Fachbeiträge & Kommentare zu Zinssatz

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Ausnahmen.

Rn 6 Erleichterungen im Hinblick auf die Änderung von Zahlungsdiensterahmenverträgen sieht III für bestimmte Zinssätze und Wechselkurse vor. Änderungen von Zinssätzen und Wechselkursen (zugunsten und zuungunsten des Nutzers) können unmittelbar wirksam werden, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Eine gesonderte Benachrichtigung ist grds nicht erforderlich. Im Hinblick au...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / f) Formularmäßige Zinsgleit- u -anpassungsklauseln.

Rn 45 sind grds zulässig (Art 247 § 15 EGBGB; BGH ZIP 23, 1229; BGHZ 185, 166 Rz 16; NJW 08, 3422 Rz 16 f; Oldbg ZIP 11, 1139, 1142). In Werbung für ein Tagesgeldkonto muss auf die Variabilität des Zinssatzes hingewiesen werden (Ddorf ZIP 15, 2266, 2267). Zinsanpassungsklauseln müssen, um einer Inhaltskontrolle nach § 307 standzuhalten, den allgemeinen Anforderungen an Preis...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Berechnung der Restschuldermäßigung.

Rn 2 Dazu sind im Voraus gezahlte Zinsen u alle laufzeitabhängigen Kreditkosten für die Zinsperiode nach kündigungsbedingter Fälligkeit zu erfassen u zugunsten des Darlehensnehmers von der Restschuld abzuziehen, wobei ggf abw vom vertraglichen Ratenplan eine staffelmäßige (BGH NJW 79, 540, 542; Nürnbg ZIP 14, 2492, 2493) finanzmathematisch exakte Abrechnung der Zinsen vorzun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 849 BGB – Verzinsung der Ersatzsumme.

Gesetzestext Ist wegen der Entziehung einer Sache der Wert oder wegen der Beschädigung einer Sache die Wertminderung zu ersetzen, so kann der Verletzte Zinsen des zu ersetzenden Betrags von dem Zeitpunkt an verlangen, welcher der Bestimmung des Wertes zugrunde gelegt wird. Rn 1 § 849 ermöglicht für Fälle des Wertersatzes bei Entziehung oder Beschädigung einer Sache (auch bei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Weiterer Schaden (Abs 4).

Rn 8 Gestützt auf §§ 280, 286 kann der Gläubiger nach § 288 IV einen weiteren Verzögerungsschaden geltend machen, der über den in Abs I 2 geregelten Zinssatz hinausgeht. Dabei kann es sich insbes um einen Zinsschaden handeln. Dieser Zinsschaden liegt entweder (1) in einem Verlust von Anlagezinsen (s BGHZ 104, 337, 344f) oder (2) in der Aufwendung von Kreditzinsen. Während Ba...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Kürzungen nach § 558 V.

Rn 9 Soweit § 558 V greift, der Vermieter also Drittmittel erhält (§ 559a Rn 2), muss das Erhöhungsverlangen die Kürzungsbeträge einschließlich der zugrunde liegenden Berechnungspositionen nennen (BGH NZM 11, 309 Rz 16; NJW 09, 1737 [BGH 01.04.2009 - VIII ZR 179/08]); der reine Abzugsbetrag reicht nicht. Der Vermieter muss angeben, wann er welche Mittel, zu welchem Zweck – M...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Rechtsfolgen.

Rn 7 Als Rechtsfolge ergibt sich für den Gläubiger aus § 291 ein Anspruch auf Prozesszinsen iHv fünf (S 2 iVm § 288 I 2 ) respective bei entspr Entgeltansprüchen neun Prozentpunkten (S 2 iVm § 288 II ) über dem Basiszinssatz; unter den Voraussetzungen des § 288 III kann der Gläubiger auch einen höheren Zinssatz ersetzt verlangen (S 2 iVm § 288 III). § 288 V findet keine Anwend...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die für alle verzinslichen Gelddarlehen einschließlich Einlagen in Spar- u Bausparverträge (Stuttg WM 13, 508 u ZIP 15, 2460, 2466; WM 18, 1838, 1839 f; LG Mainz WM 15, 181; LG Nürnberg-Fürth ZIP 15, 1870 f; LG Hannover WM 15, 2100), nicht aber für Zinsswapverträge (Gottschalk/Spiegel WM 17, 2179, 2182 ff) geltende Vorschrift gibt Darlehensnehmern, nicht Inhabern von Sp...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Keine anderweitige Bestimmung.

Rn 7 § 246 findet nur dann Anwendung, wenn keine andere gesetzliche oder vertragliche Bestimmung eingreift (s.o. Rn 1). Von § 246 abweichende gesetzliche Regelungen finden sich va in §§ 288 I, II, 291 S 2 (fünf bzw acht Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz aus § 247) sowie in § 497 IV (zweieinhalb Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz) für Zinsschulden a...mehr

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§ 14 Unternehmensbewertung ... / IV. Bestimmung des Kapitalisierungszinssatzes

Rz. 124 Um eine Vergleichbarkeit mit anderen, einem möglichen Investor zur Verfügung stehenden Anlagealternativen zu erreichen, müssen die finanziellen Überschüsse des Unternehmens auf den Bewertungsstichtag abgezinst werden.[216] Hierfür ist der Kapitalisierungszinssatz [217] eine der entscheidenden Stellschrauben.[218] Umso umstrittener ist seine Bestimmung im Einzelfall.[2...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 157. Unternehmensteuerreformgesetz 2008 v 14.08.2007, BGBl I 2007, 1912

Rn. 177 Stand: EL 77 – ET: 12/2007 Historie Hierzu auch s Thiel ua, FR 2007, 729. Mit Beschluss v 02.07.2006 hatte sich die große Koalition auf Eckpunkte einer Unternehmenssteuerreform verständigt. Am 05.02.2007 wurde der Referentenentwurf vorgestellt, der weit über diese Eckpunkte hinausging. Mit Kabinettsbeschluss v 14.03.2007 wurde das Gesetzgebungsverfahren in die Wege geleit...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Teilung, Vereinigung.

Rn 19 Sichern mehrere Hypotheken, die gleichen oder unmittelbar aufeinander folgenden Rang haben, eine einheitliche Forderung, so können sie zu einer Einheitshypothek zusammengefasst werden (RGZ 145, 47, 49; Hamm Rpfleger 92, 13 [OLG Hamm 18.07.1991 - 15 W 300/90]), wenn Zinssatz (nicht Zinsbeginn) und Zahlungsbestimmungen gleich sind; dies ist keine Neubestellung, sondern l...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Anlageverstoß des Vermieters.

Rn 16 Der Mieter hat einen einklagbaren Anspruch auf Nachweis der gesetzeskonformen Anlage der Kaution (Herrlein ZMR 07, 249; AG Neumünster WuM 96, 632; LG Düsseldorf WuM 93, 400; zum treuwidrigen Verlangen LG Berlin ZMR 14, 540). Zur mündlichen Absprache der Anlage in Fondanteilen vgl KG NZM 07, 402. Der Vermieter (bzw der Zwangsverwalter selbst wenn der Vermieter die Kauti...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Ratenkredit.

Rn 56 Für den Ratenkredit ist typisch, dass der Darlehensbetrag (zzgl Zinsen, etwaiger Einmalkosten u sonstiger Kosten) nicht durch eine einmalige Leistung zurückzuzahlen, sondern in periodischen (meist monatlichen) Raten abzutragen ist. Der Zinssatz bleibt über die gesamte Laufzeit fest. In Abweichung von § 367 ist vereinbart, dass Kapital u Darlehenskosten mit jeder Rate z...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Bewertung

Rn. 337b Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Abweichungen zwischen HB u StB – Bewertungsebenemehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Inhalt

Rn. 1655d Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Der Gesetzgeber hat bei der Neuregelung das sog "Überentnahme-Modell" zugrunde gelegt und sich damit von der liquiditätsbezogenen Betrachtungsweise verabschiedet, so dass es für die Beurteilung des Schuldzinsenabzugs nicht mehr auf positive oder negative Kontenstände, sondern lediglich darauf ankommt, ob Überentnahmen, dh Entnahmen, die d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 § 246 gewährt keinen eigenständigen Zinsanspruch, sondern bestimmt lediglich den Inhalt einer bereits anderweitig durch Gesetz oder Vertrag begründeten Zinsschuld. Die Vorschrift findet nur dann Anwendung, wenn gesetzlich oder vertraglich nichts anderes bestimmt ist (NK/Bergdolt § 246 Rz 1 [Auffangtatbestand]). Anwendungsfälle des § 246 sind etwa die Verzinsung von Aufw...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Rechtsfolge: Rückerstattung der Miete zuzüglich Zinsen.

Rn 6 Der Anspruch ist auf die Rückerstattung der im Voraus geleisteten Miete gerichtet; ob der Vermieter diese zwischenzeitlich verbraucht hat, ist hier im Gegensatz zu I 2 unerheblich. Die Höhe der ab Empfang der Vorauszahlungen zu leistenden Zinsen bemisst sich nach dem gesetzlichen Zinssatz aus § 246 (Erman/Jendrek § 547 Rz 4). Bei Veräußerung der Mietsache hat der Mieter...mehr

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§ 18 Länderübersicht / III. Testamentarische Erbfolge

Rz. 268 Das niederländische Recht kennt lediglich einseitige, frei widerrufliche letztwillige Verfügungen. Gemeinschaftliche Testamente und Erbverträge sind auch nach dem neuen Erbrecht unzulässig. Inhaltlich kann der Erblasser Erbeinsetzungen, Vermächtnisse, Auflagen und die Errichtung von Stiftungen anordnen sowie Testamentsvollstrecker einsetzen. Rz. 269 Der Erblasser erhä...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Der Darlehens nehmer kann einen Darlehensvertrag mit gebundenem Sollzinssatz ganz oder teilweise kündigen,mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Hat der Mieter dem Vermieter für die Erfüllung seiner Pflichten Sicherheit zu leisten, so darf diese vorbehaltlich des Absatzes 3 Satz 4 höchstens das Dreifache der auf einen Monat entfallenden Miete ohne die als Pauschale oder als Vorauszahlung ausgewiesenen Betriebskosten betragen. (2) Ist als Sicherheit eine Geldsumme bereitzustellen, so ist der Mieter zu drei gleiche...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Anlage und Verzinsung der geleisteten Barkaution.

Rn 15 Der Vermieter von Wohnraum hat die Kaution von seinem eigenen Vermögen getrennt insolvenzfest (§ 47 InsO; BGH ZMR 15, 847; Feßler, 10 Jahre MietRRefG, S 451, 453) bei einem Kreditinstitut zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz anzulegen (offenes Treuhandkonto). Die Zinsen/Erträge stehen dem Mieter zu, da der Vermieter nach Sinn und ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Fälligkeitszinsen (Abs 4).

Rn 23 Nach § 641 IV ist die fällige Vergütung vom Zeitpunkt der Abnahme (auch § 640 I 3) an zu verzinsen. Das gilt nicht für Voraus- oder Abschlagszahlungen (Grüneberg/Retzlaff § 641 Rz 17). Keine Zinspflicht besteht, soweit die Vergütung gestundet ist oder dem Besteller ein Leistungsverweigerungsrecht aus §§ 320, 641 III zusteht (Ddorf NJW 71, 2310; Grüneberg/Retzlaff § 641...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Begriff der vGA

Rz. 1421 [Autor/Stand] Eine Legaldefinition des Begriffs vGA gibt es nicht. Verdeckte Gewinnausschüttungen werden ausdrücklich nur in § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG im Zusammenhang mit der Ermittlung des körperschaftsteuerlichen Einkommens erwähnt. Nach dieser Regelung mindern verdeckte Gewinnausschüttungen das Einkommen einer Körperschaft nicht. Sie sind daher von der auszahlenden ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Verzugsschaden.

Rn 2 Mit § 289 S 2 wird klargestellt, dass S 1 lediglich die Erhebung eines Zinseszinses, nicht aber den Anspruch wegen eines gem § 288 IV nachweislich entstandenen weiteren Schadens wegen der Verzögerung von Zinszahlungen ausschließt (BGH NJW 93, 1260 [BGH 09.02.1993 - XI ZR 88/92]). Allerdings müssen dazu die Verzugsvoraussetzungen (vgl §§ 280 I, II, 286 I–III, s § 280 Rn ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Prüfungspflichten.

Rn 11 Auf der Grundlage vorgenannter aktueller, angemessen überprüfter Informationen u weiterer aus der Kreditwürdigkeitsprüfung (§§ 505a ff) hat der Darlehensgeber eine ausreichende Anzahl von Darlehensverträgen zumindest aus seiner Produktpalette, bei entsprechender Vereinbarung auch aus der fremder Anbieter, auf ihre Eignung speziell für den Bedarf des Kunden zu prüfen u ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Höhe und Anpassung des Basiszinssatzes.

Rn 3 § 247 I 1 bestimmt den Prozentsatz des Basiszinssatzes, der bei Inkrafttreten des SchRModG galt; da die erste Veränderung nach Art 229 § 7 III EGBGB bereits gleichzeitig mit dem Inkrafttreten von § 247 zum 1.1.02 erfolgte (Jauernig/Mansel § 247 Rz 2 [nach einer logischen Sekunde]), handelt es sich allerdings lediglich um eine Ausgangsgröße, an der sich die künftigen Ver...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Der Verbraucherdarlehensvertrag und die auf Abschluss eines solchen Vertrags vom Verbraucher erteilte Vollmacht sind nichtig, wenn die Schriftform insgesamt nicht eingehalten ist oder wenn eine der in Artikel 247 §§ 6 und 10 bis 13 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche für den Verbraucherdarlehensvertrag vorgeschriebenen Angaben fehlt. (2) 1Ungeachtet eine...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Änderungen bei der Unternehmensbesteuerung

Rn. 129b Stand: EL 48 – ET: 08/2001 § 4 Abs 2 S 2 EStG: Auch schon für VZ vor 1999 entfällt die Möglichkeit einer Bilanzänderung, so daß im Verlauf einer Betriebsprüfung nicht mehr nachträglich Wahlrechte, zB die Vornahme von Sonderabschreibungen oder Bildung von Rücklagen (§ 6b EStG) nachgeholt werden können, um Betriebsprüfungsmehrergebnisse zu kompensieren. Dies kann auch i...mehr

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§ 14 Unternehmensbewertung ... / 1. Grundsätzliches

Rz. 139 Nach dem WACC-Ansatz ergibt sich der Gesamtkapitalwert des Unternehmens durch Diskontierung der entziehbaren Cash Flows.[251] Die Cash Flows während des Detailprognosezeitraums[252] (vergleichbar mit der dem Stichtag am nächsten liegenden Phase bei der Ertragswertmethode) werden dabei detailliert prognostiziert.[253] Für die darauf folgenden Perioden wird ein sogenan...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Immobiliar-Verbraucherdarlehen.

Rn 12 Der Inhalt der Unterrichtung ist durch das nach Art 247 § 1 II 2 EGBGB zwingend zu verwendende ESIS-Merkblatt (Anl 6 zum EGBGB) vorgegeben. Bei Immobiliarförderdarlehen hat der Darlehensgeber auf einem dauerhaften Datenträger (§ 126b 2) lediglich über die Hauptmerkmale des Kredits, Zinssatz u andere Kosten sowie die Konsequenzen bei Nichteinhaltung der Verpflichtungen ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 698 BGB – Verzinsung des verwendeten Geldes.

Gesetzestext Verwendet der Verwahrer hinterlegtes Geld für sich, so ist er verpflichtet, es von der Zeit der Verwendung an zu verzinsen. Rn 1 Die unbefugte Verwendung von hinterlegtem Geld (Münzen und Scheine) führt zu einem Strafzins für den Verwahrer (ähnl § 668). Nicht anwendbar ist § 698 in den Fällen der gestatteten Verwendung nach § 700. Auf die (Miet-)Kaution findet d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Inhaltsänderung.

Rn 3 Inhaltsänderung ist nur die rechtsgeschäftlich vereinbarte Veränderung einzelner Befugnisse des Berechtigten unter Beibehaltung der Identität des veränderten Rechts, die ferner keine Übertragung oder Belastung (§ 873), Aufhebung (§§ 875f) oder Rangänderung ist (§ 880). Bsp: Ausschluss der Abtretbarkeit einer Grundschuld (Hamm NJW 68, 1289), Änderung von Zinssatz und Neb...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Verfahren.

Rn 15 Für das Verfahren ist die Zuständigkeit des FamG gegeben (§§ 23a I Nr 1 GVG, 111 Nr 9, 112 Nr 2, 260 II FamFG). Es unterliegt den Vorschriften des FamFG und ist als isoliertes Verfahren ein solches der freiwilligen Gerichtsbarkeit, § 264 II FamFG (Stuttg FamFR 13, 321). Mit der Stundungsentscheidung sind der gestundete Betrag, der Zinssatz und der Stundungszeitraum sow...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Erwerb eines Anrechts in Höhe des Ausgleichswerts und mit vergleichbarer Wertentwicklung (Abs 1 S 2 Nr 2).

Rn 7 I S 2 Nr 2 regelt zum einen, dass für den ausgleichsberechtigten Ehegatten ein Anrecht iHd Ausgleichswerts entsteht. Damit wird zum Ausdruck gebracht, dass der dem Ausgleichsberechtigten zufließende Ausgleichswert (iSd § 1 II 2) dem bei dem Ausgleichspflichtigen verbliebenen Anrecht wertmäßig entsprechen muss (BTDrs 16/10144, 56). Der Ausgleichsberechtigte muss daher ei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Arten der Anlage.

Rn 2 Anzulegen ist unabhängig von seiner Herkunft das gesamte Barvermögen des Betreuten, dass nicht als Verfügungsgeld iSd § 1839 für die baldige Bestreitung von Ausgaben erforderlich ist, wie etwa für Miete und Lebensunterhalt. Unter Geld iSd § 1841 ist Bargeld, Schecks und Buchgeld, wie zB Forderungen aus einem Girokonto, zu verstehen (Staud/Veit § 1806 aF Rz 5). Unsichere...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Eine Geldschuld ist während des Verzugs zu verzinsen. 2Der Verzugszinssatz beträgt für das Jahr fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. (2) Bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, beträgt der Zinssatz für Entgeltforderungen neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. (3) Der Gläubiger kann aus einem anderen Rechtsgrund höhere Zinsen verlange...mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / II. Höhe der Zinsen

Rz. 355 Bei der Geltendmachung einer Geldschuld ist die Regelung über die Verzugs- und Prozesszinsen zu beachten (§§ 288, 291 BGB). Danach ist eine Geldforderung während des Verzugs oder ab dem Eintritt der Rechtshängigkeit mit 5 Prozentpunkten jährlich über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen. Der Basiszinssatz, der bereits mit dem Gesetz zur Beschleunigung fälliger Z...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Informationspflichten des Darlehensgebers (Abs 1).

Rn 4 Die schon in Art 22 II WoImmoKrRL vorgeschriebene vorvertragliche Informationspflicht des Darlehensgebers erstreckt sich darauf, ob er ein Beratungsentgelt verlangt, wie hoch dies ist bzw, wenn sich die Höhe noch nicht bestimmen lässt, nach welcher Methode es berechnet wird (Art 247 § 18 I 1 Nr 1, S 2 EGBGB). Außerdem muss der Darlehensgeber zur Orientierung des Verbrau...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Unrichtige Angabe des effektiven Jahreszinses (Abs 3).

Rn 10 Ist der effektive Jahreszins in der Vertragserklärung des Darlehensnehmers zu niedrig angegeben, ist der Darlehensvertrag zwar wirksam, der Darlehensgeber muss sich aber an seiner unrichtigen Angabe festhalten lassen. Gibt eine Bank den effektiven Jahreszins systematisch zu niedrig an, liegt eine unlautere Geschäftspraxis vor (EuGH NJW 12, 1781 [EuGH 15.03.2012 - Rs. C...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Stellenwert im Bilanzrecht

Rn. 35 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Die "wirtschaftliche Betrachtungsweise" begleitet die Dogmatik des Steuerrechts allg und speziell die der Bilanzierung. In der Dogmatik des Bilanzsteuerrechtes erscheint die wirtschaftliche Betrachtungsweise regelmäßig als Kontrapart zur formalrechtlichen. Nicht die äußere Form eines Rechtsgeschäfts soll der Bilanzierung zugrunde gelegt werd...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Widerrufsrecht (Abs 1).

Rn 5 Die Vorschrift räumt dem Darlehensnehmer eines Verbraucherdarlehensvertrags (§ 491) ein rücktrittsähnliches (BGHZ 189, 196 Rz 28) Widerrufsrecht nach § 355 (Gestaltungsrecht) ein. Danach kann der Darlehensnehmer, bei mehreren dem Schutzzweck entsprechend jeder einzeln (BGH WM 16, 2295 Rz 13; ZIP 20, 1455 Rz 9 [zum Schuldbeitritt]; Hamm WM 16, 116, 122; Bülow/Artz § 491 ...mehr

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§ 14 Unternehmensbewertung ... / 2. Anwendung des AWH-Standards

Rz. 196 Da der AWH-Standard auf der Ertragswertmethode aufbaut, sind auch bei seiner Anwendung die nachhaltigen Erträge des Unternehmens zu kapitalisieren. Betrachtet wird hierbei der durchschnittliche Ertrag der letzten drei bis fünf Wirtschaftsjahre vor dem Bewertungsstichtag. Bei der Analyse der Gewinn- und Verlustrechnungen sind außerordentliche Aufwendungen und außerorde...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Sollzinsbindung nur für einen Teil der Darlehenslaufzeit (Abs 1 Nr 1).

Rn 6 Nr 1 Hs 1 findet Anwendung, wenn die Zinsbindung vor der Laufzeit des Darlehens endet, ohne dass eine neue Vereinbarung über den Sollzinssatz getroffen wird. Für letztere ist ein einverständliches Zusammenwirken der Parteien erforderlich; die Ausübung eines einseitigen Bestimmungsrechts nach § 315 I genügt nicht (›Vereinbarung‹; Stuttg ZIP 15, 2460, 2467; Staud/Mülbert ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Steuerrechtliche Nebenfolgen

a) Haftung für hinterzogene Steuerbeträge nach § 71 AO Schrifttum: Bilsdorfer, Folgen einer steuerlichen Verfehlung, NWB Fach 13, 678 (1985); Bruschke, Die Haftung des Steuerhinterziehers nach § 71 AO, BB 2018, 2780; Büß, Die Haftung des Steuerhinterziehers nach § 71 AO, Diss. 1991; Dißars, Verfahrensrechtliche Folgen einer Steuerstraftat oder Steuerordnungswidrigkeit, StB 200...mehr

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§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / e) Kapitalisierung von Nutzungsrechten und wiederkehrenden Leistungen

Rz. 127 Im Rahmen der Bewertung sind Nutzungsrechte und wiederkehrende Leistungen, die für den Schenker eingeräumt werden, mit ihren kapitalisierten Jahreswerten anzusetzen. In der Regel ist das der nachhaltig erzielte oder erzielbare Ertrag nach Berücksichtigung der Bewirtschaftungs- und Erhaltungsaufwendungen, die für den Schenkungsgegenstand anfallen.[382] Wie diese Kapit...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1171 BGB – Ausschluss durch Hinterlegung.

Gesetzestext (1) 1Der unbekannte Gläubiger kann im Wege des Aufgebotsverfahrens mit seinem Recht auch dann ausgeschlossen werden, wenn der Eigentümer zur Befriedigung des Gläubigers oder zur Kündigung berechtigt ist und den Betrag der Forderung für den Gläubiger unter Verzicht auf das Recht zur Rücknahme hinterlegt. 2Die Hinterlegung von Zinsen ist nur erforderlich, wenn de...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Effektiver Jahreszins (Art 247 § 3 I Nr 3 EGBGB).

Rn 16 Die Angabe des effektiven Jahreszinses, die dem Darlehensnehmer die Belastung aus dem Darlehen vor Augen führen u eine verlässliche Grundlage für Preis- u Konditionenvergleiche bieten soll, hat als Vomhundertsatz zu erfolgen; der Zinssatz ist ausdrücklich als effektiver Jahreszins zu bezeichnen. Die Verwendung anderer Begriffe ist unzulässig, leicht verständliche Abkür...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Niemeyer, Ausweisfragen beim Optionsgeschäft, BB 1990, 1022; Eisele/Knobloch, Offene Probleme bei der Bilanzierung von Finanzinnovationen, DStR 1993, 577; Bergen/Klotz, Steuerliche Behandlung der Emittenten von Optionsanleihen bei Nichtausübung der Option, DB 1993, 953; Häuselmann, Wandelanleihen in der HB u StB des Emittenten, BB 2000, 139; Brüggemann/Lühn/Siegel, Bilanzierung ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Der Veräußerungspreis

Rn. 235 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Der Veräußerungspreis entspricht dem Wert der Gegenleistung für das übertragene WG, das der Veräußerer vom Erwerber oder von einem Dritten erhält. Im Falle eines Tausches entspricht der Veräußerungspreis dem gemeinen Wert des hingegebenen WG im Veräußerungszeitpunkt (BFH BStBl II 1983, 303). Auch ein als "Entschädigungsprovision" bezeichneter...mehr