Fünf Umfragen haben wir im Laufe des Jahres im Anschluss an die jeweilige Kolumne gestartet. Ein herzlicher Dank an alle, die Ihre Stimme dazu abgegeben haben. Auch wenn die Ergebnisse nicht repräsentativ sind, ist aufgrund der zahlreichen Antworten in der Regel ein Trend zu erkennen, der für Rückschlüsse oder Maßnahmen geeignet ist (als Stand wurden die Ergebnisse bis zum 19. Dezember 2017 berücksichtigt).
Rückzahlungsklausel: von vielen nicht vereinbart.
In der ersten Umfrage (121 Teilnehmer) wollten wir im Anschluss an die entsprechende Kolumne zu Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen wissen, wie Sie mit Rückzahlungsklauseln bei Fortbildungsverträgen umgehen.
Das Ergebnis: 57 Prozent der Umfrageteilnehmer geben an, dass die Rückzahlungsvereinbarungen in ihrem Unternehmen womöglich nicht gesetzeskonform getroffen werden. Nur bei 15 Prozent der abgegebenen Stimmen wurde bestätigt, dass ein geldwerter Vorteil sowohl bei der Versteuerung als auch bei einer Rückzahlung gleich gewertet wird. Aber auch, dass 28 Prozent aller abgegebenen Stimmen gar keine Rückzahlungsklausel vereinbaren, ist eher überraschend – aber natürlich sehr positiv.
Beschäftigungsverbot und Urlaub: den richtigen Zeitpunkt finden
In einer anderen Umfrage (226 Teilnehmer) ging es um Urlaub im Beschäftigungsverbot und die Frage, ob dieser genommen werden kann. Schließlich liegt ja keine Krankheit vor (Zur Kolumne: Urlaub während des Beschäftigungsverbots).
Das Ergebnis zeigt, dass 38 Prozent meinen, Urlaub sollte gerade aus administrativen Gründen auch im Beschäftigungsverbot genommen werden können – um diesen auch vor dem Mutterschutz am besten ganz abzubauen. Häufig stellt nämlich die Urlaubsübertragung und gegebenenfalls eine Änderung von Vollzeit auf Teilzeit nach der Elternzeit ein größeres Problem dar.
Sachbezug als beliebte Zusatzleistung
Die Umsatzsteuer auf Sachbezüge war Inhalt der dritten Umfrage, die wir betrachten wollen (178 Teilnehmer). Immer häufiger kommt es hierzu bei Lohnsteuerprüfungen zur Nachzahlung, was in der Kolumne "Bei Sachbezügen nicht nur auf die Lohnsteuer achten" thematisiert ist.
Knapp die Hälfte der Antwortenden bestätigt, dass sich die Personalabteilung darum kümmert und dafür sorgt, dass auch die Umsatzsteuer richtig berechnet und abgeführt wird. Bei 44 Prozent muss es aber zusätzlich eine entsprechende Kommunikation mit der Buchhaltung geben. Interessant auch, dass lediglich bei sieben Prozent der Antwortenden die Mitarbeiter keine Sachbezüge erhalten. Insoweit sind diese als Zusatzleistung offenbar sehr beliebt.
Das Problem der Pauschalbesteuerung nach § 37b EStG
Wie Sie in der Praxis das Problem lösen, dass bei der Anwendung des § 37 b EStG auch Sozialversicherungsbeiträge abzuführen sind, das war Gegenstand einer weiteren Kolumne beziehungsweise der entsprechenden Umfrage (239 Teilnehmer).
Hier hat sich die deutliche Mehrheit entschieden, dies extra programmieren zu lassen und über entsprechende Lohnarten in der Gehaltslabrechnung richtig berechnen zu lassen. Weil sich durch die Übernahme der Sozialversicherung durch den Arbeitgeber auch noch ein geldwerter Vorteil ergibt, der dann wieder hochzurechnen ist, ist dies sehr kompliziert umzusetzen als auch gegebenenfalls nachzurechnen.
Dagegen haben 26 Prozent eine Lösung gewählt, die deutlich weniger Verwaltungsaufwand erzeugt und einfacher ist. Dort wird § 37b nur für Externe angewendet, bei denen keine Sozialversicherung anfällt. Interessant hier wieder, dass nur neun Prozent angeben, dass auf Sachbezüge verzichtet wird.
Payroll-Outsourcing führt wohl selten zu Kostenersparnis
Zur Mitte des Jahres ging es dann noch um das Thema „Payroll-Outsourcing“. In der entsprechenden Umfrage (180 Teilnehmer) ging es um Ihre Erfahrungen, wenn eine Auslagerung der Gehaltabrechnung vorgenommen wurde. Dabei haben 71 Prozent der Teilnehmer bereits ein Payroll-Outsourcing durchgeführt, 29 Prozent befinden noch in der Planungsphase.
Beim Blick auf die Teilnehmer, die bereits die Gehaltsabrechnung ausgelagert haben, fällt auf: Knapp 72 Prozent stellten fest, dass damit der Service schlechter geworden (52 Prozent derer, die die Entgeltabrechnung ausgelagert haben). Wenn man nun bedenkt, dass zudem die Aussage getroffen wurde, dass der eigene Aufwand gestiegen ist (20 Prozent derer, die ausgelagert haben), wird es kaum möglich sein, dass eine Kostenersparnis erzielt werden konnte. Nur 28 Prozent der Teilnehmer, die bereits ihre Gehaltsabrechnung ausgelagert haben, sind mit dem Ergebnis zufrieden.
Lesen Sie dazu auch:
- Entgeltabrechnung: Geldwerter Vorteil bei Weiterbildungen
- Kolumne Entgelt: Urlaub während des Beschäftigungsverbots
- Kolumne Entgelt zu Sachbezügen: Nicht nur auf die Lohnsteuer achten
- Kolumne Entgelt: Pauschalsteuer und SV-Beitragspflicht
- Kolumne Entgelt: Payroll-Outsourcing versus Service für Mitarbeiter?