Fachbeiträge & Kommentare zu Waren

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 7.2 Strafzumessungsgesichtspunkt des Hinterziehungsbetrags

Rz. 51 Wesentlicher Gesichtspunkt der Strafzumessung ist die Handelsmenge und damit die Höhe der durch die jeweilige Vortat hinterzogenen Verbrauchsteuern und Einfuhrabgaben.[1] Dies entspricht dem von § 374 AO unter Strafe gestellten Tatunrecht, das in der Aufrechterhaltung eines vom Vortäter geschaffenen steuerrechtswidrigen Zustands liegt.[2] Rz. 52 Da bestimmender Strafzu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 9.5 Absehen von der Verfolgung bzw. Einstellung nach §§ 154, 154a StPO

Rz. 63 Der Schuldumfang einer Steuerhehlerei umfasst zwar alle, d. h. auch die im Ausland verkürzten Einfuhrabgaben und Verbrauchsteuern[1], da die Ware aber grundsätzlich nicht mit den Verbrauchsteuern mehrerer Mitgliedsstaaten belastet werden soll, haben ausländische Verbrauchsteuern im Rahmen der Strafzumessung außer Betracht zu bleiben.[2] Vor diesem Hintergrund liegt es...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.1.3 Täterschaft und Teilnahme

Rz. 15 Täter und Mittäter der Vortat können nicht Hehler sein.[1] Bei § 374 AO muss die Vortat "durch einen anderen" begangen worden sein, auch wenn dies anders als in § 259 StGB (Sachhehlerei) nicht ausdrücklich tatbestandlich bestimmt ist[2], denn sonst wäre die "Absatzhilfe" als tatbestandlich verselbstständigte Form der Beihilfe überflüssig (näher Rz. 26). Rz. 16 Anstifte...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.6.2 Anhebung des Steuersatzes

Rz. 66 Bei einer Kette von Schenkungen, die über einen 10-Jahreszeitraum hinausreichen, lassen sich allein durch das Institut des "Wiederauflebens des Freibetrags" nicht alle durch § 14 ErbStG hervorgerufene Fälle einer Überprogression ausgleichen. Derartige Fehler können vielmehr auch aus anderen Gründen eintreten. So liegt ein weiterer im System von § 14 Abs. 1 ErbStG ange...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2 Zuständigkeit bei inländischem Erblasser bzw. Schenker (§ 35 Abs. 1 ErbStG)

Rz. 3 § 35 Abs. 1 S. 1 ErbStG betrifft den am häufigsten gegebenen Fall, dass der Erblasser zur Zeit seines Todes bzw. der Schenker zur Zeit der Ausführung der Schenkung Inländer waren. Die Inländereigenschaft bestimmt sich nach der in § 2 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 ErbStG getroffenen Regelung. Die örtliche Zuständigkeit des FA ergibt sich aus den sinngemäß anzuwendenden § 19 Abs. 1 ...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, ErbStG DBA-USA

Rz. 71 Das DBA-USA in der Fassung vom 3.12.1980 ist am 27.6.1986 in Kraft getreten.[1] Rz. 72 Das Änderungsprotokoll zum Abkommen vom 14.12.1998 trat am 14.12.2000 in Kraft[2] und ist bei den danach eintretenden Todesfällen und danach gemachten Schenkungen anzuwenden. Es hat einzelne Regelungen des DBA abgeändert und zusätzliche Regelungen eingefügt. Das wesentliche Ziel Deut...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 5 Mehrfacher Erwerb desselben Vermögens (§ 37a Abs. 5 ErbStG)

Rz. 30 Nach § 27 ErbStG tritt beim Übergang desselben Vermögens unter näheren Voraussetzungen eine Steuerermäßigung ein. Nach § 37a Abs. 5 ErbStG führen im Rahmen des § 27 ErbStG auch nach dem ErbStG-DDR besteuerte Vorerwerbe aus der Zeit vor dem 1.1.1991 zu einer Ermäßigung der Steuer. Allerdings weicht die Steuerklasseneinteilung des ErbStG von derjenigen des früheren ErbS...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die durch das ErbStRG geänderten Vorschriften des ErbStG waren auf Erwerbe anzuwenden, für die die Steuer nach dem 31.12.2008 entsteht (§ 37 Abs. 1 ErbStG a. F.). Hiervon abweichend gewährte Art. 3 ErbStRG Erwerbern ein zeitlich bis zum 30.6.2009 begrenztes Wahlrecht zur rückwirkenden Anwendung der durch das ErbStRG geänderten Vorschriften bereits auf solche Erwerbe vo...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.5 Berücksichtigung der tatsächlich bezahlten höheren Steuer (§ 14 Abs. 1 S. 3 ErbStG)

Rz. 33 Zum Vorteil der Steuerpflichtigen lässt § 14 Abs. 1 S. 3 ErbStG zu, dass eine die fiktive Steuer nach S. 2 übersteigende, für den Vorerwerb "zu entrichtende" Steuer, abzugsfähig ist. Demnach verlangt § 14 Abs. 1 S. 3 ErbStG stets 2 – von Amts wegen durchzuführende – Steuerberechnungen, wobei der höhere Steuerbetrag anzurechnen ist. Rz. 34 Zusammenrechnung von Erwerben...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.8.3 Rechtslage für Erwerbe bis 24.6.2017 – Option zur unbeschränkten Steuerpflicht (§ 2 Abs. 3 ErbStG)

Rz. 82 § 2 Abs. 3 ErbStG räumte dem Erwerber eines an sich nur beschränkt steuerpflichtigen Vermögensanfalls (§ 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG) ein Antragsrecht ein. Voraussetzung war, dass der Erblasser zur Zeit seines Todes, der Schenker zur Zeit der Ausführung der Schenkung oder der Erwerber zur Zeit der Entstehung der Steuer (§ 9 ErbStG) seinen Wohnsitz[1] in einem Mitgliedstaat ...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1 Allgemeines (Sinn und Zweck)

Rz. 1 Die Vorschrift steht zu Beginn des Dritten Abschnittes "Berechnung der Steuer" und regelt die Zusammenrechnung mehrerer Erwerbe, die von derselben Person innerhalb von 10 Jahren anfallen. Rz. 2 Zweck der Vorschrift ist es, Vorteile auszuschließen, die durch die Aufteilung einer beabsichtigten Zuwendung in mehrere zeitlich aufeinanderfolgende Teilübertragungen eintreten ...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, ErbStG DBA-Griechenland

Rz. 22 Das Abkommen mit Griechenland vom 18.11.1910/1.12.1910[1] ist nur auf Erwerbe von Todes wegen anwendbar, in denen der Erblasser die griechische oder deutsche Staatsangehörigkeit hat. Der Wohnsitz des Erblassers ist für die Angrenzung des persönlichen Anwendungsbereichs des Abkommens ohne Bedeutung. Die sachliche Anwendbarkeit beschränkt sich auf das durch Erbfall über...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, ErbStG DBA-Schweiz

Rz. 32 Das DBA Schweiz vom 30.11.1978, das am 28.9.1980 in Kraft trat[1], gilt für Nachlässe bzw. Erbschaften von Erblassern, die im Zeitpunkt des Todes in einem oder in beiden Vertragsstaaten ihren Wohnsitz i. S. d. Abkommens hatten.[2] Die Staatsangehörigkeit der beteiligten Personen ist für die Abgrenzung des persönlichen Anwendungsbereichs des Abkommens ebenso ohne Bedeu...mehr

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Umlaufvermögen im Abschluss... / 8.1.2 Problembereich: Zuordnungen

Rz. 81 Der Ausweis von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie bezogenen Waren in der GuV erfolgte bislang unter dem Posten "Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren". Eine Aufgliederung nach einzelnen steuerlichen Sachverhalten fand nicht statt. Von der Taxonomie der E-Bilanz wird jedoch eine Untergliederung dieser Aufwendungen in Roh-, Hilfs- u...mehr

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Gutschrift über Preisminder... / 3 Gutschriften innerhalb der Lieferkette

Bei Preisnachlässen oder Preiserstattungen über einzelne Stufen einer Leistungskette hinweg, werden nur die Umsatzsteuerbeträge der unmittelbar Beteiligten berücksichtigt. Alle anderen Umsatzsteuer- und Vorsteuerbeträge bleiben ohne Änderung. Praxis-Beispiel Preisnachlass in der Unternehmerkette Hersteller A verkauft Ware an Großhändler B für 1.000 EUR zzgl. 19 % Umsatzsteuer ...mehr

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Umlaufvermögen im Abschluss... / 2.5 Einzelfragen zum Ausweis bestimmter Vermögensgegenstände

Rz. 12 Bei einer Reihe von Vermögensgegenständen treten Besonderheiten auf, die eine eindeutige Zuordnung zum Anlage- bzw. Umlaufvermögen erschweren. Im Folgenden wird ein alphabetischer Überblick über derartige Vermögensgegenstände und ihren Bilanzausweis gegeben: Ausstellungsgegenstände in Schauräumen gehören zum Umlaufvermögen, wenn sie zur Veräußerung bereitgehalten werde...mehr

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Umlaufvermögen im Abschluss... / 5.1 Handelsrechtliche Bewertungsgrundsätze

Rz. 40 Handelsrechtlich bilden die Anschaffungs- oder Herstellungskosten gem. § 255 Abs. 1, 2 HGB die Obergrenze für die Bewertung des Umlaufvermögens.[1] Davon ausgehend und dem strengen Niederstwertprinzip folgend, schreibt § 253 Abs. 4 HGB für die Handelsbilanz vor, dass der aus dem Börsen- oder Marktpreis am Abschlussstichtag abgeleitete Wert[2] oder, soweit dieser nicht ...mehr

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Verwendung einer anderen USt-IdNr. als der des Mitgliedstaats des Endes der Warenbewegung in einem innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäft

Sachverhalt Bei dem polnischen Vorabentscheidungsersuchen ging es um die Auslegung von Art. 41 MwStSystRL (Ort des innergemeinschaftlichen Erwerbs, wenn der Erwerber eine von einem anderen EU-Mitgliedstaat als dem des Endes des Warentransports ausgestellte USt-IdNr. verwendet hat = § 3d Satz 2 UStG). Das Vorlagegericht fragte den EuGH: Stehen Art. 41 MwStSystRL und die Grundsä...mehr

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Umlaufvermögen im Abschluss... / 2.6 Wechsel der Vermögensart

Rz. 13 Ob ein Vermögensgegenstand dem Umlauf- oder Anlagevermögen zuzurechnen ist, entscheidet sich nach den Verhältnissen am Bilanzstichtag des Zugangsjahrs. Ändert sich der betriebliche Zweck eines Vermögensgegenstands, ist es erforderlich, die ursprüngliche Zuordnung zu einer der Vermögenskategorien zu korrigieren und einen zunächst dem Anlagevermögen zugewiesenen Vermöge...mehr

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Umlaufvermögen im Abschluss... / 8.1.1 Ausweis

Rz. 79 Im Bereich der Vorräte sind die in Abb. 1 genannten Positionen verpflichtend zu übermitteln.mehr

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Gutschrift über Preisminder... / 1 Gutschrift wegen Preis- bzw. Entgeltminderung

Wird zu wenig oder mangelhafte Ware geliefert oder eine Leistung nicht zur Zufriedenheit des Kunden erbracht, kann die Minderung des Kaufpreises (Rechnungsbetrag) über eine Gutschrift erfolgen. Umsatzsteuerlich gilt der Sachverhalt nicht als "Gutschrift", sondern als "Korrektur einer ergangenen Rechnung"[1] bzw. als Entgeltberichtigung nach § 17 UStG. So buchen Sie richtig Gu...mehr

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Umlaufvermögen im Abschluss... / 2.1 Beurteilungszeitpunkt

Rz. 3 Ob ein Vermögensgegenstand dem Umlauf- oder Anlagevermögen zuzurechnen ist, ist aufgrund des Stichtagsprinzips erstmals zum Bilanzstichtag des Zugangsjahrs unter Berücksichtigung ansatz- und wertaufhellender Umstände zu prüfen.[1] Damit ist jedoch keine endgültige Zuordnung getroffen, vielmehr ist diese Prüfung an jedem folgenden Bilanzstichtag zu wiederholen, da es mö...mehr

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Gutschrift über Preisminder... / 5 Verkaufsfördernde Maßnahmen

Keine Minderung der umsatzsteuerlichen Bemessungsgrundlage kommt in Betracht, wenn der mit einem Gutschein verbundene finanzielle Aufwand aus reinem Werbeinteresse getragen wird und keinem nachfolgenden Umsatz direkt zugeordnet werden kann. [1] Praxis-Beispiel Gutschein für Friseur im Kaufhaus Kaufhaus K hat einen Teil seiner Verkaufsfläche an den Frisiersalon F verpachtet. K v...mehr

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Gutschrift über Preisminder... / 2 Herstellergutschrift für den Endabnehmer

Die Erteilung von Gutschriften bzw. Gutscheinen des Herstellers an die Kunden eines Einzelhändlers regelt Abschn. 17.2 Abs. 4 UStAE. So buchen Sie richtig Preisnachlassgutschein aufgrund von Werbeaktion Der Hersteller (H) verkauft seine Ware zum Herstellerpreis von 100 EUR zzgl. 19 % Umsatzsteuer (= 19 EUR) an den Einzelhändler (E). Der Kunde (K) kauft die Ware für 178,50 EUR ...mehr

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Umlaufvermögen im Abschluss... / 3.3 Offenlegung des Umlaufvermögens in Abhängigkeit von Rechtsform und Unternehmensgröße

Rz. 32 Zu den nach § 325 HGB offenlegungspflichtigen Unterlagen rechnet in allen Fällen die Bilanz. Allerdings bestehen größenabhängige Erleichterungen für bestimmte Kapitalgesellschaften und den über § 264a HGB gleichgestellte Personenhandelsgesellschaften. Während große Gesellschaften dazu verpflichtet sind, eine ungekürzte Bilanz offenzulegen, genügt es nach § 326 HGB bei...mehr

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Umlaufvermögen im Abschluss... / 2.3 Abgrenzung zum Finanzanlagevermögen

Rz. 8 Noch schwieriger als die Abgrenzung des Umlaufvermögens gegenüber dem Sachanlagevermögen erweist sich die gegenüber dem Finanzanlagevermögen. Für diese Abgrenzung gelten die vorstehenden Ausführungen zwar entsprechend, jedoch mit einer anderen Gewichtung der Kriterien. Sofern es sich nicht um Beteiligungen[1] i. S. d. § 271 Abs. 1 HGB handelt, die aufgrund der Definiti...mehr

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Gutschrift über Preisminder... / 4 Gutschriften durch einen Agenten (Vermittler)

Agenten (Vermittler) vertreiben Waren im Namen und für Rechnung des Auftraggebers. Dabei liefert der Auftraggeber direkt an den Kunden, der Agent führt eine umsatzsteuerpflichtige Leistung an den Auftraggeber aus. Der Auftraggeber rechnet i. d. R. mit dem Agenten in Form von Gutschriften ab. Zur Umsatzsteigerung kann es vorkommen, dass der Agent seinerseits dem Kunden einen P...mehr

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Umlaufvermögen im Abschluss... / 2.2 Abgrenzung zum Sachanlagevermögen

Rz. 4 Zur Abgrenzung zwischen Umlauf- und Anlagevermögen ist auf die vorstehende Definition des § 247 Abs. 2 HGB abzustellen. Maßgebendes Abgrenzungskriterium ist die Zweckbestimmung eines Vermögensgegenstands, die sich zum einen aus der Art und Verwendung eines Gegenstands und zum anderen aus dem Willen des Bilanzierenden ableiten lässt. Zunächst spricht die Zugehörigkeit ei...mehr

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Umlaufvermögen im Abschluss... / 3.1 Zusammensetzung des Umlaufvermögens nach § 266 Abs. 2 HGB

Rz. 18 § 266 Abs. 2 HGB sieht folgendes Gliederungsschema für den Ausweis des Umlaufvermögens in der Bilanz vor:mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Bekanntgabe- und Inhaltsadressat eines Umsatzsteuerbescheids für eine BGB-Gesellschaft

Leitsatz Der an eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts übermittelte Umsatzsteuerbescheid ist hinreichend bestimmt, wenn er an einen Gesellschafter mit dem Zusatz "für GbR …" ergeht und sich aus dem Steuerfahndungsbericht die einzelnen Gesellschafter, der aus Sicht der Behörde, bestehenden Gesellschaft ergeben. Sachverhalt Im Rahmen von Ermittlungen der Steuerfahndungsstelle st...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Steuerfreie Heilbehandlung

Leitsatz Die isolierte Einlagerung eingefrorener Eizellen ist jedenfalls dann gemäß § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG steuerfrei, wenn sie im Rahmen eines therapeutischen Kontinuums mit einer Kryokonservierung erfolgt, bei dem Einlagerung und Kryokonservierung zwar durch zwei unterschiedliche Unternehmer durchgeführt werden, für die aber dieselben Ärzte tätig sind. Normenkette § 4 Nr...mehr

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Umlaufvermögen im Abschluss... / 5.5 Bewertungseinheiten

Rz. 51 Gem. § 254 HGB können Bewertungseinheiten im Handelsrecht gebildet werden, die auch steuerrechtlich anerkannt sind. Hierbei werden Vermögensgegenstände, Schulden, schwebende Geschäfte oder mit hoher Wahrscheinlichkeit erwartete Transaktionen zum Ausgleich gegenläufiger Wertänderungen oder Zahlungsströme aus dem Eintritt vergleichbarer Risiken mit Finanzinstrumenten zu...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschaft mit beschränkt... / 3.1 Gründung

Rz. 10 Eine GmbH kann von mehreren Personen gegründet werden. Jedoch ist nach § 1 GmbHG auch die Einpersonen-Gründung zulässig. Der Anwendungsbereich dieser sog. Einpersonen-GmbH ist nicht auf bestimmte Zwecke beschränkt, sondern entspricht dem der von mehreren Personen gegründeten GmbH. Die praktische Bedeutung und Verbreitung ist folglich nicht unbedeutend, insbesondere zu...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Grenzen der Rückwirkung einer Rechnungsberichtigung

Leitsatz Erteilt ein Unternehmer in der Annahme einer Leistungserbringung im Ausland eine Ausgangsrechnung ohne inländischen Steuerausweis, kann er diese nicht in der Weise berichtigen, dass dem späteren Ausweis inländischer Umsatzsteuer Rückwirkung für den Vorsteuerabzug des Leistungsempfängers zukommt. Normenkette § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 2 UStG, Art. 178 Buchst. a EGR...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Ermittlung der Einsatzzeite... / 2 Historie und Entwicklung der DIN SPEC 91424

Einen ersten Ansatz, die Einsatzzeiten für Umweltschutzbeauftragte zu ermitteln, wurde von Rainer von Kiparski und Matthias Hoffmann-Kamensky im Jahr 2000 veröffentlicht.[1] Auf dieser Grundlage erschien im Jahr 2003 vom Arbeitskreis Umweltschutz des Verbandes für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit e. V. (VDSI) eine VDSI-Information,[2] die auf einem ähnl...mehr

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Umlaufvermögen im Abschluss... / 4 Ansatz, Bestandserfassung und Bestandsnachweis

Rz. 34a Die Ansatzregelungen sind für Anlage- und Umlaufvermögen grundsätzlich identisch. Es sind nach § 246 HGB sämtliche Vermögensgegenstände anzusetzen, sofern nichts anderes gesetzlich bestimmt ist.[1] Einzige abweichende Regelung ist das Bilanzierungsverbot- bzw. -wahlrecht nach § 248 Abs. 2 HGB für die nicht entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände.[2]...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Qualitätsmanagement für Sifas / 1 Herausforderungen

Jeder, der ein Managementsystem betreibt (Normdeutsch: aufrechterhält), weiß, dass hierzu teilweise (über-)bürokratisierte Werkzeuge zur Anwendung kommen können. Neben einem Dokumentenmanagementsystem, das automatisiert Revisionsstände von sog. dokumentierten Informationen überwacht, bis hin zu theoretischen, realitätsfremden und sagenumwobenen "Auditdokumenten", die nur ein...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 6 Übergangsregelung

Rz. 54 In den bis zum 1.5.2013 entstandenen Mietverhältnissen muss die Ankündigung den Anforderungen des § 554 Abs. 3 Satz 1 in der zu diesem Zeitpunkt geltenden Fassung entsprechen, wenn sie bis zu diesem Zeitpunkt dem Mieter zugegangen ist (Artikel 229 EGBGB i. d. F. des Artikels 2 Abs. 1 Nr. 1 des MietRÄndG). Da die Übergangsregelung sich auf sämtliche "entstandene(n)" Mi...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.2 Aufwendungsersatzansprüche

Rz. 8 Wirksam wären auch Vereinbarungen über die Höhe des Aufwendungsersatzanspruchs (Schmidt-Futterer/Eisenschmid, § 555f Rn. 18). Die vergleichsweise Festlegung der Höhe des Aufwendungsersatzanspruchs des Mieters (z. B. Erlass einer oder mehrerer Monatsmieten) ist zulässig (LG Berlin, Urteil v. 23.2.2001, 63 S 204/00, MM 2002, 52). Haben die Parteien (wirksam) eine einvern...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1.1 Allgemeines

Rz. 1 Die in § 555c Abs. 1 geregelte Ankündigungspflicht entspricht im Wesentlichen § 554 Abs. 3 Satz1 a. F. Satz 1 enthält eine Legaldefinition der Modernisierungsankündigung, die sich auf sämtliche Maßnahmen i. S. d. § 555c bezieht, also auch auf die früher von § 554 Abs. 3 a. F. nicht erfassten Maßnahmen, die der Vermieter auf Grund von Umständen durchzuführen hat, die er...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5.3 Besonderheiten bei Mietermodernisierung

Rz. 13 Da der Mieter grundsätzlich keinen Anspruch darauf hat, dass der Vermieter ihm gestattet, selbst bauliche Veränderungen an der Wohnung mit dem Ziel einer Modernisierung oder Erhöhung des Wohnkomforts vorzunehmen (BGH, Urteil v. 14.9.2011, VIII ZR 10/11, GE 2012, 57) und die Rechtsprechung nur in Einzelfällen einen solchen Anspruch bejaht, ist eine Vereinbarung darüber...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1.3 Entbehrlichkeit der Ankündigung

Rz. 3 Die Ankündigung ist nicht nur formale Voraussetzung dafür, dass der Mieter die Modernisierung dulden muss (Beuermann, GE 1986, 7 m. w. N.; LG Berlin, Urteil v. 19.11.1984, 61 S 37/84, GE 1985, 141), vielmehr löst die korrekte Ankündigung – wenn die sonstigen Voraussetzungen des § 555d erfüllt sind – den Duldungsanspruch überhaupt erst aus (KG, RE v. 1.9.1988, 8 RE-Miet...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.7.1 Energieerzeugnisse

Rz. 42 Für den Ausschluss der Steuerbefreiung bei der Lieferung von Energieerzeugnissen ist auf § 1 Abs. 2 und 3 EnergieStG [1] abzustellen. Rz. 43 Energieerzeugnisse unterliegen im Steuergebiet nach Maßgabe von § 1 Abs. 1 EnergieStG der Energiesteuer. Steuergebiet ist das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ohne das Gebiet von Büsingen und ohne die Insel Helgoland. Die Ener...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.7.2 Branntweine (bis 31.12.2017)

Rz. 47 Für den Ausschluss der Steuerbefreiung bei der Lieferung von Branntweinen ist auf das Gesetz über das Branntweinmonopol (BranntwMonG)[1] zurückzugreifen.[2] Dies galt jedoch nur noch bis 31.12.2017. Rz. 48 Nach § 130 Abs. 1 BranntwMonG unterliegen Branntwein sowie branntweinhaltige Waren (Erzeugnisse) im Steuergebiet der Branntweinsteuer. Steuergebiet ist das Gebiet de...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.7.3 Alkohol/Alkoholerzeugnis (ab 1.1.2018)

Rz. 56 Das Branntweinmonopol ist mit Ablauf des 31.12.2017 aufgrund unionsrechtlicher Vorgaben abgeschafft worden.[1] Ab 1.10.2013 entfiel für alle bis dahin monopolgebundenen landwirtschaftlichen Verschlussbrennereien die Pflicht zur Ablieferung des erzeugten Alkohols bei der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein. Rund 550 landwirtschaftliche Brennereien, die noch über Bre...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3 Begünstigte Umsätze

Rz. 65 Sachlich erstreckt sich die Steuerbefreiung nur auf die Lieferungen (und ihnen entsprechende unentgeltliche Wertabgaben) von Blindenwaren und Zusatzwaren [1] sowie auf die sonstigen Leistungen (und entsprechenden unentgeltlichen Wertabgaben), soweit bei ihrer Ausführung ausschließlich Blinde mitgewirkt haben.[2] Rz. 66 Blindenwaren [3] sind Waren, die in ihren wesentlichen...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.7.4 Auslagerung aus einem Umsatzsteuerlager

Rz. 59 Nach § 4 Nr. 19 Buchst. a S. 4 UStG gilt die Steuerbefreiung ebenfalls nicht für die Lieferungen i. S. v. § 4 Nr. 4a S. 1 Buchst. a S. 2 UStG. Wird ein sich in einem Umsatzsteuerlager befindlicher Gegenstand ausgelagert, entfällt nach dieser Vorschrift die Steuerbefreiung für den der Auslagerung vorangegangenen Umsatz. Eine Auslagerung liegt vor, wenn ein in ein Umsat...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.5 Zusammenhang mit anderen Steuerbefreiungen, Optionsmöglichkeit, Vorsteuerabzug

Rz. 19 Liegen für die Lieferungen durch einen in § 4 Nr. 19 Buchst. a UStG genannten Unternehmer auch die Voraussetzungen einer Ausfuhrlieferung[1] bzw. einer innergemeinschaftlichen Lieferung[2] vor (z. B. ein Blinder liefert eine Ware ins Drittlandsgebiet oder ins übrige Gemeinschaftsgebiet), hat die Steuerbefreiung des § 4 Nr. 19 Buchst. a UStG Vorrang.[3] Gleiches gilt f...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Überblick

Rz. 20 Steuerfrei sind nach der Vorschrift die Umsätze der Blinden. Unter die Vergünstigung fallen somit grundsätzlich Umsätze jeder Art, auch den Lieferungen und sonstigen Leistungen gleichgestellte unentgeltliche Wertabgaben. Die Steuerfreiheit ist auch nicht nach der Höhe der Entgelte begrenzt. Einzige Voraussetzung ist, abgesehen von den Voraussetzungen hinsichtlich der ...mehr

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§ 3 Rechte und Pflichten be... / 2. Einzelfälle

Rz. 6 Gewerbliche Nutzung von Wohnungen. Unzulässig: Prostitution;[10] Arztpraxen mit erheblichem Besucherverkehr.[11] Der Betrieb eines Wohnheims (Altenpflege oder Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern in einer Gemeinschaftsunterkunft) ist keine Wohnnutzung und deshalb nur in einem Teileigentum zulässig.[12] Zulässig: Kindertagespflege bzw. Tagesmutter (str.),[13] ...mehr