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29.06.2023
BAG-Urteil
Eine Betriebsrente darf sich bei der Berechnung nach dem zuletzt gezahlten Gehalt richten. Teilzeitkräfte, die zuvor auch Vollzeit beschäftigt waren, werden hierdurch nicht unzulässig benachteiligt. Das hat das BAG in einem Fall entschieden, in dem eine Arbeitnehmerin lange Vollzeit tätig war, die letzten zehn Jahre jedoch in Teilzeit.
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