Fachbeiträge & Kommentare zu Vorstand

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Nachhaltige Geschäftsmodell... / 2.8 Business Case für Nachhaltigkeit

Für den Grundsatzbeschluss über die Weiterentwicklung zu nachhaltigen Geschäftsmodellen sollten neben den qualitativen Vorteilen für das Kundenunternehmen auch der quantitative Nutzen dargestellt werden. Neben der Vorstellung einer Fallstudie bietet sich für die Begründung auch die Verwendung einer Wirtschaftlichkeitsrechnung an. Liegt eine positive Wirtschaftlichkeit vor, s...mehr

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Gesamtvergütungsmodell: Var... / 3 Adressaten

War die variable Vergütung zunächst aufgrund der größeren Gestaltungsmöglichkeiten und höheren unternehmerischen Verantwortung nur für die oberen Hierarchieebenen und in traditionell provisionsbasierten Unternehmensbereichen (Verkauf/Vertrieb) interessant, findet sie heute auch bei anderen Arbeitnehmergruppen Anwendung. Auch Einsteiger und junge Berufstätige müssen immer häu...mehr

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Sauer, SGB III § 27 Versich... / 2.1 Versicherungsfreiheit für Beamte, Geistliche, Lehrer, Vorstände

Rz. 3 Abs. 1 Nr. 1 stellt auf die Privilegien der Beamten ab. Versicherungsfrei ist der Personenkreis, der nach den Beamten- und Richtergesetzen des Bundes oder eines Bundeslandes in ein Beamtenverhältnis berufen worden ist. Versicherungsfrei sind auch Beamte, die noch auf Widerruf im Beamtenverhältnis stehen, etwa während des Vorbereitungsdienstes für eine beamtenrechtliche...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 10 ... / 5.4 Überwachung der Geschäftsführung

Rz. 77 Der Begriff der Überwachung der Geschäftsführung umfasst jede Tätigkeit, die innerhalb des möglichen Rahmens der Aufgaben eines Aufsichtsratsmitglieds liegt.[1] Dieser Rahmen ist von der Rechtsprechung sehr weit gefasst worden.[2] Dazu werden z. B. gerechnet: die Erteilung allgemeiner Ratschläge durch einen Rechtsanwalt, der Aufsichtsratsmitglied ist[3], die Beratung un...mehr

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Sauer, SGB III § 9 Ortsnahe... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Abs. 1 gibt die Agenturen für Arbeit als vorrangige Dienstleister für die Leistungen der Arbeitsförderung vor. Die Vorschrift gehört noch zum Programmteil des SGB III, sie ist in Soll-Form formuliert, um der Bundesagentur für Arbeit die Möglichkeit zu geben, aus Zweckmäßigkeits- oder Kostengründen einzelne Aufgaben auf andere Dienststellen zu übertragen, insbesondere a...mehr

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Sauer, SGB III § 25 Beschäf... / 2.1 Versicherungspflicht bei Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt

Rz. 3 Die Versicherungspflicht als Beschäftigter ist eine Kernfrage der gesamten Sozialversicherung und damit auch im Recht der Arbeitslosenversicherung. Versicherungspflichtig ist nach Abs. 1 Satz 1, wer gegen Arbeitsentgelt beschäftigt ist. Das auf Versäumnisurteilen beruhende Fortbestehen eines ungekündigten Arbeitsverhältnisses im Annahmeverzug ist kein Versicherungspfli...mehr

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Sauer, SGB III § 327 Grundsatz / 2.5 Zuständigkeitsübertragung durch die Bundesagentur für Arbeit

Rz. 16 Abs. 6 folgt der Idee, dem Management der Bundesagentur für Arbeit die Entscheidung darüber zu überlassen, welche Dienststellen jeweils für die Leistungserbringung zuständig sein sollen. Damit kann abseits von rechtlichen Bindungen nach Effizienz und Effektivität über die für die Leistungsgewährung zuständigen Stellen entschieden werden. Die Regelung ermöglicht damit ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 10 ... / 5.1 Allgemeines

Rz. 67 Das Abzugsverbot für Aufsichtsratsvergütungen war seit Inkrafttreten des KStG 1934 in § 12 Nr. 3 KStG enthalten. Hiernach waren Aufsichtsratsvergütungen in voller Höhe nicht abziehbar, obwohl es sich eindeutig um Betriebsausgaben handelte. Zurückzuführen ist das Abzugsverbot auf das alte KSt-System, das die Doppelbelastung mit KSt und ESt wollte und durch das Abzugsve...mehr

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Sauer, SGB III § 327 Grundsatz / 2.1 Arbeitnehmer

Rz. 3 Die Vorschrift regelt die örtlichen Zuständigkeiten bezogen auf die Berechtigtengruppen Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Träger entsprechend der früheren Systematik des Gesetzes, die zum 1.4.2012 mit einer Untergliederung nach Bedarfslagen aufgegeben worden ist. Ausnahmen hiervon sind die Leistungen an Arbeitnehmer, an deren Erbringung der Arbeitgeber in erheblichem Umfan...mehr

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Sauer, SGB III § 9 Ortsnahe... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift trifft übergeordnete Regelungen zu den Aufgaben der Agenturen für Arbeit. Die Zuständigkeitsregelungen in § 327 bleiben davon unberührt. § 9 macht der Bundesagentur aber Vorgaben, die im Rahmen des § 327 Abs. 6 zu beachten sind, wenn der Vorstand der Bundesagentur für Arbeit, ggf. unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Verwaltungsrates als oberstem Selbs...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 9 A... / 2 Gewinnanteile des persönlich haftenden Gesellschafters einer KGaA oder vergleichbaren Kapitalgesellschaft (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 9 Nach § 278 Abs. 1 AktG ist die KGaA eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, bei der mindestens ein Gesellschafter den Gesellschaftsgläubigern unbeschränkt haftet und die übrigen Gesellschafter mit Einlagen auf das in Aktien zerlegte Grundkapital beteiligt sind, ohne persönlich für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft zu haften (Kommanditaktionäre). Der pe...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 9 A... / 3.1.2 Zur Systematik des Abzugs von Zuwendungen im Körperschaftsteuerrecht

Rz. 23 Die in Abs. 1 Nr. 2 getroffenen Regelungen zum Abzug von Zuwendungen (Spenden und Mitgliedsbeiträge) im Bereich des KSt-Rechts entsprechen weitgehend den in § 10b EStG für das ESt-Recht getroffenen Regelungen. Aus diesem Grund gilt § 50 EStDV für Zuwendungen nach dem 31.12.2007 im KSt-Recht entsprechend.[1] R 32 Abs. 1 Nr. 2 KStR sieht § 50 EStDV als von der Generalver...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 10 ... / 2.3 Aufwendungen

Rz. 17 Die Vorschrift schließt die Abziehbarkeit von Aufwendungen aus. Aufwendungen i. d. S. sind nur gegeben, wenn Abflüsse aus den Einkünften oder dem Vermögen der Körperschaft erfolgen. Verzichtet die Körperschaft dagegen auf Einnahmen, liegen i. H. d. dadurch bedingten Verminderung des Einkommens jedenfalls dann keine Aufwendungen vor, wenn die entgangenen Einnahmen nich...mehr

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Sauer, SGB III § 27 Versich... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift bestimmt, welche Beschäftigten zur Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei sind. Abs. 1 stellt Beamte und beamtenähnliche Personen wie Richter, Soldaten und andere Personen mit Anspruch auf Fortzahlung der Bezüge und Beihilfe bzw. Heilfürsorge bei Krankheit nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen, Geistliche und Mitglieder geistlicher Gen...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / f) Insolvenzschuldner als Vorstand

Rz. 2020 Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens führt nicht automatisch dazu, dass der insolvente Gesellschafter seine etwaige Stellung als Vorstand verliert. Lediglich die strafrechtliche Verurteilung wegen eines Insolvenzdelikts führt zur Unvereinbarkeit mit dem Vorstandsamt (§ 76 Abs. 3 AktG) und zum Verlust der Stellung als Vorstand.[5108] Der Verlust des Amtes tritt ipso...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / b) Geschäftsführung durch den Vorstand

Rz. 861 Dem Vorstand obliegt nach § 77 Abs. 1 AktG die Geschäftsführung. Geschäftsführung ist jede tatsächliche oder rechtliche Tätigkeit für die Gesellschaft.[2638] Herausgehobener Teil dieser Geschäftsführung ist die Leitungsfunktion des Vorstands nach § 76 AktG. Die Hauptversammlung kann dem Vorstand die Geschäftsführungsbefugnis für einzelne Geschäftsbereiche nicht entzi...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / d) Haftung von Vorstand und Aufsichtsrat

Rz. 754 Die Mitglieder des Vorstands- und Aufsichtsrates unterliegen schon im Gründungsstadium den allgemeinen Sorgfaltspflichten aus den §§ 93, 116 AktG. Für schuldhafte Pflichtverstöße im Zusammenhang mit der Gründung haften sie der Gesellschaft, etwa wenn die Bareinlagen dem Vorstand nicht zur freien Verfügung stehen, weil sie Verwendungsabsprachen unterliegen (§ 48 Abs. ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / bb) Rechtsfolgen für den Vorstand

(1) Nichtigkeit Rz. 1545 Nichtige Beschlüsse der Hauptversammlung binden den Vorstand nicht. Vollzugspflichten nach § 83 AktG bestehen nicht. Bestehen bei eintragungspflichtigen Beschlüssen lediglich Zweifel an der Rechtmäßigkeit, darf der Vorstand jedoch den Eintragungsantrag beim Registergericht stellen. Er sollte dabei aber auf seine Bedenken hinweisen.[4040] (2) Anfechtbar...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / (3) Zahlung an die Gesellschaft oder den Vorstand

Rz. 636 § 54 Abs. 3 AktG geht davon aus, dass der Einlagebetrag nur durch Kontogutschrift auf einem Konto der Gesellschaft oder des Vorstands bzw. durch Barzahlung an die Gesellschaft oder den Vorstand erbracht werden kann. Eine Leistung "an" Dritte ist im Gegensatz einer Leistung "durch" Dritte unzulässig. Auch eine Scheckzahlung, Leistung an Erfüllungs Statt oder erfüllung...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / d) Vertretung der Gesellschaft ggü. dem Vorstand

Rz. 920 Nach § 112 AktG wird die AG ggü. Vorstandsmitgliedern zwingend (zu den Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen § 112 AktG s.o. Rdn 882) durch den Aufsichtsrat vertreten. Dies gilt auch nach Ausscheiden des Betroffenen aus dem Vorstand,[2792] auch ggb. der Witwe eines ausgeschiedenen Vorstands[2793] sowie für künftige Vorstandsmitglieder, soweit es jedenfalls um Rechtsgesc...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / a) Leitungsorgan – "Vorstand"

Rz. 2187 Das Leitungsorgan, der "Vorstand" nach deutschem Aktienrecht, führt die Geschäfte der SE gem. Art. 39 Abs. 1 SE-VO in eigener Verantwortung. Die Anzahl der Mitglieder des Leitungsorgans oder die Regeln für ihre Festlegung werden durch die Satzung der SE bestimmt, Art. 39 Abs. 4 Satz 1 SE-VO. Der deutsche Gesetzgeber hat jedoch die in Art. 39 Abs. 4 Satz 1 SE-VO ermög...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / bb) Gründungsprüfung durch Vorstand und Aufsichtsrat

Rz. 613 Auch Vorstand und Aufsichtsrat haben nach § 33 Abs. 1 AktG einen Gründungsbericht zu erstellen. Der Bericht muss schriftlich erstellt werden (§ 34 Abs. 2 AktG). Gegenstand des Berichts ist ebenfalls der Hergang der Gründung. Ferner ist zu prüfen, ob die Angaben der Gründer zur Aktienübernahme und Einlageleistung sowie zu den Festsetzungen nach § 26 AktG zutreffend si...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 7. Vorstand

a) Rechtsstellung des Vorstands Rz. 859 Der Vorstand ist notwendiges Organ der Gesellschaft.[2625] Er leitet nach § 76 Abs. 1 AktG die Gesellschaft. Gemeint ist damit die Planung, Geschäftspolitik und Strategie des Unternehmens sowie die Organisation und Überwachung ihrer Umsetzung im Unternehmen.[2626] Die Leitungsaufgabe ist dem Vorstand als Kollegialorgan zugewiesen, ein H...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / d) Rechtsfolgen für Versammlungsleiter, Vorstand, Registergericht und Notar

aa) Rechtsfolgen für den Versammlungsleiter (1) Nichtigkeit Rz. 1542 Aufgabe des Versammlungsleiters ist es, dafür zu sorgen, dass (nur) rechtswirksame Beschlüsse in der Hauptversammlung gefasst werden. Anträge, bei denen er erkennt, dass sie auf einen nichtigen Beschluss der Hauptversammlung hinauslaufen, darf er nicht zur Abstimmung stellen. In Zweifelsfällen kann der Antrag...mehr

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§ 27 Kapitalmarktrecht / c) Parallelität der Stellungnahmen von Vorstand und Aufsichtsrat

Rz. 326 § 27 WpÜG sieht grds. jeweils eigene, voneinander unabhängige Stellungnahmepflichten von Vorstand und Aufsichtsrat vor. Es ist jedoch möglich, beide Stellungnahmen in einem gemeinsamen Dokument zusammenzufassen, wenn Vorstand und Aufsichtsrat zu einer übereinstimmenden Bewertung des Angebots kommen.[724] Im Einzelfall kann es aber geboten sein, getrennte Stellungnahme...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Geschäftsführer, Vorstand

Rz. 19 Geschäftsführer einer GmbH bzw. Vorstand einer AG haben im Außenverhältnis unbeschränkbare Vertretungsmacht (etwa § 37 Abs. 2 GmbHG). Besondere Angaben zum Umfang erübrigen sich somit. Erforderlich sind lediglich Angaben zur Einzel- oder Gesamtvertretungsberechtigung und, soweit für die aktuelle Urkunde erforderlich, Angaben zur Befreiung vom Vertretungsverbot des § 1...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / bb) Gründungsbericht von Vorstand, Aufsichtsrat und Gründungsprüfer

Rz. 675 In dem nach § 34 Abs. 2 AktG aufzustellenden Prüfungsbericht von Vorstand und Aufsichtsrat sind nach § 34 Abs. 1 AktG zusätzlich Angaben darüber zu machen, ob die Festsetzung in der Satzung über die Sacheinlagen oder Sachübernahmen richtig und vollständig ist und ob der Wert der Sacheinlagen den Nennbetrag der dafür zu gewährenden Aktien erreicht bzw. ob der Wert der...mehr

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§ 12 Unternehmenskauf / b) Voraussetzungen der Offenlegung vertraulicher Informationen durch die Geschäftsführung einer GmbH/den Vorstand einer AG

Rz. 70 Neben dem nur sehr eingeschränkten Auskunfts- und Einsichtsrecht bestehen auch auf Ebene des Zielunternehmens Beschränkungen bzgl. der Herausgabe vertraulicher Informationen. In einer Due Diligence werden regelmäßig hochsensible Unternehmensinterna nachgefragt bzw. offengelegt. Neben detaillierten Daten über die finanziellen Verhältnisse und die Unternehmensplanung des...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / i) Fehlerhafte Bestellung des Vorstands

Rz. 902 Ist die Vorstandsbestellung nichtig, etwa weil der Bestellungsbeschluss an Wirksamkeitsmängeln leidet oder der Vorstand zwar bestellt wird, aber ein entsprechender Aufsichtsratsbeschluss fehlt, ist der Vorstand aber gleichwohl für die Gesellschaft tätig geworden, gelten die Grundsätze zur Lehre von der fehlerhaften Organstellung. Gleiches gilt, wenn der Vorstand sein...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / aa) Präsenzversammlung mit Versammlungsleiter, Vorstand, Aufsichtsrat und Notar

Rz. 1376 Grundlage jeder Hauptversammlung ist zunächst die Zusammenkunft der Aktionäre zu einem bestimmten Zeitpunkt an einem bestimmten Ort. An diesem Ort muss sich der Versammlungsleiter, die Verwaltung der Gesellschaft (§ 118 Abs. 3 AktG) sowie der Notar (§ 130 Abs. 1 AktG) aufhalten.[3869] Die Aktionäre "können" bei entsprechender statutarischer Regelung ihre Teilnahmere...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / a) Rechtsstellung des Vorstands

Rz. 859 Der Vorstand ist notwendiges Organ der Gesellschaft.[2625] Er leitet nach § 76 Abs. 1 AktG die Gesellschaft. Gemeint ist damit die Planung, Geschäftspolitik und Strategie des Unternehmens sowie die Organisation und Überwachung ihrer Umsetzung im Unternehmen.[2626] Die Leitungsaufgabe ist dem Vorstand als Kollegialorgan zugewiesen, ein Handeln in vertretungsberechtigt...mehr

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§ 2 Handels- und Unternehme... / b) Vorstands- und Aufsichtsratsänderungen

Rz. 208 Änderungen im Vorstand einer AG sind nach § 81 Abs. 1 AktG zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. Rz. 209 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.31: Vorstands- und Aufsichtsratsänderungen Herr/Frau _________________________ ist nicht mehr Mitglied des Vorstandes. Zum Mitglied des Vorstandes wurde bestellt: Herr/Frau _______________________...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / h) Bestellung und Abberufung des Vorstands, Amtsniederlegung

Rz. 896 Der Vorstand wird durch den Aufsichtsrat bestellt (§ 84 Abs. 1 AktG). Bei mehreren Vorstandsmitgliedern kann der Aufsichtsrat auch einen Vorsitzenden des Vorstands ernennen (§ 84 Abs. 2 AktG). In dringenden Fällen kann das Gericht ein fehlendes Vorstandsmitglied bestellen, dessen Amt nach § 85 Abs. 2 AktG nur besteht, bis der Aufsichtsrat das fehlende Vorstandsmitgli...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / cc) Vertretungsmacht des Vorstands

Rz. 749 Die Vor-AG begründet ihre Rechte und Verbindlichkeiten durch ihre für sie handelnden Organe, besonders den Vorstand.[2384] Nach h.M. ist die Vertretungsmacht des Vorstands bei der Vor-AG auf den Rahmen begrenzt, der durch die von den Gründern eingebrachten Geschäfte vorgegeben wurde.[2385] Der Umfang der Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis der Vorstandsmitglie...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / (4) Leistung zur freien Verfügung des Vorstands

Rz. 639 Die Leistung der Bareinlage muss zur freien Verfügung des Vorstands erfolgen (§ 36 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 2 AktG). Freie Verfügbarkeit liegt vor, wenn die Einlage aus dem Herrschaftsbereich des Einlegers ausgesondert und dem Vorstand so übergeben wurde, dass er nach eigenem Ermessen und ohne Einschränkung über die Einlage verfügen kann.[2079] Die Zahlung auf ein gesper...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / gg) Bestellung des ersten Vorstands

Rz. 610 Der erste Vorstand wird nach § 30 Abs. 4 AktG vom Aufsichtsrat bestellt. Die Bestimmung ist zwingend. Gem. § 84 Abs. 1 Satz 1 AktG darf die Bestellung höchstens für einen Zeitraum von 5 Jahren erfolgen. Die Bestellung erfolgt durch Beschluss des Aufsichtsrates, der der einfachen Mehrheit bedarf. Eine notarielle Beurkundung ist nicht erforderlich. Es gilt jedoch die F...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / bb) Regelung in der Satzung – Ermächtigung des Vorstands

Rz. 1377 Nach § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG kann die Satzung selbst die maßgeblichen Regelungen für eine Online-Teilnahme vorgeben. Um auf den Wechsel der Marktangebote oder auf technische Fortschritte eingehen zu können, gestattet es § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG ebenso, qua Satzung den Vorstand in einem "Grundlagenbeschluss" dazu zu ermächtigen, die neuen Verfahren anzubieten.mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / aa) Reichweite der Ermächtigung des Vorstands

Rz. 1387 Nach einer Ansicht in der Lit. ist eine solche uneingeschränkte Ermächtigung in der Satzung unzulässig. Es könne nicht Aufgabe des Vorstands sein, dass dieser aufgrund der Satzungsermächtigung berechtigt ist, die Rechte der Aktionäre nach eigenem Gutdünken zu beschneiden. Die Satzung selbst oder die Vorstandsermächtigung müsse daher nähere Regelungen enthalten.[3885...mehr

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§ 27 Kapitalmarktrecht / 5. Handlungen des Vorstands der Zielgesellschaft (§ 33 WpÜG)

a) Grundsatz des Verhinderungsverbots Rz. 347 Nach Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines Angebots bis zur Veröffentlichung des Ergebnisses nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpÜG darf der Vorstand der Zielgesellschaft keine Handlungen vornehmen, durch die der Erfolg des Angebots verhindert werden könnte. Den Adressaten eines Übernahmeangebots soll damit ermöglicht wer...mehr

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§ 27 Kapitalmarktrecht / 10. Stellungnahme des Vorstands und des Aufsichtsrats der Zielgesellschaft (§ 27 WpÜG)

a) Regelungsinhalt Rz. 322 Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Zielgesellschaft sind verpflichtet, eine begründete Stellungnahme zum Angebot sowie zu jeder seiner Änderungen abzugeben. Auch diese Verpflichtung trägt wiederum dem Gedanken größtmöglicher Transparenz Rechnung. Die Stellungnahme muss nach § 27 Abs. 1 WpÜG insb. eingehen aufmehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / 3. Stiftungsorganisation

Rz. 634 Die Stiftung muss zur Sicherstellung ihrer Handlungsfähigkeit einen Vorstand haben (vgl. § 84 Abs. 1 BGB). Der Stiftungsvorstand ist als Leitungsorgan nach der gesetzlichen Konzeption zugleich zur Geschäftsführung und zur Vertretung berufen.[774] Er beschließt somit über die Verwendung der Stiftungsmittel und vertritt die Stiftung im Rechtsverkehr.[775] Der Umfang de...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / c) Vertretung der Gesellschaft

Rz. 863 Der Vorstand ist organschaftlicher Vertreter der AG (§ 78 Abs. 1 AktG) § 78 Abs. 2 AktG geht bei der Aktivvertretung vom Prinzip der Gesamtvertretung aus; bei der Entgegennahme von Willenserklärung gilt Einzelvertretungsbefugnis. Nach § 78 Abs. 3 AktG kann die Satzung oder der Aufsichtsrat qua Satzungsermächtigung bei der Aktivvertretung davon abweichen. Zulässig ist...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 1. Muster: Satzung einer AG

Rz. 784 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 10.17: Satzung einer AG § 1 Firma, Sitz, Geschäftsjahr (1) Die Gesellschaft führt die Firma: "_________________________ AG". (2) Die Gesellschaft hat ihren Sitz in _________________________ (3) Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. § 2 Gegenstand des Unternehmens (1) Gegenstand des Unternehmens ist ___________________...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / dd) Genehmigtes Kapital mit Bezugsrechtsausschluss

Rz. 1739 Nach § 203 Abs. 1 und Abs. 2 AktG kann auch beim genehmigten Kapital das Bezugsrecht der Aktionäre ganz oder teilweise ausgeschlossen werden.[4496] Dafür gibt es zwei Möglichkeiten:mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / e) Haftung

Rz. 882 Nach § 93 Abs. 1 Satz 1 AktG haben Vorstandsmitglieder bei ihrer Geschäftsführung die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters anzuwenden. Fehlt dem Vorstand im konkreten Fall die notwendige Sachkunde, muss er sich fremden qualifizierten Rat einholen. Holt er sich diesen Rat nicht ein, haftet er ebenso.[2693] § 93 Abs. 1 Satz 2 AktG bestimmt hi...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / a) Muster (AG zur Aufnahme auf andere AG)

Rz. 190 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 14.17: Verschmelzungsvertrag (AG zur Aufnahme auf andere AG) UVZ-Nr. _________________________/200_________________________ Verhandelt zu _________________________ am _________________________ Vor dem unterzeichnenden _________________________ Notar mit dem Amtssitz in _________________________ erschienen:mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / b) Insolvenzantragspflicht, Einberufung einer Hauptversammlung, weitere Vorstandspflichten

Rz. 1987 Bei Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung ist der Vorstand verpflichtet, ohne schuldhaftes Zögern, spätestens aber nach 3 Wochen Insolvenzantrag zu stellen (§§ 15a Abs. 1 Satz 1 InsO). Die Insolvenzantragspflicht korrespondiert mit einer Selbstprüfungspflicht nach § 91 Abs. 2 AktG. Danach hat der Vorstand geeignete Maßnahmen zu ergreifen, insb. ein Übe...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / cc) Inhalt

Rz. 1883 Die Zwangseinziehung muss in der Satzung zugelassen sein, bevor die betreffenden Aktien erworben wurden (§ 237 Abs. 1 Satz 2 AktG).[4722] Möglich ist, die Zwangseinziehung erst später durch entsprechende Satzungsänderung mit Zustimmung sämtlicher betroffener Aktionäre zuzulassen.[4723] Im Einzelnen handelt es sich bei der Zwangseinziehung um die Anordnung in der Sat...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / aa) Ausgliederung aus einer AG

Rz. 526 Gem. § 76 Abs. 1 AktG leitet der Vorstand einer AG die Gesellschaft unter eigener Verantwortung. Ihm obliegt die Geschäftsführungsbefugnis (§ 77 Abs. 1 AktG). Eine originäre Zuständigkeit der Hauptversammlung für Geschäftsführungsentscheidungen ist gesetzlich nicht vorgesehen. Der Vorstand kann allerdings gem. § 119 Abs. 2 AktG die Hauptversammlung mit Fragen der Ges...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / e) Anmeldung

Rz. 626 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 10.15: Handelsregisteranmeldung der Bargründung einer AG URNr. _________________________/_________________________ vom _________________________ Amtsgericht _________________________ – Registergericht – HRB neu Aktiengesellschaft mit dem Sitz in _________________________ Geschäftsanschrift: _________________________ __...mehr