Fachbeiträge & Kommentare zu Vorstand

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Dividende

Rn. 220 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Die AG hat ein in Aktien zerlegtes Grundkapital. Grds gewährt jede Aktie eine Stimme, Vorzugsaktien ohne Stimmrecht sind jedoch möglich, Mehrstimmrechtsaktien aber unzulässig. Die Aktien können unterschiedliche Rechte gewähren, namentlich bei der Verteilung des Gewinns und des Gesellschaftsvermögens. Die Verwendung des Jahresüberschusses is...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Vorabausschüttung

Rn. 211 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Gewinnanteile beruhen idR auf offenen Gewinnausschüttungen aufgrund eines handelsrechtlichen Gewinnverwendungsbeschlusses (§ 174 AktG; § 46 Nr 1 GmbHG). Dazu zählen auch sogenannte Vorabausschüttungen, dh Zahlungen einer GmbH an ihre Gesellschafter im Hinblick auf den zu erwartenden Gewinn eines Wj (BFH v 27.01.1977, BStBl II 1977, 491; BFH...mehr

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AGS 02/2024, 2,5-Geschäftsg... / III. Bedeutung für die Praxis

Der gut begründeten Entscheidung ist zuzustimmen. Auf zwei Aspekte sei jedoch eingegangen. 1. Fachanwaltstitel ist unerheblich Soweit der Vorstand der Rechtsanwaltskammer auf den Fachanwaltstitel abstellt, ist dies unerheblich. Fachanwaltstitel sind eingeführt worden wegen der Abgrenzbarkeit eines Rechtsgebiets. Sie besagen grds. nichts über die Schwierigkeit des konkreten Ein...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.7.6 Verfahren bei Satzungsänderungen

Tz. 40 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Das Verfahren bei Satzungsänderungen wird durch § 85a BGB geregelt. Grundsätzlich entscheidet der Vorstand, wenn die Satzung nicht ein anderes Stiftungsorgan mit der Befugnis zur Satzungsänderung betraut. Unabhängig von der Entscheidung des Stiftungsorgans bedarf jede Satzungsänderung zu ihrer Wirksamkeit der Genehmigung der nach Landesrecht ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.9 Auflösung der Stiftung

Tz. 45 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 § 87 BGB enthält die Regelung, dass der Vorstand die Stiftung auflösen soll, wenn die Stiftung ihren Zweck endgültig nicht mehr dauernd und nachhaltig erfüllen kann. Dies ist nach der gesetzlichen Regelung dann der Fall, wenn die Stiftung durch eine Satzungsänderung zwar umgestaltet werden kann, sie ihren Zweck dadurch aber weder dauernd und...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Anforderungen an die Anmeldung

Tz. 51 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Die Anmeldung erfolgt gem. § 3 Abs. 1 StiftRG auf Antrag durch die vertretungsberechtigten Mitglieder des Vorstandes. Nach § 3 Abs. 2 StiftRG ist die Anmeldung im Sinne des § 129 BGB öffentlich zu beglaubigen. Sie kann bei Beglaubigung durch einen Notar auch durch diesen eingereicht werden, vgl. § 3 Abs. 3 StiftRG. Dabei ist zu beachten, dass ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.8.2 Verfahren der Zu- bzw. Zusammenlegung

Tz. 43 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Eine Zulegung/Zusammenlegung erfolgt primär durch Abschluss eines Vertrages zwischen den beteiligten Stiftungen. Der Zulegungsvertrag wird zwischen einer übertragenden und der übernehmenden Stiftung geschlossen, ein Zusammenlegungsvertrag zwischen mehreren übertragenden Stiftungen. Stifter der im Wege der Zusammenlegung neu entstehenden Stif...mehr

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AGS 02/2024, Einwand, keine... / III. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung des Einzelrichters des IX. ZS des BGH bedarf einiger Anmerkungen. 1. Zuständigkeit für den Kostenansatz Nicht die von dem Einzelrichter mehrfach erwähnte Rechtspflegerin hat den beanstandeten Gerichtskostenansatz aufgestellt, sondern der hierfür nach § 1 KostVfg zuständige Kostenbeamte. Diese Unterscheidung ist wichtig, auch wenn in der Praxis vielfach der Bea...mehr

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AGS 02/2024, 2,5-Geschäftsg... / II. 2,5-Gebühr ist nicht unbillig

Dem Kläger steht gegen den Beklagten ein Anspruch i.H.v. weiteren 1.642,32 EUR aus §§ 611 Abs. 1, 675 BGB i.V.m. dem zwischen den Parteien zustande gekommenen Rechtsanwaltsvertrag zu. Der Kläger hat mit Kostennote v. 15.11.2021 eine 2,5-Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV, zzgl. Auslagen und Mehrwertsteuer, mithin insgesamt 9.487,71 EUR berechnet. Die Rechtsschutzversicherung de...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Inhalt des Registers

Tz. 50 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 § 2 StiftRG regelt den Inhalt des Registers. Danach sind folgende Angaben einzutragen:mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.9 Unselbständige Stiftung

Tz. 12 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Unter einer unselbstständigen Stiftung versteht man die Zuwendung von Vermögen durch den Stifter an eine natürliche Person oder einen anderen mit Rechtsfähigkeit ausgestatteten Stiftungsträger (juristische Person, Personenhandelsgesellschaft, Gesellschaft bürgerlichen Rechts) mit der Maßgabe, die übertragenen Werte wirtschaftlich getrennt vo...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.2 Stiftungsgeschäft

Tz. 15 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Im Stiftungsgeschäft muss der Stifter gemäß § 81 Abs. 1 BGB der Stiftung eine Satzung geben, die Mindestbestimmungen enthalten muss über den Zweck der Stiftung, den Namen der Stiftung, den Sitz der Stiftung, die Bildung des Vorstands der Stiftung sowie zur Erfüllung des von ihm vorgegebenen Stiftungszwecks ein Vermögen widmen, das der Stiftung zu ...mehr

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AGS 02/2024, 2,5-Geschäftsg... / I. Sachverhalt

Der Beklagte hatte den Kläger am 30.7.2021 mit seiner Beratung und Vertretung im Zusammenhang mit der Beendigung seines Arbeitsverhältnisses beauftragt. Im Zuge des Mandats beauftragte der Beklagten den Kläger weiterhin mit der Geltendmachung einer Überstundenvergütung, wofür der Kläger 4,8 Stunden aufwendete. Mit Schriftsatz v. 16.8.2021 erhob der Kläger im Auftrag des Bekl...mehr

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FF 02/2024, Die Privilegier... / 3. Die Anwendung der "Lebensversicherungs-Entscheidung" auf weitere familienrechtliche Sachverhalte im Wege der ausdehnenden Auslegung – Kammergericht vom 6.3.2023

Das Kammergericht hatte zu entscheiden, ob folgender Sachverhalt als sonstige Familiensache nach § 266 Abs. 1 Nr. 3 FamFG zu behandeln ist – und dies bejaht: Der Ehemann war geschäftsführender Alleingesellschafter einer GmbH, welche die Ehewohnung angemietet und sie den Ehegatten zur Nutzung als Ehewohnung überlassen hatte, wobei sie die Wohnung nach der Trennung der Ehegatt...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / II. Definition der verdeckten Gewinnausschüttung

Tz. 5 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Eine vGA i. S. d. § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG (Anhang 7) ist eine Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung, die durch das Gesellschafterverhältnis veranlasst ist, sich auf den Bilanzgewinn ausgewirkt hat und nicht auf einem den gesellschaftsrechtlichen Vorschriften entsprechenden Gewinnverteilungsbeschluss beruht (ständige Rechtsprechu...mehr

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Anhang nach HGB / 4.7 Angabe zur Entsprechenserklärung zum Corporate Governance Kodex

Rz. 237 Börsennotierte Aktiengesellschaften i. S. d. § 3 Abs. 2 AktG müssen in ihrem Anhang Angaben über die jährliche Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) i. S. d. § 161 AktG machen.[1] Hierbei ist anzugeben, ob die Erklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats i. S. d. § 161 AktG erfolgte und den Aktionären dauerhaft zugänglich gemacht wurd...mehr

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Anhang nach HGB / 5.3.7 Informationen zur Ergebnisverwendung

Rz. 270a Nach § 285 Nr. 34 HGB sind im Anhang auch der Vorschlag für die Verwendung des Ergebnisses oder der Beschluss über seine Verwendung anzugeben. Diese handelsrechtliche Berichtsanforderung wird ab Kerntaxonomie-Version 6.0 in einem eigenen Abschnitt "Informationen zur Ergebnisverwendung" (Kerntaxonomie 6.7, Zeilen 5297–5305) durch die beiden Berichtspositionen "Ergebni...mehr

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Anhang nach HGB / 5.3.12 Organe, Organkredite und Aufwendungen für Organe

Rz. 276 Unter dem Abschnitt "Organe, Organkredite und Aufwendungen für Organe" verlangt die Kerntaxonomie (Kerntaxonomie 6.7, Zeilen 5413–5606) zum einen die Angaben nach § 285 Nr. 9 und Nr. 10 HGB bzw. § 314 Abs. 1 Nr. 6 HGB in einer sehr dezidierten Aufgliederung. Der Abschnitt führt auch die letztmals in dem zum 31.12.2020 endenden Geschäftsjahr in den Anhang aufzunehmend...mehr

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Anhang nach HGB / 1.3.5 Übersicht über die gesetzlichen Angabepflichten

Rz. 16 In der folgenden Übersicht sind die von allen Kapitalgesellschaften und Kapitalgesellschaften & Co. vorzunehmenden Angaben mit "KMG" (K = kleine, M = mittelgroße und G = große Kapitalgesellschaft), die nur von mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften (und entsprechend großen Kapitalgesellschaften & Co.) vorzunehmenden Angaben mit "MG" und die nur von großen Kapit...mehr

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Anhang nach HGB / 3.1.1.2 Umlaufvermögen und aktive Rechnungsabgrenzungsposten

Rz. 135 Angaben zu antizipativen Forderungen (§ 268 Abs. 4 Satz 2 HGB) Werden unter den sonstigen Vermögensgegenständen Posten ausgewiesen, die erst nach dem Bilanzstichtag rechtlich entstehen (antizipative Forderungen) und die einen größeren Umfang haben, so müssen im Anhang mittelgroßer und großer Kapitalgesellschaften dazu Erläuterungen vorgenommen werden. Kleine Kapitalge...mehr

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Nachhaltigkeitsstrategie: U... / 3 Steuerung von KPI 2

Der KPI 2 bezieht sich auf das Kreditgeschäft der Helaba-Gruppe. Nicht berücksichtigt sind Tochtergesellschaften, die nur in einem geringen Umfang Kreditgeschäft tätigen. Die SDM-Datenbank wird zur Erfassung der Taxonomiekonformität, der Datenerfassung zu ESG-Produkten und der Bewertung nach dem Sustainable Lending Framework genutzt. Die fachliche Verantwortung der SDM-Datenb...mehr

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Corporate Identity / 2 Corporate Identity schrittweise entwickeln und einführen

Voraussetzungen für den Corporate Identity Prozess Bei der Entwicklung und Einführung einer Corporate Identity ist oftmals zu beobachten, dass diese eher unsystematisch und fragmentarisch erfolgt, was jedoch nicht zielführend ist. Da es sich hier um eine komplexe Managementaufgabe handelt, die alle Unternehmensbereiche betrifft, sollte die Coprorate Identity in einem systemat...mehr

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Nachhaltigkeitsstrategie: U... / 1 Die Nachhaltigkeitsstrategie der Helaba

Nachhaltiges Wirtschaften ist von jeher im Geschäftsmodell der Helaba verankert und entspricht ihrem öffentlich-rechtlichen Auftrag. Nachhaltigkeit ist seit langem integrierter Bestandteil der gruppenweit verbindlichen Geschäftsstrategie und in die entsprechenden Steuerungsprozesse eingebettet. Ziel der Helaba ist es, ihre Kunden mit einem kompetenten ESG-Beratungsangebot un...mehr

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Gesellschaft: Wahl der Rech... / 1.2 Kapitalunternehmen

Bei dieser Rechtsformgruppe dominiert das aufzubringende Kapital; die Person des Unternehmers tritt hierbei in den Hintergrund. Das zeigt sich auch an der grundsätzlich bestehenden beschränkten Haftung. Für Verbindlichkeiten hat nur die Gesellschaft selbst mit ihrem Vermögen einzustehen, die Gesellschafter haben dazu lediglich die vereinbarte Kapitaleinlage zu erbringen. Gep...mehr

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Sommer, SGB V § 84 Arznei- ... / 2.9 Haftung der Vorstände (Abs. 4a)

Rz. 53 Der Abs. 4a regelt die Haftung der Vorstände der Krankenkassenverbände, der Ersatzkassen und der Kassenärztlichen Vereinigungen für die ordnungsgemäße Umsetzung der vorgeschriebenen Anpassung des Ausgabenvolumens für die Leistungen nach § 31, die Einführung der Bonusregelung und die notwendigen unterjährigen Maßnahmen, wenn ein Überschreiten des Ausgabenvolumens droht...mehr

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Sommer, SGB V § 79a Verhind... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift gehört zum Vierten Kapitel SGB V – Beziehungen der Krankenkassen zu den Leistungserbringern (§§ 69 bis 140h), zum Zweiten Abschnitt der Beziehungen zu Ärzten, Zahnärzten und Psychotherapeuten (§§ 72 bis 106d) und zum Zweiten Titel, der mit Kassenärztliche und Kassenzahnärztliche Vereinigung (§§ 77 bis 81a) überschrieben ist. § 79a ist eine Verschärfung ...mehr

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Sommer, SGB V § 79c Beraten... / 2.4 Beratungstätigkeit der Fachausschüsse

Rz. 12 Der Hinweis auf § 79b Satz 5, der entsprechend gilt, kennzeichnet die Aufgaben des beratenden Fachausschusses für die hausärztliche Versorgung, des beratenden Fachausschusses für die fachärztliche Versorgung und des bei der KBV angesiedelten beratenden Fachausschusses für angestellte Ärzte/Psychotherapeuten in vertragsärztlichen/vertragspsychotherapeutischen Praxen un...mehr

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Sommer, SGB V § 81 Satzung / 2.2 Pflichtinhalt der Satzung

Rz. 5 Zum Pflichtinhalt gehören auch Bestimmungen über die Zusammensetzung, Wahl, Amtsführung, Aufgaben und Befugnisse der Organe, mithin die Bestimmung der Gesamtzahl der Mitglieder ebenso wie die Wahlordnung, die Vorschriften z. B. über die Einberufung der Organe, ihre Beschlussfähigkeit, das Stimmenverhältnis, den Vorsitz, die Errichtung von Geschäftsstellen und die Entsc...mehr

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Sommer, SGB V § 65b Stiftun... / 2.5 Aufgaben und Pflichten des Stiftungsvorstands (Abs. 5)

Rz. 27 Dem Stiftungsvorstand obliegen alle Stiftungsaufgaben, soweit sie nicht dem Stiftungsrat (Abs. 7) vorbehalten sind (Satz 1). Darüber hinaus werden dem Stiftungsvorstand konkrete Aufgaben in einer nicht abschließenden Aufzählung zugewiesen (Satz 2).mehr

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Sommer, SGB V § 79a Verhind... / 2.1 Fälle der Verhinderung von Organen, deren schwerwiegende Rechtsverletzungen und daraus ggf. folgende Auswirkungen auf die KV/KZV (Abs. 1)

Rz. 3 Um die Funktionsfähigkeit der KV bzw. KZV in den Ausnahmefällen sicherzustellen kann die Landesaufsichtsbehörde als äußerste aufsichtsrechtliche Maßnahme entweder selbst die Aufgaben der Vertreterversammlung oder des Vorstandes der KV/KZV übernehmen oder einen Beauftragten bestellen, welcher anstelle der Vertreterversammlung und/oder des Vorstandes die Aufgaben der Kör...mehr

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Sommer, SGB V § 65b Stiftun... / 1 Allgemeines

Rz. 5 Der UPD kommt mit der Information und Beratung von Patienten eine zentrale Bedeutung im Gesundheitssystem (BT-Drs. 20/5334 S. 1 f.) zu. Auf Grundlage des § 65b werden vom GKV-Spitzenverband seit 2001 Einrichtungen gefördert, die Patienten in gesundheitlichen und gesundheitsrechtlichen Fragen qualitätsgesichert und kostenfrei mit dem Ziel informieren und beraten, die Pa...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 79c Beraten... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Erstmals wurde durch § 79b der Behandlungsgruppe der Psychotherapeuten ein Entscheidungseinfluss eingeräumt. Diese Vorschrift wurde zum Vorbild für andere Arztgruppen. In § 79c hat der Gesetzgeber ein Mitspracherecht auch für die Behandlungsgruppe der hausärztlichen Versorgung, der fachärztlichen Versorgung und der angestellten Ärzte und Ärztinnen nachgeholt (vgl. auch...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 79a Verhind... / 2.3 Übergang der Zuständigkeit (Abs. 2)

Rz. 6 Die Übernahme der Geschäfte erfolgt durch einen Verwaltungsakt (Satz 1). Die Befugnisse des Organs, für das der Beauftragte bestellt ist, ruhen einstweilen (Satz 2). Dem Beauftragten wird eine angemessene Vergütung gewährt (Satz 3). Rz. 7 Abs. 1b stellt klar, dass die Bestellung des Beauftragten nach Abs. 1a sowie die Festsetzung der Vergütung des Beauftragten durch Ver...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 79b Beraten... / 2.1 Aufgaben des beratenden Fachausschusses

Rz. 2 Die beratenden Fachausschüsse für Psychotherapie sind unter dem Organisationsdach der Vertragsärzte auf Dauer gebildet und beraten intern die Beschlussorgane der KV und der KBV in allen wesentlichen Fragen zur Sicherstellung der psychotherapeutischen Versorgung der Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Formulierung "wird gebildet" verpflichtet jede KV ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 79b Beraten... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Der beratende Fachausschuss für Psychotherapie dient dazu, die psychotherapeutische Behandlung durch die beiden neuen Heilberufe (vgl. § 28 Abs. 3) in die vertragsärztliche Versorgung zu integrieren und damit für die Psychotherapeuten die Sicherheit zu erhöhen, dass psychotherapeutische Belange in den Gremien der Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) und der Kassenärztl...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 65b Stiftun... / 2.4.2 Hauptamtliche Tätigkeit (Satz 4)

Rz. 21 Die Mitglieder des Stiftungsvorstands üben ihre Tätigkeit hauptamtlich aus. Über die hauptamtliche Tätigkeit sind Dienstverträge mit dem jeweiligen Vorstandsmitglied zu schließen, die u. a. arbeitsrechtliche Regelungen einschließlich angemessener Vergütung enthalten (Koch, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB V, 4. Aufl., § 65b Rz. 36, Stand: 5.12.2023). Rz. 22 Die Stiftu...mehr

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Sommer, SGB V § 65b Stiftun... / 2.4.4 Amtszeit (Sätze 8 und 9)

Rz. 26 Die Amtszeit des Stiftungsvorstands ist auf 5 Jahre beschränkt (Satz 8). Hierdurch wird die Beteiligung verschiedener Akteure an den Leitungsstrukturen der Stiftung ermöglicht. Zugleich trägt der regelmäßige Wechsel der Mitglieder des Vorstands zur Unabhängigkeit der UPD bei (BT-Drs. 20/5334 S. 17). Mitglieder des Vorstandes können erneut bestellt werden (Satz 9). Vor...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 81 Satzung / 2.6 Disziplinarmaßnahmen (Abs. 5)

Rz. 18 In Abs. 5 sind die einer KV bzw. KZV zustehenden Mittel und Maßnahmen aufgeführt, wenn die Mitglieder ihre Pflichten als Vertragsärzte oder Vertragszahnärzte nicht oder nicht ordnungsgemäß erfüllen. Die Ausübung der Disziplinarbefugnis wird in einer Satzung geregelt. Disziplinarmaßnahmen haben sowohl einen spezialpräventiven als auch einen generalpräventiven Zweck. Di...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 79c Beraten... / 2.2 Mitglieder der beratenden Fachausschüsse

Rz. 4 Wie aus den entsprechenden Satzungen der KVen und der KBV hervorgeht, sind deren Absichten erkennbar, möglichst alle ärztlichen/psychotherapeutischen KV-Mitglieder an der Wahl der beratenden Fachausschüsse zu beteiligen, weil für sie die Gleichbehandlung der unterschiedlichen Gruppierungen der KV-Mitglieder an erster Stelle steht. Den beratenden Fachausschüssen für haus...mehr

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Offenlegung und Hinterlegun... / 2.1 Zur Offenlegung verpflichtete Personen

Rz. 5 Nach § 325 Abs. 1 Satz 1 HGB sind zur Offenlegung die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs von Kapitalgesellschaften verpflichtet. Bei Aktiengesellschaften hat somit der Vorstand (§ 78 Abs. 1 AktG), bei Kommanditgesellschaften auf Aktien haben die persönlich haftenden Gesellschafter (§ 278 Abs. 2 AktG, §§ 161 Abs. 2, 125 Abs. 1 HGB) und bei der GmbH die Geschä...mehr

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Kapitalveränderungen: Rechn... / 3.1.4 Kapitalerhöhungen gegen Einlage als genehmigtes Kapital gemäß §§ 202 bis 206 AktG

Rz. 24 Im Rahmen einer genehmigten Kapitalerhöhung wird der Vorstand einer AG ermächtigt, für einen Zeitraum von längstens 5 Jahren nach Eintragung der Gesellschaft oder nach Eintragung der Satzungsänderung das Grundkapital der AG bis zu einem bestimmten Nennbetrag zu erhöhen. Dieser maximale Erhöhungsbetrag ist das genehmigte Kapital. Bestimmungen zur Ausgestaltung des gene...mehr

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Kapitalveränderungen: Rechn... / 3.1.3 Kapitalerhöhungen gegen Einlage als bedingte Kapitalerhöhung gemäß §§ 192 bis 201 AktG

Rz. 22 Eine bedarfsabhängige Kapitalbeschaffung wird über die Möglichkeit einer bedingten Kapitalerhöhung eingeräumt. Hinsichtlich der Zweckausrichtung einer solchen Kapitalerhöhung nennt § 192 Abs. 2 AktG: Gewährung von Umtausch- oder Bezugsrechten an Gläubiger von Wandelschuldverschreibungen (Nr. 1), Vorbereitung des Zusammenschlusses von mehreren Unternehmen (Nr. 2), Gewähru...mehr

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Kapitalveränderungen: Rechn... / 5.1 Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital

Rz. 53 Gemäß § 36a Abs. 1 AktG muss bei Bareinlagen der eingeforderte Betrag[1] mindestens ein Viertel des geringsten Ausgabebetrags und bei Ausgabe der Aktien für einen höheren als diesen auch den Mehrbetrag umfassen. Nach § 7 Abs. 2 GmbHG darf die Anmeldung erst erfolgen, wenn auf jeden Geschäftsanteil, soweit nicht Sacheinlagen vereinbart sind, ein Viertel des Nennbetrags...mehr

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Kapitalveränderungen: Rechn... / 2.1.2 Genussrechtskapital

Rz. 6 Der BGH hat sich in einigen grundlegenden Urteilen der Herausarbeitung von Abgrenzungskriterien zwischen Eigen- und Fremdkapital gestellt. Ausgangspunkt und theoretische Grundlage kann dabei das "Klöckner-Urteil" des BGH[1] bilden. Kernbereich der Entscheidung ist die Formulierung von Abgrenzungskriterien zwischen Genussrechts- und Aktienkapital (= gezeichnetes Kapital...mehr

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Kapitalveränderungen: Rechn... / 3.2.1 Ordentliche Kapitalherabsetzung gemäß §§ 222 bis 228 AktG

Rz. 26 Für die Herabsetzung des Grundkapitals gibt es hinsichtlich der Durchführung lediglich die Möglichkeit der Herabsetzung der Nennbeträge der Aktien oder die Zusammenlegung von Aktien (vgl. § 222 Abs. 4 AktG). Die ordentliche Kapitalherabsetzung kann nur mit einer Mehrheit von mindestens 75 % des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals beschlossen werden.[1] ...mehr

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Offenlegung und Hinterlegun... / 4.2 Erleichterungen bei der Aufstellung des Jahresabschlusses

Rz. 35 Kleinstkapitalgesellschaften können bereits bei der Aufstellung des Jahresabschlusses folgende Erleichterungen in Anspruch nehmen: Nach § 266 Abs. 1 Satz 4 HGB brauchen Kleinstkapitalgesellschaften nur eine verkürzte Bilanz aufzustellen, in die nur die in § 266 Abs. 2 und 3 HGB mit Buchstaben bezeichneten Posten gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge aufgeno...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 9.1 Allgemeines

Rz. 95 § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG enthält keine abschließende Aufzählung sonstiger selbstständiger Tätigkeiten, sondern nennt beispielhaft Vergütungen für die Vollstreckung von Testamenten, für Vermögensverwaltung und für die Tätigkeit als Aufsichtsratsmitglied ("Regelbeispiele").[1] Diese Beispiele charakterisieren die sonstige selbstständige Tätigkeit; deshalb setzt die Anwend...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fehlzeiten senken: Führungs... / 4.2 Das Willkommensgespräch

Bitte kein zwangsverordnetes Kranken-Rückkehrgespräch als Führungsinstrument. Das klingt nach Kontakt-Verwaltung, und oft sieht es in der Praxis auch genauso aus. Es ist tabu-behaftet und macht schlechte Laune wie vieles, was offiziell angeordnet wird ("Der CEO meint, ich müsse jetzt mit Ihnen reden, dabei wissen wir doch beide ..."). Das macht keine Lust aufs Miteinander-Red...mehr

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Gesamtvergütungsmodell: Lon... / 1.1 Aktienoptionsplan/Stock Options

Ein Aktienoptionsplan (englisch: Stock Options Program) ist eine Form der kapitalmarktorientierten, leistungsorientierten Vergütung für Führungskräfte und insbesondere das Top-Management eines börsennotierten Unternehmens. Er soll als Anreiz für eine langfristige und nachhaltige Wertschaffung und Shareholder-Value-Orientierung des Managements dienen. In den USA werden Stock ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaub: Anspruch und Voraus... / 1.1.6 Organe von juristischen Personen

Organe juristischer Personen – also z. B. GmbH-Geschäftsführer und Vorstände von Aktiengesellschaften – sind grundsätzlich keine Arbeitnehmer. Auf sie ist das Bundesurlaubsgesetz also grundsätzlich nicht anwendbar. Selbst wenn ein Organ aus einem Arbeitsverhältnis in diese Position befördert wurde und ausnahmsweise das Arbeitsverhältnis für die Laufzeit der Beschäftigung als...mehr