Fachbeiträge & Kommentare zu Vollstreckung

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 10. Aufforderung zur Leistung ohne Androhung der Zwangsvollstreckung

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Gegenstandswert

Rz. 486 Der Gegenstandswert ergibt sich aus § 25 Nr. 1.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 74. Sicherungshypothek

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 51. Kostenvorschuss gemäß § 887 Abs. 2 ZPO

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Erstattung

aa) Grundsätze Rz. 459 In der Regel darf sich der Gläubiger eines Rechtsanwaltes für die Zahlungsaufforderung mit Vollstreckungsandrohung bedienen.[459] Eine Ausnahme kann für einen juristisch erfahrenen Gläubiger bestehen (vgl. Rdn 576). Der Erstattungsfähigkeit der durch die Aufforderung entstehenden Kosten kann nicht entgegengehalten werden, dass die Aufforderung unnötig w...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 53. Mehrere Forderungen

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Kombinierter Auftrag

aa) Grundsatz Rz. 219 Wird der Auftrag, eine gütliche Erledigung mit dem Schuldner zu versuchen, mit dem Auftrag für weitere Vollstreckungsmaßnahmen kombiniert, entsteht bereits für den Auftrag zur gütlichen Erledigung die Verfahrensgebühr VV 3309.[221] Allerdings bildet der Auftrag zur gütlichen Erledigung keine besondere Angelegenheit. Zwar entsteht bei einem kombinierten A...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Ausstellung, Berichtigung, Aufhebung oder Widerruf nach § 14 EUGewSchVG (Buchst. d)

Rz. 106 Die Ausstellung von Bescheinigungen, Bestätigungen oder Formblättern einschließlich deren Berichtigung, Aufhebung oder Widerruf nach § 14 EUGewSchVG gehört zum Rechtszug und wird daher mit den allgemeinen Gebühren abgegolten. Rz. 107 § 14 EUGewSchVG wurde durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2011/99/EU über die Europäische Schutzanordnung und zur Durchführung...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 60. Ordnungsgeld und Ordnungshaft (§ 890 ZPO, § 18 Abs. 1 Nr. 14, 15, § 19 Abs. 2 Nr. 5)

a) Androhung von Ordnungsgeld (§ 890 Abs. 2 ZPO, § 19 Abs. 2 Nr. 5) aa) Überblick Rz. 261 Ist der Schuldner gemäß § 890 ZPO zu einer Unterlassung oder Duldung verurteilt worden, können gegen ihn wegen schuldhaften Verstoßes gegen die titulierte Verpflichtung nur dann Ordnungsmittel festgesetzt werden, wenn sie zuvor angedroht worden sind (§ 890 Abs. 2 ZPO). Nach § 18 Abs. 1 Nr....mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / f) Gegenstandswert

Rz. 444 Der Gegenstandswert ergibt sich aus § 25 Abs. 1 Nr. 1 (Wert des zu vollstreckenden Anspruchs).[438]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 14. Auskunftsrechte des Gerichtsvollziehers

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 98. Weitere vollstreckbare Ausfertigung gemäß § 733 ZPO (§ 18 Abs. 1 Nr. 5)

a) Angelegenheit Rz. 437 Macht der Gläubiger das notwendige Rechtsschutzinteresse glaubhaft, kann der Rechtspfleger – neben der schon vorhandenen neuen – weitere vollstreckbare Ausfertigungen des Titels erteilen, z.B. wenn an mehreren Orten gleichzeitig vollstreckt werden soll. Der Anwalt erhält für die gesamte Tätigkeit in einem solchen Verfahren eine gesonderte Gebühr, unab...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 34. Europäischer Beschluss zur vorläufigen Kontenpfändung

Rz. 195 Siehe dazu die Erl. zu Vorb. 3.3.3 Abs. 2.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 89. Vollstreckungsklausel (§ 18 Abs. 1 Nr. 4, 5, § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 13)

a) Erstmalige Erteilung der Vollstreckungsklausel, wenn deswegen keine Klage erhoben wird (§ 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 13) aa) Rechtsanwalt des Erkenntnisverfahrens Rz. 403 Zum Begriff "Angelegenheit in der Zwangsvollstreckung" vgl. zunächst die Erläuterungen zu § 18 Abs. 1 Nr. 1 (siehe Rdn 92 ff.). Auf die erstmalige Erteilung der Vollstreckungsklausel gerichtete Tätigkeiten des Rec...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Einleitung

Rz. 31 Verfahrens- wie Terminsgebühr (VV 3309, 3310) fallen nur für eine anwaltliche Tätigkeit in der Zwangsvollstreckung an. Da der Unterabschnitt 3 für nahezu alle Bereiche der Zwangsvollstreckung gilt (vgl. VV Vorb. 3.3.3), soll dieses Tatbestandsmerkmal aus Gründen der Übersichtlichkeit nachfolgend in einzelnen Komplexen erläutert werden.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 54. Mehrere Mobiliarvollstreckungsaufträge

a) Verschiedene Maßnahmen Rz. 242 Der gleichzeitige Auftrag zur Vollstreckung einer Geldforderung und zur Räumung stellt ebenso zwei Angelegenheiten dar wie der Auftrag zur Sachpfändung verbunden mit einer Vorpfändung, weil es sich um unterschiedliche Vollstreckungsmaßnahmen handelt. b) Wohnungswechsel des Schuldners Rz. 243 Nur eine Angelegenheit liegt hingegen vor, wenn der A...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Angelegenheit

Rz. 329 Folgende Fälle sind bei der Beurteilung der gebührenrechtlichen Angelegenheit im Rahmen von § 802d ZPO zu unterscheiden: (1) Rechtsanwalt eines Drittgläubigers Rz. 330 Beantragt der Anwalt beim Gerichtsvollzieher unter Beifügung des Vollstreckungstitels die Abnahme der Vermögensauskunft und stellt der Gerichtsvollzieher im Vermögensverzeichnisregister (§ 802k ZPO) fest...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Erhöhung der Sicherungssumme

Rz. 171 Wird lediglich die Erhöhung der Sicherheitssumme seitens des Gläubigers beantragt, entstehen keine besonderen Gebühren für das Erhöhungsverfahren, da die insoweit entfaltete Tätigkeit des Rechtsanwalts zum Rechtszug gehört und durch die Verfahrensgebühr abgegolten ist.[160]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Vorgerichtliche Tätigkeit vor Erhebung einer Vollstreckungsgegenklage

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Androhung von Ordnungsgeld (§ 890 Abs. 2 ZPO, § 19 Abs. 2 Nr. 5)

aa) Überblick Rz. 261 Ist der Schuldner gemäß § 890 ZPO zu einer Unterlassung oder Duldung verurteilt worden, können gegen ihn wegen schuldhaften Verstoßes gegen die titulierte Verpflichtung nur dann Ordnungsmittel festgesetzt werden, wenn sie zuvor angedroht worden sind (§ 890 Abs. 2 ZPO). Nach § 18 Abs. 1 Nr. 14 bildet jede Verurteilung zu einem Ordnungsgeld gemäß § 890 Abs....mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Ordnungshaft

Rz. 263 Über den Wortlaut hinaus betrifft die Vorschrift generell die Androhung von Ordnungsmitteln, also auch die Androhung von Ordnungshaft.[264]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Erstattung

Rz. 312 Wird der Antrag auf Sicherungsvollstreckung gemäß § 720a ZPO vor Zustellung von Titel und Klausel und vor Fristablauf (§ 750 Abs. 3 ZPO) gestellt, sind die Kosten dieses Antrags nicht erstattungsfähig.[304]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Zwangsvollstreckung nach der ZPO

a) Allgemeines Rz. 32 Die Zwangsvollstreckung ist im Achten Buch der ZPO geregelt. Zwar ist der Unterabschnitt 3 nicht auf die Vollstreckung von Titeln der ZPO beschränkt, sondern findet auch auf andere Vollstreckungstitel Anwendung. Dafür ist aber insoweit erforderlich, dass sich die Vollstreckung derartiger Titel nach den Bestimmungen der ZPO richtet. Solche Regelungen find...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / J. Rechtsschutzversicherung

Rz. 21 Soweit für eine Tätigkeit in der Hauptsache Versicherungsschutz besteht, gilt dies auch für entsprechende Einzeltätigkeiten. Auch für Einzeltätigkeiten im Rahmen der Vollstreckung (wie z.B. für einen Ratenzahlungsantrag) besteht grundsätzlich Versicherungsschutz.[23] Für die Vertretung eines Zeugen besteht dagegen mangels Versicherungsfalls kein Versicherungsschutz.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Zustellung des Arrestes/der einstweiligen Verfügung

a) Grundsatz Rz. 58 Bei der Frage, ob die Veranlassung der Zustellung des Arrestes bzw. der einstweiligen Verfügung die Vollstreckungsgebühr auslöst, ist richtigerweise zu differenzieren. Grundsätzlich gilt, dass dadurch keine zusätzliche Gebühr erwächst. Denn die bloße Zustellung gehört gemäß § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 16 noch zum Rechtszug des Anordnungsverfahrens und stellt gemä...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 70. Schiffshypothek (§ 870a ZPO)

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Objektiver Wert

aa) Begriff des Gegenstands Rz. 32 Unter dem Begriff "Gegenstand" versteht man bewegliche und unbewegliche Sachen[41] und Rechte,[42] sodass die Bestimmung der Nr. 1, 2. Hs. auch auf Forderungen zutrifft.[43] Bei diesen ist jedoch streitig, ob auf den objektiven Wert der Forderung abzustellen ist oder auf den, den sich der Gläubiger vorgestellt hat. Richtigerweise wird man de...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Jede Verurteilung zu einem Ordnungsgeld gemäß § 890 Abs. 1 ZPO (§ 18 Abs. 1 Nr. 14)

aa) Angelegenheit Rz. 264 Verstößt der Schuldner gegen eine titulierte Unterlassungs- oder Duldungsverpflichtung, kann gegen ihn gemäß § 890 Abs. 1 ZPO nach vorheriger Androhung ein Ordnungsmittel festgesetzt werden. Die Vollstreckung eines Ordnungsmittelbeschlusses findet von Amts wegen statt (§ 1 Abs. 1 Nr. 3 JBeitrG). Rz. 265 War die Androhung von Ordnungsgeld bereits im Ur...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Begriff der Zwangsvollstreckung

aa) Unterscheidung zwischen Prozess- und Gebührenrecht Rz. 34 Unter dem Begriff der Zwangsvollstreckung versteht man grundsätzlich die in einem formalisierten Verfahren geregelte Durchsetzung von titulierten Ansprüchen durch staatliche Vollstreckungsorgane. Hinsichtlich der Anwendung des Unterabschnitts 3 ist allerdings zu beachten, dass der prozessrechtliche Begriff der Zwan...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / g) Auskunftsrechte des Gerichtsvollziehers/Drittauskünfte (§ 802l ZPO)

aa) Eigenständige Vollstreckungsmaßnahme Rz. 353 Kommt der Schuldner seiner Pflicht zur Abgabe der Vermögensauskunft nach § 802c ZPO nicht nach oder ist bei einer Vollstreckung in die im Vermögensverzeichnis aufgeführten Vermögensgegenstände eine vollständige Befriedigung des Gläubigers voraussichtlich nicht zu erwarten, so darf der Gerichtsvollzieher bei den in § 802l ZPO ge...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Adressenermittlung

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / f) Weitere vollstreckbare Ausfertigung gemäß § 733 ZPO (§ 18 Abs. 1 Nr. 5)

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / (3) Vorherige Einsicht in das Schuldnerverzeichnis

Rz. 335 Auf das Vermögensverzeichnisregister (§ 802k ZPO) hat der Anwalt eines privaten Gläubigers keinen unmittelbaren Zugriff, weil gemäß § 802k Abs. 2 ZPO nur Gerichtsvollzieher und Vollstreckungsbehörden abrufberechtigt sind (zur Erlangung eines Ausdrucks des Vermögensverzeichnisses durch einen Drittgläubiger vgl. Rdn 330 ff.). Der Anwalt eines privaten Gläubigers kann g...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Gegenstandswert bei Löschung

Rz. 300 Stellt der Rechtsanwalt des Schuldners den Antrag auf Löschung im Schuldnerverzeichnis, richtet sich der Gegenstandswert nach § 25 Abs. 2 (vgl. § 25 Rdn 84 ff.).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 71. Schuldnerverzeichnis

a) Einsicht in das Schuldnerverzeichnis (§ 882f ZPO) aa) Keine besondere Angelegenheit Rz. 289 § 18 Abs. 1 Nr. 17 bestimmt, dass das Verfahren auf (vorzeitige) Löschung im Schuldnerverzeichnis (§ 882e Abs. 3 ZPO) eine besondere Angelegenheit bildet (siehe Rdn 296 ff.). Das spricht im Umkehrschluss dafür, dass die Einsicht in das Schuldnerverzeichnis gemäß § 882f ZPO durch den ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Auslagen

Rz. 34 In den Verfahren nach dem IRG und dem IStGH-Gesetz hat der Rechtsanwalt Anspruch auf Erstattung seiner Auslagen nach VV Teil 7, insbesondere erhält er eine Postentgeltpauschale nach VV 7002.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Anwaltsvergütung – Überblick

a) Angelegenheit Rz. 42 Wird der Anwalt in einem Verfahren auf Bewilligung der Vollstreckung ausländischer Geldsanktionen beauftragt, so erhält er hierfür eine gesonderte Vergütung nach den VV 6100 ff. Seine Tätigkeit ist nicht durch eventuelle Gebühren im vorausgegangenen ausländischen Straf- oder Bußgeldverfahren mit abgegolten. Vielmehr sind die deutschen Verfahren über di...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 26. Erbscheinbesorgung

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Angelegenheit

Rz. 264 Verstößt der Schuldner gegen eine titulierte Unterlassungs- oder Duldungsverpflichtung, kann gegen ihn gemäß § 890 Abs. 1 ZPO nach vorheriger Androhung ein Ordnungsmittel festgesetzt werden. Die Vollstreckung eines Ordnungsmittelbeschlusses findet von Amts wegen statt (§ 1 Abs. 1 Nr. 3 JBeitrG). Rz. 265 War die Androhung von Ordnungsgeld bereits im Urteil erfolgt, geh...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Gegenstandswert

Rz. 385 Der Gegenstandswert für die Tätigkeit im Verteilungsverfahren gemäß §§ 858 Abs. 5, 872 bis 877, 882 ZPO ergibt sich aus § 25 Nr. 1, 4. Hs. Auf die Erläuterungen zu § 25 wird verwiesen (siehe § 25 Rdn 56 ff.).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Familiensachen

Rz. 228 Die für Familiensachen maßgeblichen Bestimmungen finden sich in § 18 Abs. 1 Nr. 21 und in § 18 Abs. 2 Nr. 2 (siehe Rdn 74, 487 ff.).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 16. Drittauskünfte (§ 802l ZPO)

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / f) Einigungsgebühr

Rz. 224 Zur Entstehung der Einigungsgebühr bei der gütlichen Erledigung siehe Rdn 532 ff.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Mit Vollstreckungsauftrag

aa) Gebühr und Gegenstandswert Rz. 445 Hat der Rechtsanwalt bereits einen Vollstreckungsauftrag erhalten, löst die Zahlungsaufforderung ohne Vollstreckungsandrohung die Verfahrensgebühr VV 3309 aus.[439] Es handelt sich um eine bereits zur Zwangsvollstreckung gehörende und diese vorbereitende Tätigkeit, die nicht mehr mit den Gebühren des Erkenntnisverfahrens abgegolten wird....mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

(1) Der Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse ist auf die gesetzliche Vergütung gerichtet und bestimmt sich nach den Beschlüssen, durch die die Prozesskostenhilfe bewilligt und der Rechtsanwalt beigeordnet oder bestellt worden ist, soweit nichts anderes bestimmt ist. Erstreckt sich die Beiordnung auf den Abschluss eines Vertrags im Sinne der Nummer 1000 des Vergütungsver...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Rechtsbeschwerde

a) Umfang der Angelegenheit Rz. 62 Wird gegen die Entscheidung des AG Rechtsbeschwerde eingelegt – unabhängig davon ob der Anwalt für den Mandanten gegen eine Entscheidung über einen Einspruch nach §§ 87f Abs. 4, 87g ff. oder gegen einen Umwandlungsbeschluss nach § 87i IRG Rechtsbeschwerde einlegt oder die Behörde gegen eine ablehnende Entscheidung gegen einen Umwandlungsantr...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Grundsätze

Rz. 205 Die Kosten einer Vorpfändung gemäß § 845 ZPO werden von Teilen der Rechtsprechung nur mit Einschränkungen als erstattungsfähig angesehen. Nach richtiger Ansicht sind die Kosten – wenn sachgerecht auch mehrerer[200] – Vorpfändungen erstattungsfähig, wenn der Schuldner ausreichend Zeit zu einer freiwilligen Leistung hatte und die Vorpfändung nicht erkennbar überflüssig...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 18. Drittschuldner

a) Tätigkeit gegenüber Drittschuldnern aa) Gläubiger-Vertreter Rz. 151 Die bloße Aufforderung oder Anmahnung einer noch fehlenden Drittschuldnerauskunft (§ 840 ZPO) löst für den bereits in der Zwangsvollstreckung tätigen Anwalt des Gläubigers keine neue Gebühr VV 3309 aus. Die Tätigkeit wird mit der bereits im Rahmen des Erlasses des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses ents...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Verteilungsverfahren (Nr. 1, 4. Hs.)

a) Zu vollstreckende Forderung Rz. 56 Im Verteilungsverfahren gemäß §§ 858 Abs. 5, 872 bis 877 und 882 ZPO richtet sich der Gegenstandswert grundsätzlich nach dem Betrag der zu vollstreckenden Forderung einschließlich der Nebenforderungen. Dazu zählen u.a. Zinsen bis zum Tage des endgültigen Verteilungsplans, Kosten des der Vollstreckung vorausgegangenen Prozesses und frühere...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Gegenstandswert

Rz. 127 Der Gegenstandswert ergibt sich aus § 25 Nr. 1 (Vollstreckungsforderung).mehr