Fachbeiträge & Kommentare zu Waren

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Rechtsentwicklung

Rz. 4 [Autor/Stand] Für Besteuerungszeitpunkte vor dem 1.1.2007 regelte § 138 Abs. 5 BewG a.F die gesonderte Feststellung von Grundstücken für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer und für die Grunderwerbsteuer. Gesondert festzustellen waren die Grundbesitzwerte, die Art der wirtschaftlichen Einheit, bei Betriebsgrundstücken auch über die Zuordnung zu einem Gewerbebetrie...mehr

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§ 41 Rechtsanwaltsvergütung... / V. Vergleichsmehrwert

Rz. 17 Wird ein Kündigungsschutzverfahren verglichen, werden neben der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nahezu immer auch weitere Ansprüche der Arbeitsvertragsparteien in den Vergleich aufgenommen, um die ganze Angelegenheit umfassend zu bereinigen.[32] Üblicherweise wird z.B. die Erteilung eines qualifizierten Zeugnisses mit einer bestimmten Note mitgeregelt. Werden Anspr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Beweisbeschluss (S 1).

Rn 2 Auch wenn der Erlass eines Beweisbeschlusses nach S 1 im Ermessen des Gerichts steht, setzt er doch voraus, dass das Gericht schon die Beweisbedürftigkeit erkennen, mithin feststellen kann, ob die zu beweisende Tatsache entscheidungserheblich und streitig ist. Er setzt also regelmäßig den Eingang der Klageerwiderung voraus. Der Beschl ist nicht auf die in S 2 aufgeführt...mehr

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§ 33 Bürgergeld / II. Hilfebedürftigkeit

Rz. 17 Bislang war gemäß § 9 Abs. 1 SGB II hilfebedürftig, wer seinen Lebensunterhalt, seine Eingliederung in Arbeit und den Lebensunterhalt der mit ihm in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln sichern kann und die erforderliche Hilfe nicht von anderen, insbesondere von Angehörigen oder von Trägern anderer So...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Bestreiten des Anspruchsübergangs durch den Beklagten.

Rn 4 Des Weiteren muss der fehlende Nachweis bzw der auf Verlangen nicht nachgewiesene Übergang Anlass für den Beklagten gewesen sein, den Anspruchsübergang zu bestreiten. Der Beklagte muss also aufgrund der fehlenden Mitwirkung des Klägers im Ungewissen geblieben sein, ob der Anspruchsübergang tatsächlich stattgefunden hat, so dass er sich veranlasst sah, substanziiert oder...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Prozessrechtsreform 1991.

Rn 1 Seit der zum 1.1.91 in Kraft getretenen Neufassung der §§ 17 und 17a GVG und der Ergänzung des § 17b GVG durch Art 2 des Gesetzes zur Neuregelung des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens vom 17.12.90 (BGBl I 2809, 2816) gelten für alle Gerichtsbarkeiten im Grundsatz die gleichen Bestimmungen für die Entscheidung über die Zulässigkeit des Rechtswegs und über die Rechtsweg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Wirksamer Beitritt.

Rn 3 Eine Partei des Folgeprozesses muss der anderen Partei in dem früheren Prozess beigetreten sein. Es genügt, wenn die allgemeinen Prozesshandlungsvoraussetzungen (vgl § 66 Rn 14) vorlagen, der Beitritt erklärt und nicht nach § 71 zurückgewiesen wurde. Erfolgte keine Zurückweisung, ist es ohne Bedeutung, wenn die Voraussetzungen eines Beitritts (§ 66), insb ein rechtliche...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 3 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 4 Nr. 19 UStG ist zum 01.01.1980 unverändert aus § 4 Nr. 19 UStG 1967/1973 übernommen worden. Die seitdem durchgeführten Änderungen sind eher redaktioneller Art. Rz. 4 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Änderungen wurden durch das JStG 2007 vom 13.12.2006 (BGBl I 2006, 2878) mit der Neufassung des § 4 Nr. 19 Buchst. a S. 4 UStG (m. W. v. 19.12.2006) v...mehr

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AGS 04/2024, Fragen und Lös... / I. Anwaltsvergütung

Das Einreichen der Klageschrift und die Mitwirkung an den drei Terminen hat die 1,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV ausgelöst (s. Nr. 3101 Nr. 1 VV). Für die Vertretung in den drei Terminen ist dem Prozessbevollmächtigten des Klägers eine 1,2-Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV angefallen (s. Vorbem. 3 Abs. 3 S. 1 VV). Ferner kann der Rechtsanwalt die 0,3-Zusatzgebühr nach Nr. ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Notare (Abs 2 S 2 Nr 3).

Rn 9 Notare vertreten meist dann, wenn sie in einer Angelegenheit als Urkundsperson tätig waren. Darüber hinaus dürfen sie auch dann vertreten, wenn sie in Verfahren keine Anträge iSd § 23 gestellt haben (Begr zu § 13 RegE-FGG in RegE eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechtsberatungsrechts, BTDrs 16/3655, S 92). Von der vorgenannten Regelung ist die vermutete Vollmacht der ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Einleitung

Rz. 556 [Autor/Stand] Zur Bedeutung und zum Anwendungsbereich des § 103 Abs. 1 BewG wird zunächst auf die Ausführungen unter Rz. 11 ff. verwiesen. Rz. 557 [Autor/Stand] Schulden und sonstige Abzüge i.S.v. § 103 Abs. 1 BewG stellen diejenigen Verbindlichkeiten, Rückstellungen, passive Rechnungsabgrenzungsposten und sonstige Abzugsbeträge dar, die nach § 95 Abs. 1 BewG zum Betr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Anwendungsbereich.

Rn 10 Die Vorschrift gilt in allen ZPO-Verfahren, auch in der Rechtsmittelinstanz (BGH NJW-RR 05, 790, 791 [BGH 16.02.2005 - VIII ZR 133/04]). Die entsprechende Anwendung ist ausdrücklich vorgesehen in §§ 302 II, 599 II, 716, 721 I. Auch auf dem Rechtsmittelweg kann nach Versäumung der Frist des § 321 auf einen Vorbehalt hingewirkt werden (Frankf MDR 18, 1339 [BGH 19.04.2018...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Eigentumserwerb des Meistbietenden.

Rn 10 Mit Erteilung des Zuschlags erwirbt der Meistbietende noch nicht das Eigentum an der ersteigerten Sache. Das Eigentum geht, sofern Pfändung und Versteigerung ordnungsgemäß erfolgt waren, mit der Ablieferung über (BGHZ 100, 95, 98; RGZ 156, 395, 398). Die Übereignung ist Hoheitsakt (BGHZ 119, 75, 76). §§ 929 ff BGB sind nicht anzuwenden (s Rn 2, § 814 Rn 5). Der Meistbi...mehr

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zfs 04/2024, Zur Darlegung ... / 2 Aus den Gründen:

II. 1. Die Berufung des Klägers ist zulässig. Soweit er seinen Feststellungsantrag im Vergleich zum erstinstanzlichen Verfahren teilweise anders formuliert, handelt es sich hierbei im Wesentlichen lediglich um eine Klarstellung ohne inhaltliche Änderung, die ohne Weiteres zulässig ist. Eine inhaltliche Abweichung liegt allerdings insofern vor, als keine Beschränkung auf 50 %...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Zuständigkeitsstreitwert.

Rn 219 Für den ZuS wären die Einzelwerte gem § 5 grds zu addieren, indes bleibt es wegen der regelhaft gegebenen wirtschaftlichen Identität beim höchsten Einzelwert (§ 5 Rn 18). Dieser kann ausnahmsweise im Wert des Auskunftsanspruchs liegen, wenn Kl für die Leistungsstufe nur unter dessen Wert liegenden Teilantrag ankündigt (Stuttg NJW-RR 13, 637 [OLG Stuttgart 14.12.2012 -...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.6.3.4.1 Umsätze vor dem 30.06.2013

Rz. 79 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Hier kommen die Auffangtatbestände der § 3a Abs. 1 UStG (B2C-Bereich), § 3a Abs. 2 UStG (B2B-Bereich) zur Anwendung (Einführungsschreiben des BMF vom 04.09.2009, Az: IV B 9 – S 7117/08/10001, 2009/0580334, BStBl I 2009, 1005, Rz. 38). Rz. 80 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Insbesondere die Wirtschaft Österreichs begrüßt die Neuregelung im B2B-Bereich. ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Bezug von Abdrucken.

Rn 4 Abdrucke (Vollabdrucke und Teilabdrucke nach § 8 SchuVAbdrV) können ausschl an die in Abs 2 Nr 1–3 genannten Interessenten und nur zum laufenden Bezug erteilt werden, da ein zeitlich unterbrochener Bezug nicht sicherstellt, dass die Bezieher regelmäßig auch die Löschungsmitteilungen erhalten. Nur dann sind sie aber im Stande, ihrer Pflicht gem § 882g III 1 (§ 915d II aF...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Für die erschienene Partei.

Rn 6 Nach hM wirkt § 342 auch zu Gunsten der erschienenen Partei, was damit begründet wird, dass der Prozess an den Beginn des versäumten Termins zurückversetzt wird. Dadurch werden auch für die erschienene Partei die für sie nachteiligen Folgen des Verhandelns in dem vom Gegner versäumten Termin beseitigt (Bremen NJW 62, 1822 [OLG Bremen 12.04.1962 - 2 U 114/61]; Hamm Besch...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.4 Rechtsgrundlagen, gemeinschaftsrechtliche Grundlagen und Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 21 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Für die umsatzsteuerliche Behandlung des Umsatzes, für den der Leistungsempfänger die Steuer nach § 13b UStG schuldet, gelten die allgemeinen Bestimmungen des UStG: die Bemessungsgrundlage für den Umsatz richtet sich nach § 10 UStG, der Steuersatz richtet sich nach § 12 UStG, die Entstehung der Steuer regelt § 13 UStG, hinsichtlich des Vorsteuera...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Die Aufteilung der Kosten (Abs 1).

Rn 2 Wie allgemein im schiedsrichterlichen Verfahren können die Parteien eine Vereinbarung darüber treffen, ob das Schiedsgericht über die Kosten entscheiden soll. In der Praxis ist allerdings eine Kostenentscheidung durch das Schiedsgericht nach Abs 1 die Regel. Als Maßstab für die Aufteilung der Kosten nennt das Gesetz eine Entscheidung nach pflichtgemäßem Ermessen unter B...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.1 Überblick über die Vorschrift/Gesetzeszweck

Rz. 1 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Vorschrift befreit bestimmte Leistungen der Wohnungseigentümergemeinschaften an die Wohnungs- und Teileigentümer. Vorrangig dient die Vorschrift dazu, die Wohnungs- und Teileigentümer hinsichtlich der Umsatzsteuerbelastung den Mietern und Eigentümern von Einfamilienhäusern soweit wie möglich gleichzustellen: ohne die Steuerbefreiung unterl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Gesetzgebungsgeschichte.

Rn 3 Seit dem ZPO-Reformgesetz v 27.7.01 (BGBl I 1887) gibt es in der ZPO und in den auf sie verweisenden Gesetzen nur noch die sofortige Beschwerde und die Rechtsbeschwerde; die früheren Formen der einfachen, der befristeten und der weiteren Beschwerde finden sich gelegentlich außerhalb der ZPO (vgl zB §§ 66, 68 GKG). Mit der ZPO-Reform sollte ›auch das Beschwerderecht als ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 12.1 Keine Umsatzsteuervoranmeldungen, aber periodische Umsatzsteuerberechnungen und -zahlungen

Rz. 72 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Seit dem 01.01.2017 waren i. d. R. vierteljährliche Umsatzsteuermeldungen in digitaler Form abzugeben. Der Abgabetermin war der letzte Tag des zweiten folgenden Monats. Grundsätzlich müssen die Steuerpflichtigen je nach Umsatz monatlich oder quartalsweise Umsatzsteuerbeträge berechnen und zum 16. Tag des Folgemonats bezahlen. Liegt der Umsatz ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Die BGH-Entscheidung ›Weißes Ross‹.

Rn 4 Der II. Zivilsenat des BGH hat mit Urt vom 29.1.01 die GbR für rechts- und parteifähig erklärt (BGHZ 146, 341 = EWIR 01, 341 m Anm Prütting). Diese Entscheidung war gesellschaftsrechtlich von der Wissenschaft gut vorbereitet gewesen und hat die Einordnung der GbR von einer Gesamthand hin zu einem Rechtssubjekt ohne Rechtspersönlichkeit geschaffen. Diese materiell-rechtl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Pflicht zur Wiedereinsetzung von Amts wegen.

Rn 12 Unter den Voraussetzungen von Abs 2 S 2 muss (kein Ermessensspielraum) Wiedereinsetzung vAw bewilligt werden. Dies kommt nur in Betracht, wenn die Voraussetzungen für die Wiedereinsetzung innerhalb der Frist des § 234 I offenkundig oder aktenkundig sind (BGH MDR 23, 439 [BGH 25.01.2023 - XII ZB 29/20] Rz 10 ff; NJW-RR 04, 408, 409 [BGH 16.10.2003 - IX ZB 36/03]) oder n...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32006R1896 Art. 1 EuMVVO – Gegenstand.

Gesetzestext (1) Diese Verordnung hat Folgendes zum Ziel:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Urteil über die Aufrechterhaltung eines Versäumnisurteils (S 3).

Rn 6 Auf Entscheidungen nach § 343 S 1 ist S 3 nur anwendbar, wenn für sie auch S 1 gilt, nicht wenn sie nach § 708 ergehen. S 3 ist daher nicht anwendbar, wenn das aufrechterhaltene Urt selbst ein Versäumnisurteil ist (dann geht § 708 Nr 2 nach hM vor; Musielak/Voit/Lackmann § 709 Rz 8) oder § 708 Nr 11 einschlägig ist und aus dem Urt auch ohne Sicherheitsleistung vollstrec...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Vorschrift dient der Reduzierung des Verwaltungsaufwands des Gerichts (vgl BeckOKZPO/Jaspersen Rz 1), indem die Verkündung die Ladung ersetzt. Dies ist gerechtfertigt, weil die Parteien entweder bei der Verkündung anwesend sind und dabei von der Terminsbestimmung Kenntnis genommen haben (zB bei einer Entscheidungsverkündung iRe Verhandlungstermins oder unmittelbar n...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Zeitpunkt.

Rn 14 Auch die zeitliche Grenze für die Abänderung richtet sich nach materiellem Recht. Prozessvergleiche (BGHZ 85, 64 = NJW 83, 228; NJW 92, 364; NJW 09, 1742, 1743; NJW 11, 3645; NJW 12, 1356, 1358 mwN) und vollstreckbare Urkunden (BGH FamRZ 84, 997; Nürnbg FamRZ 04, 212) über künftig fällig werdende wiederkehrende Leistungen können daher grds auf eine Klage nach § 323a au...mehr

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§ 15 Kündigung und Insolvenz / I. Zielsetzung des Insolvenzverfahrens

Rz. 2 Neben der gleichmäßigen und bestmöglichen Gläubigerbefriedigung (§ 1 S. 1 Alt. 1 InsO) hat der Gesetzgeber in der InsO auch den Erhalt des Unternehmens als Ziel des Insolvenzverfahrens vorgesehen (vgl. § 1 S. 1 Alt. 2 InsO). Um dem Nachdruck zu verleihen, hält die InsO Werkzeuge und Regelungen bereit, die den Erhalt des Unternehmens unterstützen. So trifft den vorläufi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 § 788 regelt die Kosten der Zwangsvollstreckung. In Abs 1 wird zunächst der Grundsatz der Erstattungspflicht aufgestellt. Danach sind die Kosten der Zwangsvollstreckung vom Schuldner zu zahlen, soweit sie notwendig waren, wobei hinsichtlich der Notwendigkeit auf § 91 Bezug genommen wird. Insoweit ist auch § 91 II 3 anzuwenden. Der Anwalt kann auch in eigener Sache Erstat...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Unterhaltspflichten.

Rn 14 Familienrechtliche Unterhaltssachen, auch vorläufige, waren ursprünglich nicht ausgenommen, selbst wenn sie auf ausgeschlossenen Statusverhältnissen beruhten oder im Verbund mit diesen entschieden wurden (Art 5 Nr 2 aF, EuGH Slg 80, 731). Die Abgrenzung des Unterhalts von anderen Leistungen ist nach dem Zweck vorzunehmen. Eine Eigentumsübertragung, die funktionell als ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Entstehungsgeschichte.

Rn 4 Die Schiedsgerichtsbarkeit ist schon seit dem Römischen Recht eine bekannte und bedeutsame Form privatrechtlicher Konfliktlösung. Insb im Mittelalter waren Schiedsgerichte und weitere außergerichtliche Schlichtungsformen sehr wichtige Streitbeilegungsmechanismen (vgl Bornhak ZZP 30, 1902, 1; Krause, 1930; Prütting AnwBl 15, 546 f). Offenbar entspricht die Schiedsgericht...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 8.6.2 Uneinbringlichkeit

Rz. 113 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Zum Begriff der Uneinbringlichkeit wird in § 17 Abs. 2 Nr. 1 UStG nicht definiert. Nach Abschn. 17.1. Abs. 5 S. 3 UStAE (vgl. a. OFD Chemnitz vom 16.03.1999, Az: S 7333 – 7/1 – St34, DStR 1999, 1567; Eckert, BBK 2006, 1329) liegt Uneinbringlichkeit insbesondere vor, wenn der Schuldner zahlungsunfähig ist, den Forderungen die Einrede des Einfor...mehr

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AGS 04/2024, Terminsvertret... / V. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung ist im Ergebnis zutreffend, die Begründung ist hingegen nicht zutreffend. Auch i.Ü. ist dem LG zu widersprechen. 1. Abstellen auf den Einzelfall M.E. ist es nicht zutreffend, wenn das LG hinsichtlich der dem Pflichtverteidiger zustehenden Gebühren auf die Umstände des Einzelfalls abstellt (so allerdings auch OLG Hamm RVGreport 2009, 309 = StRR 2009, 438). Das ...mehr

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§ 42 Das Kündigungsmandat a... / V. Einigung: Einbeziehung nicht rechtshängiger Ansprüche

Rz. 41 Häufig münden Kündigungsschutzverfahren in einen Einigungsvertrag, der Ansprüche mitregelt, die nicht Gegenstand der Klage waren (z.B. bezüglich Resturlaub, Freistellung, Zeugnis, Dienstwagen, Geschäftsunterlagen).[100] Auch diese Ansprüche können nach der Fassung älterer ARB unter Versicherungsschutz stehen, obwohl sie als solche zumeist nicht streitig sind und insow...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Regelungsgehalt.

Rn 2 Art 56 I sieht die Aussetzung der Vollstreckung vor, sofern im Ursprungsmitgliedstaat die Vollstreckbarkeit ausgesetzt worden ist. Ob die Aussetzung vAw oder auf Antrag zu erfolgen hat, bestimmt das nationale Recht, in Deutschland auf Antrag, § 44f I IntFamRVG. Eine Verpflichtung zur aktiven Ermittlung, ob die Vollstreckbarkeit ausgesetzt worden ist, besteht allerdings ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VI. Gewöhnlicher Aufenthalt

Rz. 53 [Autor/Stand] Den gewöhnlichen Aufenthalt nach § 9 AO [2] hat jemand dort, wo er sich unter Umständen aufhält, die erkennen lassen, dass er an diesem Ort oder in diesem Gebiet nicht nur vorübergehend verweilt. Als gewöhnlicher Aufenthalt im Geltungsbereich dieses Gesetzes ist stets und von Beginn an ein zeitlich zusammenhängender Aufenthalt von mehr als sechs Monaten a...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Verstoß gegen ordre public (lit a).

Rn 2 Lit a trägt dem Umstand Rechnung, dass nach dem derzeitigen Stand der Rechtsangleichung in Europa die Folgen der Anerkennung einer in einem Mitgliedstaat ergangenen Entscheidung mit der öffentlichen Ordnung eines anderen Mitgliedstaates schlechterdings unvereinbar sein können. Inzwischen verzichten allerdings die EuVTVO, die EuMVVO (VO Nr 1896/2006 zur Einführung eines ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Proberichter im ersten Jahr.

Rn 3 Ist für die Bearbeitung eines Verfahrens nach dem internen Geschäftsverteilungsplanein Proberichter (§ 12 DRiG) zuständig, der bei Eingang der Sache (so auch Zö/Greger § 348 Rz 6a; aA Stackmann JuS 08, 129, 132, der auf den Zeitpunkt der ersten mündlichen Verhandlung abstellt) noch nicht über einen Zeitraum von einem Jahr mit Rechtsstreitigkeiten des Bürgerlichen Rechts...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Abgabe von Sorgeerklärungen im Termin (Abs 5).

Rn 27 Abs 5 S 1 stellt klar, dass Sorgeerklärungen (§ 1626a I 1 Nr 1 BGB) und die evtl erforderliche Zustimmung des gesetzlichen Vertreters eines beschränkt geschäftsfähigen Elternteils (§ 1626c II BGB) auch in einem gerichtlichen Erörterungstermin abgegeben werden können. (Nur) Die Abgabe der Erklärungen zur Niederschrift des Gerichts ersetzt die nach § 1626d I BGB erforder...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Kosten eines unselbstständigen Anschlussrechtsmittels.

Rn 7 Wird über ein unselbstständiges Anschlussrechtsmittel entschieden, so gelten dieselben Regelungen wie bei einer Entscheidung über das Hauptrechtsmittel. Soweit es keinen Erfolg hat, trägt der Anschlussrechtsmittelführer die Kosten. Soweit Rechtsmittel und Anschlussrechtsmittel keinen Erfolg haben, ist nach Abs 1 iVm § 92 II zu quoteln. Verliert das Anschlussrechtsmittel ...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / 3. Mindestarbeitnehmerzahl

Rz. 38 Das KSchG ist nur auf Betriebe – i.S.d. obigen Darstellung (siehe Rdn 25 ff., 31 ff.) – anwendbar, die eine bestimmte Mindestanzahl von Arbeitnehmern beschäftigt. Nach § 23 Abs. 1 S. 2 KSchG gelten die Vorschriften des Ersten Abschnitts des KSchG mit Ausnahme der §§ 4 bis 7 und des § 13 Abs. 1 S. 1 und 2 KSchG nicht für Betriebe, die in der Regel fünf oder weniger Arb...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Verfassungsmäßigkeit

Rn. 9 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Die Ausgestaltung des SolZ als Ergänzungsabgabe zur ESt und zur KSt ist verfassungsrechtlich unbedenklich (BFH BStBl II 2012, 43; BFH/NV 2011, 1685). Die Abgabe stellt eine Ergänzung der ESt und KSt dar, die mit dem GG vereinbar ist, da es im Verhältnis zum StPfl ohne weiteres zulässig gewesen wäre, die ESt bzw die KSt zu erhöhen (vgl BVerfG ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Entrichtungspflichtiger

Rn. 9 Stand: EL 125 – ET: Als Quellensteuer wird die KapSt grundsätzlich nicht vom Steuerschuldner beglichen, sondern auf dessen Rechnung von einer anderen Person einbehalten und an das FA abgeführt. Dieser Entrichtungspflichtige kann eine natürliche oder juristische Person, aber auch eine PersGes sein. Wegen der dabei zu beachtenden Rechtsauffassung der Verwaltung s § 45a Rn...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Gewinnschätzung

Rn. 172 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 LuF, die zur Buchführung verpflichtet sind, aber keine ordnungsmäßigen Bücher führen, sind gem § 162 AO zu schätzen (Schätzungslandwirte). Bei einer Schätzung sind alle Umstände zu berücksichtigen, die für ein solches Verfahren von Bedeutung sein können. Unschärfen, die jeder Schätzung anhaften, können im Allg vernachlässigt werden. Soweit ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.13 Widerrufsmöglichkeit und nachträgliche Änderung der Verhältnisse

Rz. 52 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Ein einmal ausgesprochener Verzicht auf die Steuerbefreiung kann auch wieder rückgängig gemacht werden (Abschn. 9.1. Abs. 4 S. 1 UStAE). Solange die Option selbst möglich wäre, kann wirksam der Verzicht widerrufen werden. Dabei ist zu beachten: Der Widerruf kann einseitig erfolgen (vgl. Abschn. 9.1 Abs. 4 S. 3). Die Rückgängigmachung wirkt auf ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Rechtsfolgen.

Rn 26 Hat die Nichtzulassungsbeschwerde Erfolg und gibt das Revisionsgericht mithin der Beschwerde statt, wird das Beschwerdeverfahren als Revisionsverfahren fortgeführt (§ 544 VIII 1). Die Revision gilt als durch die Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt (§ 544 VIII 2). Die Revisionsbegründungsfrist (§ 551 II) beginnt mit der Zustellung des der Beschwerde stattgebenden Beschl...mehr

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zfs 04/2024, Zum Begriff de... / 1 Sachverhalt

I. Der Kläger macht gegenüber den Beklagten Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall geltend, der sich am 1.3.2021 in … ereignete. Der Kläger ist Eigentümer des von der Zeugin … zum Unfallzeitpunkt gesteuerten Fahrzeugs mit dem amtlichen Kennzeichen … Der Beklagte zu 1) war zum Unfallzeitpunkt Fahrer des Lkw mit dem amtlichen Kennzeichen … , der bei der Beklagten zu 2...mehr

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§ 24 Kammertermin / III. Zurückweisung verspäteten Vortrags

Rz. 11 Die Zurückweisung setzt – neben der wirksamen Fristsetzung – zunächst voraus, dass die Partei über die Folge der Fristversäumung belehrt worden ist, § 61a Abs. 6 ArbGG. Sind die Parteien anwaltlich vertreten, muss ein Hinweis auf die gesetzliche Bestimmung als ausreichend erachtet werden.[10] Sind die Parteien hingegen nicht anwaltlich vertreten, sind sie konkret zu b...mehr