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12.06.2012
Entgeltfortzahlung
Das neue Transplantationsgesetz hat Folgen für HR: Wie bereits berichtet, besteht die Pflicht zur Entgeltfortzahlung, wenn ein Arbeitnehmer wegen einer Organspende nicht arbeiten kann. Nun folgt die gute Nachricht: Die Versicherung des Organempfängers erstattet die Aufwendungen.mehr