So erhöhen Sie die Akzeptanz fürs Masketragen
Mit ihrer Filterwirkung schützen die Masken und senken das Ansteckungsrisiko durch Covid-19. Doch den ganzen Arbeitstag eine Maske zu tragen ist anstrengend und lästig. Nur zum Teil gewöhnt man sich an diese Schutzmaßnahme. Und so ist jeder froh, zwischendurch die Maske absetzen und frei durchatmen zu können.
Die Akzeptanz fürs Masketragen muss entwickelt werden
Die meisten Berufe kommen üblicherweise ohne Maske aus. Für wen deshalb das Masketragen erst mit der Pandemie begonnen hat, der muss dafür erst einmal – und immer wieder neu – Akzeptanz entwickeln.
Im Homeoffice ging das Arbeiten ohne Maske
Im Frühjahr wurden viele Beschäftigte ins Homeoffice geschickt. Dort sind keine Masken notwendig. Inzwischen musste aber ein großer Teil wieder an die Arbeitsplätze im Unternehmen zurückkehren. Nachdem die Infektionszahlen nun wieder steigen, haben einige Angst, sich auf dem Weg zur Arbeit oder am Arbeitsplatz selbst anzustecken. Doch wenn der Chef anweist, dass im Betrieb gearbeitet werden muss, dann ist das so.
Angst entbindet weder von der Arbeits- noch von der Maskenpflicht
Der Arbeitgeber kann vorschreiben, wo der Angestellte zu arbeiten hat. Und der kann auch eine Maskenpflicht verordnen. Wer aus Angst und Sorge z. B. vor einer Covid-19-Ansteckungsgefahr einfach zu Hause bleibt, verletzt seine Arbeitspflicht. Im schlimmsten Fall kann das zur Kündigung führen.
Arbeitsgeber muss seine Mitarbeiter vor Corona schützen
Der Arbeitgeber muss aber dafür sorgen, dass seine Mitarbeiter sicher und ohne Gefahr für Leib und Leben in seinem Unternehmen tätig sein können. Während der Pandemie kann das z. B. bedeuten, dass am Arbeitsplatz der Mindestabstand von 1,5 m gewährleistet sein muss oder dass transparente Trennwände zu installieren sind oder eben auch, dass im Gebäude Masken zu tragen sind. Was auch immer: Je nach Fall sind die entsprechend notwendigen und machbaren Corona-Schutzmaßnahmen umzusetzen.
Maskenpflicht kontrollieren und bei Missachtung einfordern
Besteht Maskenpflicht am Arbeitsplatz muss der Chef dafür sorgen, dass diese auch von allen eingehalten wird. Verletzt ein Kollege, Mitarbeiter oder Vorgesetzter die Maskenpflicht sollte man ihn
- freundlich darauf ansprechen und
- dabei auf das Infektionsrisiko sowie
- die aktuellen Hygiene- und Schutzmaßnahmen hinweisen.
Solch ein Gespräch kann jeder selbst führen. Man kann aber auch den Vorgesetzten, den Betriebs- bzw. Personalrat oder die Geschäftsleitung darum bitten.
Mit diesen Maßnahmen lässt sich die Akzeptanz der Maskenpflicht erhöhen
- Informieren Sie regelmäßig darüber, warum diese Schutzmaßnahme notwendig und sinnvoll ist. Nutzen Sie dafür auch Anschauungsmaterial wie Filme über die Ausbreitung von Aerosolen oder z. B. den Online-Kalkulator zum Ansteckungsrisiko in Innenräumen.
- Weisen Sie darauf hin, mit welchen rechtlichen Arbeitsschutzvorschriften inkl. der zusätzlichen Standards und Regelungen Sie während der Corona-Pandemie für den Schutz und die Sicherheit im Unternehmen sorgen.
- Hören Sie hin, wenn Mitarbeiter über Ihre Ängste und Bedenken sprechen.
- Führen Sie immer wieder Schulungen zum sicheren Umgang mit Masken durch.
- Ermitteln Sie mit einer Gefährdungsbeurteilung die für den Arbeitsplatz bzw. die Tätigkeit angemessenen Maskentrage- und Erholungszeiten.
- Ermöglichen Sie regelmäßig eine Pause oder eine Tätigkeit, bei der die Maske abgesetzt werden kann.
- Mischen Sie sich ein, wenn es am Arbeitsplatz zu einem Konflikt wegen der Maskenpflicht kommt und schauen Sie gemeinsam nach Ursachen und Lösung.
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