Fachbeiträge & Kommentare zu Wohnraum

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG § 5 Zu Wohnz... / 4 Wohnungen (Abs. 2)

Rz. 23 Nach § 5 Abs. 2 GrStG sind Wohnungen stets steuerpflichtig. Dies gilt selbst dann, wenn sie zu steuerbegünstigten Zwecken (mit)benutzt werden (Rz. 12). Weder die Grundsatzentscheidung des Gesetzgebers, wonach der Wohnzweck kein steuerbegünstigter Zweck im Sinne des Grundsteuergesetzes ist, noch die Differenzierung zwischen Wohnungen und Wohnräumen verstößt gegen das G...mehr

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Roscher, GrStG § 5 Zu Wohnz... / 3.1 Gemeinschaftsunterkünfte der Bundeswehr u. a. (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 15 Dient Grundbesitz, der für steuerbegünstigte Zwecke nach §§ 3, 4 GrStG benutzt wird, zugleich Wohnzwecken, gilt die Steuerbefreiung gem. § 5 Abs. 1 Nr. 1 GrStG nur für die Wohnräume, die als Gemeinschaftsunterkünfte der Bundeswehr, ausländischen Streitkräfte, internationalen militärischen Hauptquartiere, Bundespolizei, Polizei und sonstigen Schutzdienste des Bundes, der Län...mehr

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Roscher, GrStG § 5 Zu Wohnz... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 5 GrStG schränkt die in §§ 3 und 4 GrStG normierten Steuerbefreiungen für zu Wohnzwecken genutzten Grundbesitz ein (§ 3 GrStG Rz. 1, 3). Grundbesitz, der Wohnzwecken dient, unterliegt grundsätzlich der Grundsteuer. Für Wohnungen gilt dies uneingeschränkt. Lediglich für bestimmte Wohnräume, die zugleich für steuerbegünstigte Zwecke nach §§ 3, 4 GrStG und Wohnzwecke ben...mehr

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Der Umsatzsteuer-Anwendungs... / II. Chronologie der BMF-Schreiben ohne Eingang in den UStAE

Muster der Vordrucke im Umsatzsteuer-Voranmeldungs- und -Vorauszahlungsverfahren für 2022: Im Umsatzsteuer-Voranmeldungs- und -Vorauszahlungsverfahren wurden für die Voranmeldungszeiträume ab Januar 2022 die Vordruckmuster Umsatzsteuer-Voranmeldung 2022 (USt 1 A), Antrag auf Dauerfristverlängerung und Anmeldung der Sondervorauszahlung 2022 (USt 1 H) sowie Anleitung zur Umsatzst...mehr

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Liebhaberei: Besonderheiten... / 6.1 Einkunftserzielungsabsicht

Die Einkunftserzielungsabsicht ist bei Vermietungseinkünften nur bei Gesamtüberlassung eines Grundstücks, im Übrigen aber vermietungsobjektbezogen zu prüfen.[1] Werden verschiedene, auf einem Grundstück gelegene Gebäudeteile (einzeln) vermietet, bezieht sich die Einkünfteerzielungsabsicht mithin jeweils nur auf das entsprechende Objekt; fällt sie nachträglich weg, können auc...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 8.1 Inhalt

Rz. 20 Durch die Neufassung der Nr. 5 wird der zulässige Inhalt der vollstreckbaren notariellen Urkunde in Bezug auf die Art des Anspruchs erweitert. Die weiteren Erfordernisse werden durch die Neuregelung nicht berührt. Das gilt insbesondere für die Bestimmtheit und der Unterwerfung. Pauschale Unterwerfungserklärungen sollen dadurch verhindert werden, dass die Unterwerfungs...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Kein Anwaltsvergleich (Absatz 2)

Rz. 4 Absatz 2 nimmt Vergleiche über Ansprüche auf Abgabe einer Willenserklärung sowie solche über den Bestand eines Mietverhältnisses über Wohnraum ungeachtet ihrer materiell-rechtlichen Wirksamkeit von der Vollstreckbarerklärung aus (BeckOK/ZPO-Hoffmann, § 796a Rn. 11). Für Ansprüche auf Abgabe einer Willenserklärung enthält § 894 ZPO eine ausreichende Regelung. Die Regelu...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Grundsatz – Zweck

Rz. 1 Die Vorschrift enthält eine dem § 721 ZPO entsprechende Regelung für den Fall, dass der Schuldner sich in einem gerichtlichen Vergleich zur Räumung von Wohnraum verpflichtet hat. Auf außergerichtliche Vergleiche ist die Vorschrift nicht – auch nicht entsprechend – anwendbar (LG Kaiserslautern, WM 1984, 115; LG Wuppertal, NJW 1967, 832; a. A. LG Hamburg, MDR 1981, 236; ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Verfahren (Absatz 1)

Rz. 3 Die Bewilligung der Räumungsfrist setzt einen Antrag des Schuldners voraus. Dieser muss spätestens zwei Wochen vor dem im Vergleich festgelegten Räumungstermin gestellt werden. Auf die nach § 794a Abs. 1 Satz 2 ZPO zu ermittelnde Frist für die Anbringung des Antrags auf Verlängerung der Räumungsfrist ist § 222 ZPO unmittelbar anwendbar (LG Berlin, MDR 2020, 953). Der A...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Grundsätze der Fristenbewilligung

Rz. 4 Es gelten – entsprechend der Zielsetzung der Vorschrift – die gleichen materiellen Voraussetzungen wie in § 721 ZPO, weshalb ergänzend auf die dortigen Ausführungen verwiesen werden kann. Im Rahmen des pflichtgemäßen Ermessens des Richters hat eine Interessenabwägung stattzufinden (LG Stuttgart, Rpfleger 1985, 71; LG Essen, WM 1979, 269; LG Kiel, WM 1973, 145; LG Mannh...mehr

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Sommer, SGB XI § 15 Stufen ... / 2.5.2 Definitorische Besonderheiten

Rz. 42 Die systematischen Besonderheiten bei der Bestimmung des Pflegegrades eines Kindes werden flankiert von abweichenden, die Fähigkeiten eines Kindes berücksichtigenden Definitionen der in den maßgeblichen Modulen (s. o.) aufgeführten Pflegekriterien. Nach Maßgabe der Begutachtungs-Richtlinien sind bei der Feststellung des Pflegegrades eines Kindes folgende Konkretisieru...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Grundsatz – Zweck (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 1 Die Vorschrift regelt umfassend die Kostentragungspflicht in der Zwangsvollstreckung einschließlich eines vereinfachten Verfahrens zur Durchsetzung des Erstattungsanspruchs des die Zwangsvollstreckung betreibenden Gläubigers sowie das Festsetzungsverfahren. Sie gilt als allgemeine Bestimmung des Zwangsvollstreckungsrechts für alle Zwangsvollstreckungsarten einschließli...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Ham... / 6. Ermäßigungsverfahren (Abs. 5)

Rz. 198 [Autor/Stand] In § 4 Abs. 5 Satz 1 HmbGrStG ist geregelt, dass eine Ermäßigung der Grundsteuermesszahlen nach § 4 Abs. 3 und 4 HmbGrStG nur wird auf Antrag gewährt wird, wenn die jeweiligen Voraussetzungen zum Veranlagungszeitpunkt vorlagen. Rz. 199 [Autor/Stand] Sind zum maßgebenden Veranlagungszeitpunkt mehrere Ermäßigungstatbestände erfüllt, sind die Ermäßigungen g...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Ham... / 5. Wohnraumförderung (Abs. 4)

Rz. 186 [Autor/Stand] Auch das HmbGrStG sieht in § 4 Abs. 4 HmbGrStG eine ermäßigte Grundsteuermesszahl für den sozialen Wohnungsbau vor. Aus sozialen Gründen soll – abweichend von § 15 Abs. 2 und 3 GrStG – eine Erweiterung der Grundsteuerbegünstigung auf sämtliche Mieter geförderten Wohnraums in der Freien und Hansestadt Hamburg erfolgen. Dies geschieht in § 4 Abs. 4 Satz 1...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Gemeindebezogene Einordnung (Abs. 2)

Rz. 31 [Autor/Stand] Das BMF wird ferner durch § 263 Abs. 2 BewG ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrats die gemeindebezogene Einordnung in die jeweilige Mietniveaustufe zur Ermittlung der Zu- und Abschläge nach § 254 Abs. 2 BewG i.V.m. der Anlage 39 zum BewG auf der Grundlage der Einordnung nach § 12 des Wohngeldgesetzes in der jeweils gültigen Fass...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Fallgestaltungen

a) Erstmalige Kenntnis durch Erklärung auf den 1.1.2022 Rz. 40 [Autor/Stand] Im Kern schafft die Regelung des § 266 Abs. 3 BewG ein Verwertungsverbot für die Fälle, in denen dem Finanzamt mit der Erklärung zur neuen Hauptfeststellung auf den 1.1.2022 eingetretene Änderungen der tatsächlichen Verhältnisse erstmals bekannt werden. Das Verwertungsverbot betrifft die Einheitswert...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Ham... / 2. Gebäudeflächen (Abs. 1)

Rz. 109 [Autor/Stand] § 2 HmbGrStG regelt die für die Ermittlung des Grundsteuerwerts maßgeblichen Gebäudeflächen. Die Fläche des Grund und Bodens wird im HmbGrStG nicht definiert, aber nach dem Sprachgebrauch allgemein bekannt und regelmäßig Synonym für die Flurstücksfläche. Rz. 110 [Autor/Stand] Bei Gebäudeflächen, die der Wohnnutzung dienen ist Nach § 2 Abs. 1 Satz 1 HmbGr...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Ham... / 2. Grundsteuermesszahlen (Abs. 1)

Rz. 161 [Autor/Stand] Die Grundsteuermesszahl beträgt gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 HmbGrStG grundsätzlich einheitlich und damit sowohl für die Fläche des Grund und Bodens als auch die Gebäudeflächen 100 Prozent. Für den Äquivalenzbetrag (Grundsteuerwert) der Wohnflächen wird die Grundsteuermesszahl auf 70 Prozent ermäßigt. Rz. 162 [Autor/Stand] Der nicht ermäßigte Tarif von 100 Pr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Ham... / 3. Abschlag für Wohnflächen in normaler Lage

Rz. 43 [Autor/Stand] Die Grundsteuermesszahl für Wohnflächen wird gemäß § 4 Abs. 1 Satz 2 HmbGrStG auf 70 Prozent (gegenüber 100 Prozent bei der Fläche des Grund und Bodens und Nutzflächen) ermäßigt. Für Wohnflächen in normalen Wohnlagen wird die Grundsteuermesszahl von 70 Prozent im Gegensatz zu Wohnflächen in guten Wohnlagen um weitere 25 Prozent zusätzlich begünstigt. Zie...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Ham... / 1. Grundvermögen

Rz. 24 [Autor/Stand] Mit dem Gesetzespaket zur Reform der Grundsteuer[2] wurde den Ländern die Möglichkeit eingeräumt, bei der Grundsteuer von den bundesgesetzlichen Regelungen abzuweichen, vgl. Art. 72 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 GG.[3] Von der sog. Länderöffnungsklausel hat die Freie und Hansestadt Hamburg mit dem Hamburgische Grundsteuergesetz (HmbGrStG) vom 24.8.2021[4] für den ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 52... / 5.2 Katalogzwecke im Einzelnen

Rz. 20 Nr. 1 Die Förderung von Wissenschaft und Forschung Die Begriffe Wissenschaft und Forschung umfassen jeden nach Inhalt und Form ernsthaften, planmäßigen Versuch zur Ermittlung der Wahrheit.[1] Wissenschaftlich tätig ist, wer schöpferische oder forschende Arbeit leistet oder wer das aus der Forschung hervorgegangene Wissen und Erkennen auf konkrete Vorgänge anwendet. Von...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 68... / 2 Katalog des § 68 AO

Rz. 2 Nr. 1: Die in Nr. 1 lit. a genannten Einrichtungen dienen dann in besonderem Maß den in § 53 AO genannten Personen, wenn mindestens zwei Drittel ihrer Leistungen diesen Personen zugute kommen[1]; Altenheime, die hauptsächlich begüterte Personen aufnehmen, sind daher keine Zweckbetriebe und nicht steuerbegünstigt. Wegen der Begriffe "Alten-, Altenwohn- und Pflegeheime" ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4.2 "Mit den guten Sitten nicht vereinbar"

Rz. 9 Wegen der ganz besonderen Umstände muss die Maßnahme der Zwangsvollstreckung für den Schuldner eine Härte bedeuten, die mit den guten Sitten nicht vereinbar ist. Eine sittenwidrige Härte ist vor allem dann anzunehmen, wenn die Zwangsvollstreckung Leben oder Gesundheit des Schuldners ernstlich gefährdet. Ist eine derartige Beeinträchtigung zu befürchten, so ist eine bes...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Voraussetzungen der Durchsuchung

Rz. 5 Willigt der Schuldner zur Durchsuchung (Abs. 1) und/oder Öffnung von Behältnissen (Abs. 2) ein, dann bedarf es keiner Durchsuchungsanordnung nach § 758a ZPO. Die Einwilligung ist eine geschäftsähnliche Handlung. Sie ist jederzeit widerruflich und gilt nur für die jeweils vom Gerichtsvollzieher vorzunehmende Durchsuchung. Bei einer erneuten Durchsuchung ist sie erneut e...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Einzelfälle

Rz. 109 Der zwischen dem Inhaber eines Altenheims oder Pflegeheims und den Bewohnern des Heims geschlossene Vertrag über die Aufnahme in das Heim ist als gemischter Vertrag anzusehen, wenn die pflegerische Betreuung und Versorgung die Raumüberlassung nicht überlagern.[1] Die Überlassung von Wohnräumen und anderen Räumen aufgrund dieses Vertrags ist daher unabhängig von den V...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Sitz-Steh-Lösungen im Vergl... / 2.1.3 Lösungen für neue Einsatzbereiche

Digitalisierung, Vernetzung, Miniaturisierung und höhere Akku-Laufzeiten sind die Voraussetzungen für Sitz-Steh-Lösungen und Steh-Sitz-Lösungen in neuen Bereichen: Klinik- und Gesundheitswesen Lange Wege in Kliniken werden vermieden, die Diagnostik findet mobil im Patientenzimmer statt. Das Personal hat die Alternative zwischen Sitzen und Stehen. Je nach Untersuchung und Dauer...mehr

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§ 7 Homeoffice / VI. Betriebsrisiko

Rz. 61 Aber auch einen anderen Problembereich sollten die Parteien eines Homeoffice-Arbeitsverhältnisses bedenken. So kann es durchaus vorkommen, dass einem im Homeoffice Beschäftigten die Erbringung der Arbeit nicht möglich ist, weil die technische Ausstattung des Homeoffice Mängel aufweist oder sonstige Störungen die Erbringung der Arbeit unmöglich machen. Problematisch hi...mehr

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§ 7 Homeoffice / III. Arbeitsschutz

Rz. 52 Die Einrichtung eines Homeoffice verlangt nicht nur die Beachtung des Arbeitszeitschutzes, sondern in diesem Zusammenhang sind etwa auch die Vorschriften der Arbeitsstättenverordnung einschlägig. Die Arbeitsstättenverordnung wurde durch den Gesetzgeber nunmehr an die Bedürfnisse der Telearbeit angepasst – jetzt befinden sich dort eindeutig auf das Homeoffice bezogene ...mehr

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Erklärungen zur Feststellun... / 4.3.1 Angaben bei Wohngrundstücken die im Ertragswertverfahren bewertet werden [Zeilen 7 bis 19 und Zeile 35]

Ein- und Zweifamilienhäuser, Mietwohngrundstücke und Wohnungseigentum werden im Ertragswertverfahren bewertet.[1] Die folgenden Ausführungen gelten nur für die o. g. Grundstücksarten. Im Ertragswertverfahren soll der marktüblich erzielbare Ertrag des Gebäudes ermittelt werden. Hierbei kommen allerdings keine echten Mietpreise zum Ansatz, sondern standardisiert ermittelte stati...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewerbesteuererklärung 2021 / 5 Zerlegung der Gewerbesteuer

Wenn eine Zerlegung der Gewerbesteuer in Betracht kommt, muss der Steuerpflichtige zusätzlich eine Erklärung für die Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrags (Vordruck GewSt 1 D) ausfüllen. Voraussetzung für die Zerlegung des einheitlichen Gewerbesteuermessbetrags ist, dass in mehreren Gemeinden Betriebsstätten zur Ausübung des Gewerbes unterhalten werden. Dies ist im Vordruck...mehr

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Erklärungen zur Feststellun... / 4.1 Angaben zur Grundstücksart [Zeile 3]

Zunächst ist die Wahl der richtigen Grundstücksart zu treffen. Die Grundstücksart ist ausschlaggebend für das anzuwendende Bewertungsverfahren (Ertragswertverfahren bei Wohngrundstücken[1] oder Sachwertverfahren bei Nichtwohngrundstücken[2]) und für den Ansatz der unterschiedlichen Bewertungsparameter (z. B. Nettokaltmiete, Bewirtschaftungskosten) innerhalb der Bewertungsver...mehr

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§ 3 Die Grundlagen der Bewe... / 4. Erhöhung der Wohnungsmiete (§ 41 Abs. 5 GKG)

Rz. 93 Bei einer Klage des Vermieters auf Zustimmung des Mieters zur Erhöhung der Miete gemäß den §§ 558 ff. BGB ist höchstens der Jahresbetrag des zusätzlich geforderten Entgelts maßgebend. Man muss also den Unterschiedsbetrag zwischen der bisherigen und der vom Vermieter verlangten höheren Miete ermitteln und davon den Jahresbetrag berechnen, wenn nicht die streitige Zeit ...mehr

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§ 3 Die Grundlagen der Bewe... / XI. Miet- oder Pachtverträge (§ 41 GKG, § 8 ZPO)

Rz. 86 Hinweis: Die Streitwertermittlung in Miet- oder Pachtvertragssachen gehört zu den Angelegenheiten, in denen man sehr leicht sehr große Fehler machen kann. Wenn Sie hierbei den falschen Paragrafen heranziehen, erhalten Sie möglicherweise einen Streitwert von der 25-fachen Höhe des Wertes, der sich nach der richtigen Wertvorschrift ergibt. Einen solch großen Unterschied...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 61 Bedarf ... / 2.1 Verweisung auf das BAföG (Abs. 1)

Rz. 4 Abs. 1 verweist hinsichtlich des Bedarfs auf das Bundesausbildungsförderungsgesetz, allerdings auf die niedrigen Sätze der Fachschulen. Danach ist bei Unterbringung außerhalb des Haushaltes der Eltern oder eines Elternteils (mit Ausnahme der Unterbringung mit voller Verpflegung in einem Wohnheim, einem Internat oder beim Auszubildenden) bei einer beruflichen Ausbildung...mehr

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Aufgabenteil / 14. Einigungsgebühr (→ § 2 Rdn 166 ff.)

Hinweis: Zur Höhe des Gebührensatzes der Geschäftsgebühr in den Lösungen siehe § 4 Rdn 26 und § 4 Rdn 70. Aufgabenteil Gruppe 14mehr

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§ 3 Die Grundlagen der Bewe... / I. Wertfestsetzung für die Gerichtsgebühren (§ 32 RVG)

Rz. 121 In bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten kann der Streitwert aus drei Gründen festgesetzt werden, weil man ihn benötigt als Wenn durch das Gericht eine Festsetzung des Zuständigkeitsstreitwertes oder des Rechtsmittelstreitwertes erfolgt ist, dann ist diese Festsetzung auch für den Gebührenstreitwert...mehr

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§ 4 Außergerichtliche Tätig... / II. Einfache Schreiben (Nr. 2301 VV RVG)

Rz. 43 Bei der Geschäftsgebühr für ein einfaches Schreiben nach Nr. 2301 VV RVG handelt es sich um eine Ergänzung zu Nr. 2300 VV RVG. Hierdurch soll die Vergütung des RA für Tätigkeiten, die erfahrungsgemäß nur wenig Arbeit verursachen, herabgesetzt werden. Ob ein einfaches Schreiben durch den RA zu erstellen ist, ergibt sich erstens aus dem Auftrag des Mandanten und zweitens...mehr

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§ 3 Die Grundlagen der Bewe... / a) Der Zuständigkeitsstreitwert

Rz. 8 Der Zuständigkeitsstreitwert ist zu der Entscheidung zu berechnen, ob eine Klage im ersten Rechtszug beim Amtsgericht oder beim Landgericht einzureichen ist. Die sachliche Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte in erster Instanz ist in den §§ 23 Ziff. 1, 71 Abs. 1 GVG geregelt. Demnach beträgt die so genannte Anfangsklagesumme für das Landgericht 5.000,01 Euro. Der Zus...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Sac... / 1. Begünstigung bebauter Wohngrundstücke im Vergleich zu bebauten Nichtwohngrundstücken

Rz. 34 [Autor/Stand] Der Grundsteuerwert wird für bebaute Wohngrundstücke anhand eines vereinfachten Ertragswertverfahrens (§ 250 Abs. 2, § 251, §§ 252–257 BewG, Rz. 64) und für bebaute Nichtwohngrundstücke anhand eines vereinfachten Sachwertverfahrens (§ 250 Abs. 3, § 251, §§ 258–260 BewG) ermittelt (Rz. 67). Es werden also jeweils unterschiedliche Bewertungsmaßstäbe herang...mehr

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§ 16 Anhänge / C. Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche (Wohnflächenverordnung – WoFlV) vom 25.11.2003 (BGBl. I S. 2346)

Rz. 3 § 1 Anwendungsbereich, Berechnung der Wohnfläche (1) Wird nach dem Wohnraumförderungsgesetz die Wohnfläche berechnet, sind die Vorschriften dieser Verordnung anzuwenden. (2) Zur Berechnung der Wohnfläche sind die nach § 2 zur Wohnfläche gehörenden Grundflächen nach § 3 zu ermitteln und nach § 4 auf die Wohnfläche anzurechnen. § 2 Zur Wohnfläche gehörende Grundflächen (1) D...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Bestimmungsgemäß nutzbares Wohnhaus bzw. Wohnung

Rz. 101 [Autor/Stand] Ab welchem Zeitpunkt dem Bewohner eines Wohnhauses bzw. einer Wohnung deren Benutzung zugemutet werden kann, ergibt sich nach objektiven Kriterien unter Berücksichtigung der Verkehrsauffassung aus den Umständen des Einzelfalles.[2] Entscheidend ist, ob Personen mit durchschnittlichen Ansprüchen an ein gewöhnliches privates Wohnen eine Benutzung der Räum...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Sac... / 2. Begünstigung unbebauter Grundstücke im Vergleich bebauten Nichtwohngrundstücken

Rz. 46 [Autor/Stand] Unterschiedliche Steuermesszahlen zwischen unbebauten Wohngrundstücken (0,36 Promille) und bebauten Nichtwohngrundstücken (0,72 Promille) sind dann eine rechtfertigungsbedürftige Ungleichbehandlung von wesentlich Gleichem, wenn der Grundsteuerwert, der für bebaute Wohngrundstücke und für bebaute Nichtwohngrundstücke ermittelt wird, als wesentlich gleich ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Sac... / II. Zweck der Abweichung von der bundeseinheitlichen Regelung

Rz. 15 [Autor/Stand] Die Sächsische Grundsteuer bevorzugt unbebaute Grundstücke (0,36 Promille) und bebaute sog. Wohngrundstücke (0,36 Promille) gegenüber bebauten sog. Nichtwohngrundstücken (0,72 Promille) in einem erheblichen Umfang. Hierfür lassen sich in der Gesetzesbegründung gleich mehrere Gründe finden: Rz. 16 [Autor/Stand] Dabei wird aus der Gesetzesentstehung deutlic...mehr

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§ 6 Besondere Regelungen in... / 1. Allgemeines

Rz. 12 Jeder Fall liegt besonders und bedarf einer individuellen Regelung. Zur Problematik von Ausbaurechten vgl. oben § 3 Rdn 55. Rz. 13 Für die rechtliche Gestaltung ist zum einen entscheidend, welche rechtliche Ausgestaltung neu geschaffene Räumlichkeiten haben sollen. In Betracht kommt hier ein Sondernutzungsrecht oder Sondereigentum. Besteht letzteres noch nicht, weil di...mehr

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§ 6 Besondere Regelungen in... / I. Muster

Rz. 11 Muster 6.4: Aus- und Umbauten (Dachgeschoss) Muster 6.4: Aus- und Umbauten (Dachgeschoss) … § 16 Gemeinschaftsordnung Es wird folgendes Dachausbaurecht begründet: (siehe Rdn 12). Der jeweilige Eigentümer der im Dachgeschoss belegenen Einheit ist berechtigt, im Rahmen einer erteilten bzw. geänderten oder erweiterten Baugenehmigung das derzeit unausgebaute Dachgeschoss auf ...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Sac... / I. Vorbemerkung

Rz. 4 [Autor/Stand] In § 15 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 Buchst. a und b GrStG wurden mit dem Gesetz zur Änderung des Grundsteuer- und Bewertungsrechts (Grundsteuerreformgesetz) [2] die Steuermesszahlen bei der sog. Grundsteuer B für unbebaute Grundstücke, bebaute sog. Wohngrundstücke und bebaute sog. Nichtwohngrundstücke ursprünglich einheitlich mit 0,34 Promille festgelegt. Diese...mehr

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§ 1 Grundlagen und Einführung / 6. Miteigentumsanteil

Rz. 44 Das Beteiligungsverhältnis der Wohnungseigentümer an dem Grundstück ist zahlenmäßig nach Bruchteilen zu bemessen und einzutragen.[79] Den Maßstab hierfür regelt das Gesetz nicht. Auch die WEG-Reform hat hieran nichts geändert. Üblich und oft zweckmäßig ist eine grobe Orientierung an dem Verhältnis der Wohn- und Nutzflächen. Auch dafür gibt es aber nur begrenzte gesetz...mehr