Fachbeiträge & Kommentare zu Wohnungseigentum

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Jahresabrechnung: Anspruch ... / 3 Das Problem

Am 30.6.2023 liegt noch keine Jahresabrechnung vor. Wohnungseigentümer K erhebt daher gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer B eine Klage auf ihre Erstellung. B erklärt, sich gegen die Klage verteidigen zu wollen, legt dann im September 2023 aber plötzlich die Jahresabrechnung vor. Die Parteien erklären daraufhin den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt. Fragli...mehr

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Mieterstörung: Haftung des ... / 4 Die Entscheidung

Ohne Erfolg! Zwar sei gemäß § 14 Abs. 2 Nr. 1 WEG jeder Wohnungseigentümer den anderen gegenüber verpflichtet, fremdes Sondereigentum nicht durch ein Verhalten zu beeinträchtigen, das den Vereinbarungen oder Beschlüssen widerspreche. Soweit entsprechende Vereinbarungen und Beschlüsse (z. B. über die Hausordnung) fehlten, sei jeder Wohnungseigentümer verpflichtet, Beeinträcht...mehr

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Jahresabrechnung: Anspruch ... / 1 Leitsatz

Jeder Wohnungseigentümer hat einen Individualanspruch auf die Erstellung einer Jahresabrechnung. Dieser Anspruch wird grundsätzlich am Ende des 2. Quartals fällig.mehr

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Jahresabrechnung: Anspruch ... / 6 Entscheidung

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Mieterstörung: Haftung des ... / 6 Entscheidung

AG Berlin-Schöneberg, Urteil v. 13.9.2023, 770 C 65/22mehr

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Erledigung der Hauptsache: ... / 5 Hinweis

Problemüberblick Durch die Vollstreckung eines Entziehungsurteils wird ein Wohnungseigentum beschlagnahmt. Im Fall streiten die Wohnungseigentümer, ob es aus diesem Grund nicht mehr wirksam freihändig veräußert werden kann oder ob § 23 Abs. 1 Satz 1 ZVG teleologisch zu reduzieren bzw. in der Antragstellung bei dem Vollstreckungsgericht die Zustimmung der Gemeinschaft der Wohn...mehr

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Mehrfamilienhaus im Sinne d... / 1 Leitsatz

Der Maklerkunde kauft eine "Wohnung", wenn er ein mit einem Doppelhaus bebautes Grundstück kauft, dieses in Wohnungseigentum aufgeteilt werden soll und der Vertrag unter der aufschiebenden Bedingung steht, dass noch der Verkäufer das Grundstück in Wohnungseigentum aufteilt.mehr

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Jahresabrechnung: Anspruch ... / 2 Normenkette

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Mieterstörung: Haftung des ... / 2 Normenkette

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Jahresabrechnung: Anspruch ... / 4 Die Entscheidung

Das LG weist die Beschwerde zurück! Zwar sei die Jahresabrechnung 2022 am 30.6.2023 vorzulegen gewesen. B habe sich aber nicht in Verzug befunden. Außerdem habe B den Anspruch des K durch Erstellung und Übersendung der Jahresabrechnung noch im September 2023 "anerkennend" erfüllt.mehr

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Aufrechnung gegen Hausgeldf... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall wird die Frage gestellt, ob ein Wohnungseigentümer gegen den Anspruch der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer auf Vor- und/oder Nachschuss aufrechnen kann. Aufrechnung gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer Ein Wohnungseigentümer kann nach herrschender Meinung gegenüber Vor- und/oder Nachschüssen grundsätzlich nicht aufrechnen. In Anlehnung an § ...mehr

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Berufungsbegründung: Anford... / 5 Hinweis

Problemüberblick Der Fall spielt im Prozessrecht und zeigt auf, welche Anforderungen ein Wohnungseigentümer, aber auch die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer erfüllen muss, wenn sie in einer WEG-Streitigkeit eine Berufung einlegen will. Da die Verwaltungen zur Einlegung der Berufung nicht in der Lage sind – dies kann nur ein Rechtsanwalt – soll dieses Problem hier nicht vert...mehr

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Fertigstellungsrate: Fällig... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall fragt sich, wie es sich auf die Rechte eines Wohnungseigentümers auswirkt, wenn die Wohnungseigentümer der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer die Verfolgung der Mängelrechte zugewiesen haben. Fertigstellungsrate Der Bauträger darf die Fertigstellungsrate erst verlangen, wenn das Sondereigentum und das gemeinschaftliche Eigentum im Wesentlichen mangelfr...mehr

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Bauträger: Übernahme von Ve... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall fragt sich, ob die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer einen Vertrag übernommen hat, den zunächst der Bauträger geschlossen hatte. Altrecht Im Altrecht konnte der Bauträger vor Entstehung einer Gemeinschaft der Wohnungseigentümer Verträge nur im eigenen Namen schließen und dann später darauf hoffen, dass die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer diese Ver...mehr

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Wäschelüften erlaubt? / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, ob und in welchem Umfang ein Wohnungseigentümer gegen seine Pflichten aus § 14 WEG verstößt, wenn er Wäsche lüftet. Wäschelüften Jeder Wohnungseigentümer (hier: B) ist nach § 14 Abs. 2 Nr. 1 WEG gegenüber den übrigen Wohnungseigentümern (hier: K) verpflichtet, deren Sondereigentum nicht über das in § 14 Abs. 1 Nr. 2 WEG bestimmte M...mehr

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Aufrechnung gegen Hausgeldf... / 4 Die Entscheidung

Das AG meint, eine Aufrechnung sei im Fall nicht möglich! Die Aufrechnung sei nach § 242 BGB ausgeschlossen. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen eines Wohnungseigentümers sei gegenüber dem Beitragsanspruch der Gemeinschaft nach § 242 BGB grundsätzlich ausgeschlossen, weil die Liquidität und damit die ordnungsmäßige Verwaltung ohne laufende Beitragsleistungen der Wohnungseige...mehr

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Bauträger: Übernahme von Ve... / 4 Die Entscheidung

Das OLG meint, K und B verbinde kein Vertrag! Nach den Bauträgerverträgen seien allenfalls die (späteren) Wohnungseigentümer in den Vertrag mit B eingetreten, nicht aber K: die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. K und die Wohnungserwerber (= späteren Wohnungseigentümer) seien nicht gleichzusetzen. Es handele sich um unterschiedliche Rechtspersönlichkeiten. Die Erwerbsvertr...mehr

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Versammlung in COVID-Zeiten... / 4 Die Entscheidung

Das sieht der BGH anders! Es habe eine Versammlung stattgefunden, in der Beschlüsse gefasst worden seien. Eine Versammlung setze zwar grundsätzlich ein physisches Zusammentreffen der Wohnungseigentümer voraus. Die Ausübung der Teilnahme- und Mitwirkungsrechte erfordere regelmäßig und vorbehaltlich einer grundsätzlich möglichen Stellvertretung eine persönliche Anwesenheit der...mehr

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Gemeinschaftsordnung: Änderung / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall beschließen die Wohnungseigentümer, Vereinbarungen zu ändern. Dies ist nur möglich, wenn das Gesetz, beispielsweise § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG, oder eine Vereinbarung ("Öffnungsklausel") den Wohnungseigentümern für eine Änderung eine Beschlusskompetenz einräumt. Fehlt es an einer Beschlusskompetenz, ist ein Beschluss, der eine Vereinbarung dauerhaft änder...mehr

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Versammlung: Prüfung einer ... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, ob ein Verwalter seine Vollmacht für einen Wohnungseigentümer nachgewiesen hat. Vollmachten für eine Versammlung Nach § 25 Abs. 3 WEG bedürfen Vollmachten zu ihrer Gültigkeit der Textform. Die Prüfung obliegt jedenfalls dem Verwalter namens der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Ob auch die Wohnungseigentümer prüfen dürfen, ist h...mehr

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Versammlung in COVID-Zeiten... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, ob die Rechte der Wohnungseigentümer fundamental verletzt werden, wenn die Verwaltung ihnen nicht gestattet, zu einer Versammlung zu erscheinen. Der BGH verneint die Frage. Ich selbst hätte diese mit dem LG bejaht. Das "Dilemma" Während der COVID-19-Pandemie befanden sich die Verwaltungen in einer unauflöslichen Konfliktsituation. ...mehr

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Versammlung in COVID-Zeiten... / 3 Das Problem

Verwalter V lädt die Wohnungseigentümer wie folgt ein: "Die Versammlung findet schriftlich am 24.11.2020 statt. Bitte (...) senden Sie uns die Vollmacht sowie das ausgefüllte Weisungsdokument zu." Dieser Aufforderung kommen 5 von 24 Wohnungseigentümern nach. In der Versammlung ist nur V anwesend. Mit Schreiben vom 24.11.2020 teilt V mit, die Wohnungseigentümer seien bei der ...mehr

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Verwaltung: Aufgaben beim W... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es aus Verwaltersicht um die Frage, welche Pflichten die Verwaltung bei der Betreuung von Werkverträgen treffen. Eine dieser Fragen ist, ob und wann die Verwaltung dem Werkunternehmer Abschläge zahlen darf und ob sie bei der Verletzung ihrer Pflichten u. a. aus ihrem Verwaltervertrag Schadensersatz schuldet. Werkverträge: Grundlagen Bei einem Werkv...mehr

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Bauliche Veränderung: Ordnu... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es vor allem um die Frage, wann eine grundlegende Umgestaltung vorliegt und wann eine unbillige Benachteiligung. Daneben geht es um die Frage der "Angemessenheit" einer baulichen Veränderung nach § 20 Abs. 2 Satz 1 WEG. Grundlegende Umgestaltung Der BGH klärt, der Begriff der "grundlegende Umgestaltung" sei enger zu verstehen als der Begriff der Än...mehr

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Berufungsbegründung: Anford... / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer K beantragt beim BGH, ihm Prozesskostenhilfe zu gewähren. Er verlangt mit der Klage von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer die Vorlage einer Eigentümerliste. Das AG meint, dieser Anspruch sei von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer bereits erfüllt worden.mehr

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Bauliche Veränderung: Fakti... / 3 Das Problem

Die Wohnungseigentümer gestatten Wohnungseigentümer X, einen Innenaufzug zu errichten. Dagegen geht Wohnungseigentümer K vor. Er meint, es fehle eine Beschlusskompetenz, da an der Fläche, wo der Innenaufzug errichtet werden solle, ein Sondernutzungsrecht entstehe.mehr

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Gemeinschaftsordnung: Änder... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall beschließen die Wohnungseigentümer, 2 Vereinbarungen zu ändern. Dies ist nur möglich, wenn das Gesetz, beispielsweise § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG, oder eine Vereinbarung ("Öffnungsklausel") den Wohnungseigentümern für eine Änderung eine Beschlusskompetenz einräumt. Fehlt es an einer Beschlusskompetenz, ist ein Beschluss, der eine Vereinbarung dauerhaft änd...mehr

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Gebührenstreitwert: Klage g... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, welche Norm für die Bestimmung des Gebührenstreitwertes anzuwenden ist, wenn ein Wohnungseigentümer gegen einen angeblichen Beschluss vorgeht, obwohl die Wohnungseigentümer keinen Beschluss gefasst haben. Streitigkeiten im Sinne von § 43 Abs. 2 Nr. 1 bis Nr. 3 WEG Bei WEG-Streitigkeiten nach § 43 Abs. 2 Nr. 1 - 3 WEG richten sich d...mehr

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Versammlung: Prüfung einer ... / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer K erhebt eine Anfechtungsklage. Er meint, Verwalter V habe für einen Wohnungseigentümer X nicht abstimmen dürfen. V hatte zwar von X eine Vollmacht erhalten, konnte diese dem K in der Versammlung aber nicht vorzeigen.mehr

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Bauliche Veränderung: Ordnu... / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer K beantragt mit einer Beschlussersetzungsklage, einen Grundlagenbeschluss über die Errichtung eines Lifts/Personenaufzugs am Hinterhaus zu ersetzen. Fraglich ist unter anderem, ob der Personenaufzug die Wohnungseigentumsanlage grundlegend umgestalten oder einen Wohnungseigentümer unbillig benachteiligen würde.mehr

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Fertigstellungsrate: Fällig... / 1 Leitsatz

Ein Erwerber kann sich auf die fehlende Fälligkeit der Fertigstellungsrate auch dann berufen, wenn die Wohnungseigentümer der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer die Verfolgung der Mängelrechte zugewiesen haben.mehr

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Fertigstellungsrate: Fällig... / 3 Das Problem

Bauträger K verlangt von Wohnungseigentümer B als Fertigstellungsrate ca. 12.000 EUR. B zahlt rund die Hälfte. Den Rest klagt K ein. Es liegen zwar noch Protokollmängel vor. K meint aber, B könne sich auf die mangelnde Fälligkeit nicht berufen, da die Wohnungseigentümer der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer die Verfolgung der Mängelrechte zugewiesen haben.mehr

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Gebührenstreitwert: Klage g... / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer K wendet sich im Wege der Anfechtungsklage gegen 2 vermeintliche Beschlüsse (die Verwaltung hatte die Wohnungseigentümer zu TOP 5 und 6 nur zu beabsichtigten Erhaltungsmaßnahmen informiert; die Wohnungseigentümer haben keine Beschlüsse gefasst). Fraglich ist, wie man den Gebührenstreitwert für eine solche Klage bestimmt. Das AG meint, die gerichtliche Prüf...mehr

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Versammlung: Prüfung einer ... / 1 Leitsatz

Ein vollmachtgebender Wohnungseigentümer kann die anderen Wohnungseigentümer entsprechend § 174 Satz 2 BGB von einer Bevollmächtigung beispielsweise des Verwalters informieren.mehr

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Gemeinschaftsordnung: Änderung / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer K geht gegen Mieter B vor, dessen von Wohnungseigentümer X angemieteten Räume unter denen des K liegen. B soll nach Ansicht des K in den angemieteten Räumen keine Eisverkaufsstelle betreiben, bei der das Eis über die Straße verkauft wird. Vor dem Lokal sind aber Klappbänke, Klappstühle, eine Topfpflanze und 2 Abfallbehälter aufgestellt. In der Gemeinschaft...mehr

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Verwalter: Bestellung und V... / 3 Das Problem

Die Wohnungseigentümer bestellen im August 2020 V zum neuen Verwalter. Regelungen zum Verwaltervertrag treffen sie nicht. Wohnungseigentümer K geht daher gegen den Bestellungsbeschluss vor.mehr

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Aufrechnung gegen Hausgeldf... / 1 Leitsatz

Ein Wohnungseigentümer kann gegenüber Forderungen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer grundsätzlich nicht aufrechnen.mehr

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Mehrfamilienhaus im Sinne d... / 3 Das Problem

K und die Ehepaare B1 und B2 schließen jeweils einen Maklervertrag mit dem Inhalt, dass sich die Beklagten verpflichten, an K eine Maklercourtage in Höhe von 2,975 % inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer für den Fall zu bezahlen, dass es ihnen infolge eines durch K erbrachten Nachweises oder einer durch die K erbrachten Vermittlung gelingen sollte, ein Doppelhaus mit 2 Wohnu...mehr

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Mehrfamilienhaus im Sinne d... / 4 Die Entscheidung

Das LG meint, § 665c BGB sei anwendbar! Es liege im Fall kein Mehrfamilienhaus vor. Die Beklagten hätten "Wohnungen" gekauft. Denn in der Literatur werde die Auffassung vertreten, es sei auf den Erwerbszweck abzustellen (Hinweis auf Fischer, NJW 2020, 3553 Rn. 6). Fischer nenne als Beispiel, dass es sich bei einem bislang als Zweifamilienhaus dienenden Gebäude um ein Einfami...mehr

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Bauliche Veränderung: Grund... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es vor allem um die Frage, wann eine grundlegende Umgestaltung vorliegt. Der BGH lässt (auch) hier eine Definition vermissen (siehe auch BGH, Urteil v. 9.2.2024, V ZR 244/22). Bei einer Maßnahme nach § 20 Abs. 2 Satz 1 WEG liegt sie nach Auffassung des BGH in der Regel aber nicht vor. Ausnahmen dürften dort mithin mit der Lupe zu suchen sein! Prüf...mehr

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Bauliche Veränderung: Grund... / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer K wendet sich gegen einen Gestattungsbeschluss, mit dem Wohnungseigentümer S gestattet wird, als privilegierte Maßnahme gemäß § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 WEG eine Rampe als barrierefreien Zugang sowie eine etwa 65 cm aufzuschüttende Terrasse zu errichten und ein Doppelfenster im Wohnzimmer durch eine verschließbare Tür zu ersetzen. Fraglich ist, ob diese baul...mehr

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Verwaltung: Aufgaben beim W... / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer beschließen im Juli 2019, die Dacheindeckung erneuern zu lassen. Nach der Vergabe der Arbeiten an eine X-GmbH mit einem Gesamtvolumen von 116.497,85 EUR brutto stellt diese GmbH der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer K für Material eine Abschlagsrechnung in Höhe von 61.872 EUR. Im Oktober 2019 zahlt der Verwalter B aus Mitteln der K einen Betrag von 70.00...mehr

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Versammlung: Prüfung einer ... / 4 Die Entscheidung

Das LG meint, dieser Umstand schade nicht! Zwar bedürften Vollmachten gemäß § 25 Abs. 3 WEG der Textform. Richtig sei auch, dass ein Bevollmächtigter, der seine Vollmachtsurkunde nicht vorlege, gemäß § 174 Satz 1 BGB grundsätzlich mit der Folge zurückgewiesen werden könne, dass – trotz Vorhandenseins der Vollmacht – er von der Vollmacht keinen Gebrauch machen könne. Es beste...mehr

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Bauträgervertrag: Verjährun... / 5 Hinweis

Problemüberblick Nach § 650u Abs. 1 Satz 1 BGB ist ein Bauträgervertrag ein Vertrag, der die Errichtung oder den Umbau eines Hauses oder eines vergleichbaren Bauwerkes zum Gegenstand hat und der zugleich die Verpflichtung des Unternehmers enthält, dem Besteller das Eigentum an dem Grundstück zu übertragen oder ein Erbbaurecht zu bestellen oder zu übertragen. Der Bauträger kan...mehr

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Bauliche Veränderung: Fakti... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, ob es für einen Beschluss nach § 20 Abs. 1 WEG eine Beschlusskompetenz gibt, wenn durch die bauliche Veränderung ein "faktisches" Sondernutzungsrecht zugunsten einzelner Wohnungseigentümer geschaffen wird. Sondernutzungsrecht Das LG bejaht eine Beschlusskompetenz. Dies sieht auch der BGH mittlerweile so (vgl. BGH, Urteil v. 9.2.202...mehr

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Bauträger: Übernahme von Ve... / 1 Leitsatz

Die Klausel in einem Bauträgervertrag "Der Käufer/Erwerber übernimmt hiermit mit schuldbefreiender Wirkung für den Verkäufer/Veräußerer mit dem Verrechnungstag alle mit dem Eigentum am Vertragsgegenstand verbundenen Rechte und Verpflichtungen. Dies betrifft … auch die für die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer begründeten Vertragsverhältnisse, insbesondere zur Ver- und Ents...mehr

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Bauträger: Übernahme von Ve... / 3 Das Problem

In Bauträgerverträgen aus dem Jahr 2015 heißt es: "Der Käufer/Erwerber übernimmt hiermit mit schuldbefreiender Wirkung für den Verkäufer/Veräußerer mit dem Verrechnungstag alle mit dem Eigentum am Vertragsgegenstand verbundenen Rechte und Verpflichtungen. Dies betrifft … auch die für die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer begründeten Vertragsverhältnisse, insbesondere zur V...mehr

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Gemeinschaftsordnung: Änderung / 1 Leitsatz

Die Wohnungseigentümer haben die Möglichkeit, die Gemeinschaftsordnung zu ändern, wenn es dafür eine Öffnungsklausel gibt.mehr

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Verwaltung: Aufgaben beim W... / 4 Die Entscheidung

Das sieht der BGH anders! Einerseits müsste B darlegen und beweisen, dass K einen Vorteil habe. Es gebe auch kein rechtmäßiges Alternativverhalten des B. Das LG müsse daher weitere Feststellungen treffen. Dazu weist der BGH darauf hin, dass es zu den Pflichten eines Verwalters gehöre, Erhaltungsmaßnahmen am gemeinschaftlichen Eigentum wie ein "Bauherr" zu überwachen. Bei der...mehr

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Bauliche Veränderung: Fakti... / 4 Die Entscheidung

Das LG bejaht die Beschlusskompetenz! Zwar habe der BGH die Rechtslage vor dem 1.12.2020 wie K betrachtet (Hinweis auf BGH, Urteil v. 13.1.2017, V ZR 96/16). Diese BGH-Rechtsprechung sei aber nicht mehr anwendbar. Der Gesetzesentwurf zum WEMoG habe auf Vorschlägen aufgebaut, die durch eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe erarbeitet worden seien. Mit dem Gesetzentwurf sollten festg...mehr