NRW und Schleswig-Holstein wollen Mietpreisbremse abschaffen
Nach den Landtagswahlen in Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein herrschen dort jeweils neue Mehrheitsverhältnisse. In beiden Ländern wollen die neuen Landesregierungen Verordnungen ihrer Vorgänger aufheben, die in Umsetzung der Mietpreisbremse den Anstieg der Mieten eindämmen sollten, aber erfolglos geblieben seien.
In Düsseldorf wird künftig ein schwarz-gelbes Bündnis regieren, in Kiel kommt eine „Jamaika-Koalition“ aus CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP ans Ruder.
Abschaffung der Mietpreisbremse in Nordrhein-Westfalen
In Nordrhein-Westfalen war die Mietpreisbremse zum 1.7.2015 in 22 Kommunen eingeführt worden, darunter die Städte Düsseldorf, Köln und Bonn. Die Mietpreisbremse habe ihren Zweck nicht erfüllt und nicht die Mieten gebremst, sondern private Investitionen in den Wohnungsbau, heißt es im Koalitionsvertrag von CDU und FDP. Um private Investitionen wieder attraktiver zu machen, werde die neue Landesregierung die Mietpreisbegrenzungsverordnung aufheben. Dasselbe gelte für die Kappungsgrenzenverordnung, durch die in NRW seit Juni 2014 die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen von 20 auf 15 Prozent innerhalb von drei Jahren reduziert ist.
Auch die Kündigungssperrfristverordnung, die Zweckentfremdungsverordnung und die Umwandlungsverordnung sollen aufgehoben werden, da das Bundesrecht bereits einen weitreichenden Mieterschutz enthalte. Darüber hinaus seien keine landeseigenen Regelungen erforderlich.
Nachtrag 30.6.2020: Anders als im Koalitionsvertrag vereinbart, wurde die Mietpreisbremse in Nordrhein-Westfalen bis Juni 2025 verlängert, ebenso die Senkung der Kappungsgrenze und die Verlängerung der Kündigungssperrfrist.
Abschaffung der Mietpreisbremse in Schleswig-Holstein
Schleswig-Holstein hatte die Mietpreisbremse zum 1.12.2015 für 12 Kommunen eingeführt, die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen war bereits zum 1.12.2014 in 15 Kommunen gesenkt worden. Der angestrebte Effekt – die Sicherung stabiler Mietpreise – sei durch die Mietpreisbremse und die Senkung der Kappungsgrenze aber nicht eingetreten, heißt es im Koalitionsvertrag der neuen „Jamaika-Koalition“. Deshalb werde die neue Landesregierung die entsprechenden Verordnungen „durch geeignetere Instrumente“ ersetzen.
Nachtrag 1.12.2019: In Schleswig-Holstein ist die Mietpreisbremse vorzeitig zum 30.11.2019 abgeschafft worden. Die Reduzierung der Kappungsgrenze wurde nicht über den 30.11.2019 hinaus verlängert.
Lesen Sie auch:
In diesen Städten gilt die Mietpreisbremse
Mietpreisdeckel: Regelungen der Bundesländer zur Kappungsgrenze
-
Wie teuer wird die Grundsteuer 2025 für Eigentümer?
5.180
-
Verbesserte Sonder-AfA für Neubau von Mietwohnungen
3.9176
-
Hydraulischer Abgleich: Neue Fristen für Vermieter
3.863
-
Mindesttemperatur: Was Vermieter rechtlich beachten müssen
3.434
-
Mehrfamilienhaus: Videoüberwachung – das ist erlaubt
2.856
-
Die degressive AfA für den Wohnungsbau kommt
2.411
-
CO2-Abgabe soll stärker steigen: Was auf Vermieter zukommt
1.9897
-
CO2-Preis: Klimageld soll 2025 als Ausgleich gezahlt werden
1.545
-
Was darf in die Garage und was nicht? Wo Bußgelder drohen
1.536
-
Energetische Sanierung: Steuerliche Förderung angepasst
1.338
-
Grundsteuer: Wie teuer wird es 2025 für Wohneigentümer?
21.11.2024
-
Bauförderung soll trotz Haushaltskrise weiterlaufen
20.11.2024
-
Was bleibt vom Deutschen Immobilienpreis?
19.11.2024
-
Deutscher Immobilienpreis 2024: Das sind die Sieger
19.11.2024
-
"Das ist der Ball auf dem Elfmeterpunkt – ohne Torwart"
15.11.2024
-
Weitere Klage gegen neue Grundsteuer gescheitert
15.11.20241
-
Wirtschaftsweise schlagen Abschaffung der Mietpreisbremse vor
14.11.2024
-
Asbest-Erkundungspflicht für Gebäudeeigentümer vom Tisch
14.11.20241
-
CSRD-Berichtspflicht: EU haut Deutschland auf die Finger
13.11.2024
-
Die innovativsten Sieben der Immobilienwirtschaft
13.11.2024