Fachbeiträge & Kommentare zu Werbungskosten

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Bewirtung in Gaststätten

Rz. 34 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Bewirtet ein ArbN Geschäftsfreunde des ArbG in dessen Auftrag in einer Gaststätte, so sind Ersatzleistungen des ArbG gegen Vorlage der Rechnung – auch soweit sie den Kostenanteil des ArbN betreffen – als > Auslagenersatz oder durchlaufende Gelder steuerfrei (§ 3 Nr 50 EStG). Ein als > Arbeitslohn besteuerbarer geldwerter Vorteil entsteht dem...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. WK/BA-Abzug geht vor

Rz. 13 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Sind die in § 10 EStG (> Rz 18–44) bezeichneten Aufwendungen zugleich WK/BA oder werden wie ebendiese behandelt, müssen sie als solche vorrangig abgezogen werden (§ 10 Abs 1 – Eingangssatz – EStG). Der Vorrang der WK/BA vor den SA wirkt grundsätzlich auch dann, wenn die WK/BA nicht abziehbar sind, zB weil eines der diesbezüglichen > Abzugsve...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Einsatzwechseltätigkeit

Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Der Begriff der ‚Einsatzwechseltätigkeit’ wird nicht mehr offiziell benutzt. Bezeichnet wurde damit die Tätigkeit von ArbN ohne > Regelmäßige Arbeitsstätte, die typischerweise nur an ständig wechselnden Einsatzstellen eingesetzt wurden, zB Bau- oder Montagearbeiter, Leiharbeitnehmer oder Mitglieder einer Betriebsreserve für Filialbetriebe. Bereits m...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Ein-Euro-Jobs

Rz. 1 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Verbreitete, allerdings unscharfe bis irreführende Bezeichnung für sog Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung. Erwerbsfähigen Hilfebedürftigen wird dabei Gelegenheit zu Arbeiten geboten, die im öffentlichen Interesse liegen. Als Anbieter der Arbeitsgelegenheiten werden idR kommunale Beschäftigungsgesellschaften und gemeinnützige O...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / VII. Zuwendungen/Zuzahlungen der ArbN bzw Dritter

Rz. 19 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Die (völlige) Finanzierung der Betriebsveranstaltung durch den ArbG ist nicht Voraussetzung für den Freibetrag (vgl BFH 212, 48 = BStBl 2006 II, 437 zum ArbG-Zuschuss). So zB, wenn im öffentlichen Dienst der Personalrat lediglich einen Zuschuss zum Betriebsausflug erhält und die Kosten im Wesentlichen aus einer Freud-und-Leid-Kasse oder durc...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Grundsätzliches

Rz. 105 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Wird der ArbN nicht schon nach § 46 Abs 2 Nr 1–7(> Rz 35–102) von Amts wegen veranlagt, eröffnet ihm § 46 Abs 2 Nr 8 EStG "insbesondere zur Anrechnung von Lohnsteuer auf die Einkommensteuer" eine Veranlagung (> R 46.2 EStR). § 46 Abs 2 Nr 8 EStG gilt also nur subsidiär. Zur Form und Frist des Antrags > Rz 108 ff, zum örtlich zuständigen FA ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Bewirtung in der Wohnung

Rz. 40 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Die Bewirtung von Geschäftsfreunden des ArbG im Haushalt des ArbN führt idR zu nicht abziehbaren Aufwendungen für die > Lebensführung , auch bei leitenden Angestellten (BFH 86, 642 = BStBl 1966 III, 607) und auch bei erfolgsabhängigen Bezügen (BFH 175, 88 = BStBl 1994 II, 896). R 4.10 Abs 6 Satz 8 EStR gilt uE analog. Das eigene Heim ist Mitt...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Abzug der Höhe nach (Aufteilung)

Rz. 46 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Sind die Bewirtungsaufwendungen des ArbN sowohl beruflich als auch privat veranlasst, so ist aufzuteilen (BFH GrS 1/06, > Rz 43). Dh soweit die Kosten auf private Gäste (> Ehegatten, > Lebenspartner, Freunde, Bekannte) entfallen, sind sie insgesamt nicht abziehbar (§ 12 Nr 1 Satz 2 EStG). Die Aufteilung erfolgt nach Köpfen (pro rata capitum)...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Einrichtung

Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Zum Abzug der Aufwendungen insbesondere für die Einrichtung eines häuslichen Arbeitszimmers > Arbeitszimmer Rz 65 ff, ergänzend > Arbeitsmittel. Zur Gestellung von Einrichtungsgegenständen durch den ArbG > Arbeitslohn Rz 60, 110, > Arbeitszimmer Rz 80, > Computer Rz 15 ff, > Dienstwohnung Rz 41 ff, > Dienstzimmer, > Telekommunikationskosten. Zur Einr...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Bewachungsgewerbe

Rz. 1 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Gehört der Wachhund dem ArbN selbst, gehören vom ArbG ohne Kostennachweis ersetzte Futter-, Unterhalts- und Pflegekosten für das Tier zum stpfl > Arbeitslohn. Das Gleiche gilt, wenn für die Gestellung des Hundes > Lohnzuschläge gezahlt werden. Die Steuerfreiheit als > Werkzeuggeld kommt nicht in Betracht, da ein Wachhund kein Werkzeug iSv § 3...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Abzugsbeschränkungen

Rz. 50 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Geschäftliche Bewirtungskosten des ArbG (> Rz 7–9) dürfen nur zu 70 Prozent als > Betriebsausgaben abgezogen werden (§ 4 Abs 5 Satz 1 Nr 2 EStG) und dies auch nur, sofern die die nachfolgend dargelegten Anforderungen an den Nachweis (> Rz 57), an die Angemessenheit (> Rz 52) und an die Aufzeichnungspflichten (> Rz 54) beachtet wurden. Ist di...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Steuerpflichtige Nebeneinkünfte

Rz. 40 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Die Summe der Einkünfte, die nicht der LSt zu unterwerfen waren, ist der Unterschiedsbetrag zwischen den positiven und negativen sog Nebeneinkünften. Beispiel 4:mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Bewirtung aus beruflichem Anlass (Amtseinführung/Verabschiedung und ähnliche Veranstaltungen)

Rz. 25 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Übliche Sachleistungen (zB Bewirtungen mit oder ohne begleitende künstlerische Darbietungen) eines ArbG aus Anlass der Einführung in eine neue (leitende) Position, eines Amts- oder Funktionswechsels (uE auch Beförderung), eines runden ArbN-(Betriebs-)Jubiläums oder einer Verabschiedung eines ArbN behandelt die FinVerw nicht als Arbeitslohn (...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 4. Abzug der Höhe nach (Abzugsbeschränkung)

Rz. 47 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Soweit nicht nur ArbN desselben ArbG (Kollegen) bewirtet werden, gilt die Beschränkung des WK-Abzugs nach § 4 Abs 5 Satz 1 Nr 2 EStG (70 %-Grenze). Auch die Angemessenheitsgrenze des § 4 Abs 5 Satz 1 Nr 7 EStG sowie (in eingeschränkter Form) die Nachweispflichten > Rz 57 ff sind zu beachten (ergänzend > Rz 50 ff), wenn Geschäftsfreunde durch...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Angemessenheit

Rz. 52 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Sind geschäftliche Bewirtungskosten nach der allgemeinen Verkehrsauffassung nicht (mehr) als angemessen anzusehen, dann ist der unangemessene Anteil nicht als Betriebsausgabe (WK) abzugsfähig. Eine feste Obergrenze gibt es nicht – Bewirtungskosten sind nicht generell unangemessen, soweit sie gewisse absolute Betragsgrenzen überschreiten (BFH...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Leistungen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen

Rz. 55 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Um die Wirkung des Progressionssteuersatzes im Interesse einer gleichmäßigen Belastung aller wirtschaftlich vergleichbaren Stpfl zu verbessern, fasst § 46 Abs 2 Nr 1 EStG die dem > Progressionsvorbehalt unterliegenden > Einkünfte und Leistungen zusammen, grenzt sie aber wegen des systematischen Unterschieds gegenüber den steuerpflichtigen Ne...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Beweislast

Rz. Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Rz. 1 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Das Finanzamt ermittelt den Sachverhalt von Amts wegen (§ 88 Abs 1 Satz 1...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / aa) Korrektur des Lohnsteuerabzugs

Rz. 122 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Ein Antrag auf Veranlagung lohnt sich nicht nur "zur Anrechnung von Lohnsteuer auf die Einkommensteuer". Er kann sich besonders lohnen, wennmehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Abzug dem Grunde nach

Rz. 44 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Es ist anhand der gesamten Umstände des Einzelfalls zu prüfen, ob die Aufwendungen eher beruflich oder eher privat veranlasst sind. Dabei kommt es in erster Linie auf den Anlass der Feier an. Ein starkes Indiz gegen WK ist es, wenn der ArbN Personen anlässlich eines persönlichen Ereignisses (zB Geburtstag, Hochzeit, Trauerfeier, persönliche ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen

Rz. 162 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Wenn das FA keine Zweifel an seiner Zuständigkeit hat, arbeitet es in der Praxis die für die elektronische Bearbeitung vorgegebenen programmierten Module ab, wie sie sich aus der > Steuererklärung ergeben (‚Mantelbogen’ und einzelne Anlagen). Zu Besonderheiten bei der Veranlagung von > Ehegatten / > Lebenspartner > Ehegattenbesteuerung. Es ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Veranlagung in den Fällen des § 50 Abs 2 Satz 2 Nr 4 EStG

Rz. 185 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Zu den Voraussetzungen, unter denen einem beschränkt Stpfl sonst eine Antragsveranlagung ermöglicht wird, > Rz 143. Zur Veranlagung von beschränkt Stpfl von Amts wegen, weil als eines der > Lohnsteuerabzugsmerkmale ein Freibetrag nach § 39a Abs 4 EStG gebildet worden ist, > Rz 80, 84. Das Abgeltungsprinzip des § 50 Abs 2 Satz 1 EStG gilt in ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Grundsätzliches

Rz. 1 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Bewirtung bedeutet die Darreichung von Speisen und/oder Getränken (R 4.10 Abs 5 EStR). Bewirtungskosten sind folglich Aufwendungen für Speisen und Getränke, die zum sofortigen Verzehr durch die bewirteten Personen einschließlich des Bewirtenden bestimmt sind. Dazu gehören auch Garderobengebühren, > Trinkgelder und andere, mit der Bewirtung zw...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Mitveräußerung des Inventars beim Verkauf einer Ferienwohnung zählt nicht zu den Einkünften nach § 22 Nr. 3 EStG in Verbindung mit § 23 EStG

Leitsatz Gegenstände des täglichen Bedarfs unterliegen nicht der Besteuerung nach § 22 Nr. 3 EStG in Verbindung mit § 23 EStG. Einer, in einem Kaufvertrag getroffenen, Kaufpreisaufteilung ist für steuerliche Zwecke grundsätzlich zu folgen. Sachverhalt Streitig ist die Kaufpreisaufteilung für den Verkauf einer Ferienwohnung hinsichtlich der mitverkauften Einrichtung der Ferien...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vermietung und Verpachtung / 1.6.1 Begriff der Werbungskosten

Bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung sind Werbungskosten grundsätzlich alle durch diese Einkunftsart veranlassten Aufwendungen. Nach der Rechtsprechung des BFH liegt eine derartige Veranlassung vor, wenn (objektiv) ein wirtschaftlicher Zusammenhang mit der auf Vermietung und Verpachtung gerichteten Tätigkeit besteht und (subjektiv) die Aufwendungen zur Förderung...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vermietung und Verpachtung / 1.6.3 Nachträgliche Werbungskosten

Vorbemerkungen Nach Beendigung der Einkunftserzielung, z. B. nach Verkauf des Hauses oder bei begonnener Eigennutzung angefallene Aufwendungen, können nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen als nachträgliche Werbungskosten abziehbar sein.[1] Lediglich bei noch auf die Vermietungszeit entfallenden Aufwendungen ist dabei typisierend anzunehmen, dass sie der Einkünfteerzielun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vermietung und Verpachtung / 1.6.2 Vorweggenommene Werbungskosten

Auch bereits vor der Erzielung von Einnahmen können Aufwendungen als vorab entstandene Werbungskosten abgezogen werden, sofern ein ausreichend bestimmter wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen den Aufwendungen und der Einkunftsart besteht, in deren Rahmen der Abzug begehrt wird. Ein solcher Zusammenhang ist gegeben, wenn sich anhand objektiver Umstände feststellen lässt, das...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vermietung und Verpachtung / 1.6.4 Vergebliche oder erfolglose Aufwendungen

Fallen Werbungskosten schon an, bevor damit zusammenhängende Einnahmen erzielt werden, können sie als vorab entstandene Werbungskosten berücksichtigt werden. Dem Abzug von Aufwendungen als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung steht es nicht entgegen, dass es letztlich zum Zufluss von Einnahmen nicht gekommen ist oder dass dem getätigten Aufwand ke...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vermietung und Verpachtung / 1.2.2 Ermittlung des Totalüberschusses

Sprechen Beweisanzeichen gegen das Vorliegen der Einkunftserzielungsabsicht, ist stets zu prüfen, ob ein Totalüberschuss zu erzielen ist. Ob die jeweilige Vermietungstätigkeit einen Totalüberschuss innerhalb des Zeitraums der tatsächlichen Vermögensnutzung erwarten lässt, hängt von einer vom Steuerpflichtigen zu erstellenden Prognose über die voraussichtliche Dauer der Vermög...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vermietung und Verpachtung / Zusammenfassung

Begriff Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung unterliegen nach § 2 Abs. 1 Nr. 6 EStG der Einkommensteuer. Hauptgruppe dieser Einkunftsart sind die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung von unbeweglichem Vermögen, insbesondere von Grundstücken, Gebäuden und Gebäudeteilen und grundstücksgleichen Rechten (§ 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG). Zu den Einkünften aus Vermietung und Verpac...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vermietung und Verpachtung / 1.3 Verbilligte Überlassung

Die verbilligte Vermietung einer Wohnung zu Wohnzwecken gilt als vollentgeltlich, wenn der Mietzins mindestens 66 % der ortsüblichen Miete beträgt. In diesem Fall sind die Werbungskosten in voller Höhe abzugsfähig. Beträgt das Entgelt für die Überlassung einer Wohnung zu Wohnzwecken weniger als 66 % der ortsüblichen Miete, wird zwar die Einkunftserzielungsabsicht unterstellt,...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vermietung und Verpachtung / 1.1.3 Nutzungsrechte

Zugewendete Nutzungsrechte Den objektiven Tatbestand der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung verwirklicht, wer als Inhaber (Eigentümer, sonstiger Nutzungsberechtigter, tatsächlich Nutzender) die maßgebenden wirtschaftlichen Dispositionsbefugnisse über das Nutzungsobjekt hat und damit eine Vermietertätigkeit selbst oder durch einen Vertreter/Verwalter ausübt. Das kann auch...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vermietung und Verpachtung / 1.7 Abschreibung von Gebäuden

Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Gebäuden, Gebäudeteilen, die selbstständige unbewegliche Wirtschaftsgüter sind, sowie von Eigentumswohnungen können nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7 EStG im Weg der AfA als Werbungskosten abgeschrieben werden, wenn sie der Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung dienen. Unselbstständige Gebäudeteile sind zusammen mit ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vermietung und Verpachtung / 1.8 Einkunftsermittlung

Im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung werden von der Summe der Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung die berücksichtigungsfähigen Werbungskosten abgezogen. Dies ergibt dann die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Wurde durch den Überhang von Werbungskosten über die Einnahmen ein Verlust aus Vermietung und Verpachtung erzielt, kann dieser grundsätzlich mit anderen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vermietung und Verpachtung / 1.1.1 Erfüllung des Tatbestands der Einkunftserzielung

Die Vermietung und Verpachtung von unbeweglichem Vermögen, insbesondere von Grundstücken, Gebäuden und Gebäudeteilen, stellt sich i. d. R. als bloße Vermögensverwaltung dar, die zu Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung nach § 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG führt, sofern der Vermieter die Absicht hat, auf Dauer einen Totalüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erwirtsch...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vermietung und Verpachtung / 1.1.2 Miteigentum

Bei Miteigentümern muss zunächst geprüft werden, ob diese z. B. ein Gebäude oder einen Gebäudeteil gemeinschaftlich vermieten und somit den objektiven Tatbestand der Einkunftserzielung gemeinschaftlich verwirklicht haben. Festzustellen, wer den Tatbestand der jeweiligen Einkunftsart erfüllt hat, ist vorrangig gegenüber der Frage nach der Zurechnung ggf. gemeinschaftlich erzi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vermietung und Verpachtung / 1.5 Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung

Zu den Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung gehören alle Entgelte, die in einem objektiven wirtschaftlichen oder tatsächlichen Zusammenhang mit der Einkunftsart stehen und damit durch sie veranlasst sind. § 21 EStG erfasst nicht nur Einkünfte aus Miet- und Pachtverträgen im bürgerlich-rechtlichen Sinn, sondern darüber hinaus alle Einkünfte aus der zeitlich begrenzten ent...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Kürzung der Verpflegungspauschalen auch bei Nichteinnahme zur Verfügung gestellter Mahlzeiten

Leitsatz Die Verpflegungspauschalen sind auch dann zu kürzen, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Mahlzeiten zur Verfügung stellt, diese vom Arbeitnehmer aber nicht eingenommen werden. Normenkette § 8 Abs. 2 Sätze 8 und 9, § 9 Abs. 4a Sätze 6, 7, 8 und 12 EStG Sachverhalt Der Kläger war im Streitjahr (2015) Berufssoldat bei der Bundeswehr. Er unterhielt mit seiner Ehefrau un...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Mietverträge zwischen Ehega... / 2.2.5 Exkurs: Verbilligte Miete bei Wohnungsvermietung

Häufig wird bei Mietverhältnissen zwischen Angehörigen im Hinblick auf die verwandtschaftlichen Beziehungen eine geringere Miete vereinbart, als es bei einer Vermietung mit einem Fremden der Fall ist. Eine verbilligte Vermietung ist nicht in den Fremdvergleich einzubeziehen, sondern Kriterium der Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht[1] Prinzipiell ist die verbilligte Vermie...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Mietverträge zwischen Ehega... / 4 Steuerliche Folgen bei Nichtanerkennung

Ergibt die Prüfung, dass ein Mietverhältnis zwischen Angehörigen dem Fremdvergleich nicht standhält, so ergeben sich folgende Rechtsfolgen: Das Mietverhältnis wird insgesamt der Besteuerung nicht zugrunde gelegt. Der "Vermieter" erzielt aus dem Mietgegenstand keine Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Etwa vereinnahmte Mieten sind als private Zahlungen im Familienverbun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
VII Gesellschafterwechsel –... / 4 Grunderwerbsteuer

Rz. 679 Aufgrund der Regelungen in § 1 Abs. 2a GrEStG [1] tritt bei Änderungen im Gesellschafterbestand einer Grundbesitz haltenden Personengesellschaft Grunderwerbsteuerpflicht ein, wenn innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren der Gesellschafterbestand derart ausgewechselt wird, dass bei wirtschaftlicher Betrachtung dieser Gesellschafterwechsel als ein auf die Übereignung ein...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Privater und betrieblicher ... / 2.2.1 Werbungskostenabzug

Für den Abzug dieser Telekommunikationsaufwendungen als Werbungskosten genügt es, wenn der Arbeitnehmer den Anteil der beruflich veranlassten Aufwendungen an den Gesamtaufwendungen für einen repräsentativen Zeitraum von 3 Monaten im Einzelnen nachweist. Der für diesen Zeitraum ermittelte berufliche Anteil der Aufwendungen kann dann für den gesamten Veranlagungszeitraum zugru...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Privater und betrieblicher ... / 2 Privater Telefon- und Internetanschluss

Soweit ein privater Telefonanschluss (einschließlich Auto- oder Mobiltelefon) betrieblich oder beruflich genutzt wird, sind die Grundgebühren, die Gesprächsgebühren und die laufenden Kosten der Anlage als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehbar. Gleiches gilt für die betriebliche oder berufliche Nutzung eines privaten Internetanschlusses und sonstiger Online-Verbindun...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Privater und betrieblicher ... / 2.2 Berufliche Mitbenutzung durch den Arbeitnehmer

Aufwendungen des Arbeitnehmers für die beruflich veranlasste Nutzung des Telefonanschlusses in dessen Wohnung, des eigenen Mobil- oder Autotelefons, des eigenen Internetzugangs und sonstiger Online-Verbindungen sind als Werbungskosten abziehbar. 2.2.1 Werbungskostenabzug Für den Abzug dieser Telekommunikationsaufwendungen als Werbungskosten genügt es, wenn der Arbeitnehmer den...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Privater und betrieblicher ... / 3 Lohnsteuer-Pauschalierung bei Erstattung von Internetaufwendungen

Arbeitgebern, die ihren Arbeitnehmern Datenverarbeitungsgeräte, das entsprechende Zubehör und einen Internetzugang nicht nur zur Nutzung überlassen, sondern aus betrieblichen Gründen unentgeltlich oder verbilligt übereignen wollen, wird durch § 40 Abs. 2 Nr. 5 EStG die Möglichkeit eröffnet, die für diesen steuerpflichtigen Vorgang anfallende Lohnsteuer pauschal mit 25 % zu e...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Telekommunikationsleistungen / Zusammenfassung

Begriff Alle Aufwendungen, die mit der Einrichtung und dem Unterhalt eines betrieblich oder beruflich genutzten Telefonanschlusses, Auto- und Mobiltelefons oder Internetzugangs im Zusammenhang stehen, sind Betriebsausgaben oder Werbungskosten. Dazu zählen im Einzelnen die Anschlussgebühren, die Einrichtungs- und Installationskosten, die Anschaffungskosten bzw. Miet- oder Lea...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Privater und betrieblicher ... / 2.2.2 Auslagenersatz durch den Arbeitgeber

Durch den Auslagenersatz werden solche Aufwendungen des Arbeitnehmers abgegolten, die dieser in der Vergangenheit für den Arbeitgeber ausgegeben hat. Dabei müssen die Zwecke des Arbeitgebers im Vordergrund stehen. Besteht auch ein eigenes Interesse des Arbeitnehmers an den Aufwendungen, handelt es sich nicht um steuerfreien Auslagenersatz. Vom Auslagenersatz zu unterscheiden...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Privater und betrieblicher ... / 4 Auswärtstätigkeit

Kosten für Telefongespräche, die während einer beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit von mindestens 1 Woche Dauer anfallen, können Werbungskosten sein.[1] Entsprechendes gilt für ein Ferngespräch, das im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung anstelle einer Familienheimfahrt mit Angehörigen geführt wird, die zum eigenen Hausstand des Arbeitnehmers gehören.[2]mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Privater und betrieblicher ... / Zusammenfassung

Überblick Alle Aufwendungen, die mit der Einrichtung und dem Unterhalt eines betrieblich oder beruflich genutzten Telefonanschlusses, Auto- und Mobiltelefons oder Internetzugangs im Zusammenhang stehen, sind Betriebsausgaben oder Werbungskosten. Dazu zählen im Einzelnen die Anschlussgebühren, die Einrichtungs- und Installationskosten, die Anschaffungskosten bzw. Miet- oder L...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Billigkeitserlass nach § 34c Abs. 5 EStG bis zur Festsetzungsverjährung

Leitsatz Der Antrag auf Steuererlass nach § 34c Abs. 5 EStG i.V.m. den Regelungen des Auslandstätigkeitserlasses (BMF-Schreiben vom 31.10.1983, BStBl I 1983, 470) wird zeitlich durch die Festsetzungsverjährung und nicht bereits durch die Bestandskraft der Steuerfestsetzung begrenzt. Normenkette § 34c Abs. 5 EStG Sachverhalt Der Kläger erzielte als Fluggerätemechaniker Einkünft...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Kein Abzug von Aufwendungen für ein Erststudium als Betriebsausgaben

Leitsatz 1. § 4 Abs. 9 EStG i.d.F. des BeitrRLUmsG erfasst Aufwendungen für ein Erststudium, das eine Erstausbildung vermittelt, auch dann, wenn das Studium objektiv und subjektiv der Förderung einer konkreten späteren Erwerbstätigkeit dient. 2. § 4 Abs. 9 EStG i.d.F. des BeitrRLUmsG ist im Hinblick auf die übertragbaren Ausführungen zu § 9 Abs. 6 EStG i.d.F. des BeitrRLUmsG ...mehr