Fachbeiträge & Kommentare zu Wohnungseigentum

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Ein- und Zweifamilienhäuser (Abs. 2)

Rz. 100 [Autor/Stand] Die erste Grundstücksart im § 181 BewG ist die der Ein- und Zweifamilienhäuser. Dies sind gem. § 181 Abs. 2 BewG Wohngrundstücke, die bis zu zwei Wohnung enthalten und kein Wohnungseigentum darstellen. Rz. 101 [Autor/Stand] Ein Grundstück gilt auch dann als Ein- oder Zweifamilienhaus, wenn es zu weniger als 50 % der Wohn- und Nutzfläche zu anderen als Wo...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / H. Gemischt genutzte Grundstücke (Abs. 7)

Rz. 150 [Autor/Stand] Gemischt genutzte Grundstücke sind gem. § 181 Abs. 7 BewG Grundstücke, die teils Wohnzwecken, teils eigenen oder fremden betrieblichen und/oder öffentlichen Zwecken dienen und nicht Ein- und Zweifamilienhäuser, Mietwohngrundstücke, Wohnungseigentum, Teileigentum oder Geschäftsgrundstücke sind. Rz. 151 [Autor/Stand] Bei der Bestimmung der Grundstücksart g...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Regelherstellungskosten 2007

Rz. 9.1 [Autor/Stand] Die Regelherstellungskosten 2007 (RHK 2007) sind durch das Erbschaftsteuerreformgesetz vom 24.12.2008[2] in das Bewertungsgesetz eingefügt worden. Sie gelten für Bewertungsstichtage bis einschließlich 31.12.2011. Für Bewertungsstichtage ab dem 1.1.2012 bis einschließlich 31.12.2015 sind die Regelherstellungskosten 2010 maßgebend (s. Rz. 14.1 ff.). Rz. 9...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Gebäudeklasse

Rz. 21 [Autor/Stand] Bei der Ermittlung der nach Anlage 24, Teil II zum BewG i.d.F. bis 31.12.2011/31.12.2015 anzunehmenden Gebäudeklasse ist auf das gesamte Gebäude oder einen baulich selbstständig abgrenzbaren Teil des Gebäudes (Gebäudeteil) abzustellen. Dabei ist für die Einstufung allein das durch die Hauptnutzung des Gebäudes bzw. des Gebäudeteils entstandene Gesamtgepr...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Wirtschaftliche Gesamtnutzungsdauer

Rz. 127 [Autor/Stand] Die wirtschaftliche Gesamtnutzungsdauer der verschiedenen Gebäudearten ergibt sich aus Anlage 22 zum BewG i.d.F. bis 31.12.2022. Die zuvor geltende Anlage 22 zum BewG i.d.F. bis 31.12.2015 wurde durch das Steueränderungsgesetzes 2015[2] vom 2.11.2015 geändert und gilt in dieser Fassung für Bewertungsstichtage vom 1.1.2016 bis zum 31.12.2022 (vgl. § 205 ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Ermittlung der Brutto-Grundfläche für Stellplätze beim Wohnungs- und Teileigentum in einem sich neben dem Wohngebäude/Gebäude befindlichen Parkhaus

Rz. 50 [Autor/Stand] Beim Wohnungseigentum und Teileigentum kann sich die Ermittlung der Brutto-Grundfläche eines Tiefgaragenplatzes oder eines Stellplatzes in einem sich neben dem Wohngebäude/Gebäude befindlichen Parkhaus, schwierig gestalten. Denn neben der reinen Stellplatzfläche sind auch die anteiligen Flächen der Verkehrswege zu berücksichtigen. Es erscheint vertretbar...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Abfluss von Ausgaben beim StPfl bei Einschaltung Dritter

Rn. 103 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Die Einschaltung eines Dritten kann zum einen dadurch erfolgen, dass der StPfl nicht an den Gläubiger, sondern an einen Dritten leistet. In diesem Fall ist ein Abfluss beim StPfl nur dann gegeben, wenn durch die Leistung an den Dritten der Verlust der wirtschaftlichen Verfügungsmacht beim StPfl eingetreten ist, BFH vom 16.10.2007, VIII R 21...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Bayern / 1. Grundvermögen

Rz. 24 [Autor/Stand] Durch Verfassungsänderung mit Bundesgesetz vom 15.11.2019[2] ist einerseits in Art. 105 Abs. 2 Satz 1 GG die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz des Bundes für die Grundsteuer festgeschrieben worden. Im Gegenzug ist die Befugnis zur landesgesetzlichen Abweichung in Art. 72 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 GG eingeführt worden. Der dort verwendete Begriff "Grundsteu...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Vereinfachte Ermittlung der Brutto-Grundfläche

Rz. 103 [Autor/Stand] Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat auf seinen Internetseiten ein Berechnungstool zur Aufteilung eines Grundstückskaufpreises auf Grund und Boden und Gebäude veröffentlicht. In der dazugehörigen "Anleitung für die Berechnung zur Aufteilung eines Grundstückskaufpreises"[2] werden nachfolgend dargestellte Umrechnungsfaktoren zur vereinfachten Erm...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / F. Ausstattungsstandard

Rz. 26 [Autor/Stand] Der Ausstattungsstandard eines Gebäudes wird anhand des in Anlage 24, Teil III zum BewG i.d.F. bis 31.12.2015 abgebildeten und für alle Gebäudeklassen einheitlich geltenden Ausstattungsbogens (s. Rz. 31) ermittelt. Um die für das Gebäude oder den Gebäudeteil maßgeblichen durchschnittlichen Regelherstellungskosten zu ermitteln, wird der dem Ausstattungsst...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Begrenzung der Alterswertminderung

Rz. 70 [Autor/Stand] Die Alterswertminderung ist im Ergebnis auf maximal 60 % des Gebäuderegelherstellungswerts begrenzt, da der nach Abzug der Alterswertminderung verbleibende Gebäudewert regelmäßig mit mindestens 40 % des Gebäuderegelherstellungswerts anzusetzen ist (§ 190 Abs. 2 Satz 4 BewG i.d.F. bis 31.12.2015). Rz. 71 [Autor/Stand] Durch den Mindestrestwertansatz von 40...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Bayern / 3. Garagen und Nebengebäude von untergeordneter Bedeutung (Abs. 2 und 3)

Rz. 113 [Autor/Stand] Art. 2 Abs. 2 und 3 BayGrStG enthalten besondere Geringfügigkeitsregelungen für Garagen und sonstige Nebengebäuden von untergeordneter Bedeutung, die im Zusammenhang mit einer Wohnnutzung stehen. Die Flächen entsprechender Garagen und Nebengebäude sollen aus verfahrensökonomischen Gründen nicht berücksichtigt werden. Diesen Vereinfachungsregelungen lieg...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Zusammentreffen mehrerer Bewertungsmethoden

Rz. 205 [Autor/Stand] Befinden sich auf einem Grundstück verschiedene Gebäude oder Gebäudeteile und lässt sich für mindestens eines dieser Gebäude oder Gebäudeteile keine übliche Miete ermitteln, wird das gesamte Grundstück (wirtschaftliche Einheit) im Sachwertverfahren bewertet (s. dazu auch § 185 BewG Rz. 96 ff.).[2] Rz. 206 Beispiel: Auf einem Firmengrundstück (Geschäftsgr...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Nutzung zu verschiedenen Zwecken

Rz. 66 [Autor/Stand] Werden Grundstücke sowohl zu Wohnzwecken als auch zu betrieblichen und/oder öffentlichen Zwecken genutzt, sind für die Bestimmung der Grundstücksart die unterschiedlich genutzten Wohn- und Nutzflächen ins Verhältnis zur gesamten Wohn- und Nutzfläche des Gebäudes zu setzen. Dabei werden zum einen alle Flächen, die Wohnzwecken dienen sowie zum anderen alle...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Regelherstellungskosten 2010

Rz. 14.1 [Autor/Stand] Die Regelherstellungskosten 2010 (RHK 2010) sind durch Art. 10 BeitrRLUmsG[2] in das Bewertungsgesetz eingefügt worden und haben die RHK 2007 abgelöst. Die RHK 2010 gelten für Bewertungsstichtage ab dem 1.1.2012 [3] bis einschließlich 31.12.2015. Die Namensgebung erscheint zunächst unglücklich, da die RHK 2010 (erst) für Bewertungsstichtage ab dem 1.1.2...mehr

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AGS 08/2023, Streitwert ein... / Leitsatz

Der Streitwert der Klage einer Wohnungseigentümergemeinschaft gegen einen einzelnen Wohnungseigentümer auf künftige Zahlung des aktuellen Hausgelds bis zum Beschluss über einen neuen Wirtschaftsplan bemisst sich nicht nach dem 3,5-fachen Jahresbetrag des aktuell geschuldeten Hausgeldes; vielmehr ist maximal der Jahresbetrag anzusetzen. LG Frankfurt, Beschl. v. 10.5.2023 – 2-1...mehr

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AGS 08/2023, Streitwert ein... / I. Sachverhalt

Die Wohnungseigentümergemeinschaft hatte einen einzelnen Wohnungseigentümer auf Zahlung von Hausgeld verklagt und insoweit beantragt, diesen zu verurteilen, bis zum Beschluss über einen neuen Wirtschaftsplan ein monatlich im Voraus fälliges Hausgeld zu zahlen. Die monatliche Forderungshöhe i.H.v. 1.298,00 EUR ergab sich insoweit aus dem Beschluss über den aktuellen Wirtschaf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Instandhaltungskosten

Instandhaltungskosten sind trotz der Teilrechtsfähigkeit der WEG-Gemeinschaft nach § 10 Abs 6 WEG 2007 erst bei Verausgabung durch den Verwalter des gemeinschaftlichen Eigentums für Erhaltungsmaßnahmen als BA/WK abgeflossen und nicht bereits bei Zuführung zur Erhaltungsrücklage nach § 19 Abs 2 Nr 4 WEG (bis zum 30.11.2020: Instandhaltungsrücklage gemäß § 21 Abs 5 Nr 4 WEG aF...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Gebäudestandard

Rz. 49 [Autor/Stand] Mit Einführung der für Bewertungsstichtage ab dem 1.1.2016 geltenden Grundbesitzbewertung hat der Begriff Gebäudestandard den bis dato geltenden Begriff des Ausstattungsstandards abgelöst (vgl. Kommentierung zu § 190 BewG bis 31.12.2015 Rz. 26). Rz. 50 [Autor/Stand] Der Gebäudestandard eines Gebäudes wird anhand der in Anlage 24, Teil III zum BewG i.d.F. ...mehr

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AGS 08/2023, In diesem Heft

Im Aufsatzteil befasst sich Burhoff mit der anwaltlichen Vergütung im Verfassungsbeschwerdeverfahren (S. 337 ff.). Die Berechnung von anwaltlichen Gebühren im Falle einer Verbindung bereitet immer wieder Schwierigkeiten. Nach ganz einhelliger Ansicht besteht hier ein Wahlrecht. Das VG Augsburg ist dagegen der Auffassung, dass getrennte Gebühren auch getrennt abgerechnet werde...mehr

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AGS 08/2023, Streitwert ein... / II. Maßgebend ist der Jahreswert

Die Streitwertfestsetzung durch das AG im Teilabhilfebeschluss ist nicht zu beanstanden. Die Wertfestsetzung richtet sich nach § 48 Abs. 1 S. 1 GKG, § 3 ZPO. Bei Forderungen der Vorschüsse aus dem Wirtschaftsplan, die wie hier als monatliche Zahlung geschuldet sind, handelt es sich um wiederkehrende Leistungen gem. § 258 ZPO. Die Kammer teilt auch die Auffassung, dass im Fall...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4 Leistungen von Wohnungseigentümergemeinschaften an Wohnungseigentümer und Teileigentümer (§ 4 Nr. 13 UStG)

Rz. 182 § 9 Abs. 1 UStG führt auch die Steuerbefreiung gem. § 4 Nr. 13 UStG auf. Nach der Begründung des Regierungsentwurfs eines UStG 1979[1] wurde die Anwendbarkeit des § 9 UStG auf die gem. § 4 Nr. 13 UStG steuerfreien Umsätze ausgedehnt, weil "die Steuerbefreiung bei Leistungen an Unternehmer zu wirtschaftlichen Nachteilen führen kann". Es sollte also sichergestellt werd...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.1 Zwischenvermietung

Rz. 138 Die zur Vermeidung einer Vorsteuerberichtigung gem. § 15a UStG notwendige Dauer der Anwendung des § 9 UStG auf die gem. § 4 Nr. 12 UStG steuerfreien Vermietungsumsätze von 10 Jahren führt erfahrungsgemäß nicht dazu, dass die aus den Herstellungskosten eines Mietgebäudes (sofort) abziehbaren Vorsteuern von den in diesen 10 Jahren anfallenden USt auf die Mieten übertro...mehr

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Wohnungseigentümer: Ermächtigung

1 Leitsatz Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer kann einen Wohnungseigentümer ermächtigen, einen aus dem gemeinschaftlichen Eigentum folgenden Anspruch auf Beseitigung oder Unterlassung einer Beeinträchtigung des gemeinschaftlichen Eigentums nach den Grundsätzen der gewillkürten Prozessstandschaft geltend zu machen. 2 Normenkette §§ 9a Abs. 2, 14 Abs. 1 Nr. 1, 18, 20 Abs. 1 ...mehr

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Gebrauch des Wohnungseigentums: Umfang

1 Leitsatz Nach § 14 Abs. 2 Nr. 1 WEG ist jeder Wohnungseigentümer gegenüber den übrigen Wohnungseigentümern verpflichtet, deren Sondereigentum nicht über das in § 14 Abs. 1 Nr. 2 WEG bestimmte Maß hinaus zu beeinträchtigen, also nicht in einer Weise, dass ihnen ein Nachteil über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinaus erwächst. 2 Normenkette § 14 Abs. ...mehr

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Wohnungseigentümer: Ermächt... / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer K klagt gegen Wohnungseigentümer B auf Rückbau einer unzulässigen baulichen Veränderung. Da K womöglich nicht prozessführungsbefugt ist, ermächtigen die Wohnungseigentümer ihn in Bezug auf die Entstörung des gemeinschaftlichen Eigentums durch Beschluss. Fraglich ist, ob Wohnungseigentümer eine solche Ermächtigung überhaupt beschließen können.mehr

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Wohnungseigentümer: Ermächt... / 1 Leitsatz

Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer kann einen Wohnungseigentümer ermächtigen, einen aus dem gemeinschaftlichen Eigentum folgenden Anspruch auf Beseitigung oder Unterlassung einer Beeinträchtigung des gemeinschaftlichen Eigentums nach den Grundsätzen der gewillkürten Prozessstandschaft geltend zu machen.mehr

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Wohnungseigentümer: Ermächt... / 5 Hinweis

Problemüberblick Der Fall behandelt die Frage, ob es möglich ist, einen Wohnungseigentümer in Bezug auf Ansprüche zu ermächtigen, welche die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer als Prozessstandschafterin nach §§ 9a Abs. 2, 14 Abs. 1 Nr. 1 WEG eigentlich selbst durchsetzen müsste. Das LG bejaht diese Frage mit der h. M. Für diese Sichtweise spricht ihre Praktikabilität. Wie vo...mehr

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Wohnungseigentümer: Ermächt... / 4 Die Entscheidung

Das LG bejaht die Frage! § 9a Abs. 2 WEG stehe einer Ermächtigung nicht entgegen. Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer sei vielmehr berechtigt, einen Wohnungseigentümer zu ermächtigen, einen aus dem gemeinschaftlichen Eigentum folgenden Anspruch auf Beseitigung oder Unterlassung einer Beeinträchtigung des gemeinschaftlichen Eigentums geltend zu machen (Hinweis u. a. auf B...mehr

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Wohnungseigentümer: Ermächt... / 2 Normenkette

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Wohnungseigentümer: Ermächt... / 6 Entscheidung

LG Frankfurt a. M., Urteil v. 30.3.2023, 2-13 S 14/22mehr

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Gebrauch des Wohnungseigent... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall nimmt ein Wohnungseigentümer einen anderen Wohnungseigentümer auf Einwirkung auf das Verhalten seiner Mieter in Anspruch. Eine solche Klage ist zwischen Wohnungseigentümern auch nach der WEG-Reform 2020 möglich und hat Erfolg, wenn die Mieter, für die der vermietende Wohnungseigentümer einzustehen hat, den Rahmen des Zumutbaren überschreiten. Im Verhä...mehr

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Gebrauch des Wohnungseigent... / 1 Leitsatz

Nach § 14 Abs. 2 Nr. 1 WEG ist jeder Wohnungseigentümer gegenüber den übrigen Wohnungseigentümern verpflichtet, deren Sondereigentum nicht über das in § 14 Abs. 1 Nr. 2 WEG bestimmte Maß hinaus zu beeinträchtigen, also nicht in einer Weise, dass ihnen ein Nachteil über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinaus erwächst.mehr

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Gebrauch des Wohnungseigent... / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer K nimmt Wohnungseigentümer B auf Unterlassung in Anspruch. B soll es unterlassen, dass aus seiner Wohnung Geräusche in die Wohnung des K eindringen, soweit hierdurch Zimmerlautstärke überschritten wird. K behauptet, in der Wohnung von Wohnungseigentümer B "poltere" es. Außerdem gebe es in der Wohnung von B laute Unterhaltungen, Getrampel, Möbelrücken, laut...mehr

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Gebrauch des Wohnungseigent... / 4 Die Entscheidung

Das AG gibt der Klage nach einer Beweisaufnahme statt! Nach § 14 Abs. 2 Nr. 1 WEG sei jeder Wohnungseigentümer gegenüber den übrigen Wohnungseigentümern verpflichtet, deren Sondereigentum nicht über das in § 14 Abs. 1 Nr. 2 WEG bestimmte Maß hinaus zu beeinträchtigen, also nicht in einer Weise, dass ihnen ein Nachteil über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidlich...mehr

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Gebrauch des Wohnungseigent... / 6 Entscheidung

AG Hamburg-St. Georg, Urteil v. 24.3.2023, 980b C 35/19 WEGmehr

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Zustimmung zur Veräußerung:... / 3 Das Problem

Nach der Gemeinschaftsordnung aus dem Jahr 2001 bedarf die Veräußerung eines Wohnungseigentums "der Zustimmung der anderen Wohnungseigentümer". In der Wohnungseigentumsanlage gibt es nur die Wohnungseigentümer 1 und 2. Ende 2021 verkauft Wohnungseigentümer 1 sein Wohnungseigentum. Wohnungseigentümer 2 ist auch nach einer Aufforderung nicht bereit, der Veräußerung zuzustimmen...mehr

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Zustimmung zur Veräußerung:... / 4 Die Entscheidung

Die Berufung hat Erfolg! Das LG ist der Ansicht, Wohnungseigentümer 2 sei der falsche Beklagte. Wohnungseigentümer 1 hätte die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer verklagen müssen. Bei der Zustimmung zu einer Veräußerung des Wohneigentums handele es sich im Zweifel um eine Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums, für das allein die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zus...mehr

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Gebrauch des Wohnungseigent... / 2 Normenkette

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Bauträger: Durchsetzung von... / 3 Das Problem

K kauft im Jahr 2014 von Bauträger B ein Wohnungseigentum. Im Jahr 2016 macht K, der im Übrigen noch nicht im Grundbuch eingetragen ist (= werdender Wohnungseigentümer), im Namen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer klageweise "Erfüllungs- und Mängelansprüche" geltend. Im Jahr 2020 ermächtigen die übrigen Wohnungseigentümer K, die bereits klageweise geltend gemachten Ansp...mehr

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Gebührenstreitwert: Klage a... / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer K verklagt die anderen 65 Wohnungseigentümer, die Gemeinschaftsordnung zu ändern. Das Teileigentum des K soll in ein Wohnungseigentum umgewidmet werden. Fraglich ist, nach welchen Bestimmungen der Gebührenstreitwert zu bestimmen ist.mehr

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Schadensersatzpflicht (§ 94... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es zum einen um die Frage, ob heutzutage den Wohnungseigentümern oder der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer der Anspruch aus § 945 ZPO zusteht (erweist sich die Anordnung einer einstweiligen Verfügung als von Anfang an ungerechtfertigt, so ist die Partei, welche die Anordnung erwirkt hat, danach verpflichtet, dem Gegner Schadensersatz zu leiste...mehr

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Gebührenstreitwert: Klage a... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall klagt ein Wohnungseigentümer, wohl gestützt auf § 10 Abs. 2 WEG, seine Räumlichkeiten, die als Teileigentum gewidmet sind und also nicht bewohnt werden dürfen, in ein Wohnungseigentum umzuwidmen. Eine solche Klage ist regelmäßig zum Scheitern verurteilt, da die Voraussetzungen des § 10 Abs. 2 WEG in aller Regel nicht vorliegen werden! Die Entscheidung...mehr

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Zustimmung zur Veräußerung:... / 5 Hinweis

Im Fall geht es um das Verständnis einer Vereinbarung. Zu fragen ist, wer für die Zustimmung zu Veräußerung eines Wohnungseigentums zuständig ist. Nach dem Wortlaut der entsprechenden Vereinbarung sind die anderen Wohnungseigentümer zuständig. Das LG meint, diese Anordnung im Wege der Auslegung umdeuten zu können. Jedenfalls einer Gemeinschaft, in der es nur 2 Wohnungseigent...mehr

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Bauträger: Durchsetzung von... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall klagt ein Wohnungseigentümer gegen den Bauträger. Zu fragen ist, wer für die Geltendmachung der Mängelrechte in Bezug auf das gemeinschaftliche Eigentum zuständig ist. Primäre Mängelrechte Die primären Mängelrechte (= Nacherfüllung, Selbstvornahme und das Verlangen eines Kostenvorschusses) kann jeder Wohnungseigentümer selbst durchsetzen. Dies galt vor ...mehr

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Kostenfestsetzung: Wann ist... / 5 Hinweis

Problemüberblick Nach § 50 WEG a. F. waren den Wohnungseigentümern als zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendige Kosten nur die Kosten eines bevollmächtigten Rechtsanwalts zu erstatten. Mit anderen Worten: Wer auf den vom Verwalter beauftragten Rechtsanwalt nicht vertrauen wollte, war stets berechtigt, selbst einen Rechtsanwalt zu beauftragen...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kostenfestsetzung: Vorrang ... / 5 Hinweis

Problemüberblick Nach § 50 WEG a. F. waren den Wohnungseigentümern als zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendige Kosten nur die Kosten eines bevollmächtigten Rechtsanwalts zu erstatten. Mit anderen Worten: Wer auf den vom Verwalter beauftragten Rechtsanwalt nicht vertrauen wollte, war stets berechtigt, selbst einen Rechtsanwalt zu beauftragen...mehr

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WEG-Streitigkeit: Erzwingun... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall ist zu klären, ob eine WEG-Streitigkeit vorliegt. Dies verneint das KG Berlin zu Recht – obwohl der Kläger (auch) ein Wohnungseigentümer ist. § 43 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 WEG sind zwar weit auszulegen. Für die Normanwendung kommt es nicht entscheidend auf die Rechtsgrundlage an, aus welcher der Anspruch abgeleitet wird. Maßgeblich ist allein der Umstan...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zuständigkeitsbestimmung / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall muss ein zuständiges Gericht für 3 Beklagte bestimmt werden. Die Zuständigkeit ist auf Grundlage von Zweckmäßigkeitserwägungen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Prozesswirtschaftlichkeit im Wege einer Ermessensentscheidung zu bestimmen, wobei dem räumlichen Schwerpunkt eines Rechtsstreits besonderes Gewicht beizumessen ist. Anknüpfungspunkt i...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bauliche Veränderung: Beein... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es neben vielen prozessualen Fragestellungen vor allem um zweierlei: Welcher Mehrheit bedarf eine Gestattung nach § 20 Abs. 1 WEG? Ist es relevant, ob ein Wohnungseigentümer durch eine bauliche Veränderung eine Beeinträchtigung i. S. v. § 20 Abs. 3 WEG erfährt? Erforderliche Mehrheit für eine bauliche Veränderung Haben die Wohnungseigentümer nichts...mehr