Fachbeiträge & Kommentare zu Waren

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Dauerhafte Bereitstellung (Abs 1).

Rn 3 Die Parteien können vereinbaren, dass die digitalen Elemente nicht nur punktuell, sondern über einen längeren Zeitraum bereitgestellt werden sollen. Der Begriff der ›dauerhaften Bereitstellung‹ wird in § 327e I 3 legaldefiniert und meint keinesfalls nur zeitlich unbegrenzte Fälle, sondern grds die fortlaufende Bereitstellung über einen bestimmten oder unbestimmten Zeitr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Entfernung der Sachen nach den gewöhnlichen Lebensverhältnissen.

Rn 7 Das Widerspruchsrecht des Vermieters ist nach § 562a 2 in folgenden Fällen ausgeschlossen, dh es erlischt das Vermieterpfandrecht mit Entfernung unabhängig von einem Widerspruch und auch bei vermieterseitiger Unkenntnis (letzteres ist str, wie hier Lammel § 562a Rz 22): Die Sachen werden den gewöhnlichen Lebensverhältnissen entspr aus den Mieträumen entfernt. Als Beispi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Kongruentes Deckungsgeschäft.

Rn 27 Der Verkäufer wird von der Leistungspflicht ausschl befreit, wenn er zur Sicherung der Selbstbelieferung ein kongruentes Deckungsgeschäft geschlossen hat (BGHZ 92, 396, 398 mwN; BGH NJW 95, 1959, 1960; krit zur Fortgeltung dieser Rspr mit Hinweis, dass sich Entfall der Leistungspflicht auch aus § 275 I ergeben kann, MüKo/Westermann Rz 49). Er muss erwarten können, dass...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Verletzung von Pflicht oder Obliegenheit.

Rn 6 Eine Mitwirkung des Geschädigten kann schon die Entstehung oder erst den Umfang des zu ersetzenden Schadens betreffen. I nennt nur die Entstehung, doch ist unstr auch die Mitwirkung bei der weiteren Entwicklung des Schadens gemeint. Davon geht auch II 1 am Ende aus, der ausdrücklich die Verpflichtung zur Minderung des Schadens nennt. Rn 7 Irgendwie wirkt der Geschädigte ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Einführung und Abgrenzung.

Rn 49 Soweit Vertragsschlüsse iRv Online-Auktionen auf einer Internetplattform wie bspw eBay über sog Sofort- oder Direktkaufmodelle stattfinden (hier findet keine Auktion statt, sondern die Ware wird zu einem Festpreis angeboten), können sie aus der folgenden Erörterung ausscheiden. Sie werfen hinsichtlich des Vertragsschlusses keine Sonderprobleme auf (AG Moers NJW 04, 133...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Nacherfüllung.

Rn 52 Unabhängig von der Einstandspflicht für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel kann ein verschuldetes Scheitern der Nacherfüllung zur Haftung führen. Bei Herstellern ist dafür Voraussetzung, dass Nacherfüllung technisch möglich und nach dem Inhalt des Vertrags geschuldet ist, also zB bei beschränkter Gattungsschuld nur iR eigener Produktionsmöglichkeiten. Händler sind g...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.4 Sachliche Steuerpflicht – Besteuerungsgrundlage

Tz. 96 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Die Körperschaftsteuer bemisst sich für den Verein X nach dem zu versteuernden Einkommen (s. § 7 Abs. 1 KStG, Anhang 3). Das zu versteuernde Einkommen ist der Gesamtbetrag der Einkünfte, der sich aus den einzelnen Einkunftsarten ergibt, vermindert um den Freibetrag von 5 000 EUR (s. § 8 Abs. 1 KStG, Anhang 3; s. § 7 Abs. 2 KStG, Anhang 3; s....mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Rückgabepflicht des Verbrauchers, I, V-VII, § 355 III 1, 2, 4.

Rn 11 Für den Verbraucher besteht nach erfolgtem Widerruf die Pflicht, das Erlangte zurückzugewähren, § 355 III 1. Hierfür gilt, wie auch für die Rückzahlungspflicht des Unternehmers nach I–IV, die 14-tägige Frist des I, die nach § 355 III 2 mit der Abgabe der Widerrufserklärung durch den Verbraucher zu laufen beginnt. Die Frist wird durch die rechtzeitige Absendung der Ware...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Vorschuss (Abs 4).

Rn 7 Im Anschluss an die Rspr (BGHZ 192, 148 Rz 49, BGH NJW 17, 2758 Rz 22, 29) stellt IV klar, dass der Verbraucher das Recht auf einen Vorschuss für die Aufwendungen nach § 439 II, III hat. Kein Vorschuss kann für die (beabsichtigte) Ersatzlieferung einer mangelfreien Ware verlangt werden (BGH NJW 21, 2277, 2280 [BGH 07.04.2021 - VIII ZR 191/19]). Ein Anspruch nach IV sche...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Vorrang der Nacherfüllung (Nr 1).

Rn 15 Das Recht des Verkäufers zur zweiten Andienung (BTDrs 14/6040, 220; BVerfG ZGS 06, 470, 472; die folgenden Zitate) und den darin liegenden Vorrang der Nacherfüllung ggü den Rechten des Käufers auf Aufhebung der Leistungsbeziehung, durch Rücktritt oder Schadensersatz statt der Leistung, und Minderung gem Nrn 2 u 3 hat der Gesetzgeber bewusst nicht ausdrücklich geregelt ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. UN-Kaufrecht.

Rn 12 Der Gesetzgeber hat das System des § 437 auch in Anlehnung an das UN-Kaufrecht gestaltet (vgl BTDrs 14/6040, 86). Die doppelte Seite der Erstrangigkeit der Nacherfüllung, das Recht des Käufers auf Erhalt einer mangelfreien Ware (Art 46), die nachrangigen Rechte zur Vertragsaufhebung (Art 49) und Minderung (Art 50) sowie va die umfassende Schadensersatzpflicht für zu ve...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Gesetzlicher Unterhaltsanspruch des Ausgleichsberechtigten (Abs. 1).

Rn 7 Die Kürzung der Versorgung des Ausgleichspflichtigen muss sich nachteilig auf einen dem Ausgleichsberechtigten gegen den Verpflichteten zustehenden gesetzlichen Unterhaltsanspruch auswirken. Erforderlich ist daher, dass dem Ausgleichsberechtigten ohne die aufgrund des VA eingetretene Versorgungskürzung überhaupt ein gesetzlicher Unterhaltsanspruch zustünde (vgl Rn 11 ff...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Fälligkeit.

Rn 6 Voraussetzung für den Schuldnerverzug ist die Fälligkeit der Leistung. Die Pflicht ist fällig, wenn der Schuldner sie erfüllen muss, nicht, wenn er sie schon erfüllen darf (s § 271 sowie § 475 I und dazu Kohler NJW 14, 2817, 2819). Die Fälligkeit kann durch eine Frist oder ein Datum bestimmt sein. Möglich ist auch, dass der Gläubiger die Fälligkeit als Bestimmung des Le...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Widerrufsfrist.

Rn 7 Nach I beginnt die Widerrufsfrist abweichend von § 355 II 2 nicht, bevor der Unternehmer den Verbraucher gem Art 246 III EGBGB über sein Widerrufsrecht informiert hat. Danach hat der Unternehmer dem Verbraucher einen Hinweis auf das Recht zum Widerruf zu erteilen hat (Art 246 III 3 Nr 1 EGBGB) sowie darauf, dass der Widerruf durch Erklärung ggü dem Unternehmer zu erfolg...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Subjektive Anforderungen (Abs 3).

Rn 8 Eine Ware mit digitalen Elementen entspricht den subjektiven Anforderungen, wenn sie die allg Anforderungen nach § 434 II (s dort) erfüllt (Nr 1) u zusätzlich für die digitalen Elemente die vertraglich vereinbarten Aktualisierungen bereitgestellt werden (Nr 2), wobei deren Dauer u Umfang sich nach ebenjener Vereinbarung richtet, zB nur Sicherheits-Updates o stets aktuel...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Rechtsentwicklung der Vorschrift

Rz. 127 [Autor/Stand] Die in § 97 Abs. 1 BewG 1965 getroffene Regelung ging ihrem Inhalt nach auf § 26 Abs. 1 BewG 1925, § 44 Abs. 2 BewG 1931 und § 56 Abs. 1 BewG 1934 zurück. § 56 Abs. 1 BewG 1934 war durch das ÄndG-BewG 1963 in der Weise geändert worden, dass die früheren Ziff. 4 und 5 aus Abs. 1 herausgenommen und in Anpassung an § 2 Abs. 3 GewStG zu einem neuen Abs. 2 z...mehr

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zfs 08/2024, Kostenersatz f... / 2 Aus den Gründen:

[5] I. Das Berufungsgericht (LG Hamburg, Urt. v. 21.10.2021 – 323 S 14/21, juris) hat zur Begründung seiner Entscheidung, soweit für das Revisionsverfahren relevant, ausgeführt: [6] Die Haftung der Beklagten dem Grunde nach stehe nicht in Streit. Die Beklagte sei zur Übernahme von im Zusammenhang mit der Fahrzeugdesinfektion anfallenden Kosten grundsätzlich verpflichtet. Kost...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Eheliche Lebensverhältnisse.

Rn 2 Nach Auffassung des BGH (FamRZ 84, 149; 82, 576) sind mit diesem Begriff alle Verhältnisse gemeint, die für den Lebenszuschnitt in der Ehe und damit für den ehelichen Lebensstandard bestimmend (prägend) waren. Hierzu gehören zum einen die den Lebensstandard bestimmenden wirtschaftlichen Verhältnisse wie Einkommen und Vermögen, soweit es in die Bedarfsdeckung eingeflosse...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Einzelheiten

Rn. 132 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Nach § 9 Abs 1 DMBilG ist Grund und Boden mit dem Verkehrswert anzusetzen. Dabei durfte die Preisentwicklung in Gesamtdeutschland bis zur Feststellung der Eröffnungsbilanz berücksichtigt werden. Da es in den neuen Bundesländern keinen funktionierenden Grundstücksmarkt gab, führte dies dazu, dass auf vergleichbare Preise für entsprechende Gr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Anwendungsbereich (Abs 1).

Rn 6 § 51 I und II regelt iVm § 225 II und III FamFG die Zulässigkeit einer Abänderung wegen der Wertänderung (mindestens) eines Anrechts, das in einen öffentlich-rechtlichen VA nach früherem Recht einbezogen worden war (BGH FamRZ 18, 176 Rz 10; 20, 743 Rz 10; 23, 1858 Rz 10). Ob sich der im Ausgangsverfahren nach Saldierung der Ehezeitanteile ermittelte Wertunterschied geän...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Rechtslage vor 1993

Rz. 563 [Autor/Stand] Hier waren alle Wirtschaftsgüter einer Personengesellschaft (z.B. OHG oder KG) zu einer wirtschaftlichen Einheit zusammenzufassen, wenn die Gesellschaft einen Gewerbebetrieb unterhielt. In diesem Falle war es gleichgültig, ob die Wirtschaftsgüter diesem Gewerbebetrieb auch tatsächlich dienten. Auch wenn einzelne Wirtschaftsgüter der Personengesellschaft...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Kausalität.

Rn 58 IRd Kausalitätsprüfung eines Schadens wegen einer Amtspflichtverletzung ist zu prüfen, welchen Verlauf die Dinge bei pflichtgemäßem Verhalten des Amtsträgers genommen hätten und wie sich in diesem Falle die Vermögenslage des Verletzten darstellen würde (§ 249 1). Besteht die Pflichtverletzung in einem positiven Tun, muss geprüft werden, wie sich das Vermögen des Verlet...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Rechtsentwicklung

Rz. 1443 [Autor/Stand] Bei der Aufteilung des Betriebsvermögens von Personengesellschaften ist zwischen der Rechtslage vor Einführung des § 97 Abs. 1a BewG und der Rechtslage danach zu unterscheiden. Rz. 1444 [Autor/Stand] Es ist im Wesentlichen zwischen drei Zeitphasen zu unterscheiden, und zwar zwischen 1. der Rechtslage vor der Einführung des § 97 Abs. 1a BewG a.F., der dur...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Vorabzurechnung der Kapitalkonten aus der Gesellschaftsbilanz/Gesamthandsbilanz (Abs. 1a Nr. 1 Buchst. a)

a) Vorbemerkung Rz. 1516 [Autor/Stand] Dem jeweiligen Gesellschafter vorab zuzurechnen sind lediglich dessen Kapitalkonto oder -konten in der Gesellschaftsbilanz (Gesamthandsbilanz). Außen vor bleibt daher das (positive oder negative) Kapitalkonto des jeweiligen Gesellschafters aus der für ihn geführten Sonderbilanz. Hat etwa der betreffende Gesellschafter der Personengesells...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1499 BGB – Verbindlichkeiten zu Lasten des überlebenden Ehegatten.

Gesetzestext Bei der Auseinandersetzung fallen dem überlebenden Ehegatten zur Last:mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Fehlen des schutzwürdigen Eigeninteresses.

Rn 49 Die Ausübung eines Rechts ist unzulässig, wenn der Berechtigte kein sachliches Eigeninteresse verfolgt, sei es, dass die Rechtsausübung nur zweckfremden oder unlauteren Motiven dient (BGHZ 5, 186, 189), sei es, dass die Rechtsausübung mangels irgendeines sachlichen Eigeninteresses des Ausübenden völlig nutzlos ist (BGHZ 93, 338, 350; NK/Krebs § 242 Rz 84). Von dieser A...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VIII. Versorgungsausgleich.

Rn 16 Mit Wirkung vom 1.1.05 ist der Versorgungsausgleich für die Eingetragene Lebenspartnerschaft eingeführt worden (§ 20 LPartG). Gleichzeitig wurden in Art 17b I die heutigen S 2 und 3 (bis 2015: S 3 und 4) als Kollisionsnormen für den lebenspartnerschaftlichen VA eingefügt. Die seit dem 29.1.19 anwendbare EuPartVO ist auf den VA überwiegend unanwendbar (Art 1 II lit f). ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / aa) Durch die Leistung eines anderen – Leistungsbegriff (Grundlagen).

Rn 22 Am Tatbestandsmerkmal ›durch die Leistung eines anderen‹ scheiden sich Leistungs- und Nichtleistungskondiktionen (grds zur Erforderlichkeit einer Differenzierung: Rn 8, 14 ff). Was geleistet ist, kann nicht zugleich ›in sonstiger Weise‹ erlangt sein. Leistungs- und Nichtleistungskondiktion schließen einander also aus (Alternativität). Einziges Kriterium für die Abgrenz...mehr

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§ 5 Nachlass als wertbilden... / d) Miteigentumsanteile

Rz. 171 Besondere Probleme sind mit der Bewertung eines Miteigentumsanteils an einer Immobilie verbunden. Während der weit überwiegende Teil der Literatur[546] für die Bewertung von (einzelnen) Miteigentumsanteilen an Immobilien einen deutlichen Abschlag vom anteilig auf den einzelnen Miteigentümer entfallenden Verkehrswert der Gesamtimmobilie für erforderlich hält, hat der ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Schlichter Statutenwechsel, Abs 2.

Rn 17 Art 43 II regelt als allseitige Kollisionsnorm den Fall, dass eine (bewegliche) Sache vom Geltungsbereich einer Rechtsordnung in den einer anderen verbracht wird. Danach bestehen nach der alten lex rei sitae wirksam begründete Rechte an einer Sache grds auch bei Anwendbarkeit der neuen fort. Diese hat die an der Sache bestehenden Rechte grds hinzunehmen (sog Hinnahmeth...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Mangelhaftigkeit trotz Nacherfüllung (Nr 2).

Rn 5 Gem Nr 2 ist die Fristsetzung bei erfolgloser Nacherfüllung entbehrlich, wenn der Unternehmer den Versuch der Nacherfüllung unternommen hat, die Ware aber weiterhin mit demselben oder einem neuen, im Zuge der Nacherfüllung aufgetretenen (insoweit abw zu § 440; krit HP/Faust Rz 17: Weil der Begriff des Mangels iSv § 434 I an den Gefahrübergang anknüpft, kommt die Einbezi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Norm ist seit 1.1.1900 unverändert. Sie regelt mit dem Namensrecht ein wichtiges einzelnes Persönlichkeitsrecht aus dem Kreis der sog besonderen Persönlichkeitsrechte (s.u. Rn 26). Das BGB kennt aber weder eine vollständige Regelung der besonderen Persönlichkeitsrechte noch das allg Persönlichkeitsrecht (s.u. Rn 31). Daher ist § 12 zu einer wichtigen normativen Basi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Tatsächliche Gewalt.

Rn 7 Das Gesetz verlangt zum Besitzerwerb die Erlangung der tatsächlichen Gewalt über die Sache. Es geht dabei also um einen Realakt, für den keinerlei rechtsgeschäftliche Voraussetzungen bestehen; auch eine Stellvertretung ist nicht möglich (vgl aber zum Besitzdiener § 855). Im Einzelnen bedarf es zu der Bewertung, ob Besitz erlangt ist, einer Beurteilung nach der Verkehrsa...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Scheitern des Vertrages bereits aus anderen Gründen.

Rn 8 Nach dem Sinn und Zweck der Vorschrift, einen Ausgleich für enttäuschtes Vertrauen über den Bestand der Vollmacht zu schaffen, muss die Verweigerung der Genehmigung (§ 177) zum Scheitern des Vertrages geführt haben. Eine Haftung des Vertreters ist daher ausgeschlossen, wenn das Rechtsgeschäft bereits aus anderen Gründen unwirksam ist (Bork Rz 1623). Das soll insb dann g...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Ausfüllung der Generalklausel in § 281 II Alt 2.

Rn 19 Wie beim Rücktritt ist die Liste der Entbehrlichkeitsfälle beim Schadensersatz statt der Leistung nicht abschließend. Dies verdeutlicht die Generalklausel in § 281 II Alt 2 . Sie erklärt die Fristsetzung in solchen Fällen für entbehrlich, die dem Gewicht der Störung nach den geschriebenen Fällen gleichkommen. Anders als bei § 323 II Nr 3 gilt die Generalklausel auch für...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Begriff.

Rn 12 Als ›Beschaffenheit‹ sind sowohl alle Faktoren anzusehen, die der Sache selbst anhaften, als auch alle Beziehungen der Sache zur Umwelt, die nach der Verkehrsauffassung Einfluss auf die Wertschätzung der Sache haben (BGH NJW 16, 2874 Rz 10; ähnl NJW 13, 1671 [BGH 30.11.2012 - V ZR 25/12] Rz 7–10; 1948 Rz 15; MüKo/Westermann Rz 10). Offen lässt der BGH, ob jeder tatsäch...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Nacherfüllungsort.

Rn 20 Der Erfüllungsort für die Nacherfüllung ist gem § 269 zu bestimmen (grundl BGHZ 189, 196 Rz 20 ff, daraus die folg Zitate von Rz; BGH NJW 17, 2758 Rz 21; Naumbg MDR 17, 1357; aA Ddorf NJW-RR 17, 821 [BGH 17.03.2017 - V ZR 70/16] Rz 23: Belegenheitsort). Primär kommt es auf die Vereinbarung der Parteien, sekundär auf Umstände des jeweiligen Einzelfalls wie zB Ortsgebund...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Vertragliche Schuldverhältnisse.

Rn 6 Der Begriff ›vertragliche Schuldverhältnisse‹ (›contractual obligations‹, ›obligations contractuelles‹) dient der Abgrenzung zu ROM II, die auf ›außervertragliche Schuldverhältnisse‹ Anwendung findet (Lüttringhaus RabelsZ 13, 31, 44; Leible/Lehmann RIW 08, 528, 529). Der Begriff wird in der Verordnung nicht definiert. Erforderlich ist eine freiwillig eingegangene Verpfl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Kenntnis von den Abweichungen (Nr 1).

Rn 8a Die Abweichung muss dem Verbraucher ›eigens‹ zur Kenntnis gebracht werden, und zwar, bevor dieser seine auf Abschluss des Kaufvertrags gerichtete Erklärung abgibt. Was konkret unter dem Begriff zu verstehen ist, wurde nicht näher definiert. Zwar wird er im BGB (§ 632a I 6) bereits verwendet, jedoch kann aufgrund des völlig unterschiedlichen Regelungszusammenhangs keine...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Überblick.

Rn 1 Schuldrecht ist das Recht der durch Pflichten zwischen Personen konstituierten und gestalteten Rechtsverhältnisse zwischen diesen Personen. Das durch das SchRModG neugestaltete Schuldrecht baut deshalb folgerichtig für Störungen, dh nicht dem Pflichtenplan entspr Entwicklungen, auf dem zentralen Begriff der ›Pflichtverletzung‹ auf (s Rn 5–8). Die Gliederung folgt dann d...mehr

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ZErb 08/2024, Widerruf eine... / 1 Gründe

I. Die Erblasserin verstarb ledig und kinderlos. Sie hatte zwei Geschwister: den am … 2009 vorverstorbenen F.-K. und die am … 2020 vorverstorbene Ch. Die Beteiligten zu 2. bis zu 4. sind die Kinder von F-K. Die Beteiligte zu 1. ist die Tochter des Beteiligten zu 4. Die Erblasserin hinterließ vier handschriftliche Testamente. Im Testament vom 3.4.2007 setzte die Erblasserin ihre...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Mayer-Wegelin, Der Teilwert von unverzinslichen … Darlehen, BB 1990, 23; Groh, Unverzinsliche Darlehen in der HB u StB, StuW 1991, 297; Blümich/Schreiber, § 5 EStG Rz 480ff. Rn. 1210 Stand: EL 91 – ET: 05/2011 Forderungen erscheinen in der handelsrechtlichen Gliederungssystematik des § 266 HGB sowohl im AV als auch im UV. Im AV handelt es sich idR um Ausleihungen, im UV um Forde...mehr

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§ 5 Nachlass als wertbilden... / (b) Abstellen auf den Pflichtteilsberechtigten

Rz. 242 Das Pflichtteilsrecht nach § 2303 BGB ist im Grunde Ausfluss der verfassungsrechtlichen Garantie einer Mindestbeteiligung des Pflichtteilsberechtigten am Nachlass des Erblassers (Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Art. 6 Abs. 1 GG).[688] Dabei zielt der Pflichtteilsanspruch, wie bereits ausgeführt, darauf ab, den Pflichtteilsberechtigten wirtschaftlich (in Geld) so zu stellen, al...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Kaufvertrag (Abs 1 lit a).

Rn 10 Anknüpfungspunkt für Kaufverträge über bewegliche Sachen ist der gewöhnliche Aufenthalt des Verkäufers ( Art 19 ). Beim Fahrniskauf ist vorrangig der Anwendungsbereich des CISG zu prüfen (Vor ROM I Rn 16). Soweit dieser nicht eröffnet ist (oder Teilfragen wie die Zinshöhe nicht regelt), ist beim Fahrniskauf regelmäßig die Leistung des Verkäufers die charakteristische Lei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / eb) Veräußerung unter Rücktrittsvorbehalt/mit Rückgaberecht des Erwerbers

Rn. 441 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Abgrenzung: Ist dem Erwerber ein Rücktrittsvorbehalt respektive ein Rückgaberecht eingeräumt, wird der Kaufvertrag aufgelöst, wenn der Käufer erklärt, dass er die Ware zurückgibt; es liegt eine Form des auflösend bedingten Erwerbs vor (vgl OFD Münster vom 12.06.1989, StEK EStG § 4 GewVerw Nr 57). Der Kaufvertrag ist voll wirksam. Die abweic...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Hoffmann/Lüdenbach, NWB Kommentar Bilanzierung, 2. Aufl. 2011, § 256a Tz 10. Rn. 1450 Stand: EL 91 – ET: 05/2011 Buchungspflichtige Geschäftsvorfälle sind in einem "Rechen"-Werk in einer bestimmten Währung auszudrücken. Fallen entsprechende Transaktionen vertragsbedingt nicht in der deutschen Berichtswährung, dem Euro, an, bedarf es einer Umrechnung. Dabei ist zwischen drei Ab...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Ausgangspunkt: Geltung des einheitlichen Vertragsstatuts (Synopse).

Rn 13 Das Vertragsstatut bestimmt über die durch den Vertrag begründeten Verpflichtungen: Hauptpflichten, Nebenpflichten, Obliegenheiten. Es regelt, wer, was, wann, wie viel und wo leisten muss (MüKoIPR/Spellenberg Art 12 Rz 184; Staud/Magnus Art 12 Rz 33 ff: Gesamtheit der vertraglichen Pflichten; Soergel/v Hoffmann Art 32 EGBGB Rz 14: Rechte und Pflichten aus dem Schuldver...mehr

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§ 16 Der Pflichtteil im Ste... / a) Ausgangspunkt

Rz. 103 Zivilrechtlich wird das Pflichtteilsrecht fast immer, wenn es zur Anwendung kommt, als Ärgernis empfunden. Zahlreiche Vermeidungs- und Umgehungsstrategien werden hier diskutiert[158] und ausprobiert – teilweise mit zweifelhaftem Ausgang und gewissen damit verbundenen Unsicherheiten. Erbschaftsteuerlich ist die Situation hingegen anders. Selbstverständlich ist die unf...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Anspruchsinhalt.

Rn 5 Der Anspruch ist zunächst auf das Geschenk beschränkt. Er geht bei Geldgeschenken auf Zahlung, wenn das Geld noch vorhanden ist oder der Beschenkte verschärft haftet (§§ 818 IV, 819 I), ansonsten auf Duldung der Zwangsvollstreckung in das Sachgeschenk in Höhe des zu beziffernden Fehlbetrags (BGH NJW 83, 1485, 1486 [BGH 10.11.1982 - IVa ZR 29/81]; 90, 2064). Die Vollstre...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Widerruf des Beschaffungsvertrages, I, IV.

Rn 17 Nach I soll der Widerruf des Beschaffungsvertrages zB nach §§ 312g, 355, 356 auch den damit verbundenen Darlehensvertrag erfassen; das Darlehen ist gleichsam bestandsakzessorisch ggü dem Beschaffungsvertrag. Für die Rückabwicklung dieses widerrufenen Vertrages gelten § 355 III sowie, je nach Art des Vertrags, die §§ 357–357c direkt, für diejenige des Darlehens entspr, ...mehr