Fachbeiträge & Kommentare zu Wirtschaftsgut

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / b) Rechtsfolgen der verdeckten Sacheinlage

Rz. 703 Nach § 27 Abs. 3 Satz 1 AktG führt eine verdeckte Sacheinlage nicht zur Erfüllung der Einlageverpflichtung. Es wird aber der objektive Wert der verdeckt eingelegten Sacheinlage auf die Geldeinlageverpflichtung (automatisch) angerechnet (§ 27 Abs. 3 Satz 3 AktG).[2248] Die dingliche Übertragung des verdeckt eingelegten Sacheinlagegegenstandes ist wirksam (§ 27 Abs. 3 ...mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / aa) Verschonungsabschlag

Rz. 35 Neben dem Abzugsbetrag (§ 13a Abs. 2 ErbStG, dazu sogleich unter Rdn 38) sehen die Begünstigungsvorschriften einen Regelverschonungsabschlag (§ 13a Abs. 1 Satz 1 ErbStG) sowie einen Options- oder Vollverschonungsabschlag (§ 13a Abs. 10 Satz 1 Nr. 1 ErbStG) vor. Beide Abschlagsformen stehen allerdings unter verschiedenen Beschränkungen und erfassen nur noch das begünst...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / Gesetzestext

(1) Das in § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 des Entschädigungsgesetzes vorgesehene Aufgebotsverfahren wird von dem Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (nachfolgend: Bundesamt) von Amts wegen als Verwaltungsverfahren durchgeführt. (2) Das Bundesamt oder die Stelle, die die Vermögenswerte verwahrt, ermittelt deren Eigentümer oder Rechtsinhaber. Können diese nicht...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gesamteinkommen / 2.2.1 Einkünfte aus Kapitalvermögen

Bei den Einkünften aus Kapitalvermögen (z. B. Zinsen, Dividenden) kann nur der Sparer-Pauschbetrag nach § 20 Abs. 9 EStG als Werbungskosten abgesetzt werden (ab 2023: 1.000 EUR für Alleinstehende bzw. 2.000 EUR für zusammen veranlagte Ehegatten oder Lebenspartner). Der Abzug der tatsächlichen Werbungskosten ist ausgeschlossen.[1] Beziehen Ehegatten gemeinsam Einkünfte aus Kap...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / (3) Anrechnung

Rz. 75 Gem. § 19 Abs. 4 Satz 3 GmbHG wird der Wert des eingebrachten Vermögensgegenstandes auf die verbleibende Geldeinlagepflicht angerechnet. Die Anrechnung erfolgt kraft Gesetzes und bedarf hierfür weder einer Willenserklärung des Inferenten noch der Zustimmung der anderen Gesellschafter.[292] Die verdeckte Sacheinlage kann aufgrund der Anrechnung (zumindest teilweise) be...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / cc) Innen- und Außengesellschaften

Rz. 10 Die bedeutendste Unterscheidung zwischen den einzelnen Formen der GbR ist die zwischen der Innen- und der Außengesellschaft. Von Ersterer sprach man – in Abwesenheit einer Legaldefinition – in den Fällen, in denen die Gesellschafter nur Rechtsverhältnisse untereinander begründen wollten, die Gesellschaft jedoch nach dem gemeinsamen Willen der Gesellschafter nicht am R...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / cc) Gewinnrealisierung

Rz. 122 Aufgrund des Realisationsprinzips darf sich ein Gewinn in der Bilanz erst dann widerspiegeln, wenn er durch ein Umsatzgeschäft verwirklicht worden ist. Schwebende Geschäfte erscheinen nicht in der Bilanz (dazu o. Rdn 121). Das Gesetz lässt allerdings offen, wann ein Umsatzprozess bilanzrechtlich in Erscheinung getreten ist, damit der Grundsatz der Nichtbilanzierung s...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / 3. Bilanzierungsanlässe

Rz. 11 Der Gesetzgeber qualifiziert verschiedene Gegebenheiten als Anlass für eine gesetzlich vorgeschriebene Bilanzierung. Im Mittelpunkt des Bilanzrechts steht naturgemäß die ordentliche Jahresabschlussbilanz, doch gibt es eine Vielzahl weiterer gesetzlich vorgeschriebener Bilanzierungsanlässe (vgl. z.B. § 15a InsO; § 98 GenG; §§ 17, 24 UmwG; § 57i GmbHG; § 207 Abs. 3 AktG...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Vertragliche Übernahme von Pensionsverpflichtungen

Rn. 141 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Eine vertragliche Übernahme von Pensionsverpflichtungen liegt vor, wenn ein ArbN zu einem neuen ArbG wechselt und dieser vom Vor-ArbG die Pflicht zur Aufrechterhaltung der Pensionsanwartschaft übernimmt. Die vertragliche Übernahme bedarf der Zustimmung des ArbN gemäß § 4 Abs 1 S 1 BetrAVG bei gesetzlich aufrechterhaltenen Anwartschaften und...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / B. Inhalt

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§ 26 Kartellrecht / b) Kontrollerwerb

Rz. 120 "Kontrolle" wird in Art. 3 Abs. 2 FKVO definiert als die "Möglichkeit, einen bestimmenden Einfluss auf die Tätigkeit eines Unternehmens auszuüben". Auch der Kontrollerwerb durch eine natürliche Person, die selbst nicht unternehmerisch tätig ist, kann unter Art. 3 Abs. 1 Buchst. b) FKVO fallen, sofern diese Person mindestens ein (anderes) Unternehmen kontrolliert.[199...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / b) Grundstruktur

Rz. 266 Die eigens für den Forderungserwerb gegründete Zweckgesellschaft kauft von dem die Vermögenswerte verbriefenden Unternehmen einen bestimmten Bestand an Vermögenswerten, meist Forderungen, an, der ihr sodann abgetreten wird. Die Zweckgesellschaft sollte keine gesellschaftsrechtliche Verbindung zum Originator besitzen. Sie ist insolvenzfest zu strukturieren, damit sie ...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / aa) Verfahrensweise

Rz. 349 Der Gesamtgewinn einer Mitunternehmerschaft ist nach § 179 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a AO einheitlich und gesondert festzustellen. Der Gesamtgewinn stellt hierbei auch die Ausgangsgröße für die Ermittlung der Gewerbesteuer dar, welche von der Mitunternehmerschaft als Gewerbesteuersubjekt i.S.v. § 2 Abs. 1 GewStG gem. § 5 Abs. 1 Satz 3 Gew...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / ff) Weitere steuerliche Rechtsfolgen bei der übernehmenden Kapitalgesellschaft

Rz. 504 Bezüglich der AfA, der bei der Mitunternehmerschaft ausgeübten Bilanzierungsrechte und der Besitzzeiten bei der Rücklage gem. 6b EStG tritt die GmbH in die Rechtstellung der Mitunternehmerschaft (§ 23 Abs. 1 UmwStG), sofern die GmbH den Buchwertansatz wählt. Bei einem Ansatz der übernommenen Wirtschaftsgüter zum Teilwert oder Zwischenwert, gelten die Rechtsfolgen gem...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / b) Auffassung der Finanzverwaltung

Rz. 121 Die Finanzverwaltung ordnet in Tz. 33 des gleichlautenden Ländererlasses v. 2.7.2012 den Firmenwert nicht den Rechten i.S.d. § 8 Nr. 1 Buchst. f GewStG zu.[249] Probleme können entstehen, wenn ein bisheriger Pachtvertrag keine separierte Abrede zur Überlassung des Geschäftswerts enthält und ein einheitlicher Pachtzins sowohl für die Überlassung des beweglichen als auc...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / b) Einnahme-/Überschussrechnung

Rz. 286 Bei der Einnahme-/Überschussrechnung, die nach § 4 Abs. 3 EStG zulässig ist, soweit keine Buchführungspflicht besteht, handelt es sich dagegen um eine reine Istrechnung nach dem Zu- und Abflussprinzip des § 11 EStG, soweit nicht etwa § 4 Abs. 3 EStG hiervon Ausnahmen anordnet, wie z.B. für Anschaffungs- oder Herstellungskosten nicht abnutzbarer Wirtschaftsgüter des A...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (2) Begünstige Veräußerungen und Reinvestitionen

Rz. 308 § 6b EStG begünstigt ausschließlich den Gewinn aus der Veräußerung der im Gesetz abschließend aufgeführten Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens. Ebenso benennt die Vorschrift die begünstigten Reinvestitionsgüter. Der Anwendungsbereich von § 6b EStG besteht im Wesentlichen auf Transaktionen mit Grundbesitz. Stille Reserven aus der Veräußerung von Grund und Boden kann ...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / bb) Mittelbare Nutzungsüberlassung

Rz. 43 Eine Betriebsaufspaltung liegt vor, wenn der beherrschende Gesellschafter selbst ein Grundstück mietet und dieses im Rahmen eines Untermietverhältnisses der Betriebs-GmbH zur Nutzung überlässt.[90] Die für die Annahme einer Betriebsaufspaltung erforderliche sachliche Verflechtung wird auch nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Mehrheitsgesellschafter einer Betriebs-G...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / a) Teilwertabschreibung setzt Gesamtbetrachtung der Ertragsaussichten von Besitz- und Betriebsgesellschaft voraus

Rz. 227 Die jüngere BFH-Rspr. eröffnet die Möglichkeit der aufwandswirksamen Teilwertabschreibung auf den Darlehensrückzahlungsanspruch des Besitz- gegen das Betriebsunternehmen nur unter erschwerten Bedingungen. Seit dem BFH-Urt. v. 6.11.2003 ist der Teilwert eines Darlehens, das der Betriebskapitalgesellschaft von der Besitzgesellschaft gewährt worden ist, ist nach denselb...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / 1. Früherer gewerbesteuerlicher Hintergrund des Steuerberatermodells

Rz. 122 In der gewerbesteuerlichen Belastung durch die Hinzurechnung gem. § 8 Nr. 7 Satz 2 Halbs. 2 GewStG a.F. war die wesentliche Begründung für das frühere Steuerberatermodell zu sehen. Um die Hinzurechnung zu beseitigen, wurden nur einzelne Wirtschaftsgüter überlassen, die keinen Betrieb oder Teilbetrieb bildeten.[250] Im heutigen Regelungsumfeld bestehen diese Vorteile ...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / aa) BFH-Urt. v. 27.3.2001 – I R 42/00

Rz. 125 Nach dem BFH-Urt. v. 27.3.2001 [251] kann im Steuerberatermodell der Geschäftswert nicht schematisch dem ursprünglich bestehenden Unternehmen zugeordnet werden. Eine entgeltliche Übertragung des Geschäftswerts auf die Betriebsgesellschaft im Fall der Betriebsaufspaltung kann anzunehmen sein, wenn geschäftswertbildende Faktoren – z.B. eine besonders qualifizierte Arbeit...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / (2) Bedingte Kapitalerhöhung

Rz. 434 Den Gesellschaftern steht es auch offen, die GmbH zunächst bar zu gründen und nach der Registereintragung die zu erwerbenden Wirtschaftsgüter im Wege einer Kapitalerhöhung durch Sacheinlagen auf die GmbH zu übertragen. Diese Einbringungsabrede muss dann in die Urkunde über die Bargründung aufgenommen werden.[1439] Deshalb wird meist sogleich mit der Bargründung die K...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / cc) Rechtsfolgen

Rz. 127 Die denkbaren Rechtsfolgen aus dem Übergang des Geschäftswerts sind bei der Begründung des Steuerberatermodells vielfältig:mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Subsidiarität des § 10 BewG

Rz. 14 [Autor/Stand] § 10 Satz 1 BewG in der bis zum 31.12.1992 geltenden Fassung sah vor, dass die einem Unternehmen dienenden Wirtschaftsgüter in der Regel mit dem Teilwert anzusetzen waren. Demgegenüber ordnet der ab 1.1.1993 anzuwendende § 10 Satz 1 BewG i.d.F. des StÄndG 1992[2] den Ansatz des Teilwerts nur noch insoweit an, als "nichts anderes vorgeschrieben ist." Dadu...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / aa) Besteuerung des laufenden Unternehmensergebnisses

Rz. 106 Für viele Gesellschaften ist die Frage nach der Besteuerung der laufenden Unternehmensergebnisse zunächst vorrangig. Für alle Personengesellschaften kennzeichnend ist das steuerliche Transparenzprinzip. Ertragsteuerlich gibt es die Personengesellschaft nur insoweit, als sie Anknüpfungspunkt einer gesonderten Feststellung bei der Einkunftsart und der Einkünfteermittlu...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (1) Anwendungsbereich des § 24 UmwStG

Rz. 401 Die steuerlichen Regelungen zur Einbringung eines Betriebs, Teilbetriebs und eines Mitunternehmeranteils in § 24 UmwStG decken verschiedene Sachverhalte ab:mehr

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ZErb 01/2024, Wegzug aus st... / b. Gewinnfreibetrag

Weiters können natürliche Personen im Rahmen der Gewinnermittlung eines Betriebs nach § 10 ÖstEStG den sog. Gewinnfreibetrag (GFB) geltend machen. Die Ermittlung des GFB erfolgt im Rahmen eines degressiven Stufentarifs. Im Rahmen des GFB kann auf der ersten Stufe ein Betrag i.H.v. max 4.500 EUR p.a. (15 % von 30.000 EUR) vom Gewinn abgezogen werden. Darüber hinaus können die...mehr

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§ 20 Joint Ventures / 4. Umsatzsteuer

Rz. 130 Umsatzsteuerlich ist i.R.d. Begründung eines Joint Ventures danach zu unterscheiden, ob Einzelwirtschaftsgüter oder betriebliche Gesamtheiten eingebracht werden. In Abhängigkeit vom Einbringungsgegenstand kann es sich um umsatzsteuerbare oder nicht umsatzsteuerbare Vorgänge handeln. Im Fall der Umsatzsteuerbarkeit können ggf. Umsatzsteuerbefreiungen einschlägig sein....mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (1) Erste Gewinnermittlungsstufe

Rz. 355 In der Steuerbilanz sind Ansatz- und Bewertungswahlrechte einheitlich für die Mitunternehmerschaft auszuüben. Personenbezogene Steuervergünstigungen z.B. nach § 6b EStG sind demgegenüber in den Ergänzungsbilanzen der einzelnen Gesellschafter abzubilden. Die zur Ermittlung des Steuerbilanzgewinns auf der ersten Stufe notwendigen außerbilanziellen Korrekturen (vgl. Rdn...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / cc) Abschreibungen und Verbindlichkeiten

Rz. 309 Sofern Abschreibungen unterhaltsrechtlich anerkannt werden, sind die entsprechenden Tilgungsleistungen für Kreditfinanzierungen der abzuschreibenden Wirtschaftsgüter grds. nicht noch zusätzlich abzusetzen.[733] Wird die Verbindlichkeit aber anerkannt, so hat eine zusätzliche Abschreibung zu unterbleiben.[734] Auch im Bereich von Immobilien, wo Abschreibungen grds. ni...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / a) Erbschaftsteuerliche Bewertung

Rz. 805 Anteile an Personen- und Kapitalgesellschaften werden jeweils zum gemeinen Wert bewertet (§ 11 BewG, § 12 Abs. 2 bzw. Abs. 5 ErbStG i.V.m. 109 Abs. 2 bzw. Abs. 1 BewG). Rz. 806 Einbezogen in die Bewertung wird bei Personengesellschaften auch das Sonderbetriebsvermögen (§ 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 BewG), wie etwa die von einem Gesellschafter der KG zur Nutzung überlassene...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / c) Folgerungen für die Gestaltungspraxis

Rz. 142 Es ist daraus abzuleiten, dass es sich um eine dynamische Beziehung zwischen den verschiedenen Bezugsgrößen handelt, die von der Unternehmensentwicklung bestimmt wird. Die Angemessenheitsprüfung lässt sich erst retrograd nach einigen Jahren Pachtdauer durchführen. Entsprechend bedürfen Pachtverträge in der Betriebsaufspaltung stets differenziert ausgestalteter Pachtz...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / (2) Umqualifizierung von Einkünften und Verstrickung

Rz. 179 Wichtigste Rechtsfolge der Betriebsaufspaltung ist die Umqualifizierung von Vermietungs- und Verpachtungseinkünften der Besitzgesellschaft oder des Besitz-Einzelunternehmens in Einkünfte aus Gewerbebetrieb nach § 15 EStG, was auch zu deren Belastung mit Gewerbesteuer führt. Damit verbunden ist die Verstrickung der überlassenen Wirtschaftsgüter und der Anteile an der ...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / 1. Gewährleistung der persönlichen Verflechtung

Rz. 146 Ist eine Betriebsaufspaltung gewollt, muss der einheitliche Beherrschungswille in Gestalt der personellen Verflechtung durchgehend auf der Grundlage der Stimmrechte in beiden Gesellschaften gewährleistet sein. Hierzu sind Stimmrechtsbindungsverträge [296] neben den Gesellschaftsverträgen abzuschließen. Nach den Grundsätzen der BFH-Urteile vom 1.7.2003 und 30.11.2005 (...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / ee) Veräußerung eines Mitunternehmeranteils

Rz. 383 Nach §§ 16, 34 EStG begünstigungsfähig ist auch der Gewinn aus der Veräußerung[693] eines Mitunternehmeranteils. Zu den Grundsätzen wird auf Rdn 311 ff. verwiesen. Die zusammengeballte Aufdeckung aller stillen Reserven bei der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils verlangt, dass die stillen Reserven im Mitunternehmeranteil einschließlich der stillen Reserven in den...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Teilwertobergrenze: Wiederbeschaffungskosten oder Wiederherstellungskosten

Rz. 156 [Autor/Stand] Nach ständiger Rechtsprechung des RFH und des BFH bilden die Wiederbeschaffungskosten oder die Wiederherstellungskosten (sog. Reproduktionskosten) die Obergrenze für die Bemessung des Teilwerts.[2] Rz. 157 [Autor/Stand] Unter Wiederbeschaffungskosten (Wiederherstellungskosten, Reproduktionskosten) sind diejenigen Aufwendungen zu verstehen, die getätigt w...mehr

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ZErb 01/2024, Wegzug aus st... / 8. Spekulationsgeschäfte

Spekulationsgeschäfte sind Veräußerungsgeschäfte von Wirtschaftsgütern, welche nicht einer anderen Einkunftsart zugeordnet werden können, und bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt. Der Anwendungsbereich des Tatbestands der Spekulationsgeschäfte wurde in den letzten Jahren immer weiter eingegrenzt, zuletzt wurden bspw. auc...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / cc) Einbringungen nach § 24 UmwStG

Rz. 537 Bei Einbringung eines (Teil-)Betriebes oder eines Mitunternehmeranteils in eine Personengesellschaft (Mitunternehmerschaft) müssen die eingebrachten Wirtschaftsgüter gem. § 24 Abs. 2 UmwStG ebenfalls grds. mit dem gemeinen Wert angesetzt werden. Wie bei Kapitalgesellschaften kann jedoch auf Antrag das übernommene Betriebsvermögen mit dem Buchwert oder einem Zwischenw...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / (1) Anteile an der Betriebsgesellschaft

Rz. 185 Die Anteile eines Besitzeinzelunternehmers an der Betriebsgesellschaft gehören nach der ständigen Rspr. des BFH zum notwendigen Betriebsvermögen seines Besitzunternehmens.[360] Werden die Anteile an der Betriebs-GmbH von Gesellschaftern einer Besitzgesellschaft nicht im Gesamthandsvermögen gehalten, gehören sie zum notwendigen Sonderbetriebsvermögen II der Gesellscha...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / dd) Beschränkung des Zinsabzugs bei Überentnahmen

Rz. 280 Neben der Zinsschrankenregelung sind Schuldzinsen nach § 4 Abs. 4a EStG nicht abzugsfähig, soweit diese auf sog. Überentnahmen zurückgehen. Hintergrund der Norm ist die BFH-Rspr. zu sog. Zwei- oder Mehrkontenmodellen.[506] Der BFH hatte insoweit entschieden, dass Schuldzinsen, die auf die Erhöhung eines negativen Saldos auf einem Bankkonto durch die Zahlung von Betri...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / a) Begriffsbestimmung

Rz. 490 Der Begriff "Einbringung" entstammt dem Umwandlungssteuerrecht (§§ 20, 24 UmwStG). Dort wird als Einbringung die Verschaffung des zivilrechtlichen bzw. wirtschaftlichen Eigentums oder Nutzungsrechts an einem Betrieb oder Teilbetrieb oder an bestimmten Beteiligungen im Rahmen einer Einlage in eine Kapital- oder Personengesellschaft bezeichnet. Die Vermögensübertragung...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / A. Einführung

Rz. 1 Die Beschäftigung mit dem "Rechtsinstitut" der Betriebsaufspaltung ist für den wirtschaftsrechtlich und steuerlich beratenden Anwalt unerlässlich. Bei vielen Sachverhaltsgestaltungen kommt die Berührung mit diesem Rechtsinstitut in Betracht. Dies kann in Fällen der "echten Betriebsaufspaltung" geschehen, wenn es ausdrücklich darum geht, eine Betriebsaufspaltung aus ein...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / a) Gestaltungsidee

Rz. 120 Es wird als Gestaltungsidee zu § 8 Nr. 1 GewStG vertreten, innerhalb von Pachtzinsabreden für die Überlassung eines gesamten Betriebs ein höheres Entgelt für die Überlassung des Firmenwerts zu vereinbaren, da dieses nicht unter den Katalog der Hinzurechnungstatbestände in § 8 Nr. 1 GewStG fallen soll. Insb. liege kein Entgelt für die zeitweise Überlassung eines "bewe...mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / 4. Die Bewertung von Anteilen an Kapitalgesellschaften

Rz. 22 Für Anteile an Kapitalgesellschaften gelten Besonderheiten (vgl. ausf. Rdn 138 ff.):mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / 1. Typologie der Betriebsaufspaltung

Rz. 2 Bei Betriebsaufspaltungen werden Teile des Betriebsvermögens und der Funktionen eines eigentlich einheitlichen Unternehmens auf zwei oder mehrere Unternehmen aufgeteilt. Es bestehen zwei Rechtsträger: eine die wesentlichen Betriebsgrundlagen oder den gesamten Betrieb besitzende und diese zur Nutzung überlassende Besitzgesellschaft und die nutzende operative Betriebsges...mehr

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§ 12 Unternehmenskauf / (4) Signing und Closing

Rz. 31 Hat man in allen wesentlichen Punkten Einigung erzielt, so wird der Unternehmenskaufvertrag in der erforderlichen Form von den Parteien unterzeichnet (Signing). Üblicherweise fallen Signing und dinglicher Vollzug (Closing) der Unternehmensübernahme zeitlich auseinander, denn i.d.R. liegen die Voraussetzungen für den Vollzug (z.B. kartellrechtliche Freigabe der Transak...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / d) Begründung der umgekehrten Betriebsaufspaltung

Rz. 164 In der Zielstruktur liegt eine Einheitsbetriebsaufspaltung vor, in der eine Betriebspersonengesellschaft – regelmäßig eine Betriebs-GmbH & Co. KG – eine Besitzkapitalgesellschaft unmittelbar beherrscht und von dieser Wirtschaftsgüter zur Nutzung überlassen erhält oder es liegen zivilrechtlich Schwestergesellschaften vor, bei denen aber die Anteile an der Besitzkapita...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / 2. Vermeidung der Aufdeckung stiller Reserven

Rz. 248 Allerdings kann die mit der Aufdeckung der stillen Reserven verbundene Besteuerung durch vielfältige Auffangtatbestände vermieden werden, wenn die stillen Reserven des Besitzunternehmens weiterhin steuerlich verstrickt verbleiben. Hierbei ist zu differenzieren, ob es sich um eine Betriebsaufspaltung mit unterliegender Betriebsverpachtung oder um eine Betriebsaufspalt...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / b) Erbschaft- und Schenkungsteuer

Rz. 275 Vor der Erbschaftsteuerreform 2008 war es für erfolgreiche Familienunternehmen aus erbschaftsteuerlicher Sicht erheblich günstiger, das Unternehmen als Personengesellschaft zu betreiben (z.B. als Kommanditgesellschaft und ggf. auch mit einer Kapitalgesellschaft als Komplementär, um eine Haftungsabschirmung auch in der Personengesellschaft zu erreichen). Statt des Ver...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / 3. Vorrang des Sonderbetriebsvermögens bei nichtgewerblichen Betriebspersonengesellschaften

Rz. 96 Zunächst umstritten waren die Rechtsfolgen bei der Nutzungsüberlassung durch Schwesterpersonengesellschaften an eine freiberufliche oder LuF-Betriebspersonengesellschaft. Der BFH hat in einem grundlegenden Urteil die Bildung einer mitunternehmerischen Betriebsaufspaltung in diesen Fällen abgelehnt und geurteilt, dass das überlassene Wirtschaftsgut im Sonderbetriebsverm...mehr