Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Übermäßiges Verwaltungsvermögen (90 %-Grenze, Abs. 2 Satz 2)

Rz. 80 [Autor/Stand] Nach § 13b Abs. 2 Satz 1 ErbStG ist das begünstigungsfähige Vermögen also begünstigt, soweit sein gemeiner Wert den um das unschädliche Verwaltungsvermögen i.S.d. § 13b Abs. 7 ErbStG gekürzten Nettowert des Verwaltungsvermögens i.S.d. § 13b Abs. 6 ErbStG übersteigt (begünstigtes Vermögen). Abweichend davon bestimmt § 13b Abs. 2 Satz 2 ErbStG, dass der We...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Bad... / 6. Nachweismöglichkeit eines anderen Werts (Abs. 4)

Rz. 107 [Autor/Stand] Absatz 4 wurde durch ÄndGLGrStG v. 22.12.2021[2] in § 38 LGrStG BW eingefügt. Die Schaffung einer Nachweismöglichkeit für einen anderen Wert (Öffnungsklausel, Escape-Klausel) vergleichbar mit § 198 und § 138 Abs. 4 BewG, die es den Steuerpflichtigen ermöglichen würde, niedrigere Verkehrswerte nachzuweisen, wurde im Schrifttum für das reformierte Bundesr...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.4 Zurechnung der eingebrachten Anteile

Tz. 30 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Die eingebrachten Anteile müssen dem einbringenden Rechtsträger stlich zuzurechnen sein. Der Stpfl muss also nicht stets zivilrechtlicher Inhaber der Beteiligung sein. Es reicht aus, wenn der Einbringende wirtsch Eigentum (s § 39 Abs 2 AO) an dem Anteil besitzt (zB als Treugeber bei Treuhandverhältnissen gem § 39 Abs 2 Nr 1 S 2 AO; ebenso s T...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.4 Einbringungsfolgegewinn

Tz. 144 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Gehört zum eingebrachten (Teil-)Betrieb oder MU-Anteil eine Forderung gegen die aufnehmende Kap-Ges/Gen, kommt es infolge des Vermögensübergangs zum Erlöschen von Forderung und Verbindlichkeit (s Tz 242). Es entsteht ein lfd Gewinn (sog Einbringungsfolgegewinn) bei der Übernehmerin, wenn der Bw der Forderung geringer als der Bw der Verbindl...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Hinzuziehung und Beiladung

Rz. 240 [Autor/Stand] Grundsätzlich ist im Rechtsbehelfsverfahren jeder Feststellungsbeteiligte oder sonst Betroffene, der rechtsbehelfsbefugt ist, aber keinen Rechtsbehelf eingelegt hat, zum Rechtsbehelfsverfahren notwendig hinzuzuziehen bzw. beizuladen. Denn die Entscheidung über den Rechtsbehelf kann allen Anfechtungsberechtigten gegenüber nur einheitlich erfolgen. Rechts...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Wertfeststellung

Rz. 100 [Autor/Stand] Der Feststellungsbescheid über den Grundsteuerwert muss eine Angabe über den Wert der wirtschaftlichen Einheit enthalten, auf die sich die Feststellung bezieht. Dies ergibt sich mittelbar aus § 219 Abs. 1 BewG i.V.m. § 181 Abs. 1 und § 157 Abs. 1 AO. Rz. 101 [Autor/Stand] Die Angabe des Grundsteuerwerts ist ein notwendiger Bestandteil des Grundsteuerwert...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2.2 Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums

Tz. 4 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Der sachliche Anwendungsbereich des Anteilstauschs gem § 1 Abs 3 Nr 5 UmwStG umfasst alle Vorgänge, die den Tatbestand des § 21 Abs 1 S 1 und 2 UmwStG erfüllen. Damit ist die Durchführung des Vermögenstransfers auf die übernehmende Gesellschaft ohne Beschränkungen auf bestimmte (zivilrechtliche) Übertragungsvorgänge möglich (s Tz 2). Da die st...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Bekanntgabe an Bevollmächtigte

Rz. 155 [Autor/Stand] Das Finanzamt kann den Grundsteuerwertbescheid gem. §§ 122 Abs. 1 Satz 3, 80 Abs. 1 Satz 1 AO einem Bevollmächtigten des Steuerpflichtigen bekannt geben. Wird der Steuerpflichtige durch eine zur Steuerberatung befugte Person oder Vereinigung i.S.d. §§ 3 und 4 Nr. 11 StBerG vertreten, so wird die ordnungsgemäße Bevollmächtigung unterstellt (§ 80 Abs. 2 A...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Voraussetzungen für das Vorliegen von Betriebsgrundstücken

Rz. 89 [Autor/Stand] Betriebsgrundstück i.S.d. § 99 BewG ist jeder Grundbesitz, der zu einem Gewerbebetrieb gehört, soweit er, losgelöst von seiner Zugehörigkeit zum Gewerbebetrieb, zum Grundvermögen gehören würde oder einen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft bilden würde (§ 99 Abs. 1 BewG). Rz. 90 [Autor/Stand] Zum Begriff des Grundbesitzes vgl. § 19 Abs. 1 BewG in der bi...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8 Investitionszulage

Tz. 178 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Bei der InvZul treten im Fall der Einbringung eines Betriebs oder Teilbetriebs in eine Kap-Ges oder Gen zwei Problembereiche auf: Kann die übernehmende Gesellschaft die Anspruchs- und Antragsberechtigung für eine InvZul von dem Einbringenden übernehmen oder kann die Übernehmerin für das übernommene Vermögen selbst eine InvZul erlangen? und Is...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.1.4 Unterbeteiligung am Gesellschaftsanteil

Tz. 36 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Bestand an einem MU-Anteil an der formgewechselten Pers-Ges (Hauptgesellschaft) eine mitunternehmerische (oder atypische) Unterbeteiligung (zB bei Familien-Pers-Ges), erfüllt der Hauptbeteiligte die Voraussetzungen der Sacheinlage iSd § 20 Abs 1 UmwStG. Dieser bringt nämlich einen (ganzen) MU-Anteil in die übernehmende Gesellschaft ein; sei ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Maßgeblichkeit für Folgebescheide

Rz. 200 [Autor/Stand] Feststellungsbescheide sind Grundlagenbescheide im Sinne des § 171 Abs. 10 AO. Die durch sie getroffenen Feststellungen sind für andere Bescheide in der Weise bindend, dass sie diesen Bescheiden zugrunde gelegt werden müssen. Für die "anderen Bescheide", denen die Feststellungen der Grundlagenbescheide zugrunde zu legen sind, verwendet die AO den Begrif...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.2 Ausnahmeregelung für Pensionsrückstellungen (§ 11 Abs 1 S 2 UmwStG)

Tz. 37 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Nach § 11 Abs 1 S 2 UmwStG sind Pensionsrückstellungen nicht mit dem gW, sondern mit dem Wert nach § 6a Abs 3 EStG (Tw) anzusetzen, dh ohne Berücksichtigung stiller Lasten. Dies soll verhindern, dass die bisher durch § 6a EStG "gedeckelten" Rückstellungen in der stlichen Übertragungs-Bil stwirksam nachgeholt werden können. Es fällt auf, dass ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Das Besteuerungskonzept der §§ 11–13 UmwStG in Verbindung mit den Regelungen des KStG

Tz. 12 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Für die stliche Behandlung der in den §§ 11–13 UmwStG geregelten Gr von Verschmelzungsvorgängen liegt dem UmwStG und dem KStG ein völlig anderes Konzept zur Sicherstellung der Einmalbesteuerung des von der Kö erwirtschafteten Gewinns zu Grunde als für die stliche Behandlung des in den §§ 3–10 UmwStG geregelten Vermögensübergangs von einer Kö...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Abgrenzung des Bewertungsgegenstandes

Rz. 75 [Autor/Stand] Der Inhalt eines Feststellungsbescheids über den Grundsteuerwert ergibt sich aus § 219 Abs. 1 und 2 BewG: Er muss Feststellungen über den Wert, die Art und die Zurechnung des Bewertungsgegenstandes enthalten. Bewertungsgegenstand ist die wirtschaftliche Einheit i.S. des § 2 BewG. Vorbedingung jeder Bewertung ist damit die Abgrenzung der zu bewertenden wi...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Zurechnungsfeststellung

Rz. 115 [Autor/Stand] Im Feststellungsbescheid über einen Grundsteuerwert ist auch eine Feststellung darüber zu treffen, wem die wirtschaftliche Einheit zuzurechnen ist. Grundsätzlich wird der Gegenstand dem bürgerlich-rechtlichen Eigentümer zugerechnet, es sei denn, dass ein Dritter ausnahmsweise als wirtschaftlicher Eigentümer i.S.d. § 39 AO [2] anzusehen ist. Die steuerlic...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 6. Fehlerhafte Zurechnung

Rz. 130 [Autor/Stand] Ein Feststellungsbescheid, durch den ein Gegenstand einer am Bewertungsstichtag nicht oder nicht mehr existierenden Person zugerechnet wird, ist grundsätzlich nichtig[2] wobei allerdings die Auslegung des Verwaltungsaktes Vorrang hat. Etwas anderes gilt jedoch dann, wenn einer von mehreren Zurechnungsträgern am Stichtag nicht mehr existiert. Dann kann d...mehr

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zfs 09/2022, Zeitpunkt des ... / 1 Aus den Gründen:

1. Die Kl. hat aus dem seinerzeit noch zwischen den Parteien bestehenden Vertrag über eine Rechtsschutzversicherung keinen Anspruch auf Freistellung von der Gebührenforderung der Steuerberatungsgesellschaft. a) Allerdings war als versicherte Leistungsart unstreitig der Verwaltungsrechtsschutz vereinbart. b) Es fehlt aber an dem Eintritt des Versicherungsfalls in versicherter Z...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.3 Bewertungsanlass und Bewertungsgegenstand (Einheit oder Vielheit von Einbringungsvorgängen)

Tz. 47 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Die Bewertungsregelungen für den Ansatz der Beteiligung an der erworbenen Gesellschaft gem § 21 Abs 1 S 2 UmwStG haben nur Relevanz, wenn diese Beteiligung bei der Übernehmerin der inl Besteuerung unterliegt; dh wenn die übernehmende Gesellschaft eine unbeschr stpfl Kap-Ges oder Gen ist oder wenn die übernehmende Gesellschaft eine (ausl) beschr...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1 Anteilstausch durch Einzelübertragung, Spaltung oder Verschmelzung

Tz. 42 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Eine Regelung zum Zeitpunkt des Anteilstauschs enthält § 21 UmwStG nicht. Insbes sind im Gegensatz zur Sacheinlage nach § 20 Abs 1 UmwStG keine Bestimmungen zu einer stlichen Rückbeziehung vorhanden (dort s § 20 Abs 5 und 6 UmwStG; auch aus § 2 UmwStG ergibt sich keine Rückbeziehungsmöglichkeit, dazu s Tz 43). Daher gelten die allg Grundsätz...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.3.2 Der Antrag

Tz. 41 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Die Bewertung der übergehenden WG in der stlichen Schluss-Bil der übertragenden Kö setzt einen Antrag voraus. Der Antrag, der von dem für die Bil-Aufstellung zuständigen Organ der übertragenden Kö (Näheres dazu s § 3 UmwStG Tz 59) unterschrieben sein muss, ist grds von der übertragenden Kö zu stellen oder von der übernehmenden Kö als deren G...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.3.1 Übertragung durch Allein- oder Bruchteilseigentümer

Tz. 102 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Im Fall der Übertragung eines Grundstücks von einem oder mehreren Miteigentümern (als Bruchteilsgemeinschaft) oder von einem Alleineigentümer auf eine Pers-Ges, wird keine GrESt erhoben, soweit der übertragende Allein-/Miteigentümer seine (Mit-)Berechtigung am Grundstück im Gesamthandsvermögen der Pers-Ges fortführt (s § 5 Abs 1 und 2 GrESt...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VI. Rechtsbehelfsbelehrung und Einlegung eines Einspruchs

Rz. 140 [Autor/Stand] Der Feststellungsbescheid über den Grundsteuerwert kann bis zu drei selbständige Feststellungen[2] enthalten, die auch selbständig anfechtbar sind. Dies erfordert, dass das Ziel des Einspruchs angegeben wird oder wenigstens durch Auslegung der Rechtsbehelfsschrift erkennbar ist. Sollen mehrere dieser Feststellungen angegriffen werden, so muss der jeweil...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Grundsätze

Rz. 85 [Autor/Stand] Jeder Verwaltungsakt und mithin auch jeder Grundsteuerwertbescheid, muss erkennen lassen, an wen er sich zur Klärung eines Einzelfalles richtet.[2] Lässt sich der Inhaltsadressat nicht genau bestimmen, ist der Bescheid nach § 125 Abs. 1 AO unheilbar nichtig. Das gleiche gilt, wenn die Behörde zwar einen bestimmten Inhaltsadressaten bezeichnet, dieser abe...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Grundbesitz von inländischen Körperschaften und Vermögensmassen

a) Vorbemerkungen und allgemeine Grundsätze Rz. 207 [Autor/Stand] Bei den in § 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 4 BewG genannten Körperschaften und Vermögensmassen zählen alle ihnen gehörenden Wirtschaftsgüter zum Betriebsvermögen. Dabei spielt keine Rolle, ob die genannten Gebilde eine genuin gewerbliche Tätigkeit entfalten oder nicht; denn sie unterhalten ohne Rücksicht auf ihre ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3.2 Einbringender

Tz. 8 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Für den pers Anwendungsbereich in Bezug auf den Einbringenden bestehen keine besonderen ges Anforderungen. Die subjektiven Einschränkungen des § 1 Abs 4 S 1 Nr 2 UmwStG gelten nicht für den Anteilstausch iSd § 21 UmwStG, weil sich die Anwendungsvorschrift insoweit nur auf die (Einbringungs-)Vorgänge nach § 1 Abs 3 Nr 1 bis 4 UmwStG bezieht. De...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.3 Einbringung im Wege der Gesamtrechtsnachfolge nach dem UmwG (§ 23 Abs 4 Hs 2 UmwStG)

Tz. 115 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Bei der Verschmelzung geht mit Eintragung der Umwandlung das gesamte Vermögen des übertragenden Rechtsträgers gem § 20 Abs 1 Nr 1 UmwG (uno actu) auf die übernehmende Gesellschaft über. Mit dieser Bestimmung wird die Gesamtrechtsnachfolge der Übernehmerin in die Rechtsposition der oder des übertragenden Rechtsträger angeordnet. Erfolgt also...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.1 Allgemeine Grundsätze und Beginn/Ende der Unternehmerstellung

Tz. 160 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Das UmwStG enthält keine (Sonder-)Regelungen zur USt in Einbringungsfällen; weder für den Einbringenden noch für die übernehmende Gesellschaft (s § 20 UmwStG Tz 322). Bei der ustlichen Beurteilung der Einbringungsvorgänge (§§ 20, 21, 24 und 25 UmwStG) kann wegen der unterschiedlichen Zielsetzung von ErtrSt und USt nicht auf die Grundsätze d...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Allgemeines

Rz. 145 [Autor/Stand] Ein Verwaltungsakt wird nach § 124 Abs. 1 AO erst in dem Zeitpunkt wirksam, in dem er dem Inhaltsadressaten oder dem sonst von ihm Betroffenen bekannt gegeben ist.[2] Die Wirksamkeit tritt gegenüber demjenigen ein, an den die Bekanntgabe erfolgt ist. Der Verwaltungsakt kann bei mehreren Inhaltsadressaten bzw. Betroffenen verschiedenen Personen gegenüber...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3 Berichtigung des Vorsteuerabzugs (§ 15a UStG)

Tz. 171 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Für den einbringenden Unternehmer führt die nicht stbare Einbringung als Geschäftsveräußerung nicht zu einer Berichtigung des VorSt-Abzugs nach § 15a UStG (s Sölch/Ringleb, UStG, § 1 Rn 199). Denn die Geschäftsveräußerung als solche stellt keine Änderung der Verhältnisse iSd § 15a UStG dar (s Abschn 15a.10 S 1 Nr 1 UStAE). Tz. 172 Stand: EL ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2.1 Antragstellung

Tz. 185 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Die Werterhöhung ist antragsgebunden (s § 23 Abs 2 S 1 UmwStG). Das Antragsrecht unterliegt keiner ges Frist und steht nur der übernehmenden Gesellschaft (und nicht dem Einbringenden) zu. Die Abhängigkeit der Werterhöhung, die sich für die Übernehmerin stlich nur vorteilhaft auswirken kann, von einem Antrag ist gleichwohl sachgerecht. Hier ...mehr

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zfs 09/2022, Zeitpunkt des ... / Leitsatz

Im Fall eines Duldungsbescheides einer Gemeinde nach § 191 AO im Hinblick auf eine Grundstücksübertragung ist Eintritt des Versicherungsfalls (nach § 4 Abs. 1 Satz 1 Buchstabe d der hier vereinbarten ARB-Bedingungen) der Erlass des Duldungsbescheids. OLG Hamm, Beschl. v. 21.1.2022 – 20 U 352/21mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Sonderfälle der Zurechnung

Rz. 125 [Autor/Stand] Bei Treuhandverhältnissen ist bereits beim Erlass des Grundsteuerwertbescheides zu prüfen, wem das Grundstück zuzurechnen ist. Folglich ist zu entscheiden, ob ein Treuhandverhältnis besteht und ob das Grundstück dem Treuhänder oder dem Treugeber zuzurechnen ist. Hat das Finanzamt das Grundstück dem Treuhänder zugerechnet, kann dieser nur gegen die Zurec...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.2.1 Jahreswert

Rz. 31 Der Ausgangswert der jährlich im Voraus zu entrichtenden Steuer ist der anstelle des Kapitalwerts anzusetzende Jahreswert. Seine Ermittlung ist nach §§ 15, 16 BewG vorzunehmen, wobei die Wertverhältnisse im Zeitpunkt der Entstehung der Steuerschuld (§ 9 ErbStG) maßgebend sind. Der Jahreswert ist nicht um die Einkommensteuer zu kürzen, die bei dem Anfall der jeweiligen...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Begriffsbestimmung

Rz. 172 [Autor/Stand] Zu den Zahlungsmitteln, Geschäftsguthaben, Geldforderungen und anderen Forderungen (ZGGF) zählen u.a.:[2] Geld, Sichteinlagen, Sparanlagen, Festgeldkonten, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Forderungen an verbundene Unternehmen (wegen der Behandlung im Rahmen der Verbundvermögensaufstellung, Ansprüche aus Rückdeckungsversicherungen (wegen der Zuordnu...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Regelungsinhalt

Rz. 5 [Autor/Stand] Die Vorschrift des § 219 BewG über die Feststellung von Grundsteuerwerten beinhaltet sowohl eine Regelung, welche wirtschaftlichen Einheiten für eine Bewertung infrage kommen als auch die Frage zum Umfang der Feststellung. Rz. 6 [Autor/Stand] § 219 BewG ist als Ergänzung zu § 180 Abs. 1 Nr. 1 AO konzipiert. Dort wird allgemein ausgeführt, dass Grundsteuerw...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Einheitliche Feststellung von Grundsteuerwerten

Rz. 60 [Autor/Stand] Die gesonderte Feststellung der Grundsteuerwerte würde in den Fällen der Beteiligung mehrerer Personen an dem betreffenden Gegenstand ihren Wert verlieren, wenn sie nicht auch einheitlich für und gegen alle Beteiligten durchgeführt würde. Rz. 61 [Autor/Stand] Deshalb schreibt § 179 Abs. 2 Satz 2 AO vor, dass die gesonderten Feststellungen auch einheitlich...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3 Auswirkung des Formwechsels/der Option (§ 1a KStG) auf vorhergehende Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter (§ 6 Abs 5 S 3 EStG) auf die Personengesellschaft

Tz. 75 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Hr-licher Formwechsel (§ 190 UmwG iVm § 25 UmwStG) Erfolgt der Formwechsel einer Pers-Ges innerhalb von sieben Jahren nach der Übertragung von Einzel-WG gem § 6 Abs 5 S 3 EStG zu Bw auf die Pers-Ges, erfüllt die Umwandlung (auch wenn diese unter Bw-Verknüpfung oder Zwischenwertansatz erfolgt) den Tatbestand des § 6 Abs 5 S 6 EStG (Sperrfristv...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.4.1 Vorsteuern aus der Übertragung des Vermögens

Tz. 173 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Hat der Veräußerer für nichtstbare Leistungen iR einer Geschäftsveräußerung im Ganzen (s Tz 163, 168) zu Unrecht USt gesondert ausgewiesen (s Tz 166), steht dem Erwerber (übernehmende Gesellschaft) aus diesen Leistungen der VorSt-Abzug nicht zu. Nach der Rspr des BFH setzt der VorSt-Abzug nach § 15 Abs 1 S 1 Nr 1 S 1 UStG bei (EU-)richtlini...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.4.2.3.2 Betriebsausgabe im Fall der Übertragung zum gemeinen Wert

Tz. 215 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Sind aus einer Sacheinlage gem §§ 20 Abs 1, 25 UmwStG erworbene WG aus dem BV der Übernehmerin dadurch ausgeschieden, dass sie zum gW übertragen worden sind, ist der diesen WG (nach dem Wertverhältnissen am stlichen Einbringungsstichtag, s Tz 223) zuzuordnende Aufstockungsbetrag nicht verwirkt; der Aufstockungsbetrag wird – mangels Bilanzie...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Inhaltsadressat bei Grundsteuerwertbescheiden

Rz. 90 [Autor/Stand] Inhaltsadressaten bei Grundsteuerwertbescheiden sind nach § 179 Abs. 2 Sätze 1 und 2 i.V.m. § 181 Abs. 1 AO regelmäßig der- oder diejenigen, denen das Finanzamt den Gegenstand der Feststellung, also den Grundbesitz, zugerechnet hat. Inhaltsadressat kann aber ausnahmsweise auch ein anderer sein. Hierzu gehören z.B. derjenige, dem das Finanzamt den Grundst...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Verhältnis Grundlagen- zum Folgebescheid

Rz. 215 [Autor/Stand] Die Folge der selbständigen Feststellung der Besteuerungsgrundlage durch den Feststellungsbescheid über den Grundsteuerwert ist, dass die Feststellungen des Grundlagenbescheids nicht mit einem Rechtsbehelf gegen den Folgebescheid angegriffen werden können, der auf dem Grundsteuerwertbescheid beruht. Daraus ergibt sich weiter, dass gegen den Grundlagenbe...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.1 Wiederkehrende Leistungen (§ 23 Abs. 1 S. 1 ErbStG)

Rz. 20 § 23 ErbStG ist nur auf Steuern anwendbar, die von dem Kapitalwert von Renten oder anderen wiederkehrenden Nutzungen oder Leistungen zu entrichten sind. Renten sind nach der an das bürgerliche Recht anknüpfenden Definition fortlaufend wiederkehrende, gleichmäßige bzw. bei rentenähnlichen wiederkehrenden Leistungen in veränderlicher Höhe anfallende, zahlen- oder wertmä...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.5.3 "Unmittelbare" Stimmenmehrheit

Tz. 37 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Die Stimmenmehrheit muss bei der Übernehmerin "unmittelbar" (s § 21 Abs 1 S 2 Nr 1 UmwStG) gegeben sein. Maßgeblich ist also nur die Stimmberechtigung aus der eingebrachten Beteiligung zuz der Stimmen aus der zum Zeitpunkt des Anteilstauschs bei der Übernehmerin vorhandenen direkten Beteiligung an der erworbenen Gesellschaft. Die nur über die...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.5.5 Zeitpunkt der Bestimmung der mehrheitsvermittelnden Beteiligung

Tz. 39 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Die Voraussetzungen der mehrheitsvermittelnden Beteiligung müssen zum Zeitpunkt des Anteilstauschs (s Tz 42) vorliegen (glA s Schmitt, in S/H/S, 8. Aufl, § 21 UmwStG Rn 45; s W/M, § 21 UmwStG Rn 147; s Behrens, in H/M, 4. Aufl, § 21 UmwStG Rn 161; s Nitzschke, in Blümich, § 21 UmwStG 2006 Rn 36). Es ist eine Stichtagsbetrachtung auf die Verhä...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.3.2 Übertragung durch eine Schwesterpersonengesellschaft

Tz. 105 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Wird ein Grundstück von einer Gesamthand (zB Pers-Ges oder Erbengemeinschaft) auf eine andere Pers-Ges übertragen, ist dieser nach § 1 Abs 1 GrEStG steuerbare Erwerbsvorgang gem § 6 Abs 3 S 1 GrEStG stbefreit, soweit die (sachenrechtliche) Mitberechtigung am Grundbesitz in der erwerbenden Pers-Ges fortgeführt wird. Der Vorgang unterliegt de...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Bedeutung für die Besteuerung (Abs. 3)

Rz. 35 [Autor/Stand] Nach § 219 Abs. 3 BewG werden Grundsteuerwerte nur dann festgestellt, wenn und soweit sie für die Besteuerung von Bedeutung sind. Ist die subjektive Steuerbefreiung streitig, so kann der Streit allerdings nicht im Feststellungsverfahren über den Grundsteuerwert ausgetragen werden, sondern es muss grundsätzlich ein Grundsteuerwert festgestellt und der Str...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.4 Verfahren

Tz. 73 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Formwechsel einer mitunternehmerischen Pers-Ges Der Einbringungsgewinn gehört zum Gesamtgewinn der Pers-Ges des letzten Wj und ist in die einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung für die Pers-Ges (s § 180 Abs 1 Nr 2 a AO) aufzunehmen und den jeweiligen MU als bezogener Gewinnanteil zuzurechnen (s § 20 UmwStG Tz 259; Ausnahme: Einbringun...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.3 Weitere Auswirkungen des Anteilstauschs für den Einbringenden

Tz. 88 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 • Anteilstausch als SchenkSt-Tatbestand (§ 7 Abs 8 S 1 ErbStG) Ein Anteilstausch iSd § 21 Abs 1 UmwStG ist auch dann gegeben, wenn der Einbringende eine Beteiligung erhält, deren Wert niedriger als der der eingebachten Beteiligung ist (s Tz 53a). Erfolgt hierdurch eine Wertabspaltung und Bereicherung der Anteile Dritter, löst dies ab 14.12.201...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Bad... / 2. Vergleich des § 50a LGrStG BW mit § 25 Abs. 5 GrStG

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