Fachbeiträge & Kommentare zu Zinssatz

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.2 Angemessenheit der Verzinsung

Tz. 1116 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Bei Darlehensgewährungen an die Gesellschaft führt ein zu hoher Zinssatz zu einer vGA. Zu niedrige Zinsen sind dagegen im Inl-Fall unproblematisch; eine verdeckte Einlage liegt in diesem Fall nicht vor; (s H 8.9 "Nutzungsvorteile" KStH 2022; insoweit ist auch kein Anwendungsfall von § 42 AO gegeben; dazu s Urt des BFH v 17.10.2001, BFH/NV ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.1.1 Allgemeines

Tz. 238 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Nach § 8b Abs 3 S 3 KStG sind Gewinnminderungen, die im Zusammenhang mit einem Anteil iSd § 8b Abs 2 KStG stehen, bei der Ermittlung des Einkommens nicht zu berücksichtigen. Wie der Begründung des Reg-Entw des JStG 2008 (s BR-Drs 544/07, 94) zu entnehmen ist, sieht die B-Reg als Gewinnminderungen idS auch Wertverluste iVm Gesellschafterdarl...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.6 Darlehensgewährungen bei Schwestergesellschaften und im Konzernverbund

Tz. 1144 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 VGA wegen zinsloser oder zinsverbilligter Darlehensgewährung können auch im Konzernverbund vorliegen. In Betracht kommen hierfür die Darlehen einer TG an ihre MG oder an ein dieser übergeordnetes Konzernunternehmen sowie Kreditvereinbarungen zwischen SchwGes. Bei Darlehen einer MG an ihrer TG liegt keine vGA vor; hier ist auch eine zinslos...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.5 Die Behandlung von Verrechnungskonten

Tz. 1133 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Auf einem bei einer Kap-Ges für den Gesellschafter geführten Verrechnungskonto werden Zahlungen für private Zwecke des Gesellschafters erfasst, die bei einem Pers-Unternehmen als Privatentnahmen zu verbuchen wären. So werden häufig GF-Gehälter, Pachtzahlungen, Darlehenszinsen uÄ auf einem Verrechnungskonto gutgeschrieben und Auszahlungen v...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / b) Abweichungen vom Nennwertansatz

Rz. 176 Eine vom Nennbetrag abweichende Bewertung ist aber für Fälle vorgesehen, in denen besondere Umstände vorliegen, die der Forderung bzw. Verbindlichkeit immanent sind.[230] Hierbei handelt es sich neben den in § 12 Abs. 2 (Uneinbringlichkeit) und Abs. 3 (Unverzinslichkeit) explizit geregelten Fällen insbesondere um das Vorliegen einer niedrigen oder hohen Verzinsung un...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Schäfer, Soll- oder Habenzinsen bei Geldhingabe zwischen verbundenen Unternehmen?, StBp 1986, 211; Maenner, Soll- oder Habenzins bei Geldhingabe zwischen verbundenen Unternehmen? Stellungnahme zu dem Aufsatz von Schäfer, StBp 1987, 38; Richter, Stliche Folgen der Haftungsinanspruchnahme bei einem (ehemaligen) GmbH-GF, FR 1988, 350; Hill/Klein, Angemessenheit der Zinsen für die ...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / 4. Verzinsung gemäß § 668 BGB

Rz. 142 Es wird in der Praxis häufig übersehen, dass die Nachlassgelder, die der Testamentsvollstrecker für sich verwendet hat, nach § 246 BGB mit dem gesetzlichen Zinssatz von vier Prozent zu verzinsen sind. Ist der Testamentsvollstrecker mit der Herausgabe in Verzug, fällt ggf. unter dem Gesichtspunkt der §§ 2219, 288 BGB ein höherer Zinssatz an. Die Verzinsungspflicht ist...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / II. Stufenklage

Rz. 320 Im Regelfall geht der Pflichtteilsberechtigte prozessual im Wege der Stufenklage (§ 254 ZPO) vor.[909] In der ersten Stufe richtet sich der Klageantrag auf Auskunftserteilung über den Bestand des Nachlasses (§§ 2314, 260 BGB), in der zweiten Stufe auf die Abgabe einer Versicherung an Eides Statt (§ 260 Abs. 2 BGB) und in der dritten Stufe auf die Erfüllung des eigent...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.2.3 Vorzeitige Darlehenstilgung

Tz. 1064 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Zahlt ein Gesellschafter ein Darlehen vorzeitig zurück, obwohl diese Möglichkeit im Darlehensvertrag nicht geregelt ist, hat auch dies auf die tats Durchführung des Darlehensvertrags keine Auswirkung. Auch unter fremden Dritten ist eine vorzeitige Darlehensrückzahlung durchaus denkbar und üblich, wenn ein Darlehensschuldner unverhofft "zu ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.3.3 Auswirkung des sog Konzernrückhalts für die Angemessenheitsprüfung

Tz. 1067d Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Von einem bestehenden Rückhalt im Konzern ist (nur) auszugehen, solange der beherrschende Gesellschafter die Zahlungsfähigkeit einer TG (Darlehensnehmer) ggü fremden Dritten (im Außenverhältnis) tats sicherstellt bzw solange die TG ihre Verpflichtungen im Außenverhältnis erfüllt. Solange der Rückhalt im Konzern insofern tats besteht, war ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.7.4 Verdeckte Gewinnausschüttung wegen fehlender oder zu niedriger Verzinsung

Tz. 1101 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 In diesem Fall ist eine Einkommenshinzurechnung iHd unterlassenen oder zu niedrigen Verzinsung vorzunehmen (Differenz zwischen tats vereinbartem und angemessenem Zins). Beim Gesellschafter greift uU die sog Verbrauchstheorie ein (sog "Vorteilsverbrauch"). Hat er nämlich den Darlehensbetrag für Zwecke verwendet, die bei ihm zur Erzielung st...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.3.4 Bedeutung von (fehlenden) Sicherheiten für die Angemessenheitsprüfung

Tz. 1067e Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Gewährt eine Kap-Ges ihrem AE ein ungesichertes Darlehen, ohne dass dies zu einer sofortigen vGA führt (dazu s Tz 1054 und s Tz 1096ff), stellt sich die Frage, ob der AE wegen der fehlenden Sicherheiten zur Vermeidung einer vGA einen höheren Zinssatz an die Kap-Ges entrichten muss als für ein gesichertes Darlehen. UE ist dies der Fall; eb...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.1.5 Gegenbeweis durch Drittvergleich (§ 8b Abs 3 S 7 KStG)

Tz. 260 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Für die Fälle des § 8b Abs 3 S 4 KStG (FK-Gewährung bzw Sicherheitengestellung durch den "wes" beteiligten AE) sieht § 8b Abs 3 S 7 (vor der Änderung durch das KöMoG: S 6) KStG die Möglichkeit eines Drittvergleichs vor. Entspr gilt in den Fällen des § 8b Abs 3 S 5 KStG (FK-Gewährung bzw Sicherheitengestellung durch nahestehende Personen iSd...mehr

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§ 22 Stiftungsrecht / V. Kombination aus Familiengesellschaft und Stiftung

Rz. 342 Eine weitere Alternative ist die Kombination von Familiengesellschaft und Stiftung. Hierbei wird das Familienvermögen zur organisatorischen Sicherung zunächst in eine Familiengesellschaft eingebracht, deren Anteile im Erbfall auf eine Stiftung übertragen werden. Rz. 343 Dies ist insofern vorteilhaft, als die Übertragung von Vermögen auf eine Familiengesellschaft erbsc...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.3.6 Ausländisches Zinsniveau/Darlehen in ausländischer Währung

Tz. 1069 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Nach älterer Rspr ist unerheblich, ob der Darlehensnehmer im Ausl einen Kredit zu günstigeren Konditionen erhalten könnte, als dies im Inl üblich ist. Bei pflichtgem Wahrnehmung der Interessen der Kap-Ges würde es einem Fremden ggü keine Rolle spielen, dass dieser wegen seiner Beziehungen zum Ausl dort einen Kredit zu günstigeren Bedingung...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2.3.3 Haftungsentschädigung (insbesondere bei GmbH & Co. KG)

Tz. 1238 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Der Kpl einer KG haftet den Gesellschaftsgläubigern gegenüber mit seinem gesamten Vermögen (s § 161 Abs 1 HGB). Auch die Kpl-GmbH haftet mit ihrem gesamten Vermögen. Dies beschr sich vielfach auf das Mindest-Stamm-Kap oder uU sogar auf einen niedrigeren Betrag (zB bei zwischenzeitlich eingetretenen Verlusten). Tz. 1239 Stand: EL 102 – ET: 0...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.3.5 Ausnahmefall der Refinanzierung (durchgeleitetes Darlehen)

Tz. 1068 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Muss sich die Gesellschaft selbst refinanzieren, kann die oa Mittelwertbetrachtung ("Margenteilungsgrundsatz"; s Tz 1067) jedenfalls nicht eingreifen. Dann ist auf jeden Fall der marktübliche Sollzinssatz als Kriterium für die Beurteilung der vereinbarten Verzinsung maßgebend. Ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter würde nämli...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.3.7 Vorteilsausgleich

Tz. 1070 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Ein Abweichen von marktüblichen Zinssätzen kommt dann in Betracht, wenn die Gesellschaft selbst ein erhebliches Interesse an der Darlehensgewährung hat. Bei bestimmten Sachverhaltsgestaltungen ist denkbar, dass auch ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter einem Darlehensnehmer Zinsbedingungen unter dem marktüblichen Niveau eing...mehr

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§ 27 Immobilienbewertung / I. Vorbemerkungen

Rz. 41 Bei der Marktwertermittlung ist der Sachverständige (oder im gerichtlichen Verfahren der Tatrichter) in der Wahl seines Schätzverfahrens grundsätzlich frei, wohingegen bei der Ermittlung des erbschaftsteuerlichen Grundbesitzwertes das anzuwendende Verfahren in Abhängigkeit von der Immobilienart genau vorgeschrieben ist (§ 182 BewG). Rz. 42 Letzteres mag zur Vereinfachu...mehr

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§ 13 Nachlassinsolvenzverfa... / 2. Begründetheit der Anfechtung

Rz. 99 § 129 Abs. 1 InsO verlangt eine vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommene Rechtshandlung, die die Nachlassgläubiger benachteiligt, d.h. die zu einer objektiven Vermögensminderung führt. Diese liegt dann vor, wenn sich durch die Rechtshandlung des Erblassers die Aktivmasse verkürzt hat und dadurch der Zugriff der Nachlassgläubiger auf das Schuldnervermögen unm...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.3.2 Ertragssituation der Gesellschaft

Tz. 391 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Neben der Größe des Unternehmens stellt die Ertragssituation das entscheidende Kriterium für die Angemessenheitsprüfung dar. Maßgebend ist hierbei vor allem das Verhältnis des Geschäftsführergehalts zum Gesamtgewinn der Gesellschaft und zur verbleibenden Kap-Verzinsung. Dem liegt der Gedanke zu Grunde, dass ein ordentlicher und gewissenhafte...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.1.2.2.5 Darlehen in den Fällen des § 43a GmbHG

Tz. 1059 Stand: EL 95 – ET: 02/2019 Nach § 43a GmbHG ist es für eine GmbH nicht zulässig, Darlehen an ihren GF oder einen anderen ges Vertreter aus dem zur Erhaltung des St-Kap erforderlichen Vermögen zu gewähren. Ein entgegen dieser Regelung gewährter Kredit ist ohne Rücksicht auf entgegenstehende Vereinbarungen sofort zurückzugewähren. Wird gegen dieses Kreditgewährungsverb...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.3.2.2 Umwandlung einer Kapital- auf Kapitalgesellschaft

Tz. 1542 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Es handelt sich grds auch bei der übernehmenden Kö um eine vGA an den (ehemaligen) Gesellschafter der übertragenden Kö. Das gilt auch dann, wenn die begünstigte Person an der übernehmenden Kö nach der Umwandlung nicht mehr beteiligt sein sollte; es liegt dann eine vGA an einen sog "Nicht-mehr-Gesellschafter" vor; dazu s § 8 Abs 3 KStG Teil...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.4 Darlehen im Rahmen eines Anstellungsverhältnisses

Tz. 1075 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Erfolgt eine Darlehensgewährung iRe Anstellungsverhältnisses als GF (dh die Zinsverbilligung wird im Anstellungsvertrag als Vergütung für die Tätigkeit als GF vereinbart), führt dies nicht zu einer vGA, sondern zu einem geldwerten Vorteil iRd Anstellungsverhältnisses; ebenso s Gosch (in Gosch, KStG, 4. Aufl, § 8 Rn 691). Dies gilt uE auch ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Mittelwertmethode

Stand: EL 112 – ET: 12/2020 Der BFH hat die sog. "Mittelwertmethode" zur Ermittlung des angemessenen Zinssatzes für eine Darlehensgewährung zwar grds abgelehnt; s Urt des BFH v 17.10.2001 (BFH/NV 2002, 134). Zumindest für Verrechnungskonten erkennt er diese Möglichkeit der Ermittlung des Fremdvergleichspreises allerdings an; s Urt des BFH v 22.02.2023 (DB 2023, 1390) und s § ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Schmidt/Hageböke, Der Verlust von EK-ersetzenden Darlehen und § 8b Abs 3 KStG, DStR 2002, 1202; Buchna/Sombrowski, Aufwendungen mit EK-Ersatzcharakter als nicht zu berücksichtigende Gewinnminderungen nach § 8b Abs 3 KStG nF, DB 2004, 1956; Scheipers/Kowallik, Zur Anwendbarkeit des § 8b Abs 3 KStG bei der Veräußerung direkt gehaltener Beteiligungen durch beschr Stpfl, IWB F 3 G...mehr

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§ 27 Immobilienbewertung / III. Ertragswertverfahren

Rz. 64 Angesichts der Unvollkommenheit von Immobilienmärkten (siehe Rdn 5) sind die Voraussetzung für die Anwendung des "idealen" Vergleichswertverfahrens (siehe Rdn 59) häufig nicht gegeben. Denn der für ein bestimmtes Wertermittlungsobjekt und einen gegebenen Wertermittlungsstichtag sachlich, räumlich und zeitlich relevante Teilmarkt (Kaufmarkt) weist eher selten eine ausr...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.1 Ernsthaftigkeit/Bedeutung des Rückwirkungsverbots

Tz. 1111 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Zur Anerkennung von Darlehensverhältnissen mit einem beherrschenden Gesellschafter aus einem Darlehen des Gesellschafters an "seine" Kap-Ges ist eine Besicherung der Darlehensforderung des Gesellschafters nicht unbedingt erforderlich; s Urt des BFH v 21.12.1994 (BStBl II 1995, 419). Nach Auff des BFH liegt die Besicherung bereits in den Ei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.6 Verzinsung von Einlageforderungen/Vorabausschüttungen uÄ

Tz. 1086 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Hat eine Kap-Ges gegenüber ihrem Gesellschafter eine Einlageforderung (zB auf Rückzahlung einer vGA auf Grund einer Satzungsklausel), ist uE auch diese – entspr der Rspr zu ausstehenden Einlagen auf das Stamm-Kap – zumindest dann zu verzinsen, wenn die Einlageforderung bereits fällig, aber vom Gesellschafter noch nicht erbracht ist. Ebenso...mehr

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Anlage KAP 2023 – Tipps und... / 3.7 Sonstige Zinsen

Rz. 793 [Steuererstattungszinsen → Anlage KAP Zeile 26] Nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 Satz 3 EStG gehören Erstattungszinsen aus Steuerforderungen i. S. d. § 233a AO zu den Erträgen aus sonstigen Kapitalforderungen und sind damit steuerpflichtig. Lt. BMF, Schreiben v. 16.3.2021, IV C 1 – S 2252/19/10012:011, BStBl 2021 I S. 353, sind auf Antrag Erstattungszinsen i. S. d. § 233a AO nac...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 1.3.6 Zinsen

Der Zinssatz des Programms orientiert sich an der Entwicklung des Kapitalmarkts und wird am Tag der Zusage festgesetzt. Ist die Laufzeit größer als die Zinsbindungsdauer, unterbreitet die KfW-Förderbank vor dem Ende der Zinsbindungsfrist ein Prolongationsangebot. Ermittlung des Zinssatzes Die KfW-Förderbank ermittelt den Zinssatz unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen V...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.2.1.3 Darlehenskonditionen

Das Förderdarlehen umfasst bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Kosten. Die Höhe der ergänzenden Zuschüsse beträgt: 300 EUR je m2 Wohnfläche als Basiszuschuss, 200 EUR je m2 Wohnfläche als ergänzender Zuschuss für besonders nachhaltige Vorhaben. Als ein besonderes Vorhaben werden Maßnahmen angesehen, die die Faktoren Ökonomie, Ökologie, technische Qualität und soziokulturelle Ansp...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 1.2.7 Zinsen

Der Zinssatz für dieses Programm orientiert sich an der Entwicklung des Kapitalmarkts. Er wird am Tag der Zusage festgesetzt. Grundsätzlich gilt am Tag der Zusage der für die KfW gültige Produktzinssatz. Ist der Zinssatz am Tag des Antragseingangs bei der KfW günstiger, wird dieser Produktzinssatz angewandt. Die aktuellen Zinskonditionen (Soll- und Effektivzinssätze gemäß ge...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.15.3 IB.SH Immokonstant 24

Dieses Darlehen unterscheidet sich von Programm IB.SH Immofix darin, dass ein fest vereinbarter Zinssatz über die gesamte Laufzeit von 24 Jahren angeboten wird. Das Darlehen ist nach 24 Jahren vollständig zurückgezahlt.mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.15.5 IB.SH Immo Effizienzhaus

Dieses Darlehen ergänzt die weitere Immobilienfinanzierung. Ziel ist die Einhaltung energetischer Mindeststandards. Gefördert wird mit einem äußerst günstigen Zinssatz mit langfristiger Zinsbindung. Wird eine Immobilie erworben und innerhalb von 12 Monaten energetisch saniert, ist hierfür ebenfalls eine Förderung möglich. 2.15.5.1 Antragsberechtigung Antragsberechtigt sind Pri...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.15.1 IB.SH Immofix

Dieses Darlehen soll die Immobilienfinanzierung zu einem äußerst günstigen Zinssatz ergänzen. Dabei kann man aus 2 Tilgungsvarianten wählen. 2.15.1.1 Antragsberechtigung Antragsberechtigt sind Privatpersonen, die das Darlehen für eine selbstgenutzte Immobilie benötigen (ausgeschlossen sind Ferienwohnungen und Zweitwohnsitze). 2.15.1.2 Das wird gefördert Gefördert wird Neubau, Kauf...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.10.1.3 Darlehenskonditionen

Die Aufwendungen für die Modernisierung werden mit einem Annuitätendarlehen in Höhe von bis zu 200.000 EUR gefördert. Das Mindestdarlehen beträgt 5.000 EUR. Finanziert werden 100 % der förderfähigen Aufwendungen. Die Darlehen können mit Zinsbindungsfristen von 20, 25 oder 30 Jahren vereinbart werden. In den ersten 5 Jahren beträgt der Zinssatz 0 %, danach bis zum Ablauf der Z...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.11.2.3 Darlehenskonditionen

Darlehenshöhe Gefördert werden 100 % der Investitionskosten. Die Darlehen betragen: bis zu 140.000 EUR je Wohnung bis zu 175.000 EUR je Wohnung, wenn der Effizienzhaus-Standard 85 (BEG) erreicht wird. Der Mindestdarlehensbetrag ist mit 5.000 EUR je Wohnung festgelegt. Es erfolgt eine Zinsfestschreibung (bei Einhaltung des Effizienzhausstandards mind. 85 (BEG)) auf 20 Jahre bei ei...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.12.2.3 Darlehenskonditionen

Darlehenshöhe Es werden Darlehen bis zu einer Höhe von 70.000 EUR gewährt. Allerdings werden nur 80 % der förderfähigen Kosten finanziert. Der Aufwand je Wohnung muss mindestes 12.500 EUR betragen. Konditionen Es können Darlehen bis zu 30 Jahre Laufzeit gewährt werden. Die Auszahlungsquote beträgt 100 %. Der Zinssatz ist fest für die gesamte Laufzeit des Darlehens und beträgt n...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.1.1.3 Darlehenskonditionen

Die förderfähigen Kosten können bis zu 100 % finanziert werden. Das maximale Darlehen beträgt 200.000 EUR. Darlehen unter 5.000 EUR werden nicht ausgegeben. Die Auszahlungsquote beträgt 100 %. Es werden folgende Laufzeitvarianten angeboten: 10 Jahre mit 1 oder 2 tilgungsfreien Jahren und Sollzinsbindung für 10 Jahre 20 Jahre mit 1, 2 oder 3 tilgungsfreien Jahren und Sollzinsbin...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.12.3.3 Darlehenskonditionen

Darlehenshöhe Es werden Darlehen bis zu einer Höhe von 80.000 EUR je Wohnung gewährt. Allerdings werden nur 80 % der förderfähigen Kosten finanziert. Der Aufwand je Wohnung muss mindestes 12.500 EUR betragen. Führt die Maßnahme zur Barrierefreiheit, werden 90.000 EUR je Wohnung finanziert (80 % der förderfähigen Kosten). Konditionen Es können Darlehen bis zu 30 Jahre Laufzeit g...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 1.2.6 Kreditkonditionen

Die Mindestlaufzeit für ein Darlehen beträgt 4 Jahre. Für langfristige Darlehen stehen folgende Laufzeitvarianten zur Verfügung: bis zu 10 Jahre bei 1 bis höchstens 2 Tilgungsfreijahren mit Tilgung in einer Summe am Laufzeitende, bis zu 20 Jahre bei 1 bis höchstens 3 Tilgungsfreijahren, bis zu 30 Jahre bei 1 bis höchstens 5 Tilgungsfreijahren. Der Zinssatz wird für die ersten 10...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Förderprogramme zur Finanzi... / 2.5.1.3 Darlehenskonditionen

Gefördert wird mit einem zinsverbilligten Darlehen i. H. v. bis zu 55.000 EUR und einem Kostenzuschuss in Höhe von 15.000 EUR je Wohneinheit, höchstens jedoch bis zu 80 % der anerkannten Modernisierungskosten. In der ersten Finanzierungsphase werden die Darlehenszinsen 10 Jahre festgeschrieben. Der marktübliche Zinssatz wird aber für die ersten 20 Jahre der Laufzeit jährlich ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Förderprogramme zur Finanzi... / 2.11.1.3 Darlehenskonditionen

Darlehenshöhe Ein 4-Personenhaushalt kann ein Darlehen von max. 100.000 EUR erhalten. Für jedes weitere im Haushalt lebende Mitglied kann das Darlehen um 5.000 EUR erhöht werden. Maximal werden die Investitionskosten gefördert. Diese sind über einen fachkundig erstellten Kostenvoranschlag zu belegen. Konditionen Es werden langfristige Darlehen mit Zinsfestschreibungen von 10, 1...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Förderprogramme zur Finanzi... / 2.10.2.3 Darlehenskonditionen

Es werden Darlehen bis zu 150.000 EUR der förderfähigen Kosten gewährt. Gefördert werden dabei 100 % der Kosten. Das Mindestdarlehen muss 2.500 EUR betragen. Die Darlehen werden zum einen als Annuitätendarlehen mit einer Laufzeit von 10 bis 35 Jahren oder als endfällige Darlehen mit einer Laufzeit von 10, 15 oder 20 Jahren angeboten. Die aktuellen Zinssätze zu den Laufzeiten ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Wärmepumpen / 6.1.7 Sonstige Förderprogramme

Der Vollständigkeit halber kurz vorgestellt werden sollen auch die übrigen Förderprogramme: Im Rahmen des Programms "Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude" werden Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden gefördert, die zur Erhöhung der Energieeffizienz des Gebäudes an der Gebäudehülle, wie beispielsweise Fenster oder Türen sowie Dämmung der Außenwände oder des Dache...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / IV. Besteuerung anderer Leibrenten und sonstiger Leistungen (§ 22 Nr 1 Satz 3 Buchst a Doppelbuchst bb EStG)

Rz. 45 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Leibrenten (> Renten Rz 15 f) und andere Leistungen (> Rz 23), die nicht bereits in § 22 Nr 1 Satz 3 Buchst a/aa EStG (> Rz 20, 23 ff, 40 ff) oder § 22 Nr 5 EStG (> Rz 55 ff) aufgeführt sind und bei denen in den einzelnen Bezügen Einkünfte aus Erträgen des Rentenrechts enthalten sind, unterliegen seit 2005 weiterhin der Ertragsanteilsbesteue...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Vermögenslage

Rn. 31 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Ähnlich wie bei der Ertragslage, die neben den Erträgen auch die Aufwendungen umfasst, bezieht sich die Vermögenslage nicht nur auf die Aktivposten der Bilanz, die als das Vermögen des UN bezeichnet werden (vgl. Baetge, in: HWB (1975), Sp. 2089 (2094)), sondern auch auf das auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesene Kap. Der Einblick in die ...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, Abkürzungsverzeichnis

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Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Immaterielles Vermögen und ... / 3.4.2 Aktivierung von Fremdkapitalkosten

Eine Aktivierungspflicht besteht gemäß IAS 23.4 ff. für Zinsen, die im Herstellungszeitraum bzw. zwischen Anschaffungszeitpunkt und Erlangung der Betriebsbereitschaft (intended use) anfallen. Beispiel Die Mobilcom AG hatte in 2000 eine UMTS-Lizenz für 6,5 Mrd. EUR erworben. Hierauf entstanden in 2001 Zinsen von 425 Mio. EUR. Die Zinsen waren aktivierungsfähig, da die Lizenz sc...mehr