständige und zutreffende Eintragungsmöglichkeit bietet, ist es nicht zu beanstanden, wenn der Gläubiger wegen der zu vollstreckenden Forderungen...mehr

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FF 10/2016, Kinderehe und o... / 3 Anmerkung

Das OLG Bamberg[1] hat sich jüngst in einer Aufsehen erregenden Entscheidung mit der Frage befasst, ob die Unterschreitung des Ehemündigkeitsalters nach § 1303 BGB bei einer Eheschließung im Ausland zur Nichtigkeit der Ehe führt. Das Gericht hat dabei festgestellt, dass selbst bei einem Verstoß gegen den deutschen ordre public nach Art. 6 EGBGB [2] keine Ehenichtigkeit eintri...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.2 Unterhaltsansprüche bis zur Eröffnung

Rn 10 Bei Verfahrenseröffnung rückständige Unterhaltsansprüche sind gemäß § 38 Insolvenzforderungen und können durch den Unterhaltsberechtigten zur Tabelle angemeldet werden.[20] Bei der Prüfung der angemeldeten Forderung ist zu beachten, dass diese nur unter den Voraussetzungen der §§ 1585 b, 1613 BGB durch den Verwalter anerkannt werden können. Nach Abschluss des Insolvenzv...mehr

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AGS 10/2016, Nachfestsetzun... / 2 Aus den Gründen

Die gem. §§ 104 Abs. 3 S. 1, 567 ff. ZPO i.V.m. § 11 Abs. 1 RPflG statthafte und auch ansonsten unbedenklich zulässige sofortige Beschwerde hat in der Sache selbst keinen Erfolg. Die vom Rechtspfleger durchgeführte Nachfestsetzung ist rechtsfehlerfrei erfolgt. 1. a) Es besteht in Rspr. und Lit. Einigkeit darüber, dass versehentlich in einem ersten Kostenfestsetzungsverfahren n...mehr

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FoVo 10/2016, Die Kosten de... / II. Die Lösung

Befriedigt der Schuldner die offene Forderung nicht zeitnah, so kann sich die Situation ergeben, dass auf Seiten des Gläubigers ein Fall der Rechtsnachfolge eintritt. Neben den Fällen des gesetzlichen Forderungsübergangs, etwa nach § 86 VVG, ist der Erbfall ebenso wie gesellschaftsrechtliche Vorgänge der Schmelzung oder die Abtretung aufgrund eines Forderungskaufvertrages (N...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.1.1 Nicht auf Geld gerichtete Forderungen (§ 45 Satz 1, Alt. 1)

Rn 7 Der Schätzung unterfallen nach § 45 Satz 1, Alt. 1 alle nicht auf Geld gerichteten Insolvenzforderungen.[9] Hierbei handelt es sich um Ansprüche auf eine Leistung, Handlung oder Übereignung von Sachen und Bestellung von Rechten, sofern sie aus dem Vermögen des Schuldners zu erbringen sind. Dazu zählen insbesondere[10]: Verschaffungs- und Herausgabeansprüche,[11] Ansprüche...mehr

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zerb 10/2016, Anforderungen... / Sachverhalt

Mit Erklärung vom 5.6.2015 hat die alleinsorgeberechtigte Kindesmutter als gesetzliche Vertreterin des minderjährigen Antragstellers die Erbschaft für diesen nach der am 23.3.2015 O ... verstorbenen Frau I ... M ... geborene K ... geboren am 17.1.1933, ausgeschlagen und zugleich die familiengerichtliche Genehmigung der Ausschlagung beantragt. Das Familiengericht hat nach Einh...mehr

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FF 9/2016, FF 9/2016 / Vollstreckung

Der Schutz des Lebens und der Gesundheit nach Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG kann es in Ausnahmefällen gebieten, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen (hier: die Zwangsversteigerung eines Grundstücks) auf unbestimmte Zeit einzustellen (BVerfG, Beschl. v. 6.7.2016 – 2 BvR 548/16).mehr

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FoVo 9/2016, Die effektive Vollstreckung eines Haftbefehls

Schuldner entzieht sich VA Ein Leser schildert uns seiner Schwierigkeiten bei dem Verlangen nach Abnahme der Vermögensauskunft: Erst war die Adresse des Schuldners nicht zu verifizieren, danach folgte der Schuldner der Ladung des Gerichtsvollziehers nicht. Der Leser vermutet, dass der Schuldner die Vermögensauskunft nicht abgeben will, um die Angabe zugriffsfähigen Vermögens ...mehr

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FoVo 9/2016, Die konkludent... / I. Das Problem

Ratenzahlungsvereinbarung als Vollstreckungsreaktion Der Gläubiger betreibt die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner wegen einer Forderung von 2.800 EUR nebst weiteren Zinsen und Kosten und hatte die Abnahme der Vermögensauskunft beantragt. Darauf meldete sich der Schuldner und suchte eine gütliche Einigung. Der Gläubigervertreter übersandte dem Schuldner wunschgemäß ein R...mehr

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FoVo 9/2016, Zwangsvollstreckung aus einem Bruttolohntitel

Brutto oder netto? Das ist hier die Frage Es ist in Rechtsprechung und Literatur anerkannt, dass die Zwangsvollstreckung auch aus einem Titel betrieben werden kann, der auf einen Bruttolohnbetrag lautet (BAG NJW 2001, 3570; BAG AP Nr. 20 zu § 611 BGB; OLG Frankfurt DB 1990, 1291 = OLGZ 1990, 328; LG Berlin DGVZ 1993, 27; LG Mainz Rpfleger 1998, 530). Haben Arbeitgeber und Arb...mehr

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zerb 9/2016, Lauf der Frist... / Aus den Gründen

Die Revision des Klägers hat keinen Erfolg. I. Das Berufungsgericht hat ausgeführt, dem Kläger stehe kein Pflichtteilsergänzungsanspruch wegen der Grundstücksschenkung aus dem Jahr 1993 zu, da die Zehnjahresfrist des § 2325 Abs. 3 S. 2 BGB im Zeitpunkt des Erbfalls abgelaufen gewesen sei. Die Auffassung des Klägers, die Eltern hätten das Grundeigentum nur als "leere Hülle" üb...mehr

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Jansen, SGB X § 38 Offenbar... / 2.4 Berichtigungsvermerk (Satz 3)

Rz. 16 Die Berichtigung wird regelmäßig in der Weise durchgeführt, dass der schriftliche oder schriftlich bestätigte Bescheid durch einen der bekannt gegebenen Ausfertigung hinzugefügten Berichtigungsvermerk im Text abgeändert wird. Die Behörde ist demzufolge berechtigt, die Vorlage des Originalschriftstücks von allen Empfängern zu verlangen (Satz 3), um die Änderung darin v...mehr

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Jansen, SGB X § 33 Bestimmt... / 2.3 Bestätigung formfreier VA (Abs. 2 Satz 2, 3)

Rz. 16 Da einem mündlich erlassenen VA die jederzeitige Dokumentation nach außen und gegenüber jedermann fehlt, ist die erlassende Behörde zur schriftlichen Bestätigung eines mündlich erlassenen VA verpflichtet, wenn der Betroffene dies unverzüglich (§ 121 BGB – ohne schuldhaftes Zögern) verlangt und daran ein berechtigtes Interesse besteht. Für einen in sonstiger Weise erla...mehr

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ZAP 12/2016, Notwendige Ver... / 3. Nach Beginn der Vollstreckung

a) Zeitlicher Anwendungsbereich § 140 Abs. 1 Nr. 4 StPO i.V.m. § 141 Abs. 3 S. 4 StPO sieht vor, dass dem Beschuldigten nach Beginn der Vollstreckung von U-Haft gem. §§ 112, 112a StPO oder einstweiliger Unterbringung gem. §§ 126a, 275 Abs. 5 StPO ein Pflichtverteidiger beizuordnen ist. Die Regelung über den Zeitpunkt für die Bestellung ist in § 141 Abs. 3 S. 4 StPO enthalten....mehr

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ZAP 8/2017, Das Bußgeldverf... / VI. Vollstreckung (§§ 89 ff. OWiG)

Die Vollstreckung der Bußgeldentscheidungen ist in den § 89 ff. OWiG geregelt. Vollstreckungsbehörde ist entweder die Verwaltungsbehörde (§ 90 OWiG) oder die Staatsanwaltschaft (§§ 92, 91 OWiG). Rechtsmittel gegen Entscheidungen im Rahmen der Vollstreckung ist der Antrag auf gerichtliche Entscheidung (§ 103 OWiG).mehr

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ZAP 22/2015, Grundzüge des ... / VIII. Vollstreckungsauftrag bei Vollstreckung durch den Gerichtsvollzieher

1. Allgemeines Nach § 753 Abs. 1 ZPO bedarf die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers eines Auftrags. Nach § 753 Abs. 2 ZPO kann der Gläubiger wegen der Erteilung des Auftrags zur Zwangsvollstreckung die Mitwirkung der Geschäftsstelle in Anspruch nehmen. Der von der Geschäftsstelle beauftragte Gerichtsvollzieher gilt dann als vom Gläubiger beauftragt. Den Auftrag kann der im Tite...mehr

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ZAP 12/2016, Notwendige Ver... / II. Vollstreckung von U-Haft

1. U-Haft, einstweilige Unterbringung und Sicherungsverwahrung Die Pflichtverteidigerbestellung nach § 140 Abs. 1 Nr. 4 StPO erfolgt – wie früher nach § 117 Abs. 4 und 5 StPO a.F. – nur bei U-Haft i.S.v. §§ 112, 112a StPO (dazu Burhoff, EV, Rn 3695 ff.), bei einstweiliger Unterbringung nach § 126a StPO (dazu Burhoff, EV, Rn 1859) bzw. gem. § 275a Abs. 5 StPO in den Fällen der...mehr

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ZAP 12/2016, Notwendige Ver... / b) Tatsächliche Vollstreckung

Voraussetzung für die Anwendung des § 140 Abs. 1 Nr. 4 StPO ist, dass der Freiheitsentzug "vollstreckt wird". Wird ein Haftbefehl also bei der Vorführung des Beschuldigten (s. hierzu Burhoff, EV, Rn 4280), zugleich mit der Verkündung nach § 116 StPO außer Vollzug gesetzt, kommt eine Pflichtverteidigerbestellung nach § 140 Abs. 1 Nr. 4 StPO (noch) nicht in Betracht (OLG Hamm ...mehr

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ZAP 12/2016, Europäischer Haftbefehl: Aufschiebung der Vollstreckung

(EuGH, Urt. v. 5.4.2016 – C-404/15 u. C-659/15 PPU) • Die Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls muss aufgeschoben werden, wenn für die betreffende Person aufgrund der Haftbedingungen in dem Mitgliedstaat, in dem der Haftbefehl ausgestellt wurde, eine echte Gefahr unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung besteht. Kann das Vorliegen einer solchen Gefahr nicht inner...mehr

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ZAP 2/2016, Internationale Zuständigkeit: Vollstreckung eines Umgangstitels

(BGH, Beschl. v. 30.9.2015 – XII ZB 635/14) • Bei der Vollstreckung eines als einstweilige Anordnung erlassenen Umgangstitels handelt es sich um ein selbstständiges Verfahren mit einem eigenständigen Rechtsmittelzug. Daher hindert § 70 Abs. 4 FamFG die Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde nicht. Deutsche Gerichte sind für die Vollstreckung eines Umgangstitels auch dann inter...mehr

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ZAP 16/2015, Die Europäisch... / c) Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen

Entscheidungen der Gerichte eines Mitgliedstaats werden in den anderen Mitgliedstaaten anerkannt, ohne dass es eines besonderen Verfahrens bedürfte (Art. 39 Abs. 1 EU-ErbVO). Die Anerkennung darf nur bei schwerwiegenden Verstößen gegen materielle oder prozessuale Rechte versagt werden (Art. 40a und b EU-ErbVO). Gleiches gilt für den Fall, dass die anzuerkennende Entscheidung...mehr

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ZAP 6/2016, Rechtsprechungs... / 2. Keine Erstattung von Anwaltsgebühren bei Widerspruch gegen die Ankündigung der Vollstreckung

In einer anderen Entscheidung ging es um die Erstattung von Anwaltsgebühren. Hintergrund war eine Vollstreckungsankündigung des Hauptzollamts, gegen die anwaltlich vertreten erfolgreich Widerspruch eingelegt worden war. Das BSG hielt den Widerspruch nur für einen Antrag auf Einstellung der Vollstreckung, nicht jedoch für einen förmlichen Widerspruch; dieser sei nicht stattha...mehr

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ZAP 8/2015, Anwaltsmagazin / Vollstreckung von Strafen im Ausland

Die Vollstreckung von im Ausland gegen Deutsche verhängte Freiheits- und Bewährungsstrafen soll neu geregelt werden. Das sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor (BT-Drucks. 18/4347). Mit dem Vorhaben sollen drei EU-Rahmenbeschlüsse umgesetzt werden: der Rahmenbeschluss Freiheitsstrafe (2008/909/JI), der Rahmenbeschluss Bewährungsüberwachung (2008/947/KI) sowie der Ra...mehr

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ZAP 10/2016, Rechtsprechung... / e) Vollstreckung sog. gemischter Fahrverbote

Sind mehrere Fahrverbote teils mit Vollstreckungsaufschub nach § 25 Abs. 2a StVG, teils ohne zu vollstrecken (sog. gemischte Fahrverbote), soll nach einem obiter dictum des OLG Hamm (DAR 2016, 32 m. Anm. Fromm = VRR 12/2015, 15 [Deutscher]) entgegen der h.A. eine Parallelvollstreckung der Fahrverbote ausgeschlossen sein (abl. Deutscher a.a.O.).mehr

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ZAP 8/2016, Rechtsprechungs... / 3. Vollstreckung ausländischer Unterhaltsentscheidungen

Ausländische Unterhaltsentscheidungen können nach § 110 Abs. 2 S. 1 FamFG grundsätzlich in einem innerstaatlichen Vollstreckbarerklärungsverfahren für vollstreckbar erklärt werden. Der BGH (FamRZ 2015, 2043 m. Anm. Gottwald) stellt klar, dass aber eine Konvention gem. § 97 Abs. 1 S. 1 FamFG den Vorschriften des autonomen Rechts vorgeht, soweit der Anwendungsbereich einer völk...mehr

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ZAP 8/2017, Rechtsprechungs... / 2. Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung der Bewilligung von PKH für ein Verfahren über die Aussetzung der Vollstreckung eines sozialgerichtlichen Urteils

Der Entscheidung des BVerfG vom 4.8.2016 (1 BvR 380/16) lag als Sachverhalt zugrunde: Das SG hatte die Beklagte für einen rückwirkenden Zeitraum zu Sozialhilfeleistungen verurteilt. Diese legte gegen das Urteil Berufung ein und beantragte die Aussetzung der Vollstreckung aus dem angefochtenen Urteil nach § 199 Abs. 2 S. 1 SGG. Der Beschwerdeführer stellte daraufhin den Antra...mehr

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ZAP 12/2017, Schweizerische Bußgeldentscheidung: Vollstreckung in Deutschland

(OLG Brandenburg, Beschl. v. 25.1.2017 – 7 W 115/16) • Eine schweizerische Bußgeldentscheidung wegen Zuwiderhandlung gegen Vorschriften des Straßenverkehrs gehört ihrem Inhalt nach allein dem Strafrecht an und ist keine Zivilsache. Sie kann nicht nach dem Lugano-Übereinkommen in Deutschland für vollstreckbar erklärt werden. Eine Vollstreckung ist derzeit auch nicht nach dem ...mehr

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ZAP 11/2016, Vollstreckungsgericht: Zuständigkeit bei Vollstreckung in Guthabenforderung

(LG Frankfurt/M., Beschl. v. 7.3.2016 – 2-09 T 85/16) • Besitzt der Schuldner keinen Gerichtsstand im Inland, besteht eine Zuständigkeit des Vollstreckungsgerichts, bei einer Vollstreckung in eine Guthabenforderung einer Bank nicht am Sitz der Niederlassung, sondern alleine am Sitz des Drittschuldners. Entscheidend ist danach, wo sich das Vermögen des Schuldners befindet. Es...mehr

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ZAP 6/2016, Verwaltungsakt ... / 5. Zwangsvollstreckung

Subordinationsrechtliche Verträge sind nicht per se auch Vollstreckungstitel. Die Vollstreckbarkeit muss ausdrücklich vereinbart werden. Dies kann auch nach Vertragsschluss geschehen. § 61 VwVfG regelt hier die Einzelheiten. Für die anwaltliche Arbeit sind vor allem die Möglichkeiten der Vollstreckung gegen die öffentliche Hand interessant. Unterschieden werden die Vollstrec...mehr

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ZAP 12/2015, Schiedsspruch: Anerkennung in anderen EU-Staaten

(EuGH, Urt. v. 13.5.2015 – C-536/13) • Die Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates v. 22.12.2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (sog. Brüssel-I-Verordnung) ist dahin auszulegen, dass sie einem Gericht eines Mitgliedstaats die Anerkennung und Vollstreckung oder die Versagung der Anerkennun...mehr

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ZAP 4/2016, Rechtsbehelfe i... / a) Statthaftigkeit

Mit der Drittwiderspruchsklage (auch als Interventionsklage bezeichnet) kann sich ein Dritter gegen eine Vollstreckung in sein Vermögen wehren (vgl. u.a. ausführlich Wittschier JuS 1998, 926). Diese Klagemöglichkeit ist wegen der Formalisierung der Zwangsvollstreckung dem Dritten einzuräumen, denn es darf nur in das Vermögen des Schuldners die Zwangsvollstreckung betrieben w...mehr

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ZAP 12/2016, Notwendige Ver... / a) Zeitlicher Anwendungsbereich

§ 140 Abs. 1 Nr. 4 StPO i.V.m. § 141 Abs. 3 S. 4 StPO sieht vor, dass dem Beschuldigten nach Beginn der Vollstreckung von U-Haft gem. §§ 112, 112a StPO oder einstweiliger Unterbringung gem. §§ 126a, 275 Abs. 5 StPO ein Pflichtverteidiger beizuordnen ist. Die Regelung über den Zeitpunkt für die Bestellung ist in § 141 Abs. 3 S. 4 StPO enthalten. Obwohl § 141 Abs. 3 StPO regel...mehr

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ZAP 17/2016, Sachverständigengutachten: Mindestanforderung bei Aussetzung lebenslanger Freiheitsstrafe

(OLG Karlsruhe, Beschl. v. 7.4.2016 – 1 Ws 13/16 L) • § 454 Abs. 2 Nr. 1 StPO schreibt die Einholung eines kriminalprognostischen Sachverständigengutachtens vor, wenn das Gericht „erwägt“, die Vollstreckung des Restes einer lebenslangen Freiheitsstrafe auszusetzen. Im Hinblick auf das verfassungsrechtliche Gebot bestmöglicher Sachaufklärung kommt die Verneinung eines solchen...mehr

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ZAP 5/2017, Die Änderungen ... / II. Gerichtsvollzieherauftragsformular und weitere für die Zwangsvollstreckung relevante Regelungen im Einzelnen

Nach § 753 Abs. 1 ZPO bedarf die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers eines Auftrags. Aufgrund der Ermächtigung in § 753 Abs. 3 ZPO hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) durch die Verordnung vom 28.9.2015 ein Formular eingeführt (BGBl I 2015, S. 1586), das den Vollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher zur Vollstreckung von Geldforderungen (...mehr

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ZAP 5/2017, Die Änderungen ... / 4. Mehrfachnutzung durch den Gerichtsvollzieher eingeholter Adress- und Drittauskünfte, § 755 Abs. 3 ZPO

Bisher durfte der Gerichtsvollzieher eingeholte Adress- und Drittauskünfte nur für den die Vollstreckung betreibenden Gläubiger nutzen. Verlangte ein weiterer Gläubiger die gleichen Auskünfte zu demselben Schuldner, mussten die Auskünfte erneut eingeholt werden. Der eingefügte § 755 Abs. 3 ZPO ändert das indem er bestimmt, dass die nach § 755 Abs. 1 oder Abs. 2 ZPO erhobenen...mehr

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ZAP 2/2016, Rechtsprechungs... / 1. Fahrverbot (§ 44 StGB)

Derzeitig ist die Verhängung eines Fahrverbots als Nebenstrafe gem. § 44 StGB auf Straftaten beschränkt, die im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs oder unter Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen wurden (vgl. dazu Fischer, StGB, 63. Aufl. 2016, § 44 Rn 6 ff. m.w.N.). Dazu hat das BMJV im Juni einen Referentenentwurf vorgelegt (abrufbar un...mehr

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ZAP 22/2015, Grundzüge des ... / f) Das Formular ist (noch) nicht elektronisch verwendbar

Die Verordnung betrifft die Einführung eines verbindlichen Formulars für die nichtelektronische, d.h. schriftliche Antragstellung durch den Gläubiger. Aber: § 3 Abs. 1 GVFV ermächtigt insoweit die Länder, das Formular für den Vollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher zur Vollstreckung von Geldforderungen in elektronisch ausfüllbarer Form zur Einreichung in Papierform z...mehr

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ZAP 16/2015, Die Europäisch... / 2. Historie

Das Europäische Parlament sowie der Rat haben die Notwendigkeit einheitlicher Abwicklungen gesehen und mit dem Erlass der Europäischen Erbrechtsverordnung verbindliche Regelungen getroffen. Diese Verordnung (Verordnung (EU) Nr. 650/2012) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4.7.2012 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und Vollstreckung vo...mehr

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ZAP 13/2015, Einführung in ... / 2. Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen

Die Vollstreckung in das unbewegliche Vermögen des Schuldners ist im Einzelnen in der ZPO geregelt ist. Sie kann gem. § 866 ZPO durch Zwangsversteigerung, Zwangsverwaltung und Eintragung einer Zwangshypothek, die allein der Sicherung des vollstreckenden Gläubigers dient, erfolgen. Während die letztgenannte Vollstreckungsmöglichkeit im 8. Buch der ZPO (§ 864) geregelt ist, sind d...mehr

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ZAP 9/2015, Untersuchungshaft: Weiterer Haftbefehl für ausgelieferte Person

(OLG Stuttgart, Beschl. v. 4.3.2015 – 2 Ws 14/15) • Für Personen, die aufgrund eines Europäischen Haftbefehls ausgeliefert sind, steht der Spezialitätsgrundsatz dem Erlass eines weiteren Haftbefehls wegen einer anderen Tat, deren Verfolgung der ersuchte Mitgliedstaat (noch) nicht zugestimmt hat, nicht entgegen. Diese Auslegung steht nur der Vollstreckung der Strafe vor Einga...mehr

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ZAP 11/2015, Kosten bei auß... / 8. Zwangsvollstreckung

Wird im Schlichtungsverfahren eine Einigung protokolliert, so kann hieraus gegebenenfalls die Zwangsvollstreckung betrieben werden (§ 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO; § 13 SchlG BW; § 1 GüSchlG NRW; Art. 18 BaySchlG). Der Anwalt erhält für die Vollstreckung dann die Gebühren nach den Nr. 3309, 3310 VV RVG ebenso wie bei einer gewöhnlichen Vollstreckung. Hinweis: Die Beschaffung der voll...mehr

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ZAP 15/2016, Immobiliarvollstreckung: Kein Verbot der Überpfändung

(OLG München, Beschl. v. 15.6.2016 – 34 Wx 210/16) • Das auf die Vollstreckung in bewegliche Sachen zugeschnittene Verbot der Überpfändung findet in der Immobiliarvollstreckung weder direkt noch entsprechend Anwendung. Auf die Vollstreckung in Immobiliarvermögen kann die entsprechende Vorschrift des § 803 Abs. 1 S. 2 ZPO nach ihrem Wortlaut und nach ihrer systematischen Eino...mehr

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ZAP 22/2015, Grundzüge des ... / a) Allgemeines

Aufgrund der Ermächtigung in § 753 Abs. 3 ZPO hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) durch die Verordnung vom 28.9.2015 ein Formular eingeführt (BGBl. I S. 1586). Dieses Formular betrifft den Vollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher zur Vollstreckung von Geldforderungen (§ 1 Abs. 1 S. 1 GVFV). Die Verordnung ist am 1.10.2015 in Kraft get...mehr

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ZAP 22/2015, Grundzüge des ... / e) Vollstreckungshindernisse

Auch wenn die Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung an sich gegeben sind, können der Vollstreckung noch Hindernisse entgegenstehen. Sogenannte Vollstreckungshindernisse sind besondere Umstände, die zur Einstellung und u.U. auch zur Aufhebung von Vollstreckungsmaßnahmen führen können. Besteht ein solches Vollstreckungshindernis bereits vor dem Beginn der Zwangsvollstreckung...mehr

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ZAP 16/2015, Die Europäisch... / 5. Überblick

Die EU-ErbVO ist in vier Regelungsbereiche eingeteilt: die internationale Zuständigkeit für Erbsachen (Art. 4–19 EU-ErbVO), das anzuwendende Erbrecht (Art. 20–38 EU-ErbVO), die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und öffentlichen Urkunden in Nachlasssachen (Art. 39–61 EU-ErbVO), die Einführung eines europäischen Nachlasszeugnisses (Art. 62–73 EU-ErbVO).mehr