Fachbeiträge & Kommentare zu Zeitarbeit

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Belgien / 2.3.1 Lohnsteuerabzugsverfahren

Besteuert Deutschland die Einkünfte und stellt Belgien sie grundsätzlich frei, wird die von Gemeinden in Belgien erhobene Zusatzsteuer berücksichtigt. Dies geschieht dadurch, dass die deutsche Einkommensteuer pauschal um 8 % vermindert wird.[1] Der inländische Arbeitgeber ist grundsätzlich zum Lohnsteuerabzug verpflichtet.[2] Hinweis Wer als inländischer Arbeitgeber gilt Als in...mehr

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Niederlande / 2.3.1 Lohnsteuerabzugsverfahren

Der inländische Arbeitgeber ist grundsätzlich zum Lohnsteuerabzug verpflichtet.[1] Hinweis Wer als inländischer Arbeitgeber gilt Als inländischer Arbeitgeber gilt dabei auch ein Arbeitgeber, der lediglich eine Betriebsstätte oder einen ständigen Vertreter in Deutschland hat.[2] Als inländischer Arbeitgeber ist auch ein inländischer wirtschaftlicher Arbeitgeber bei Arbeitnehmer...mehr

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Österreich / 2.3.1 Lohnsteuerabzugsverfahren

Der inländische Arbeitgeber ist grundsätzlich zum Lohnsteuerabzug verpflichtet.[1] Hinweis Wer als inländischer Arbeitgeber gilt Als inländischer Arbeitgeber gilt dabei auch ein Arbeitgeber, der lediglich eine Betriebsstätte oder einen ständigen Vertreter in Deutschland hat.[2] Als inländischer Arbeitgeber ist auch ein inländischer wirtschaftlicher Arbeitgeber bei Arbeitnehmer...mehr

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Schweden / 2.3.1 Lohnsteuerabzugsverfahren

Der inländische Arbeitgeber ist grundsätzlich zum Lohnsteuerabzug verpflichtet.[1] Hinweis Wer als inländischer Arbeitgeber gilt Als inländischer Arbeitgeber gilt dabei auch ein Arbeitgeber, der lediglich eine Betriebsstätte oder einen ständigen Vertreter in Deutschland hat.[2] Als inländischer Arbeitgeber ist auch ein inländischer wirtschaftlicher Arbeitgeber bei Arbeitnehmer...mehr

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Litauen / 2.2.1 Lohnsteuerabzugsverfahren

Der inländische Arbeitgeber ist grundsätzlich zum Lohnsteuerabzug verpflichtet.[1] Hinweis Wer als inländischer Arbeitgeber gilt Als inländischer Arbeitgeber gilt dabei auch ein Arbeitgeber, der lediglich eine Betriebsstätte oder einen ständigen Vertreter in Deutschland hat.[2] Als inländischer Arbeitgeber ist auch ein inländischer wirtschaftlicher Arbeitgeber bei Arbeitnehmer...mehr

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Personalüberlassung, Arbeitnehmerüberlassung

1 Einführung Will der Arbeitgeber vorübergehende Personalengpässe überbrücken, so hat er – alternativ zur Einstellung von Aushilfen oder zur Aufstockung der Arbeitszeit von Teilzeitbeschäftigten- die Möglichkeit, sog. "Leiharbeitnehmer" einzustellen, wenn die Voraussetzungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) erfüllt sind. Praxis-Beispiel Fällt in der Verwaltung eine B...mehr

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Personalüberlassung, Arbeit... / 4.2 Arbeitnehmerüberlassung zwischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts

Nach der seit 1.4.2017 bestehenden Ausnahmeregelung in § 1 Abs. 3 Nr. 2c AÜG ist dieses Gesetz des Weiteren nicht anzuwenden auf Arbeitnehmerüberlassung zwischen Arbeitgebern, wenn diese juristische Personen des öffentlichen Rechts sind und Tarifverträge des öffentlichen Dienstes oder Regelungen der öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften anwenden. Damit sind auch Abord...mehr

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Personalüberlassung, Arbeit... / 5.2 Grundsatz: Erlaubnispflicht bei Arbeitnehmerüberlassung nach dem AÜG

Arbeitgeber (Verleiher), die Dritten (Entleihern) Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer) im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit[1] zur Arbeitsleistung überlassen wollen, bedürfen der Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit (§§ 1, 17 AÜG). Vom Grundsatz her ist jede Arbeitnehmerüberlassung ohne entsprechende Erlaubnis unzulässig. Soweit Beamte betroffen sind, entfällt die Prüfung d...mehr

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Personalüberlassung, Arbeit... / 5.9 Rechtsfolgen fehlender Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung und verdeckter Arbeitnehmerüberlassung – Festhaltenserklärung des Leiharbeitnehmers

Verträge zwischen Verleihern und Entleihern sowie zwischen Verleihern und Leiharbeitnehmern sind – wie bisher – unwirksam, wenn der Verleiher nicht die nach § 1 AÜG erforderliche Erlaubnis hat. Neu geregelt wird ein Widerspruchsrecht ("Festhaltensrecht") des Leiharbeitnehmers. D.h., der Vertrag zwischen Verleiher und Leiharbeitnehmer wird nicht unwirksam, wenn der Leiharbeitne...mehr

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Personalüberlassung, Arbeit... / 3 Grundsätzliche Anwendbarkeit des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes

Neben den Voraussetzungen des § 4 TVöD/TV-L für die Abordnung, Zuweisung und Personalgestellung – also der tariflichen Verpflichtung der Beschäftigten, die Arbeit bei einem Dritten zu erbringen –, ist zu prüfen, ob die Personalüberlassung einer Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung bedarf. 3.1 Definition der Arbeitnehmerüberlassung Erlaubnispflichtige Arbeitnehmerüberlassung l...mehr

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Personalüberlassung, Arbeit... / 4.5 Arbeitnehmerüberlassung zur Vermeidung von Kurzarbeit oder Entlassungen

Vom Anwendungsbereich des AÜG ist gemäß § 1 Abs. 3 Nr. 1 AÜG weiter ausgenommen, die Arbeitnehmerüberlassung zwischen Arbeitgebern desselben Wirtschaftszweiges zur Vermeidung von Kurzarbeit oder Entlassungen, wenn ein für den Entleiher und Verleiher geltender Tarifvertrag dies vorsieht. Dieser Ausnahmeregelung kommt im Geltungsbereich des TVöD/TV-L keine praktische Bedeutung v...mehr

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Personalüberlassung, Arbeit... / 3.1 Definition der Arbeitnehmerüberlassung

Erlaubnispflichtige Arbeitnehmerüberlassung liegt vor, wenn Arbeitgeber als Verleiher Dritten (Entleihern) Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer) im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit zur Arbeitsleistung überlassen (Arbeitnehmerüberlassung). Seit dem Jahr 2017 enthält das AÜG eine gesetzliche Definition, wann Arbeitnehmer zur Arbeitsleistung überlassen werden, nämlich dann, we...mehr

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Personalüberlassung, Arbeit... / 4.3 Arbeitnehmerüberlassung zwischen Konzernunternehmen

Vom Anwendungsbereich des AÜG ist gemäß § 1 Abs. 3 Nr. 2 AÜG weiter ausgenommen, die Arbeitnehmerüberlassung zwischen Konzernunternehmen im Sinne des § 18 des Aktiengesetzes, wenn der Arbeitnehmer nicht zum Zweck der Überlassung eingestellt und beschäftigt wird. Praxis-Beispiel Eine Einrichtung des Gesundheitswesens betreibt Krankenhäuser und Altenpflegeeinrichtungen. Sowohl f...mehr

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Personalüberlassung, Arbeit... / 5.7 Zustimmungsverweigerungsrecht des Betriebsrats/Personalrats bei dauerhafter Arbeitnehmerüberlassung

Sofern ein Betrieb beabsichtigt, Leiharbeitnehmer zu beschäftigen, ist er nach § 14 Abs. 3 Satz 1 AÜG verpflichtet, vor der Einstellung des Leiharbeitnehmers den Betriebsrat nach § 99 BetrVG zu beteiligen. Nach der Regelung des § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG kann der Betriebsrat seine Zustimmung zu dieser Einstellung des Leiharbeitnehmers insbesondere dann verweigern, wenn diese g...mehr

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Personalüberlassung, Arbeit... / 1 Einführung

Will der Arbeitgeber vorübergehende Personalengpässe überbrücken, so hat er – alternativ zur Einstellung von Aushilfen oder zur Aufstockung der Arbeitszeit von Teilzeitbeschäftigten- die Möglichkeit, sog. "Leiharbeitnehmer" einzustellen, wenn die Voraussetzungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) erfüllt sind. Praxis-Beispiel Fällt in der Verwaltung eine Beschäftigte ...mehr

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Personalüberlassung, Arbeit... / 4.4 Gelegentliche Überlassung

Vom Anwendungsbereich des AÜG ist gemäß § 1 Abs. 3 Nr. 2a AÜG weiter ausgenommen, die Arbeitnehmerüberlassung "zwischen Arbeitgebern, wenn die Überlassung nur gelegentlich erfolgt und der Arbeitnehmer nicht zum Zweck der Überlassung eingestellt und beschäftigt wird". Mit der Erweiterung der Ausnahmetatbestände zum 1.4.2017 hat der Gesetzgeber auch die "gelegentliche Überlassun...mehr

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Personalüberlassung, Arbeit... / 5 Die Regelungen des AÜG im Einzelnen

Liegt eine Arbeitnehmerüberlassung i. S. d. AÜG vor[1] gilt es, die Vorschriften des AÜG einzuhalten. 5.1 Überblick Mit Wirkung zum 1.4.2017 hat der Gesetzgeber das AÜG grundlegend geändert mit dem Ziel, "die Leiharbeit auf ihre Kernfunktion hin zu orientieren und den Missbrauch von Werkvertragsgestaltungen zu verhindern".[1] Wichtig Herausnahme der Personalgestellung aus dem A...mehr

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Personalüberlassung, Arbeit... / 5.12 Gleichbehandlung und Auskunftspflicht

5.12.1 Gleichbehandlungsgebot Der Verleiher ist verpflichtet, dem Leiharbeitnehmer für die Zeit der Überlassung an einen Entleiher die im Betrieb des Entleihers für einen vergleichbaren Arbeitnehmer des Entleihers geltenden "wesentlichen Arbeitsbedingungen" einschließlich des Arbeitsentgelts zu gewähren (§ 3 Abs. 1 Nr. 3 AÜG). Die Regelung geht zurück auf die Vorgaben einer R...mehr

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Personalüberlassung, Arbeit... / 5.3 Höchstdauer der Überlassung

5.3.1 18-Monats-Frist, personenbezogene Betrachtung Die Überlassung desselben Leiharbeitnehmers ist nur für eine Dauer von 18 aufeinanderfolgenden Monaten zulässig. Der Zeitraum vorheriger Überlassungen an denselben Entleiher ist vollständig anzurechnen, wenn zwischen den Einsätzen jeweils nicht mehr als 3 Monate liegen. Dies gilt auch, wenn die Arbeitsverhältnisse des überla...mehr

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Personalüberlassung, Arbeit... / 5.1 Überblick

Mit Wirkung zum 1.4.2017 hat der Gesetzgeber das AÜG grundlegend geändert mit dem Ziel, "die Leiharbeit auf ihre Kernfunktion hin zu orientieren und den Missbrauch von Werkvertragsgestaltungen zu verhindern".[1] Wichtig Herausnahme der Personalgestellung aus dem AÜG Mit der Gesetzesänderung wurde eine wichtige Forderung des öffentlichen Dienstes umgesetzt: Die Personalgestellu...mehr

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Personalüberlassung, Arbeit... / 5.5 Sonderfall: Gestellungsverträge mit der DRK-Schwesternschaft

Nach den Entscheidungen des EuGH vom 17.11.2016[1] und des BAG vom 21.2.2017[2] ist der Einsatz von DRK-Schwestern auf der Basis von Gestellungsverträgen mit DRK-Schwesternschaften grundsätzlich als Arbeitnehmerüberlassung zu werten. Entscheidend ist, ob das Mitglied der Schwesternschaft über eine einem Arbeitnehmer vergleichbare geschützte Stellung verfügt (Vergütungsanspru...mehr

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Personalüberlassung, Arbeit... / 6 Die Möglichkeit, Beamte einer dritten Einrichtung/Firma zur Dienstausübung zu überlassen

6.1 Zuweisung von Beamten an privatisierte Einrichtungen nach § 123a Abs. 2 BRRG Nach § 123a Abs. 2 Beamtenrechtsrahmengesetz (BRRG) ist es zulässig, Beamte und Beamtinnen privatisierten Einrichtungen zuzuweisen. Die Vorschrift ist am 1.7.1997 in Kraft getreten und gilt bundeseinheitlich und unmittelbar auch für die Länder. § 123a Abs. 2 BRRG wurde eingefügt, um die Mobilität...mehr

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Personalüberlassung, Arbeit... / 5.3.1 18-Monats-Frist, personenbezogene Betrachtung

Die Überlassung desselben Leiharbeitnehmers ist nur für eine Dauer von 18 aufeinanderfolgenden Monaten zulässig. Der Zeitraum vorheriger Überlassungen an denselben Entleiher ist vollständig anzurechnen, wenn zwischen den Einsätzen jeweils nicht mehr als 3 Monate liegen. Dies gilt auch, wenn die Arbeitsverhältnisse des überlassenen Leiharbeitnehmers während der Überlassungen ...mehr

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Personalüberlassung, Arbeit... / 4 Ausnahmen vom Anwendungsbereich des AÜG

Der Gesetzgeber hat mit Wirkung zum 1.4.2017 zahlreiche Ausnahmen von der Anwendung der Vorschriften des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes normiert. Nachfolgend werden die für den Bereich des öffentlichen Dienstes und der öffentlicher Dienst "nahen" Einrichtungen und Betriebe wichtigsten Ausnahmeregelungen dargestellt. 4.1 Personalgestellung nach Tarifverträgen des öffentliche...mehr

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Personalüberlassung, Arbeit... / 2 Tarifliche Regelungen zur Überlassung von Beschäftigten an Dritte

Nach § 4 TVöD/TV-L kann der Arbeitgeber einen Beschäftigten versetzen, abordnen, zuweisen oder im Rahmen einer Personalgestellung an einen Dritten überlassen.[1] Diese tarifliche Regelung betrifft allerdings allein die Frage der Verpflichtung des bisher bei der Kommune/dem Landkreis/dem Land angestellten Beschäftigten, auf Verlangen des Arbeitgebers die Tätigkeit bei einem a...mehr

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Personalüberlassung, Arbeit... / 5.10 Rechtsfolge bei Überschreiten der Überlassungshöchstdauer

Bei Überschreiten der Überlassungshöchstdauer nach § 1 Abs. 1b AÜG ist das Arbeitsverhältnis zwischen dem Leiharbeitnehmer und dem Verleiher ab dem Zeitpunkt unwirksam, zu dem die Überlassungshöchstdauer überschritten wird. Rechtsfolge ist nach § 10 Abs. 1 AÜG, dass ein Arbeitsverhältnis zwischen dem Entleiher sowie dem Leiharbeitnehmer fingiert wird. Dadurch soll der Rechts...mehr

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Personalüberlassung, Arbeit... / 7 Gesamtbetrachtung

Lagert die öffentliche Verwaltung Aufgaben aus, z. B. auf eine GmbH, AG, GbR, einen e. V., und haben Beschäftigte im Falle eines Betriebsübergangs[1] dem gesetzlich vorgesehenen Übergang ihres Arbeitsverhältnisses auf den neuen Betriebsinhaber widersprochen, so ist eine dauerhafte Gestellung von Personal der Kommune/des Landes/des Bundes an die GmbH, AG usw. gemäß § 4 Abs. 3...mehr

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Personalüberlassung, Arbeit... / 2.2 Abordnung zu einem Dritten

Das Weisungsrecht (§ 106 GewO) umfasst ohne besondere Vereinbarung nicht die Befugnis, Beschäftigte an einen anderen Arbeitgeber zu verleihen, d. h. unter Fortbestand des Arbeitsverhältnisses dem Weisungsrecht eines anderen Arbeitgebers zu unterstellen.[1] Mit der Regelung zur Abordnung in § 4 Abs. 1 TVöD haben die Tarifvertragsparteien das Weisungsrecht des Arbeitgebers jed...mehr

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Personalüberlassung, Arbeit... / 5.12.2 Aufnahme der Arbeitsbedingungen in den Arbeitnehmerüberlassungsvertrag

Der Entleiher hat in dem zwischen dem Verleiher und dem Entleiher zu schließenden schriftlichen Vertrag, dem Arbeitnehmerüberlassungsvertrag, zusätzlich zu den bisher bereits notwendigen Inhalten anzugeben, welche wesentlichen Arbeitsbedingungen (einschließlich des Arbeitsentgelts) im Betrieb des Entleihers für einen vergleichbaren Arbeitnehmer des Entleihers gelten (§ 12 Ab...mehr

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Personalüberlassung, Arbeit... / 2.1 Versetzung bei demselben Arbeitgeber

§ 4 TVöD erweitert das Direktionsrecht des Arbeitgebers, indem die Vorschrift bestimmt, dass der Arbeitgeber Beschäftigte aus dienstlichen oder betrieblichen Gründen versetzen darf. Was im Arbeitsrecht unter dem Begriff Versetzung zu verstehen ist, ist streitig. Überwiegend bezeichnet man als Versetzung die Änderung des Aufgabenbereichs des Arbeitnehmers nach Art, Ort und Ze...mehr

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Personalüberlassung, Arbeit... / 5.4 Equal Pay nach 9 Monaten

Leiharbeitnehmer müssen spätestens nach 9 Monaten hinsichtlich des Arbeitsentgelts mit den Stammbeschäftigten gleichgestellt werden (Equal Pay). Längere Abweichungen sind künftig nur möglich, wenn durch (Branchen-)Zuschlagstarifverträge sichergestellt wird, dass Leiharbeitnehmer stufenweise an ein Arbeitsentgelt herangeführt werden, das von den Tarifvertragsparteien der Zeita...mehr

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Personalüberlassung, Arbeit... / 5.8 Kein Einsatz als Streikbrecher

Leiharbeitnehmer sind nicht verpflichtet, bei einem Entleiher tätig zu sein, soweit dieser durch einen Arbeitskampf unmittelbar betroffen ist. Mit der Regelung in § 11 Abs. 5 AÜG wird das Leistungsverweigerungsrecht durch das Verbot ergänzt, Leiharbeitskräfte als Streikbrecher tätig werden zu lassen. Entsprechende Regelungen gab und gibt es bereits bisher in den Tarifverträg...mehr

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Personalüberlassung, Arbeit... / 5.6.4 Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes – § 23 Abs. 1 Satz 3 KSchG

Bei der Berechnung der für § 23 KSchG maßgebenden Betriebsgröße sind auch im Betrieb beschäftigte Leiharbeitnehmer zu berücksichtigen, wenn ihr Einsatz auf einem "i. d. R." vorhandenen Personalbedarf beruht.[1] Nach § 23 Abs. 1 Satz 3 KSchG gilt das Kündigungsschutzgesetz für nach dem 31.12.2003 eingestellte Arbeitnehmer nur in Betrieben, in denen i. d. R. mehr als 10 Arbeitn...mehr

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Personalüberlassung, Arbeit... / 5.6 Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern bei Schwellenwerten

Wichtig Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern bei den Schwellenwerten im Entleiherbetrieb In § 14 Abs. 2 Satz 4 AÜG hat der Gesetzgeber klargestellt, dass Leiharbeitnehmer bei den betriebsverfassungsrechtlichen Schwellenwerten – mit Ausnahme des § 112a des BetrVG – auch im Entleiherbetrieb mitzählen. Damit hatte der Gesetzgeber die frühere Rechtsprechung des BAG aufgegriffen...mehr

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Personalüberlassung, Arbeit... / 5.6.3 Betriebsänderungen i. S. d. § 111 Satz 1 BetrVG

Nach § 111 Satz 1 BetrVG hat der Arbeitgeber in Unternehmen mit i. d. R. mehr als 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern den Betriebsrat über geplante Betriebsänderungen, die wesentliche Nachteile für die Belegschaft oder erhebliche Teile der Belegschaft zur Folge haben können, rechtzeitig und umfassend zu unterrichten und diese mit ihm zu beraten. Die Rechte des Betriebsrats, di...mehr

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Personalüberlassung, Arbeit... / 5.6.1 Größe des Betriebsrats

In seiner Entscheidung vom 13.3.2013[1] hatte das BAG klargestellt, dass Leiharbeitnehmer auch bei der Bestimmung der Betriebsgröße nach § 9 BetrVG zu berücksichtigen sind. Mittlerweile ist die Pflicht zur Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern bei den Schwellenwerten in § 14 Abs. 2 Satz 4 AÜG ausdrücklich gesetzlich geregelt. § 9 BetrVG bestimmt die Größe des Betriebsrats in...mehr

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Personalüberlassung, Arbeit... / 6.1 Zuweisung von Beamten an privatisierte Einrichtungen nach § 123a Abs. 2 BRRG

Nach § 123a Abs. 2 Beamtenrechtsrahmengesetz (BRRG) ist es zulässig, Beamte und Beamtinnen privatisierten Einrichtungen zuzuweisen. Die Vorschrift ist am 1.7.1997 in Kraft getreten und gilt bundeseinheitlich und unmittelbar auch für die Länder. § 123a Abs. 2 BRRG wurde eingefügt, um die Mobilität der Beamten zu erhöhen und den Personaleinsatz zu optimieren. Mit der Einführun...mehr

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Personalüberlassung, Arbeit... / 4.1 Personalgestellung nach Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes

Hinweis Mit den Entscheidungen des EuGH sowie des BAG haben die Gerichte endlich die seit vielen Jahren erhoffte Rechtssicherheit geschaffen. Die Personalgestellung nach § 4 Abs. 3 TVöD/TV-L bedarf keiner Erlaubnis nach dem AÜG. Sie ist in der Form einer dauerhaften Gestellung zulässig. Nach der Ausnahmeregelung in § 1 Abs. 3 Nr. 2b AÜG ist dieses Gesetz seit 1.4.2017 nicht a...mehr

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Personalüberlassung, Arbeit... / 6.1.2 Folgen der Zuweisung gem. § 123a Abs. 2 BRRG für die zugewiesenen Beamten

Auch nach der Zuweisung der Beamten an die privatisierte Einrichtung bleibt die Bindung der zugewiesenen Beamten an ihren Dienstherrn und damit der bisher erworbene Status der Beamten erhalten. Dienstherrin der zugewiesenen Beamten bleibt die öffentliche Hand. Ausschließlich betriebliche und fachliche Direktions- und Weisungsrechte können durch die private Gesellschaft ohne ei...mehr

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Personalüberlassung, Arbeit... / 5.12.1 Gleichbehandlungsgebot

Der Verleiher ist verpflichtet, dem Leiharbeitnehmer für die Zeit der Überlassung an einen Entleiher die im Betrieb des Entleihers für einen vergleichbaren Arbeitnehmer des Entleihers geltenden "wesentlichen Arbeitsbedingungen" einschließlich des Arbeitsentgelts zu gewähren (§ 3 Abs. 1 Nr. 3 AÜG). Die Regelung geht zurück auf die Vorgaben einer Richtlinie des Europäischen Pa...mehr

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Personalüberlassung, Arbeit... / 5.3.2 Abweichungen durch Tarifvertrag und Betriebsvereinbarung möglich

Durch Tarifverträge der Einsatzbranche kann für tarifgebundene Entleiher die grundsätzliche Überlassungshöchstdauer von 18 Monaten verkürzt oder ausgedehnt werden. Durch eine Betriebs- oder Dienstvereinbarung, die aufgrund einer entsprechenden tarifvertraglichen Regelung der Einsatzbranche geschlossen wurde, können von der gesetzlichen Überlassungshöchstdauer abweichende Reg...mehr

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Personalüberlassung, Arbeit... / 5.6.5 Massenentlassungsanzeige nach § 17 KSchG

Auch ist anzunehmen, dass Leiharbeitnehmer bei der Bestimmung des Schwellenwerts nach § 17 KSchG mitzuzählen sind. § 17 KSchG bestimmt, ab welcher Betriebsgröße eine Massenentlassungsanzeige bei der Bundesagentur für Arbeit zu stellen ist. Problematisch für den Arbeitgeber ist hier, dass bei irrigem Unterlassen der Massenentlassungsanzeige wegen der Annahme, die Leiharbeitne...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Personalüberlassung, Arbeit... / 5.11 Unterrichtungspflichten des Entleihers

In § 13a AÜG wird der Entleiher verpflichtet, die Leiharbeitnehmer über die offenen Stellen im Unternehmen zu unterrichten. Entscheidend ist, dass der Entleiher es den Leiharbeitnehmern ermöglicht, "an geeigneter, dem Leiharbeitnehmer zugänglicher Stelle" durch "allgemeine Bekanntgabe" sich über freie Stellen zu informieren. Praxis-Tipp Die Entleiher werden zur innerbetriebli...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Personalüberlassung, Arbeit... / 5.6.2 Freistellung von Betriebsratsmitgliedern

Auch hinsichtlich der Festlegung der freizustellenden Betriebsratsmitglieder nach § 38 BetrVG sind die regelmäßig beim Entleiher tätigen Leiharbeitnehmer zu berücksichtigen. Dies hat zur Folge, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, unter Verzicht auf deren Arbeitskraft, mehr Mitarbeiter als bisher für ihre Betriebsratstätigkeit vollständig von der Arbeit freizustellen.mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Personalüberlassung, Arbeit... / 5.12.3 Auskunftsanspruch des Leiharbeitnehmers

Der Leiharbeitnehmer kann von seinem Entleiher Auskunft über die im Betrieb des Entleihers für vergleichbare Stammarbeitnehmer geltenden wesentlichen Arbeitsbedingungen verlangen (§ 13 AÜG). Der Auskunftsanspruch des Leiharbeitnehmers ist nach dem Gesetzeswortlaut (derzeit) nicht beschränkt auf Leiharbeitnehmer, auf deren Arbeitsverhältnis kein Tarifvertrag Anwendung findet....mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Personalüberlassung, Arbeit... / 2.4 Personalgestellung zu einem Dritten

Verlagert der Arbeitgeber Aufgaben auf einen Dritten, so kann er gem. § 4 Abs. 3 TVöD von seinen bisher mit diesen Aufgaben betrauten Beschäftigten verlangen, dass sie ihre arbeitsvertraglich geschuldete Arbeitsleistung nunmehr bei dem Dritten erbringen. Diese vom Tarifvertrag als Personalgestellung bezeichnete Personalmaßnahme ermöglicht es dem Arbeitgeber, Beschäftigte ein...mehr

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Personalüberlassung, Arbeit... / 6.2 Beurlaubung von Beamten ohne Dienstbezüge

Insbesondere aus der Zeit vor Inkrafttreten des § 123a Abs. 2 BRRG existieren diverse Fälle der Beurlaubung von Beamten, auf die im Folgenden eingegangen wird: Berücksichtigt man das Interesse des betroffenen Beamten – vor allem hinsichtlich der Altersversorgung –, so erschien allein eine langfristige Beurlaubung des Beamten ohne Dienstbezüge durch seine bisherige Dienststell...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Personalüberlassung, Arbeit... / 6.1.1 Voraussetzungen der Zuweisung gem. § 123a Abs. 2 BRRG

Nach der genannten Vorschrift kann dem Beamten einer Dienststelle, die ganz oder teilweise in eine privatrechtlich organisierte Einrichtung der öffentlichen Hand umgebildet wird, auch ohne seine Zustimmung eine seinem bisherigen Amt entsprechende Tätigkeit bei dieser Einrichtung zugewiesen werden, wenn dringende öffentliche Interessen dies erfordern. Privatrechtlich organisie...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Personalüberlassung, Arbeit... / 2.3 Zuweisung zu einem Dritten

Nach § 4 Abs. 2 TVöD kann der Arbeitgeber dem Beschäftigten – unter Fortsetzung des bestehenden Arbeitsverhältnisses – vorübergehend eine mindestens gleich vergütete Tätigkeit bei einem Dritten zuweisen. Die Maßnahme ist der beamtenrechtlichen Regelung des § 123a BRRG nachgebildet. Sie ermöglicht die Zuweisung des Beschäftigten zu öffentlichen oder privaten Arbeitgebern im I...mehr

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Arbeitsvertrag: Abschluss / 2 Zustandekommen des Arbeitsvertrags

Für die Feststellung, ob ein Arbeitsvertrag zustande gekommen ist, ist eine Gesamtbetrachtung aller Umstände vorzunehmen. Ausgangspunkt dabei ist zunächst einmal § 611a Abs. 1 BGB. Mit dieser Vorschrift ist gesetzlich definiert, was ein Arbeitsvertrag bzw. wer Arbeitnehmer ist. Demnach wird durch den Arbeitsvertrag der Arbeitnehmer im Dienste eines Anderen zur Leistung weisu...mehr