Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

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Gewinn- und Verlustrechnung / 1 Gestaltung der GuV

Die GuV stellt handelsrechtlich Aufwendungen und Erträge gegenüber.[1] Dem entsprechen steuerrechtlich Betriebsausgaben und Betriebseinnahmen. Die GuV ist nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung aufzustellen.[2] Sie muss klar und übersichtlich sein und alle Aufwendungen und Erträge enthalten.[3] Diese sind in der Periode zu erfassen, zu der sie wirtschaftlich gehören...mehr

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Verlustabzug / 3.1 Verlustvortrag, aber kein Verlustrücktrag

Für die Ermittlung des Gewerbeverlusts ist im Entstehungsjahr von dem Gewinn (Verlust) aus Gewerbebetrieb auszugehen, der nach den Vorschriften des Einkommen- bzw. des Körperschaftsteuerrechts zu ermitteln ist. Ist der Gewerbeertrag nach Hinzurechnungen[1] und Kürzungen[2] negativ, können Steuerpflichtige diesen Verlust in die folgenden Jahre vortragen und mit ihren künftige...mehr

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Verlustabzug / 3.3 Sonderregelung bei der Ermittlung des Gewerbeertrags bei unternehmensbezogener Sanierung

Laut § 7b GewStG sollen §§ 3a und 3c Abs. 4 EStG unter bestimmten Voraussetzungen bei der Ermittlung des Gewerbeertrags entsprechend angewendet werden.[1] Die nachträgliche Berücksichtigung der Steuerfreiheit eines Sanierungsgewinns ist nicht im Erlassverfahren gegen den Gewerbesteuerbescheid, sondern allein im Rahmen der verfahrensrechtlichen Möglichkeiten für eine Änderung ...mehr

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Anteile an verbundenen Unte... / Zusammenfassung

Begriff Bei den Finanzanlagen unterscheidet das HGB nach Beteiligungen einerseits und Anteilen an verbundenen Unternehmen andererseits. Um verbundene Unternehmen handelt es sich, wenn rechtlich selbstständige Unternehmen wirtschaftlich in bestimmten Verhältnissen miteinander verbunden sind. Daraus ergeben sich Mitspracherechte und Gewinnansprüche. Gesetze, Vorschriften und R...mehr

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Verlustabzug / 1.3.1 Verlustrücktrag in die Vorjahre

Gem. § 10d Abs. 1 Satz 1 EStG wird der verbleibende Verlust des Steuerpflichtigen automatisch vom Finanzamt vom Gesamtbetrag der Einkünfte des vorangegangenen Jahres abgezogen und zwar vorrangig vor Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen und sonstigen Abzugsbeträgen. Dabei gilt bezüglich des Verlustrücktrags ein Höchstbetrag.[1] Soweit ein Ausgleich der negativen Ei...mehr

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Verlustabzug / 1.3.2 Verlustvortrag in die Folgejahre

Nicht nach § 10d Abs. 1 Sätze 1 und 2 EStG ausgeglichene Verluste werden gemäß § 10d Abs. 2 Satz 1 EStG vom Finanzamt zwingend zunächst im folgenden Veranlagungszeitraum bis zu einem Gesamtbetrag der Einkünfte von 1 Mio. EUR unbeschränkt, darüber hinaus bis zu 60 % des 1 Mio. EUR übersteigenden Gesamtbetrags der Einkünfte vorrangig vor Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belas...mehr

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Anteile an verbundenen Unte... / 5.2.1 Gemeinsame Regelungen von KStG und GewStG

Körperschaft- und Gewerbesteuerrecht enthalten Sondervorschriften für die Besteuerung von SE, AG oder KGaA oder einer anderen Kapitalgesellschaft i. S. d. § 17 KStG, [1] jeweils mit Geschäftsleitung und Sitz im Inland, die als Organgesellschaft aufgrund eines Gewinnabführungsvertrags nach § 291 Abs. 1 AktG [2] ihren ganzen Gewinn an ein einziges anderes gewerbliches Unternehme...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 2 ... / 6.2 Erweiterung des Kassenstaatsprinzips (§ 2 Abs. 3 Nr. 2 AO)

Rz. 23 Die Kassenstaatsklausel ist nach Art. 18 Abs. 3 und 5 DE-VG auch für Löhne, Gehälter, Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen anzuwenden, die von bestimmten juristischen Personen des öffentlichen Rechts bzw. für das Goethe-Institut und für den DAAD geleistete Dienste gezahlt werden.[1] Voraussetzung ist, dass dies zwischen den beteiligten Behörden vereinbart wird. Die E...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 2 ... / 6.1 Notifikation des Übergangs zur Anrechnungsmethode (§ 2 Abs. 3 Nr. 1 AO)

Rz. 21 Art. 22 Abs. 1 Nr. 5c DE-VG erlaubt es der Bundesrepublik Deutschland, nach Konsultation des anderen Vertragsstaates auf diplomatischem Weg Einkünfte oder Vermögen oder Teile zu notifizieren, auf die sie die eine Steueranrechnung nach § 22 Abs. 1 Nr. 3 DE-VG anwenden will. Dadurch wird eine Doppelbesteuerung durch Steueranrechnung vom ersten Tag des Kalenderjahres bes...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 2 ... / 4.3 § 2 Abs. 1 AO als Auslegungsregel

Rz. 10 Der Inhalt der Verträge über Besteuerungsfragen, der nach Art. 59 Abs. 2 S. 1 GG unmittelbar geltendes innerstaatliches Recht geworden ist, genießt regelmäßig Vorrang vor normalen innerstaatlichen Steuergesetzen, weil er als spezielleres Recht vorgeht. Im Einzelfall ist nicht immer klar, ob die Regel eines innerstaatlichen Steuergesetzes spezieller oder ebenso speziel...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 2 ... / 4.1 Vorrang des § 2 AO

Rz. 8 Nach gesetzgeberischer Vorstellung soll § 2 AO klarstellen, dass gem. Art. 59 Abs. 2 S. 1 GG unmittelbar geltendes innerstaatliches Recht den normalen Steuergesetzen vorgeht.[1] Diese Vorstellung geht jedoch fehl, weil § 2 Abs. 1 AO als Bestimmung des einfachen Bundesrechts keinen allgemeinen Vorrang von Völkervertragsrecht vor den innerstaatlichen Steuergesetzen zu be...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 2 ... / 6 § 2 Abs. 3 AO: Verordnungsermächtigung für Abkommensänderungen und -erweiterungen

Rz. 20 Das BMF wird durch § 2 Abs. 3 AO ermächtigt, in den hier aufgeführten Fällen mit Zustimmung des Bundesrats Rechtsverordnungen zu erlassen, die die konkrete Anwendung dieser DBA-Bestimmung regeln.[1] 6.1 Notifikation des Übergangs zur Anrechnungsmethode (§ 2 Abs. 3 Nr. 1 AO) Rz. 21 Art. 22 Abs. 1 Nr. 5c DE-VG erlaubt es der Bundesrepublik Deutschland, nach Konsultation d...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 2 Vorrang völkerrechtlicher Vereinbarungen

1 Allgemeines Rz. 1 Die Vorschrift befasst sich mit völkerrechtlichen Verträgen über die Besteuerung. Die Norm soll klarstellen, dass völkerrechtliche Vereinbarungen, soweit sie innerstaatliches Recht geworden sind, Vorrang vor den innerstaatlichen Steuergesetzen haben und deshalb allein durch spätere innerstaatliche Gesetze nicht abgeändert werden können.[1] Abs. 2 wurde dur...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 2 ... / 4.2 Verhältnis des EU-Rechts zum innerstaatlichen Recht

Rz. 9 Die Regelungen des EU-Rechts und das deutsche Recht sind zwei getrennte Rechtskreise.[1] Ihnen kommt wegen des Anwendungsvorrangs des EU-Rechts nach Art. 23 Abs. 1 S. 2 GG ein Vorrang gegenüber dem nationalen Recht zu.[2] Die Bestimmung des § 2 AO ist insoweit ohne Bedeutung.mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 2 ... / 5 Konsultationsvereinbarungen (Abs. 2)

Rz. 17 § 2 Abs. 2 AO wurde durch das JStG 2010 eingefügt und enthält eine Verordnungsermächtigung für das BMF, zur Umsetzung von Konsultationsvereinbarungen mit Zustimmung des Bundesrats Rechtsverordnungen zu erlassen. Nach Auffassung des Gesetzgebers [1] soll durch die Verordnungsermächtigung künftig eine umfassende Bindungswirkung von Konsultationsvereinbarungen ermöglicht...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 2 ... / 2 Verhältnis völkerrechtlicher Vereinbarungen zu den Steuergesetzen

Rz. 2 Nach Art. 25 S. 1 GG sind die allgemeinen Regeln des Völkerrechts Bestandteil des Bundesrechts. Sie haben Vorrang vor den Gesetzen und haben — ohne besondere Überführung ins nationale Recht durch Bundesgesetz — unmittelbare Wirkungen für und gegen die Bewohner des Bundesgebiets.[1] Sie gehen gem. Art. 25 S. 2 GG den (förmlichen) Gesetzen des Bundes und dem gesamten Lan...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 2 ... / 4.4 Treaty Override

Rz. 13 Ein "Treaty Override" liegt vor, wenn ein DBA durch eine innerstaatliche Regelung überschrieben wird.[1] Beispiele für ein "treaty override" sind z. B. § 15a Abs. 1 EStG, § 50d Abs. 1, 3 und Abs. 8–11 EStG [2], § 20 Abs. 2 AStG. Das Problem einer abkommensüberschreibenden innerstaatlichen Regelung kann nur auftreten, wenn der Wille zur Abkommensüberschreibung im Wortla...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 2 ... / 3 Vorrang völkerrechtlicher Verträge gegenüber den Steuergesetzen (§ 2 Abs. 1)

Rz. 4 Über Fragen der Besteuerung sind und werden zahlreiche völkerrechtliche Verträge geschlossen, und zwar entweder zweiseitig (bilateral) oder aber mit einer größeren Anzahl von Vertragspartnern (multilateral). Dazu gehören einerseits vor allem die Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), die der Vermeidung der Doppelbesteuerung vornehmlich auf den Gebieten der Steuern von Einko...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 2 ... / 4 Vorrang

4.1 Vorrang des § 2 AO Rz. 8 Nach gesetzgeberischer Vorstellung soll § 2 AO klarstellen, dass gem. Art. 59 Abs. 2 S. 1 GG unmittelbar geltendes innerstaatliches Recht den normalen Steuergesetzen vorgeht.[1] Diese Vorstellung geht jedoch fehl, weil § 2 Abs. 1 AO als Bestimmung des einfachen Bundesrechts keinen allgemeinen Vorrang von Völkervertragsrecht vor den innerstaatliche...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 2 ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift befasst sich mit völkerrechtlichen Verträgen über die Besteuerung. Die Norm soll klarstellen, dass völkerrechtliche Vereinbarungen, soweit sie innerstaatliches Recht geworden sind, Vorrang vor den innerstaatlichen Steuergesetzen haben und deshalb allein durch spätere innerstaatliche Gesetze nicht abgeändert werden können.[1] Abs. 2 wurde durch das Jahres...mehr

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Beteiligungen / 2.1.2 Beteiligung an einer Personengesellschaft

Steuerrechtlich sind Beteiligungen an Personengesellschaften i. S. d. § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG, § 16 Abs. 1 Nr. 2 EStG nicht als eigenständige Wirtschaftsgüter zu erfassen. Eine solche Beteiligung besteht vielmehr in dem Anteil des Gesellschafters am Gesellschaftsvermögen, wie er sich im Kapitalkonto darstellt.[1] Für die ertragsteuerliche Gewinnermittlung kommt der Beteiligun...mehr

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Beteiligungen / 2.4.2 Anteile i. S. d. § 17 EStG

§ 17 EStG regelt die Besonderheit der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften, die nicht zu einem Betriebsvermögen gehören.[1] Hierunter fallen Aktien, GmbH-Anteile, Anteile an einer Genossenschaft einschließlich einer Europäischen Genossenschaft, Genussscheine oder ähnliche Beteiligungen und Anwartschaften auf solche Beteiligungen sowie Anteile an einer optierende...mehr

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Beteiligungen / 2.3.2 Steuerrecht

Natürliche Personen und Personengesellschaften/Mitunternehmerschaften Allgemein gilt, dass für die steuerliche Gewinnermittlung die handelsrechtlichen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung maßgeblich sind. Zunächst wird von der Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich[1] ausgegangen. Fällt der Steuerpflichtige unter die gesetzliche Bilanzierungspflicht des § 5 Abs. ...mehr

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Unterwegs befindliche (roll... / 1 Wem ist der Gegenstand bilanziell zuzurechnen?

Nach § 240 HGB und § 242 HGB müssen Kaufleute[1] ihre Vermögensgegenstände am Ende des Geschäftsjahrs in eine Bilanz aufnehmen. Grundsätzlich ist dies der Fall, wenn sie Eigentum am Gegenstand erworben haben. Übt ein anderer als der Eigentümer die tatsächliche Herrschaft über ein Wirtschaftsgut so aus, dass der Eigentümer keine Gewalt über das Wirtschaftsgut hat, ist das Wir...mehr

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Nießbrauch / 1.4 Gestaltungsmissbrauch

Die Vereinbarung eines Nießbrauchs kann im Einzelfall auch gestaltungsmissbräuchlich sein.[1] Dies ist z. B. der Fall, wenn Eltern ihrem minderjährigen Kind ein zeitlich befristetes Nießbrauchsrecht an einem vermieteten Grundstück bestellen, welches das Kind anschließend an seine Eltern zurückvermietet.[2] Umstritten ist, ob die Bestellung eines zeitlich befristeten Nießbrau...mehr

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Unterwegs befindliche (roll... / Zusammenfassung

Überblick Wird eine Ware vom Verkäufer zum Käufer versendet, vergeht zwangsläufig eine gewisse Zeit bis diese beim Käufer ankommt. Während dieser Zeit des Versands wird von rollender bzw. schwimmender Ware gesprochen. Dauert der Versand über den Bilanzstichtag an, ist die Ware körperlich weder beim Veräußerer noch beim Empfänger vorhanden. Fraglich ist daher, bei wem die Bil...mehr

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Nießbrauch: Steuerliche Folgen / 1.8.3 Unentgeltlicher Zuwendungsnießbrauch

Bei einem unentgeltlich bestellten Zuwendungsnießbrauch stellen Ablösungszahlungen grundsätzlich einkommensteuerrechtlich unbeachtliche Zuwendungen dar.[1] Eine Ausnahme lässt die Finanzverwaltung lediglich dann zu, wenn der ablösende Eigentümer das Grundstück selbst bereits mit der Belastung des Nießbrauchs erworben hat. In diesem Fall führen die Einmalzahlungen in voller Hö...mehr

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Nießbrauch / 2.4 Sicherungsnießbrauch

Ein Sicherungsnießbrauch liegt vor, wenn die Vereinbarung des dinglichen Nutzungsrechts lediglich dazu bestimmt ist, die dem Berechtigten versprochenen Leistungen dinglich abzusichern, ohne dass der Berechtigte selbst auf Art und Umfang Einfluss nehmen kann. Da ein derartiges Nutzungsrecht nicht ausgeübt wird, bleibt es einkommensteuerrechtlich unbeachtlich.[1] Der Sicherung...mehr

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Nießbrauch: Steuerliche Folgen / 1.1.4 Teilentgeltliche Rechtsbestellung

Bei teilentgeltlicher Rechtsbestellung gelten die vorstehenden Grundsätze entsprechend, wobei die Kosten entsprechend aufzuteilen sind.[1] Allerdings müsste hier, obwohl sich die Finanzverwaltung hierzu im Nießbrauchserlass nicht äußert, die Vereinfachungsregelung des § 21 Abs. 2 EStG zur Anwendung kommen, wonach von einer insgesamt entgeltlichen Nutzungsüberlassung auszugeh...mehr

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Weilbach, GrEStG § 12 Pausc... / 2 Pauschalierung im Einvernehmen mit dem Steuerpflichtigen

Rz. 2 Zur Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens und unter der Voraussetzung einer nicht wesentlichen Änderung des steuerlichen Ergebnisses kann von der genauen Ermittlung der Bemessungsgrundlage nach §§ 8–10 GrEStG abgesehen und diese nach § 162 AO geschätzt werden, wenn der Steuerpflichtige hierzu sein Einvernehmen erklärt (eingehend zur Möglichkeit des Steuerpflichtigen...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zugangsfiktion beim Zentralversand von Steuerbescheiden

Leitsatz Wenn der Tag der Aufgabe zur Post feststeht, setzt nicht bereits jedes Bestreiten des Zugangszeitpunkts die Zugangsfiktion außer Kraft. Sachverhalt Der Kläger war im Jahr 2020 als selbstständiger Rechtsanwalt in Hamburg tätig und ist wohnhaft in Niedersachsen. Mit Bescheiddatum vom 2.9.2021 stellte das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen für 2020 für den Kläger geso...mehr

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Nießbrauch / 2.8 Quoten- und Bruchteilsnießbrauch

Ein Quotennießbrauch liegt vor, wenn dem Nießbraucher ein bestimmter Anteil, die Quote, an den Einkünften aus der Sache eingeräumt wird, z. B. 40 % der Erträge eines Grundstücks. Ein Bruchteilsnießbrauch ist die Bestellung eines Nießbrauchs an einem Bruchteil, insbesondere des Grundstücks.[1] In solchen Fällen erzielen Nießbraucher und Eigentümer häufig nebeneinander Einkünf...mehr

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Reisekosten / 2.2 Betriebsstätte beim Unternehmer

Aufwendungen für die Wege zwischen Wohnung und Betriebsstätte [1] sind keine Reisekosten. Ihr Abzug richtet sich nach den Regelungen zur Entfernungspauschale.[2] Aufgrund der erforderlichen Gleichbehandlung von Arbeitnehmern und Steuerpflichtigen mit Gewinneinkünften im Regelungsbereich beider Vorschriften weicht der Begriff der Betriebsstätte vom Betriebsstättenbegriff i. S....mehr

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Aussetzung der Vollziehung von auf § 8c Abs. 1 Satz 1 KStG gestützten Bescheiden

Leitsatz War dem Gesetzgeber – hier aufgrund des zu § 8c (später: Abs. 1) Satz 1 KStG a.F. ergangenen BVerfG-Beschlusses vom 29.03.2017 ‐ 2 BvL 6/11 (BVerfGE 145, 106, BStBl II 2017, 1082) und dessen möglicher Ausstrahlungswirkung auf § 8c Abs. 1 Satz 1 KStG/§ 8c (später: Abs. 1) Satz 2 KStG a.F. – ohne weiteres gewiss, dass als Reaktionsmöglichkeit auf fortbestehende Verfas...mehr

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Reisekosten / 2.1.2 Erste Tätigkeitsstätte durch arbeitsrechtliche Zuordnung

Eine erste Tätigkeitsstätte liegt vor, wenn der Arbeitnehmer einer solchen Tätigkeitsstätte[1] dauerhaft zugeordnet ist. Bei einer vorübergehenden Zuordnung zu einer Tätigkeitsstätte begründet er dort keine erste Tätigkeitsstätte. Die dauerhafte Zuordnung des Arbeitnehmers wird durch die dienst- oder arbeitsrechtlichen Festlegungen sowie die diese ausfüllenden Absprachen ode...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / e) Höhe des Zinssatzes bei Aussetzungszinsen nach wie vor nicht verfassungswidrig

Die Festsetzung von Aussetzungszinsen (§ 237 Abs. 1 S. 1 AO) in einer Höhe von 0,5 % pro vollem Monat ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Es besteht keine verfassungsrechtlich problematische Ungleichbehandlung darin, dass der Gesetzgeber aufgrund BVerfG v. 8.7.2021 – 1 BvR 2237/14, 1 BvR 2422/17, GmbHR 2021, 995 = GmbH-StB 2021, 272 (Brinkmeier) nur für Nachzahlung...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Voraussetzungen für den Übergang zur Außenprüfung bei einer Kassen-Nachschau

Bei der A-GmbH, die ein Restaurant betreibt, wurde eine Kassen-Nachschau vorgenommen. Das FA ging gem. § 146b Abs. 3 AO zu einer Außenprüfung über, die entsprechende Mitteilung an die GmbH enthielt keine Ausführungen zur Ermessensausübung. Die A-GmbH klagt nunmehr auf eine Aufhebung der Prüfungsanordnung. Das FG entschied: Werden bei der Kassen-Nachschau dem Prüfer nicht die ...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Nichteinhaltung der fünfjährigen Nachbehaltensfrist bei Umwandlung der grundbesitzenden Gesamthand in eine GmbH

Werden 95 % der Anteile an einer grundbesitzenden Personengesellschaft 1 (hier: KG) in eine Personengesellschaft 2 (hier: ebenfalls KG) eingebracht, sind dieselben Gesellschafter im selben Verhältnis an den beiden Gesellschaften beteiligt und ist diese Einbringung nach § 1 Abs. 2a GrEStG deswegen zwar steuerbar, jedoch nach § 6 Abs. 3 S. 1 GrEStG steuerfrei, so entfällt gem....mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Folgen einer unterbliebenen Schlussbesprechung

Es besteht kein Rechtsschutzbedürfnis für eine auf die Durchführung einer Schlussbesprechung gerichteten Klage mehr, wenn die auf Basis der BP ergangenen Bescheide bereits das Einspruchsverfahren durchlaufen haben und ggf. Gegenstand einer Klage sind. Denn in diesem Falle bestand für den Steuerpflichtigen ausreichend anderweitig Gelegenheit, seinen Rechtsstandpunkt darzulege...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) Gewinn einer GmbH aus der Veräußerung eines Kommanditanteils an einer gewerblich geprägten GmbH & Co. KG

Streitig ist, ob auf der Ebene der GmbH der durch die Veräußerung eines Kommanditanteils einer als GmbH & Co. KG ausgestalteten Projektgesellschaft entstandene Gewinn der GewSt unterliegt. Das FG entschied: Keine GewSt auf Ebene der GmbH: Ist eine als Projektentwicklerin im Immobilienbereich tätige GmbH als Kommanditistin an einer Projektgesellschaft in der Rechtsform einer G...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) Verwaltungsaktqualität eines Anschreibens der Betriebsprüferin während der Prüfung

Kein Verwaltungsakt: Ein während laufender Betriebsprüfung dem Steuerpflichtigen postalisch übersandtes Schreiben, in welchem die bisherigen Erkenntnisse aus der Betriebsprüfung zusammengefasst werden und der Steuerpflichtige außerdem gebeten wird, einen bestimmten Darlehensvertrag einzureichen, die betriebliche Veranlassung von Schuldzinsen zu erläutern und Mitteilungen zu ...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / e) SchenkSt: Beginn der Festsetzungsfrist nach erfolgter Schenkungsanzeige und später angeforderter Schenkungsteuererklärung

A erhielt von seiner Mutter schenkweise 4 Mio. EUR unter der Auflage, dass der Betrag nach Abzug der fälligen SchenkSt als Eigenkapital in die A-GmbH, dessen Alleingesellschafter A ist, eingebracht und von der A-GmbH dazu verwandt wird, ein bestimmtes Grundstück zu erwerben. A gab 2014 eine Schenkungsanzeige ab, im Jahr 2015 forderte das FA die SchenkSt-Erklärung an, A gab i...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / 11. Sonstiges: Gemeiner Wert der Anteile an Familien-Holding

Verkäufe unter fremden Dritten, die nach § 11 Abs. 2 S. 2 BewG als Maßstab für die Ermittlung des gemeinen Werts von GmbH-Anteilen herangezogen werden können, liegen vor, wenn die Beteiligten keine Angehörigen i.S.d. § 15 Abs. 1 AO sind. Eine gesellschaftsvertragliche Verfügungsbeschränkung zugunsten der Familienangehörigen steht der Zuordnung derartiger Verkäufe zum gewöhnli...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 40... / 6.2 Erhebung der einheitlichen Pauschsteuer (Abs. 6)

Rz. 57 Aus § 40a Abs. 6 EStG ergeben sich besondere verfahrensrechtliche Bestimmungen für die Erhebung der einheitlichen Pauschsteuer nach § 40a Abs. 2 EStG. Diese Besonderheiten gelten nicht für die Pauschalierung bei geringfügigen Beschäftigungen nach § 40a Abs. 2a EStG. § 40a Abs. 6 EStG begründet eine besondere Zuständigkeit für die Erhebung der einheitlichen Pauschsteuer...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 40... / 6.1 Allgemeines

Rz. 54 Der Arbeitgeber übt das Wahlrecht zur Pauschalierung in der LSt-Anmeldung aus; diese beinhaltet zugleich die Übernahmeerklärung des Arbeitgebers (§ 40 EStG Rz. 53). Die LSt-Anmeldung führt gem. § 168 S. 1 AO zu einer Festsetzung der pauschalen LSt unter dem Vorbehalt der Nachprüfung. Die Pauschalierung kann auch nach Vornahme des individuellen LSt-Abzugs nachgeholt we...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Stundung / ABGABENORDNUNG

1 Voraussetzungen der Stundung 1.1 Gegenstand der Stundung Gestundet werden können Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis, d. h. neben den Steueransprüchen auch Ansprüche auf steuerliche Nebenleistungen sowie Haftungsansprüche. Dagegen ist nach § 222 Satz 3 AO eine Stundung zwingend ausgeschlossen bei einzubehaltenden Abzugssteuern (insbesondere Lohnsteuer, Kapitalertragsteue...mehr

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Stundung / 3 Korrekturmöglichkeiten

Sofern eine Stundung mit einem Widerrufsvorbehalt (§ 120 Abs. 2 Nr. 3 AO) versehen ist, kann sich eine Änderung aus der Ausübung des vorbehaltenen Widerrufs ergeben (§ 131 Abs. 2 Nr. 1 AO), die jedoch als Ermessensentscheidung ermessensfehlerfrei ausgeübt werden muss. Sofern kein Widerrufsvorbehalt vorhanden ist, kann die Stundung nur unter den Voraussetzungen des § 130 Abs....mehr

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Stundung / 1.1 Gegenstand der Stundung

Gestundet werden können Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis, d. h. neben den Steueransprüchen auch Ansprüche auf steuerliche Nebenleistungen sowie Haftungsansprüche. Dagegen ist nach § 222 Satz 3 AO eine Stundung zwingend ausgeschlossen bei einzubehaltenden Abzugssteuern (insbesondere Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer, Einkommensteuer-Abzüge nach §§ 48, 50a EStG). Entsprec...mehr

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Stundung / 2.4 Rechtsfolgen der Stundung

Die Stundung eines Anspruchs aus dem Steuerschuldverhältnis bewirkt, dass sich die Fälligkeit hinausschiebt, d. h. es entstehen zwar keine Säumniszuschläge, aber Stundungszinsen. Das Hinausschieben der Fälligkeit bewirkt ferner, dass die Finanzbehörde nicht vollstrecken kann (§ 254 Abs. 1 Satz 1 AO). Außerdem führt die Stundung zur Unterbrechung der Zahlungsverjährung (§ 231...mehr

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Stundung / 5 Verzinsung

Werden Steueransprüche gestundet, werden regelmäßig für die Dauer der gewährten Stundung Zinsen erhoben (§ 234 Abs. 1 AO). Der Zinslauf beginnt am ersten Tag, für den die Stundung wirksam wird. Wird der Anspruch ab Fälligkeit gestundet, beginnt der Zinslauf mit Ablauf des Fälligkeitstags. Der Zinslauf endet mit Ablauf des letzten Tags, für den die Stundung ausgesprochen wird...mehr