Frist: ESG-Begriffe in Fondsnamen bald strenger reguliert

Ab dem 21.11.2024 gelten strengere Regeln für neue Fonds, die ESG-Begriffe oder Nachhaltigkeitsaspekte im Namen haben. Dann treten die europäischen ESMA-Leitlinien in Kraft. Für Bestandsfonds gilt eine Übergangsfrist bis zum 21.5.2025.

Die neuen Leitlinien der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) treten am 21.11.2024 in Kraft. Sie richten sich gegen Greenwashing und sollen verhindern, dass Begriffe wie "nachhaltig", "ESG", "Impact", "Transformation" oder "sozial" verwendet werden, ohne dass die Anlage den Anforderungen entspricht. Darauf weist die Beratungsgesellschaft Ypsilon Group hin.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) wird die Leitlinien ab diesem Zeitpunkt in der Verwaltungspraxis anwenden. Fonds, die vor dem Stichtag aufgelegt wurden, haben bis zum 21.5.2025 Zeit, sich an die neuen Vorgaben anzupassen.

ESG-Begriffe: Die neuen Regeln für Fonds

Künftig müssen Fonds, die Nachhaltigkeit oder Transformation im Namen betonen, mindestens 80 Prozent der Investitionen nachhaltig ausrichten und gegebenenfalls Ausschlusskriterien erfüllen, um eine klare Abgrenzung zu herkömmlichen Fonds zu schaffen. Die neuen Anforderungen sollen Investoren helfen, fundierte Entscheidungen zu treffen, ohne durch missverständliche Namensgebung in die Irre geführt zu werden.
 
"Der Fondsname spielt eine zentrale Rolle in der Vermarktung, da er sowohl die Anlageziele des Produkts zum Ausdruck bringt als auch die Investitionsentscheidungen der Anleger beeinflusst", sagt Christian Eder, Lead of Sustainability & Consulting bei der Ypsilon Group. Der Fondsnamen sollte gezielt auf die Anlagestrategie und das Ziel des Fonds abgestimmt werden.

Begriffe wie "nachhaltig", "ESG", "Impact", "Transformation" oder "sozial" sollten vermieden werden, wenn ein Fonds die Anforderungen der Artikel 8 ("hellgrün") oder 9 ("dunkelgrün") der Offenlegungsverordnung nicht erfüllt. Diese Artikel definierten Kriterien, die sicherstellen, dass die Vermögenswerte im Fonds tatsächlich nachhaltigen Standards entsprechen und der Fonds dem Anleger gegenüber transparent bleibt.

Bafin: Regeln für ESG-Fonds eingefroren

Die Bafin hatte im Mai 2022 eine Richtlinie, mit der Investmentfonds – dazu gehören auch regulierte Immobilien-Publikumsfonds – als nachhaltig eingestuft werden sollen, für unbestimmte Zeit verschoben. Präsident Mark Branson rechtfertigte die Entscheidung mit den direkten Auswirkungen des Krieges in der Ukraine.

Die Nachhaltigkeitsrichtlinie wurde also vorerst nicht formal beschlossen. Branson betonte jedoch, dass die Behörde an der Konsultationsfassung vom 2.8.2021 festhalten werde. Die komme bei der Zulassung nachhaltiger Fonds weiterhin zur Anwendung. Zum Beispiel sollen nachhaltige Fonds mindestens 75 Prozent in nachhaltige Anlagen investieren, eine nachhaltige Anlagestrategie verfolgen (mit mindestens 75 Prozent des Anlagevermögens) oder einen nachhaltigen Index abbilden. So wolle die Bafin Fondsanleger vor Greenwashing schützen.


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dpa