Fachbeiträge & Kommentare zu Zuzahlung

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 32 Zuzahlu... / 2.5.2 Teilweise Befreiung

Rz. 39 § 32 Abs. 4 SGB VI i. V. m. § 2 Abs. 2 der Zuzahlungsrichtlinie (vgl. Rz. 43) regelt, unter welchen Voraussetzungen der Versicherte während medizinischer und sonstiger Rehabilitationsleistungen i. S. d. § 15 bzw. § 31 Abs. 1 Nr. 2 teilweise von der Zuzahlung befreit werden kann. Die Rentenversicherungsträger haben für diesen Anlass eine Zuzahlungstabelle entwickelt, a...mehr

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Jansen, SGB VI § 32 Zuzahlu... / 2.7 Verhältnis zu arbeitsrechtlichen Vorschriften (Abs. 5)

Rz. 44 Nach § 32 Abs. 5 gilt die stationäre Rehabilitationsleistung auch im Falle einer Zuzahlung als "volle Kostenübernahme" im Sinne arbeitsrechtlicher Vorschriften. Nach dem bis zum 31.5.1994 geltenden § 7 LFZG musste der Arbeitgeber während einer medizinischen Rehabilitationsleistung seinem bei ihm beschäftigten Arbeiter nur dann den Lohn fortzahlen, wenn der Rentenversic...mehr

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Jansen, SGB VI § 32 Zuzahlu... / 2.1 Überblick

Rz. 7 § 32 bestimmt den Personenkreis, der eine Zuzahlung bei stationären Leistungen zur medizinischen Rehabilitation i. S. d. § 15 (Abs. 1, vgl. Rz. 10 ff.) oder bei stationären onkologischen Leistungen i. S. d. § 31 Abs. 1 Nr. 2 (Abs. 2, Rz. 29) entrichten muss. Zwar benennt § 32 Abs. 2 nicht ausdrücklich die stationären onkologischen Leistungen i. S. d. § 31 Abs. 1 Nr. 2, so...mehr

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Jansen, SGB VI § 32 Zuzahlu... / 2.2.1 Definition: Rehabilitationsleistung nach § 15

Rz. 10 § 32 Abs. 1 fordert vom Rehabilitanden, der zulasten der Rentenversicherung Leistungen zur Teilhabe erhält, lediglich eine Zuzahlung bei stationären medizinischen Rehabilitationsleistungen i. S. d. § 15. Diese stationären Leistungen lösen allerdings nur dann eine Zuzahlungsverpflichtung aus, wenn sie – und das ist der Sinn von Leistungen nach § 15 – unmittelbar der Fö...mehr

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Jansen, SGB VI § 32 Zuzahlu... / 2.5.1.2 Bezieher von Bürgergeld

Rz. 38 Nach § 2 Abs. 1 der für die Rentenversicherung geltenden Zuzahlungsrichtlinie (Text: vgl. Rz. 43) sind von der Zuzahlung auch Rehabilitanden vollständig befreit, wenn sie Bürgergeld (vor dem 1.1.2023: Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld) erhalten. Auf die Höhe des Bürgergelds kommt es nicht an. Dies gilt auch dann, wenn das Bürgergeld als ergänzende/aufstockende Leist...mehr

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Jansen, SGB VI § 32 Zuzahlu... / 2.5 Zuzahlungsbefreiung wegen finanzieller Unzumutbarkeit (Abs. 4)

Rz. 32 Nach § 32 Abs. 1 und Abs. 3 haben Versicherte keine Zuzahlung zu leisten, wenn sie zum Zeitpunkt der Antragstellung noch keine 18 Jahre alt sind (Rz. 15) oder Übergangsgeld beziehen, dass nach § 66 Abs. 1 berechnet wurde (Rz. 30 f.). Daneben bestimmt § 32 Abs. 4, dass der Träger der Rentenversicherung von der Zuzahlung absehen kann, wenn diese den Versicherten oder den R...mehr

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Jansen, SGB VI § 32 Zuzahlu... / 2.4 Zuzahlungsbefreiung bei Übergangsgeldbezug (Abs. 3)

Rz. 30 Grundsätzlich hat der Rehabilitand bei stationären Rehabilitationsleistungen i. S. d. § 15 bzw. bei den stationären Nach- und Festigungskuren i. S. d. § 31 Abs. 1 Nr. 2 eine Zuzahlung in Höhe von 10,00 EUR täglich zu leisten (vgl. § 32 Abs. 1 und 2). Nach § 32 Abs. 3 sind jedoch die Rehabilitanden von der Zuzahlungspflicht befreit, deren Übergangsgeld nach § 66 Abs. 1...mehr

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Jansen, SGB VI § 32 Zuzahlu... / 2.2.2 Altersgrenze

Rz. 15 Von der Zuzahlungspflicht werden nur die Rehabilitanden erfasst, die bereits bei der Antragstellung das 18. Lebensjahr vollendet haben. Ein Mensch vollendet das 18. Lebensjahr einen Tag bevor er 18 Jahre alt wird (vgl. § 187 Abs. 2 Satz 2 BGB). Um alle Rehabilitanden gleichzubehandeln, gilt als Stichtag für die Prüfung der Altersgrenze der Tag, an dem der Leistungsantr...mehr

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Jansen, SGB VI § 32 Zuzahlu... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 45 GKV-Spitzenverband: Katalog von Einnahmen und deren beitragsrechtliche Bewertung nach § 240 SGB V vom 11.12.2023: https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/grundprinzipien_1/finanzierung/beitragsbemessung/2023-12-11_Katalog_Beitragseinnahmen_240SGBV_barrierefrei.pdf. Informationen zum Antrag auf Befreiung von der Zuzahlung (Formular G0162)...mehr

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Jansen, SGB VI § 32 Zuzahlu... / 2.5.1 Vollständige Zuzahlungsbefreiung (§ 1 Abs. 1 und § 2 Abs. 1 Zuzahlungsrichtlinie)

Rz. 33 Nach § 32 Abs. 3 sind Versicherte von der Zuzahlungspflicht befreit, wenn sie Übergangsgeld beziehen, das nach § 66 Abs. 1 Satz 3 SGB IX gemindert ist (vgl. Rz. 30 f.). Darüber hinaus befreit § 1 Abs. 1 der Zuzahlungsrichtlinie die sonstigen Bezieher von Übergangsgeld. Dazu zählen z. B. Übergangsgeldbezieher, die Übergangsgeld in Höhe des Arbeitslosengeldes (§ 21 Abs. ...mehr

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Jansen, SGB VI § 32 Zuzahlu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift des § 32 SGB VI wurde durch Art. 1 RRG 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 eingeführt und trat an die Stelle der bis dahin geltenden §§ 1243 RVO, 20 AVG und 42 RKG. Die Vorschrift wurde im Laufe der Zeit mehrfach geändert. In den letzten 10 Jahren erfuhr die Vorschrift folgende Änderungen: Durch das Gesetz zur Flexibilisierung des...mehr

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Jansen, SGB VI § 32 Zuzahlu... / 2.5.1.1 Netto-Erwerbseinkommen von unter 40 % der Bezugsgröße

Rz. 34 Nach § 2 Abs. 1 der Zuzahlungsrichtlinie (vgl. Rz. 43) werden auf Antrag Versicherte und Rentner von der Zuzahlungspflicht vollständig befreit, wenn deren monatliches Netto-Erwerbseinkommen (Rz. 35) 40 % der monatlichen Bezugsgröße (§ 18 Abs. 1 SGB IV) nicht übersteigt. Die monatliche Bezugsgröße i. S. d. Richtlinie beträgt im Jahr 2024 bundeseinheitlich 3.535,00 EUR; ...mehr

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Jansen, SGB VI § 32 Zuzahlu... / 2.2 Zuzahlungsverpflichtung nach Abs. 1

2.2.1 Definition: Rehabilitationsleistung nach § 15 Rz. 10 § 32 Abs. 1 fordert vom Rehabilitanden, der zulasten der Rentenversicherung Leistungen zur Teilhabe erhält, lediglich eine Zuzahlung bei stationären medizinischen Rehabilitationsleistungen i. S. d. § 15. Diese stationären Leistungen lösen allerdings nur dann eine Zuzahlungsverpflichtung aus, wenn sie – und das ist der...mehr

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Jansen, SGB VI § 32 Zuzahlu... / 2 Rechtspraxis

2.1 Überblick Rz. 7 § 32 bestimmt den Personenkreis, der eine Zuzahlung bei stationären Leistungen zur medizinischen Rehabilitation i. S. d. § 15 (Abs. 1, vgl. Rz. 10 ff.) oder bei stationären onkologischen Leistungen i. S. d. § 31 Abs. 1 Nr. 2 (Abs. 2, Rz. 29) entrichten muss. Zwar benennt § 32 Abs. 2 nicht ausdrücklich die stationären onkologischen Leistungen i. S. d. § 31 Abs...mehr

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Sommer, SGB V § 44 Krankengeld / 2.2.1 Stationäre Behandlung in einem Krankenhaus, einer Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung

Rz. 9 Losgelöst von einer bestehenden Arbeitsunfähigkeit besteht ein Anspruch auf Krankengeld i. S. d. § 44 Abs. 1 bei einer zulasten der Krankenkasse durchgeführten stationären Behandlung in einem zugelassenen Krankenhaus (§ 39 i. V. m. § 108) Zu der stationären Behandlung i. d. S. zählen wegen § 39 Abs. 1 S. 5 auch stationsäquivalente psychiatrische Behandlungen (§ 115d) oder...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Umfang.

Rn 13 Der Verkäufer hat – vorbehaltlich IV – die vom Käufer gem I gewählte Art der Nacherfüllung so zu erbringen, dass er seine Hauptleistungspflicht zur Lieferung einer mangelfreien Kaufsache (§ 433 I 2) erfüllt. Unterhalb der Schwelle dieses Wahlrechts entscheidet er, wie nacherfüllt wird (Celle NJW 13, 2203, 2204 [OLG Celle 19.12.2012 - 7 U 103/12]; MüKo/Westermann Rz 6, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. §§ 433–435, 437, 439–441 und 443 (Alt 1).

Rn 4 Jede Abweichung, auch außerhalb des Kaufvertrags (Erman/Grunewald Rz 5), ist nachteilig, die die Rechtsstellung des Verbrauchers verglichen mit den von I 1 Alt 1 zugunsten des Verbrauchers für zwingend erklärten Normen verschlechtert (BGH NJW 22, 686 [BGH 10.11.2021 - VIII ZR 187/20] Rz 39: Unterschreitung des gesetzlichen Standards). Dazu gehören reduzierte Rechtsfolge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 16. Ausgleichsposten

Rn. 1440 Stand: EL 91 – ET: 05/2011 Die in den Steuerbilanzen vielfach anzutreffenden "Ausgleichsposten" entspringen den verschiedensten Entstehungsgründen:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Negativer Geschäfts- o Firmenwert

Rn. 727 Stand: EL 85 – ET: 11/2009 In der jüngeren Diskussion hat das Thema negativer Geschäftswert eine besondere Ausbreitung in der Literatur gefunden. Hintergrund ist eine gewisse Ratlosigkeit über die bilanzmäßige Abbildung eines nicht ganz ungewöhnlichen "Geschäftsvorfalls": Ein Unternehmen wird verkauft, und der Kaufpreis erreicht nicht einmal das ausgewiesene, ordnungs...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Unmöglichkeit (§ 275 I).

Rn 25 Bei Nachbesserung liegt Unmöglichkeit vor, wenn objektiv der Mangel nicht beseitigt werden kann. Bsp: Beseitigung hat andere, nicht zu vernachlässigende Mängel zur Folge (BGHZ 163, 234, 242 f Operation eines Hundes; BGH NJW 22, 1238 Rz 59 ff: Verkäufer trägt die Darlegungs- und Beweislast, dass keine Folgemängel entstehen, wobei den Käufer eine sekundäre Darlegungslast...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Pellens/Crasselt, Bilanzierung von Stock Options, DB 1998, 217; Herzig, Steuerliche u bilanzielle Probleme bei Stock Options u Stock-Appreciation-Rights, DB 1999, 1; Vater, ­Bilanzielle u körperschaftsteuerliche Behandlung von Stock Options, DB 2000, 2177;Arbeitsgruppe Stock Options des DSR in www.drsc.de mit Stellungnahmen ua von Haarmann, Schruff; Lange, Rückstellungen für St...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 118. Gesetz zur Einführung einer Entfernungspauschale v 21.12.2000, BGBl I 2000, 1918

Rn. 138 Stand: EL 50 – ET: 02/2002 § 4 Abs 5 Nr 6 EStG, § 9 Abs 1 S 3 Nr 4 u 5 EStG, § 9 Abs 2 EStG: Ab 2001 werden die bisherigen km-Pauschbeträge durch eine verkehrsmittelunabhängige Entfernungspauschale ersetzt. Bisher galt, daß bei Benutzung eines PKW DM 0,70, bei Benutzung eines Motorrads DM 0,33 pro Entfernungskilometer geltend gemacht werden konnten, bei Benutzung öffen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Bedeutung, Begriff.

Rn 1 Tauschgeschäfte haben in den letzten Jahren im internationalen Handel erheblich zugenommen (Bartergeschäfte, s Rn 3). Die Leistungsbeziehung beim Tausch liegt im Umsatz von Ware gegen Ware. Die parallele Vereinbarung von Geldbeträgen steht nicht entgegen, wenn sie den Transaktionswert festlegt (abw wohl LG Köln BeckRS 14, 09469). Dasselbe gilt für Zuzahlungen zum Ausgle...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Das erste Gespräch

Rz. 636 [Autor/Stand] Das erste Gespräch mit dem Mandanten ist zumeist der Dreh- und Angelpunkt einer vertrauensvollen künftigen Zusammenarbeit. Ohne Vertrauensverhältnis, wird man die Verteidigung zumeist nicht erfolgversprechend durchführen können. Rz. 637 [Autor/Stand] Der Verteidiger ist aber für den Mandanten ein Fremder. Um sich in einer fremden Situation abzusichern, b...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Abzug von Sozialversicherungsbeiträgen (Abs 1 S 2).

Rn 15 Gem § 20 I 2 sind von dem ermittelten Ausgleichswert (nicht schon vom Ehezeitanteil, BGH FamRZ 14, 1529 Rz 33) die darauf entfallenden Sozialversicherungsbeiträge oder vergleichbaren Aufwendungen des ausgleichspflichtigen Ehegatten abzuziehen. Noch vor den Sozialversicherungsbeiträgen ist ein bei der Scheidung erfolgter öffentlich-rechtlicher Teilausgleich abzuziehen (...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine Grunderwerbsteuerbefreiung bei der Aufhebung einer WEG

Leitsatz Die Befreiungsvorschrift des § 7 Abs. 1 GrEStG ist bei der Aufhebung einer Wohnungseigentümergemeinschaft unter Bildung von Miteigentum nicht entsprechend anwendbar. Blick in das Gesetz Bei einem Tauschvertrag, der für beide Vertragsteile den Anspruch auf Übereignung eines Grundstücks begründet, unterliegt sowohl die Vereinbarung über die Leistung des einen als auch d...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Andere Zuzahlungen in das Eigenkapital

Rn. 26 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Werden Zuzahlungen geleistet, für die keine Vorzüge gewährt werden, so können die Gesellschafter (durch Satzungsbestimmung oder einfachen Beschluss) festlegen, ob ein Betrag in Höhe der Zuzahlung oder ein Teil dieses Betrags "in das Eigenkapital" geleistet, also in die Kap.-Rücklage eingestellt werden soll (vgl. § 272 Abs. 2 Nr. 4). Zuzahlung...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Zuzahlungen gegen Vorzugsgewährung

Rn. 25 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Das Aktienrecht kennt die Ausgabe von sog. Vorzugsaktien, da Aktien "verschiedene Rechte" (vgl. § 11 Satz 1 AktG) gewähren können, namentlich bei der Gewinnverteilung. Die Vorschrift des § 11 AktG findet im GmbHG keine Entsprechung. Die Gesellschafter einer GmbH können jedoch in der Satzung festlegen, dass sich z. B. das Stimmrecht einzelner ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / bbb) Erscheinungsformen der "Anderen Zuzahlungen" gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 4

Rn. 112 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Zuschüsse in Geld können entweder als reine Geldzuschüsse oder aber i. R.e. Austauschverhältnisses zwischen Gesellschafter und Gesellschaft (z. B. in Form eines überhöhten Kaufpreises, Miet-, Pacht- oder Darlehenszinses) vom Anteilseigner geleistet werden (vgl. Döllerer, BB 1986, S. 1857 (1859)). Ihre bilanzielle Behandlung ist abhängig von ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Kapitalrücklage für Zuzahlungen der Gesellschafter

Rn. 24 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 § 272 Abs. 2 Nr. 3f. sieht zwei verschiedene Formen von Zuzahlungen vor, die zu Rücklagenbildungen führen, nämlich: a) Zuzahlungen gegen Vorzugsgewährung Rn. 25 Stand: EL 43 – ET: 08/...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / aaa) Begriff: "Andere Zuzahlungen"

Rn. 102 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 "Andere Zuzahlungen" i. S. d. § 272 Abs. 2 Nr. 4 sind bestimmte Beiträge der Gesellschafter an ihre Gesellschaft, d. h. Gesellschafterleistungen, die ihre Ursache im Gesellschaftsverhältnis haben. Sie können vielfältiger Natur sein (bezüglich eines sog. (unechten) schuldrechtlichen Agios sei an dieser Stelle auf HdR-E, HGB § 272, Rn. 68, ver...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / dd) Beträge von "Zuzahlungen, die Gesellschafter gegen Gewährung eines Vorzugs für ihre Anteile leisten" (§ 272 Abs. 2 Nr. 3)

Rn. 98 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Bei AG/KGaA/SE werden von dieser Bestimmung insbesondere Zuzahlungen erfasst, die Gesellschafter für die Ausstattung ihrer Aktien mit besonderen Vorzügen etwa bei der Verteilung des Gewinns oder Gesellschaftsvermögens (vgl. § 11 AktG) leisten. Die in § 272 Abs. 2 Nr. 3 angeführten Vorzüge können aber auch in anderweitigen Vorteilen bestehen (...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / ee) Beträge von "anderen Zuzahlungen, die Gesellschafter in das Eigenkapital leisten" (§ 272 Abs. 2 Nr. 4)

Rn. 101 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 vorläufig frei aaa) Begriff: "Andere Zuzahlungen" Rn. 102 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 "Andere Zuzahlungen" i. S. d. § 272 Abs. 2 Nr. 4 sind bestimmte Beiträge der Gesellschafter an ihre Gesellschaft, d. h. Gesellschafterleistungen, die ihre Ursache im Gesellschaftsverhältnis haben. Sie können vielfältiger Natur sein (bezüglich eines sog. (unecht...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) Beträge, die bei der Ausgabe von Anteilen einschließlich von Bezugsanteilen über den (rechnerischen) Nennwert hinaus erzielt werden (§ 272 Abs. 2 Nr. 1)

Rn. 68 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Dieses – auch als sog. korporatives Agio bezeichnete – Aufgeld umfasst den gesamten ­Erlös aus der Ausgabe von Anteilen, der den Nennbetrag dieser Anteile übersteigt. Das Aufgeld ist ungekürzt der Kap.-Rücklage zuzuführen, eine Verrechnung mit angefallenen Ausgabekosten (z. B. Notar- und Gerichtskosten, Prüfungsgebühren, Steuern etc.) ist – an...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Überblick

Rn. 11 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Für eine GmbH sind besondere Vorschriften für die Bildung und den Ausweis von Rücklagen zu beachten. Folgende Rücklagen werden unterschieden:mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Behandlung im Jahresabschluss

Rn. 225 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Ein Erlassvertrag begründet regelmäßig eine Pflicht zur Auflösung der betreffenden Verbindlichkeit, da diese durch den Erlass beseitigt wird (vgl. zustimmend Döllerer, in: FS Forster (1992), S. 199 (203); Häuselmann, BB 1993, S. 1552 (1553), m. w. N.; Thiel, GmbHR 1992, S. 20 (26); zudem BFH, Urteil vom 30.05.1990, I R 41/87, BStBl. II 1991,...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Verletzung von Vorschriften zur Einstellung in oder Entnahme aus Rücklagen

Rn. 68 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Für eine GmbH ist in einigen Sonderfällen die Bildung von Rücklagen gesetzlich vorgeschrieben. So ist der Gegenwert für die Einziehung von Nachschüssen gemäß § 42 Abs. 2 Satz 3 GmbHG in die Kap.-Rücklage einzustellen. Ferner sind die Rücklagenbildungen nach § 272 Abs. 2 und 4 zu nennen (Aufgelder, Zuzahlungen der Gesellschafter für Anteile an...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / ff) Sonstige Zuweisungen zur Kapitalrücklage

Rn. 127 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 In die Kap.-Rücklage sind bei einer AG/KGaA/SE auch jene Beträge einzustellen, wie sie i. R.d. Kap.-Herabsetzung gemäß der §§ 229 Abs. 1, 232 und 237 Abs. 5 AktG auftreten können. Rn. 128 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 I.R.d. bedingten Kap. spricht das AktG in § 218 von einer Sonderrücklage. Entsprechend ihrem Charakter sollte auch diese Sonderrüc...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Beschränkung oder Ausschluss der Beschlusskompetenz in der Satzung

Rn. 44 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Die gesetzliche Ermächtigung zur Beschlussfassung über die Gewinnthesaurierung in § 29 Abs. 2 GmbHG kann beschränkt oder abbedungen werden. Rn. 45 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Nahezu jede statutarische Bestimmung über die Gewinnverwendung, die nicht lediglich den Inhalt des Abs. 2 wiedergibt, greift direkt oder mittelbar in die Beschlusskompetenz...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Überblick

Rn. 195 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Nicht wenige in der Praxis vorzufindende Formen der UN-Finanzierung sind im Grenzbereich zwischen Eigen- und Fremdfinanzierung angesiedelt. Diese Finanzierungsformen firmieren unter dem Oberbegriff Mezzaninekap. Die dem UN zur Verfügung gestellten Mittel werden verschiedentlich als "Quasi-EK", als "EK-Surrogate" oder als "EK-Verstärkungen" b...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / D. Wesentliche Abweichungen nach IFRS

Rn. 270 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Im Normengefüge der IFRS wird das EK gemäß Rahmenkonzept (RK) als der nach Abzug aller Schulden verbleibende Restbetrag der Vermögenswerte eines UN definiert (vgl. RK.4.63 (2018); IAS 1.109; ED/2019/7.94; IFRS-HB (2024), Rn. 23.21ff.). Weitere Erläuterungen zum EK sind RK.4.64ff. sowie RK.6.87ff. zu entnehmen. Das zentrale Kriterium des mate...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Darlehen / 1.5.4 Eigenkapitalersetzende Finanzierungshilfen

Hat der darlehensgebende Gesellschafter mit der Gesellschaft vereinbart, das Darlehen solle "wie Eigenkapital" behandelt werden und halten sich die Beteiligten in der Insolvenz der Gesellschaft an diese Abrede, führt der endgültige Ausfall des Darlehensrückforderungsanspruchs zu nachträglichen Anschaffungskosten der Beteiligung, auch wenn der Gesellschafter mit nicht mehr al...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Schwangerschaftsabbruch (Hi... / 7 Zuzahlung zur Krankenhausbehandlung

Nach § 20 Abs. 1 SchKG i. V. m. § 24b Abs. 4 Satz 3 SGB V übernehmen die Krankenkassen für eine nach dem SchKG anspruchsberechtigte Frau auftragsweise für das jeweilige Bundesland die Kosten, welche die Krankenkasse nur bei einem nicht rechtswidrigen Schwangerschaftsabbruch tragen würde. Bei einem stationären Schwangerschaftsabbruch sind dies die mittleren Kosten der Leistun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.3.1.4 Mitunternehmeranteil

Rz. 125 Der Gesellschafter einer gewerblichen, freiberuflichen oder land- und forstwirtschaftlichen Personengesellschaft kann als Ausgangsrechtsträger auch seinen Mitunternehmeranteil einbringen.[1] Der Mitunternehmeranteil besteht zum einen aus dem zivilrechtlichen Anteil am Gesamthandsvermögen der Personengesellschaft. Zum anderen gehört zu dem Mitunternehmeranteil eines G...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Geschäfts- oder Firmenwert / 4 Ermittlung der Höhe eines entgeltlich erworbenen Geschäfts- oder Firmenwerts

Ein entgeltlich erworbener (derivativer) Geschäfts- oder Firmenwert ist sowohl in der Handels- als auch in der Steuerbilanz auszuweisen, wenn der Unternehmer dafür ein Entgelt gezahlt hat. Das Entgelt für den Geschäfts- oder Firmenwert ist die Differenz zwischen dem Betrag, den der Unternehmer zahlt, und der Summe aller Vermögensgegenstände abzüglich Schulden bewertet zu Zei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschafterdarlehen / 5 Steuerliche Behandlung bei Ausfall des Gesellschafterdarlehens

In den letzten Jahren war die steuerliche Behandlung von ausgefallenen Gesellschafterdarlehen ein immer wieder diskutiertes Thema. Insbesondere gab es auf dem Gebiet der Rechtsprechung einige Wendungen. Die letzte Änderung war die Einführung des § 17 Abs. 2a EStG,[1] welcher erstmals auf Veräußerungen von Anteilen an Kapitalgesellschaften nach dem 31.7.2019 anzuwenden ist. A...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
ABC wichtiger Begriffe zum ... / Rücklagen

Rücklagen können bei der GmbH in Form von Gewinn- und Kapitalrücklagen vorkommen. In beiden Fällen handelt es sich um Eigenkapital. In die Kapitalrücklage sind alle Einlagen der Gesellschafter einzustellen, die kein Stammkapital sind. Es kann sich handeln um ein Ausgabeaufgeld oder Agio, das bei einer Sachgründung oder der Ausgabe neuer Anteile anfällt, Nachschüsse nach den §§...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanz und Buchhaltung der ... / 3.3 Folgen des Verzichts auf ein Gesellschafterdarlehen

Verzichtet ein Gesellschafter auf ein der GmbH gewährtes Darlehen, ist die Behandlung des Verzichts handelsrechtlich eindeutig: In Höhe der zum Zeitpunkt des Verzichts bilanzierten Verbindlichkeit erzielt die GmbH einen Ertrag, der folgendermaßen zu verbuchen ist:mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanz und Buchhaltung der ... / 2.4 Kapitalrücklagen

Kapitalrücklagen beruhen auf Einzahlungen oder Sacheinlagen der Gesellschafter. Gewinnrücklagen werden dagegen aus dem laufenden Gewinn der GmbH gebildet. Kapitalrücklagen können bei einer GmbH vor allem daraus resultieren, dass ein Gesellschafter bei der Ausgabe der Geschäftsanteile anlässlich der Gründung oder einer Kapitalerhöhung mehr als deren Nennwert, also ein Aufgeld ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / F. Wesentliche Abweichungen nach IFRS (Rn. 444–456 kommentiert von Knop, W./Küting, P./Knop, N.)

Rn. 444 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Dem Normengefüge der IFRS mangelt es an einer allg.-gültigen AK-Definition (vgl. Coenenberg/Haller/Schultze (2021), S. 116). Neben den grds. Ausführungen im Rahmenkonzept (RK) sind vorrangig einzelfallbezogene Vorschriften in den verschiedenen IAS/IFRS zu finden. So stellen sich etwa nach IAS 16.6, IAS 38.8 und IAS 40.5 die AK als der zum Er...mehr