Fachbeiträge & Kommentare zu Vollstreckung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 34... / 1 Grundlage des Gebührenanspruchs

Rz. 1 Für die Vornahme einer Wegnahme beweglicher Sachen einschließlich Urkunden hat die Vollstreckungsbehörde i.S.v. § 249 AO als Kosten der Vollstreckung nach § 338 2. Var. AO eine Wegnahmegebühr in dem in § 340 AO geregelten Rahmen zu erheben. § 340 AO knüpft systematisch als konkretisierende Norm an die jeweiligen Rechtsgrundlagen in den §§ 337, 338 AO an und definiert d...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 34... / 2.1 Allgemeines

Rz. 6 Nach § 346 Abs. 1 AO dürfen entstandene Vollstreckungskosten nicht erhoben werden, wenn diese bei richtiger Behandlung der Sache durch die Vollstreckungsbehörde nicht entstanden wären. Dieser Bestimmung liegt der Gedanke zugrunde, dass die durch die Vollstreckungsbehörde veranlasste unrichtige Sachbehandlung nicht zulasten des Vollstreckungsschuldners gehen darf. Dies ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 34... / 1 Grundlage des Gebührenanspruchs

Rz. 1 Für die Vornahme einer sog. Verwertung hat die Vollstreckungsbehörde i.S.v. § 249 AO als Kosten der Vollstreckung nach § 338 3. Var. AO eine Verwertungsgebühr in dem in § 341 AO geregelten Rahmen zu erheben. § 341 AO knüpft daher systematisch als konkretisierende Norm an die jeweiligen Rechtsgrundlagen in den §§ 337, 338 AO an und definiert den Gegenstand, die Entstehu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 34... / 1.2.1 Kosten

Rz. 2 Kosten i. S. v. § 346 AO sind die von der Behörde zu erhebenden Kosten der Vollstreckung, also die Gebühren und die der Behörde zu erstattenden Auslagen nach § 337 ff. AO. Nicht von der Vorschrift erfasst sind dagegen die (vergeblichen) Aufwendungen des Vollstreckungsschuldners. Diese Aufwendungen können allenfalls unter den Voraussetzungen einer Amtspflichtverletzung ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 33... / 1 Grundlage des Gebührenanspruchs

Rz. 1 Für die Vornahme einer Pfändung von Gegenständen des beweglichen Vermögens (bewegliche Sachen, Forderungen und andere Vermögensrechte) hat die Vollstreckungsbehörde i.S.v. § 249 AO als Kosten der Vollstreckung nach § 338 1. Var. AO eine Pfändungsgebühr in dem in § 339 AO geregelten Rahmen zu erheben. § 339 AO knüpft daher systematisch als konkretisierende Norm an die j...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 34... / 5 Gebührenerhebung

Rz. 6 Die Erhebung der Wegnahmegebühr erfolgt durch deren Festsetzung.[1] Die Gebühr wird nach § 340 Abs. 3 Satz 2 AO auch erhoben, wenn die beweglichen Sachen und Urkunden nicht aufzufinden sind oder der Vollstreckungsschuldner nach § 340 Abs. 1 Satz 2 AO freiwillig an den zur Vollstreckung erschienenen Vollziehungsbeamten leistet. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Gebühr ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 34... / 1.2.2.3 "Kostenansatz" i. S. v. § 346 Abs. 2 AO

Rz. 5 Demgegenüber ist der Kostenansatz i. S. v. § 346 Abs. 2 AO nur die eigentliche Kostenfestsetzung.[1] § 346 Abs. 2 S. 1 AO bestimmt also die Kostenfestsetzungsfrist .[2] Die Kostenerhebung i. e. S., d. h. die Fälligstellung des festgesetzten Anspruchs sowie dessen Vollstreckung, können bis zum Eintritt der Zahlungsverjährung[3] auch nach Ablauf der Festsetzungsfrist erf...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 89 Erzwingung der Vorlage von Urkunden

Rz. 1 § 89 FGO regelt, wie eine gesetzlich Vorlagepflicht der Beteiligten bzw. sonstigen Dritten erzwungen werden kann. Rz. 2 Die Pflicht zur Vorlage von Urkunden und elektronischen Dokumenten besteht für den beteiligten Stpfl. nach § 76 Abs. 1 S. 4 FGO i.V.m. § 90 Abs. 2 AO oder § 97 AO, den beteiligten Stpfl. nach § 76 Abs. 1 S. 4 FGO i.V.m. § 90 Abs. 2 AO oder § 97 AO, Behörd...mehr

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FF 5/2016, Immer Ärger mit ... / 4. Vollstreckung

Bei der Verpflichtung zur Auskunft handelt es sich um eine unvertretbare Handlung, deren Vollstreckung nach § 888 Abs. 1 ZPO i.V.m. § 120 Abs. 1 FamFG vorzunehmen ist.[106] Als Zwangsmittel können – nach vorheriger Anhörung des Auskunftsschuldners (§ 891 ZPO) – nach § 888 Abs. 1 ZPO Zwangsgeld (Art. 6 Abs. 1 S. 1 EGStGB) und Zwangshaft (Art. 6 Abs. 2 S. 1 EGStGB) festgesetzt...mehr

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AGS 5/2016, Kosten einer Pr... / 2 Aus den Gründen

Die Rechtsbeschwerde ist unbegründet. 1. Das Beschwerdegericht meint, Kosten für die Beschaffung einer Bankbürgschaft, die die Zwangsvollstreckung aus einem nur gegen Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbar erklärten Titel erst ermögliche, seien keine nach § 788 ZPO erstattungsfähigen Kosten. Die Beschaffung der Sicherheit sei ein Vorgang, der sich außerhalb des eigen...mehr

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FoVo 5/2016, Lieferung eine... / 2 II. Entscheidung und Praxistipp

Der BGH musste die Entscheidung des LG aus formalen Gründen aufheben, hat sie allerdings in der Sache bestätigt. Wieder einmal muss man schon fast bedauernd sagen, hat ein Einzelrichter die Rechtsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung der Sache zugelassen, ob wohl er in dieser Konstellation nach § 568 S. 2 Nr. 2 ZPO verpflichtet (BGH NJW 2012, 3518 m.w.N.) gewesen wäre, ...mehr

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FoVo 5/2016, Kosten der Zwa... / 2 II. Aus der Entscheidung/Praxistipp

BGH stimmt LG nur im Ergebnis zu Das LG nimmt zu Unrecht an, dass die Kosten für die Beschaffung einer Prozessbürgschaft, die für die Vollstreckung aus einem nur gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbaren Titel erforderlich ist, keine Kosten der Zwangsvollstreckung nach § 788 Abs. 1 ZPO sind. Die Entscheidung kann deshalb nur im Ergebnis Bestand haben. Eine Frage – dr...mehr

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AGS 5/2016, Kosten einer Pr... / Leitsatz

Die Kosten für eine Prozessbürgschaft zur Vollstreckung aus einer nur gegen Stellung einer Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbar erklärten Entscheidung gem. § 709 S. 1 ZPO sind Kosten der Zwangsvollstreckung i.S.d. § 788 Abs. 1 ZPO. BGH, Beschl. v. 10.2.2016 – VII ZB 56/13mehr

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FoVo 5/2016, Kosten der Zwa... / Leitsatz

Die Kosten für eine Prozessbürgschaft zur Vollstreckung aus einer nur gegen Stellung einer Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbar erklärten Entscheidung gemäß § 709 Satz 1 ZPO sind Kosten der Zwangsvollstreckung im Sinne des § 788 Abs. 1 ZPO. BGH, 10.2.2016 – VII ZB 56/13mehr

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FoVo 5/2016, Lieferung eine... / 1 I. Der Fall

Arbeiten am Trailer mit Lieferung tituliert Der Gläubiger betreibt gegen die Schuldnerin die Zwangsvollstreckung aus einem Urteil, mit dem die Schuldnerin dazu verurteilt worden ist, bestimmte Leistungen an einem Trailer vorzunehmen und diesen dann dem Gläubiger zu liefern. Es wurde festgestellt, dass eine Abnahme des Werks bisher nicht stattgefunden hat, weil der Gläubiger d...mehr

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FF 5/2016, FF 5/2016 / Internationales

a) Enthält die eine einstweilige Maßnahme anordnende Entscheidung keine eindeutige Begründung für die Zuständigkeit des Ursprungsgerichts in der Hauptsache unter Bezugnahme auf eine der in den Art. 8 bis 14 Brüssel IIa-VO genannten Zuständigkeiten, und ergibt sich die Hauptsachezuständigkeit auch nicht offensichtlich aus der erlassenen Entscheidung, ist davon auszugehen, das...mehr

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FoVo 5/2016, Einstellung de... / 1 I. Der Fall

Vollstreckung aus Zuschlagsbeschluss Das AG hat der Gläubigerin den Zuschlag hinsichtlich des im Wege der Zwangsversteigerung verwerteten Hausanwesens erteilt. Zugleich hat es in dem Beschluss den Antrag auf Versagung des Zuschlags gemäß § 765a ZPO zurückgewiesen, den die am 9.10.1920 geborene Schuldnerin gestellt hatte, die seit der Errichtung eines Einfamilienhauses auf die...mehr

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zfs 5/2016, Absehen vom Fah... / 2 Aus den Gründen:

"I. Die gem. § 79 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 OWiG statthafte und auch im Übrigen zulässige Rechtsbeschwerde der StA, die bereits mit ihrer Einlegung wirksam auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkt wurde, ist begründet." 1. Aufgrund der Feststellungen des AG kam gem. § 4 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BKatV i.V.m. lfd. Nr. 11.3.6 der Anl. zu § 1 Abs. 1 BKatV die Anordnung eines Regelfahrverbots we...mehr

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FF 5/2016, Immer Ärger mit ... / a) Auskunftsantragsgegner

In der Praxis stehen diejenigen Fälle im Vordergrund, in denen der Unterhaltsschuldner zur Erteilung von Auskünften verurteilt worden ist und dagegen Beschwerde einlegen will. Seine Beschwer ist davon abhängig, in welchem Umfang er durch die Erteilung der Auskunft belastet ist.[112] Entscheidend ist nicht das Interesse des Schuldners daran, die Hauptleistung (Unterhalt) nich...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 153 Vollstreckung ohne Vollstreckungsklausel

Rz. 1 Einer Vollstreckungsklausel[1] bedarf es nicht in den Fällen der §§ 150, 152 Abs. 1–3 FGO, da nach § 150 FGO das Vollstreckungsrecht der AO gilt und nach § 152 FGO eine gerichtliche Vollstreckungsverfügung notwendig ist. Diese tritt an die Stelle der sonst erforderlichen Vollstreckungsklausel. Insoweit ist eine behördliche bzw. gerichtliche Überprüfung der Vollstreckba...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 152 Vollstreckung wegen Geldforderungen

Rz. 1 § 152 FGO ergänzt und präzisiert das Vollstreckungsverfahren gegen öffentlich-rechtliche Körperschaften, soweit es auf Geldforderungen gerichtet ist. Vollstreckungsgericht ist das FG.[1] Es ersucht die zuständige Stelle um Vornahme der Vollstreckungsmaßnahme. Zuständige Stelle ist für Forderungspfändungen das für den Schuldner zuständige FG[2], für Sachpfändungen der Geri...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 151 Anwendung der Bestimmungen der ZPO

Rz. 1 Vollstreckung gegen eine der in Abs. 1 genannten Körperschaften des öffentlichen Rechts kommt dann in Betracht, wenn eine dieser Körperschaft zugehörige Behörde i. S. d. § 63 FGO zu einer Leistung verurteilt wird. Die Leistung kann bestehen in der Zahlung von Geld, z. B. aufgrund eines dem Kläger zugesprochenen Erstattungs- oder Vergütungsanspruchs, einer Leistung andere...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 150 Anwendung der Bestimmungen der AO

Rz. 1 § 150 regelt die Vollstreckung aus Entscheidungen der FG (vollstreckbare Titel), die zugunsten der abgabenberechtigten Körperschaften ergehen.[1] Über den Wortlaut hinaus ist in den Kreis der abgabenberechtigten Körperschaften auch die EU mit den ihr zustehenden Abgaben eingeschlossen; denn sie verfügt nicht über einen eigenen Verwaltungsunterbau, sodass die Behörden d...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 7 Vollziehung der Anordnung

Rz. 31 Die einstweilige Anordnung verpflichtet den Antragsgegner, also die Finanzbehörde, bestimmte Maßnahmen zu treffen, um die Rechtsposition des Antragstellers zu sichern oder zu regeln. Wenn man auch i. d. R. davon ausgehen kann, dass die Finanzbehörde den Richterspruch beachten wird, bedarf es doch einer Regelung der Vollziehung der einstweiligen Anordnung. Die Vollziehu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 154 Androhung eines Zwangsgeldes

Rz. 1 Nach § 154 FGO wird die Vollstreckung gegen die Finanzbehörde aus Entscheidungen nach § 100 Abs. 1 S. 2 FGO (Rückgängigmachen der Vollziehung des Verwaltungsakts), § 101 FGO (Erlass eines Verwaltungsakts) und § 114 FGO (einstweilige Anordnung) geregelt. Die Vorschrift sieht zur Durchsetzung von gerichtlich bestätigten Verpflichtungen, die nicht in Geldleistungen besteh...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 1.3.1 Erledigung nach Abs. 1

Rz. 4 Regelfall der Erledigung in der Hauptsache ist die Erteilung, Änderung oder Aufhebung eines Bescheids. Entsprechend erledigt sich der Rechtsstreit ganz oder teilweise. Abrechnungsbescheid Im Rechtsstreit über den Abrechnungsbescheid erledigt sich die Hauptsache, wenn der diesem zugrunde liegende Steuerbescheid aufgehoben wird.[1] Arrestanordnung Das Arrestverfahren ist in ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3.1.1 Sicherungsanordnung

Rz. 5 Die Sicherungsanordnung ist auf einen vorläufigen Erhalt des bisherigen Zustands gerichtet. Das Recht, das zu schützen ist, muss Gegenstand der – ggf. künftig zu erhebenden – Klage im Hauptsacheverfahren sein. Ein Anordnungsgrund kann z. B. sein: eine rufgefährdende, durch den Besteuerungszweck nicht mehr gedeckte Mitteilung eines FA an Dritte[1]; die Ankündigung von Voll...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 5.1.2 Antragsbefugnis

Rz. 20 Antragsbefugt ist, wer eigene Rechte gegenüber der Finanzbehörde verfolgt. Hierbei reicht es aus, dass der Antragsteller eine ihm unmittelbar zukommende Rechtsstellung durch das Verhalten der Finanzbehörde gefährdet sieht, z. B. indem die Behörde ihm die Vollstreckung wegen Steuerforderungen ankündigt.mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 4.6 Vollstreckungsmaßnahmen

Rz. 15 Vollstreckungsmaßnahmen sind Verwaltungsakte. Infolgedessen können sie ausgesetzt werden, sodass vorläufiger Rechtsschutz durch einstweilige Anordnung grundsätzlich ausscheidet. So kann die Aufhebung einer Pfändungsmaßnahme nicht im Weg der einstweiligen Anordnung erreicht werden.[1] Soweit jedoch erkennbar ist, dass der Vollstreckungsschuldner die Einstellung oder Be...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 5.1.4 Rechtsschutzbedürfnis

Rz. 22 Ein Rechtsschutzbedürfnis auf Erlass einer einstweiligen Anordnung fehlt, wenn gegen den Verwaltungsakt vorläufiger Rechtsschutz durch Aussetzung der Vollziehung möglich ist.[1] Rechtsschutz ist also durch eine einstweilige Anordnung nur zu gewähren, wenn ein Anspruch auf Erlass eines Verwaltungsakts oder auf dessen Unterlassung oder auf schlichtes Verwaltungshandeln ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 3.1.8.1 Allgemeines

Rz. 68 In den §§ 160-163 enthält das StBerG eine Vielzahl von Bußgeldtatbeständen, bei denen es sich allerdings nicht um Steuerordnungswidrigkeiten handelt, da sie nicht den Steueranspruch, sondern allein die Ordnung der steuerberatenden Berufe regeln.[1] Für diese Ordnungswidrigkeiten gelten jedoch aufgrund der ausdrücklichen Regelung des § 164 StBerG die in der AO niederge...mehr

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FF 4/2016 / Vollstreckung

Zur Aufklärungspflicht des Gerichts bei Beschwerde gegen einen Zuschlagsbeschluss und Antrag auf einstweilige Einstellung des Zwangsversteigerungsverfahrens wegen akuter Suizidgefahr (BGH, Beschl. v. 28.1.2016 – V ZB 115/15).mehr

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FoVo 4/2016, Vorrang der gü... / 2 II. Aus der Entscheidung

§ 882c als Grundlage der Eintragung Nach § 882c Abs. 1 ZPO ordnet der zuständige GV von Amts wegen die Eintragung des Schuldners in das Schuldnerverzeichnis an, wenn der Schuldner seiner Pflicht zur Abgabe der Vermögensauskunft nicht nachgekommen ist (§ 882c Abs. 1 Nr. 1 ZPO), wenn eine Vollstreckung nach dem Inhalt des Vermögensverzeichnisses offensichtlich nicht geeignet wä...mehr

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FoVo 4/2016, Gerichtsvollzieheraufträge sind seit dem 1.4.2016 nur noch mit verbindlichem Formular zulässig – Die gütliche Einigung ganz praktisch

Zum 1.4.2016 ist es nun soweit: Der Auftrag an den Gerichtsvollzieher hat nach § 753 Abs. 3 ZPO i.V.m. der Gerichtsvollzieherformular-Verordnung (GVFV) eine verbindliche Form erhalten. FoVo hat hierüber schon ausführlich berichtet:mehr

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FoVo 4/2016, Isolierter Ant... / 3 Der Praxistipp

Schuldner sieht anders als GV keinen Handlungsbedarf Bemerkenswert ist zunächst, dass der Gerichtsvollzieher sich zum Sachwalter des Schuldners macht, der offenbar keine Bedenken gegen das Vorgehen des Gläubigers hatte. Der Schuldner hat gegen die Entscheidung des AG keine sofortige Beschwerde erhoben. Dem Gerichtsvollzieher steht kein eigenes Recht zu. Streit um die isolierte...mehr

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AGS 4/2016, Gesamtschuldner... / 3 Anmerkung

Die Zwangsvollstreckung gegen mehrere Schuldner beinhaltet grundsätzlich mehrere Angelegenheiten i.S.d. § 15 RVG. Nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 RVG zählt jede Vollstreckungsmaßnahme als eigene Angelegenheit. Dies gilt sowohl für die Vollstreckung gegen mehrere Teilschuldner als auch gegen mehrere Gesamtschuldner, mag auch der Anspruch der gleiche und das wirtschaftliche Interesse d...mehr

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FoVo 4/2016, Drittschuldner... / 3 Der Praxistipp

Schwierigkeiten des Gläubigers bei der Drittschuldnerbezeichnung Für den Gläubiger ist es in der Praxis regelmäßig mit besonderen Schwierigkeiten verbunden, den Drittschuldner hinreichend präzise zu bezeichnen. Es mangelt nämlich regelmäßig an den entsprechend genauen Angaben des Schuldners in Selbstauskünften oder auch im Vermögensverzeichnis. Wäre der Gläubiger nun noch gez...mehr

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Zerb 4/2016, Pflicht des Er... / Aus den Gründen

Das Landgericht ist (LGB 5 f) zutreffend davon ausgegangen, dass der Antrag der Gläubigerin gem. § 888 ZPO zulässig und begründet ist. 1. Was die Zulässigkeit des Antrags betrifft, so ist die Auskunftsverpflichtung nach § 2314 Abs. 1 BGB auf eine unvertretbare Handlung gerichtet, deren Vollstreckung nach § 888 ZPO zu erfolgen hat (vgl. nur OLG Stuttgart, Beschl. v. 27.1.2014 ...mehr

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FF 4/2016, Die Rechtsprechu... / 2. Vorlage der Einkommensteuererklärung

Der Beschwerdewert erhöht sich um die für die Erstellung der Einkommenserklärung notwendigen Kosten nur, wenn das Amtsgericht den Unterhaltsschuldner dazu verpflichten wollte, nachdem es davon ausgegangen ist, dass diese nicht existiert. Hat die Auskunftsverpflichtung im Beschluss des AG keinen vollstreckbaren Inhalt oder ist sie auf eine unmögliche Leistung gerichtet, erhöh...mehr

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FoVo 4/2016, Vorrang der gü... / 1 I. Der Fall

Eintragungsanordnung trotz gütlicher Einigung nach VA-Antrag Der Schuldner wendet sich gegen die Anordnung seiner Eintragung in das Schuldnerverzeichnis, nachdem die Gläubigerin gegen den Schuldner die Zwangsvollstreckung betrieben hatte. Nachdem zunächst Teilzahlungen durch die Ehefrau des Schuldners erfolgt waren, erteilte die Gläubigerin dem GV einen Auftrag auf Abnahme de...mehr

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FF 4/2016, Die Rechtsprechu... / 1. Abänderung einer ausländischen Unterhaltsentscheidung

Der BGH[38] nimmt in einem Abänderungsverfahren, das eine nach irischem Recht von der Mutter erwirkte Entscheidung über den Unterhalt eines minderjährigen Kindes zum Gegenstand hat, zu den dabei nacheinander zu prüfenden Fragen Stellung, zusammengefasst in folgenden Leitsätzen: Die (Inzident-)Anerkennung einer vor dem 18.6.2011 ergangenen und ursprünglich in den Anwendungsber...mehr

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FF 4/2016, Die Rechtsprechu... / § 850d ZPO

Die Vorschrift des § 850d Abs. 1 ZPO ist auf die Vollstreckung der gemäß § 7 Abs. 1 UVG auf die Unterhaltsvorschusskasse übergegangenen Unterhaltsansprüche ohne die sich aus § 850c ZPO ergebenden Einschränkungen anzuwenden. Die Bestimmung des § 7 Abs. 3 S. 2 UVG verdrängt als spezielle Regelung des Vorrangs des unmittelbar Unterhaltsberechtigten das Rangverhältnis der Unterh...mehr

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FoVo 4/2016, Isolierter Ant... / 2 II. Aus der Entscheidung

GV hat kein Ermessen bei der Auskunftserhebung Das AG folgt der Argumentation des Gerichtsvollziehers nicht und hat im Sinne des Leitsatzes entschieden. Dem Gerichtsvollzieher stehe bei der Einholung der Drittauskünfte kein Ermessen zu. Die Drittauskünfte seien alternativ einzuholen, wenn entweder der Schuldner die Vermögensauskunft nicht abgegeben habe oder eine vollständige...mehr

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zfs 4/2016, Burhoff/Kotz: Handbuch für die strafrechtliche Nachsorge, ZAP Verlag, 1. Auflage 2016, 1.696 Seiten, 109 EUR, ISBN 978-3-89655-809-1

Unter der Federführung der RAe Burhoff und Kotz ist ein neues Handbuch im ZAP Verlag erschienen, das sich mit der sogenannten strafrechtlichen Nachsorge befasst. In diesem Bereich besteht erheblicher Nachholbedarf auf dem Buchmarkt, denn bislang musste man sich die notwendigen Informationen stückweise aus Kommentaren, Formularbüchern und Lehrbüchern zusammensuchen, bisweilen...mehr

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Zerb 4/2016, Auskunftsanspr... / I. Grundlagen

Stiftungen sind kein Instrument der Pflichtteilsvermeidung, da die Übertragung von Vermögen auf Stiftungen grundsätzlich Pflichtteilsergänzungsansprüche auslöst.[1] Stiftungen können jedoch insofern zur Pflichteilsvermeidung eingesetzt werden, als der Erblasser zu seinen Lebzeiten Vermögen auf Stiftungen überträgt und damit den Fristenlauf nach § 2325 Abs. 3 BGB in Gang setz...mehr

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Zerb 4/2016, Pflicht des Er... / Anmerkung

Dem Beschluss lag im Wesentlichen folgender Sachverhalt zugrunde: Der Erbe bzw. Erbeserbe seiner beiden Eltern war zur Vorlage zweier privatschriftlicher Nachlassverzeichnisse verpflichtet. Der Nachlass bestand im Wesentlichen aus einem Mehrfamilienhaus. Nach Erlass eines Teil-Urteils hat der Erbe zwei Nachlassverzeichnisse vorgelegt, zu deren Erstellung die Auskunftsberecht...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Verbösernde Einspruchsentscheidung nach Ergehen eines Teilerlasses

Leitsatz 1. Das FA ist nach § 367 Abs. 2 Satz 2 AO verfahrensrechtlich zum Erlass einer verbösernden Einspruchsentscheidung berechtigt, wenn ein Teilerlass mit dem Einspruch angefochten wird. 2. Aufgrund der im Einspruchsverfahren geltenden umfassenden Überprüfungsmöglichkeit nach § 367 Abs. 2 Satz 1 AO ist das FA nicht an die Voraussetzungen der Korrekturvorschriften §§ 130f...mehr

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zerb 3/2016, Der deutsch-si... / A. Einleitung

Wer sich als Deutscher für ein Leben in Singapur entscheidet, entscheidet sich damit gleichzeitig auch für ein Leben in einem anderen Rechtssystem. Besonders interessant wird das aus juristischer Sicht dort, wo es zur Anwendung singapurischen Rechts auch in solchen Bereichen kommt, die der Betroffene nicht bedacht hat oder hinsichtlich derer er mit einer Anwendung deutschen ...mehr

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FoVo 3/2016, (Un-)Beachtlic... / 2 II. Die Entscheidung

Zu prüfen ist allein § 775 Nr. 4 ZPO Das LG beschränkt sich zu Recht darauf, die Voraussetzungen des § 775 Nr. 4 ZPO zu prüfen. Ob die titulierte Forderung aufgrund der von dem Schuldner behaupteten Erfüllung tatsächlich erloschen ist, ist nicht von dem Vollstreckungsorgan und damit auch nicht von den im Rechtsmittelzug mit der Prüfung der Rechtmäßigkeit des Vorgehens des Vol...mehr

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FoVo 3/2016, (Un-)Beachtlic... / Leitsatz

1. Eine Vollstreckung ist trotz Vorlage urkundlicher Nachweise im Sinne des § 775 Nr. 4 ZPO fortzusetzen, wenn der Gläubiger eine Befriedigung oder die Stundung der titulierten Forderung bestreitet. 2. Der Schuldner muss in diesem Fall seine materiell-rechtlichen Einwendungen mit der Vollstreckungsgegenklage gemäß § 767 ZPO geltend machen. BGH, 15.10.2015 – V ZB 62/15mehr