Eine Million Euro Schadenersatz: Entscheidung im WCCB-Skandal
Das Verwaltungsgericht Köln hat in einem Zivilprozess entschieden, dass die ehemalige Bonner Oberbürgermeisterin Bärbel Dieckmann (SPD) wegen des Finanzdebakels um den Bau des Kongresszentrums World Conference Center Bonn (WCCB) eine Million Euro Schadenersatz zahlen muss. Sie habe damals "grob fahrlässig" ihre Dienstpflichten verletzt, wodurch der Stadt ein "kausaler Schaden" entstanden sei, heißt es in dem Urteil (VG Köln, Urteil v. 10.9.2020, Az. 19 K 4769/18).
Dieckmann habe im Jahr 2009 eine Zusatzvereinbarung zur Erhöhung des Kreditrahmens um 30 Millionen Euro unterzeichnet und den Stadtrat über mögliche Risiken nicht umfassend informiert. Die Beschlussvorlagen für den Rat hätten nicht erkennen lassen, dass die Erhöhung erneut eine Haftung für Eigenkapital umfasste. Dies habe sie als Oberbürgermeisterin jedoch wissen müssen, so die Richter. Dieckmann war von 1994 bis 2009 Bonner Oberbürgermeisterin. Die Stadt Bonn hatte einen Tag vor Ablauf der Verjährungsfrist am 30.6.2018 Schadenersatzklagen eingereicht.
Auch der neben Dieckmann beklagte frühere Bonner Stadtdirektor Arnold Hübner (CDU) soll wegen grob fahrlässigen Verletzungen beamtenrechtlicher Dienstpflichten Schadensersatz in Höhe von einer Million Euro zahlen (VG Köln, Urteil v. 10.9.2020, Az. 19 K 4770/18). Beide haben die Vorwürfe im Prozess zurückgewiesen. Die Urteile des Kölner Verwaltungsgerichts sind noch nicht rechtskräftig. Die Kammer hat in beiden Verfahren die Berufung zugelassen.
Prestigeprojekt WCCB: Ein "Millionengrab"
Der Bau des WCCB war zum Finanzdebakel geworden, weil der südkoreanische Investor Man-Ki Kim nicht einmal annähernd das nötige Eigenkapital von 40 Millionen Euro aufweisen konnte. Die Sparkasse Köln-Bonn hatte ihm unter der Bedingung einen Kredit gewährt, dass die Stadt notfalls dafür einstehen würde. Dafür wurde 2005 die Nebenabrede unterzeichnet – die kam nach Feststellung des Verwaltungsgerichts Köln einer Bürgschaft gleich. Das Prestigeprojekts WCCB wurde für die Stadt – und den Steuerzahler – zum Millionengrab.
Nach der Insolvenz des Investors folgte ein jahrelanger Baustopp, die ursprünglich auf 140 Millionen Euro geschätzten Baukosten für das WCCB explodierten. Erst 2015 wurde das Prestigeprojekt schließlich eröffnet, die Kosten waren inzwischen auf 200 Millionen angestiegen.
Den Investor hatte das Bonner Landgericht 2013 wegen des Betrugs in zwei Fällen und einer falschen eidesstattlichen Aussage zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilt. Gegen zwei Projektleiter der Stadt wurde das Verfahren 2015 eingestellt.
Das könnte Sie auch interessieren:
Geldwäsche: Mehr Verdachtsfälle in der Immobilienbranche angezeigt
Transparenzregister zieht in Berlin nicht – viele Investoren bleiben anonym
-
Wie teuer wird die Grundsteuer 2025 für Eigentümer?
5.180
-
Verbesserte Sonder-AfA für Neubau von Mietwohnungen
3.9176
-
Hydraulischer Abgleich: Neue Fristen für Vermieter
3.863
-
Mindesttemperatur: Was Vermieter rechtlich beachten müssen
3.434
-
Mehrfamilienhaus: Videoüberwachung – das ist erlaubt
2.856
-
Die degressive AfA für den Wohnungsbau kommt
2.411
-
CO2-Abgabe soll stärker steigen: Was auf Vermieter zukommt
1.9897
-
CO2-Preis: Klimageld soll 2025 als Ausgleich gezahlt werden
1.545
-
Was darf in die Garage und was nicht? Wo Bußgelder drohen
1.536
-
Energetische Sanierung: Steuerliche Förderung angepasst
1.338
-
Grundsteuer: Wie teuer wird es 2025 für Wohneigentümer?
21.11.2024
-
Bauförderung soll trotz Haushaltskrise weiterlaufen
20.11.2024
-
Was bleibt vom Deutschen Immobilienpreis?
19.11.2024
-
Deutscher Immobilienpreis 2024: Das sind die Sieger
19.11.2024
-
"Das ist der Ball auf dem Elfmeterpunkt – ohne Torwart"
15.11.2024
-
Weitere Klage gegen neue Grundsteuer gescheitert
15.11.20241
-
Wirtschaftsweise schlagen Abschaffung der Mietpreisbremse vor
14.11.2024
-
Asbest-Erkundungspflicht für Gebäudeeigentümer vom Tisch
14.11.20241
-
CSRD-Berichtspflicht: EU haut Deutschland auf die Finger
13.11.2024
-
Die innovativsten Sieben der Immobilienwirtschaft
13.11.2024