Fachbeiträge & Kommentare zu Vorsorgevollmacht

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ZAP 9/2024, Was gibt es Neu... / 1. Unterrichtungs- und Ablieferungspflicht, Vorrang

a) Unterrichtungs- und Ablieferungspflicht § 1820 Abs. 1 BGB wiederholt die bisherige Pflicht nach § 1901 BGB a.F. zur Unterrichtung des Betreuungsgerichtes über Vorsorgevollmachten, wenn ein Betreuungsverfahren läuft, sowie die Verpflichtung zur Vorlage einer Abschrift auf Verlangen des Betreuungsgerichtes. Für die Betreuungsverfügung ist die entsprechende Regelung nun in § ...mehr

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ZAP 9/2024, Was gibt es Neu... / a) Voraussetzungen

aa) Unfähigkeit des Vollmachtgebers zur Kontrolle Die Voraussetzungen für die Kontrollbetreuung sind im dritten Absatz des § 1820 BGB geregelt, die Rechtsfolgen in dem des § 1815 BGB. Erste Bedingung ist die Unfähigkeit des Vollmachtgebers, seine Rechte gegenüber dem Bevollmächtigten auszuüben, was entsprechend § 1814 BGB die Betreuungsbedürftigkeit erfordert. Müller-Engels f...mehr

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ZAP 9/2024, Was gibt es Neu... / I. Gestaltung

1. Schriftformerfordernis Vollmachten können gem. § 167 Abs. 2 BGB grundsätzlich formfrei erteilt werden, auch wenn das Rechtsgeschäft, bei dem vertreten werden soll, formbedürftig ist. Ausnahmen wie gem. § 29 GBO für die Eintragungsbewilligungen, für die Ausschlagung einer Erbschaft nach § 1945 Abs. 3 BGB oder Ausweisangelegenheiten gem. § 9 Abs. 1 S. 5 PAuswG müssen ausdrüc...mehr

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ZAP 9/2024, Was gibt es Neu... / 2. Weitere Verbesserungsmöglichkeiten

Über die in der Reform geregelten Fragen hinaus könnten gesetzgeberische Maßnahmen die Handhabbarkeit und die Missbrauchserschwerung verbessern; auch durch gestalterische Maßnahmen kann dabei mitgewirkt werden. a) Freiwilliges Genehmigungsbedürfnis, Vollmacht mit Ausnahme Der Autor hat im Rahmen der Beratungen der Facharbeitsgruppe 3 vorgeschlagen, dass es dem Vollmachtgeber e...mehr

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ZAP 9/2024, Was gibt es Neu... / II. Anwendung und Konflikt

1. Unterrichtungs- und Ablieferungspflicht, Vorrang a) Unterrichtungs- und Ablieferungspflicht § 1820 Abs. 1 BGB wiederholt die bisherige Pflicht nach § 1901 BGB a.F. zur Unterrichtung des Betreuungsgerichtes über Vorsorgevollmachten, wenn ein Betreuungsverfahren läuft, sowie die Verpflichtung zur Vorlage einer Abschrift auf Verlangen des Betreuungsgerichtes. Für die Betreuung...mehr

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ZAP 9/2024, Was gibt es Neu... / 3. Vollmachtswiderruf

a) Genehmigung statt Aufgabenbereich In der Reform wird der Widerruf einer Vorsorgevollmacht durch den Betreuer neu geregelt. Der Vollmachtswiderruf ist nun genehmigungsbedürftig, § 1820 Abs. 5 BGB . Damit wurde von den durch den BGH aufgestellten Grundsätzen abgewichen, nach denen die Kompetenz für den Widerruf einer Vorsorgevollmacht dem Betreuer in einem eigenen Aufgabenkre...mehr

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ZAP 9/2024, Was gibt es Neu... / b) Voraussetzungen

aa) Ausschließlich Vorsorgevollmachten Das Genehmigungsbedürfnis soll ausdrücklich nicht für Post- oder Kontovollmachten gelten. Interessanterweise enthält § 1820 Abs. 5 BGB mit den Worten „Vollmacht, die den Bevollmächtigten zu Maßnahmen der Personensorge oder zu Maßnahmen in wesentlichen Bereichen der Vermögenssorge ermächtigt” eine Art Legaldefinition der Vorsorgevollmacht...mehr

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ZAP 1/2018, Aktuelle Fragen... / VIII. Kontrolle des Bevollmächtigten

Frage: Kann man den Bevollmächtigten kontrollieren lassen? Ja, ein Kontrollbetreuer kann bestellt werden. Das kann schon durch den Vollmachtgeber geschehen. Damit verhindert er, dass eine Betreuung gerichtlich angeordnet wird, wenn die Vollmacht erteilt wurde, um diesen Fall gerade zu verhindern. Andernfalls kann das Betreuungsgericht einen Kontrollbevollmächtigten einsetzen,...mehr

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ZAP 15/2018, Rechtsprechung... / b) Betreubarkeit des Betroffenen

An der Erforderlichkeit einer Betreuung kann es im Einzelfall fehlen, wenn der Betroffene jeden Kontakt mit seinem Betreuer verweigert und der Betreuer dadurch handlungsunfähig ist (BGH FamRZ 2018, 54 = FuR 2018, 51 m. Hinw. Soyka; vgl. BGH FamRZ 2016, 1350). Bei der Annahme einer solchen Unbetreubarkeit ist Zurückhaltung geboten. Die Erforderlichkeit einer Betreuung kann gem...mehr

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ZAP 7/2024, Digitaler Nachl... / d) Digitale Vorsorgeurkunde

Als gangbarer Weg zur Regelung des digitalen Nachlasses wird eine (digitale) Vorsorgeurkunde bzw. Vorsorgemappe empfohlen (MAH ErbR/Scherer/Biermann, § 50 Rn 66). Hier wird der Vorsorgebevollmächtigte, Erbe bzw. Testamentsvollstrecker in Kenntnis über den vorhandenen Datenbestand nebst Zugangsdaten des Erblassers sowie den Aufbewahrungsort gesetzt. Beispielsweise biete sich ...mehr

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ZAP 7/2018, Betreuungsrecht: Anforderungen an die Bestellung eines Betreuers

(BGH, Beschl. v. 31.1.2018 – XII ZB 527/17) • Hat der Betroffene mehrere Personen in der Weise bevollmächtigt, dass sie ihn nur gemeinschaftlich vertreten können, können die Bevollmächtigten nur dann die Angelegenheiten des Betroffenen ebenso gut wie ein Betreuer besorgen, wenn davon auszugehen ist, dass sie zu einer gemeinschaftlichen Vertretung in der Lage sind. Dazu bedar...mehr

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ZAP 15/2017, Rechtsprechung... / 1. Bindungswirkung einer Patientenverfügung

Der BGH (FamRZ 2017, 748 m. Anm. Dodegge = NJW 2017, 1737 = MDR 2017, 462 = FuR 2017, 331 m. Bearb. Soyka) bekräftigt seine Rechtsprechung zu den Anforderungen an die Konkretheit einer Patientenverfügung i.S.d. § 1901a Abs. 1 BGB und zeigt auf, dass eine exakte Beachtung der gesetzlichen Tatbestandsmerkmale zur Entfaltung einer Bindungswirkung der Verfügung unbedingt notwend...mehr

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ZAP 1/2018, Aktuelle Fragen... / IX. Aufbewahrung der Vollmacht

Frage: Sollte die Vollmacht im Zentralen Versorgungsregister erfasst werden (Vorteile auch bei privatschriftlicher Vollmacht)? Die Vorsorgevollmacht kann über das Internet ( www.vorsorgeregister.de ) oder per Post (Adresse: Zentrales Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer, Postfach 080151, 10001 Berlin) registriert werden. Das gilt für selbst errichtete sowie für notariell beu...mehr

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ZAP 5/2023, Die Reform des ... / VII. Patientenverfügung

Die Regelungen zur Patientenverfügung sind nicht geändert worden, erhalten nur einen neuen Standort, statt in §§ 1901a, 1901b BGB a.F. sind sie nun unter §§ 1827, 1828 BGB n.F. zu finden (vgl. Kurze, Reform, § 8). Zukünftig können auch Patientenverfügungen im ZVR registriert werden, die nicht mit einer Vorsorgevollmacht verbunden, also isoliert sind (§ 78a Abs. 1 S. 1 BNotO n...mehr

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ZAP 1/2018, Aktuelle Fragen... / VI. Form- und Haftungsfragen

Frage: Welche Form gilt für die Generalvollmacht, die Betreuungs- und die Patientenverfügung? Eine Patientenverfügung ist wirksam und bindend, wenn sie von einem einwilligungsfähigen Volljährigen verfasst wurde, in schriftlicher Form niedergelegt wurde und eine Entscheidung über die Einwilligung oder über die nicht erfolgte Einwilligung in eine bestimmte, noch nicht unmittelb...mehr

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ZAP 5/2023, Die Reform des ... / IX. Suspendierung

Die neue „Suspendierung” einer Vorsorgevollmacht gem. § 1820 Abs. 4 BGB kann als milderes Mittel im Vergleich zum Widerruf eingesetzt werden (vgl. auch Böhm, FamRZ 2022, 1253). Es handelt sich um keine echte Suspendierung, denn die Vollmacht bleibt wirksam. Nach einer Anordnung des Betreuungsgerichts, die Vollmacht nicht zu nutzen (das Wort „ausüben” im Gesetzestext erschein...mehr

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ZAP 9/2024, Was gibt es Neu... / a) Voraussetzungen

Für eine Suspendierungsanordnung gem. § 1820 Abs. 4 BGB muss der Bevollmächtigte die Person des Vollmachtgebers oder sein Vermögen erheblich gefährden (Nr. 1) oder den Betreuer in seiner Tätigkeit behindern (Nr. 2). Die Anforderungen sind recht hoch und sollten nach hiesiger Ansicht nicht zu streng gesehen werden. Schließlich handelt es sich nicht um einen unwiederbringliche...mehr

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ZAP 9/2024, Was gibt es Neu... / bb) Aufenthaltsbestimmung im Ausland

Seit dem 1.1.2023 muss die Befugnis zur Bestimmung des gewöhnlichen Aufenthaltes des Betreuten im Ausland als Aufgabenbereich ausdrücklich zugewiesen werden, § 1815 Abs. 2 Nr. 3 BGB. Eine Genehmigung ist nicht notwendig, es sei denn, es ist damit zugleich die Aufgabe von Wohnraum verbunden. Dann gilt § 1833 Abs. 3 BGB. Dies sind sinnvolle Vorkehrungen zur Erschwerung des Miss...mehr

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ZAP 9/2024, Was gibt es Neu... / c) Befugnisse

Bemerkenswert ist nach dem neuen Recht, dass die möglichen Befugnisse des Kontrollbetreuers gem. § 1815 Abs. 3 BGB über die bisherigen hinausgehen. Im 1. HS dieses Absatzes wird zunächst unverändert die Geltendmachung von Rechten des Betreuten gegenüber dem Bevollmächtigten genannt. Das sind Auskunfts-, Rechenschafts- und Schadensersatzansprüche, Ansprüche auf Herausgabe usw...mehr

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ZAP 9/2024, Was gibt es Neu... / 4. Suspendierung

Eine interessante, nach Münch „begrüßenswerte”, Neuregelung ist die Möglichkeit einer Anordnung des Betreuungsgerichts gegenüber dem Bevollmächtigten, die Vollmacht nicht zu nutzen (das Wort „ausüben” scheint unglücklich, da sie keine Aufgabe ist – das ist der regelmäßig zugrunde liegende Auftrag) und die Urkunde vorübergehend abzuliefern, § 1820 Abs. 4 BGB. Bei unklaren Fäl...mehr

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ZAP 9/2024, Was gibt es Neu... / a) Änderungen

Für die Zuweisung von Vertretungsbefugnissen in besonderen, persönlichen Angelegenheiten war bis zum 31.12.2022 in den §§ 1904, 1906, 1906a BGB jeweils im fünften Absatz ein Schriftformerfordernis verankert. Dieses ist nun in § 1820 Abs. 2 BGB gebündelt. An den Anforderungen an Formulierungen, insbesondere bei der Konkretisierung, hat sich nichts geändert. Sehr knapp ist ins...mehr

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ZAP 9/2024, Was gibt es Neu... / cc) Schenkungsbefugnis

Möglichkeiten bei der Gestaltung von lebzeitigen Vermögensnachfolgen können die Aufhebung des Schenkungsverbots gem. § 1854 Nr. 8 BGB eröffnen (bis zum 31.12.2022 in §§ 1908i Abs. 2 S. 1 i.V.m. 1804 BGB a.F. verankert). Schenkungen sind nun bei Betreuten nur noch genehmigungsbedürftig, aber grundsätzlich möglich. Für „nach den Lebensverhältnissen des Betreuten” angemessene o...mehr

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ZAP 9/2024, Was gibt es Neu... / aa) Umgangsrecht

Die Regelung des Umganges des Betreuten ist eine wesentliche Maßnahme, wird doch z.B. bestimmt, wer ihn in einem Krankenhaus oder Pflegeheim besuchen darf, wenn er sich nicht selbst fortbewegen kann. Ungerechtfertigte Einschränkungen können dem Betroffenen und seinen Zu- und Angehörigen erhebliches Leid zufügen. Daher muss diesbezüglich seit dem 1.1.2023 ein Aufgabenbereich ...mehr

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ZAP 9/2024, Was gibt es Neu... / bb) Aufenthaltsbestimmung im Ausland

Für Vollmachten wird es keine entsprechende Regelung geben. Es kann insofern bei der Gestaltung eine Einschränkung der Rechte des Bevollmächtigten erwogen werden. Formulierungsvorschlag: „Der Bevollmächtigte darf in Fragen der Aufenthaltsbestimmung des Vollmachtgebers entscheiden, vor allem die Entscheidung über einen auch dauerhaften Aufenthalt in einem Pflegeheim oder Hospi...mehr

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ZAP 9/2024, Was gibt es Neu... / 2. Kontrollbetreuung

Kann ein Vollmachtgeber seinen Bevollmächtigten nicht mehr kontrollieren, kommt eine Kontrolle durch einen vom Gericht eingesetzten Betreuer in Betracht. Dies war in den vergangenen Jahren öfter Gegenstand der Rechtsprechung insbesondere des BGH. Mit der Reform wurden die Voraussetzungen für die Einrichtung einer Kontrollbetreuung ausführlicher geregelt und die möglichen Bef...mehr

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ZAP 9/2024, Was gibt es Neu... / aa) Unfähigkeit des Vollmachtgebers zur Kontrolle

Die Voraussetzungen für die Kontrollbetreuung sind im dritten Absatz des § 1820 BGB geregelt, die Rechtsfolgen in dem des § 1815 BGB. Erste Bedingung ist die Unfähigkeit des Vollmachtgebers, seine Rechte gegenüber dem Bevollmächtigten auszuüben, was entsprechend § 1814 BGB die Betreuungsbedürftigkeit erfordert. Müller-Engels führt zutreffend aus, dass allein eine körperliche...mehr

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ZAP 9/2024, Was gibt es Neu... / bb) Hohe Anforderungen

Die Voraussetzungen für einen Widerruf sind weiter hoch, wie sie der BGH ausgeformt und der Gesetzgeber mit der Reform in § 1820 Abs. 5 S. 1 BGB kodifiziert hat. Vor einem Widerruf sind mildere Mittel zu prüfen und ggf. anzuwenden, wie z.B. die Ausübung von Auskunfts-, Rechenschafts- und Weisungsrechten. Sinn der Kontrollbetreuung ist zum einen die weitere Ermittlung einer e...mehr

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ZAP 1/2018, Aktuelle Fragen... / II. Definition und Anwendungsbereich

Frage: Was ist eine Generalvollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung? Eine Generalvollmacht, Betreuungs- oder Patientenverfügung trifft Vorsorge für den Fall, dass der Verfügende krankheits-, alters- oder unfallbedingt nicht mehr in der Lage ist, seinen Willen zum Vollzug sowie zur Abwicklung oder Unterlassung von Rechtsgeschäften und Behandlungsmaßnahmen selbst zu a...mehr

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ZAP 22/2019, Vorsorgebevollmächtigter: Fehlende Beschwerdeberechtigung

(BGH, Beschl. v. 21.8.2019 – XII ZB 156/19) • Der Vorsorgebevollmächtigte ist nicht berechtigt, im eigenen Namen gegen einen die Einrichtung einer Betreuung ablehnenden Beschluss Beschwerde einzulegen. Hinweis: Dem Sohn der 95-jährigen, an einer fortschreitenden Demenz leidenden Betroffenen war eine Vorsorgevollmacht erteilt worden. ZAP EN-Nr. 658/2019 ZAP F. 1, S. 1165–1165mehr

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ZAP 1/2018, Aktuelle Fragen... / XI. Speziell: Bankvollmacht

Frage: Was gilt für Vollmachten gegenüber Geldinstituten (Bankvollmacht)? Im Rahmen der Vorsorgevollmacht sollte auch eine Bankvollmacht erteilt werden. Zunächst: Geldinstitute müssen eine Vorsorgevollmacht im Grundsatz akzeptieren, solange sie wirksam ist (LG Detmold, Urt. v. 14.1.2015 – 10 S 110/14, ZEV 2015, 353). Denn Nr. 5 der AGB-Banken bzw. AGB-Sparkassen i.d.F. vom 31...mehr

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ZAP 5/2022, Digitaler Nachl... / c) Kommerzielle Anbieter und digitale Vorsorgeurkunde

Auf dem Dienstleistungsmarkt werben diverse Anbieter damit, dass die Nutzer ihren digitalen Nachlass bei ihnen regeln können. In der Regel werden die Zugangsdaten gegen die Leistung eines monatlichen oder jährlichen Entgelts auf einem Cloud-Server gespeichert. Beispielweise kann der Nutzer einen Begünstigten bestimmen, der im Erbfall einen Aktivierungscode erhält, der einen ...mehr

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ZAP 5/2023, Die Reform des ... / 4. Entwertung der Betreuungsbehördenbeglaubigung

Durch die Reform wurde die Wirkungsdauer der Beglaubigung durch die Betreuungsbehörde auf die Lebenszeit begrenzt, ist also nicht mehr transmortal. Nach hier vertretener Ansicht ist sie damit entwertet (vgl. zudem Kurze, FamRZ 2021, 1934, 1935; DNotI-Report 2023, 4). Dies geht zurück auf eine Stellungnahme der Bundesnotarkammer, deren Sichtweise auch von Seiten des BMJ übern...mehr

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ZAP 5/2023, Die Reform des ... / 3. Gestaltungsempfehlungen

In Mustern zu Vorsorgevollmachten sollten Aktualisierungen vorgenommen werden: Streichung der „Wohl”-Anforderung bei Maßnahmen nach § 1906 BGB a.F., § 1831 BGB n.F. Ersetzen alter durch neue Normen alte Vorsorgevollmachten werden nicht unwirksam, da sie auszulegen sindmehr

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ZAP 9/2024, Buchreport / 2.1 Elsing, Familienrecht in der notariellen Praxis. Muster – Beispiele – Checklisten, Deutscher Notarverlag, 150 S., 49 EUR

Das kleine Büchlein ist – anders als sein Titel vermuten lässt – nicht nur für das Notariat, sondern auch für die anwaltliche Praxis hilfreich, wenn es in der Beratung um die Vorbereitung einer notariellen Vereinbarung geht. Denn gleichgültig, ob ein Ehevertrag, eine Getrenntlebens- oder Scheidungsfolgenvereinbarung vorzubereiten ist, sollte bereits in der anwaltlichen Vorbe...mehr

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ZAP 5/2022, Digitaler Nachl... / V. Fazit

Der Erblasser kann durch eine lebzeitige Nachfolgeplanung, den Erben die spätere Abwicklung des digitalen Nachlasses erleichtern. Für die rechtliche Umsetzung stehen dem beratenden Rechtsanwalt zunächst die erbrechtlichen Gestaltungsmittel zur Verfügung. In einer Verfügung von Todes wegen oder einer General- und Vorsorgevollmacht können der/die Erbe/n des digitalen Nachlasse...mehr

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ZAP 1/2018, Aktuelle Fragen... / b) Offen gebliebene, aber regelungsbedürftige Fragen und unausgefüllte Stellen im Formular

Eine lückenhafte Vollmacht kann sich auch unter dem Umstand ergeben, dass man nicht alle eigenen Lebensumstände berücksichtigt und geregelt hat. Gibt es z.B. bestimmte Krankheiten, auf die gesondert eingegangen werden muss? Gibt es spezielle Lebenssituationen oder Vermögenslagen? Das Urteil des BGH vom 1.4.2015 zeigt die Konsequenzen einer lückenhaft erstellten Vorsorgevollm...mehr

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ZAP 8/2024, Anwaltsmagazin / 7 BRAK sieht keinen Bedarf für geplante Verantwortungsgemeinschaft

Das Bundesjustizministerium hatte im Februar ein Eckpunktepapier zur Einführung einer sog. Veranwortungsgemeinschaft vorgelegt. Damit soll jenseits der etablierten Einrichtungen Ehe und Partnerschaft ein neues Rechtsinstitut geschaffen werden, in dessen Rahmen Erwachsene Verantwortung füreinander übernehmen und diese rechtlich absichern könnten (vgl. näher ZAP 2024, 194). In ...mehr

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ZAP 5/2022, Digitaler Nachl... / IV. Legitimation der Erben im Rechtsverkehr

Wie bereits gesehen, muss sich der Erbe oder Bevollmächtigte im Rechtsverkehr legitimieren können. Bei einer Verfügung von Todes wegen dient der Erbschein als amtliches Zeugnis über das Erbrecht i.d.R. als Legitimationsnachweis im Rechtsverkehr (Müko/Grziwotz, § 2365 BGB, Rn 1). Hierbei stellt das Gesetz den Erbschein aber nur als eines von mehreren Beweismitteln zur Verfügu...mehr

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ZAP 6/2018, Rechtsprechungs... / e) Kontrollbetreuer

Eine Kontrollbetreuung darf wie jede andere Betreuung nur eingerichtet werden, wenn sie erforderlich ist. Dies kann bei Vorliegen einer Vorsorgevollmacht zur Kontrolle des Bevollmächtigten der Fall sein, wenn der Vollmachtgeber aufgrund einer psychischen Erkrankung oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht mehr in der Lage ist, den Bevollmächtigten...mehr

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ZAP 5/2023, Die Reform des ... / 4. Materielle Voraussetzungen

Der vertretene Ehegatte darf seine Angelegenheiten nicht selbst besorgen können, wie es auch sonst für eine Betreuung der Fall sein muss. Dies bezieht sich auf gesundheitliche Fragen. Zudem darf kein Ausschlussgrund für die Vertretung vorliegen. Kann der Ehegatte sich wieder äußern, endet die Vertretungsmacht. Das gilt entsprechend, wenn ein Ausschlussgrund entsteht, also be...mehr

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ZAP 6/2015, Rechtsprechungs... / e) Kontrollbetreuung

Im Falle einer wirksam erteilten Vorsorgevollmacht kann durch die Bestellung eines Betreuers gem. § 1896 BGB für eine Kontrolle des Bevollmächtigten gesorgt werden, wenn der Vollmachtgeber aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht mehr in der Lage ist, den Bevollmächtigten zu überwachen. Notwendig ist der konkre...mehr

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ZAP 5/2023, Die Reform des ... / 7. Gestaltung und Vorsorge

Wünscht ein Ehegatte nicht, dass der andere ihn ggf. vertritt, kann er seinen Widerspruch im Zentralen Vorsorgeregister (ZVR) registrieren lassen. Darauf soll auch vom Standesamt vor der Eheschließung hingewiesen werden. Zwar können Ärzte nun Einsicht in das ZVR nehmen gem. § 6 VRegV (Verordnung über das Zentrale Vorsorgeregister), aber leider ist die Einsichtnahme nicht ver...mehr

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ZAP 4/2019, Rechtsprechungs... / 2. Kontrollbetreuung

Nach § 1896 Abs. 3 BGB kann ein Kontrollbetreuer zur Wahrung der Rechte des Vollmachtgebers gegenüber dem Bevollmächtigten bestellt werden, wenn der Betroffene nicht mehr in der Lage ist, den Bevollmächtigten zu überwachen und ggf. die Vollmacht zu widerrufen. Die Kontrollbetreuung muss erforderlich sein. Notwendig ist der konkrete durch hinreichende tatsächliche Anhaltspunk...mehr

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ZAP 1/2021, Reform des Vorm... / VII. Ehegattenvertretung im Krankheitsfall

Gänzlich neu ist die Regelung in § 1385 BGB . Danach können Ehegatten einander in Gesundheitsangelegenheiten kraft Gesetzes für die Dauer von sechs Monaten gegenseitig vertreten, wenn sich ein Ehegatte krankheitsbedingt vorübergehend nicht um seine Angelegenheiten kümmern kann (§ 1358 BGB). Ehegatten und Lebenspartner können nach geltendem Recht weder Entscheidungen über medi...mehr

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ZAP 1/2018, Aktuelle Fragen... / c) Zweifel an der Geschäftsfähigkeit

Praxisrelevant sind auch Widerrufsfälle wegen zweifelhafter Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers. Beispiel: Oma O. erteilt ihrer Schwester S. und ersatzweise deren Ehemann G. eine Generalvollmacht. Später widerruft sie diese Generalvollmacht schriftlich. Das zuständige Amtsgericht leitet ein Betreuungsverfahren über O. ein. S. und G. wehren sich dagegen mit der Beschwerde z...mehr

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ZAP 11/2023, Betreuerbestellung: Persönliche Anhörung des Betroffenen

(BGH, Beschl. v. 29.3.2023 – XII ZB 515/22) • Ein Bevollmächtigter ist als ungeeignet anzusehen, die Angelegenheiten des Betroffenen nach dessen Wünschen zu besorgen, wenn die Befürchtung besteht, dass er die Angelegenheiten des Vollmachtgebers nicht entsprechend der Vereinbarung oder dem erklärten oder mutmaßlichen Willen des Vollmachtgebers besorgt. Soweit sich aus der Ver...mehr

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ZAP 1/2018, Aktuelle Fragen... / III. Inhaltliche Anforderungen an Vollmachten und Patientenverfügungen

Frage: Welcher Inhalt ist zu empfehlen? Vollmacht und Patientenverfügung geben Befugnisse nach außen mit sofortiger Wirkung. Deshalb muss im Innenverhältnis klar geregelt werden, dass der Betroffene allein statt des Bevollmächtigten alle Aufgabenkreise und Geschäfte wahrnimmt, solange die in der Vollmacht ausdrücklich erwähnten Verhinderungsfälle nicht eingetreten sind. Dies ...mehr

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ZAP 7/2024, Digitaler Nachl... / 2. Zugriff des Erben oder des Testamentsvollstreckers auf sensible Daten ermöglichen

Dem Erben oder dem Testamentsvollstrecker ist eine Auflistung der vorhandenen Datenbestände und Vertragsverhältnisse einschließlich deren Zugangsdaten zugänglich zu machen. Zwar werden die genannten Beteiligten aufgrund ihrer Rechtsstellung bei hinreichender Legitimation einen Auskunftsanspruch bzw. ein Einsichtsrecht gegen den Diensteanbieter haben. Die Durchsetzung kann si...mehr

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ZAP 16/2020, Rechtsprechung... / b) Kontrollbetreuer

Mit einer Kontrollbetreuung nach § 1896 Abs. 3 BGB kann im Fall einer wirksam erteilten Vorsorgevollmacht für eine Kontrolle des Bevollmächtigten gesorgt werden, wenn der Vollmachtgeber aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht mehr in der Lage ist, den Bevollmächtigten zu überwachen und ggf. die Vollmacht zu wi...mehr

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ZAP 5/2021, Rechtsprechungs... / 1. Bevollmächtigung und Betreuerbestellung

Gemäß § 1896 Abs. 1 S. 1 BGB bestellt das Betreuungsgericht dem Betroffenen einen Betreuer, wenn jener aufgrund einer psychischen Erkrankung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen kann. Eine Betreuung ist nicht erforderlich, soweit die Angelegenheiten durch einen Bevollmächtigten ebenso gut wie durch einen Betreuer besorgt werden können (§ 1896 Abs. 2 S. 2 B...mehr