Fachbeiträge & Kommentare zu Zinssatz

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Rechnungslegung nach IFRS / 5.3.3 Beizulegender Stichtagswert (fair value)

Rz. 58 Der Begriff des fair value ist der Preis, der in einem geordneten Geschäftsvorfall zwischen Marktteilnehmern am Bemessungsstichtag für den Verkauf eines Vermögenswerts eingenommen bzw. für die Übertragung einer Schuld bezahlt werden würde.[1] Inhaltlich ergeben sich kaum Unterschiede zu der bis zum Geschäftsjahr 2014 geltenden Definition der alten IAS 16.6, IAS 18.7, ...mehr

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Darlehen / 2.3 Darlehen an Gesellschafter einer GmbH

Darlehen an Gesellschafter einer GmbH, die nicht aus Rücklagen oder Gewinnvorträgen, sondern zulasten des Stammkapitals der GmbH erfolgen, sind grundsätzlich als verbotene Auszahlung von Gesellschaftsvermögen zu bewerten.[1] Zur Vermeidung einer verdeckten Gewinnausschüttung[2] ist bei der Gewährung eines Darlehens von der GmbH an einen Gesellschafter insbesondere darauf zu a...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5 Kreditvermittlung

Rz. 76 Steuerfrei ist ferner die Vermittlung von Krediten. Zum Begriff der Vermittlung vgl. Rz. 42ff. Unter die Kreditvermittlung fallen alle seine Erscheinungsformen, insbesondere die Vermittlung von Hypotheken, Schuldscheindarlehen, Grundpfandrechten. Die Steuerbefreiung einer Kreditvermittlung setzt nicht voraus, dass es tatsächlich zur Kreditvergabe gekommen ist. Unbesch...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 9.4 Andere Sicherheiten

Rz. 198 Als andere Sicherheiten, deren Übernahme nach § 4 Nr. 8 Buchst. g UStG steuerfrei ist, sind z. B. Garantieverpflichtungen[1] und Kautionsversicherungen anzusehen. Ein steuerfreier Umsatz durch Übernahme einer der Bürgschaft ähnlichen Sicherheit liegt vor, wenn eine Garantie dafür übernommen wird, dass ein bestimmter, tatsächlich oder rechtlich möglicher Erfolg eintri...mehr

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Bewertung von Grundstücken ... / III. Ableitung des Bodenwerts bei fehlenden Daten des Gutachterausschusses (Rz. 5 bis 12)

"Werden durch den zuständigen Gutachterausschuss für das Grundstück mit Windkraftanlagen oder Freiflächen-Fotovoltaikanlagen keine nutzungsentsprechenden Bodenrichtwerte mitgeteilt und liegen keine anderweitigen geeigneten Daten vor, bestehen keine Bedenken, den Bodenwert im Sinne des § 179 Satz 4 BewG wie folgt zu ermitteln:" (Rz. 5) „ 1. Anlagen im Außenbereich Für die Able...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3 Ersatzerbschaftsteuer i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG (§ 28 Abs. 2 ErbStG)

Rz. 30 Nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG unterliegen Familienstiftungen und Familienvereine in Zeitabständen von 30 Jahren seit dem Zeitpunkt des ersten Übergangs von Vermögen gem. § 9 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG einer sog. Ersatzerbschaftsteuer.[1] Über die Verweisung von § 28 Abs. 2 ErbStG auf § 28 Abs. 1 ErbStG besteht unter den dort genannten Voraussetzungen ebenfalls ein Anspruch au...mehr

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Rating und Rechnungslegung / 2 Regeln der Kreditvergabe auf Basis von Basel III

Rz. 2 Banken müssen die von ihnen vergebenen Kredite zur Sicherstellung ihrer Zahlungsfähigkeit bei unvorhergesehenen Kreditausfällen mit Eigenkapital unterlegen. Dies waren ursprünglich einheitlich 8 %; mit den Eigenkapitalunterlegungsregeln nach Basel II erfolgte eine Spreizung in Abhängigkeit vom Risiko des Kreditnehmers. So erhalten Unternehmen mit einem geringen Risiko ...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1 Verrentung

Rz. 1 § 24 ErbStG gilt für Familienstiftungen und Familienvereine und gewährt für die Zahlung der Ersatzerbschaftsteuer mit der Möglichkeit der Verrentung eine Zahlungserleichterung. Die nach § 9 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG [1] im Turnus von 30 Jahren anfallende Ersatzerbschaftsteuer i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG [2] kann nach § 24 S. 1 ErbStG auf Antrag des Steuerpflichtigen in 30...mehr

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§ 6 Tabellen / b) Zinssätze

Rz. 262 Diskontsatz-[258] (Basiszinssatz, siehe auch § 247 BGB und Art. 229 § 7 EGBGB) und Lombardsatz[259]-Zinssatz der Deutschen Bundesbank betrugen seit 1980: Rz. 263 Tabelle 6.41: Diskontsatz, Lombardsatz, Basiszinssatz, SRF-Satzmehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / 3. Zinsfuß

Rz. 570 Der Zinsertrag ist abhängig von dem Zinsfuß, den der Geschädigte langfristig [480] nachhaltig erzielen kann.[481] Die gängigen Tabellen enthalten Berechnung für Zinsfüße von 3,5 % bzw. 4 % bis 7 %. Rz. 571 Die Relevanz des der Abzinsung zugrunde zu legenden Zinsfußes ist von der Laufzeit abhängig: Bei kurzen Laufzeiten ist die Relevanz eher gering; hier ist das Augenme...mehr

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§ 6 Tabellen / a) Verzinsung

Rz. 257 § 246 BGB – Gesetzlicher Zinssatz Ist eine Schuld nach Gesetz oder Rechtsgeschäft zu verzinsen, so sind 4 vom Hundert für das Jahr zu entrichten, sofern nicht ein anderes bestimmt ist. § 247 BGB – Basiszinssatzmehr

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§ 6 Tabellen / 1. Bewertungsgesetz (BewG)

Rz. 57 Das Bewertungsgesetz [32] enthält Regeln zur Kapitalisierung wiederkehrender Leistungen. Rz. 58 § 1 BewG – Geltungsbereichmehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (3) Kapital und Rente

Rz. 79 § 12 StVG a.F. sah für Schadenfälle bis zum 17.12.2007 eine 6 %-ige Verzinsung des gesetzlich vorgesehenen Kapitalbetrages (600.000 EUR * 6 % = 36.000 EUR) vor. Dieser Zinssatz wird auch bei anderen Haftungshöchstsummen (wie § 88 AMG, § 117 BBergG, §§ 9,10 HaftPflG, § 37 LuftVG) angewandt. Der gesetzlich vorgegebene Zinssatz von 6 % ist nicht individuell verhandelbar....mehr

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§ 6 Tabellen / III. Zeitrententabelle

Rz. 24 Die nachstehende Zeitrententabelle (Tabelle 6.1, Rdn 27)[18] enthält Kapitalisierungsfaktoren (und zwar ohne jegliche Berücksichtigung einer Versterblichkeit oder anderer Einflussfaktoren) bei einer Abzinsung (Anlagezins: 4 %–8 %) über einen festen Zeitraum von < n > Jahren. Rz. 25 Die Berechnung des Kapitalbetrages ist wie folgt vorzunehmen: Nachdem Monatsbetrag und Lau...mehr

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§ 6 Tabellen / 4. Deckungssummenüberschreitung (§ 8 KfzPflVV)

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / n) Schmerzensgeldrente

Rz. 550 Hinweis Zu den Besonderheiten des Schmerzensgeldes § 2 Rdn 135 ff. Rz. 551 Grundsätzlich ist Schmerzensgeld als einmaliger Kapitalbetrag festzustellen. Nur ausnahmsweise ist es gerechtfertigt, anstelle oder neben dem Kapital eine Schmerzensgeldrente zu gewähren.[453] Eine Schmerzensgeldrente kommt nur in Betracht, wenn entweder ungewöhnlich schwere Verletzungen vorlie...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.16 Angaben zur Bewertung der Pensionsverpflichtungen (Abs. 1 Nr. 16)

Rz. 109 Mit der Konkretisierung der Bilanzierung und Bewertung von Pensionsverpflichtungen durch das BilMoG für Konzernabschlüsse erfolgte eine Abkehr von der bisherigen Praxis der Anlehnung an die steuerliche Berechnung nach § 6a EStG hin zu einer Anlehnung an die IFRS. Es sind Angaben bzgl. der versicherungsmathematischen Berechnungsverfahren und der grundlegenden Annahmen...mehr

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§ 6 Tabellen / 2. Mathematische Abzinsung

Rz. 49 Will man erst in <n> Jahren fällige Beträge bereits zu einem vorgezogenen Zeitpunkt (also "heute") auskehren, müssen die Zinsen bis zum in der Zukunft liegenden Fälligkeitstermin berücksichtigt werden. Rz. 50 Der heutige Barwert (Abzinsungsberechnung) einer erst zukünftig fällig werdenden Einmalzahlung bestimmt sich gemäß nachstehender Formel: Formel 6.3: Abzinsung zukün...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.6 Angaben zu Organbezügen sowie Krediten und sonstigen Rechtsgeschäften mit Organmitgliedern (Abs. 1 Nr. 6)

Rz. 37 Im Konzernanhang sind Angaben über die Organbezüge, Kredite und sonstige Rechtsgeschäfte mit Organmitgliedern aufzunehmen. Getrennt nach Personengruppen (Mitglieder des Geschäftsführungsorgans, Aufsichtsrats, Beirats oder einer ähnlichen Einrichtung des MU) sind die Gesamtbezüge des Gj zu nennen. Gleiches gilt für die Bezüge früherer Mitglieder der Organe und ihrer Hi...mehr

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Gesellschafterdarlehen / 2.1.2 Verzinsung des Darlehens

Sowohl für verzinsliche als auch unverzinsliche oder unterverzinsliche Verbindlichkeiten muss handelsrechtlich der Erfüllungsbetrag bilanziert werden.[1] Eine Abzinsung unverzinslicher Verbindlichkeiten scheidet somit in der Handelsbilanz aus, da dies zu einem Ausweis zukünftiger noch nicht realisierter Erträge führen und somit gegen das Realisationsprinzip des § 252 Abs. 1 ...mehr

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Checkliste Jahresabschluss ... / 16.5.2 Bilanz

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Checkliste Jahresabschluss ... / 10.3.4 Angaben zur Bilanz

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Unternehmenswert mit der Di... / 1.3 Ertragswertverfahren

Das Ertragswertverfahren ist ein Verfahren, das auch das künftige Wachstum eines Unternehmens berücksichtigt. Voraussichtliche künftige Gewinne werden für einen Planungszeitraum von meist bis zu 10 Jahren geschätzt und mit einem Zinssatz diskontiert. Hinzugerechnet wird eine ewige Rente, die vereinfacht ausgedrückt mit einer konstanten Ausschüttung an den (neuen) Inhaber ver...mehr

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Unternehmenswert mit der Di... / 2.1 Berechnungsalternativen

Der Unternehmenswert lässt sich in der Beispieldatei mit 2 Alternativen berechnen. Die eine Möglichkeit bezieht die ewige Rente mit ein, die zweite Möglichkeit wird ohne diese Position berechnet. Der Wert mit ewiger Rente ist regelmäßig höher als der Wert ohne ewige Rente. Hinweis Die Planungen für die Jahresergebnisse können nicht in der Excel-Lösung erarbeitet, sondern müss...mehr

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Lohnstundensatzkalkulation ... / Schritt 6: Kalkulatorische Kosten ansetzen

Kalkulatorische Kosten können Sie ansetzen, wenn Sie z. B. für sich selbst einen Unternehmerlohn berücksichtigen oder wenn Sie Ihr eingesetztes Kapital (Eigenkapital) verzinsen möchten. Bei diesen Kostenpositionen entstehen Ihnen i. d. R. keine "echten" Ausgaben, sondern sie sind eine rechnerische Größe, deren Ansatz in der Kalkulation Ihnen Ihr unternehmerisches Risiko vergü...mehr

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Unternehmenswert mit der Di... / 4 Ausgewählte Möglichkeiten, die Situation für Preisverhandlungen zu verbessern

Vor der beschriebenen Situation her wird klar, dass und warum es mehrere Jahre dauern kann, bis man ein Unternehmen überhaupt für einen Verkauf oder eine Übergabe vorbereitet hat. Für den Käufer muss eine zentrale Frage im Zentrum stehen: „Wie gelingt es mir, einen möglichst hohen Kaufpreis zu erzielen und wie lange benötige ich, um das Ziel zu erreichen?“ Hierfür gibt es ve...mehr

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Bilanz und Buchhaltung der ... / 4 Gesellschafterverrechnungskonto

Übernehmen Gesellschafter-Geschäftsführer Aufwendungen für die GmbH, z. B. durch Begleichen der Rechnung für die Bewirtung von Geschäftsfreunden, steht ihnen regelmäßig ein Anspruch auf Aufwandsersatz gegen die GmbH zu. Umgekehrt hat die GmbH einen Erstattungsanspruch gegen den Geschäftsführer, wenn sie Zahlungen für ihn leistet, die eigentlich dessen Privatbereich betreffen...mehr

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Bilanz und Buchhaltung der ... / 3.1 Anerkennung von Darlehensvereinbarungen

Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen GmbH und Gesellschaftern werden handels- und steuerrechtlich anerkannt. Daher können Gesellschafter der GmbH statt Eigenkapital auch Darlehen zur Verfügung stellen bzw. bei eigenem Kapitalbedarf von der GmbH einen Kredit aufnehmen. Wichtig Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung eines Darlehens Damit ein derartiges Darlehen st...mehr

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Bilanz und Buchhaltung der ... / 3.2 Ausweis in Buchhaltung und Bilanz

Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind in der Bilanz gesondert kenntlich zu machen oder im Anhang anzugeben. Darüber hinaus ist bei Forderungen der GmbH gegenüber einem Gesellschafter nach § 268 Abs. 4 Satz 1 HGB der Betrag mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr anzugeben bei Verbindlichkeiten der GmbH gegenüber dem Gesellschafter nach § 268 A...mehr

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Garantierückstellung / 8.1 Pauschalrückstellungen werden nicht abgezinst

Pauschalrückstellungen für Garantieleistungsverpflichtungen sind vom Gebot der Abzinsung nicht betroffen. Dies auch dann, wenn die Garantieleistungsfrist mehrere Jahre beträgt.[1] Die pauschale Garantieleistungsrückstellung knüpft nicht an eine bereits hinreichend konkretisierte einzelne Verbindlichkeit an. Vielmehr beinhaltet sie eine Schätzung, die die Umsätze und die Garan...mehr

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Gewährleistungsrückstellung / 8.1 Pauschalrückstellungen werden nicht abgezinst

Pauschalrückstellungen für Gewährleistungsverpflichtungen sind vom Gebot der Abzinsung nicht betroffen. Dies gilt auch dann, wenn die Gewährleistungsfrist mehrere Jahre beträgt.[1] Die pauschale Gewährleistungsrückstellung knüpft nicht an eine bereits hinreichend konkretisierte einzelne Verbindlichkeit an. Vielmehr beinhaltet sie eine Schätzung, die die Umsätze und die Gewähr...mehr

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Garantierückstellung / 8 Garantieleistungsrückstellungen müssen abgezinst werden

Bei der Rückstellung für Garantieleistungsverpflichtungen handelt es sich um eine Sachleistungsverpflichtung. Das Steuerrecht schreibt für derartige Verbindlichkeiten eine Abzinsung von 5,5 % vor (Abzinsungsgebot).[1] Für das Abzinsungsgebot kommt es nach dem Gesetz entscheidend auf die Laufzeit der jeweiligen Verbindlichkeit an. Die Zinsersparnis soll dann nicht zu berücksic...mehr

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Gewährleistungsrückstellung / 8 Gewährleistungsrückstellungen müssen abgezinst werden

Bei der Rückstellung für Gewährleistungsverpflichtungen handelt es sich um eine Sachleistungsverpflichtung. Das Steuerrecht schreibt für derartige Verbindlichkeiten eine Abzinsung von 5,5 % vor (Abzinsungsgebot). [1] Für das Abzinsungsgebot kommt es nach dem Gesetz entscheidend auf die Laufzeit der jeweiligen Verbindlichkeit an. Die Zinsersparnis soll dann nicht zu berücksicht...mehr

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Garantierückstellung / 2.2 Eine Abzinsung ist erforderlich

Langfristige Rückstellungen (Restlaufzeit am Bilanzstichtag von mehr als einem Jahr) sind mit dem der Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen 7 Geschäftsjahre abzuzinsen.[1] Praxis-Tipp Zinssätze liefert die Deutsche Bundesbank Auf der Homepage der Deutschen Bundesbank können die Zinssätze eingesehen werden.[2] So buchen Sie richtig Diese Ko...mehr

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Gewährleistungsrückstellung / 2.2 Eine Abzinsung ist erforderlich

Langfristige Rückstellungen (Restlaufzeit am Bilanzstichtag von mehr als einem Jahr) sind mit dem der Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen 7 Geschäftsjahre abzuzinsen.[1] Praxis-Tipp Zinssätze liefert die Deutsche Bundesbank Auf der Homepage der Deutschen Bundesbank können die Zinssätze eingesehen werden[2] So buchen Sie richtig Diese Kon...mehr

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Ordnungsmäßige Verwaltung (... / Zusammenfassung

Begriff Der Begriff der "ordnungsmäßigen Verwaltung" ist gesetzlich nicht bestimmt. Was hierunter zu verstehen ist, kann dem WEG nur teilweise entnommen werden. Ordnungsmäßig ist nach § 18 Abs. 2 WEG, was dem Interesse der Gesamtheit der Wohnungseigentümer nach billigem Ermessen entspricht. Ferner können die Wohnungseigentümer eine der Beschaffenheit des gemeinschaftlichen E...mehr

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Ordnungsmäßige Verwaltung (... / 3 Keine ordnungsmäßige Verwaltung

Nicht unter die Maßnahmen ordnungsmäßiger Verwaltung fallen solche, die ausschließlich Einzelinteressen dienen oder überwiegend Fremdinteressen berücksichtigen oder auch Entscheidungen der Wohnungseigentümer, in denen Grundlagen für eine Ermessensentscheidung nicht vorlagen oder das Ermessen überschritten wurde. Ob im Übrigen ein Beschluss ordnungsmäßiger Verwaltung entspric...mehr

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Besteuerung von GmbH und Ge... / b) Entscheidung des FG

Das FG gab der Klage insoweit Recht. Auch wenn § 20 GmbHG erwähnt, dass ein Gesellschafter, welcher den auf die Stammeinlage eingeforderten Betrag nicht zur rechten Zeit einzahlt, zur Entrichtung von "Verzugszinsen" von Rechts wegen verpflichtet ist, sind damit nicht Verzugszinsen i.S.d. § 288 BGB gemeint, sondern der gesetzliche Zinssatz i.H.v. 4 % p.a. gem. § 246 BGB. Der Wor...mehr

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Besteuerung von GmbH und Ge... / b) Entscheidung des FG

Die Klage war erfolgreich. Eine Verzinsung des Versorgungskapitals von 6 % p.a. sei fremdüblich. Ein externer Fremdvergleich führe nicht zu einer Verzinsung von nur 3 % p.a. Werte für Versorgungszusagen, die andere Kapitalgesellschaften ihren GF oder Angestellten erteilen, würden statistisch nicht erhoben. Ein Vergleich mit Garantiezinsen von Lebensversicherungen sei abzulehn...mehr

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Bilanzpolitik im Steuerrecht / 3.2.1 Vorläufige Steuerentlastung

Die meisten steuerbilanzpolitischen Mittel sind bilanzgebunden. Sie wirken wegen der Zweischneidigkeit der Bilanz nur vorläufig steuerentlastend; die Gewinnminderung wird in späteren Jahren, z. B. infolge Verringerung der Abschreibungsmasse, wieder rückgängig gemacht. Sogar der Zinsvorteil kann gelegentlich durch eine nachträgliche Verzinsung aufgezehrt werden, wie bei der V...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.4.1 Grundsatz

Tz. 82 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Bei gegenseitigen Leistungen liegt kein Vermögensnachteil für die Kö vor, wenn die jeweiligen Leistungen der einen Seite durch gegenläufige vermögenswerte Vorteile ausgeglichen werden. Es erfolgt dann eine Verrechnung der gegenseitig gewährten Vermögensvorteile, die man Vorteilsausgleich nennt (tw auch treffender "Nachteilsausgleich" genannt;...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.1 Bewertung des Veräußerungspreises

Tz. 69 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Bei einer Geldforderung ist grds der Nennwert der Geldzahlung (dh Wert in EUR) maßgebend (bei Ratenzahlung oder Stundung s Tz 68). Ein nicht in EUR bezifferter Veräußerungspreis in Geld muss zum Zeitpunkt der Entstehung des Kaufpreisanspruchs (dh dem Stichtag der Anteilsveräußerung, s Tz 66) in EUR umgerechnet werden (s Urt des BFH v 24.01.2...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.3.2 Ersparte Ausgaben des Gesellschafters

Tz. 438 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Erspart ein Gesellschafter dadurch Ausgaben, dass ihm die Kö für eine Leistung ein zu niedriges Entgelt berechnet, liegt bei der Kö eine vGA in Form einer verhinderten Vermögensmehrung vor, die bei der Kö als vGA iSd § 8 Abs 3 S 2 KStG zu korrigieren ist und gleichzeitig eine Leistung iSd § 27 Abs 1 S 3 KStG darstellt. Beispiel 1: An der AB-...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.6 Beurteilung des Vermögensvorteils bei der nahe stehenden Person

Tz. 523 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Betrachtet man in diesem Zusammenhang die Vermögensebenen der beteiligten Pers, stellt man fest, dass dem Gesellschafter, dem der Zuwendungsempfänger nahe steht, ein Beteiligungsertrag zugerechnet wird, der bei ihm nicht notwendig zu einer Mehrung seines Vermögens geführt hat. Tz. 524 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Eine entspr Vermögensmehrung k...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Tatbestand

Rn. 250 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Die Grundkonstellation der "Back-to-back-Finanzierung" in S 1 des § 32d Abs 2 Nr 1 Buchst c EStG geht von einem "Dritten" – etwa einem Kreditinstitut – aus, der die zu besteuernden KapErtr schuldet (ausführlich Behrens/Renner, BB 2008, 2319, 2322; Schulz/Vogt, DStR 2008, 2189, 2194). Der von der Versagung des AbgSt-Satzes nach § 32d Abs 1 E...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Woerner, vGA zwischen SchwGes – Zufluss bei der MG, BB 1987, 665; Wassermeyer, Aktuelle Streitfragen zur grenzüberschreitenden vGA und zur verdeckten Einlage, in StR und st-orientierte Gestaltungen im Konzern, DK 1998, 363; Schmitz, vGA im Konzern und systemgerechte Besteuerung nach der UnternehmenSt-Reform, DB 2001, 1166; Herlinghaus, vGA im Organschaftskonzern, insbes bei Ver...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.3.7 Angemessenheit der Höhe nach

Tz. 129 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Ist eine Vereinbarung nicht dem Grunde nach als im Gesellschaftsverhältnis veranlasst anzusehen, kann iH eines überhöhten Entgelts, das der AE von seiner Kö erhält, dennoch eine (partielle) vGA vorliegen. Sind demgegenüber Leistung und Gegenleistung ausgeglichen, ist keine Veranlassung des Vorgangs durch das Gesellschaftsverhältnis gegeben. ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / XXVI. Pensionsrückstellungen (§ 285 Nr. 24; Art. 67 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 EGHGB)

Rn. 735 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Im Anhang ist "zu den Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen das angewandte versicherungsmathematische Berechnungsverfahren sowie die grundlegenden Annahmen der Berechnung, wie Zinssatz, erwartete Lohn- und Gehaltssteigerungen und zugrunde gelegte Sterbetafeln" anzugeben. Die Angabepflicht besteht für KapG und PersG i. S. ...mehr

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Anlagevermögen oder Umlaufv... / 4.5 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Im Umlaufvermögen werden alle kurzfristigen Vermögensteile ausgewiesen – hierzu gehören auch Forderungen. Die Forderungen und sonstigen Vermögenswerte werden gemäß § 266 Abs. 2 HGB in folgende Unterpositionen gegliedert: Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Forderungen gegen verbundene Unternehmen, Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis beste...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Behandlung von Zero-Bonds

Rn. 264 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Zero-Bonds oder Null-Kupon-Anleihen sind eine besondere Form festverzinslicher Schuldverschreibungen, für die keine periodisch wiederkehrenden Zinszahlungen geleistet werden. Der Zins als Gegenleistung für die Kap.-Überlassung besteht in einem gegenüber dem Ausgabebetrag erhöhten Rücknahmebetrag am Ende der Laufzeit (vgl. HFA 1/1986, WPg 198...mehr