Fachbeiträge & Kommentare zu Waren

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§ 19 Arrest- und einstweili... / a) Überblick

Rz. 74 Das Verfahren, in dem der Arrest oder die einstweilige Verfügung erlassen wird und das weitere Verfahren, das auf den Widerspruch nach § 924 ZPO folgt, sind eine Angelegenheit i.S.d. § 15 RVG. Dies folgt nicht aus § 16 Nr. 5 RVG, sondern unmittelbar aus § 15 RVG, da es sich weder um ein Abänderungs- noch um ein Aufhebungsverfahren handelt, sondern lediglich um die For...mehr

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§ 20 Verkehrsanwalt, Termin... / d) Verkehrsanwalt mit anschließendem Auftrag zur Terminsvertretung

Rz. 119 Eine Terminsgebühr kann der Verkehrsanwalt als solcher zwar nicht verdienen, da dem Vorbem. 3.4 Abs. 1 VV entgegensteht. Möglich ist aber, dass dem Verkehrsanwalt nachträglich auch noch ein weiter gehender Auftrag zu einer Terminsvertretung erteilt wird. In diesem Fall entstehen die Gebühren nach Nr. 3400 VV und Nrn. 3401, 3402 VV nebeneinander.[31] Beispiel 75: Verk...mehr

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§ 28 Familiensachen / h) Kindesunterhalt

Rz. 259 Für die Folgesache Kindesunterhalt gilt zunächst § 35 FamGKG. Da der nacheheliche Unterhalt als wiederkehrende Leistung geltend gemacht wird, gilt ergänzend § 51 Abs. 1 FamGKG. Maßgebend ist der Betrag der auf die Rechtskraft der Scheidung folgenden zwölf Monate, soweit nicht ein geringerer Betrag geltend gemacht wird (§ 51 Abs. 1 S. 1 FamGKG). Rz. 260 Werden Ansprüch...mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / aa) Mehrere Vollstreckungen aus verschiedenen Titeln in dasselbe Objekt

Rz. 141 Werden mehrere Vollstreckungen aus verschiedenen Titeln in dasselbe Vollstreckungsobjekt betrieben, kann das getrennte Vorgehen nicht notwendig und damit nicht erstattungsfähig sein. Beispiel 91: Mehrere Forderungspfändungen wegen verschiedener Forderungen Der Gläubiger hat gegen den Schuldner eine Forderung über 2.000,00 EUR aus einem Teilurteil, weitere 4.000,00 EUR...mehr

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§ 38 Auslagen / I. Überblick

Rz. 1 Die Auslagentatbestände des RVG sind in Teil 7 VV, den Nrn. 7000 ff. VV, geregelt. Grundsätzlich gilt, dass mit den Gebühren auch die allgemeinen Geschäftskosten abgegolten werden (Vorbem. 7 Abs. 1 S. 1 VV). Nur, soweit die Nrn. 7000 ff. VV den Ersatz besonderer Geschäftskosten regeln, kann der Anwalt gesonderte Auslagen abrechnen. Unterschieden wird im RVG nach folgen...mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / 20. Gehörsrüge

Rz. 335 Nach § 178a SGG ist auch im sozialgerichtlichen Verfahren die Gehörsrüge gegeben. Bis zum 1.8.2013 waren für diese Gehörsrüge keine Gebührentatbestände im RVG geregelt. Diese sind durch eine Erweiterung der Nrn. 3300, 3331 VV eingeführt worden. Rz. 336 Der Gebührentatbestand der Nr. 3330 VV greift nur dann, wenn der Anwalt ausschließlich mit einer Gehörsrüge oder dere...mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / j) Beschwerde

Rz. 173 Kommt es zu einem Beschwerdeverfahren, so handelt es sich gegenüber dem zugrunde liegenden Vollstreckungsverfahren immer um eine eigene selbstständige Angelegenheit, die die Gebühren nach Nrn. 3500, 3513 VV auslöst (§ 18 Abs. 1 Nr. 3 RVG). Rz. 174 Der Gegenstandswert im Beschwerdeverfahren richtet sich nach § 23 Abs. 2 S. 1 i.V.m. Abs. 3 S. 2 RVG. Maßgebend ist das mi...mehr

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§ 40 Übergangsrecht / 34. Hinzutreten weiterer Auftraggeber

Rz. 86 Wird der Anwalt neben dem bisherigen Auftraggeber nach Inkrafttreten der Gesetzesänderung von weiteren Auftraggebern beauftragt, so ist zu differenzieren:mehr

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§ 28 Familiensachen / ff) Anrechte ohne Ehezeitanteile

Rz. 238 Strittig ist die Bewertung, wenn die Wartezeit noch nicht erfüllt ist oder das ermittelte Anrecht noch verfallbar ist, wenn das Anrecht also keine Ehezeitanteile aufweist. Rz. 239 Nach einer Auffassung[133] sind solche Anrechte nicht zu bewerten. Nach zutreffender Auffassung[134] ist jedes verfahrensgegenständliche und nicht nur jedes auszugleichende Anrecht zu berück...mehr

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§ 28 Familiensachen / 5. Außergerichtliche Aussöhnung

Rz. 14 Wirkt der Anwalt außergerichtlich an einer Aussöhnung der Eheleute mit, erhält er nach Nr. 1001 VV eine Aussöhnungsgebühr. Eine Einigungsgebühr (Nr. 1000 Nr. 1 VV) kann nach Anm. Abs. 5 S. 1 zu Nr. 1000 VV insoweit nicht entstehen. Die Höhe der Aussöhnungsgebühr beläuft sich auf 1,5, wenn die Ehesache noch nicht anhängig und auch noch kein entsprechender Verfahrenskos...mehr

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§ 28 Familiensachen / i) Ehegattenunterhalt

Rz. 263 Für den Ehegattenunterhalt gelten ebenfalls die §§ 35, 51 Abs. 1 FamGKG. Abzustellen ist auf die der Rechtskraft der Scheidung folgenden zwölf Monate, soweit nicht ein geringerer Betrag geltend gemacht wird (§ 51 Abs. 1 S. 1 FamGKG). Rz. 264 Wird im Wege des Stufenantrags auf Auskunft und/oder eidesstattliche Versicherung und Zahlung vorgegangen, gilt § 38 FamGKG. Maß...mehr

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§ 29 Allgemeine verwaltungs... / 3. Beschwerdeverfahren

Rz. 164 Während nach der bisherigen Fassung des RVG in Beschwerdeverfahren nach § 87 Abs. 1 ArbGG i.V.m. den Personalvertretungsgesetzen die allgemeinen Beschwerdegebühren der Nrn. 3500 ff. VV anzuwenden waren, entstehen seit Inkrafttreten des 2. KostRMoG gem. Vorbem. 3.2.1 Nr. 2 Buchst. d) VV die Gebühren eines Berufungsverfahrens, also die Gebühren nach den Nrn. 3200 ff. V...mehr

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§ 28 Familiensachen / 3. Terminsgebühr

Rz. 211 Neben der Verfahrensgebühr entsteht gem. Vorbem. 3 Abs. 3 VV eine Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV. Rz. 212 In der Ehesache und in Folgesachen ist eine Terminsgebühr nach Anm. 1 S. 1 zu Nr. 3104 VV bei einer Entscheidung im schriftlichen Verfahren oder bei Abschluss einer Einigung möglich, da nach §§ 113 Abs. 1 S. 2, 137 Abs. 1 FamFG, § 128 Abs. 1 ZPO eine mündliche Ver...mehr

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§ 23 Prozess-/Verfahrenskos... / a) Überblick

Rz. 69 Kommt es nach dem Bewilligungsverfahren zur Hauptsache, so geht die nach Nr. 3335 VV verdiente Vergütung in der des nachfolgenden Verfahrens auf. Der Anwalt erhält seine Gebühren nach § 16 Nr. 2 RVG nur einmal.[15] Dies gilt unabhängig davon, ob die beantragte Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe bewilligt worden ist oder nicht. Rz. 70 Allerdings ist bei der Abrechnung ...mehr

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§ 4 Gerichtlich bestellter ... / I. Überblick

Rz. 1 Ist der Anwalt in Straf- oder Bußgeldsachen oder in Verfahren nach Teil 6 VV gerichtlich bestellt oder beigeordnet worden, so erhält er seine Vergütung aus der Staatskasse (§ 45 Abs. 1 RVG). Er erhält dabei nicht nur die Gebühren nach dem RVG, sondern auch Auslagen, soweit sie notwendig waren (§ 46 RVG). Ebenso steht ihm ein Recht auf Vorschuss zu (§ 47 RVG). Rz. 2 Stre...mehr

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§ 28 Familiensachen / ff) "Titulierungsantrag"

Rz. 154 Zahlt der Unterhaltsschuldner den laufenden Unterhalt regelmäßig pünktlich und freiwillig, beantragt der Unterhaltsgläubiger dennoch, den Unterhaltsschuldner zu laufender Zahlung zu verpflichten, weil er einen Vollstreckungstitel über den laufenden Unterhalt erhalten will, richtet sich der Verfahrenswert gem. § 51 Abs. 1 S. 1 FamGKG nach dem vollen Unterhalt der auf ...mehr

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§ 40 Übergangsrecht / 55. Trennung

Rz. 124 Nach einer Verfahrenstrennung verbleibt es grundsätzlich beim bisherigen Recht, auch wenn zwischenzeitlich eine Gebührenänderung eingetreten ist. Infolge der Verfahrenstrennung erhält der Anwalt keinen neuen Auftrag. Aus dem ursprünglich gemeinsamen Auftrag werden infolge der Trennung jetzt lediglich zwei verschiedene Angelegenheiten. Beispiel 64: Verfahrenstrennung ...mehr

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§ 12 Selbstständiges Beweis... / 3. Abrechnung Beweisverfahren mit nachfolgendem Hauptsacheverfahren

Rz. 37 Kommt es nach dem Beweisverfahren zum Hauptsacheverfahren oder kommt es während des Hauptsacheverfahrens zu einem selbstständigen Beweisverfahren, so sind die Verfahrensgebühren nach Vorbem. 3 Abs. 5 VV aufeinander anzurechnen. Dabei ist es dem Anwalt unbenommen, ob er die Verfahrensgebühr des Beweisverfahrens auf die des Rechtsstreits anrechnet (§ 15a Abs. 1 RVG) ode...mehr

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Zur Umsatzbesteuerung der Wärmeabgabe aus einer Biogas-Anlage

Leitsatz 1. Entstehen Selbstkosten i.S. von § 10 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 UStG für entgeltliche Lieferungen wie auch für unentgeltliche Wertabgaben nach § 3 Abs. 1b UStG, sind diese entsprechend § 15 Abs. 4 UStG nach tatsächlichen oder ggf. fiktiven Umsätzen (Marktwerten) aufzuteilen (Anschluss an die BFH-Urteile vom 25.11.2021 ‐ V R 45/20, BFHE 275, 392, und vom 15.03.2022 ‐ V R...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Angel... / cc) Vorbefassung richtet sich nach der StBVV

Rz. 35 Aufgrund der Umstellung durch das 2. KostRMoG von einer ermäßigten Rahmengebühr nach Nr. 2301 VV a.F. bei Vorbefassung auf eine Gebührenanrechnung war in § 35 RVG eine ergänzende Regelung für die Fälle erforderlich, in denen sich die Gebühren in einer dem Nachprüfungsverfahren (Einspruchsverfahren) vorangehenden anwaltlichen Tätigkeit nicht nach dem RVG richten, sonde...mehr

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§ 8 Außergerichtliche Vertr... / a) Allgemeiner Gebührenrahmen

Rz. 16 Vorgesehen ist – vorbehaltlich der Begrenzungen in Anm. Abs. 1 und Abs. 2 sowie in Nr. 2301 VV – ein Satzrahmen von 0,5 bis 2,5. Dieser Rahmen ist anhand der Kriterien des § 14 Abs. 1 RVG auszufüllen. Die Mittelgebühr beträgt 1,5. Vertritt der Anwalt mehrere Auftraggeber wegen desselben Gegenstands, so erhöht sich der Rahmen um 0,3 je weiteren Auftraggeber. Beispiel 3...mehr

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§ 28 Familiensachen / 1. Überblick

Rz. 36 In isolierten Verfahren erster Instanz ergeben sich hinsichtlich der Gebühren grundsätzlich keine Besonderheiten. Abzurechnen ist hier wie in allgemeinen Zivilverfahren, sodass auf die dortigen Ausführungen Bezug genommen werden kann. Rz. 37 Der Anwalt erhält unter den Voraussetzungen der Vorbem. 3 Abs. 2 VV eine Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV, die sich unter den Vo...mehr

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§ 4 Gerichtlich bestellter ... / 4. Mitteilung und Anrechnung nachträglicher Zahlungen

Rz. 42 Soweit der Anwalt nach der Liquidation gegenüber der Staatskasse noch Zahlungen erhält, muss er diese nach § 55 Abs. 5, 2. Hs. RVG der Staatskasse mitteilen. Das gilt in beiden Fällen, in denen anzurechnen ist. Erhält der Anwalt danach mehr als die anrechnungsfreien Beträge, muss er den Mehrbetrag zurückzahlen. Beispiel 26: Rückzahlung an die Staatskasse (I) Der Beschu...mehr

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§ 28 Familiensachen / c) Anrechnung vorangegangener Geschäftsgebühren

Rz. 208 Besondere Anrechnungsprobleme ergaben sich, wenn mehrere außergerichtliche Geschäftsgebühren aus verschiedenen einzelnen außergerichtlichen Angelegenheiten auf eine einheitliche Verfahrensgebühr des Verbundverfahrens anzurechnen waren, da an sich jede dieser Geschäftsgebühren hälftig, höchstens zu 0,75 anzurechnen ist (Vorbem. 3 Abs. 4 VV). Der BGH [113] war der Auffa...mehr

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§ 19 Arrest- und einstweili... / 1. Umfang der Angelegenheit

Rz. 1 Im Verfahren über einen Antrag auf Anordnung eines Arrests (§§ 916 ff. ZPO) oder Erlass einer einstweiligen Verfügung (§§ 935, 936 i.V.m. §§ 916 ff. ZPO) erhält der Anwalt die Gebühren nach Teil 3 VV unmittelbar. Ergänzend hierzu ordnet § 17 Nr. 4 Buchst. a) und b) RVG an, dass solche Verfahren gegenüber dem Hauptsacheverfahren als besondere Angelegenheit i.S.d. § 15 R...mehr

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§ 28 Familiensachen / b) Mehrere einstweilige Anordnungen

Rz. 310 Für das Verhältnis mehrerer einstweiliger Anordnungen zueinander war bis 2013 § 18 Nr. 1 RVG a.F. zu beachten, wonach in Familiensachen mehrere einstweilige Anordnungen anlässlich derselben Hauptsache untereinander als eine Angelegenheit galten, wenn sie zur selben Buchstabengruppe des § 18 Nr. 1 RVG a.F. gehörten. Danach waren also mehrere einstweilige Anordnungen a...mehr

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§ 19 Arrest- und einstweili... / a) Überblick

Rz. 121 In Verfahren über die Abänderung oder Aufhebung eines Arrests erhält der Anwalt ebenfalls die Gebühren der Nrn. 3100 ff. VV, und zwar auch hier gesondert neben den Gebühren der Hauptsache (§ 17 Nr. 4 Buchst. d) RVG). Diese Gebühren entstehen aber nicht, soweit der Anwalt die Gebühren bereits im Anordnungsverfahren verdient hat, da das Verfahren über einen Antrag auf ...mehr

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§ 3 Vergütungsansprüche des... / I. Überblick

Rz. 1 Ist der Anwalt im Rahmen der Prozesskostenhilfe beigeordnet worden, so erhält er seine "Vergütung" aus der Staatskasse (§ 45 Abs. 1 RVG). Streng genommen handelt es sich bei dem Anspruch gegen die Staatskasse nicht um einen Vergütungsanspruch, sondern um einen öffentlich-rechtlichen Entschädigungsanspruch. Rz. 2 Entsprechendes gilt im Falle der Beiordnung nach § 4a InsO...mehr

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§ 1 Einleitung / aa) Betriebsgebühr

Rz. 86 Auch hier entsteht zunächst immer eine Betriebsgebühr, also im gerichtlichen Verfahren eine Verfahrensgebühr (Nrn. 3102, 3204, 3212 VV), außergerichtlich eine Geschäftsgebühr (Nr. 2302 Nr. 1 VV), eine Beratungsgebühr (§ 34 Abs. 1 RVG) oder eine Prüfungsgebühr (Nr. 2102 VV). Rz. 87 Eine Reduzierung der Betriebsgebühren bei vorzeitiger Erledigung ist hier grundsätzlich n...mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / bb) Einwendungen gegen die Art und Weise der Zwangsvollstreckung

Rz. 145 Soll der Anwalt Einwendungen gegen die Art und Weise der Zwangsvollstreckung geltend machen, wären also im Falle einer gerichtlichen Inanspruchnahme zwangsvollstreckungsrechtliche Rechtsbehelfe zu ergreifen, insbesondere die Vollstreckungserinnerung nach § 766 ZPO, dann ist die Tätigkeit des Anwalts bereits der Zwangsvollstreckung zuzuordnen, sodass die Gebühr nach N...mehr

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§ 15 Berufung in Zivilsachen / c) Wechselseitige Berufungen

Rz. 46 Beispiel 11: Verfahrensgebühr, wechselseitige Berufungen Eingeklagt sind 20.000,00 EUR. Das LG verurteilt den Beklagten zur Zahlung von 15.000,00 EUR und weist die Klage im Übrigen ab. Beide Parteien legen gegen das Urteil Berufung ein und begründen sie. Nach Hinweis des Gerichts werden beide Berufungen zurückgewiesen. Es entsteht insgesamt nur eine 1,6-Verfahrensgebüh...mehr

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§ 11 Mahnverfahren / 3. Anrechnung der Verfahrens- und Terminsgebühr

Rz. 53 Kommt es auf Widerspruch oder Einspruch hin zur Durchführung des streitigen Verfahrens, ist die Verfahrensgebühr der Nr. 3305 VV auf die Verfahrensgebühr des nachfolgenden Rechtsstreits (Nr. 3100 VV) anzurechnen (Anm. zu Nr. 3305 VV). Rz. 54 Auch eine im Mahnverfahren nach Vorbem. 3.3.2 i.V.m. Nr. 3104 VV entstandene Terminsgebühr ist anzurechnen, wenn im streitigen Ve...mehr

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§ 27 Arbeitsrechtliche Ange... / 1. Erkenntnisverfahren

Rz. 32 Im ersten Rechtszug erhält der Anwalt auch in Arbeitssachen die Gebühren nach Teil 3 Abschnitt 1 VV, also nach den Nrn. 3100 ff. VV. Auch insoweit ergeben sich keine Besonderheiten. Rz. 33 Die Terminsgebühr entsteht auch schon dann, wenn der Anwalt an der Güteverhandlung vor dem Vorsitzenden nach § 54 ArbGG teilnimmt. Sie entsteht ebenso bei Abschluss eines schriftlich...mehr

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Vorwort zur 6. Auflage

Vier Jahre sind seit der 5. Auflage vergangen. Diesmal galt es wieder, umfangreiche Gesetzesänderungen zu berücksichtigen. Besonders zu erwähnen sind dabei die Änderungen durch das Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 (KostRÄG 2021) zum 1.1.2021, mit dem sämtliche Gebührenbeträge angehoben worden sind. Es war daher erforderlich, alle Beispiele neu zu berechnen. In Familiensachen i...mehr

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§ 29 Allgemeine verwaltungs... / 7. Anrechnung mehrerer Geschäftsgebühren

Rz. 105 Sind mehrere Geschäftsgebühren anzurechnen, ist § 15a Abs. 2 RVG zu beachten. Beispiel 49: Anrechnung mehrerer Geschäftsgebühren Der Anwalt war in zwei verschiedenen Veraltungsverfahren tätig (Gegenstandswert jeweils 5.000,00 EUR). In beiden Verfahren ergehen Bescheide, die jeweils mit einem Widerspruch angegriffen werden. Über die Widersprüche wird zeitgleich entschi...mehr

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§ 38 Auslagen / bb) Mehrere Auftraggeber

Rz. 34 Ist der Anwalt für mehrere Auftraggeber tätig, so ergeben sich keine Besonderheiten, wenn die Mandanten den Anwalt wegen desselben Gegenstands beauftragt haben. Dann ist abzurechnen wie bei einem Auftraggeber. Jeder haftet auf die vollen Dokumentenpauschalen. Diese fallen nämlich nach Nr. 7000 Nr. 1 Buchst. a), b) und d) VV für alle Auftraggeber an, sodass diese nach ...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Angel... / cc) Vorangegangene Tätigkeit richtet sich nach der StBVV

Rz. 55 Ebenso ist anzurechnen, wenn der gerichtlichen Tätigkeit ein Verfahren vorausgegangen ist, das nach der StBVV abzurechnen ist. Es gilt dann § 35 Abs. 2 RVG i.V.m. Vorbem. 3 Abs. 4 S. 1 VV. Beispiel 21: Anrechnung einer Gebühr nach der StBVV auf nachfolgende gerichtliche Verfahrensgebühr Der Anwalt hatte für den Mandanten die Erbschaftssteuererklärung (Wert des Nachlass...mehr

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§ 3 Vergütungsansprüche des... / c) Unbeschränkte Bewilligung

Rz. 59 Strittig ist, wie abzurechnen ist, wenn unbeschränkt bewilligt worden ist. Drei Ansichten werden hierzu vertreten, wobei hierzu häufig Rspr. zitiert wird, die gar nicht die Frage der Abrechnung betrifft, sondern die Frage der Beiordnung. Das muss aber auseinander gehalten werden. Ist einmal fehlerhaft eingeschränkt beigeordnet worden, so lässt sich dies im Festsetzung...mehr

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§ 3 Vergütungsansprüche des... / e) Umfang der zu übernehmenden Kosten bei einer Beiordnung zu den "Bedingungen eines im Gerichtsbezirk niedergelassen Anwalts"

Rz. 94 Ist der Anwalt nur eingeschränkt "zu den Bedingungen eines im Gerichtsbezirk niedergelassenen Anwalts" beigeordnet worden, dann sind die Reisekosten insoweit zu übernehmen, als sie bei Beauftragung eines im Gerichtsbezirk niedergelassenen Anwalts angefallen wären. Dabei ist auf die höchstmögliche Entfernung innerhalb des Gerichtsbezirks abzustellen.[57] Maßgebend ist ...mehr

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§ 14 Besondere Verfahrenssi... / IX. Güterichterverfahren

Rz. 98 Die Tätigkeit in einem Güterichterverfahren (§ 278 Abs. 2 ZPO) löst keine gesonderte Angelegenheit aus. Die Tätigkeit gehört mit zur jeweiligen Instanz, wobei lediglich umstritten ist, auf welche Vorschrift dabei abzustellen ist, also ob es sich um außergerichtliche Verhandlungen i.S.d. § 19 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 RVG [38] handelt, weil die dortigen Verhandlungen außerhalb ...mehr

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§ 3 Vergütungsansprüche des... / c) Der beigeordnete Anwalt ist im Gerichtsbezirk niedergelassen, hat seine Kanzlei aber außerhalb des Gerichtsorts

Rz. 74 Hat der Anwalt seine Kanzlei zwar im Gerichtsbezirk, nicht aber in dem Ort, in dem sich das Gericht befindet (§ 27 Abs. 2 BRAO), kommt eine einschränkende Beiordnung nicht in Betracht. Nach § 121 Abs. 3 ZPO darf lediglich die Beiordnung eines nicht im Gerichtsbezirk niedergelassenen Anwalts abgelehnt werden. Daraus folgt im Umkehrschluss, dass ein im Gerichtsbezirk ni...mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / e) Besondere erstinstanzliche Verfahren vor den Landessozialgerichten und dem Bundessozialgericht

Rz. 31 In Nr. 3300 Nr. 2 VV sind mit dem 2. KostRMoG[6] auch die erstinstanzlichen Verfahren vor dem Bundessozialgericht und den Landessozialgerichten erfasst worden, die bisher als einfache erstinstanzliche Verfahren zu vergüten waren. Rz. 32 In allen diesen Verfahren ist das GKG anzuwenden und es entstehen Wertgebühren. Rz. 33 Dadurch wird in den folgenden, in § 29 SGG genan...mehr

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§ 21 Beschwerde- und Erinne... / d) Die Vergütung in allgemeinen Beschwerdeverfahren

Rz. 18 Die sonstigen, nicht gesondert geregelten Beschwerdeverfahren werden nach Teil 3 Abschnitt 5 VV (Nrn. 3500 ff. VV) vergütet. Rz. 19 Danach erhält der Anwalt zunächst einmal eine 0,5-Verfahrensgebühr nach Nr. 3500 VV. Eine Reduzierung bei vorzeitiger Erledigung ist nicht vorgesehen. Rz. 20 Vertritt der Anwalt mehrere Auftraggeber wegen desselben Gegenstands, so erhöht si...mehr

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§ 16 Nichtzulassungsbeschwe... / 1. Revision und Nichtzulassungsbeschwerde

Rz. 60 Wird wegen eines Teils des Streitgegenstands Revision eingelegt und wegen eines anderen Streitgegenstands Nichtzulassungsbeschwerde erhoben, so liegen zwei verschiedene Angelegenheiten vor. Beispiel 33: Revision und erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde Eingeklagt waren zwei Forderungen in Höhe von 60.000,00 EUR und 40.000,00 EUR. Das OLG hat im Berufungsverfahren der K...mehr

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§ 16 Nichtzulassungsbeschwe... / II. Nichtzulassungsbeschwerde nach § 544 ZPO

Rz. 4 Die Nichtzulassungsbeschwerde nach § 544 ZPO ist abweichend von den sonstigen Beschwerden (Nr. 3500 VV) in den Nrn. 3506 ff. VV geregelt. Rz. 5 Das Verfahren über die Nichtzulassungsbeschwerde stellt gegenüber dem Berufungsverfahren bzw. dem erstinstanzlichen Verfahren bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren eine eigene gebührenrechtli...mehr

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§ 10 Halter- und Fahrerhaftung / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 524 Die Revision war unbegründet. Die Entscheidung über die Haftungsverteilung im Rahmen des § 17 StVG ist – wie im Rahmen des § 254 BGB – Sache des Tatrichters und im Revisionsverfahren nur darauf zu überprüfen, ob alle in Betracht kommenden Umstände vollständig und richtig berücksichtigt und der Abwägung rechtlich zulässige Erwägungen zugrunde gelegt worden sind. Die Ab...mehr

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§ 6 Nutzungsausfall und mer... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 31 Das Berufungsgericht führte aus, dass der Kläger zwar über die bereits erstatteten Mietwagenkosten hinaus für die zur Wiederbeschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs erforderliche Zeit Nutzungsausfallentschädigung für vier Tage beanspruchen könne. Die Forderung sei jedoch durch vorprozessuale Zahlungen ausgeglichen. Darüber hinaus komme Nutzungsentschädigung ni...mehr

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§ 11 Fahrbahnverschmutzungen / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 16 Die Revision hatte Erfolg. Allerdings verneinte das Berufungsgericht zutreffend einen eigenen Anspruch der Firma D. gegen die Beklagten aus Geschäftsführung ohne Auftrag auf Aufwendungsersatz gemäß §§ 677, 683 S. 1 BGB. Rz. 17 Beruht die Verpflichtung des Geschäftsführers auf einem wirksam geschlossenen Vertrag, der die Rechte und Pflichten des Geschäftsführers und insb...mehr

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§ 10 Halter- und Fahrerhaftung / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 61 Das Berufungsurteil hielt den Rügen der Revision im Ergebnis nicht stand. Zutreffend ging das Berufungsgericht allerdings davon aus, dass die Halterhaftung gemäß § 7 Abs. 1 StVG und die Haftung des Fahrers aus vermutetem Verschulden gemäß § 7 Abs. 1 i.V.m. § 18 StVG nicht eingreifen, wenn ein in Betrieb befindliches Kraftfahrzeug lediglich an der Unfallstelle anwesend ...mehr

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§ 11 Fahrbahnverschmutzungen / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 5 Das Berufungsgericht bejahte einen Anspruch der Klägerin gegen die Beklagte aus § 7 StVG, § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 31 Abs. 2 StVZO, § 3 Nr. 1 PflVG. Infolge der – unstreitig – vom Versicherungsnehmer der Beklagten verursachten Eigentumsverletzung habe die Klägerin die Orangen entsorgen müssen. Die Entsorgungskosten seien ein Schaden im Sinne des § 249 BGB. Zu ersetzen...mehr