Fachbeiträge & Kommentare zu Zwangsvollstreckung

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5 Internationale Zuständigkeit

Rz. 16 Nach Abs. 2, 1. Alt. ist die deutsche internationale Zuständigkeit begründet, wenn der Vollstreckungsschuldner seinen Wohnsitz in der BRD hat. Soweit der Wohnsitz des Vollstreckungsschuldners im Ausland liegt, ist die zuständigkeitserweiternde Vorschrift des Abs. 2, 2. Alt. anzuwenden. Danach ist die internationale Zuständigkeit auch dann begründet, wenn der Drittschu...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9 Mitteilungspflicht des Gerichtsvollziehers (Abs. 6)

Rz. 16 Abs. 6 bestimmt, dass der Gerichtsvollzieher den Gläubiger und den Schuldner mit der Mitteilung des Räumungstermins auf die Vorschriften über die ordnungsgemäße Sonderung, Verwahrung und Liquidierung hinzuweisen hat (vgl. § 129 Abs. 3 GVGA. Eine bestimmte Form ist nicht vorgeschrieben. Der Hinweis dient insbesondere dazu, private Vermieter in die Lage zu versetzen, im...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7 Rechtsbehelfe

Rz. 11 Dem Gläubiger und allen Beteiligten, die angehört wurden, steht die sofortige Beschwerde (§ 11 RPflG, § 793 ZPO) zur Verfügung. Wurde der Schuldner vor Erweiterung der Pfändung nicht gehört, hat er das Recht der Vollstreckungserinnerung nach § 766 ZPO. Gleiches gilt für den Gläubiger, wenn seine gebotene Anhörung unterblieben ist. Sind bereits beim Erlass unrichtige U...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.3.4 Ehegatten

Rz. 25 Bei Ehegatten ist davon auszugehen, dass der nicht schuldnerische Ehepartner Mitgewahrsam an der Wohnung hat. In diesem Zusammenhang kommt es nicht darauf an, dass der Mietvertrag allein zwischen dem Gläubiger und dem Schuldner abgeschlossen worden ist. Denn aus dem Gebot der ehelichen Lebensgemeinschaft (§ 1353 Abs. 1 BGB) folgt die Pflicht der Ehegatten, sich gegens...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6 Kosten

Rz. 14 Das Widerspruchsverfahren löst keine Gerichtsgebühren aus. Insofern scheidet eine Kostenentscheidung – auch analog § 97 ZPO – aus (LG Hannover, Beschluss v. 12.9.2013, 52 T 58/13 – Juris). Im Beschwerdeverfahren wenn Beschwerde verworfen oder zurückgewiesen wird, so entsteht eine Gebühr in Höhe von 30 EUR (Nr. 2121 GKG VV). Wird die Beschwerde nur teilweise verworfen ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.3.7 Untermieter

Rz. 29 Auch gegen den Untermieter ist ein selbstständiger Titel erforderlich (OLG Celle, NJW-RR 1988, 913; LG Hamburg, NJW-RR 1991, 1297; LG Köln, WuM 1991, 507). Eine Vollstreckung aufgrund des gegen den Hauptmieter ergangenen Titels ist nicht möglich (BGH, NJW-RR 2005, 212 = Vollstreckung effektiv 2004, 122 = WM 2004, 1197 = DGVZ 2004, 88 = BGHReport 2004, 1125 = JurBüro 2...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Befragung von Angehörigen (Abs. 2)

Rz. 9 Trifft der Gerichtsvollzieher den Schuldner nicht an, gewährt ihm Abs. 2 ein Befragungsrecht. Bei Anwesenheit des Schuldners scheidet eine Befragung aus, ebenso, wenn die Vollstreckung sich außerhalb der Wohnung des Schuldners vollzieht. Der Gerichtsvollzieher kann nach freiem Ermessen zum Hausstand des Schuldners gehörende erwachsene Personen (§ 178 Abs. 1 Nr. 1 ZPO; ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6 Hinterlegung des Vermögensverzeichnis beim zentralen Vollstreckungsgericht (Abs. 6)

Rz. 13 Abs. 6 Satz 1 verpflichtet den Gerichtsvollzieher, das Vermögensverzeichnis bei dem nach § 802k Abs. 1 ZPO zuständigen zentralen Vollstreckungsgericht zu hinterlegen. Nicht zu hinterlegen ist das nach § 762 ZPO über die Abnahme der Vermögensauskunft aufzunehmende Protokoll (BT-Drucks. 16/10069 S. 27). Dieses verbleibt in der Sonderakte des Gerichtsvollziehers (zum Ver...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9.8.1.2 Eigengeld

Rz. 157a 3/7 des Hausgeldes bildet das Eigengeld. Dieses wird einem Eigengeldkonto gutgeschrieben. Hierüber kann der Gefangene grds. frei verfügen und Einkäufe in der JVA tätigen. Das Eigengeld, das durch Gutschriften von Arbeitsentgelt gebildet wird, das der arbeitspflichtige Strafgefangene für die Ausübung der ihm zugewiesenen Arbeit erhält, ist pfändbar. Soweit das Eigeng...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Bereitschaft des Schuldners zur Abgabe der Vermögensauskunft

Rz. 6 Ist der Schuldner zur Abgabe der Vermögensauskunft bereit, so nimmt sie ihm der Gerichtsvollzieher ab. Dem Gläubiger ist die Teilnahme zu ermöglichen, wenn er dies beantragt hat und die Teilnahme nicht zu einer Verzögerung der Abnahme führt (Abs. 1 Satz 3). Dazu setzt sich der Gerichtsvollzieher i. d. R. fernmündlich mit dem Gläubiger in Verbindung. Ist dieser telefoni...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Anwendungsbereich

Rz. 2 Der Anwendungsbereich der Regelung statuiert folgende Voraussetzungen: eine wirksame Sachpfändung gem. § 808 ZPO, die Versteigerung führt nicht zum Erfolg bzw. entspricht einem Ergebnis, dass durch Versteigerung nicht zu erzielen ist (LG Freiburg, DGVZ 1982, 186; LG Koblenz, MDR 1981, 236). Insbesondere wenn der Zuschlag wegen Nichterreichens des Mindestgebots (§ 817a Ab...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5 Unveräußerliches Recht (Abs. 3)

Rz. 11 Gem. Abs. 3 sind solche Rechte unpfändbar, die weder übertragbar sind noch einem anderen zur Ausübung überlassen werden können. Relevant ist dies beim Nießbrauch und Wohnrecht, die zwar nicht übertragbar sind (vgl. §§ 1059 Satz 1, 1093 BGB), deren Ausübung aber einem anderen überlassen werden kann (vgl. §§ 1059 Satz 2, 1092 Abs. 1 BGB). Ein vertraglicher Ausschluss di...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1.2 gesetzliche Pfandrechte

Rz. 3 Hierbei handelt es sich um ein Pfandrecht an einer beweglichen Sache, das unabhängig von einer vertraglichen Einigung zwischen Schuldner und Gläubiger entsteht und dabei entweder an den Besitz des Gläubigers an der Pfandsache oder an der Einbringung der Pfandsache in den Herrschaftsbereich des Gläubigers anknüpft. Der Schuldner muss Eigentümer der Sache sein. Gutgläubi...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Verfahren

Rz. 2 Als Anteilsrecht wird die Schiffspart durch Pfändungsbeschluss nach §§ 857 Abs. 1, 829 ZPO gepfändet (Abs. 1). Ein Drittschuldner ist nicht vorhanden (Stöber, Rn. 1746; a. A. Schuschke/Walker, § 858 Rn. 2). Vollstreckungsgericht ist das Amtsgericht des Schiffsregisters (Abs. 2). Eine Eintragung der Pfändung in das Schiffsregister ist zur Wirksamkeit der Pfändung erford...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.1 Versteigerung vor Aberntung

Rz. 4 Sollen die reifen Früchte vor ihrer Aberntung versteigert werden, so soll der Gerichtsvollzieher den Termin in der Regel an Ort und Stelle abhalten (§ 103 Abs. 2 Satz 1 GVGA). In diesem Fall wird der Ersteher mit der Übergabe Eigentümer (Zöller/Herget; § 824 Rn. 2), nicht erst mit der Trennung. Eine Übergabe kann auch durch Besitzverschaffung mit der Gestattung der Abe...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Kein Zuschlag (Absatz 2)

Rz. 7 Abs. 2 Satz 1 bestimmt, dass das Pfandrecht – gemeint ist die Pfändung i. S. v. § 803 ZPO mit ihren Folgen – bestehen bleibt, wenn der Zuschlag nicht erteilt wird, weil ein das Mindestgebot erreichendes Gebot (oder auch gar kein Gebot) nicht abgegeben ist. Der Gläubiger kann in diesem Fall jederzeit die Anberaumung eines neuen Versteigerungstermins oder auch die anderw...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7 Aussetzung der Vollziehung (Abs. 3)

Rz. 12 Benötigt der Schuldner Unterlagen, um die Vermögensauskunft abgeben zu können, so kann nach Abs. 3 Satz 1 der Gerichtsvollzieher die Vollziehung des Haftbefehls aussetzen. Dabei handelt es sich um eine Ermessensentscheidung. Zugleich mit der Aussetzung der Vollziehung wird ein neuer Termin zur Abgabe bestimmt. Mit Ausnahme der Setzung einer Zahlungsfrist (§ 802f Abs. ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Rechtsbehelfe

Rz. 13 Der Schuldner und ein betroffener Dritter können Erinnerung nach § 766 ZPO einlegen. Dabei ist zu beachten, dass die Erinnerung unzulässig wird, wenn die Monatsfrist (Abs. 1 Satz 2) vor der Entscheidung über die Erinnerung beginnt (vgl. Zöller/Herget, § 810 Rn. 12 m. w. N.). Der Gläubiger kann die Erinnerung einlegen, wenn die Pfändung nach § 810 ZPO abgelehnt wird. R...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9.12.1.2.1 Zahlung der Versicherungssumme

Rz. 208 Die Versicherungssumme gibt an, welche Versicherungsleistung durch die Versicherung bei einem Versicherungsfall zu erbringen ist. Die Höhe des Betrages wird bei Vertragsschluss zwischen Versicherungsgesellschaft und Versicherungsnehmer festgelegt. Bei der kapitalbildenden Lebensversicherung wird die Versicherungssumme auch als Ablaufleistung bezeichnet, die dem Versi...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6.3 Früheres Vermögen (Abs. 2 Satz 3)

Rz. 34 Früheres Vermögen muss der Schuldner nur dann angeben, wenn er darüber in der in Abs. 2 Satz 3 näher beschriebenen Weise verfügt hat. Im Übrigen braucht er über den Verbleib früherer Vermögensgegenstände keine Angaben zu machen (BGH, Urteil v. 10.4.1968, 4 StR 671/67 – Juris). Der Schuldner hat zunächst ein Verzeichnis seines Vermögens vorzulegen. "Vermögen" bedeutet ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5 Rechtsbehelfe

Rz. 7 Gegen den, den Antrag des Schuldners (ganz oder teilweise) ablehnenden (Pfändungsschutz-) Beschluss und den die Pfändung ablehnenden Beschluss (Abs. 2) haben Schuldner und Gläubiger – soweit sie beschwert sind – den Rechtsbehelf der sofortigen Beschwerde (§ 11 Abs. 1 RPflG i. V. m. den §§ 793, 567 ff. ZPO). Ebenfalls kann der Gläubiger im Falle des Erlasses des Pfändun...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.2.1 Anspruch auf Gewinnanteil

Rz. 16 Besteht die Gesellschaft, kann der Gläubiger den Anspruch des Schuldners auf dessen Gewinnanteil ggü. der Gesellschaft geltend machen (§§ 721, 722, 725 Abs. 2 BGB). Da sich die Höhe des Gewinnanteils nach den zurzeit der Pfändung geltenden vertraglichen Abreden bzw. nach der gesetzlichen Regelung bestimmt, müssen Gläubiger unbedingt darauf achten, dass eine spätere nac...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Pfändbarkeit nach Beendigung der Gemeinschaft (Absatz 2)

Rz. 2 Abs. 2 regelt eine Ausnahme: Nach Beendigung der Gütergemeinschaft ist der Anteil an dem Gesamtgut zugunsten der Gläubiger des Anteilsberechtigten pfändbar; dies, obwohl er nach materiellem Recht auch im Zuge der Auseinandersetzung nicht übertragbar ist (§§ 1471 Abs. 2, 1419 Abs. 1 BGB). Drittschuldner sind die übrigen Mitglieder der beendeten, aber noch nicht auseinan...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 13 Muster – Antrag auf Festsetzung von Zwangsmitteln

Rz. 40 An das Amts-/Landgericht Antrag nach § 888 ZPO In der Zwangsvollstreckungssache X ./. Y zeige ich an, dass ich den Gläubiger vertrete. Namens und in Vollmacht desselben werde ich beantragen, zur Erzwingung der in dem vollstreckbaren Urteil des Landgerichts ... vom ... (Az.: ...) erfolgten Verurteilung, nämlich zu ... (genaue Bezeichnung), ein Zwangsgeld und – für den Fall,...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Grundsatz – Zweck

Rz. 1 Die Vorschrift entspricht für den Bereich der Überweisung der Vorschrift des § 830a ZPO für den Bereich der Pfändung. Sie regelt in Anlehnung an die Besonderheiten die Voraussetzungen der Überweisung einer durch eine Schiffshypothek gesicherten Forderung. Über ihren Wortlaut hinaus erfasst sie auch – wie § 830a ZPO für die Pfändung – die Überweisung im Falle einer durc...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Zustellung der Eintragungsanordnung

Rz. 15a Durch das "Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 sowie zur Änderung sonstiger zivilprozessualer, grundbuchrechtlicher und vermögensrechtlicher Vorschriften und zur Änderung der Justizbeitreibungsordnung (EuKoPfVODG)" (BGBl 2016, 2591) gilt seit dem 26.11.2016, dass der Gerichtsvollzieher die Eintragungsanordnung dem Schuldner von Amts wegen zustell...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 8 Kosten – Gebühren

Rz. 16 Gerichtskosten entstehen keine. Der Gerichtsvollzieher erhält nach Nr. 260 KV als Anlage zu § 9 GvKostG eine Gebühr in Höhe von 33 EUR. Für die Übermittlung eines mit eidesstattlicher Versicherung abgegebenen Vermögensverzeichnisses an einen Drittgläubiger (§ 802d Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 ZPO) entsteht ebenfalls eine Gebühr in Höhe von 33 EUR (Nr. 261 KV als Anlage zu § ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 16 Muster – Antrag auf Festsetzung eines Ordnungsmittels

Rz. 42 An das Amts-/Landgericht Antrag auf Festsetzung eines Ordnungsmittels nach § 890 ZPO In der Zwangsvollstreckungssache X ./. Y zeige ich an, dass ich den Gläubiger vertrete. Namens und in Vollmacht desselben werde ich beantragen, gegen den Schuldner wegen Verstoßes gegen das Verbot ... (genaue Bezeichnung) ein Ordnungsgeld und – für den Fall, dass dies nicht beigetrieben we...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 8 Rechtsbehelfe

Rz. 26 Gegen die Tätigkeit des Vollstreckungsgerichts ist die sofortige Beschwerde (§ 11 Abs. 1 RpflG, §§ 793, 567 ff. ZPO) einschlägiges Rechtsmittel, solange die Vollstreckung noch nicht beendet ist. Die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers kann mit der Erinnerung (§ 766 ZPO) angegriffen werden. Handelt es sich um Tätigkeiten Dritter, sind Vollstreckungsgläubiger gehalten, ih...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.2 Rechtshängigkeit

Rz. 5 Der Pflichtteilsanspruch ist mit Zustellung der Klage oder der Widerklage (§§ 261 Abs. 1, 253 Abs. 1 ZPO) rechtshängig. Auch hier reicht bereits das Feststellungsbegehren aus. Im Mahnverfahren tritt die Rechtshängigkeit mit Zustellung des Mahnbescheides ein, wenn die Streitsache alsbald nach der Erhebung des Widerspruchs bzw. Einspruchs abgegeben wird (§§ 696 Abs. 3, 7...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.3 Aufhebung bzw. einstweilige Aussetzung der Eintragungsanordnung (Nr. 3)

Rz. 9 Die Vorschrift regelt die Löschung, wenn die Ausfertigung einer vollstreckbaren Entscheidung vorgelegt wird, aus der sich ergibt, dass die Eintragungsanordnung aufgehoben oder einstweilen ausgesetzt ist. Hierunter fällt die erfolgreiche Anfechtung der Eintragungsanordnung durch den Schuldner. Eine Löschung ist auch dann erforderlich, wenn der Schuldner zwar eine einstw...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Zweck/Anwendungsbereich

Rz. 1 § 807 ZPO gilt nur für die Vollstreckung in Sachen wegen Geldforderungen (BeckOK/ZPO-Fleck, 31. Ed. 1.12.2018, ZPO § 807 Rn. 1, 2). Die Vorschrift regelt abweichend von § 802f Abs. 1 Satz 1 ZPO die Möglichkeit des Gerichtsvollziehers, dem Schuldner die Vermögensauskunft sofort und nicht erst nach Ablauf der Zwei-Wochenfrist gemäß § 802f Abs. 1 Satz 1 ZPO abzunehmen. Zu...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9.10.5.4.1 Gläubiger hatte bereits Arbeitseinkommen gepfändet

Rz. 191 Wurde durch den Gläubiger Arbeitseinkommen Forderung aus Anspruch A (an Arbeitgeber) bereits wirksam beim Arbeitgeber des Schuldners als Drittschuldner gepfändet (§ 829 Abs. 3 ZPO), so wird dadurch automatisch auch ein späterer Anspruch auf Insolvenzgeld erfasst (§ 170 Abs. 2 SGB III). Der (Lohn-)Pfändungsbeschluss braucht diese gesetzliche Folge somit nicht ausdrück...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5 Rechtsbehelfe

Rz. 11 Entscheidet das Gericht unzulässiger Weise über materiell-rechtliche Vorgänge, so ist hiergegen die sofortige Beschwerde (§ 11 RPflG, § 793 ZPO) gegeben. Gleiches gilt, wenn ein Widerspruch übergangen bzw. außer Acht gelassen wird. Die Auszahlung durch die Hinterlegungsstelle kann bei Einlegung eines Rechtsbehelfs allein mit einem Antrag auf einstweilige Aussetzung de...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Grundsatz – Zweck

Rz. 1 Die Vorschrift stellt die Bestimmtheitsanforderungen bei der Pfändung von Dienstbezügen nach den §§ 829, 832 ZPO klar. Es bleibt danach die schuldnerische Lohn- und Gehaltsforderung auch dann noch beschlagnahmt, wenn hinsichtlich ihrer Höhe Änderungen eintreten. Wäre das nicht der Fall, wären Abänderungsbeschlüsse notwendig, was unwirtschaftlich wäre und dazu noch die ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9.10.5.6 Kindergeldleistungen

Rz. 193c Kindergeld kann entweder nach § 54 Abs. 5 SGB I als Sozialleistung nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG) oder gem. § 76 EStG gepfändet werden. Es wird entweder nach dem BKGG dem Leistungsberechtigten direkt oder gem. § 31 Satz 3 EStG als Steuervergütung gezahlt. Im letzten Fall ist das steuerrechtliche Kindergeld dann als sog. Steuerfreibetrag derart ausgestaltet, ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6 Einsichtsrechtsverbot (Abs. 2)

Rz. 15 Abs. 2 regelt, dass in den Fällen, in denen zugunsten des Schuldners gemäß § 51 BMG eine Auskunftssperre oder ein bedingter Sperrvermerk gemäß § 52 BMG eingetragen ist, niemand den bzw. die Wohnsitze des Schuldners erfahren darf (vgl. § 882b Abs. 2 Nr. 3 ZPO). Liegen diese Voraussetzungen vor, dürfen insoweit folgerichtig auch keine Abdrucke aus dem Schuldnerverzeichn...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Normzweck

Rz. 1 Die Norm bezweckt, den aufgestellten Plan möglichst rasch zur Ausführung zu bringen. Im nicht öffentlichen Verteilungstermin haben daher die beteiligten Gläubiger die Möglichkeit, hiergegen Widerspruch einzulegen oder sich mit dem Plan einverstanden zu erklären. Hiernach richtet sich dann der weitere Verfahrensgang. Eine entsprechende Anwendung der Regelung auf die sof...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.2.2 Antrag

Rz. 5 Der Gläubiger muss den Erlass eines Haftbefehls ausdrücklich beantragen. Das AG Augsburg (FoVo 2015, 77) sieht hierzu eine Frist zur Antragstellung von sechs Monaten vor. Diese Ansicht ist abzulehnen. Der Gesetzgeber hat für die Stellung eines Antrags auf Erlass eines Haftbefehls in § 802g Abs. 1 keine Frist vorgesehen, was für eine zeitlich unbegrenzte Antragsstellung...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Registrierungsverfahren

Rz. 11 Gemäß § 882h Abs. 3 Satz 3 Nr. 3, 4 ZPO, § 6 Abs. 2 SchuFV wird die Einsichtnahme in das Schuldnerverzeichnis nur elektronisch registrierten Nutzern gewährt. Dieses Registrierungsverfahren erfolgt über ein zentrales und länderübergreifendes elektronisches Informations- und Kommunikationssystem im Internet (§ 7 Abs. 4 SchuFV). Ist es dem Berechtigten nicht möglich, ein...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Grundsatz – Zweck

Rz. 1 Abs. 1 bezweckt den Schutz der Verfahrensbeteiligten (nicht Dritter; vgl. OLG Düsseldorf, NJW-RR 1992, 1245), insbesondere des Schuldners, dessen Vermögen nicht verschleudert werden soll, und stellt sich als Ausfluss der Eigentumsgarantie des Art. 14 GG dar (BVerfG, NJW 1978, 368 = DB 1978, 297 = EuGRZ 1978, 29 = MDR 1978, 380 = Rpfleger 1978, 206 = JuS 1978, 266 = DVB...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Folgen des Pflichtverstoßes

Rz. 3 Unterlässt der Gläubiger die Streitverkündung und verliert er den Prozess gegen den Drittschuldner, dann macht er sich u. U. dem Schuldner gegenüber schadensersatzpflichtig (RGZ 83, 121). Der Gläubiger muss sich so behandeln lassen, als ob er mit Unterstützung des Schuldners geklagt hätte. Dessen Anspruch geht daher auf Freistellung von der titulierten Forderung in der...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9.5.2 Pfändungsmuster: Voraussetzungen nach § 852 Abs. 1 ZPO liegen nicht vor

Rz. 146d Da nur ein Pfändungsbeschluss beantragt werden darf, ist darauf zu achten, dass im amtlichen Formular auf Seite 1 auch nur "Pfändung" angekreuzt wird! Sobald der Schuldner nach § 836 Abs. 3 ZPO dem Gläubiger die erforderlichen Auskünfte erteilt bzw. nötige Urkunden herausgibt, kann der Gläubiger sodann einen Antrag auf Erlass eines Überweisungsbeschlusses stellen. H...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5 Gebühren – Kosten

Rz. 8 Für Eintragungen in das Schiffs- und Schiffsbauregister und in das Register für Pfandrechte an Luftfahrzeugen werden die Gebühren für jede Eintragung gesondert erhoben, soweit nichts anderes bestimmt ist (§ 55 Abs. 2 GNotKG). Für die Eintragung in das Schiffs-, Schiffsbauregister und die Luftfahrzeugrolle entsteht eine 0,5-Gebühr gem. Nr. 14230 GNotKG VV. Für den Rechts...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Normzweck

Rz. 1 Die Vorschrift macht eine Ausnahme von § 94 BGB und § 864 ZPO. Ihr Zweck besteht darin, die an sich nur der Immobiliarvollstreckung unterliegenden mit dem Boden verbundenen Früchte – wesentliche Bestandteile i. S. v. § 94 BGB – der Pfändung als bewegliche Sachen zu unterwerfen (MünchKomm/ZPO-Schilken, § 810 Rn. 2). Die Pfändung ungetrennter Früchte findet daher nach §§...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.2 Fehlen bzw. Wegfall des Eintragungsgrundes (Nr. 2)

Rz. 7 Die Norm bestimmt die vorzeitige Löschung bei Kenntnis des Gerichts vom Fehlen oder Wegfall des Eintragungsgrundes. Hierunter fällt insbesondere: die Feststellung des Fehlens eines Eintragungsgrundes, die Feststellung des Bestehens eines Eintragungshindernisses im gerichtlichen Widerspruchsverfahren nach § 882d Abs. 1 Satz 1 ZPO, die Aufhebung des zu vollstreckenden Titel...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5 Rechtsbehelfe

Rz. 12 Dem Gläubiger, dessen Antrag auf Erlass des Pfändungsbeschlusses zurückgewiesen wurde, steht die sofortige Beschwerde (§ 11 Abs. 1 RPflG i. V. m. §§ 793, 567 ff. ZPO) zu. Gegen den Pfändungsbeschluss können der Schuldner und der Drittschuldner, soweit verfahrensrechtliche Rügen geltend gemacht werden (z. B. Unpfändbarkeit nach § 811 Abs. 1 ZPO), Erinnerung nach § 766 ...mehr