Fachbeiträge & Kommentare zu Wirtschaftsgut

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Ansatz der übergehenden Wirtschaftsgüter in der steuerlichen Übertragungsbilanz

Ausgewählte Literaturhinweise: Desens, gW bei Umwandlungen, GmbHR 2007, 1202; Dörfler/Wittkowski, Zwischenwertansatz als Instrument zur Verlustnutzung bei Verschmelzungen von Kö, GmbHR 2007, 352; Volckens/Gebert, Verschmelzung von Kap-Ges – Durchbrechung des Maßgeblichkeitsgrundsatzes bei immateriellen WG, IStR 2007, 764; Trossen, Aufgabe der Maßgeblichkeit bei Umwandlungsvorgän...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.4.2.3 Sofortiger Abzug oder Untergang der Wertaufstockung bei ausgeschiedenen Wirtschaftsgütern

9.4.2.3.1 Grundsätze der Verwertung von Aufstockungsbeträgen bei nicht mehr vorhandenem Betriebsvermögen Tz. 214 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Sind iRd Sacheinlage gem § 20 Abs 1 UmwStG eingebrachte WG zum für die Beurteilung der Werterhöhung maßgebenden Zeitpunkt (s Tz 226) nicht mehr im BV der Übernehmerin vorhanden, kann eine Aufstockung der Bw bei der Übernehmerin nicht mehr...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.5 Abschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter

Tz. 87 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Die stillen Reserven von WG, deren AK oder HK voll abgeschrieben worden sind und nur noch mit einem "Erinnerungswert" bilanziert werden, sind im Fall der Einbringung zum Zwischenwert anteilig auszuweisen. Handelt es sich um abnutzbare bewegliche WG des AV und beträgt der Aufstockungsbetrag nicht mehr als 800 EUR (vor dem 01.01.2018: 410 EUR)...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.4.2.2 Zuteilung der Werterhöhung zu den Wirtschaftsgütern

Tz. 212 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Der Erhöhungsbetrag iSd § 23 Abs 2 S 1 UmwStG ist WG bezogen anzusetzen; dh der Erhöhungsbetrag ist als Bw-Aufstockung der WG (nur) in der St-Bil der übernehmenden Gesellschaft zu verstehen (oder in einer positiven Ergänzungs-Bil der Beteiligungs-Pers-Ges im Fall der Einbringung eines MU-Anteils, s Tz 225; ebenso die hA s Nitzschke, in Blüm...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5 Selbst geschaffene immaterielle Wirtschaftsgüter (insbesondere: Firmenwert/Geschäftswert)

Tz. 102 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Im Fall der Einbringung eines (Teil-)Betriebs (s §§ 20 Abs 1, 25 UmwStG) geht ein der betrieblichen Sachgesamtheit anhaftender (vom Einbringenden) selbst geschaffener (originärer) Geschäfts-, Firmen- oder Praxiswert auf die übernehmende Gesellschaft über. Zur Frage, wie im Fall der Aufstockung zum Zwischenwert ein bestehender originärer Ges...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.5 Abschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter/Sammelposten (§ 6 Abs 2 und 2a EStG)

Tz. 125 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Die von der übernehmenden Gesellschaft erworbenen WG gelten als am stlichen Übertragungsstichtag angeschafft (s Tz 120). Infolge dieser Anschaffungsfiktion liegt ein vollentgeltlicher Erwerb vor; die Übernehmerin tritt nicht die Rechtsnachfolge des Einbringenden an. Folglich kann (Wahlrecht) die Übernehmerin die Bewertungsfreiheit des § 6 A...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.3 Degressive Abschreibung beweglicher Wirtschaftsgüter (§ 23 Abs 3 S 1 Nr 2 UmwStG)

Tz. 95 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Hat der Einbringende bewegliche WG des AV nach § 7 Abs 2 EStG aF/nF degressiv abgeschrieben (fallende Jahresbeträge), ist die übernehmende Gesellschaft an diese Abschr-Methode gebunden (stliche Rechtsnachfolge, s Tz 90). Die Übernehmerin kann als stliche Rechtsnachfolgerin zur linearen AfA gem § 7 Abs 3 S 1 EStG aF/nF wechseln (s Tz 90), da d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2 Bisher nicht bilanzierte Wirtschaftsgüter, für die ein steuerliches Aktivierungs- bzw Passivierungsverbot besteht

Tz. 22 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Str ist, ob für die stliche Übertragungsbil die normalen Bilanzierungsregeln mit der Folge gelten, dass bilanzstliche Aktivierungs- und Passivierungsverbote auch in dieser Bil zu beachten sind. Das gilt insbes für § 6a Abs 1 und 2 EStG sowie § 5 Abs 4 bis 4b EStG (Pensionsrückstellung, Rückstellung für Dienstjubiläen, Rückstellung für drohen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.6.1 Gewährung "anderer Wirtschaftsgüter" bis 2014 (§ 21 Abs 1 S 3 UmwStG aF)

Tz. 51 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Eine ges Einschränkung des Bewertungswahlrechts der Übernehmerin für den Ansatz der erworbenen Beteiligung kann sich im Fall der Gewährung von Zusatzleistungen ("andere WG", s § 21 Abs 1 S 3 UmwStG aF) ergeben. Zusätzliche Leistungen an den Einbringenden (dh eine neben der Ausgabe von neuen Anteilen an der Übernehmerin weitere Gewährung von s...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3 Abschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter/Sammelposten (§ 6 Abs 2 und Abs 2a EStG)

Tz. 55 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Die übernehmende Gesellschaft kann von der Bewertungsfreiheit des § 6 Abs 2 EStG aF/nF für sog geringwertige WG im Fall der Übernahme von selbständig nutzbaren beweglichen WG des AV mit einem (Rest-)Bw zum stlichen Übertragungsstichtag von nicht mehr als 800 EUR (ohne Vorsteuerbetrag; vor dem 01.01.2018: 150 bzw 410 EUR) keinen Gebrauch mach...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.1.3.2 Zurückbehaltung unwesentlicher Wirtschaftsgüter

Tz. 34a Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Die Zurückbehaltung funktional unwes WG ist für die Anwendung der §§ 25 S 1 iVm §§ 20, 21 UmwStG unschädlich (s Tz 33). Dabei spielt keine Rolle, ob dies durch Veräußerung oder Entnahme von WG des Gesamthandsvermögens zeitgleich oder in einem sachlichen und zeitlichen Zusammenhang im Vorfeld der Umwandlung oder Option erfolgt ist. Der dabei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.1.3.3 Zurückbehaltung von funktional wesentlichen Wirtschaftsgütern beim Formwechsel oder der Option

Tz. 34c Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Gesellschaftsvermögen Der Formwechsel einer Pers-Ges in eine Kap-Ges oder Gen ist die identitätswahrende Änderung der Rechtsordnung eines Rechtsträgers nach den Bestimmungen der § 190ff UmwG (s Tz 8). Ausfluss des Identitätsgrundsatzes bei der formwechselnden Umwandlung ist, dass das Vermögen des Rechtsträgers alter und neuer Rechtsform über...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.1.3.4 Formwechsel/Option unter Miteinbringung funktional wesentlicher Wirtschaftsgüter des Sonderbetriebsvermögens

Tz. 35 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Handelsrechtlicher Formwechsel Der Formwechsel einer (mitunternehmerischen) Pers-Ges in eine Kap-Ges/Gen stellt insgesamt eine Sacheinlage gem § 25 S 1 iVm § 20 Abs 1 UmwStG dar, wenn die MU, die über Sonder-BV mit wes Betriebsgrundlagen verfügen, das Sonder-BV im Wege der Einzelrechtsnachfolge (s § 1 Abs 3 Nr 4 UmwStG) zusätzlich zur formwec...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3 Auswirkung des Formwechsels/der Option (§ 1a KStG) auf vorhergehende Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter (§ 6 Abs 5 S 3 EStG) auf die Personengesellschaft

Tz. 75 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Hr-licher Formwechsel (§ 190 UmwG iVm § 25 UmwStG) Erfolgt der Formwechsel einer Pers-Ges innerhalb von sieben Jahren nach der Übertragung von Einzel-WG gem § 6 Abs 5 S 3 EStG zu Bw auf die Pers-Ges, erfüllt die Umwandlung (auch wenn diese unter Bw-Verknüpfung oder Zwischenwertansatz erfolgt) den Tatbestand des § 6 Abs 5 S 6 EStG (Sperrfristv...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Voraussetzungen für das Vorliegen von Betriebsgrundstücken

Rz. 89 [Autor/Stand] Betriebsgrundstück i.S.d. § 99 BewG ist jeder Grundbesitz, der zu einem Gewerbebetrieb gehört, soweit er, losgelöst von seiner Zugehörigkeit zum Gewerbebetrieb, zum Grundvermögen gehören würde oder einen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft bilden würde (§ 99 Abs. 1 BewG). Rz. 90 [Autor/Stand] Zum Begriff des Grundbesitzes vgl. § 19 Abs. 1 BewG in der bi...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Grundbesitz von inländischen Körperschaften und Vermögensmassen

a) Vorbemerkungen und allgemeine Grundsätze Rz. 207 [Autor/Stand] Bei den in § 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 4 BewG genannten Körperschaften und Vermögensmassen zählen alle ihnen gehörenden Wirtschaftsgüter zum Betriebsvermögen. Dabei spielt keine Rolle, ob die genannten Gebilde eine genuin gewerbliche Tätigkeit entfalten oder nicht; denn sie unterhalten ohne Rücksicht auf ihre ...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Bad... / 1. Gesetzestext

Rz. 80 [Autor/Stand] (1) Jede wirtschaftliche Einheit ist für sich zu bewerten. Ihr Wert ist im Ganzen festzustellen. Was als wirtschaftliche Einheit zu gelten hat, ist grundsätzlich nach den Anschauungen des Verkehrs zu entscheiden. Die örtliche Gewohnheit, die tatsächliche Übung, die Zweckbestimmung, die tatsächliche, unabhängige Nutzungsmöglichkeit und die wirtschaftliche...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Betriebsgrundstücke, die den Betrieben der Land- und Forstwirtschaft gleichgestellt sind (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 153 [Autor/Stand] Zur zweiten Gruppe der Betriebsgrundstücke gehört jener Grundbesitz, der, losgelöst von seiner Zugehörigkeit zu dem gewerblichen Betrieb, einen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft bilden würde. Maßgebend ist dabei die tatsächliche Nutzung (vgl. §§ 33 f. BewG in der bis zum 31.12.2024 geltenden Fassung[2], §§ 232 und 234 BewG i.d.F. des GrStRefG v. 26....mehr

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Landesgrundsteuergesetz Bad... / 2. Bestimmung der wirtschaftlichen Einheit (Abs. 1)

Rz. 81 [Autor/Stand] § 25 Abs. 1 LGrStG BW bestimmt den Gegenstand der Bewertung und knüpft damit an § 24 Abs. 1 LGrStG BW an, der die wirtschaftliche Einheit als Bezugsgröße für die Bewertung des Grundbesitzes festlegt. Der Gesetzgeber lehnt sich an den in § 2 BewG verwendeten Begriff an. Das Bewertungsgesetz gibt selbst keine Begriffsbestimmung der wirtschaftlichen Einheit...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.4.2.6 Inländische Abwärtsverschmelzung bei Vorhandensein ausländischer Anteilseigner

Ausgewählte Literaturhinweise: Rasche, Stliche Risiken bei der Abwärtsverschmelzung ("Downstream-Merger"), GmbHR 2010, 1188; Schmitt/Schloßmacher, Downstream-Merger mit ausl AE, DStR 2010, 673; Kessler/Philipp, Stliche Behandlung der Anteile an der übernehmenden Kö iRd Downstream-Merger, DB 2011, 1658; Rödder, Verschmelzung von Kap-Ges auf Kap-Ges, DStR 2011, 1059; Rödder/Schaden...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.4.3.4.1 Grundsätzliches

Tz. 99 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Wenn in § 11 Abs 2 S 1 Nr 3 UmwStG von einer nicht in Gesellschaftsrechten bestehenden Gegenleistung die Rede ist, ist damit der Fall gemeint, dass die AE der Übertragerin, die infolge der Verschmelzung im Austausch Anteile an der Übernehmerin erhalten, zusätzlich zu diesen Anteilen eine bare Zuzahlung oder andere Vermögenswerte erhalten (da...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Stümper/Walter, Praktikerlösung für den Antrag auf Bw-Fortführung in Umwandlungs- und Einbringungsfällen, GmbHR 2008, 1147; Schmitt/Schlossmacher, Das Antragswahlrecht im UmwStG, DB 2010, 522; Koch, St-bilanzielle Antragswahlrechte nach UmwStG – Fallstricke und Praxistipps, BB 2011, 1067; Bünning, St-Bil-rechtliche Regelungen im UmwSt-Erl 2011, BB 2012, 243; Demuth, Beratungspra...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.3.6 Einheitliche Ausübung des Bewertungswahlrechts

Tz. 53 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Nach § 11 Abs 2 S 1 UmwStG kann das Bewertungswahlrecht nur einheitlich für alle übergehenden WG ausgeübt werden (ebenso hierzu s Tz 39). Im Fall des Zwischenwertansatzes sind alle übergehenden WG prozentual gleichmäßig, dh um einen einheitlichen Prozentsatz, aufzustocken, der dem Verhältnis des Aufstockungsbetrags zum Gesamtbetrag der vorha...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Rasche, Stliche Risiken bei der Abwärtsverschmelzung ("Downstream-Merger"), GmbHR 2010, 1188; Schmitt/Schloßmacher, Downstream-Merger mit ausl AE, DStR 2010, 673; Kessler/Philipp, Stliche Behandlung der Anteile an der übernehmenden Kö iRd Downstream-Merger, DB 2011, 1658; Rödder, Verschmelzung von Kap-Ges auf Kap-Ges, DStR 2011, 1059; Rödder/Schaden, Zur Besteuerung des Downstre...mehr

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Vorsteuerberichtigung bei Aufgabe einer von mehreren Tätigkeiten (zu § 15a UStG)

Kommentar Nachdem sich der EuGH und nachfolgend der BFH mit einem speziellen Thema zur Frage der Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG auseinandergesetzt hatten, nimmt nun auch die Finanzverwaltung zu der Frage Stellung, wie sich eine Änderung der Verhältnisse auf die Vorsteuerberichtigung auswirkt, wenn der Unternehmer eine von mehreren (steuerlich unterschiedlich zu beurte...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.4.2.4 Tatsächliche Entstrickung (§ 12 Abs 1 KStG iVm § 4 Abs 1 S 3 EStG)

Tz. 80 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Nach zutr Verw-Auff (s UmwSt-Erl 2011 Rn 11.09 iVm Rn 03.20) ändert eine grenzüberschreitende Verschmelzung für sich grds nicht die abkommensrechtliche Zuordnung von WG zu einer inl oder ausl BetrSt (wegen der Ausnahmen s Tz 76). Zu einer St-Entstrickung hinsichtlich der in den WG ruhenden stillen Reserven kommt es erst in Folge einer der Ve...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.3.3 Führung eines Verzeichnisses iSd § 5 Abs 1 S 3 EStG ist nicht Voraussetzung für die Wahlrechtsausübung

Tz. 50 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Voraussetzung für die Ausübung stlicher Wahlrechte ist nach § 5 Abs 1 S 2 EStG nach Inkrafttreten des BilMoG die Aufnahme der WG, die nicht mit dem hr-lich maßgeblichen Wert in der stlichen Gewinnermittlung ausgewiesen werden, in besondere, lfd zu führende Verzeichnisse. Diese Verzeichnisse sind Bestandteil der Buchführung. Nach dem Schr des ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.3.5 Buchwertfortführung, soweit …

Tz. 52 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Die in § 11 Abs 2 S 1 UmwStG genannten Voraussetzungen für die Bw-Fortführung führen bei anteiligem Nichtvorliegen nicht dazu, dass insges eine Bw-Fortführung nicht möglich ist (s Tz 39). Das UmwStG beschr die Aufdeckung der stillen Reserven auf den Teil des übergehenden BV, für den die ges Voraussetzungen nicht vorliegen. GlA s Rödder (in R...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Grundbesitz von Personengesellschaften und anderen Mitunternehmerschaften

a) Vorbemerkungen Rz. 223 [Autor/Stand] Allgemein zum Umfang des Betriebsvermögens von Personengesellschaften und anderen Mitunternehmerschaften i.S.v. § 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 BewG vgl. § 97 BewG Rz. 1161 ff. Rz. 224– 228 [Autor/Stand] Einstweilen frei. b) Grundbesitz Rz. 229 [Autor/Stand] Nach dem bis zum 31.12.2008 geltenden (durch das Erbschaftsteuerreformgesetz 2009[4] gest...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.4 Gesetzliche Voraussetzungen für den Ansatz des Buchwerts oder eines Zwischenwerts (§ 11 Abs 2 S 1 UmwStG)

2.3.4.1 Erste Voraussetzung: Sicherstellung der Besteuerung mit Körperschaftsteuer bei der übernehmenden Körperschaft (§ 11 Abs 2 S 1 Nr 1 UmwStG) 2.3.4.1.1 Allgemeines Tz. 56 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Nach § 11 Abs 2 S 1 Nr 1 UmwStG ist der Ansatz der übergehenden WG in der stlichen Übertragungsbil mit einem unter dem gW liegenden Wert nur zulässig, soweit sichergestellt ist...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.1 Grundsatz: Ansatz mit dem gemeinen Wert (§ 11 Abs 1 S 1 UmwStG)

2.3.1.1 Allgemeines Tz. 27 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 § 11 Abs 1 UmwStG ist neben insbes § 4 Abs 1 S 3 EStG und § 12 Abs 1 KStG Bestandteil des durch das SEStEG eingeführten Konzepts allgemeiner Entstrickungs- und Verstrickungsvorschriften. § 11 Abs 1 UmwStG schreibt eine Gewinnrealisierung auf der Basis des gW vor. Die Bewertung mit dem gW statt wie früher mit dem Tw zieht s...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.4.1.5 Reicht auch die Sicherstellung der Besteuerung mit Einkommensteuer aus?

Ausgewählte Literaturhinweise: Hageböke/Stangl, Umwandlungen auf OG: Koppelungserklärungen im Zusammenhang mit Billigkeitsregelungen? GmbHR 2011, 744; Rödder, Verschmelzung von Kap-Ges auf Kap-Ges, DStR 2011, 1059. Tz. 62 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Wird eine andere Kap-Ges auf eine OG verschmolzen, deren OT eine natürliche Pers oder eine Pers-Ges (mit natürlichen Pers als MU) i...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.4.3.4.2 Begriff der Gegenleistung

Tz. 102 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Das Ges äußert sich nicht dazu, wofür, an wen und von wem die Gegenleistung gewährt sein muss, um die Aufstockung der Bw in der St-Bil der übertragenden Kö auszulösen. Die Frage nach dem Wofür ist die Frage nach dem Sinn der Regelung. Dem § 11 Abs 2 S 1 Nr 3 UmwStG liegt der Gedanke zugrunde, dass auf Gesellschaftsebene die Bw nicht fortgefü...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Frotscher, Zur Vereinbarkeit der "BetrSt-Bedingung" bei Sitzverlegung und grenzüberschreitender Umwandlung mit den Grundfreiheiten, IStR 2006, 65; Binnewies, Grenzüberschreitende Wirkung des SES tEG, GmbHR-StB 2007, 117; Brähler/Heerdt, St-Neutralität bei grenzüberschreitenden Verschmelzungen unter Beteiligung hybrider Gesellschaften, StuW 2007, 260; Kollmorgen/Feldhaus, Proble...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.4.1 Erste Voraussetzung: Sicherstellung der Besteuerung mit Körperschaftsteuer bei der übernehmenden Körperschaft (§ 11 Abs 2 S 1 Nr 1 UmwStG)

2.3.4.1.1 Allgemeines Tz. 56 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Nach § 11 Abs 2 S 1 Nr 1 UmwStG ist der Ansatz der übergehenden WG in der stlichen Übertragungsbil mit einem unter dem gW liegenden Wert nur zulässig, soweit sichergestellt ist, dass "sie" später bei der übernehmenden Kö der Besteuerung mit KSt unterliegen. Sprachlich richtiger müsste es heißen, dass die aus der Nutzung ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.4.1.2 Sicherstellung der Besteuerung der stillen Reserven

Tz. 58 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Sichergestellt ist die Besteuerung der stillen Reserven grds bei der Verschmelzung einer auf eine andere unbeschr stpfl Kö iSd § 1 Abs 1 Nr 1 KStG. Eine Sicherstellung ist uE auch gegeben, soweit die spätere Aufdeckung der stillen Reserven bei der Übernehmerin zB wegen eines Verlustvortrags oder wegen Anwendung des § 8b KStG nicht zur Festse...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.4.1.4 Steuerbefreiung der übernehmenden Körperschaft

Tz. 61 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Ist die übernehmende Kö zwar unbeschr kstpfl, aber pers von der KSt befreit (insbes § 5 KStG) oder geht das Vermögen auf eine jur Pers d öff Rechts über, ist die spätere Besteuerung grs nicht sichergestellt. In der Übertragungsbil müssen die gW angesetzt werden (s UmwSt-Erl 2011 Rn 11.07). Ein Bw-Ansatz ist in diesen Fällen aber insoweit mög...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Bedeutung der Vorschrift für die Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie für die Grunderwerbsteuer

a) Erbschaft- und Schenkungsteuer Rz. 23 [Autor/Stand] Maßgebend für die Erbschafts- und Schenkungsbesteuerung sind nicht mehr die Einheitswerte des Grundbesitzes, sondern je nachdem, ob das Betriebsgrundstück, losgelöst von seiner Zugehörigkeit zu dem Gewerbebetrieb, zum Grundvermögen gehören würde (§ 99 Abs. 1 Nr. 1 BewG) oder einen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft bil...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.4.3.1 Allgemeines

Tz. 94 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Nach § 11 Abs 2 S 1 Nr 3 UmwStG darf das übergehende BV nur insoweit mit dem Bw angesetzt werden, als eine Gegenleistung nicht gewährt wird oder in Gesellschaftsrechten besteht. Soweit eine nicht in Gesellschaftsrechten bestehende Gegenleistung gewährt wird, kommt es zur zwingenden stlichen Realisierung stiller Reserven (s Tz 101). Im Fall d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.4.2.2 Im UmwStG enthaltene Entstrickungsregelungen als lex specialis zu den allgemeinen Entstrickungsregelungen

Tz. 68 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Wie bereits ausgeführt (s Tz 27, 67), ziehen sich die Regelungen, wonach in Umwandlungsfällen grds der gW anzusetzen ist, wie ein roter Faden durch das UmwStG. Diesen Regelungen ist gemeinsam, dass sie eine St-Entstrickung für den Fall vorschreiben, dass das bisherige dt Besteuerungsrecht an dem von der Umwandlung betroffenen Vermögen verlor...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.1 Allgemeines

Tz. 21 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 § 11 Abs 1 S 1 UmwStG ist – wie der insoweit gleichlautende § 3 Abs 1 S 1 UmwStG – eine eigenständige stliche Ansatz- und Bewertungsvorschrift. In der stlichen Schlussbil sind sämtliche bei der Verschmelzung übergehenden aktiven und passiven WG, einschl nicht entgeltlich erworbener und selbst geschaffener immaterieller WG sowie gewinnmindern...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.4.3.4.5 Fallübersicht Zuzahlungen

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.3.1 Allgemeines

Tz. 38 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Nach § 11 Abs 2 UmwStG können die übergehenden WG auf Antrag bei Vorliegen der dort genannten Voraussetzungen abw von Abs 1 mit dem Bw oder einem Zwischenwert angesetzt werden. Der Bw-Ansatz des übergehenden BV ist bei Inl-Verschmelzungen auch nach Inkrafttreten des SEStEG der Regelfall. In diesem Fall gehen die bei der übertragenden Kö gebi...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.4.1.1 Allgemeines

Tz. 56 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Nach § 11 Abs 2 S 1 Nr 1 UmwStG ist der Ansatz der übergehenden WG in der stlichen Übertragungsbil mit einem unter dem gW liegenden Wert nur zulässig, soweit sichergestellt ist, dass "sie" später bei der übernehmenden Kö der Besteuerung mit KSt unterliegen. Sprachlich richtiger müsste es heißen, dass die aus der Nutzung oder aus der Veräußer...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Absetzungen für Substanzverringerung durch eine KG nach Erwerb eines Kiesvorkommens von ihrem Kommanditisten

Leitsatz 1. Ein zur Inanspruchnahme von Absetzungen für Substanzverringerung berechtigender Anschaffungsvorgang liegt auch dann vor, wenn eine Personengesellschaft einen Bodenschatz entgeltlich von ihrem Gesellschafter erwirbt und das Veräußerungsgeschäft einem Fremdvergleich standhält (Bestätigung des BFH-Urteils vom 04.02.2016 – IV R 46/12, BFHE 253, 95, BStBl II 2016, 607...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Bad... / 2. Bezugsgröße der Bewertung

Rz. 71 [Autor/Stand] Mit § 24 LGrStG BW beginnt der dritte Teil des Landesgrundsteuergesetzes BW. Die Norm bestimmt die Grundsätze der Bewertung des Grundbesitzes und nimmt die Bezüge zu anderen grundlegenden Regelungen des Landesgrundsteuergesetzes BW auf. Zunächst wird die wirtschaftliche Einheit als Bezugsgröße festgelegt. Steuergegenstände sind nach § 3 LGrStG BW das lan...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.4.3 Dritte Voraussetzung: Keine Gegenleistung oder nur in Gesellschaftsrechten (§ 11 Abs 2 S 1 Nr 3 UmwStG)

2.3.4.3.1 Allgemeines Tz. 94 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Nach § 11 Abs 2 S 1 Nr 3 UmwStG darf das übergehende BV nur insoweit mit dem Bw angesetzt werden, als eine Gegenleistung nicht gewährt wird oder in Gesellschaftsrechten besteht. Soweit eine nicht in Gesellschaftsrechten bestehende Gegenleistung gewährt wird, kommt es zur zwingenden stlichen Realisierung stiller Reserven ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.4.2.1 Allgemeines zur Steuerentstrickung

Tz. 66 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Nachdem der BFH (s Urt des BFH v 17.07.2008, BStBl II 2009, 464; weiter s Urt des BFH v 28.10.2009, I R 28/08, BFH/NV 2010, 432, und I R 99/08, BFH/NV 2010, 346; die Urt v 28.10.2009 betreffen Betriebsverlegungen von Einzelunternehmen ins Ausl) seine frühere Theorie der finalen Entnahme bzw Betriebsaufgabe (s Urt des BFH v 16.07.1969, BStBl ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.4.2.3 Entstrickung nach § 11 Abs 2 S 1 Nr 2 UmwStG ("Rechtliche Entstrickung")

Tz. 77 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Auch wenn nach der hier vertretenen Auff die Entstrickungsregelungen des UmwStG (insbes § 3 Abs 1 und § 11 Abs 1) für die Mehrzahl der Fälle Leervorschriften sind, gilt das nicht ausnahmslos. In einigen Sonderfällen führt die grenzüberschreitende Verschmelzung selbst zur St-Entstrickung, und zwar nach Verw-Auff rückbezogen zum stlichen Übert...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.4.3.4 Schädliche Gegenleistung iSd § 11 Abs 2 S 1 Nr 3 UmwStG

2.3.4.3.4.1 Grundsätzliches Tz. 99 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Wenn in § 11 Abs 2 S 1 Nr 3 UmwStG von einer nicht in Gesellschaftsrechten bestehenden Gegenleistung die Rede ist, ist damit der Fall gemeint, dass die AE der Übertragerin, die infolge der Verschmelzung im Austausch Anteile an der Übernehmerin erhalten, zusätzlich zu diesen Anteilen eine bare Zuzahlung oder andere ...mehr