Fachbeiträge & Kommentare zu Vollstreckung

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Erstattung

Rz. 134 Nach § 882a ZPO darf die Zwangsvollstreckung gegen den Bund oder ein Land wegen einer Geldforderung erst vier Wochen nach dem Zeitpunkt beginnen, in dem der Gläubiger seine Zwangsvollstreckungsabsicht angezeigt hat. Auch die Zahlungsaufforderung ist damit erst nach Ablauf dieser Frist erforderlich. Werden vorher Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet, sind die hierdurch...mehr

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FoVo 06/2021, Keine Rechtsn... / 2 Der Praxistipp

Streit um die Ringabtretung Anderer Ansicht als das AG im vorliegenden Fall ist etwa das LG Braunschweig (22.6.2020 – 2 T 279/20). Das LG erkennt an, dass im formalisierten Zwangsvollstreckungsverfahren nicht zu prüfen sei, wer materiell-rechtlich Inhaber der Forderung sei. Ungeachtet dessen sei eine Rechtsnachfolgeklausel aber immer dann erforderlich, wenn der Titelgläubiger...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Kein Wegfall der Verfahrensgebühr nach Zahlung

Rz. 458 Die einmal entstandene Vollstreckungsgebühr entfällt nicht etwa dadurch, dass der Schuldner aufgrund der Aufforderung zahlt oder die Zwangsvollstreckung aus anderen Gründen unterbleibt (§ 15 Abs. 4).[458] Kommt es hingegen anschließend zu einer Vollstreckung, erhält der Anwalt eine zusätzliche Vollstreckungsgebühr nur dann, wenn eine besondere Angelegenheit gemäß § 1...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Vorschussnachforderung

Rz. 396 Stellt sich bei Durchführung der Ersatzvornahme heraus, dass der Vorschuss nicht ausreicht, und wird deshalb ein weiterer Vorschuss beantragt, stellt diese Nachforderung keine neue Angelegenheit, sondern die Fortsetzung des ersten Antrags dar. Deshalb ist auch die Vollstreckung aus einem solchen ergänzenden Beschluss keine neue Angelegenheit. Auch die Rückzahlung ein...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) § 758a ZPO

Rz. 161 Zu den gerichtlichen Anordnungen nach § 758a ZPO gehören die Durchsuchungsanordnung gemäß § 758a Abs. 1 ZPO sowie die Anordnung zur Vollstreckung zu unüblichen Zeiten gemäß § 758a Abs. 4 ZPO. Die Tätigkeiten in diesen Verfahren (vom Antrag an das Amtsgericht bis zur erneuten Beauftragung des Gerichtsvollziehers) gehören nicht mehr zum Rechtszug, sondern sind gebühren...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 62. Pfändung beweglicher Sachen

Rz. 279 Bei der Pfändung beweglicher Sachen stellen wegen des inneren Zusammenhanges eine Angelegenheit u.a. dar:[280]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Gegenstandswert

Rz. 83 Der Gegenstandswert bei der Tätigkeit im Rahmen der Vollstreckung in Verwaltungssachen (§§ 167 ff. VwGO) bzw. in Verfahren des Verwaltungszwangs (§§ 6 ff. VwVG) richtet sich nach § 25. Das ergibt sich ausdrücklich aus der Überschrift von § 25.[78] Auf die Erl. zu § 25 wird verwiesen (siehe § 25 Rdn 2 ff.).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Gesonderter Auftrag zur isolierten gütlichen Erledigung

Rz. 218 Der Gläubiger kann den Gerichtsvollzieher gemäß § 802a Abs. 2 S. 2, 2. Hs. ZPO auch gesondert nur mit der isolierten gütlichen Erledigung der Sache beauftragen.[218] Erteilt der Anwalt einen gesonderten Auftrag zur isolierten gütlichen Erledigung, löst die Tätigkeit im Rahmen dieses Auftrags eine besondere Verfahrensgebühr VV 3309 aus.[219] Es handelt sich um eine Tä...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Verfahren

Rz. 327 Ein Schuldner, der die Vermögensauskunft nach § 802c ZPO oder nach § 284 AO innerhalb der letzten zwei Jahre abgegeben hat, ist zur erneuten Abgabe gemäß § 802d Abs. 1 S. 1 ZPO nur verpflichtet, wenn ein Gläubiger Tatsachen glaubhaft macht, die auf eine wesentliche Veränderung der Vermögensverhältnisse des Schuldners schließen lassen. Liegen diese Voraussetzungen nic...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Anfechtung einer Maßnahme

Rz. 88 Wird der Anwalt mit der Anfechtung einer Maßnahme der Verwaltungsvollstreckung vor Gericht beauftragt (gerichtliches Verfahren über einen Akt der Zwangsvollstreckung [des Verwaltungszwangs]), erwachsen für ihn dafür ebenfalls die Verfahrens- bzw. Terminsgebühr der VV 3309, 3310. Der im Verhältnis zu den Gebühren nach VV 2300 ff. niedrigere Gebührensatz erklärt sich na...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Terminsgebühr

Rz. 58 Nimmt der Anwalt an einem gerichtlichen Termin teil, so erhält er eine Terminsgebühr nach VV 6102 für jeden Verhandlungstag. Die Terminsgebühr kann daher – ebenso wie in Straf- und Bußgeldsachen – mehrmals entstehen. Rz. 59 Erforderlich ist ein gerichtlicher Termin (VV Vorb. 6 Abs. 3 S. 1). Eine Besprechung mit dem Gericht oder der Behörde reicht nicht aus, da VV Vorb....mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Gesetzliche Erstreckung

Rz. 58 Die gesetzliche Erstreckung der gewillkürten Beiordnung für das Eilverfahren auf die Vollziehung des Arrestes, der einstweiligen Verfügung oder der Vollstreckung einer einstweiligen Anordnung (Abs. 2 S. 1) findet ihren sachlichen Grund in der Eigenart dieser Verfahren, wonach die jeweilige Entscheidung nur zum Erfolg führen kann, wenn sie alsbald durchgesetzt wird. Ar...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Stufenklage

Rz. 70 Wird gemäß § 888 ZPO ein Auskunftsanspruch im Rahmen einer Stufenklage (1. Stufe) vollstreckt, ist nach § 3 ZPO ein Bruchteil des Werts des Anspruchs anzunehmen, dessen Geltendmachung vorbereitet werden soll.[105] Für einen Auskunftsantrag ist regelmäßig lediglich ein Bruchteil der Hauptsache anzusetzen, was dann auch auf die Vollstreckung durchschlägt.[106]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Gebühr

Rz. 407 Für den Rechtsanwalt, der im Erkenntnisverfahren noch nicht tätig war und mit der Zwangsvollstreckungsvollstreckung beauftragt ist, entsteht für die Tätigkeit im Verfahren auf erstmalige Erteilung der Vollstreckungsklausel eine 0,3-Verfahrensgebühr VV 3309.[403] Für diesen Rechtsanwalt gehört die erstmalige Erteilung der Vollstreckungsklausel allerdings zum Rechtszug...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Eigenständige Vollstreckungsmaßnahme

Rz. 353 Kommt der Schuldner seiner Pflicht zur Abgabe der Vermögensauskunft nach § 802c ZPO nicht nach oder ist bei einer Vollstreckung in die im Vermögensverzeichnis aufgeführten Vermögensgegenstände eine vollständige Befriedigung des Gläubigers voraussichtlich nicht zu erwarten, so darf der Gerichtsvollzieher bei den in § 802l ZPO genannten Stellen bestimmte Daten erheben....mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / (1) Vorbereitende Maßnahme

Rz. 291 Zu § 915b ZPO a.F. (bis 31.12.2012) ist zutreffend die Auffassung vertreten worden, dass bereits die Einsicht in bzw. die Einholung einer Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis zur Vorbereitung der Vollstreckung die Verfahrensgebühr VV 3309 auslöst, wenn der Rechtsanwalt einen Vollstreckungsauftrag hat.[285] Teilweise ist die bloße Einholung einer Auskunft aus dem Sch...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Zu vollstreckende Forderung

Rz. 56 Im Verteilungsverfahren gemäß §§ 858 Abs. 5, 872 bis 877 und 882 ZPO richtet sich der Gegenstandswert grundsätzlich nach dem Betrag der zu vollstreckenden Forderung einschließlich der Nebenforderungen. Dazu zählen u.a. Zinsen bis zum Tage des endgültigen Verteilungsplans, Kosten des der Vollstreckung vorausgegangenen Prozesses und früherer Vollstreckungsmaßnahmen, nic...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Anrechnung

Rz. 450 Die für die Zahlungsaufforderung ohne Vollstreckungsandrohung angefallene Geschäftsgebühr nach VV Teil 2 ist nach VV Vorb. 3 Abs. 4 S. 1 zur Hälfte, höchstens mit 0,75 auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Zwangsvollstreckungsverfahrens (0,3-Verfahrensgebühr VV 3309) anzurechnen. Die Anrechnung zeigt, dass hier von verschiedenen Angelegenheiten ausgegangen werde...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Erstmalige Beauftragung

Rz. 473 Der Rechtsanwalt, der erstmals mit einer der in § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 16 aufgeführten Tätigkeiten beauftragt wird, verdient dadurch die Verfahrensgebühr nach VV 3309.[483] Ist der Rechtsanwalt nicht mit der Vollstreckung, sondern nur mit der Zustellung als Einzeltätigkeit beauftragt, entsteht die Verfahrensgebühr ebenfalls nur i.H.v. 0,3. Auch wenn hier VV 3403 für an...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Räumung

Rz. 252 Nach richtiger Auffassung ergibt sich bei der Vollstreckung eines Räumungstitels gegen mehrere Schuldner (auch Eheleute) nichts anderes.[250] Die Argumente der abweichenden Auffassung,[251] es handele sich doch nur um ein einziges Vollstreckungsobjekt und eine einheitliche Amtshandlung des Gerichtsvollziehers, überzeugen nicht. Die Tatsache, dass trotz eines einheitl...mehr

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AGS 06/2021, Abhilfebefugni... / II. Keine Abhilfebefugnis des Rechtspflegers

Das LG Aachen hat festgestellt, dass der Nichtabhilfebeschluss der Rechtspflegerin (deklaratorisch) aufzuheben ist, da eine Abhilfemöglichkeit in dem vorliegenden Beschwerdeverfahren nicht besteht. Aus § 464b S. 3 StPO i.V.m. § 572 Abs. 1 ZPO ergebe sich eine solche Abhilfemöglichkeit in strafprozessualen Kostenfestsetzungsverfahren nicht. Nach dieser Bestimmung seien auf da...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Erweiterung des Auftrags

Rz. 257 Hinsichtlich der Erweiterung des Mandats um die Vollstreckung aus einem zusätzlichen Titel – z.B. um den im selben Verfahren ergangenen Kostenfestsetzungsbeschluss – gilt grundsätzlich nichts anderes. Hatte der Anwalt wegen des in dem Verfahren ergangenen Urteils noch keinen Vollstreckungsauftrag erteilt und erteilt er diesen dann für beide Titel, liegt eine Angelege...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Kombinierter Auftrag Vermögens- und Drittauskunft

Rz. 359 Der Auftrag auf Abnahme der Vermögensauskunft kann mit dem Auftrag auf Einholung von Drittauskünften kombiniert werden. Der Rechtsanwalt erhält eine weitere Verfahrensgebühr VV 3309 erst, wenn die Voraussetzung für den weiteren Auftrag eingetreten ist und dadurch aus dem Eventualantrag oder bedingt gestellten Auftrag ein unbedingt gestellter Auftrag geworden ist. Bei...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Angelegenheit

Rz. 82 Daneben besteht das Verfahren zur Vollstreckung solcher Verwaltungsakte (Verwaltungsvollstreckungsverfahren – §§ 167 ff. VwGO, §§ 1 ff. VwVG; Verwaltungszwangsverfahren, §§ 6 ff. VwVG). Gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 1 bildet jede einzelne Vollstreckungsmaßnahme bzw. Verwaltungszwangsmaßnahme eine besondere Angelegenheit. Es gelten die in Rdn 92 ff. aufgezeigten Grundsätze. Na...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Geltendmachung der Haftung

Rz. 45 [Autor/Stand] Der Haftende darf auf Zahlung nur in Anspruch genommen werden, soweit die Vollstreckung in das bewegliche Vermögen [2] des Steuerschuldners ohne Erfolg geblieben oder anzunehmen ist, dass sie aussichtslos sein würde (§ 219 Satz 1 AO). Das bedeutet jedoch nicht, dass die Behörde sämtliche denkbaren Vollstreckungsmöglichkeiten ausgeschöpft haben muss, bevor...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Verfahren nach § 31 AUG

Rz. 421 § 31 AUG beinhaltet die Möglichkeit, Anträge auf Verweigerung, Beschränkung oder Aussetzung der Vollstreckung nach Art. 21 der Verordnung (EG) Nr. 4/2009 stellen zu können. Da dieses Verfahren mit dem nach § 1084 ZPO vergleichbar ist, stellt die entsprechende Tätigkeit vergütungsrechtlich ebenfalls eine besondere Angelegenheit dar.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 73. Sicherheitsleistung

Rz. 302 Ob Tätigkeiten des Anwalts im Zusammenhang mit der Erbringung einer Sicherheitsleistung – sei es, dass der Gläubiger gemäß §§ 108, 751 Abs. 2 ZPO Sicherheit durch Hinterlegung oder Bankbürgschaft erbringen muss, sei es, dass der Schuldner zur Abwendung der Vollstreckung Sicherheit leistet – eine Vollstreckungsgebühr auslösen, ist sehr streitig. Auch hier wird man wie...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Verhältnis der Verfahren gemäß § 887 Abs. 1 und 2 ZPO

Rz. 391 Erfüllt der Schuldner seine Verpflichtung zur Vornahme einer vertretbaren Handlung nicht, kann der Gläubiger gemäß § 887 Abs. 1 ZPO beim Prozessgericht des ersten Rechtszuges die Ermächtigung beantragen, die geschuldete Handlung auf Kosten des Schuldners vornehmen zu lassen. Zugleich, aber auch später, kann er gemäß § 887 Abs. 2 ZPO beantragen, den Schuldner zur Vora...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Zinsen

Rz. 18 Lautet die titulierte Forderung auf 10.000 EUR nebst 4 % Zinsen seit dem 2.1.2013, sind der Hauptforderung i.H.v. 10.000 EUR noch die bis zum Tage der Auftragserteilung aufgelaufenen Zinsen hinzuzurechnen. Die weiteren, bis zum Tag der Pfändung entstehenden Zinsen werden zwar vom Gerichtsvollzieher berechnet und mit vollstreckt (vgl. § 80 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 GVGA), sie ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) §§ 836 Abs. 3 S. 2, 883 Abs. 3 ZPO

Rz. 370 Die ZPO sieht die Abnahme von eidesstattlichen Versicherungen in der Vollstreckung vor (vgl. §§ 836 Abs. 3 S. 2, 883 Abs. 2 S. 2 ZPO, sog. Hilfsvollstreckung). Für das Verfahren gelten gemäß §§ 836 Abs. 3 S. 4, 883 Abs. 2 S. 3 ZPO u.a. die Vorschriften der §§ 802f Abs. 4, 802g bis 802i und 802j Abs. 1 und 2 ZPO entsprechend. Rz. 371 Zu § 18 Abs. 1 Nr. 17 in der bis zu...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Zwangsvollstreckung

Rz. 26 Wird vor einer der in Nr. 1 genannten Stellen eine Einigung protokolliert, so kann hieraus gegebenenfalls die Zwangsvollstreckung betrieben werden (§ 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO; Art. 18 BaySchlG). Der Anwalt erhält für die Vollstreckung dann die Gebühren nach den VV 3309 f. ebenso wie bei einer gewöhnlichen Vollstreckung.[33] Rz. 27 Die Beschaffung der vollstreckbaren Ausfer...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Wertberechnung

Rz. 76 Maßgebend ist der Betrag, den der Schuldner unter Zugrundelegung des Vollstreckungstitels noch schuldet, und zwar einschließlich der Nebenforderungen (Zinsen und Kosten früherer Vollstreckungen).[114] Die Kosten der der Vermögensauskunft vorausgehenden Vollstreckung stehen im Zeitpunkt der Auftragserteilung, gerade bei einem kombinierten Auftrag (z.B. Sachpfändung und...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Maßnahmen und Entscheidungen

Rz. 178 Die Vollstreckungserinnerung gemäß § 766 ZPO kommt nur in Betracht gegen Vollstreckungsmaßnahmen des Gerichtsvollziehers sowie solche des Rechtspflegers. Während Vollstreckungshandlungen des Gerichtsvollziehers stets Vollstreckungsmaßnahmen sind, muss bei Vollstreckungshandlungen des Rechtspflegers unterschieden werden. Die Vollstreckungsmaßnahme des Rechtspflegers i...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Von VV 3328 werden alle Verfahren erfasst, die vor dem Gericht der Hauptsache oder dem Vollstreckungsgericht bezüglich vorläufiger Einstellung, Beschränkung oder Aufhebung der Zwangsvollstreckung oder sonstiger Vollstreckungen durchgeführt werden. Rz. 2 Der Rechtsanwalt erhält in Verfahren über die vorläufige Einstellung, Beschränkung oder Aufhebung der Zwangsvollstreck...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Besondere Angelegenheit

Rz. 187 Die sofortige Beschwerde gemäß § 11 Abs. 1 RPflG, § 793 ZPO bzw. die befristete Erinnerung gemäß § 11 Abs. 2 RPflG gegen Vollstreckungsentscheidungen des Rechtspflegers stellen anders als die Erinnerung gemäß § 766 ZPO gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 3 eine besondere Angelegenheit und damit eine gesondert zu vergütende Tätigkeit dar. In derartigen Fällen erwächst dem Anwalt zu...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Überblick

Rz. 4 Zusätzlich zur Verfahrensgebühr VV 3309 erhält der Rechtsanwalt nach der Anm. zu VV 3310 eine 0,3 Terminsgebühr nur, wenn er in der Vollstreckung an einem teilnimmt.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 58. Mobiliarvollstreckung

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 84. Veröffentlichungsbefugnis, Ausübung (§ 18 Abs. 1 Nr. 18)

a) Angelegenheit Rz. 377 Insbesondere im Rahmen von Unterlassungsklagen kann dem Gläubiger die Befugnis zugesprochen werden, das Urteil auf Kosten des Schuldners veröffentlichen zu lassen.[383] Der Anspruch des Klägers kann sich auch als Folgeanspruch aus Wettbewerbsverletzungen bzw. aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht bei Ehrverletzungen ergeben.[384] Wird der Rechtsanw...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 94. Vorläufige Einstellung, Beschränkung oder Aufhebung der Zwangsvollstreckung (§ 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 11)

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Anhang IV. Kostenfestsetzung / II. Kostengrundentscheidung

Rz. 112 Auch in Familiensachen gilt, dass eine Kostenerstattung nur aufgrund eines zur Vollstreckung geeigneten Titels geltend gemacht werden kann (§ 103 Abs. 1 ZPO). Erforderlich ist alsomehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Gegenstandswert

Rz. 401 Der Gegenstandswert ergibt sich aus § 25 Abs. 1 Nr. 1, 1. und 2. Hs.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Künftiges Arbeitseinkommen

aa) Unterhalts- und Rentenansprüche Rz. 48 Wird künftig fällig werdendes Arbeitseinkommen oder werden künftig fällig werdende laufende Sozialleistungen in der Form von Geldleistungen [68] wegen fälliger und künftig noch fällig werdender Unterhaltsansprüche oder wegen Rentenansprüchen infolge Verletzung des Körpers oder der Gesundheit gepfändet (sog. Vorratspfändung gemäß § 850...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 63. Pfändung von Forderungen

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 50. Kombinierter Auftrag

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 52. Mehrere Auftraggeber

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

(1) 1Zu dem Rechtszug oder dem Verfahren gehören auch alle Vorbereitungs-, Neben- und Abwicklungstätigkeiten und solche Verfahren, die mit dem Rechtszug oder Verfahren zusammenhängen, wenn die Tätigkeit nicht nach § 18 eine besondere Angelegenheit ist. 2Hierzu gehören insbesonderemehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Erneute Vermögensauskunft (§ 802d ZPO)

aa) Verfahren Rz. 327 Ein Schuldner, der die Vermögensauskunft nach § 802c ZPO oder nach § 284 AO innerhalb der letzten zwei Jahre abgegeben hat, ist zur erneuten Abgabe gemäß § 802d Abs. 1 S. 1 ZPO nur verpflichtet, wenn ein Gläubiger Tatsachen glaubhaft macht, die auf eine wesentliche Veränderung der Vermögensverhältnisse des Schuldners schließen lassen. Liegen diese Voraus...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Eintragungsantrag beim Grundbuchamt

a) Hauptsacheentscheidung Rz. 44 Ist der Schuldner durch rechtskräftiges Urteil (zu der anders zu beurteilenden Situation bei der Vollziehung einer einstweiligen Verfügung vgl. Rdn 53 ff.). zur Abgabe einer Willenserklärung verurteilt worden (§ 894 ZPO), aufgrund deren die Eintragung in ein Grundbuch erfolgen soll, gehört die Stellung des Eintragungsantrags beim Grundbuchamt ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Verfahren gem. §§ 888, 890 ZPO

a) Wert der Hauptsache Rz. 68 Im Verfahren nach § 888 ZPO auf Festsetzung von Zwangsgeld oder Zwangshaft entspricht das Interesse des Gläubigers nach allerdings umstrittener Auffassung in der Regel dem Wert der Hauptsache.[101] Denn das Verfahren ist auf endgültige Erfüllung des Anspruchs des Gläubigers gerichtet.[102] b) Löschung einer Grundschuld Rz. 69 Im Verfahren auf Fests...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 66. Räumung

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