Fachbeiträge & Kommentare zu Vollstreckung

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ZAP 24/2015, Verfahrenstipp... / ee) Bestellung – Strafvollstreckungsverfahren

Nach § 109 Abs. 3 StVollzG n.F. stellt die Pflichtverteidigerbestellung den Regelfall dar (KG NStZ-RR 2015, 123 [Ls.] m. Anm. Neumann StRR 2015, 73). Im Vollstreckungsverfahren ist i.Ü. in entsprechender Anwendung des § 140 Abs. 2 S. 1 StPO dem Verurteilten ein Verteidiger zu bestellen, wenn die Sach- und Rechtslage schwierig oder sonst ersichtlich ist, dass sich der Betroff...mehr

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ZAP 18/2015, EU: Holland verfolgt, Deutschland vollstreckt – und wer bekommt das Geld?

Die EU macht’s möglich – mit ihrem nicht selten wirklichkeitsfremden Gemeinschaftsrecht: Wenn das holländische Zentrale Justiz-Inkassobüro (CJIB) einen Bußgeldbescheid wegen Tempolimitverstoßes eines deutschen Autofahrers an dessen Wohnsitz vollstrecken lässt, verbleibt das einkassierte Geld in Deutschland. So will es Art. 13 des EU-Rahmenbeschlusses über die Geldsanktionenv...mehr

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ZAP 7/2016, Gebührentipps f... / ee) Rückfestsetzung trotz Aufrechnung

Die Aufrechnung des Klägers gegen den im Kostenfestsetzungsbeschluss vom 5.6.2014 titulierten Kostenerstattungsanspruch des Beklagten i.H.v. 231,25 EUR mit einer Gegenforderung aus einem anderen Rechtsverhältnis hat gem. § 389 BGB dazu geführt, dass beide Forderungen (also der Kostenerstattungsanspruch des Beklagten einerseits und die Gegenforderung des Klägers andererseits)...mehr

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ZAP 19/2016, Rechtsprechung... / II. Schadensersatz

Kein Schadenersatz des Arbeitnehmers bei vorläufig vollstreckbarem Urteil Mit Urteil vom 24.6.2015 (6 AZR 462/14, NZA 2016, 108) hat das BAG entschieden: Arbeitnehmern steht weder ein Annahmeverzugslohnanspruch, noch ein Schadensersatzanspruch für die Zeit nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu, wenn sie zwar im Kündigungsschutzverfahren einen vorläufig vollstreckbaren T...mehr

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ZAP 22/2015, Grundzüge des ... / 2. Gerichtsvollzieherformularverordnung – GVFV

a) Allgemeines Aufgrund der Ermächtigung in § 753 Abs. 3 ZPO hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) durch die Verordnung vom 28.9.2015 ein Formular eingeführt (BGBl. I S. 1586). Dieses Formular betrifft den Vollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher zur Vollstreckung von Geldforderungen (§ 1 Abs. 1 S. 1 GVFV). Die Verordnung ist am 1.10.201...mehr

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ZAP 4/2017, Rechtsprechungs... / a) Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

Die Einstellung der Zwangsvollstreckung im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren ist nur möglich, wenn die Vollstreckung dem Schuldner einen nicht zu ersetzenden Nachteil bringen würde und nicht ein überwiegendes Interesse des Gläubigers entgegensteht. Nach ständiger Rechtsprechung beider Mietsenate kommt eine Einstellung dann nicht in Betracht, wenn das Rechtsmittel keine Auss...mehr

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ZAP 12/2016, Notwendige Ver... / c) Unverzügliche Bestellung

Der Pflichtverteidiger ist nach § 141 Abs. 3 S. 4 StPO "unverzüglich" zu bestellen. Das bedeutet nach der Legaldefinition in § 121 Abs. 1 BGB grundsätzlich, dass der Pflichtverteidiger "ohne schuldhaftes Zögern" beigeordnet werden muss (vgl. dazu Heydenreich StraFo 2011, 263, 264; D. Herrmann StraFo 2011, 133, 136 f.; Jahn, a.a.O., S. 275, 288; ders. StraFo 2014, 177, 182, 1...mehr

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zfs 8/2016, Änderung des Ko... / 3 Anmerkung:

Die Möglichkeit, einen Kostenfestsetzungsbeschluss gem. § 107 Abs. 1 ZPO nachträglich trotz zwischenzeitlich eingetretener Rechtskraft ändern zu lassen, und die hierfür vorgesehene Antragsfrist des § 107 Abs. 2 ZPO ist vielen Rechtsanwälten unbekannt. Dies zeigt gerade der hier vorliegende Fall, in dem der durch die geänderte Streitwertfestsetzung begünstigte Kl. keinen Ände...mehr

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ZAP 13/2015, Notwendige Ver... / a) Straferwartung

Nach gefestigter Rechtsprechung ist ab einer Straferwartung von einem Jahr Freiheits- oder Jugendstrafe die Mitwirkung eines Verteidigers geboten (Meyer-Goßner/Schmitt, § 140 Rn. 23 m.w.N.). Hinweis: Erforderlich, aber auch ausreichend ist es, dass eine Freiheitsstrafe in dieser Größenordnung ernsthaft in Betracht kommt, einer ganz überwiegenden oder gar an Sicherheit grenzen...mehr

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ZAP 22/2015, Grundzüge des ... / b) Zulässige Abweichungen, § 2 Abs. 1 GVFV

Inhaltliche Abweichungen von dem Formular einschließlich der Anlagen 1 und 2 sind nicht zulässig. Anpassungen, die auf der Änderung von Rechtsvorschriften beruhen, sind zulässig.mehr

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ZAP 22/2015, Grundzüge des ... / d) Umfang des zu versendenden Formulars, § 2 Abs. 3 GVFV

Es reicht aus, wenn der Antragsteller Folgendes bei dem Gericht oder dem Gerichtsvollzieher einreicht: nur die Seiten des Formulars, auf denen sich Angaben des Antragstellers befinden oder nur die Module des Formulars, die Angaben des Antragstellers enthalten.mehr

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ZAP 23/2015, Steuerhinterzi... / 4. Taterfolg "Erlangen eines Steuervorteils" (§ 370 Abs. 4 S. 2 AO)

Anders als bei der Steuerverkürzung enthält das Gesetz keine weitergehende Begriffsbeschreibung des Steuervorteils (§ 370 Abs. 4 S. 2 Hs. 1 AO). Die h.L. grenzt Steuerverkürzung/Steuervorteilserlangung nach Verfahrensstadien ab. Danach sind Steuerverkürzungen im Festsetzungsverfahren (§§ 155 ff. AO), Steuervorteile außerhalb des Festsetzungsverfahrens (also insbesondere in de...mehr

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ZAP 17/2016, Grundzüge des ... / 2. Zwangsvollstreckungsverbot (§ 294 Abs. 1 InsO)

Während der Dauer der Laufzeit der Abtretungserklärung verbietet § 294 Abs. 1 InsO Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einzelner Insolvenzgläubiger in das Vermögen des Schuldners. Die Vorschrift umfasst auch diejenigen Gläubiger, die ihre Forderung nicht zur Tabelle angemeldet haben (BGH NZI 2006, 602) oder deren Forderung nicht von der Restschuldbefreiung erfasst wird (BGH ZVI 20...mehr

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ZAP 4/2016, Rechtsbehelfe i... / f) Begründetheit

Die Erinnerung ist begründet, wenn die angefochtene Vollstreckungsmaßnahme unzulässig ist, weil die Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung nicht sämtlich vorliegen oder weil bei der Durchführung der Vollstreckung Verfahrensfehler unterlaufen sind, die noch fortwirken, der Vollstreckungsantrag vom Gerichtsvollzieher zu Unrecht zurückgewiesen oder nicht antragsgemäß erledigt wu...mehr

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ZAP 24/2015, Gebührentipps ... / a) Prozessgericht

Geht es um die Vergütung für die Vollstreckung nach den §§ 887, 888 oder 890 ZPO , in denen das Prozessgericht des ersten Rechtszuges als Vollstreckungsgericht tätig wird, ist auch die Vergütung des in jenem Verfahren tätig gewesenen Rechtsanwalts gegen den eigenen Auftraggeber von dem Prozessgericht festzusetzen (BGH RVGreport 2005, 184 [Hansens] = JurBüro 2005, 421).mehr

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ZAP 12/2016, Notwendige Ver... / 2. Vernehmungsverbot

§ 141 Abs. 3 S. 4 StPO verlangt die unverzügliche Bestellung des Pflichtverteidigers (vgl. oben III. 2. c). Das soll dem Schutz des inhaftierten Beschuldigten dienen und möglichst frühzeitig das sich aus Art. 6 Abs. 3 Buchst. c MRK folgende Recht auf "wirksame" Verteidigung sichern. M.E. folgt daraus, dass in dem Zeitraum nach Beginn der Vollstreckung von U-Haft oder einstwe...mehr

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ZAP 14/2016, Gerichtszuständigkeit: Keine Anknüpfung an reinen Vermögensschaden

(EuGH, Urt. v. 16.6.2016 – C-12/15) • Die Verwirklichung eines reinen Vermögensschadens in einem Mitgliedstaat rechtfertigt für sich genommen nicht die Zuständigkeit der Gerichte dieses Staates i.S.d. Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates v. 22.12.2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (AB...mehr

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ZAP 22/2015, Grundzüge des ... / g) Formular zur Übermittlung der Daten in elektronischer Form, § 4 GVFV

Nach § 4 Abs. 1 S. 1 GVFV dürfen die Länder Anpassungen von dem in der Anlage der Verordnung bestimmten Formular zulassen, die es, ohne dessen Inhalt zu verändern oder dessen Verständnis zu erschweren, ermöglichen, das Formular in elektronischer Form auszufüllen und dem Gerichtsvollzieher oder dem Gericht als strukturierten Datensatz zu übermitteln. Auch insoweit verbleibt e...mehr

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ZAP 9/2016, Grundzüge des V... / d) Rückschlagsperre

Die Rückschlagsperre des § 88 InsO, nach der Sicherungen unwirksam sind, die bestimmte Gläubiger während der wirtschaftlichen Krise des Schuldners durch Vollstreckung erlangt haben, soll die ungestörte Verfahrensabwicklung gewährleisten (vgl. HK-InsO/Eickmann, a.a.O., § 88 Rn 1). Um Störungen des außergerichtlichen Einigungsversuchs durch den Vollstreckungszugriff einzelner ...mehr

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ZAP 16/2015, Gerichtszuständigkeit: Ehescheidung und Unterhaltsklage in verschiedenen EU-Staaten

(EuGH, Urt. v. 16.7.2015 – C-184/14) • Das mit der Entscheidung über die elterliche Verantwortung befasste Gericht ist gem. der Verordnung (EG) Nr. 4/2009 v. 18.12.2008 über die Zuständigkeit, das anwendbare Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Zusammenarbeit in Unterhaltssachen (ABl. 2009, L 7, S. 1) auch für die Entscheidung über die Unterhal...mehr

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ZAP 23/2016, Häftlingsüberstellung: Anrechnung der im überstellenden Staat verbüßten Haft

(EuGH, Urt. v. 8.11.2016 – C-554/14) • Der EU-Rahmenbeschluss, der die Überstellung einer zu einer Freiheitsstrafe verurteilten Person zwischen zwei Mitgliedstaaten regelt (2008/909/JI v. 27.11.2008 über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung auf Urteile in Strafsachen [ABl 2008, L 327, S. 27] in der durch den Rahmenbeschluss 2009/299/JI v. 26.2.2009 [AB...mehr

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ZAP 6/2017, Der Anspruch au... / 3. Tituliertes Vertragsstrafeversprechen

In der Praxis werden einfache Unterlassungserklärungen regelmäßig nicht von titulierten, d.h. insbesondere im Rahmen eines Prozessvergleichs abgegebenen, Unterlassungserklärungen unterschieden. Diese Gleichsetzung ist ebenso falsch wie gefährlich: Hat sich der Schuldner nämlich in einem gerichtlichen Vergleich zur Unterlassung verpflichtet, so kann der Gläubiger nämlich grund...mehr

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ZAP 2/2016, Buchreport / Giers, Einstweiliger Rechtsschutz in der familienrechtlichen Praxis, 1. Aufl. 2015, 228 S., Verlag Gieseking, 39 EUR

Der Feststellung im Vorwort des Buchs "Der vorläufige Rechtsschutz ist für den Familienrechtler ein gefährliches Pflaster" kann man aus langjähriger gerichtlicher Praxis nur zustimmen. Gerade die Hektik, mit der manchmal gehandelt werden muss, bietet im Zusammenwirken mit nicht gerade übersichtlichen Verfahrensvorschriften ein hohes Risikopotential. Daher sollte man sich die...mehr

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ZAP 13/2015, Grundschuld: Übergabe einer vollstreckbaren Ausfertigung

(BGH, Urt. v. 27.3.2015 – V ZR 296/13) • Übergibt der Grundschuldgläubiger die vollstreckbare Ausfertigung der Grundschuldbestellungsurkunde und den Grundschuldbrief samt einer Löschungsbewilligung an den Schuldner, nachdem dieser die gesicherte Schuld getilgt hat, können sich die Parteien bei Fortbestehen der Grundschuld formlos darüber einigen, dass die Vollstreckung aus d...mehr

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ZAP 21/2015, Rechtsprechung... / 4. Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (§ 316a StGB)

Im letzten Bericht wurde auf eine Entscheidung des 2. Senats des BGH hingewiesen, nach der bei einer in Raubabsicht durchgeführten vorgetäuschten Polizeikontrolle bereits damit die Tathandlung des § 316a StGB aufgrund der objektiv nötigungsgleichen Wirkung beginnt, wenn sich der Geschädigte dadurch zum Anhalten gezwungen sieht (BGH NStZ-RR 2014, 342 = VRR 2014, 389/StRR 2014...mehr

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ZAP 23/2015, Pfändungsverfügung: Pfändbarkeit einer Internet-Domain

(FG Münster, Urt. v. 16.9.2015 – 7 K 781/14 AO) • Gegenstand einer zulässigen Pfändung nach § 857 Abs. 1 ZPO in eine "Internet-Domain" ist die Gesamtheit der schuldrechtlichen Ansprüche, die dem Inhaber der Domain gegenüber der Vergabestelle aus dem der Domainregistrierung zugrunde liegenden Vertragsverhältnis zustehen. Die Pfändung betrifft deshalb die Vollstreckung in Ford...mehr

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ZAP 4/2016, Rechtsbehelfe i... / e) Rechtsschutzbedürfnis

Das Rechtsschutzbedürfnis für eine Vollstreckungserinnerung fehlt regelmäßig, wenn die Zwangsvollstreckung beendet ist (BGH NJW-RR 2010, 785). Hinweis: Im Erinnerungsverfahren nach § 766 ZPO ist der Einwand des Schuldners, der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle habe die der Vollstreckung zugrundeliegende Klausel nach §§ 724, 725 ZPO zu Unrecht ohne die gem. § 726 Abs. 1 ZPO er...mehr

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ZAP 12/2016, Notwendige Ver... / 1. U-Haft, einstweilige Unterbringung und Sicherungsverwahrung

Die Pflichtverteidigerbestellung nach § 140 Abs. 1 Nr. 4 StPO erfolgt – wie früher nach § 117 Abs. 4 und 5 StPO a.F. – nur bei U-Haft i.S.v. §§ 112, 112a StPO (dazu Burhoff, EV, Rn 3695 ff.), bei einstweiliger Unterbringung nach § 126a StPO (dazu Burhoff, EV, Rn 1859) bzw. gem. § 275a Abs. 5 StPO in den Fällen der Entscheidung über die vorbehaltene oder nachträgliche Sicheru...mehr

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ZAP 22/2015, Grundzüge des ... / a) Vollstreckungstitel

Der Vollstreckungstitel ist diejenige öffentliche Urkunde, in der der vollstreckbare (und zu vollstreckende) Anspruch des Gläubigers gegen den Schuldner verbrieft ist. Er allein bestimmt Inhalt und Umfang der Zwangsvollstreckung und legt auch die Parteien des Zwangsvollstreckungsverfahrens fest. Er muss erkennen lassen, dass er vollstreckbar ist. Die wichtigsten Vollstreckung...mehr

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ZAP 3/2016, Grundstücksrecht: Vorbehaltlose Herausgabe aufgrund eines Titels

(BGH, Urt. v. 2.10.2015 – V ZR 221/14) • Nach § 1002 Abs. 1 BGB erlischt der Anspruch auf Ersatz von Verwendungen bei einem Grundstück mit dem Ablauf von sechs Monaten nach der Herausgabe, wenn nicht vorher die gerichtliche Geltendmachung erfolgt oder der Eigentümer die Verwendungen genehmigt. Eine Herausgabe in diesem Sinne liegt nur vor, wenn die Sache unmittelbar von dem ...mehr

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ZAP 4/2017, Europäischer Haftbefehl: Notwendigkeit eines dritten Übergabetermins

(EuGH, Urt. v. 25.1.2017 – C-640/15) • Die für die Vollziehung eines Europäischen Haftbefehls zuständigen Behörden müssen bei erwiesener höherer Gewalt einen dritten Übergabetermin festsetzen, wenn die ersten beiden Übergabeversuche am Widerstand der gesuchten Person gescheitert sind. Es ist Sache der nationalen Gerichte, zu überprüfen, dass dieser Widerstand für die Behörde...mehr

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ZAP 15/2016, Anwaltsmagazin / 6 EU-Güterrechtsverordnungen beschlossen

Am 24. Juni hat der Rat der Europäischen Union zwei Güterrechtsverordnungen beschlossen, die Ehegatten und Lebenspartnern mit internationalem Hintergrund die tägliche Verwaltung ihres Eigentums und bei Trennung oder Todesfall eines Ehegatten oder Lebenspartners insbesondere auch die Teilung des Eigentums erleichtern sollen. Die beiden Verordnungen enthalten Regelungen zur Bes...mehr

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ZAP 7/2017, Gebührentipps f... / 1. Rechtliche Grundlage

Gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 1 RVG bestimmt sich der Gegenstandswert in der Zwangsvollstreckung nach dem Betrag der zu vollstreckenden Geldforderung, höchstens jedoch nach dem Wert des gepfändeten Gegenstandes. Soll ein bestimmter Gegenstand gepfändet werden und hat dieser einen geringeren Wert, so ist der geringere Wert maßgebend. Nach einer weit verbreiteten Auffassung (s. neulic...mehr

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ZAP 7/2017, Gebührentipps f... / aa) Gesetzeswortlaut

Bereits der Wortlaut des § 25 Abs. 1 Nr. 1 RVG spricht eigentlich gegen diese Auffassung. Die Vorschrift unterscheidet zwischen "dem Betrag der zu vollstreckenden Geldforderung" im 1. Halbsatz einerseits und der Pfändung eines "bestimmten Gegenstandes" im 2. Halbsatz andererseits. Die Regelung, nach der der geringere Wert maßgebend ist, bezieht sich ausdrücklich nur auf die ...mehr

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ZAP 13/2015, Notwendige Ver... / III. Beiordnung nach § 140 Abs. 2 StPO

Gemäß der Generalklausel des § 140 Abs. 2 StPO ist ein Pflichtverteidiger zu bestellen, wenn die Mitwirkung eines Verteidigers wegen der Schwere der Tat oder wegen der Schwierigkeit der Sach- oder Rechtslage geboten erscheint oder wenn ersichtlich ist, dass sich der Beschuldigte nicht selbst verteidigen kann. Die Vorschrift stellt insoweit einen Auffangtatbestand für Fälle d...mehr

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ZAP 21/2016, Fehlerquellen ... / 2. Zinsen

Gerichte und Beklagte behaupten bei Vergleichsgesprächen häufig, die Zinsen, die der Kläger nebst Hauptsache einklagte, seien im Vergleichsbetrag inbegriffen. Das mag im Einzelfall zutreffen. Zu bedenken ist aber, dass die vereinbarte Hauptsache nicht immer fristgemäß bezahlt wird. Ist keine Fälligkeit vereinbart, ist die Vergleichssumme sofort fällig (§ 271 Abs. 1 BGB). Der ...mehr

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ZAP 12/2016, Notwendige Ver... / d) Noch kein Verteidiger

§ 141 Abs. 1 StPO sieht die Bestellung eines Pflichtverteidigers für den Beschuldigten (nur) vor, wenn "der noch keinen Verteidiger hat". In § 141 Abs. 1 StPO wird die Vorschrift des § 140 Abs. 1 Nr. 4 StPO nicht genannt. Die Ausnahme ist auch in die Regelung des § 141 Abs. 3 S. 4, der die Bestellung des Pflichtverteidigers regelt, nicht aufgenommen worden. Fraglich ist, ob ...mehr

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ZAP 5/2017, Die Änderungen ... / III. Grenzüberschreitende vorläufige Kontenpfändung

Nach der EuKoPFVO – die seit dem 18.1.2017 gem. Art. 54 EuKoPFVO als unmittelbar geltendes Recht in allen EU-Mitgliedstaaten, mit Ausnahme des Vereinigten Königreichs und Danemärks, gilt – ist nunmehr die vorläufige Kontenpfändung (vergleichbar mit dem deutschen Zahlungsverbot gem. § 845 ZPO) bei titulierten und untitulierten Forderungen möglich. Im Folgenden erfolgt ein ers...mehr

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ZAP 22/2015, Grundzüge des ... / c) "Freiraum" bei der Verwendung des Formulars, § 2 Abs. 2 GVFV

Soweit für den beabsichtigten Vollstreckungsauftrag in dem Formular keine zweckmäßige Möglichkeit zur Eintragung vorgesehen ist, kann ein geeignetes Freitextfeld oder eine zusätzliche Anlage verwendet werden. Die Verwendung mehrerer Freitextfelder und zusätzlicher Anlagen ist zulässig. Mit der Einführung dieser "Ausnahme" hat der Verordnungsgeber die Konsequenzen aus den Erf...mehr

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ZAP 22/2016, Zwangsvollstreckung: Zug-um-Zug zu bewirkende Leistung des Gläubigers

(BGH, Beschl. v. 16.6.2016 – I ZB 58/15) • Hängt die Vollstreckung von einer Zug-um-Zug zu bewirkenden Leistung des Gläubigers an den Schuldner ab (hier: Abtretung der Beteiligung an einer GmbH & Co.KG), so darf der Gerichtsvollzieher die Zwangsvollstreckung nicht beginnen, bevor er dem Schuldner die diesem gebührende Leistung in einer den Verzug der Annahme begründenden Wei...mehr

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ZAP 15/2015, "Click Wrapping": Einbeziehung von AGB bei über das Internet geschlossenem Kaufvertrag

(EuGH, Urt. v. 21.5.2015 – C-322/14) • Art. 23 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22.12.2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen ist in dem Sinne auszulegen, dass bei einem auf elektronischem Wege geschlossenen Kaufvertrag die Einbeziehung Allgemeiner Geschäftsbedingungen (...mehr

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ZAP 8/2015, Asyl und Flücht... / 3. Subsidiärer Schutz, § 4 Abs. 1 AsylVfG

Wird weder die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt noch Asyl gewährt, kann ein Drittstaatsangehöriger oder Staatenloser Anspruch auf subsidiären Schutz haben. Ein Ausländer ist subsidiär Schutzberechtigter, wenn er stichhaltige Gründe für die Annahme vorgebracht hat, dass ihm in seinem Herkunftsland ein ernsthafter Schaden droht, § 4 Abs. 1 S. 1 AsylVfG. Als ernsthafter Schaden g...mehr

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ZAP 2/2016, Anwaltsmagazin / Einschränkungen bei der Insolvenzanfechtung

Die Bundesregierung hat ihren Gesetzentwurf zur "Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der Insolvenzordnung und nach dem Anfechtungsgesetz" (vgl. dazu ZAP Anwaltsmagazin 20/2016, S. 1057) Mitte Dezember in den Bundestag eingebracht (BT-Drucks 18/7054). In dem Vorhaben geht es insbesondere um die künftige Ausgestaltung der Möglichkeit von Insolvenzverwaltern...mehr

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ZAP 24/2016, Verfahrenstipp... / 1. Stärkung der Verfahrensrechte des Beschuldigten

Im Gesetzgebungsverfahren befindet sich inzwischen der Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Strafverfahren und zur Änderung des Schöffenrechts (BT-Drucks 18/9534). Dabei geht es vornehmlich um die Umsetzung der Vorgaben der Richtlinie 2013/48/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11.10.2013 über das Recht auf Zugang...mehr

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ZAP 4/2016, Europäischer Haftbefehl: Wahrung der deutschen Verfassungsidentität

(BVerfG, Beschl. v. 15.12.2015 – 2 BvR 2735/14) • Zu den Schutzgütern der Verfassungsidentität, die auch vor Eingriffen der supranational ausgeübten öffentlichen Gewalt geschützt sind, gehören die Grundsätze des Art. 1 GG. In der Menschenwürdegarantie des Art. 1 Abs. 1 GG wurzelt u.a. der strafrechtliche Schuldgrundsatz, der daher auch bei der Auslieferung zur Vollstreckung ...mehr

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ZAP 2/2016, Buchreport / Burhoff/Kotz (Hrsg.), Handbuch für die strafrechtliche Nachsorge, 1. Aufl. 2016, 1.632 S., ZAP Verlag, 109 EUR

Mit vorliegendem Band ist das Quartett für das gesamte Strafverfahren komplett. Das neu konzipierte Buch lässt Rechtsanwälten die Unterstützung zukommen, die sie benötigen, um auch nach dem Erkenntnis- bzw. Rechtsmittelverfahren ihren Mandanten zur Seite stehen zu können. Das Handbuch ist als praktische Arbeitshilfe in insgesamt zehn Abschnitte, die ihrerseits alphabetisch s...mehr

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ZAP 11/2017, Vollstreckungstitel: Verpflichtung zur Erteilung eines Arbeitszeugnisses

(BAG, Beschl. v. 14.2.2017 – 9 AZB 49/16) • Ein Vollstreckungstitel, der den Arbeitgeber zur Erteilung eines Zeugnisses verpflichtet, dessen Inhalt einer bestimmten Notenstufe entspricht, genügt nicht den zwangsvollstreckungsrechtlichen Bestimmtheitsanforderungen. Es bleibt Sache des Arbeitgebers, das Zeugnis im Einzelnen abzufassen, wobei die Formulierung in seinem pflichtg...mehr

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ZAP 22/2015, Grundzüge des ... / 2. Vollstreckungsgericht

Das Vollstreckungsgericht ist das Amtsgericht (Gottwald/Mock, a.a.O., § 764 ZPO Rn. 1), in dessen Bezirk die Zwangsvollstreckung stattfinden soll oder stattgefunden hat (§ 764 Abs. 1 und 2 ZPO). Dieses Gericht ist ausschließlich zuständig (§ 802 ZPO); die Beteiligten können nicht über die Zuständigkeit "verfügen". Das Vollstreckungsgericht wird zumeist durch den Rechtspflege...mehr

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ZAP 2/2017, Vollstreckungsabwehrklage: Verfolgung prozesszweckfremder Ziele

(BGH, Urt. v. 21.10.2016 – V ZR 230/15) • Erhebt der Schuldner während eines laufenden, aufgrund einer Sicherungsgrundschuld betriebenen Zwangsversteigerungsverfahrens eine Vollstreckungsabwehrklage, die er auf die Verjährung eines Teils der Grundschuldzinsen stützt, kann das Rechtsschutzbedürfnis ausnahmsweise zu verneinen sein. Dies setzt voraus, dass der Gläubiger nicht w...mehr

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ZAP 16/2015, Klagearten im ... / b) Vollstreckungsabwehrklage (§ 167 Abs. 1 S. 1 VwGO i.V.m. § 767 ZPO)

Von den Gestaltungsklagen erlangt im Verwaltungsprozess lediglich die Vollstreckungsgegenklage praktische Bedeutung (Bosch/Schmidt/Vondung, Praktische Einführung in das verwaltungsgerichtliche Verfahren, Rn. 901). Mit dieser Gestaltungsklage wird die Zwangsvollstreckung aus einem Vollstreckungstitel für unzulässig erklärt. Zu diesem Zweck müssen materiell-rechtliche Einwendu...mehr