Fachbeiträge & Kommentare zu WEG

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Verwalter: Pflicht zur Rech... / 4 Die Entscheidung

Das LG verurteilt die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, für das Jahr 2020 einen Vermögensbericht zu erstellen. K könne keine "Rechenschaftslegung" bzw. "Rechnungslegung" über die Jahre 2019 und 2020 verlangen. Nach der Streichung von § 28 Abs. 4 WEG a. F. könne der Verwalter zwar weiterhin gem. §§ 666, 259 BGB zur Rechenschaft verpflichtet sein. Gläubiger dieses Anspruchs...mehr

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Vollstreckung: Duldungsverf... / 1 Leitsatz

Vollstreckt die Bauaufsichtsbehörde gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer eine bauaufsichtliche Verfügung, die ausschließlich das gemeinschaftliche Eigentum (§ 1 Abs. 5 WEG) betrifft, bedarf es aufgrund der ausschließlichen Verwaltungsbefugnis der Gemeinschaft (§ 9a Abs. 2, § 18 Abs. 1 WEG) keiner Duldungsverfügungen gegenüber den einzelnen Wohnungseigentümern. Sowei...mehr

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Vergütungsvereinbarung: Nic... / 2 Normenkette

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Vergütungsvereinbarung: Nic... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall ermächtigen die Wohnungseigentümer den Verwalter zur Führung von Beschlussklagen. Dazu soll er einen Rechtsanwalt aussuchen und mit diesem eine Strategie abstimmen können. Ferner soll er über die Einlegung von Rechtsmitteln entscheiden und mit dem Rechtsanwalt eine Vergütungsvereinbarung schließen können. Diese Entscheidungen müssten die Wohnungseigen...mehr

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Verwalter: Nachweis der Bes... / 2 Normenkette

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Schäden einer baulichen Ver... / 4 Die Entscheidung

Das BayObLG bestimmt das AG Augsburg als das gemeinsam sachlich zuständige Gericht. § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO ermögliche aus Gründen der Zweckmäßigkeit und der Prozessökonomie die einheitliche Prozessführung gegen Streitgenossen ohne gemeinschaftlichen Gerichtsstand vor einem Gericht auch in sachlicher Hinsicht. Dass für einen oder mehrere Streitgenossen eine ausschließliche Zus...mehr

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Aufforderungsbeschluss: Mög... / 2 Normenkette

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Gemeinschaftsordnung: Umdeu... / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer K greift einen Negativbeschluss an. Sein Gegenstand ist ein Antrag des K, die Verwaltung zu beauftragen, ein Angebot für die Reparatur eines Feuchtigkeitsschadens an der Außenwand seiner Wohnung einzuholen und die Kosten nach Miteigentumsanteilen zu verteilen (= § 16 Abs. 2 Satz 1 WEG). Das AG weist die Klage ab. Nach der Gemeinschaftsordnung (GO) habe K d...mehr

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Neuer Umlageschlüssel: Ordn... / 2 Normenkette

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Aufforderungsbeschluss: Aus... / 2 Normenkette

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Verwaltungsunterlagen: Eins... / 2 Normenkette

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Sondernutzungsrechtsvereinb... / 2 Normenkette

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Vollstreckung: Duldungsverf... / 4 Die Entscheidung

Ohne Erfolg! Das VG habe zu Recht und mit zutreffender Begründung entschieden, dass der Zwangsgeldfestsetzung kein Vollstreckungshindernis entgegenstehe. Ein solches Hindernis liege u. a. dann vor, wenn der Vollstreckungsschuldner einer ihm obliegenden Pflicht nicht nachkommen könne, ohne in die Rechte Dritter (Miteigentümer oder sonstige Nebenberechtigte) einzugreifen; in d...mehr

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Umlage- und Nachschuss-Besc... / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer K geht gerichtlich erfolgreich gegen einen Umlage-Beschluss vor, mit dem der Umlageschlüssel für eine Erhaltungsmaßnahme geändert wurde (nach dem Beschluss sollte nur K die Kosten für die Reparatur eines Dachs bezahlen müssen). Fraglich ist u. a., wie sich dieses Urteil auf die Klage auf Nachschuss in einem Altfall auswirkt. Der entsprechende Beschluss für...mehr

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Schäden einer baulichen Ver... / 1 Leitsatz

Verlangt die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer einerseits von einem Wohnungseigentümer als Bauherrn und andererseits vom bauausführenden Unternehmen sowie Planern Schadensersatz, ist es in der Regel zweckmäßig, das WEG-Gericht sachlich für zuständig zu erklären.mehr

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Besitzschutz: Aufgabe der G... / 2 Normenkette

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Verwalter: Pflicht zur Rech... / 2 Normenkette

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Schäden einer baulichen Ver... / 2 Normenkette

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Bauliche Veränderung: Ordnu... / 1 Leitsatz

Die Wohnungseigentümer müssen bei einer nach § 20 Abs. 2 Satz 1 WEG privilegierten baulichen Veränderung die Einzelheiten bestimmen. Der Beschluss ist nur ordnungsmäßig, wenn bereits klar ist, wie gebaut werden soll.mehr

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Vollstreckung: Duldungsverf... / 2 Normenkette

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Vergütungsvereinbarung: Nic... / 1 Leitsatz

Bei einer Vergütungsvereinbarung muss die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zumindest die Person des Anwalts bestimmen. Ein Beschluss nach § 27 Abs. 2 WEG reicht nicht.mehr

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Bauliche Veränderung: Ordnu... / 4 Die Entscheidung

Die Berufung hat Erfolg! Zwar könne jeder Wohnungseigentümer nach § 20 Abs. 2 Satz 1 WEG einen Beschluss über das "Ob" privilegierter baulicher Veränderungen verlangen. Er habe aber keinen Anspruch auf eine bestimmte Art und Weise der Durchführung. Darüber entschieden gem. § 20 Abs. 2 Satz 2 WEG die Wohnungseigentümer im Rahmen ordnungsmäßiger Verwaltung. Nach ihrem Ermessen ...mehr

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Umlage- und Nachschuss-Besc... / 2 Normenkette

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Verwalter: Nachweis der Bes... / 3 Das Problem

In einer Wohnungseigentumsanlage ist eine Veräußerungsbeschränkung vereinbart (§ 12 WEG). Wohnungseigentümer K beantragt beim Grundbuchamt am 20.7.2021, eine Eigentumsänderung einzutragen sowie die Löschung einer Erwerbsvormerkung. Mit dem Antrag reicht K eine Zustimmung der Verwalterin S vom 2.7.2021 ein. Die Verwaltereigenschaft der S versucht er durch eine Niederschrift v...mehr

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Neuer Umlageschlüssel: Ordn... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall ändern die Wohnungseigentümer den geltenden Umlageschlüssel. Dann gibt es immer Gewinner und Verlierer. Die Entscheidung klärt, dass Verschiebungen grundsätzlich hinzunehmen sind. Ferner zeigt sie die Maßstäbe und Grenzen auf. Mehrbelastung Ein Wohnungseigentümer kann bei einer neuen Kostenverteilung durch eine Mehrbelastung unbillig benachteiligt sein....mehr

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Sondernutzungsrechtsvereinb... / 4 Die Entscheidung

Mit Erfolg! K stehe gem. § 16 Abs. 1 Satz 3 WEG ein Recht zum Mitgebrauch des gemeinschaftlichen Eigentums an der hinter dem Hinterhaus befindlichen Fläche zu. Um sein Mitgebrauchsrecht ausüben zu können, müsse K zu dieser hinteren Gemeinschaftsfläche gelangen können. Der einzige Weg hierhin führe über den Hof, für den eine Sondernutzungsrechtsvereinbarung besteht. Zwar schl...mehr

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Sondernutzungsrechtsvereinb... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es vor allem darum, ob der an einer Sondernutzungsrechtsvereinbarung Berechtigte nach Treu und Glauben Einschränkungen seiner Rechte hinnehmen muss. Das Problem ist nicht neu. Zugangsproblem Einer Sondernutzungsrechtsvereinbarung steht es nicht entgegen, dass der entsprechende Raum oder, wie im Fall, die entsprechende Fläche der einzige Zugang zum ...mehr

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Umlage- und Nachschuss-Besc... / 1 Leitsatz

Wird ein Beschluss über die Umlage von Kosten, der in einem Altfall einer bestandskräftig beschlossenen Jahresabrechnung zugrunde liegt (Umlage-Beschluss), rechtskräftig für ungültig erklärt, muss die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer nach Treu und Glauben von der (weiteren) Durchsetzung von Nachschüssen aus der Jahresabrechnung absehen (Nachschuss-Beschluss). Wird ein Uml...mehr

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Sondernutzungsrechtsvereinb... / 4 Die Entscheidung

Das LG meint, der Parteiwechsel sei wirksam und führe auch nicht zur Unzulässigkeit der Berufung. In der Sache sei die Klage gerechtfertigt. Die zulässige Berufung führe zur Verurteilung der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, da in der Sache die Feststellung gerechtfertigt und die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer auch passivlegitimiert sei. Denn der Streit über die Reic...mehr

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Besitzschutz: Aufgabe der G... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es vor allem darum, ob die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer bei einer Störung des Besitzes am gemeinschaftlichen Eigentum nach § 9a Abs. 2 WEG zu einem Tun berufen ist. Besitzschutz Das LG bejaht die Frage mit der herrschenden Meinung. Das Gesetz ist zwar nicht eindeutig. Ich selbst meine aber, das LG habe Recht. Dann aber kann der einzelne Wohn...mehr

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Aufforderungsbeschluss: Mög... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es – neben anderen Fragen – vor allem darum, ob die Wohnungseigentümer eine Beschlusskompetenz dafür besitzen, einen von ihnen zur Unterlassung oder Beseitigung aufzufordern und ihren Willen insoweit durch Beschluss zu artikulieren. Abmahn-/Aufforderungs-/Vorbereitungsbeschluss Die Wohnungseigentümer haben, wie jetzt noch klarer wird, eine Beschlus...mehr

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Neuer Umlageschlüssel: Ordn... / 4 Die Entscheidung

Ohne Erfolg! Der Beschluss entspreche einer ordnungsmäßigen Verwaltung. § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG gebe den Wohnungseigentümern die Möglichkeit, den gesetzlichen oder vereinbarten Umlageschlüssel durch Beschluss zu ändern. Den Wohnungseigentümern stehe dabei ein weiter Gestaltungsspielraum zu. Der neue Umlageschlüssel müsse zwar sachlich gerechtfertigt sein. Der sachliche Grund ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
GEG 2024 – Synopse / § 6 Verordnungsermächtigung zur Verteilung der Betriebskosten und zu Abrechnungs- und Verbrauchsinformationen

(1) Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates vorzuschreiben, dass der Energieverbrauch der Benutzer von heizungs-, kühl- oder raumlufttechnischen oder der Versorgung mit Warmwasser dienenden gemeinschaftlichen Anlagen oder Einrichtungen erfasst wird, die Betriebskosten dieser Anlagen oder Einrichtungen so auf die Benutzer zu ve...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
GEG 2024 – Synopse / § 71n Verfahren für Gemeinschaften der Wohnungseigentümer

(1) 1Für ein Gebäude, in dem Wohnungs- oder Teileigentum besteht und in dem mindestens eine Etagenheizung zum Zweck der Inbetriebnahme eingebaut oder aufgestellt ist, ist die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer verpflichtet, bis zum Ablauf des 31. Dezember 2024 von dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger die Mitteilung der im Kehrbuch vorhandenen, für die Entscheidung ü...mehr

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Bauliche Veränderung: Altve... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um bauliche Veränderungen, die sich zwar im Bereich des Sondereigentums abspielen, aber die Substanz des gemeinschaftlichen Eigentums betreffen. Damit ist nicht § 13 Abs. 2 WEG einschlägig, sondern § 20 Abs. 1 WEG. Die Gestattung, die auch nachträglich ausgesprochen werden kann, bedarf von Gesetzes wegen nur einer einfachen Mehrheit, die im Fa...mehr

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Altvereinbarung: Verwaltung... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es im Kern um eine Vereinbarung, die vor dem 1.12.2020 getroffen wurde und für die Verwaltungskosten einen Umlageschlüssel anordnet. Fraglich ist, ob diese Vereinbarung noch anwendbar ist. Altvereinbarungen Vereinbarungen, die vor dem 1.12.2020 getroffen wurden und die von solchen Vorschriften des Wohnungseigentumsgesetzes abweichen, die durch das ...mehr

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Sondereigentum: Beschluss z... / 5 Hinweis

Problemüberblick Nach § 23 Abs. 1 WEG werden durch Beschlussfassung solche Angelegenheiten geordnet, über die nach dem Wohnungseigentumsgesetz oder nach einer Vereinbarung die Wohnungseigentümer durch Beschluss entscheiden können. Gem. § 23 Abs. 4 Satz 1 WEG ist ein Beschluss, der gegen eine Rechtsvorschrift verstößt, auf deren Einhaltung rechtswirksam nicht verzichtet werden...mehr

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Bauliche Veränderung: Balko... / 4 Die Entscheidung

Die Anfechtungsklage hat keinen Erfolg! Der angefochtene Negativbeschluss entspreche einer ordnungsmäßigen Verwaltung (§§ 19 Abs. 1, 18 Abs. 2 WEG). K habe nämlich keinen Anspruch auf Gestattung. Daher sei auch der Beschlussersetzungsantrag abzuweisen. § 20 Abs. 1 WEG enthalte eine Bausperre für bauliche Veränderungen ohne Zustimmung der Eigentümer. Eine solche Veränderung s...mehr

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Verwaltungskosten: Gerichts... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, ob sich der Kläger einer Beschlussklage an den Kosten der von ihm beklagten Gemeinschaft der Wohnungseigentümer beteiligen muss. Kostentragung Das AG bejaht diese Frage. Diese Antwort überzeugt aus den vom AG genannten Gründen und sollte von den Verwaltungen derzeit beachtet werden. Was ist für die Verwaltung besonders wichtig? Die K...mehr

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Kompetenzschutz: Durch eine... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es aus Sicht des klagenden Wohnungseigentümers darum, das Handeln der Verwaltung zu stoppen. Er sieht es als eigenmächtig an, dass diese namens der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer Aufträge vergibt, Blumenkübel zu reparieren. Bei diesem Tun hat die Verwaltung ggf. ihre Rechtsmacht aus § 27 Abs. 1 WEG überschritten. Sie darf nach § 9b Abs. 1 Sa...mehr

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Vorkaufsberechtigter: Zusti... / 5 Hinweis

Problemüberblick Wohnungseigentum wird durch einen Teilungsvertrag oder eine Teilungserklärung begründet. Dort wird u. a. bestimmt, wie viele Wohnungs- und/oder Teileigentumsrechte es gibt. Ferner wird bestimmt, wie groß die Miteigentumsanteile sind, die dem Sondereigentum an einer Wohnung (§ 1 Abs. 2 WEG) oder dem Sondereigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen eines...mehr

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Beschlussersetzungsklage: W... / 4 Die Entscheidung

Ohne Erfolg! K könne nicht die Gestattung der Errichtung einer Ladestation nach dem von ihm entwickelten Ladeinfrastrukturkonzept verlangen. K habe zwar nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 WEG grundsätzlich einen Anspruch auf Gestattung baulicher Veränderungen, welche dem Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge dienen. K habe aber keinen Anspruch auf Gestattung des von ihm vorgeleg...mehr

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Verwaltungskosten: Gerichts... / 4 Die Entscheidung

Das AG meint ja! Seit dem 1.12.2020 sei davon auszugehen, dass Prozesskosten der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer Kosten der Verwaltung i. S. d. § 16 Abs. 2 Satz 1 WEG seien. Auch der obsiegende Wohnungseigentümer als Mitglied der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer müsse sich daher an diesen Kosten beteiligen (Hinweis u. a. auf MüKo-BGB/Scheller; 8. Aufl. 2021, § 16 WEG ...mehr

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Bauliche Veränderung: Altve... / 4 Die Entscheidung

Die Klage hat keinen Erfolg! Die Wohnungseigentümer seien befugt gewesen, die bauliche Veränderung mit einfacher Mehrheit zu gestatten. Zwar verlange die Gemeinschaftsordnung eine Mehrheit von 3/4 aller vorhandenen Stimmen. Diese Regelung sei aber seit dem 1.12.2020 nicht mehr anwendbar. Im Vergleich zum bis zum 30.11.2020 geltenden § 22 Abs. 1 WEG enthalte die Gemeinschafts...mehr

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Sondernutzungsrecht: Untert... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Unterteilung einer Sondernutzungsrechtsvereinbarung. Hier gilt: Der Sondernutzungsberechtigte darf sein Recht unterteilen und beispielsweise an der seinem Recht unterliegenden Gartenfläche weitere Sondernutzungsrechte begründen (Hügel/Elzer WEG 3. Aufl. 2021, § 10 Rn. 149). Die anderen Wohnungseigentümer müssen an der Unterteilung ebens...mehr

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Verwalter: Verpflichtung zu... / 4 Die Entscheidung

Ohne Erfolg! Der Auftrag des K an B, im Hinblick auf den Feuchtigkeitsschaden "das Erforderliche zu veranlassen", stelle eine das Handeln des B rechtfertigende Einwilligung dar, welche die grundsätzlich indizierte Rechtswidrigkeit entfallen lasse. Indem B ein spezialisiertes Fachunternehmen mit der Prüfung des Feuchtigkeitsschadens beauftragt habe, habe er innerhalb dieser E...mehr

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Bauliche Veränderung: Balko... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall bittet ein Wohnungseigentümer für seinen Mieter, also einen Drittnutzer, um die Gestattung der Anbringung eines "Balkonkraftwerks". Insoweit ist zunächst zu fragen, ob es sich hierbei um einen bloßen Gebrauch handelt oder, wie es das AG annimmt, um eine bauliche Veränderung. Geht es um eine bauliche Veränderung, ist dann zu fragen, ob der Verlangende ...mehr

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Verwalter: Verpflichtung zu... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, ob der Verwalter einem Wohnungseigentümer nach § 14 Nr. 4 WEG a. F. oder nach allgemeinen Überlegungen Schadensersatz schuldet, wenn bei der Ermittlung eines Wasserschadens Wände, Decken oder Böden im Bereich des Sondereigentums teilweise zerstört werden. Die Antwort auf die Frage muss grundsätzlich "nein" lauten, wenn der Verwal...mehr

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Klageänderung: Mehrvertretu... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um das Kostenrecht. Zu fragen ist, ob ein Rechtsanwalt durch eine Klageänderung (hier: der Wechsel des Beklagten) einen Teil der bereits verdienten Gebühren verliert. Diese Frage wird vom LG zutreffend verneint. Was ist für die Verwaltung besonders wichtig? Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ist nach § 44 Abs. 2 Satz 1 WEG die Beklagte der ...mehr

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Bauliche Veränderung: Altve... / 6 Entscheidung

AG München, Urteil v. 13.10.2022, 1293 C 365/22 WEGmehr