Fachbeiträge & Kommentare zu Abfindung

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / a) Verfallbare Anwartschaften – weniger als drei Jahre Betriebszugehörigkeit

Rz. 288 Die gesetzlichen Mindestvoraussetzungen, nach denen eine Anwartschaft unverfallbar wird, sind in § 1b BetrAVG geregelt. Soweit diese Voraussetzungen nicht erreicht werden, liegt eine verfallbare Anwartschaft vor, es sei denn, es besteht ohnehin aufgrund von Entgeltumwandlung sofortige gesetzliche Unverfallbarkeit gem. § 1b Abs. 5 S. 1 BetrAVG. Nach § 1b Abs. 1 S. 1 B...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Optionsrecht

Rn. 1 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Das Optionsrecht ist das Recht, durch einseitige Erklärung insbesondere einen Kauf- (Ankaufsrecht) oder Mietvertrag zustande zu bringen (BFH vom 28.11.1990, X R 197/87, BStBl II 1991, 300; BFH vom 17.04.2007, IX R 40/06, BStBl II 2007, 608; BFH vom 11.02.2014, IX R 10/12, BFH/NV 2014, 1020). Durch die Ausübung dieses Gestaltungsrechts entsteh...mehr

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§ 16 Vertragstypen / (aa) Gesetzliche Kündigungsfristen

Rz. 255 Rechtsprechung des BAG Die gesetzliche Kündigungsfrist für Geschäftsführerdienstverträge, die keine Arbeitsverträge sind, folgt nach der jüngsten Rechtsprechung des 2. Senats des BAG aus § 621 BGB (vgl. BAG v. 11.6.2020 – 2 AZR 374/19, juris Ls.). Diese Rechtsprechung ist überraschend, entspricht nicht der herrschenden Meinung, widerspricht der Rechtsprechung des BGH ...mehr

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§ 31 Sozialversicherungsrec... / I. Sinn und Anwendungsbereich der Vorschrift

Rz. 4 Arbeitnehmer, die ihren Arbeitsplatz verloren haben, können anstelle des Arbeitslohnes (Arbeitslosengeld) Arbeitslosengeld erhalten (max. bis zu 24 Monaten, i.d.R. 12 Monate, vgl. § 147 Abs. 2 SGB III). Diese Leistung ist im Gegensatz zum Arbeitslosengeld II nicht davon abhängig, dass der Arbeitslose bedürftig ist. Er muss auch keine Beiträge in die Kasse der Arbeitslo...mehr

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§ 53 Urteilsverfahren / c) Auflösungsentscheidung

Rz. 76 Die Auflösungsentscheidung des Arbeitsgerichts ergeht einheitlich mit der Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Kündigung. Eine Aufteilung der Entscheidung über eine Kündigung und einen Auflösungsantrag in ein Teilurteil über den Kündigungsschutzantrag und ein Schlussurteil über den Auflösungsantrag verstößt regelmäßig gegen § 301 ZPO und ist unzulässig (BAG v. 12....mehr

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§ 16 Vertragstypen / bb) Außerordentliche Kündigung des Geschäftsführervertrags durch die GmbH

(1) Erfordernis des wichtigen Grundes (a) Außerordentliche Kündigung durch die GmbH – prozessuale Reaktionsmöglichkeiten des Geschäftsführers/Einklagen der schriftlichen Begründung des Kündigungsgrundes/Geltendmachung von Annahmeverzugslohn im Urkundsprozess durch den Geschäftsführer u.a. Rz. 275 Die außerordentliche, meist fristlose Kündigung aus wichtigem Grund nach § 626 BG...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / 12. Verjährung des Abfindungsanspruchs

Rz. 258 Die regelmäßige Verjährungsfrist für außergerichtlich vereinbarte Abfindungsansprüche beträgt nach § 195 BGB drei Jahre. Die Verjährung des durch Urteil festgesetzten Abfindungsanspruchs beträgt 30 Jahre.mehr

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§ 16 Vertragstypen / (3) Besonderheit beim "ruhenden Arbeitsverhältnis" in Beförderungsfällen

(a) Rechtsprechung des BAG Rz. 308 Von besonderer Praxisrelevanz war lange Zeit die Abberufung und Kündigung eines Geschäftsführers, wenn der Geschäftsführer vor seiner Bestellung zum Geschäftsführer Arbeitnehmer der GmbH war (klassische Beförderungsfälle). Nach der früheren Rspr. des BAG bestand dann eine Vermutung, dass das frühere Arbeitsverhältnis während der Geschäftsfüh...mehr

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§ 16 Vertragstypen / ee) Freistellung/Annahmeverzug/Urlaubsanrechnung/Bezüge

(1) Freistellung des Geschäftsführers – Anrechnung anderweitigen Verdienstes Rz. 323 Hat sich die GmbH zur Trennung von dem Geschäftsführer entschlossen, ist die zentrale Frage, wie es bis zum Ablauf der Kündigungsfrist bzw. bis zum Befristungsende weitergehen soll. Neben der i.d.R. sinnvollen Möglichkeit der Generalbereinigung (vgl. Dicke, GmbHR 2019, 572 ff.) durch einen Au...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Entgeltliches Ausscheiden

Rn. 54 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Scheidet ein Kommanditist mit negativem Kapitalkonto gemäß § 167 Abs 3 HGB ohne Ausgleichsverpflichtung aus der KG aus und geht das negative Kapitalkonto entgeltlich auf einen oder alle bisherigen Gesellschafter nach § 738 BGB mit zusätzlicher Abfindung oder an Dritte gegen ein zusätzliches Entgelt, entsteht beim ausscheidenden Kommanditiste...mehr

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§ 16 Vertragstypen / hh) Weitere Einzelfälle

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§ 62 Arbeitnehmerforderunge... / 5. Arbeitsentgelt

Rz. 20 Insolvenzgeld wird gem. § 165 Abs. 2 S. 1 SGB III für alle Ansprüche auf Bezüge aus dem Arbeitsverhältnis gezahlt, die der Arbeitnehmer während des Insolvenzgeldzeitraums verdient hat und die vom Arbeitgeber noch nicht erfüllt worden sind. Rz. 21 Darüber hinaus müssen die Ansprüche der Arbeitnehmer durchsetzbar sein (BSG v. 27.9.1994 – 10 RAr 1/93, ZIP 1994, 1965). Ein...mehr

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§ 16 Vertragstypen / IV. Muster – Vorstandsvertrag

Rz. 727 Muster 16.31: Dienstvertrag u. Pensionsvertrag eines AG-Vorstandsmitgliedes Muster 16.31: Dienstvertrag u. Pensionsvertrag eines AG-Vorstandsmitgliedes Vorstandsvertrag zwischen der Firma _________________________ AG _________________________ _________________________ (Adresse) nachfolgend auch "Gesellschaft" genannt – vertreten durch den Aufsichtsrat, dieser vertreten durch...mehr

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§ 16 Vertragstypen / gg) Checkliste zur Vertragsdauer

Rz. 218 Zusammenfassende Checkliste zur Vertragslaufzeitmehr

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§ 16 Vertragstypen / (a) Außerordentliche Kündigung durch die GmbH – prozessuale Reaktionsmöglichkeiten des Geschäftsführers/Einklagen der schriftlichen Begründung des Kündigungsgrundes/Geltendmachung von Annahmeverzugslohn im Urkundsprozess durch den Geschäftsführer u.a.

Rz. 275 Die außerordentliche, meist fristlose Kündigung aus wichtigem Grund nach § 626 BGB, ist nur zulässig, wenn dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile (vgl. zu dem Abwägungsprozess grundlegend BGH v. 9.11.1992 – II ZR 234/91, DB 1993, 218 = WM 1992, 2142, 2143 f.) die Fortsetzung des Geschäftsführerverhältn...mehr

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§ 57 Kosten und Gebühren im... / IX. Berechnung des Monatsentgelts

Rz. 81 Die korrekte Berechnung des Monatsentgeltes liegt sowohl im Interesse des Anwaltes als auch seines Mandanten. Bereits bei der Annahme des Mandates zeigt sich häufig, dass Arbeitnehmer – aber ebenso auch Arbeitgeber – keine Vorstellungen darüber haben, welches Bruttomonatsentgelt in dem konkreten Arbeitsverhältnis erzielt wird. Maßgeblich für die Gegenstandswertberechn...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / d) Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen das Abfindungsverbot

Rz. 178 Eine gegen § 3 BetrAVG verstoßende Abfindung betrieblicher Versorgungsanwartschaften ist nach § 134 BGB nichtig (BAG v. 22.3.1983 – 3 AZR 499/80, NJW 1984, 1783; Blomeyer/Rolfs/Otto, BetrAVG, § 3 Rn 40 ff.; Kemper, Die Unverfallbarkeit betrieblicher Versorgungsanwartschaften von Arbeitnehmern, S. 131). Dies hat zur Konsequenz, dass mit der Abfindungszahlung die Verso...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / I. Tarifvertrag

Rz. 47 Grds. ist ein Tarifvertrag geeignet, Ansprüche auf betriebliche Versorgungsleistungen zu begründen. Für diese Tarifverträge gilt das allgemeine Tarifvertragsrecht, d.h. insb. das TVG. Danach haben Tarifverträge normative Wirkung, wirken also unmittelbar und zwingend zwischen den Tarifvertragsparteien (§ 4 TVG), ohne jedoch Inhalt des individuellen Arbeitsvertrages zu ...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / 4. Verjährung

Rz. 430 Der Grundanspruch auf die Zahlung betrieblicher Versorgungsleistungen, das sog. "Rentenstammrecht", unterliegt der regelmäßigen Verjährungsfrist und verjährt somit gem. § 195 BGB nach 30 Jahren (BAG v. 27.2.1990 – 3 AZR 213/88, NZA 1990, 689; Blomeyer/Rolfs/Otto, BetrAVG, § 18a Rn 3). Die regelmäßige 30-jährige Verjährungsfrist gilt auch für Zusagen auf einmalige Kap...mehr

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§ 31 Sozialversicherungsrec... / II. Nichteinhaltung der Kündigungsfrist

Rz. 81 Das Arbeitsverhältnis muss vor Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist des Arbeitgebers beendet worden sein. Es kommt nicht darauf an, ob die Frist, die für den Arbeitnehmer gilt, beachtet worden ist (BSG v. 3.3.1993 – 11 RAr 57/92, SozR 3–4100 § 117 Nr. 10), sondern ausschließlich darauf, zu welchem Zeitpunkt der Arbeitgeber ordentlich kündigen konnte. Die Kündigungs...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 2. Abfindungshöhe

Rz. 833 Die Höhe der Abfindung beträgt gem. § 1a Abs. 2 S. 1 KSchG 0,5 Monatsverdienste für jedes Jahr des Bestehens des Arbeitsverhältnisses. Als Monatsverdienst gilt gem. § 1a Abs. 2 S. 2 KSchG i.V.m. § 10 Abs. 3 KSchG, was dem Arbeitnehmer bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit in dem Monat, in dem das Arbeitsverhältnis endet, an Geld und Sachbezügen zusteht...mehr

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§ 31 Sozialversicherungsrec... / a) BSG-Urt. v. 12.7.2006 – B 11a AL 47/05 R (NJW 2006, 3514)

Rz. 29 In seinem Urt. v. 12.7.2006 (B 11a AL 47/05 R) hat das BSG entschieden, dass ein Arbeitnehmer, der zur Vermeidung einer sonst erfolgenden objektiv sozial gerechtfertigten Arbeitgeberkündigung einen Aufhebungsvertrag mit Abfindungsvereinbarung abschließt, wonach das Arbeitsverhältnis zum selben Zeitpunkt wie bei der Kündigung endet, sich unter Umständen auf einen wicht...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / 9. Rückabwicklung formunwirksamer Aufhebungsverträge

Rz. 33 Ist der Aufhebungsvertrag wegen Verstoßes gegen die Formvorschrift des § 623 BGB gem. § 125 S. 1 BGB nichtig (vgl. Schaub, ArbR-HdB, § 123 Rn 56; BAG v. 17.12.2015 – 6 AZR 709/14; LAG Hessen v. 16.3.2005 – 2 Sa 1771/04 konstitutive Wirkung), besteht das Arbeitsverhältnis unverändert fort. Auch die Zahlung einer vereinbarten Abfindung beendet nicht das Arbeitsverhältni...mehr

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§ 16 Vertragstypen / (b) Verschulden und Abmahnung

Rz. 276 Eines Verschuldens des Geschäftsführers im Fall der Kündigung durch die GmbH bedarf es nicht (vgl. BGH v. 21.4.1975, WM 1975, 761). Auch eine Abmahnung ist nicht geboten; dies entspricht der gefestigten Rspr. des 2. Zivilsenates, die entscheidend darauf abstellt, dass der organschaftliche Vertreter Arbeitgeberfunktion wahrnimmt. § 314 Abs. 2 BGB gäbe keinen Anlass hi...mehr

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§ 57 Kosten und Gebühren im... / 3. Einigungsgebühr gem. Nr. 1000/1003 VV RVG

Rz. 41 Zu beachten ist, dass die Einigungsgebühr im gerichtlichen Verfahren in I. Instanz 1,0 gem. Nr. 1003 VV RVG beträgt, während sich nach dem Gebührentatbestand Nr. 1004 VV RVG die Einigungsgebühr im Fall einer vergleichsweisen Einigung im Berufungs- oder Revisionsverfahren, einem Verfahren über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung eines dieser Rechtsmittel auf 1,3 er...mehr

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§ 62 Arbeitnehmerforderunge... / B. Arbeitnehmerforderungen für die Zeit vor Insolvenzeröffnung

Rz. 2 Entgeltansprüche der Arbeitnehmer für die Zeit vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens sind regelmäßig einfache Insolvenzforderungen (§ 38 InsO). Das stellt § 108 Abs. 3 InsO ausdrücklich klar. Eine Privilegierung rückständiger Vergütungsansprüche, wie sie die KO vorsah (§§ 59 Abs. 1, 61 Abs. 1 KO), gibt es in der InsO grds. nicht mehr. Lediglich die von einem vorläufige...mehr

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§ 16 Vertragstypen / cc) Vereinbarung von Kündigungsschutz

Rz. 212 Möglich ist die Vereinbarung der Anwendung der materiellen Regeln des Kündigungsschutzgesetzes zugunsten des Organmitglieds. Dies ist zulässig (vgl. BGH v. 10.5.2010 – II ZR 70/09, NZA 2010, 889 = DB 2010, 1518; s.u. Musterformulierung Rdn 246 f.). Die Vertragspartner können auch bei einem freien Dienstvertrag vereinbaren, dass arbeitsrechtliche Regeln gelten sollen....mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / III. Abgrenzung zu anderen Arbeitgeberleistungen

Rz. 23 Leistungen, die generell nur in Notfällen gewährt werden sollen (Notfallleistungen) dienen i.d.R. nicht der Versorgung und sind nicht von einem biologischen Ereignis, sondern einer finanziellen Notlage abhängig. Sie dienen damit nicht der Versorgung des Arbeitnehmers und werden nicht von § 1 BetrAVG erfasst (BAG v. 25.10.1994 – 3 AZR 279/94, BB 1995, 573 = NZA 1995, 3...mehr

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§ 16 Vertragstypen / (b) Individuelle Kenntniserlangung

Rz. 288 Unbeschadet des Erfordernisses der Kenntnis aller Gesellschafter besteht eine vorgelagerte Obliegenheit der einzelnen Mitglieder des zuständigen Gremiums, schon bei ihrer individuellen Kenntniserlangung, das zuständige Gremium einzuberufen (vgl. KG v. 11.3.2005 – 14 U 137/03, AG 2005, 737 im Fall eines Vorstands). Die dann zu beachtende Einberufungsfrist ist höchstri...mehr

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§ 16 Vertragstypen / (d) Anhörung

Rz. 290 Ein Sonderthema stellt die im Geschäftsführervertrag vereinbarte "gewillkürte Anhörungsklausel" dar, die durchaus praxisrelevant ist. Sie bedeutet bei entsprechender Formulierung, dass der Geschäftsführer vor Ausspruch einer Kündigung durch das zuständige Gremium anzuhören ist. Eine solche vereinbarte Anhörungspflicht ist Wirksamkeitsvoraussetzung. Eine ohne Beachtun...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / b) Förderung der Teilnahme an einer Transfermaßnahme

Rz. 1566 §§ 110, 111 SGB III wurden als § 216a SGB III mit Wirkung vom 1.1.2004 in das SGB III eingeführt und lösten die Regelungen über Zuschüsse zu Sozialplanmaßnahmen (§§ 254–259 SGB III a.F.) ab. Die Vorschriften regeln die Förderung der Teilnahme an Transfermaßnahmen als Transferleistung (u.a. Transferkurzarbeitergeld) sowohl zur sozialen Abfederung bei betrieblichen Re...mehr

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§ 16 Vertragstypen / (f) Koppelungsklauseln

Rz. 258 Nur dann beendet die Abberufung des Geschäftsführers – quasi automatisch – auch den Anstellungsvertrag, wenn der Bestand des Anstellungsvertrages mit der Organstellung wirksam vertraglich verknüpft ist (sog. Koppelungsklausel oder Gleichlaufklausel) bzw. wenn in der Abberufungserklärung zugleich die Erklärung der fristgemäßen oder außerordentlichen Kündigung des Gesc...mehr

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§ 16 Vertragstypen / c) Kündigung

Rz. 236 Die Kündigung des Geschäftsführerdienstvertrages kann durch ordentliche oder außerordentliche Kündigung erfolgen. Erforderlich ist in beiden Fällen ein wirksamer Beschluss des zuständigen Gremiums (siehe oben Rdn 186 ff.) sowie der Zugang des Beschlusses bei dem Geschäftsführer (siehe oben Rdn 192). Schriftform ist nicht erforderlich (vgl. Moll, Münchener Anwaltshand...mehr

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§ 39 Widerspruchsrecht des Arbeitnehmers (§ 613a Abs. 6 BGB)

Rz. 1 Der Arbeitnehmer kann gem. § 613a Abs. 6 BGB dem Übergang seines Arbeitsverhältnisses widersprechen. Mithin hängt der Übergang des Arbeitsverhältnisses vom Willen des Arbeitnehmers ab. Der Bundesgesetzgeber hat zur Begründung des Widerspruchsrechtes nach § 613a Abs. 6 BGB die Berufsfreiheit herangezogen und geht davon aus, dass es mit Art. 12 Abs. 1 GG unvereinbar ist,...mehr

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§ 16 Vertragstypen / bb) Vereinbarung arbeitsrechtlichen Kündigungsschutzes

Rz. 149 Obwohl der BGH stets den Geschäftsführer aufgrund seiner Organstellung als Repräsentant und Arbeitgeber der GmbH sieht, was die Arbeitnehmereigenschaft nach dieser Sichtweise ausschließt, lässt der BGH die Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes auf das Dienstverhältnis des Geschäftsführers zu, soweit die Vertragsparteien die Anwendung der materiellen Regeln des Kündi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Sonstige Bezüge

Rn. 82 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Bei den sonstigen Bezügen handelt es sich um die Lohnbestandteile, die nicht als laufender Arbeitslohn gezahlt werden, wie dies zB bei dem 13. und 14. Monatsgehalt, einmaligen Abfindungen und Entschädigungen, Gratifikationen und Tantiemen, die nicht fortlaufend gezahlt werden, und Jubiläumszuwendungen der Fall ist (vgl R 39b.2 Abs 2 LStR 202...mehr

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§ 16 Vertragstypen / (j) Umdeutung in ordentliche Kündigung

Rz. 285 Im Fall der Unwirksamkeit der außerordentlichen Kündigung ist stets zu prüfen, ob die Umdeutung in eine ordentliche (fristgemäße) Kündigung in Betracht kommt. Dies ist dann der Fall, wenn das zur Kündigung berechtigte Organ seinen Willen zu einer unbedingten Beendigung des Anstellungsverhältnisses zum Ausdruck gebracht hat und dieser Wille auch in der Kündigungserklä...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / XXIII. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

Rz. 357 Dem Arbeitgeber steht grds. die Möglichkeit offen, nach Maßgabe der §§ 387 ff. BGB mit eigenen Geldforderungen ggü. Netto-Vergütungs-, Abfindungs- und sonstigen Geldansprüchen des Arbeitnehmers i.R.d. Pfändungsfreigrenzen der §§ 850 ff. ZPO aufzurechnen. Zulässig ist nach allgemeiner Auffassung die Vereinbarung eines Aufrechnungsverbotes, um im Interesse der Rechtssi...mehr

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§ 16 Vertragstypen / (e) Wichtiger Grund und Koppelungsklausel

Rz. 279 Soweit Sachverhalte als wichtige Gründe i.S.d. § 626 BGB vereinbart werden, die objektiv nicht den Anforderungen des § 626 BGB im Geschäftsführervertrag genügen, ist die Kündigung aus wichtigem Grund nur unter Wahrung der ordentlichen Kündigungsfrist möglich (vgl. BGH v. 11.5.1981 – II ZR 126/80, DB 1981, 1661 = NJW 1981, 2748). Nach OLG München ist die Vereinbarung ...mehr

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§ 16 Vertragstypen / (2) Ausschluss der Freistellung – Kapitalisierung der Vergütung

Rz. 332 Für den Geschäftsführer kann es im Einzelfall eher günstiger sein, dass das Recht der GmbH zu seiner Freistellung vertraglich ausgeschlossen ist oder aber er in diesem Fall das seinerseitige Recht zur außerordentlichen Kündigung hat, verbunden mit der Auszahlung seiner gesamten während der Freistellungszeit ansonsten angefallenen Geld- und Sachbezüge (Kapitalisierung...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / bb) Ersatz mobbingbedingter Vermögensschäden

Rz. 1240 Zu der Beseitigung der einem Arbeitnehmer entstehenden Mobbingfolgen gehört aber auch der Ersatz jeglicher Art von Schäden, die er infolge des Mobbings erleidet. In erster Linie geht es dabei um Schäden, die daraus entstehen, dass er aufgrund mobbingbedingter Gesundheitsbeeinträchtigung seine vertragsgemäßen Arbeitsleistungen nicht erbringen kann. Verfügt er aufgrun...mehr

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§ 16 Vertragstypen / (c) Wichtiger Abberufungsgrund

Rz. 277 Das Vorliegen eines wichtigen Abberufungsgrundes bedeutet nicht, dass dieser ohne weiteres die außerordentliche Kündigung rechtfertigt (h.M., vgl. Rowedder/Pentz/Belz, GmbHG, § 38 Rn 81 m.w.N.). Problematisch ist daher die Verknüpfung (zu Koppelungsklauseln, s. oben Rdn 258 ff. sowie unten Rdn 280 ) zwischen Abberufung aus wichtigem Grund und der außerordentlichen Kün...mehr

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§ 16 Vertragstypen / (k) Darlegungs- und Beweislast

Rz. 286 Zur Darlegungs- und Beweislast gilt, dass die Partei, die einen Kündigungsgrund i.S.v. § 626 BGB geltend macht, dessen tatsächliche Voraussetzungen beweisen muss. Im Fall der außerordentlichen Arbeitgeberkündigung trägt der kündigende Arbeitgeber die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen des wichtigen Grundes (vgl. BAG v. 17.3.2016 – 2 AZR 110/15, juris). Ist ...mehr

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§ 16 Vertragstypen / (c) Qualität der Kenntnis

Rz. 289 Weiterhin bedeutsam ist die Qualität der Kenntnis. Der Kündigungsberechtigte muss zu Beginn der Frist eine sichere und umfassende Kenntnis von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen haben. Solche Tatsachen liegen dann vor, wenn alles in Erfahrung gebracht ist, was als notwendige Grundlage für die Entscheidung über den Fortbestand oder die Auflösung des Geschäfts...mehr

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§ 16 Vertragstypen / (i) Klage auf Mitteilung des wichtigen Grundes

Rz. 283 Eine weitere Möglichkeit des Geschäftsführers, der sich gegen die außerordentliche Kündigung wehren will, ist, die schriftliche Begründung der außerordentlichen Kündigung gem. § 626 Abs. 2 S. 3 BGB zu verlangen und ggf. eigenständig einzuklagen. Denn die Kündigungsgründe sind dem Geschäftsführer auf Verlangen mitzuteilen. Dieses Verfahren kann er nur gewinnen. Der ge...mehr

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§ 16 Vertragstypen / (a) Kenntnis aller Gesellschafter

Rz. 287 Bei der außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund ist stets die Zwei-Wochen-Frist des § 626 Abs. 2 BGB ab Kenntnis einzuhalten. In der Praxis von besonderer Relevanz ist die Frage, auf wessen Kenntnis abzustellen ist. Kündigungsberechtigt ist bei der GmbH grundsätzlich die Gesellschafterversammlung als das analog § 46 Nr. 5 GmbHG zuständige Organ, es sei denn, ...mehr

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§ 16 Vertragstypen / ee) Kapitalabfindung

Rz. 528 Im Falle eines Verkaufs einer GmbH oder auch bei der schenkweisen Übertragung auf die nächste Generation besteht häufig der Wunsch, eine Pensionszusage abzulösen. Hierbei ist größte Vorsicht geboten, da die Finanzverwaltung mit Billigung der Rspr. oftmals eine vGA annimmt (BFH v. 11.9.2013, BFHE 244, 241). Eine vGA liegt nach jüngerer Rspr. in diesen Fällen bereits d...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / XV. Nachvertragliches Wettbewerbsverbot

Rz. 323 Haben die Vertragsparteien ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot im Zusammenhang mit dem Anstellungsverhältnis vereinbart, verfolgte dies ursprünglich bei dem Abschluss des nachvertraglichen Wettbewerbsverbotes den Zweck, eine definierte Konkurrenztätigkeit des Mitarbeiters nach Beendigung des Anstellungsverhältnisses für eine bestimmte Zeit auszuschließen (s. zum ...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / bb) Wirksamkeitsvoraussetzungen

Rz. 820 Vor der Schuldrechtsreform und der Einführung der AGB-Kontrolle im Arbeitsrecht zweifelte insb. die Rspr. nicht an der Wirksamkeit von Ausgleichsquittungen (BAG v. 9.11.1973, AP BGB § 242 Ruhegehalt Nr. 163; BAG v. 27.2.1990, AP BetrVG § 1 Vordienstzeiten Nr. 13; BAG v. 16.9.1974, AP BGB § 630 Nr. 9; LAG München, 24.4.1997 – 2 Sa 1004/96, BB 1998, 269). Im Ausgangspu...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / 4. Sozialpartnermodell

Rz. 408 Arbeitgeber haben nach §§ 21 ff. BetrAVG nunmehr auch die Möglichkeit, eine betriebliche Altersversorgung ohne eigene Subsidiärhaftung und damit ohne einen entsprechenden Verschaffungsanspruch der Mitarbeiter anzubieten. Diese sog. Beitragszusage, bei der die Verpflichtung des Arbeitgebers allein in der Beitragszahlung besteht ("pay and forget"), ist allerdings nur m...mehr