Pflicht des Arbeitgebers zur psychischen Gefährdungsbeurteilung
Das Arbeitsschutzgesetz und die Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" verpflichtet alle Arbeitgeber, unabhängig von der Anzahl der Mitarbeiter, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen.
Folgen günstiger und ungünstiger Arbeitsbedingungen
Günstigen Arbeitsbedingungen sind nicht nur förderlich für das Betriebsklima und die Arbeitsmotivation.
- Sie stärken die Gesundheit der Mitarbeiter, heben deren Wohlbefinden und tragen zu ihrer Persönlichkeitsentwicklung bei.
- Ungünstige Arbeitsverhältnisse können dagegen zu einer persönlichen Belastung werden, die psychische Störungen nach sich ziehen kann.
Es ist also schon mit Blick auf die Leistungsfähigkeit der Belegschaft, ihren Krankenstand und die Fluktuation sinnvoll, die Belastungen im Auge zu behalten und zu verringern, die von der Arbeitsorganisation und den Arbeitsbedingungen ausgehen.
Entstehung und Ermittlung psychischer Belastungen
Da körperliche Belastungsfaktoren wie schwere körperliche Arbeit in der Arbeitswelt immer seltener werden, rücken die psychischen Belastungen stark in den Vordergrund. Auch für vorwiegend körperlich Arbeitende (z. B. in Industrie, Handwerk und in der Pflege) nehmen psychische Belastungen zu. Doch woran genau kann man diese Belastungen und ihre Auswirkung festmachen?
Wie ist eine #Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen durchzuführen?
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Die psychische Leistungsfähigkeit bzw. Belastung der Mitarbeiter wird von verschiedenen Faktoren beeinflusst. Die wichtigsten Einflüsse sind:
- Arbeitsaufgabe und -inhalt, z. B. geringer Handlungsspielraum,
- physikalische Arbeitsbedingungen, z. B. Beleuchtung, Klima, Lärm,
- sozialer Kontext und Organisationsbedingungen, z. B. schlechtes Führungsverhalten,
- gesellschaftliche Belastungen, z. B. Arbeitsplatzunsicherheit.
Folgen psychischer Belastungen und Erkrankungen
Krankenkassen verzeichnen starke Anstiege bei den Arbeitsunfähigkeitszeiten wegen psychischer Störungen.
- Da psychische Störungen häufig sehr lange anhalten oder wiederkehren, verursachen sie oft Langzeit-Arbeitsunfähigkeiten.
- Auch krankheitsbedingte Frühverrentungen werden zu einem sehr großen Teil durch psychische Erkrankungen verursacht.
Psychische Störungen werden oft von körperlichen Erkrankungen begleitet oder gefolgt.
So treten Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Muskel-Skelett-Erkrankungen, Diabetes und chronische Schmerzen häufiger im Verbund bzw. im Gefolge psychischer Störungen auf.
Arbeitgeberpflicht des Ermitteln psychischer Belastungen
Die Ermittlung der psychischen Belastungen der Mitarbeiter durch eine Gefährdungsbeurteilung ihre Arbeit gehört zu den gesetzlichen Pflichten des Arbeitgebers.
§ 5 ArbSchG regelt diese Pflicht und konkretisiert mögliche Gefahrenursachen und Gegenstände der Gefährdungsbeurteilung.
§ 6 verpflichtet Arbeitgeber, das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, die von ihm festgelegten Arbeitsschutzmaßnahmen und das Ergebnis ihrer Überprüfung zu dokumentieren.
Wie ist die Gefährdungsbeurteilung durchzuführen?
Der Arbeitgeber kann die Gefährdungsbeurteilung selbst durchführen oder andere fachkundige Personen, z. B. Führungskräfte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit oder Betriebsärzte, damit beauftragen, wobei die Verantwortung für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung und die Umsetzung der Ergebnisse beim Arbeitgeber verbleibt.
Keine strikten Durchführungsvorgaben
Der Gesetzgeber räumt einen breiten Spielraum zur Umsetzung ein. Wie die Gefährdungsbeurteilung durchzuführen ist, ist nicht detailliert festgeschrieben, es werden nur Grundsätze benannt. Das bedeutet, dass es keinen "richtigen" Weg für die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung gibt. Je nach örtlichen Gegebenheiten sind verschiedene Vorgehensweisen möglich.
Wie man hier vorgeht, welche Instrumente und Methoden es gibt, lesen Sie in dem Haufe-Beitrag Psychische Belastungen am Arbeitsplatz: Entstehung, Folgen und Möglichkeiten der Ermittlung auf unserem Produkt Haufe Betriebliches Gesundheitsmanagement Office.
Sanktionen bei Unterlassen?
Wenn ein Arbeitgeber in Deutschland die Gefährdungsbeurteilung nicht vornimmt, kann ihn die Landesbehörde für Arbeitssicherheit auf die Verletzung seiner Pflichten hinzuweisen. Erst wenn nach diesem Hinweis innerhalb einer gesetzten Frist keine Nachbesserung erfolgt, kann die Pflichtverletzung als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden. In anderen europäischen Ländern sind die Konsequenzen deutlich härte. So droht in Frankreich ein hohes Bußgeld oder gar Freiheitsstrafe, wenn der Gefährdungsbeurteilungspflicht nicht erfüllt wird und ein Arbeitnehmer psychisch erkrankt.
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