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14.09.2020
BFH Kommentierung
Erbringt ein Träger des Jugendfreiwilligendienstes, der gemäß § 11 Abs. 1 JFDG zur Gewährung von Geld- oder Sachleistungen an die Freiwilligen verpflichtet ist, Leistungen an die Einsatzstelle der Freiwilligen, die von der Einsatzstelle durch eine monatliche Pauschale vergütet werden, sind diese Leistungen nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL steuerfrei.
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