Fachbeiträge & Kommentare zu Vorstand

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / f) Persönliche Voraussetzungen

Rz. 891 Die Eignungsvoraussetzungen für den Vorstand sind in den §§ 76 Abs. 3 und 105 AktG enthalten. Vorstand kann nur eine natürliche, unbeschränkt geschäftsfähige Person sein. Es darf keine Betreuung angeordnet und kein Berufsverbot, das mit dem Unternehmensgegenstand der Gesellschaft ganz oder teilweise übereinstimmt, ausgesprochen worden sein; ebenso darf sich die Perso...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / d) Vergütung

Rz. 872 § 87 AktG a.F. beschränkte sich darauf, dass die Vorstandsbezüge in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben des Vorstands und zur Lage der Gesellschaft stehen müssen. Wann von einer Angemessenheit der Vorstandsvergütung ausgegangen werden kann, ist nicht zuletzt vor dem Hintergrund der Mannesmann-Entscheidung [2677] im Einzelfall umstritten; insoweit fehlen scho...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / cc) Inhalt

Rz. 1730 Grundlage der Ermächtigung an den Vorstand zur Kapitalerhöhung ist die Satzung.[4480] Ein genehmigtes Kapital kann bereits in der Gründungssatzung geschaffen werden (§ 202 Abs. 2 Satz 1 AktG). Wegen § 39 Abs. 2 AktG sollte das genehmigte Kapital bei der Gründung gesondert angemeldet werden.[4481] Rz. 1731 Voraussetzung für die Ermächtigung durch Satzungsänderung ist ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / q) Haftung

Rz. 1008 Der Aufsichtsrat hat gem. § 116 AktG ebenso wie ein Vorstandsmitglied bei seiner Tätigkeit die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters anzuwenden. § 93 AktG gilt sinngemäß (§ 116 Satz 1 AktG). Der Sorgfaltsmaßstab richtet sich nach einem ordentlichen und gewissenhaften Aufsichtsratsmitglied. Dieser objektivierte Verschuldensmaßstab ist grds. ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / a) Muster: Niederschrift über die Hauptversammlung einer AG

Rz. 1253 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 10.22: Niederschrift über die Hauptversammlung einer AG UR-Nr. _________________________/2023 vom 28.5.2023 Niederschrift über die Hauptversammlung der _________________________ -Aktiengesellschaft vom _________________________ in _________________________ Auf Ersuchen der Verwaltung der Gesellschaft begab ich, __...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / g) Rederecht/Auskunftsrecht

Rz. 1040 Das Rederecht der Aktionäre in der Hauptversammlung ist Ausfluss des Teilnahmerechts. Das Rederecht ist nicht abhängig vom Umfang des Aktienbesitzes; auch auf das Stimmrecht kommt es nicht an.[3073] Die Redebeiträge müssen sich auf Angelegenheiten der Gesellschaft und nach überwiegender Ansicht analog § 131 AktG auch auf Gegenstände der Tagesordnung beziehen.[3074] ...mehr

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§ 27 Kapitalmarktrecht / III. Vorbereitungsphase

Rz. 258 Dem eigentlichen Angebot an die Aktionäre der Zielgesellschaft geht eine Vorbereitungsphase voraus, die letztlich in der Entscheidung des Bieters mündet, den Aktionären der Zielgesellschaft ein öffentliches Angebot zum Erwerb der von ihnen gehaltenen Wertpapiere zu unterbreiten. Rz. 259 I.d.R. beginnt die Vorbereitungsphase damit, dass der Bieter die Verkaufsbereitsch...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / c) Organe der Gesellschaft, Befugnisse des Insolvenzverwalters

Rz. 1993 Die Organe der insolventen Gesellschaft bestehen fort. Von daher kann die Amtsniederlegung durch den Vorstand ggf. rechtsmissbräuchlich sein, wenn die Gesellschaft sonst handlungsunfähig werden würde.[5032] Der Vorstand wird in seiner Zuständigkeit zur Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft jedoch durch den Insolvenzverwalter verdrängt. Die Befugnisse des ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / aa) Wandelschuldverschreibungen/Gewinnschuldverschreibungen

Rz. 1800 Die Gesellschaft kann nach § 221 AktG den Vorstand für längstens fünf Jahre ermächtigen, Wandelschuldverschreibungen auszugeben. Notwendig hierfür ist ein Beschluss der Hauptversammlung, § 221 Abs. 1 Satz 2 AktG. Dieser bedarf mindestens einer ¾-Kapitalmehrheit und ist daher wegen § 130 Abs. 1 Satz 3 AktG stets notariell zu beurkunden.[4621] Vorstand und Aufsichtsra...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / j) Einberufung der Hauptversammlung

Rz. 1074 Nach § 122 Abs. 1 AktG kann eine Aktionärsminderheit auch die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen, etwa bei einem Vertrauensentzug ggü. dem Vorstand nach § 84 Abs. 3 Satz 1 AktG oder im Fall der Abberufung und Neuwahl von Aufsichtsratsmitgliedern (§§ 103, 101 AktG). Rz. 1075 Wegen der Einzelheiten kann auf die vorstehenden Ausführungen zur Stellung von Ergän...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / (1) Nichtigkeit

Rz. 1545 Nichtige Beschlüsse der Hauptversammlung binden den Vorstand nicht. Vollzugspflichten nach § 83 AktG bestehen nicht. Bestehen bei eintragungspflichtigen Beschlüssen lediglich Zweifel an der Rechtmäßigkeit, darf der Vorstand jedoch den Eintragungsantrag beim Registergericht stellen. Er sollte dabei aber auf seine Bedenken hinweisen.[4040]mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / n) Geschäftsordnung

Rz. 909 Gem. § 77 Abs. 2 AktG kann sich der Vorstand eine Geschäftsordnung geben.[2767] Der Vorstand muss nach § 77 Abs. 2 Satz 3 AktG dazu einen einstimmigen Beschluss fassen. Hierbei handelt es sich nur um eine subsidiäre Zuständigkeit. Der Vorstand kann nicht tätig werden, wenn die Satzung die Kompetenz hierfür dem Aufsichtsrat zuweist sowie dann nicht, wenn die Satzung d...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / bb) Missbrauchsfälle

Rz. 1388 Problematisch ist es, wenn der Vorstand von der ihm eingeräumten Ermächtigung "strategisch" Gebrauch macht. Hiernach könnte der Vorstand bspw. aufgrund völlig fehlender Vorgaben in der Satzung oder in der Ermächtigung die elektronische Teilnahme oder die Ausübung bestimmter Rechte vor kontroversen Hauptversammlungen ausschließen, um die Unterstützung einer Oppositio...mehr

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§ 27 Kapitalmarktrecht / cc) Opt-in durch die Gesellschaft

Rz. 356 In Übereinstimmung mit Art. 12 Abs. 2 der Übernahmerichtlinie wird es deutschen Zielgesellschaften in § 33a WpÜG jedoch ermöglicht, durch Regelung in der Satzung freiwillig das strengere EU-Verhinderungsverbot anzuwenden (sog. Opt-in). Macht die Gesellschaft von der Möglichkeit des Opt-in nach § 33a Abs. 1 WpÜG Gebrauch, dürfen Vorstand und Aufsichtsrat einer Zielgese...mehr

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§ 2 Handels- und Unternehme... / cc) Genehmigtes Kapital

Rz. 221 Die Schaffung eines genehmigten Kapitals ist als Satzungsänderung vom Vorstand (vertretungsberechtigende Anzahl) zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden (§ 181 Abs. 1 AktG). Rz. 222 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.36: Schaffung eines genehmigten Kapitals bei einer AG Die Hauptversammlung vom _________________________ hat die Änderun...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / b) Vertagung/Absetzung/Wiedereröffnung/Unterbrechung der Hauptversammlung

Rz. 1207 Bis zum Beginn der Hauptversammlung ist derjenige, der die Hauptversammlung einberufen hat, auch zur Rücknahme der Einberufung (Vertagung, Verschiebung, Absetzung) berechtigt (s.o. Rdn 1080).[3474] Regelmäßig ist dies der Vorstand. Rz. 1208 Wird die Hauptversammlung vom Vorstand aufgrund eines Minderheitsverlangens nach § 122 Abs. 1 AktG einberufen, darf der Vorstand...mehr

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§ 27 Kapitalmarktrecht / b) Zuständigkeit

Rz. 324 Nach dem Wortlaut von § 27 Abs. 1 WpÜG sind nicht die einzelnen Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat, sondern Vorstand und Aufsichtsrat als Kollektivorgane für die Abgabe der Stellungnahme zuständig.[717] Voraussetzung ist demnach jeweils die Herbeiführung eines Beschlusses von Vorstand und Aufsichtsrat. Der Vorstandsbeschluss muss – vorbehaltlich abweichender Re...mehr

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§ 27 Kapitalmarktrecht / d) Beurteilungsgrundlage

Rz. 327 Grundlage für die Stellungnahmen von Vorstand und Aufsichtsrat sind in erster Linie die Angaben des Bieters in der Angebotsunterlage.[727] Inwieweit den Vorstand und den Aufsichtsrat darüber hinausgehende Informationsbeschaffungspflichten treffen, ist umstritten. Richtigerweise haben beide Organe ihre allgemeinen aktienrechtlichen Sorgfaltspflichten zu beachten (§§ 9...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / I. Allgemeines

Rz. 572 Die Rechtsform der AG genießt im Gegensatz zur Rechtsform der GmbH häufig ein besseres Image. Vorteil der AG ist die erleichterte Möglichkeit der Kapitalbeschaffung über die Börse. Von daher ist die AG im Gegensatz zur GmbH eher für eine Fluktuation unter den Anteilseignern geeignet. Diese Fluktuation wird bei der AG durch die Zulassung praktisch nennwertloser Anteil...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / a) Allgemeine Aufgaben

Rz. 910 Hauptaufgabe des Aufsichtsrates ist es, die Tätigkeit des Vorstands gem. § 111 AktG zu kontrollieren und zu überwachen.[2772] Inhalt dieser Überwachungspflicht ist eine ex post Kontrolle der Vorstandstätigkeit. Dazu gehört, etwaige Schadensersatzansprüche gegen den Vorstand zu prüfen und zu verfolgen.[2773] Erfasst ist davon ebenso die regelmäßige Beratung mit dem Vo...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 4. Sonderprüfung

Rz. 1611 Nach §§ 142 ff. AktG kann die Hauptversammlung mit einfacher Mehrheit eine Sonderprüfung zu Vorgängen bei der Gründung oder der Geschäftsführung, insb. auch bei der Durchführung von Kapitalmaßnahmen beschließen. Daneben besteht die Möglichkeit einer Sonderprüfung bestimmter Posten des Jahresabschlusses wegen unzulässiger Unterbewertung (§ 258 Abs. 1 Nr. 1 AktG) und ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 1. Allgemeines

Rz. 1201 In der Praxis wird zwischen der ordentlichen und der außerordentlichen Hauptversammlung unterschieden. Rechtlich gibt es zwischen beiden Arten keinen Unterschied. In der ordentlichen Hauptversammlung, die nach § 175 Abs. 1 Satz 2 AktG regelmäßig in den ersten 8 Monaten eines Geschäftsjahres stattfindet, werden die jährlich wiederkehrenden Beschlüsse gefasst:mehr

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Anhang: Berufsrechtliche As... / III. Verfahren

Rz. 116 Wie bereits oben unter Rdn 112 ff. erwähnt, regelt § 25 FAO das Verfahren von Rücknahme und Widerruf der Erlaubnis zum Führen der Fachanwaltsbezeichnung. Die Befugnis zur Rücknahme und zum Widerruf liegt beim Vorstand derjenigen Rechtsanwaltskammer, der der betroffene Rechtsanwalt im Zeitpunkt der Entscheidung angehört. Es kommt daher nicht darauf an, welche Kammer d...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / l) Zahl der Vorstandsmitglieder

Rz. 906 Nach § 23 Abs. 2 Nr. 6 AktG muss die Satzung die Zahl der Mitglieder des Vorstands oder die Regeln, nach denen diese Zahl festgelegt wird, angeben. Der Vorstand kann dabei nach § 76 Abs. 2 AktG aus einer oder mehreren Personen bestehen. Bei Gesellschaften mit einem Grundkapital von mehr als 3 Mio. EUR muss der Vorstand mindestens aus zwei Personen bestehen, wenn die ...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / (3) Genehmigtes Kapital

Rz. 111 Diese Kapitalerhöhung durch genehmigtes Kapital (§§ 202–206 AktG) knüpft an keinen aktuellen Finanzierungsanlass an. Diese Form der Kapitalerhöhung ermöglicht, dass ein zu einem späteren Zeitpunkt gegebener Kapitalbedarf ohne eine aufwendige Durchführung der Hauptversammlung durch Ausgabe neuer Aktien schnellstens gedeckt werden kann. So kann bei Unternehmensfusionen...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / cc) Inhalt

Rz. 1860 Bei der Kapitalherabsetzung handelt es sich wie bei der Kapitalerhöhung um eine Satzungsänderung. Notwendig ist ein Beschluss der Hauptversammlung mit einer Kapitalmehrheit von mindestens ¾.[4686] Der Kapitalherabsetzungsbeschluss ist notariell zu beurkunden. Die Satzung kann eine größere Kapitalmehrheit und weitere Erfordernisse bestimmen (§ 222 Abs. 1 AktG). Sowei...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 7. Folgen der Hauptversammlung

Rz. 1349 Nach Beendigung der Hauptversammlung ist der Vorstand verpflichtet, die in der Hauptversammlung getroffenen Beschlüsse unverzüglich nach § 83 Abs. 2 AktG umzusetzen. In das Handelsregister einzutragende Beschlüsse sind mit gesonderter notarieller Urkunde zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. Zur Anmeldung verpflichtet ist der Vorstand in vertretungsberec...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / g) Wettbewerbsverbot

Rz. 895 Nach § 88 AktG unterliegt der Vorstand einem Wettbewerbsverbot, von dem Befreiung erteilt werden kann.[2726]mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / IX. Corporate Governance und Entsprechenserklärung

Rz. 1636 Corporate Governance beinhaltet die Lehre von der korrekten Leitung und Überwachung von Unternehmen. Ihren Niederschlag haben die Regeln zum Corporate Governance in dem im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlichten DCGK [4239] gefunden. Ergänzt werden diese Bestimmungen durch § 161 AktG. Danach sind der Vorstand und Aufsichtsrat börsennotierter Aktiengesellschaft...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / k) Rechtsdurchsetzung, Gerichtliche Ermächtigung

Rz. 1081 Das Minderheitsverlangen nach § 122 Abs. 1 und Abs. 2 AktG ändert nichts an der Zuständigkeit für die Einberufung der Hauptversammlung und Bekanntmachung der Tagesordnung durch den Vorstand (§ 121 Abs. 2 AktG). Für die Einberufung selbst gilt die normale Einberufungsfrist von 30 Tagen gem. § 123 Abs. 1 AkG. Dem Vorstand ist eine angemessene Frist von ein bis zwei Wo...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / e) Genehmigtes Kapital

Rz. 1727 Nach § 202 Abs. 1 AktG kann der Vorstand für die Dauer von höchstens 5 Jahren ermächtigt werden, das Grundkapital bis höchstens zur Hälfte des zum Zeitpunkt der Ermächtigung vorhandenen Grundkapitals zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Es handelt es sich um einen Vorratsbeschluss auf Kapitalerhöhungen, der dem Vorstand die Möglichkeit gibt, nach eigenem Ermessen und o...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / X. Erwerb eigener Aktien

Rz. 1646 §§ 56, 71 ff. AktG regeln den Erwerb eigener Aktien. Nach § 56 Abs. 1 AktG darf die Gesellschaft keine eigenen Aktien zeichnen. Eine solche Zeichnung ist nichtig. Nach § 56 Abs. 2 AktG gilt diese Verbotsnorm auch für abhängige bzw. im Mehrheitsbesitz stehende Unternehmen. § 56 Abs. 3 AktG verbietet, als Gründer oder Zeichner Aktien für Rechnung der Gesellschaft oder ...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / aa) Mitgliedschaftlicher Bilanzgewinnanspruch

Rz. 18 Nach § 58 Abs. 4 Satz 1 AktG haben die Aktionäre Anspruch auf den Bilanzgewinn, soweit er nicht nach Gesetz oder Satzung, durch einen abweichenden Gewinnverwendungsbeschluss der Hauptversammlung oder als zusätzlicher Aufwand aufgrund des Gewinnverwendungsbeschlusses von der Verteilung unter die Aktionäre ausgeschlossen ist. Der Bilanzgewinn bzw. Bilanzverlust ist gem....mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / e) Geschäftsführung

Rz. 16 Bei der Gründung der GmbH ist eine Geschäftsführung (ausführlich dazu u. Rdn 242 ff.) zu bestellen. Die Bestellung einer Geschäftsführung ist zwingende Eintragungsvoraussetzung, da andernfalls die Vorgesellschaft handlungsunfähig wäre und die GmbH nicht beim Handelsregister angemeldet werden könnte. Hinweis Um nicht die Bestellung neuer Geschäftsführer von einer Satzun...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / c) Bezeichnung des Leitungs- und Aufsichtsorgans

Rz. 2191 Eine Frage, die sich in der Praxis der Handelsregistereintragung stellt, ist, wie Leitungs- und Aufsichtsorgan in der dualistisch verfassten SE zu bezeichnen sind. Es gibt dazu nur wenig Lit. und wohl noch keine Rspr. Die Literatur verwendet entweder durchgehend ohne weitere Problematisierung die aus dem deutschen Aktienrecht stammenden Begriffe "Vorstand" und "Aufsi...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / bb) Muster: Erhöhung des Grundkapitals (§ 202 Abs. 1 AktG)

Rz. 1729 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 10.27: Erhöhung des Grundkapitals (§ 202 Abs. 1 AktG)mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / a) "Holzmüller-Beschlüsse"

Rz. 1924 Seit der "Holzmüller"-Entscheidung des BGH[4809] ist anerkannt, dass außerhalb des § 119 Abs. 1 und Abs. 2 AktG bestimmte Maßnahmen der Geschäftsführung der gesonderten Zustimmung der Hauptversammlung bedürfen, wenn diese mit einem wesentlichen Eingriff in die Mitgliedsrechte und in die Vermögensinteressen der Aktionäre verbunden sind (Mediatisierung).[4810] Rz. 192...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / b) Kapitalgesellschaften

Rz. 561 Wird die Familien-Holding in Form einer Kapitalgesellschaft errichtet, so gilt der Grundsatz der Fremdorganschaft (was allerdings die Selbstorganschaft nicht ausschließt). Die Leitung der Geschäfte wird in der GmbH durch den Geschäftsführer bzw. in der AG durch den Vorstand wahrgenommen (§ 35 Abs. 1 GmbHG, § 76 Abs. 1 AktG), wobei diese Position von Nichtgesellschaft...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / bb) Zuständigkeit

Rz. 1110 Zuständig für die Einberufung ist nach § 121 Abs. 2 AktG grds. der ordnungsgemäß besetzte Vorstand.[3252] Dieser entscheidet durch einfachen Mehrheitsbeschluss. Die Durchführung dieses Vorstandsbeschlusses kann einem einzelnen Vorstandsmitglied übertragen werden.[3253] Die Einberufung durch einen unterbesetzten Vorstand ist unzulässig.[3254] Erforderlich ist die ger...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / dd) Inhalt der Handelsregisteranmeldung

Rz. 642 Der Inhalt der Handelsregisteranmeldung ist in § 37 AktG aufgeführt. Die Anmelder haben zu erklären, dass die eingeforderten Bareinlagen, mindestens jedoch ein Viertel des geringsten Ausgabebetrages sowie im Fall der Ausgabe der Aktien gegen Aufgeld auch das Aufgeld in voller Höhe eingezahlt und nicht an die Inferenten, auch nicht verdeckt, zurückgezahlt wurden. Es i...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / dd) Stille Beteiligung

Rz. 1815 Statthaft ist es, sich im Wege einer stillen Beteiligung nach §§ 230 ff. HGB an einer AG zu beteiligen. Bei der Einlage des stillen Gesellschafters handelt es sich um Fremdkapital. Rz. 1816 Die stille Beteiligung an einer AG [4639] stellt einen Teilgewinnabführungsvertrag i.S.d. § 292 Abs. 2 Nr. 2 AktG dar, der zwingend in das Handelsregister einzutragen ist.[4640] Ei...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / e) Haftung von Gründungsprüfer und kontoführender Bank

Rz. 755 § 49 AktG verweist für die Haftung des Gründungsprüfers auf die in § 322 Abs. 1–4 HGB normierte Verantwortlichkeit des Abschlussprüfers. Gem. § 37 Abs. 1 AktG hat der Vorstand dem Registergericht bei der Anmeldung der Bargründung u.a. die Bestätigung eines Kreditinstituts einzureichen, wonach der eingezahlte Betrag endgültig zu seiner freien Verfügung steht. Soweit de...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / (1) Obligatorische Angaben für alle Gesellschaften

Rz. 1125 Gem. § 121 Abs. 3 Satz 1 AktG muss bei allen Gesellschaften die Einberufung die Firma, den Sitz der Gesellschaft, Zeit und Ort der Hauptversammlung sowie die Tagesordnung angeben (§ 123 Abs. 3 Satz 2 AktG). Bei Verstößen gegen § 121 Abs. 3 Satz 1 AktG sind die in der Hauptversammlung gefassten Beschlüsse nach § 241 Nr. 1 AktG grds. nichtig. Kleinere Ungenauigkeiten ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / (2) Anfechtbarkeit

Rz. 1546 Bei anfechtbaren Beschlüssen muss der Vorstand prüfen, ob er von seinem Anfechtungsrecht nach § 245 Nr. 4 AktG Gebrauch macht. Eine Pflicht dazu besteht nur, wenn der Beschluss negative Folgen für die Gesellschaft hätte.[4041] Bei im Handelsregister eintragungspflichtigen Beschlüssen besteht nach einer Ansicht keine Vollzugspflicht nach § 83 AktG, weil diese nur bei...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 1. COVID-19-Pandemie als Initialzündung

Rz. 1432 Im Zusammenhang mit dem Ausbruch der COVID-19-Pandemie und den damit einhergehenden Kontaktbeschränkungen sowie insbesondere dem angeordneten Versammlungsverbot musste der Gesetzgeber kurzfristig reagieren, um AG, Genossenschaften, GmbH, Vereinen etc. die Möglichkeit zu geben, auch in der Pandemie rechtssichere Beschlüsse fassen zu können. Dies führte im Ergebnis zu...mehr

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§ 2 Handels- und Unternehme... / aa) Reguläre Kapitalerhöhung

Rz. 214 Die Anmeldung der regulären Kapitalerhöhung einer AG erfolgt in zwei Stufen. Zunächst ist gem. § 184 Abs. 1 AktG seitens des Vorstandes (vertretungsberechtigende Anzahl von Vorstandsmitgliedern genügt) und vom Vorsitzenden des Aufsichtsrates der Beschluss der Hauptversammlung über die Erhöhung des Grundkapitals anzumelden. Rz. 215 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogra...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 1. Pflicht zur Krisenfrüherkennung

Rz. 508 Nach § 91 Abs. 2 AktG eingefügt, durch den der Vorstand der AG verpflichtet wird,[993] geeignete Maßnahmen zu treffen, insb. ein Überwachungssystem einzurichten, damit den Fortbestand der Gesellschaft gefährdende Entwicklungen frühzeitig erkannt werden können. Welche konkreten Pflichten daraus herzuleiten sind, was also unter einem Überwachungssystem i.S.d. Vorschrif...mehr

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§ 27 Kapitalmarktrecht / a) Grundsatz des Verhinderungsverbots

Rz. 347 Nach Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines Angebots bis zur Veröffentlichung des Ergebnisses nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpÜG darf der Vorstand der Zielgesellschaft keine Handlungen vornehmen, durch die der Erfolg des Angebots verhindert werden könnte. Den Adressaten eines Übernahmeangebots soll damit ermöglicht werden, in Kenntnis der Sachlage durch A...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / cc) Vorbereitung von Gesellschafterbeschlüssen über Umstrukturierungen bei der AG

Rz. 597 Sofern Umstrukturierungsmaßnahmen nur mit Zustimmung der Gesellschafter durchgeführt werden können, stellt sich die Frage, welche Informationspflichten im Vorfeld der Beschlüsse bestehen. Rz. 598 In Teilen der Lit. und der Rspr. konnte man in der zweiten Hälfte der 90er Jahre des letzten Jahrhunderts eine immer stärkere Angleichung der Informationsanforderungen in "Ho...mehr

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§ 27 Kapitalmarktrecht / e) Veröffentlichung der Stellungnahme

Rz. 329 Gem. § 27 Abs. 3 Satz 1 WpÜG ist die Stellungnahme unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern, nach Übermittlung der Angebotsunterlage an die Zielgesellschaft, zu veröffentlichen. Sie ist folglich zu dem frühestmöglichen Zeitpunkt zu veröffentlichen, zu dem Vorstand und Aufsichtsrat in der Lage sind, eine mit der erforderlichen Sorgfalt erstellte begründete Stellung...mehr