Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 3 ... / 3.2.4.1 Außerfiskalische Förder- und Lenkungsziele

Rz. 55 Eine steuerliche Verschonung kann vor Art. 3 Abs. 1 GG gerechtfertigt sein, wenn der Gesetzgeber das Verhalten der Stpfl. aus Gründen des Gemeinwohls fördern und lenken will.[1] Hier hat der Gesetzgeber einen grundsätzlich weiten Gestaltungsspielraum sowohl bei der Auswahl der dadurch zu fördernden Gemeinwohlziele als auch der durch die Förderung begünstigten Adressat...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 4 ... / 3.2.2 Unechte Rückwirkung

Rz. 88 Eine unechte Rückwirkung ("tatbestandliche Rückanknüpfung") liegt vor, wenn eine Norm auf gegenwärtige, noch nicht abgeschlossene Sachverhalte und Rechtsbeziehungen für die Zukunft einwirkt und damit zugleich die betroffene Rechtsposition entwertet.[1] Die belastenden Rechtsfolgen einer Norm treten in diesem Fall erst nach ihrer Verkündung ein; sie werden aber tatbest...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 4 ... / 3.2 Rückwirkung von Gesetzen

Rz. 77 Ein für das Steuerrecht zentrales Verfassungsproblem ist das des zeitlich rückwirkenden Erlasses eines belastenden Gesetzes. Als Oberbegriff bedeutet die Rückwirkung die normative Festlegung des zeitlichen Anwendungsbereichs einer Rechtsnorm auf einen Zeitpunkt, der vor dem Zeitpunkt liegt, zu dem die Norm Gültigkeit erlangt hat.[1] Zum verfassungsrechtlichen Problemf...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 4 ... / 6.3.4 Schluss vom Mehr auf das Weniger

Rz. 148 Der Schluss vom Mehr auf das Weniger (argumentum a maiore ad minus) ist ebenfalls eine Auslegungsregel.[1] Ihr hauptsächlicher Anwendungsbereich liegt jedoch im Bereich der Analogie zur Schließung von Gesetzeslücken (s. Rz. 177).mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 6 Zwangsvollstreckung bei Nacherbschaft

Rz. 24 § 773 ZPO (Drittwiderspruchsklage des Nacherben) Ein Gegenstand, der zu einer Vorerbschaft gehört, soll nicht im Wege der Zwangsvollstreckung veräußert oder überwiesen werden, wenn die Veräußerung oder die Überweisung im Falle des Eintritts der Nacherbfolge nach § 2115 des Bürgerlichen Gesetzbuchs dem Nacherben gegenüber unwirksam ist. Der Nacherbe kann nach Maßgabe de...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 3.4 Haftung des Vermächtnisnehmers

Rz. 8 § 2187 BGB (Haftung des Hauptvermächtnisnehmers) (1) Ein Vermächtnisnehmer, der mit einem Vermächtnis oder einer Auflage beschwert ist, kann die Erfüllung auch nach der Annahme des ihm zugewendeten Vermächtnisses insoweit verweigern, als dasjenige, was er aus dem Vermächtnis erhält, zur Erfüllung nicht ausreicht. (2) Tritt nach § 2161 ein anderer an die Stelle des beschw...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 4 ... / 2.9.4.2 Gegenstand der Verwirkung

Rz. 57 Gegenstand der Verwirkung können materiell-rechtliche wie auch verfahrensrechtliche Ansprüche, Gestaltungsmöglichkeiten und -rechte sein. Steueransprüche[1] können ebenso verwirken wie Haftungsansprüche auf steuerliche Nebenleistungen[2] sowie Erstattungs- und Vergütungsansprüche einschließlich Rückforderung.[3] Rz. 58 Auch verfahrensrechtliche und prozessuale Befugnis...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 4 ... / 5.3 Norminterpretierende Verwaltungsvorschriften

Rz. 114 Norminterpretierende Verwaltungsvorschriften (insbesondere Richtlinien, BMF-Schreiben oder gemeinsame Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder) sollen die gleichmäßige Auslegung und Anwendung des Rechts sichern und dienen einer möglichst einheitlichen Verwaltungspraxis. Sie weisen die nachgeordneten Dienststellen an, wie einzelne Vorschriften auszulegen sind. D...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 4 ... / 6.2 "Klassische" Auslegungsmethoden

Rz. 138 Der Ermittlung des für die Auslegung maßgebenden objektivierten Willens des Gesetzgebers (Rz. 135) dienen nach dem "klassischen" vierstufigen Methodenkanon die Auslegung aus dem Wortlaut der Norm (grammatikalische Auslegung), aus dem jeweiligen gesetzlichen Kontext (systematische Auslegung), aus ihrem Zweck (teleologische Auslegung) sowie aus den Gesetzesmaterialien ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 4 ... / 2.2 Völkerrechtliche Normen

Rz. 7 Sie erzeugen nur dann unmittelbare Rechte und Pflichten für Bewohner des Bundesgebiets, wenn sie als allgemeine Regeln des Völkerrechts gemäß Art. 25 S. 1 GG Bestandteile des Bundesrechts sind. Diese allgemeinen Regeln des Völkerrechts gehen den (einfachen) Gesetzen vor; sie stehen aber im Rang unterhalb der Verfassung. Rz. 8 Das auf bilateralen oder multilateralen Vere...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 4 ... / 2.5 Rechtsverordnungen

Rz. 19 Rechtsverordnungen sind sog. Gesetze im materiellen Sinn. Sie können nach Art. 80 Abs. 1 S. 1 GG von der Bundesregierung, einem Bundesminister oder einer Landesregierung erlassen werden, wenn diese dazu durch ein förmliches Gesetz ermächtigt worden sind. Eine solche von einem Organ der Exekutive erlassene Rechtsverordnung setzt, obwohl sie nicht unmittelbar vom Gesetz...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 4 ... / 6.3.2 Auslegung von Vergünstigungsvorschriften

Rz. 146 Steuerbegünstigungsvorschriften sind weder unter dem Gesichtspunkt einer größtmöglichen Förderung weit noch buchstäblich eng auszulegen. Entscheidend für die Auslegung ist vielmehr, ob aus dem Gesetz heraus belegt werden kann, dass dieses den zur Entscheidung anstehenden Lebenssachverhalt begünstigt und die Vergünstigungsabsicht im Gesetz selbst Niederschlag gefunden...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 3 ... / 4.2 Direkte und indirekte Steuern

Rz. 74 Bei den direkten Steuern sollen Zahler und Träger der Steuer dieselben Personen sein (z. B. ESt). Indirekte Steuern sind hingegen darauf angelegt, dass der Steuerzahler die Steuerlast auf eine andere Person abwälzen kann (z. B. USt, VerbrauchSt). Diese von der Art der Belastung ausgehende Unterscheidung ist allerdings nur soweit zutreffend, als die mit einer direkten ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 4 ... / 6.2.2 Systematische Auslegung

Rz. 140 Die Stellung der auszulegenden Vorschrift im engeren und weiteren Zusammenhang mit anderen Vorschriften ist im Rahmen der systematischen Auslegung (auch logisch-systematische Auslegung genannt) zu werten. Das gilt sowohl rein technisch – z. B. Stellung einer Regelung in einem Absatz mit einer anderen Norm oder in einem besonderen Absatz, Stellung der Vorschrift unter...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 4 ... / 3.1 Inkrafttreten und Außerkrafttreten

Rz. 76 Zeitliche Geltung entfalten Gesetze und Rechtsverordnungen ab ihrem Inkrafttreten.[1] Mit diesem beginnt die Wirksamkeit (Rechtsverbindlichkeit). Für die Frage des zeitlichen Geltungswillens eines Gesetzes, insbesondere bei fehlendem Überleitungsrecht, gelten die Grundsätze zum sog. intertemporalen Recht.[2] Die zur Geltung gelangte Rechtsnorm gilt bis zu ihrem Außerk...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 3 ... / 3.2.2 Auswahl der Steuerquellen – Auswahl von Besteuerungsquellen

Rz. 51 Der Gleichheitssatz belässt dem Gesetzgeber einen weitreichenden Spielraum bei der Auswahl des Steuergegenstands. [1] Die Auswahl muss (nur) auf einem nachvollziehbaren Sachgrund beruhen[2] und wahrt schon dann den Gleichheitssatz, wenn keine sachwidrigen, willkürlichen Erwägungen zugrunde liegen.[3] Aufgrund der weitgehenden Gestaltungsfreiheit bei der Erschließung vo...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 2.2.2 Vollstreckung nach Annahme der Erbschaft

Rz. 12 Nachdem die Erbschaft angenommen ist oder als angenommen gilt,[1] kann die Vollstreckung auch wegen einer Nachlassverbindlichkeit in das nunmehr zusammengeführte Gesamtvermögen (persönliches Vermögen und Nachlass) des Erben beginnen. Nun kann der Erbe Beteiligter sein und es besteht keine Ungewissheit darüber, dass der Nachlass zu seinem Vermögen gehört (Beendigung de...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 3 ... / 4.3 Aufkommen (Ertragshoheit)

Rz. 76 Art. 106 GG regelt die Ertragshoheit, d. h. die Verteilung der steuerlichen Erträge auf Bund, Länder und Gemeinden. Dabei ist derzeit nicht von allen nach dem GG möglichen Steuern Gebrauch gemacht: Bundessteuern [1]: Zölle, bundesgesetzlich geregelte Verbrauchsteuern ohne BierSt, StraßengüterverkehrSt (gesetzliche Regelung ist ausgelaufen), KapitalverkehrSt (wurde aus g...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 3 ... / 3.2.1 Leistungsfähigkeitsprinzip

Rz. 49 Nach der BVerfG-Rspr.[1] folgt aus Art. 3 Abs. 1 GG insbesondere für das Einkommensteuerrecht das grundsätzliche Gebot, die Besteuerung an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit auszurichten. Im Interesse steuerlicher Lastengleichheit muss darauf abgezielt werden, Stpfl. bei gleicher Leistungsfähigkeit auch gleich hoch zu besteuern (horizontale Steuergerechtigkeit), ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 4 ... / 5.2 Rechtsgrundlagen

Rz. 110 Verwaltungsvorschriften kommen unter zahlreichen Bezeichnungen und mit sehr unterschiedlicher Bedeutung vor. Die Bezeichnung lässt dabei meist die Stelle erkennen, die die Anordnung erlassen hat oder sie kennzeichnet eine besondere Bedeutung der Verwaltungsvorschrift. Die normalen Anweisungen oberster Bundes- oder Landesbehörden ergehen regelmäßig als Erlass, allgeme...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 3.4 Zwangsvollstreckung bei fortgeltendem Güterstand der Eigentums- und Vermögensgemeinschaft

Rz. 25 § 744a ZPO (Zwangsvollstreckung bei Eigentums- und Vermögensgemeinschaft) Leben die Ehegatten gemäß Art. 234 § 4 Abs. 2 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch im Güterstand der Eigentums- und Vermögensgemeinschaft, sind für die Zwangsvollstreckung in Gegenstände des gemeinschaftlichen Eigentums und Vermögens die §§ 740 bis 744, 774 und 860 entsprechend anz...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Nach Betriebsaufgabe erstattete USt

Nach einer Betriebsaufgabe zu erstattende USt führt als nachträgliches Ereignis gem. § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AO zu einer gewinnerhöhenden Berichtigung im Jahre der Betriebsaufgabe. FG Düsseldorf v. 9.2.2023 – 9 K 2035/20 E, EFG 2023, 539, Rev. eingelegt, Az. des BFH: X R 5/23mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / e) GewSt-Messbescheid: Unzutreffende Angabe der hebeberechtigten Gemeinde

Ein GewSt-Messbescheid ist nicht materiell unrichtig, wenn lediglich die unzutreffende hebeberechtigte Gemeinde angegeben ist. Entsprechend ist der Messbescheid auch nicht nach §§ 172 ff. AO zu ändern. FG München v. 30.1.2023 – 7 K 2200/18, EFG 2023, 672, Rev. eingelegt, Az. des BFH: III R 6/23mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) Verfassungsmäßigkeit des Zinssatzes nach § 4 Abs. 4a S. 3 EStG

Der in § 4 Abs. 4a S. 3 EStG bei Beschränkung des betrieblich veranlassten Schuldzinsenabzugs bestimmte typisierende Zinssatz von 6 % unterliegt nach Auffassung des FG Düsseldorf keinen verfassungsrechtlichen Zweifeln. Das FG hält die Bedenken gegen den Zinssatz gem. § 238 AO im Bereich des § 4 Abs. 4a EStG für nicht entsprechend anwendbar. FG Düsseldorf v. 1.12.2022 – 15 K 1...mehr

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Unredliche Steuervorteile b... / 1. Bereederung im Inland

Neben der Geschäftsleitung [2] im Inland ist die sog. Bereederung im Inland eine zusätzliche und eigenständige Voraussetzung. Bereederung ...: Die Bereederung eines Handelsschiffes umfasst insbesondere folgende wesentliche Tätigkeiten: Abschluss von Verträgen, die den Einsatz des Schiffes betreffen, Ausrüstung und Verproviantierung der Schiffe, Einstellung von Kapitänen und Schif...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / f) Veräußerung eines durch Kapitalerhöhung unter Aufgeldzahlung neu geschaffenen Kapitalgesellschaftsanteils

Ein für den Erwerb eines GmbH-Anteils im Rahmen einer Kapitalerhöhung gezahltes Aufgeld ist ausschließlich dem neu erworbenen Anteil als Anschaffungskosten zuzuordnen. Dies gilt nach Auffassung des FG Baden-Württemberg auch dann, wenn die Summe aus dem Nennbetrag des neuen Anteils und dem Aufgeld den Verkehrswert des neuen Anteils übersteigt. Das Aufgeld führt in Höhe des "Über...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 6 Selbstanzeigemöglichkeit

Rz. 152 Eine straf- bzw. bußgeldbefreiende Selbstanzeige i. S. d. § 371 AO oder § 378 Abs. 3 AO ist in den Fällen des § 379 AO nicht möglich, da die Norm weder eine entsprechende Regelung noch einen diesbezüglichen Verweis enthält.[1] Dies führt allerdings zu unstimmigen Ergebnissen, da beim vollendeten Delikt eine Selbstanzeige gem. §§ 371, 378 Abs. 3 AO zulässig ist, hinge...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.19.2 Tauglicher Täter

Rz. 132 § 154 Abs. 1 AO untersagt jedermann, für sich oder für einen Dritten ein Konto unter falschem oder erdichtetem Namen zu errichten bzw. eine andere der dort beschriebenen Handlungen vorzunehmen. Adressat der Vorschrift ist jedes Rechtssubjekt, das als Kontoinhaber im Geltungsbereich der AO ein Konto bei einem Kontoführer errichten lassen will. Folglich handelt es sich...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 8 Konkurrenzen

Rz. 156 Bereits nach allgemeinen Grundsätzen der Konkurrenzlehre wird der Gefährdungstatbestand des § 380 AO vom Erfolgstatbestand des § 378 AO verdrängt, was auch der ausdrücklichen (überflüssigen) Regelung in § 379 Abs. 4 AO entspricht. Wie sich aus § 21 OWiG ergibt, ist § 379 AO darüber hinaus auch subsidiär gegenüber § 370 AO oder sonstigen Straftatbeständen, z. B. § 267...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.8.1 Allgemeines

Rz. 61j § 379 Abs. 1 Nr. 8 AO sanktioniert – ähnlich wie § 379 Abs. 1 Nr. 7 AO – die nicht vollständige Aufbewahrung oder Nichtaufbewahrung der nach § 147a Abs. 1 S. 1 sowie Abs. 2 S. 1 AO aufzubewahrenden Unterlagen. Es besteht zwar die Möglichkeit, dass auch eine Steuerhinterziehung, hinter die der Bußgeldtatbestand zurücktreten würde, für dieselbe Steuerart und denselben ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.14.1.2 Tathandlung

Rz. 111 § 379 Abs. 2 Nr. 1e AO erfasst 1. Verstöße gegen die Mitteilungspflicht aus § 138d Abs. 1 AO [1], wobei sich die Art und Weise, in der die jeweilige Mitteilung zu erfolgen hat, aus § 138f Abs. 1, 2 und 3 S. 1 Nr. 1 bis 7, 9 und 10 AO ergibt.[2], sowie 2. Verstöße gegen die Aktualisierungspflicht gem. § 138h Abs. 2 AO .[3] Rz. 112 Ein im Hinblick auf § 379 Abs. 2 Nr. 1e AO...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.7.2 Tauglicher Täter

Rz. 61f Als tauglicher Täter kommt der Aufbewahrungspflichtige infrage. Da die Aufbewahrungspflicht Bestandteil der Buchführungs- und Aufzeichnungspflicht ist, ist der Personenkreis der Aufbewahrungspflichtigen zunächst identisch mit dem Kreis der Buchführungs- und Aufzeichnungspflichtigen. Darüber hinaus gelten nach § 146 Abs. 6 AO die Ordnungsvorschriften, einschließlich de...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.7.1 Allgemeines

Rz. 61a Dem Tatbestand des § 379 Abs. 1 Nr. 7 AO liegt die Erkenntnis zugrunde, dass die nach § 147 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 oder 4 AO aufbewahrungspflichtigen Aufzeichnungen und Unterlagen [1] – u. a. Bücher und Aufzeichnungen, Inventare, Jahresabschlüsse, die Eröffnungsbilanz sowie die zu ihrem Verständnis erforderlichen Arbeitsanweisungen und sonstigen Organisationsunterlagen s...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2 Objektiver Tatbestand

Rz. 5 § 379 AO bedroht 20 unterschiedliche Begehungsweisen mit Geldbuße: das Ausstellen unrichtiger Belege[1] die entgeltliche Weitergabe von Belegen[2] das Nichtverbuchen oder unrichtige Verbuchen von Geschäftsvorfällen[3] den Einsatz ordnungswidriger elektronischer Aufzeichnungssysteme[4] das Fehlen einer zertifizierten internen technischen Sicherungseinrichtung bei elektronisc...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.9.2 Tauglicher Täter

Rz. 64 Neben den in § 138 AO benannten Stpfl.[1], bei denen es sich i. d. R. um den Täter handeln wird, kommen auch gesetzliche Vertreter und Vermögensverwalter[2], Verfügungsberechtigte i. S. d. § 35 AO sowie z. B. auch Mitarbeiter als Täter infrage, die die Mitteilungspflicht intern übernommen haben.[3] Wie sich aus § 138 Abs. 5 S. 1 bis 3 AO ergibt, müssen auch Beteiligte,...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.1.1.4 Eignung zur Steuerverkürzung oder zur Erlangung eines ungerechtfertigten Steuervorteils

Rz. 14 Die Tathandlung muss in objektiver Hinsicht geeignet sein, steuerliche[1] Folgen in Form einer Steuerverkürzung[2] oder der Erlangung eines nicht gerechtfertigten steuerlichen Vorteils[3] hervorzurufen. Wie sich aus dem Wortlaut ("Möglichkeit") ergibt, ist insoweit die abstrakte Gefahr der Beeinträchtigung ausreichend.[4] Dementsprechend ist es unerheblich, ob die Abs...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.19.1 Allgemeines

Rz. 131 Auch der Verstoß gegen die in § 154 AO verankerte Pflicht zur Kontenwahrheit stellt gem. § 379 Abs. 2 Nr. 2 AO eine Steuergefährdung dar. Die dadurch geschützten Pflichten ergeben sich aus § 154 Abs. 1 AO, der die formale Kontenwahrheit schützt. Folglich geht es in allen von § 154 Abs. 1 AO erfassten Fällen[1] der Errichtung eines Kontos unter einem falschen oder erdi...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.17.2 Tauglicher Täter

Rz. 130c Verantwortlich für die Gewährung des vollständigen Datenzugriffs ist der Adressat der Anordnung i. S. d. § 379 Abs. 6 S. 1 AO und somit i. d. R. der Stpfl. als Buchführungs- und Aufzeichnungspflichtiger. Selbiges gilt nach Ansicht des BFH hingegen nicht für Unterlagen und Daten, die "freiwillig", also über die gesetzliche Pflicht hinaus aufgezeichnet wurden, da dies...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.11.1 Allgemeines

Rz. 72 § 117c Abs. 1 AO ermächtigt das BMF zum Erlass von Rechtsverordnungen, die die systematische Erhebung und Übermittlung steuerlich relevanter Daten regeln, die im Rahmen der Amtshilfe zur Förderung der Steuerehrlichkeit anderen Staaten zur Verfügung gestellt werden können. Die Erhebung dieser Daten soll durch Dritte, d. h. insb. durch Finanzinstitute erfolgen, die die ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 5 Geldbuße

Rz. 145 Die Geldbuße betrug bis zum Jahr 2016 für jede Form der vorsätzlichen Steuergefährdung gem. § 377 Abs. 2 AO i. V. m. § 17 Abs. 1 OWiG mindestens 5 EUR und gem. § 379 Abs. 4 AO höchstens 5.000 EUR. Danach hob der Gesetzgeber den bis dahin einheitlichen Bußgeldrahmen auf und regelte zunächst in § 379 Abs. 4 AO und später in den Abs. 4–7 ein gestuftes Höchstmaß der Geld...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.3.1.1 Buchführungs-/Aufzeichnungspflicht

Rz. 30 Ob eine Buchführungs- oder Aufzeichnungspflicht besteht und für wen, ergibt sich aus der jeweiligen Bezugsnorm. Da die Pflichten "nach dem Gesetz" bestehen müssen, kommen gem. § 4 AO nur solche in Betracht, die sich aus einer Rechtsnorm, also Gesetzen im materiellen und formellen Sinn, ergeben. Maßgeblich sind somit förmliche Gesetze und Rechtsverordnungen, nicht jedo...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.7 Verletzung der Aufbewahrungspflichten gem. § 147 AO

2.7.1 Allgemeines Rz. 61a Dem Tatbestand des § 379 Abs. 1 Nr. 7 AO liegt die Erkenntnis zugrunde, dass die nach § 147 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 oder 4 AO aufbewahrungspflichtigen Aufzeichnungen und Unterlagen [1] – u. a. Bücher und Aufzeichnungen, Inventare, Jahresabschlüsse, die Eröffnungsbilanz sowie die zu ihrem Verständnis erforderlichen Arbeitsanweisungen und sonstigen Organisa...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.8 Verletzung der Aufbewahrungspflichten gem. § 147a AO

2.8.1 Allgemeines Rz. 61j § 379 Abs. 1 Nr. 8 AO sanktioniert – ähnlich wie § 379 Abs. 1 Nr. 7 AO – die nicht vollständige Aufbewahrung oder Nichtaufbewahrung der nach § 147a Abs. 1 S. 1 sowie Abs. 2 S. 1 AO aufzubewahrenden Unterlagen. Es besteht zwar die Möglichkeit, dass auch eine Steuerhinterziehung, hinter die der Bußgeldtatbestand zurücktreten würde, für dieselbe Steuera...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.16 Verletzung der Deklarationspflicht über eine grenzüberschreitende Steuergestaltung aus § 138k S. 1 AO

2.16.1 Allgemeines Rz. 125 Zum Zweck der Norm und ihrem zeitlichen Anwendungsbereich vgl. Rz. 109f. Rz. 126 § 379 Abs. 2 Nr. 1g AO erfasst die Verletzung der Deklarationspflicht des Nutzers (vgl. Rz. 130) aus § 138k S. 1 AO bei Verwirklichung einer grenzüberschreitenden Steuergestaltung.[1] Eine solche Verletzung kann liegen in der Nicht- oder Falschdeklaration sowie in der un...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.17 Zuwiderhandlung gegen eine vollziehbare Anordnung gem. § 147 Abs. 6 S. 1 AO

2.17.1 Allgemeines Rz. 130a Durch die Einführung dieses Tatbestands im Rahmen des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/514 des Rates vom 22.3.2021 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur Modernisierung des Steuerverfahrensrechts[1] trägt der Gesetzgeber dem Umstand Rechnung, dass aufg...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.11 Verstoß gegen eine Rechtsverordnung nach § 117c Abs. 1 AO

2.11.1 Allgemeines Rz. 72 § 117c Abs. 1 AO ermächtigt das BMF zum Erlass von Rechtsverordnungen, die die systematische Erhebung und Übermittlung steuerlich relevanter Daten regeln, die im Rahmen der Amtshilfe zur Förderung der Steuerehrlichkeit anderen Staaten zur Verfügung gestellt werden können. Die Erhebung dieser Daten soll durch Dritte, d. h. insb. durch Finanzinstitute ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.18 Unterlassene, unrichtige oder unvollständige Einsichtsgewährung gem. § 147 Abs. 6 S. 2 Nr. 1 AO

2.18.1 Allgemeines Rz. 130e § 379 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1i AO stellt die logische Ergänzung zu Nr. 1h für den Fall dar, dass sich die Daten bei einem Dritten befinden. Auch dieser Tatbestand wurde durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/514 des Rates vom 22.3.2021 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.19 Verletzung der Pflicht zur Kontenwahrheit des § 154 Abs. 1 AO

2.19.1 Allgemeines Rz. 131 Auch der Verstoß gegen die in § 154 AO verankerte Pflicht zur Kontenwahrheit stellt gem. § 379 Abs. 2 Nr. 2 AO eine Steuergefährdung dar. Die dadurch geschützten Pflichten ergeben sich aus § 154 Abs. 1 AO, der die formale Kontenwahrheit schützt. Folglich geht es in allen von § 154 Abs. 1 AO erfassten Fällen[1] der Errichtung eines Kontos unter einem ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.18.2 Tauglicher Täter

Rz. 130g Tauglicher Täter des § 379 Abs. 2 S. 1 Nr. 1i AO ist der zur Ermöglichung der Einsichtnahme nach § 147 Abs. 6 S. 2 Nr. 1 AO verpflichtete Dritte. Dies ist der durch den Aufbewahrungsverpflichteten Beauftragte.mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.15.1 Allgemeines

Rz. 119 Zum Zweck der Norm und ihrem zeitlichen Anwendungsbereich vgl. Rz. 109f. Rz. 120 § 379 Abs. 2 Nr. 1f AO erfasst zwei Tathandlungen: Die Verletzung der Mitteilungspflicht des Nutzers im Falle des Pflichtenübergangs aus § 138g Abs. 1 S. 1 AO [1] und die Verletzung der Aktualisierungspflicht des Nutzers aus § 138h Abs. 2 S. 4 AO bei sog. marktfähigen Gestal­tungen. Rz. 121 E...mehr