Fachbeiträge & Kommentare zu Wertpapier

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.1 Grundsachverhalte

Rz. 92 Die ergänzenden Vorschriften für KapG und KapCoGes brauchen von einem TU in der Rechtsform einer KapG, das in einen Konzernabschluss eines MU mit Sitz innerhalb eines Mitgliedstaats der EU oder eines anderen Vertragsstaats des Abkommens über den EWR einbezogen ist, unter bestimmten Voraussetzungen nicht beachtet zu werden. Damit besteht eine umfangreiche Erleichterung...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 8 CSRD-Umsetzungsgesetz: Änderungen

Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes .[1] Rz. 158 Die Umsetzung der CSRD führt zu zwei Änderungen im § 264 HGB. Zum einen wird der Abs. 2 Satz 3 aufgehoben. Der sog. Bilanzeid (Rz 88) wird künftig inhaltlich fast unverändert im § 289h HGB-E geregelt. Demnach haben die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs einer Kapit...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4 Rechtsformspezifische Vorschriften

Rz. 78 Neben den Vorschriften im HGB sind im Konzernabschluss nach § 298 Abs. 1 HGB auch die für die Rechtsform und den Geschäftszweig der in den Konzernabschluss einbezogenen Unt mit Sitz im Geltungsbereich des HGB – also inländischen KonzernUnt – geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit die Eigenart des Konzernabschlusses keine Abweichung bedingt. Sofern insb...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.4 Exkurs: Unterjährige Berichterstattungspflichten

Rz. 13 Halbjahresfinanzberichte sind von Unt, die als Inlandsemittent Aktien oder Schuldtitel i. S. d. § 2 Abs. 1 WpHG begeben haben, sechs Monate nach dem Gj-Ende zu erstellen und dann innerhalb von drei weiteren Monaten nach Ablauf des Berichtszeitraums der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Der DCGK (2022) fordert unter Empfehlung F.2 widerlegbar, die Offenlegung un...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.5.3 Ermittlung des Geschäfts- oder Firmenwerts

Rz. 95 Der Geschäfts- oder Firmenwert (GoF) wird als Differenzgröße zwischen dem Betrag, den der Erwerber eines Unt aufwendet, und der Summe der Zeitwerte aller vorhandenen VG abzgl. der Schulden sowie ggf. Rechnungsabgrenzungsposten ermittelt.mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.1.4 Exemplarische Einzelsachverhalte

Rz. 74 Bei der Bewertung von Lagerbeständen zum Abschlussstichtag können wenige Wochen später durchgeführte Abverkaufsaktionen wertaufhellend sein.[1] Rz. 75 Verfall von Marktpreisen für Rohstoffe oder Kursen von Wertpapieren nach dem Abschlussstichtag gelten grds. als wertbegründende Ereignisse. Eine Ausnahme kann nur vorliegen, wenn die Werte am Abschlussstichtag auf wenig ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.2 Einfrierungsmethode versus Durchbuchungsmethode

Rz. 56 § 254 HGB regelt nicht, wie sich die Nichtanwendung der §§ 249 Abs. 1, 252 Abs. 1 Nr. 3 und 4, 253 Abs. 1 Satz 1 und 256a HGB bilanziell auswirkt, soweit sich die gegenläufigen Wert- oder Zahlungsstromänderungen aus dem abgesicherten Risiko ausgleichen. Nach der Regierungsbegründung steht es den Unt frei, den wirksamen Teil der Bewertungseinheit entweder nach der Einf...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Übernahmerelevante Angaben

Rz. 3 Durch die Übernahmerichtlinie von 2006 sind börsennotierte KapG verpflichtet, übernahmespezifische Angaben im Lagebericht aufzunehmen. Die Transformation von Art. 10 der Übernahmerichtlinie erfolgte in Deutschland durch das ÜbernRLUG,[1] mit dem ein neuer Abs. 4 in § 289 HGB a. F. eingefügt wurde, wonach im Lagebericht zahlreiche Angaben zur Kapitalstruktur und zu mögl...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.13 Zinsen und ähnliche Aufwendungen, davon an verbundenen Unternehmen (Abs. 2 Nr. 13)

Rz. 173 Unter diesem Posten (§ 275 Abs. 2 Nr. 13 HGB) sind die im Zusammenhang mit den Fremdkapitalverpflichtungen der Unt stehenden Aufwendungen auszuweisen, unabhängig davon, ob diese Zinsen und zinsähnlichen Aufwendungen einmalig oder regelmäßig anfallen.[1] Der Ausweis ist auf Bruttobasis vorzunehmen, sodass eine Saldierung mit den Zinserträgen nicht erlaubt ist (§ 246 A...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.1 Prüfungsrecht (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 14 Die Vorschrift gibt dem Abschlussprüfer das Recht zur Prüfung der Bücher und Schriften der zu prüfenden Ges. sowie der VG und Schulden. Da § 317 Abs. 1 HGB den Abschlussprüfer verpflichtet, den Jahresabschluss nicht nur auf formale, sondern auch auf materielle Richtigkeit zu prüfen (§ 317 Rz 28), müssen ihm neben den prüfungspflichtigen Unterlagen selbst (Jahresabschl...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.2.1.3 Voraussichtlich dauernde Wertminderung

Rz. 230 Nach § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB sind außerplanmäßige Abschreibungen vorzunehmen, wenn der Wert von VG des AV voraussichtlich dauernd gemindert ist. Wann eine Wertminderung als voraussichtlich dauernd gilt, ist in Praxis und Literatur umfassend diskutiert worden. Die Grenzziehung erfolgt überwiegend anhand sehr pragmatischer Ansätze. Rz. 231 Der Unterscheidung zwischen vo...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.2 Berichterstattung über Finanzinstrumente (Abs. 2 Satz 1 Nr. 1a und b)

Rz. 83 Abs. 2 Nr. 1a und b der Vorschrift gehen zurück auf das BilReG, das die Vorschriften des Art. 46 Abs. 2f der Bilanzrichtlinie i. d. F. d. Fair-Value-RL bez. der Risikoberichterstattung über Finanzinstrumente in deutsches Recht transformierte. Zweck der neuen Nr. 1a und b war es, den Informationsgehalt von Lageberichten und die Vergleichbarkeit zu verbessern. Rz. 84 Abs...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.5.1 Anleihen, davon konvertibel (Abs. 3 C. 1.)

Rz. 148 Anleihen sind definiert als Verbindlichkeiten, die langfristig sind und an öffentlichen Kapitalmärkten im In- oder Ausland aufgenommen und i. d. R. verbrieft wurden.[1] Sie sind reine Gläubigerpapiere. Unter diesen Posten fallen u. a.: Schuldverschreibungen: verbriefte Anleihen; Wandelschuldverschreibungen: Schuldverschreibungen mit Umtauschrecht, auch konvertibel gena...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.1.1 Börsen- oder Marktpreis

Rz. 283 Unter dem Börsenpreis ist der Kurs zu verstehen, der an einer amtlich anerkannten Börse am Abschlussstichtag festgestellt wird.[1] Auch im Freiverkehr[2] sowie an ausländischen Börsen festgestellte Kurse sind unter diesen Begriff zu fassen.[3] Börsenpreise lassen sich am ehesten für Wertpapiere ermitteln. Verschiedentlich existieren auch Börsen für commodities (Rohst...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Anwendungsbereich

Rz. 9 Entsprechend den unionsrechtlichen Vorgaben bezieht sich die Verpflichtung zur Abgabe der Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 1 Satz 1 HGB nur auf börsennotierte AG und solche AG, die ausschl. andere Wertpapiere (etwa Schuldverschreibungen) zum Handel am organisierten Markt i. S. d. § 2 Abs. 11 WpHG ausgegeben haben und deren Aktien mit Wissen[1] der Ges...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.1 Überblick und Normzweck

Rz. 16 Vor dem Hintergrund der zunehmenden Bedeutung von Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen (ESG) haben sich in der jüngsten Vergangenheit die regulatorischen Anforderungen sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene erheblich weiterentwickelt. So wurde die im Zusammenhang mit dem European Grean Deal stehende CSRD am 16.12.2022 im Amtsblatt der EU veröffentlicht...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.3 Abweichungen zwischen Handelsbilanz und Steuerbilanz

Rz. 133 Nach § 248 Abs. 2 HGB aktivierte selbst geschaffene immaterielle VG des Anlagevermögens unterliegen in der Steuerbilanz einem Aktivierungsverbot gem. § 5 Abs. 2 EStG, da das Steuerrecht eine Aktivierung nur bei entgeltlichem Erwerb erlaubt. Rz. 134 Für den derivativen Geschäfts- oder Firmenwert besteht handels- und steuerrechtlich zwar eine Ansatzpflicht. Unterschiede...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.18 Angaben zu Sondervermögen (Abs. 1 Nr. 18)

Rz. 113 Ferner sind Angaben notwendig für Sondervermögen i. S. d. § 1 Abs. 10 KAGB oder Anlageaktien an Investment-AG mit veränderlichem Kapital i. S. d. §§ 108–123 KAGB oder vergleichbaren EU-Investmentvermögen oder vergleichbaren ausländischen Investmentvermögens. Der Verweis auf das aufgehobene InvG wurde deshalb noch nicht gestrichen, da noch eine Übergangsfrist für dess...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.4.1 Abschreibungen unter den Niederstwert gem. § 253 Abs. 3 Satz 3 HGB i. d. F. vor BilMoG

Rz. 88 § 253 Abs. 3 Satz 3 HGB i. d. F. vor BilMoG gestattete Abschreibungen nach Maßgabe vernünftiger kaufmännischer Beurteilung auf einen niedrigeren Wert wegen künftiger Wertschwankungen. Unter Wertschwankungen waren in diesem Kontext Wertminderungen zu verstehen. Beschränkt waren derartige Abschreibungen auf das Mengengerüst des UV und kamen daher primär in Bezug auf Vor...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3 Aufstellungspflicht und Aufstellungszeitraum

Rz. 26 Einen Konzernabschluss und Konzernlagebericht haben MU mit Sitz im Inland aufzustellen, soweit mind. ein TU vorliegt und keine der Befreiungstatbestände der §§ 291–293 HGB erfüllt sind sowie kein Einbeziehungswahlrecht nach § 296 HGB für alle TU genutzt wird. Der Aufstellungszeitraum beträgt nach § 290 Abs. 1 Satz 1 HGB fünf Monate, wobei diese Frist für kapitalmarkto...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.6 Kommissionsgeschäfte

Rz. 59 Ein Kommissionsgeschäft ist dadurch gekennzeichnet, dass es ein Kommissionär gewerbsmäßig übernimmt, Waren oder Wertpapiere für Rechnung eines anderen, des Kommittenten, in eigenem Namen zu kaufen oder zu verkaufen (§ 383 HGB). Vom Kommissionär in Kommission genommene Waren dürfen von diesem nicht aktiviert werden, da er zu keinem Zeitpunkt wirtschaftlicher Eigentümer...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.6 Sonstige Informationen

Rz. 49 Sonstige Informationen sind im Geschäftsbericht eines Unt enthaltene Finanzinformationen oder nichtfinanzielle Informationen außerhalb des geprüften Abschlusses und der geprüften Lageberichtsangaben.[1] Bei sonstigen Informationen handelt es sich um nicht vom Abschlussprüfer geprüfte Informationen, auf die sich entsprechend die Prüfungsurteile im Bestätigungsvermerk n...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Vollkonsolidierungsgebot (Abs. 1)

Rz. 8 Für den Vollkonsolidierungskreis, d. h. den KonsKreis i. e. S., schreibt § 294 Abs. 1 HGB vor, dass das MU und grds. alle unmittelbaren und mittelbaren TU ohne Rücksicht auf deren Sitz und deren Rechtsform in den Konzernabschluss einzubeziehen sind, sofern nicht ein Konsolidierungswahlrecht aufgrund der in § 296 HGB genannten Kriterien in Anspruch genommen wird. Damit ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Anwendungsfälle der Schuldenkonsolidierung

Rz. 8 Die SchuldenKons erschöpft sich nicht in der Aufrechnung konzerninterner Forderungen und Verbindlichkeiten. Gegenstand dieser Konsolidierungsmaßnahme sind vielmehr alle Bilanzposten des Summenabschlusses sowie Angabepflichten, die das Ergebnis von Schuldverhältnissen zwischen den in den Konzernabschluss einbezogenen Unt sind. Sprachlich genauer geht es damit bei der Sc...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2 Inventurverfahren

Rz. 18 § 240 HGB schreibt kein bestimmtes Inventurverfahren vor. Das Gesetz geht jedoch vom Normalfall einer körperlichen Bestandsaufnahme aus. Darunter versteht man die Inaugenscheinnahme der Bestände, also deren Zählen, Messen und Wiegen. Bei der körperlichen Bestandsaufnahme erfasst der Kfm. sämtliche vorhandenen VG und Schulden in Inventurlisten und verzeichnet dort Meng...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.5 Risiken- und Chancentragung (Zweckgesellschaften) (Abs. 2 Nr. 4)

Rz. 46 Erklärtes Ziel der Änderung des § 290 HGB durch das BilMoG war es, die Einbeziehungspflicht auf ZweckGes. auszuweiten. ZweckGes. sind Unt, die im Interesse eines MU oder TU (sog. Sponsor) tätig sind. Sie werden gegründet, um ein enges und genau definiertes Ziel zu erreichen und können die Rechtsform einer KapG, eines Treuhandfonds (unselbstständiges Sondervermögen), e...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.1 Aufbewahrungsfristen (Abs. 4)

Rz. 27 Die handelsrechtliche Aufbewahrungsfrist beträgt zehn oder sechs Jahre. Die Aufbewahrungsfrist von zehn Jahren gilt für Handelsbücher, Inventare, Eröffnungsbilanzen, Jahresabschlüsse, Lageberichte, Konzernabschlüsse, Konzernlageberichte, Einzelabschlüsse nach § 325 Abs. 2a HGB, Arbeitsanweisungen und sonstige Organisationsunterlagen, Buchungsbelege. Die Aufbewahrungsfrist von s...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.4 Sanktionen

Rz. 100 Nicht ordnungsgemäß erstellte Konzernlageberichte sowie unrichtige Angaben im Konzernlagebericht unterliegen denselben Sanktionen wie Verstöße beim Konzernabschluss. Sie können einen Straftatbestand nach § 331 Nr. 2 HGB (§ 331 Rz 51 ff.) oder eine Ordnungswidrigkeit nach § 334 Abs. 1 Nr. 4 HGB (§ 334 Rz 23) erfüllen. Straftatbestände werden mit einer Freiheitsstraße ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.2 Normenzusammenhang und Zweck

Rz. 4 § 247 HGB gehört zum Bereich der Ansatzvorschriften. Die Vorschrift ergänzt das in § 246 Abs. 1 HGB enthaltene Vollständigkeitsgebot hinsichtlich des Ausweises der Aktiva und Passiva.[1] § 248 HGB begrenzt das grundsätzliche Ansatzgebot des § 246 Abs. 1 HGB, indem für selbst geschaffene immaterielle VG des AV ein Aktivierungswahlrecht, für bestimmte selbst geschaffene ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.2 Gewährleistungen für eigene Leistungen

Rz. 25 Gewährleistungen für eigene Leistungen des Kfm. können unselbstständige Garantien sein, z. B. Zusicherungen bestimmter Eigenschaften des Gegenstands von Lieferungen oder Leistungen. Es handelt sich hierbei um unselbstständige Elemente eines Kauf-, Werk-, Dienst- oder sonstigen Vertrags, die aber nur vermerkpflichtig sind, wenn die gewährte Garantie über gewöhnliche Ge...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1 Abgrenzung Anlagevermögen und Umlaufvermögen

Rz. 17 Der durch die Vorschrift bewirkten Abgrenzung zwischen Anlagevermögen (AV) und Umlaufvermögen (UV) kommt nicht nur Ausweischarakter zu. Vielmehr hat die Zuordnung zum AV bzw. UV Auswirkungen auf die Bewertung. Für AV gilt das sog. gemilderte Niederstwertprinzip (§ 253 Abs. 3 Satz 3 HGB), für UV entsprechend das strenge Niederstwertprinzip (§ 253 Abs. 4 HGB; § 253 Rz 2...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.5 Prüfung des befreienden Konzernabschlusses (Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. Abs. 3)

Rz. 14 Nach § 292 Abs. 1 Nr. 3 HGB wird für die befreiende Wirkung lediglich die Prüfung des befreienden Konzernabschlusses und nicht des Konzernlageberichts (sic!) durch einen zugelassenen Abschlussprüfer oder eine oder mehrere zugelassene Prüfungsgesellschaften verlangt.[1] Die Prüfung hat nach Maßgabe der einzelstaatlichen Regelungen zu erfolgen, denen das aufzustellende ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.2 Anwendungsbereich

Rz. 3 Da sich die Vorschrift des § 271 HGB im 2. Abschnitt des Dritten Buches des HGB eingliedert, ist der Anwenderkreis zunächst auf KapG und haftungsbeschränkte PersG i. S. d. § 264a HGB beschränkt. Allerdings enthält auch das Publizitätsgesetz (PublG) in § 5 Abs. 1 HGB einen Verweis auf den Begriff der Beteiligung und des verbundenen Unt nach § 271 HGB. Insoweit ist eine ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.2 Umrechnung bei der Folgebewertung

Rz. 18 § 256a HGB regelt nur die Umrechnung auf fremde Währung lautender VG und Verbindlichkeiten in der Zeit nach ihrer erstmaligen Erfassung. Die Vorschrift unterscheidet zwei Fälle: Beträgt die Restlaufzeit der Fremdwährungsposten mehr als ein Jahr, steht ihre Umrechnung unter dem Vorbehalt der allgemeinen Bewertungsgrundsätze, namentlich des Anschaffungswertprinzips (§ 2...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.3 Geeignete Sicherungsinstrumente

Rz. 19 Als Sicherungsinstrumente i. S. d. § 254 HGB qualifizieren sich nur Finanzinstrumente. In Betracht kommen originäre und derivative Finanzinstrumente. Originäre Finanzinstrumente sind solche, die keinen derivativen Charakter aufweisen. Zu ihnen rechnen Forderungen, Verbindlichkeiten, Bankguthaben und Wertpapiere. Ausgeschlossen sind erhaltene und geleistete Anzahlungen...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / e) USt-Freiheit der Umsätze aus der Verwaltung von Hedgefonds

Streitig ist, ob – im Streitjahr 2018 – Umsätze der A-GmbH aus der Verwaltung von Investmentvermögen nach § 4 Nr. 8 Buch. h UStG befreit sind. Für die Umsätze aus der Verwaltung von Hedgefonds i.S.d. § 283 KAGB besteht (bis einschließlich 2023) keine Steuerbefreiung gem. § 4 Nr. 8 Buchst. h UStG, da diese Investmentfonds (Spezial-AIF i.S.d. § 1 Abs. 6 KAGB) aufgrund ihres Kle...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Sparer-Pauschbetrag / 5 Sparer-Pauschbetrag nutzen

Wegen des Sparer-Pauschbetrags ist es oft lukrativ, durch Änderung des Sachverhalts Kapitalvermögen zu bilden und danach Kapitalerträge bis zur Höhe dieses Pauschbetrags zu erzielen, selbst wenn das an anderer Stelle eine Kreditaufnahme nötig macht. Voraussetzung ist allerdings, dass die gezahlten Schuldzinsen als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden können....mehr

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Anmeldung und Abführung von... / 4. Personen, die zum Steuerabzug verpflichtet sind

Der Kapitalertragsteuerabzug ist nach § 44 Abs. 1 Satz 3 EStG entweder durch den Schuldner der Kapitalerträge, durch die den Verkaufsauftrag ausführende Stelle oder durch die die Kapitalerträge auszahlende Stelle für Rechnung des Gläubigers der Kapitalerträge vorzunehmen. Der Kapitalertragsteuerabzug hat unter Beachtung der im Bundessteuerblatt veröffentlichten Auslegungsvorschr...mehr

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Anmeldung und Abführung von... / c) Unbare Kapitalerträge (u.a. Sachleistungen und Vorabpauschalen)

Reicht der in Geld geleistete Kapitalertrag nicht zur Deckung der Kapitalertragsteuer aus, hat der Gläubiger der Kapitalerträge dem Steuerabzugsverpflichteten den Fehlbetrag zur Verfügung zu stellen (§ 44 Abs. 1 Satz 7 EStG). Die Kapitalertragsteuer ist dabei stets in Geld zu leisten. Bis einschl. 2024 gilt hierbei noch folgende Regelung: Kommt der Gläubiger der Kapitalerträ...mehr

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Beratungsbefugnis der Lohns... / 5.3 Einkunftsarten, die der Höhe nach zu beurteilen sind

In einer 3. Stufe beschäftigt sich die Befugnisnorm mit begrenzt unschädlichen anderen Einkunftsarten, die nur dann schädlich werden, wenn die jährlichen Einnahmen daraus insgesamt die Höhe von 18.000 EUR bzw. 36.000 EUR bei Zusammenveranlagung übersteigen.[1] Es handelt sich dabei um die folgenden Überschusseinkunftsarten: Einkünfte aus Kapitalvermögen [2], Einkünfte aus Vermi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Zinsen aus verbrieften oder registrierten Kapitalforderungen (sog a-Fälle, § 43 Abs 1 S 1 Nr 7 Buchst a EStG)

Rn. 130 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Zur besonderen Qualifikation der Kapitalforderung führt einmal die Eintragung in ein (inländisches) öffentliches Schuldbuch – Bundes- oder ein Landesschuldbuch – oder ein ausländisches Register. Hier wird meist keine in einem Wertpapier verkörperte Forderung, sondern ein Wertrecht vorliegen. Beispiele: Inländische und ausländische Anleihe als...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Kapitalerträge aus Aktien und Genussscheinen in Sammel- oder Sonderverwahrung (§ 43 Abs 1 S 1 Nr 1a EStG)

Rn. 70 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Diese Neuregelung verlagert im Falle der Sammelverwahrung oder Sonderverwahrung von Aktien und Genussscheinen nach den §§ 2 und 5 DepotG die Abzugsverpflichtung von den Emittenten auf die Depotbanken. Sie dient ferner dazu, die Möglichkeit einer doppelten Bescheinigung anrechenbarer KapSt auszuschließen. Der Gesetzgeber hat – wohl nicht zu U...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Ertragsteuerliche Behandlung im Privatvermögen

a) Kauf und Verkauf von Kryptowährungen Rz. 1857 [Autor/Stand] Bei Erträgen aus Kryptowährungen im Privatvermögen handelt es sich – mangels Fremdwährungscharakter, s. Rz. 1853.2 – nicht um Einkünfte aus Kapitalvermögen nach § 20 Abs. 1 EStG.[2] Sofern die Voraussetzungen des § 22 Nr. 2 i.V.m. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG erfüllt sind, liegt ein privates Veräußerungsgeschäft ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / aa) Bedeutung der Kapitalverkehrsfreiheit

Rz. 180 [Autor/Stand] Bedeutung der Kapitalverkehrsfreiheit in Drittstaaten-Fällen. Die praktische Bedeutung der Wegzugsbesteuerung im Verhältnis zu Drittstaaten (z.B. USA, Großbritannien) ist nicht zu unterschätzen. Das bisher sehr strenge Besteuerungsregime in Drittstaatenkonstellationen[2] ist zwar durch die Verlängerung des Zahlungszeitraums (§ 6 Abs. 4) und die (zeitlic...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Grundsätzliches

Tz. 49 Stand: EL 54 – ET: 10/2024 Für die Folgebewertung muss zunächst zwischen monetären und nicht monetären Posten differenziert werden (zu den Begriffen vgl. Tz. 17). Zu den monetären Posten gehören grundsätzlich Forderungen und sonstige Vermögenswerte, flüssige Mittel, Rückstellungen und Verbindlichkeiten. Allerdings müssen Forderungen und sonstige Vermögenswerte sowie Rüc...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Konto errichten, Buchungen vornehmen lassen usw.

Rz. 579 [Autor/Stand] Unter Konto ist nicht notwendig ein Bankkonto zu verstehen. Ein Konto wird errichtet, wenn jemand zu einer anderen natürlichen oder juristischen Person in eine laufende Geschäftsverbindung tritt, die von dieser Person buch- und rechnungsmäßig in ihrem jeweiligen Stand festgehalten wird, indem Zu- und Abgänge in der Rechnungsführung erfasst werden[2]. Di...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
K / 2 Klageerzwingungsverfahren, Begriff des Verletzten [Rdn 2865]

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Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / U. Depotübertrag (§ 43 Abs 1 S 4–6 EStG)

Rn. 225 Stand: EL 147 – ET: Um einen lückenlosen Steuerabzug sicherzustellen, stuft § 43 Abs 1 S 4 EStG die Übertragung eines von einer inländischen auszahlenden Stelle verwahrten oder verwalteten WG iSd § 20 Abs 2 EStG auf einen anderen Gläubiger für KapSt-Zwecke als Veräußerung des WG ein. Nach dem Wortlaut werden alle iRd Veräußerungstatbestände nach § 20 Abs 2 EStG aufgef...mehr