Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.4 Besteuerungsverfahren

Rz. 11 Zu der Frage, ob die Aufteilung der Vorsteuer nach der VO zu § 180 Abs. 2 AO auch für Eigentümergemeinschaften gilt, deren Mitglieder teilweise gewerbliche Räume vermieten, hat die OFD Nürnberg[1] folgende Auffassung vertreten: Bei Gesamtobjekten i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 2 der VO zu § 180 Abs. 2 AO können für Zwecke der USt Besteuerungsgrundlagen ganz oder teilweise ge...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.1 Ausschließlichkeit

Rz. 61 Nach § 56 AO ist Ausschließlichkeit gegeben, wenn eine Körperschaft nur ihre steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke verfolgt. Dies bedeutet, dass eine Körperschaft mehrere steuerbegünstigte Zwecke nebeneinander verfolgen darf, ohne dass dadurch die Ausschließlichkeit verletzt wird. Die steuerbegünstigten Zwecke müssen jedoch sämtlich satzungsmäßige Zwecke sein. Wil...mehr

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Erstattungsverfahren – ABC ... / 3 Praxisfragen

Die Erstattung setzt voraus, dass die Abzugssteuer tatsächlich an das FA abgeführt wurde; nicht gezahlte Beträge können nicht erstattet werden. Daher besteht kein Erstattungsanspruch, wenn der Vergütungsschuldner die Steuer zwar einbehält, aber nicht an das FA abführt.[1] Der Vergütungsgläubiger muss sich dann an den Vergütungsschuldner halten. Der Antrag auf Erstattung ist a...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.3 Gemeinnützige Zwecke

Rz. 63 Nach § 52 Abs. 1 AO verfolgt eine Körperschaft gemeinnützige Zwecke, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern. Eine Förderung der Allgemeinheit ist nicht gegeben, wenn der Kreis der Personen, dem die Förderung zugutekommt, fest abgeschlossen ist. Dies ist z. B. der Fall, wenn der...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.5 Kirchliche Zwecke

Rz. 67 Eine Körperschaft verfolgt kirchliche Zwecke, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, eine Religionsgemeinschaft, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, selbstlos zu fördern.[1] Hinsichtlich der Religionsgemeinschaften, die nicht Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, können somit keine kirchlichen Zwecke in Betracht kommen. Es kann insoweit aber ein ge...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3 Ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke (§ 4 Nr. 18 S. 1 Buchst. a UStG) – Rechtslage bis 31.12.2019

Rz. 59 In der zusätzlichen subjektiven Voraussetzung in § 4 Nr. 18 S. 1 Buchst. a UStG wird auf den Zweck abgestellt, den die begünstigte Einrichtung insgesamt verfolgt, und nicht auf den Zweck einzelner Umsätze. Die Unternehmer müssen ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen. Hier wird also auf die Voraussetzungen abgestellt...mehr

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BEPS - ABC IntStR / 2 Inhalt

Die 15 Aktionspunkte betreffen folgende Bereiche, wobei für Einzelheiten auf die einzelnen Stichworte verwiesen wird: Aktionspunkt 1: Steuerliche Herausforderungen der Digitalisierung Der Bericht über die steuerlichen Probleme der Digitalisierung stellt eine umfassende Materialsammlung dar, hat aber keine konkreten Lösungen aufgezeigt, sondern weitere Analysen vorgeschlagen. I...mehr

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Vollstreckungsersuchen – AB... / 3 Praxisfragen

Gegen Vollstreckungsmaßnahmen, die deutsche Behörden aufgrund eines Ersuchens eines ausl. Staats vornehmen, kann sich der Stpfl. mit den allgemeinen Rechtsbehelfen wehren. Da Vollstreckungsmaßnahmen grundsätzlich Verwaltungsakte sind, ist der Einspruch gegeben. Vorläufiger Rechtsschutz wird dann durch Aussetzung der Vollziehung nach § 361 AO, § 69 FGO gewährt. Daneben kommen...mehr

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Grundsteuererlass bei wesen... / 5.3 Unbilligkeit der Einziehung

Der Erlass wird nur gewährt, wenn die Einziehung der Grundsteuer nach den wirtschaftlichen Verhältnissen des Betriebs unbillig wäre.[1] Wichtig Unbilligkeit i. S. des § 34 Abs. 2 Satz 2 GrStG Der Begriff "nach den wirtschaftlichen Verhältnissen des Betriebs unbillig" in § 34 Abs. 2 Satz 2 GrStG ist ein (unbestimmter) Rechtsbegriff. Anders als die §§ 163, 227 AO ordnet § 34 Gr...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.2 Unmittelbarkeit

Rz. 62 Eine Körperschaft verfolgt ihre steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke unmittelbar, wenn sie selbst diese Zwecke verwirklicht. Das kann auch durch Hilfspersonen geschehen, wenn nach den Umständen des Einzelfalls, insbesondere nach den rechtlichen und tatsächlichen Beziehungen, die zwischen der Körperschaft und der Hilfsperson bestehen, das Wirken der Hilfsperson wi...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.5 Sozialarbeit/Zivildienst/Betreutes Wohnen

Rz. 95 Die privatrechtlich selbstständige Tätigkeit eines Sozialarbeiters für einen gemeinnützigen, umsatzsteuerbefreiten Verein, der Erziehungshilfen in Konfliktfällen in einem Projekt für Kinderhilfen, Jugendhilfen und Familienhilfen im Auftrag des Jugendamts nach den §§ 27 bis 41 SGB VIII durchführt, ist nicht aufgrund unmittelbarer Anwendung des Art. 132 Abs. 1 Buchst. g...mehr

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Steuerabzugsverfahren – ABC... / 2 Inhalt

Dem Steuerabzug unterliegen nach § 50a Abs. 1 Nr. 1 EStG künstlerische Darbietungen ("Künstler"), sportliche und artistische Darbietungen ("Sportler, Artisten"), unterhaltende und ähnliche Darbietungen ("Unterhaltende und ähnliche Darbietungen"), nach § 50a Abs. 1 Nr. 2 EStG die Verwertung dieser Darbietungen ("Veranstalter (Steuerabzug)"), nach § 50a Abs. 1 Nr. 3 EStG Vergütun...mehr

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Vollstreckungsersuchen – AB... / 2 Inhalt

Die EU hat die Amtshilfe bei der Beitreibung von Steuerforderungen in einer Richtlinie[1] geregelt, die Deutschland im EU-Beitreibungsgesetz [2] umgesetzt hat. Danach leistet Deutschland anderen EU-Staaten Amtshilfe bei der Durchsetzung von Steuern sowie bei Erstattungen, Abschöpfungen, Geldstrafen, Geldbußen, Gebühren, Zinsen und Kosten. Die Vollstreckung wird nach einer Prü...mehr

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Dividenden – ABC IntStR / 3 Praxisfragen

Die Besteuerung der an eine im EU-Ausland ansässige Körperschaft ausgeschütteten Dividende aus einer Portfoliobeteiligung an einer inl. Körperschaft stellte bis zum 28.2.2013 eine Diskriminierung und damit einen Verstoß gegen die Kapitalverkehrsfreiheit nach Art. 63 AEUV dar. Zwar wird die KapESt auch im Inlandsfall erhoben, jedoch wurde sie bei einer inl. Körperschaft unabh...mehr

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Abgeltungswirkung – ABC IntStR / 3 Praxisfragen

Die Abgeltungswirkung setzt voraus, dass beschränkte Stpfl. bestanden hat. Ist ein Steuerabzug bei nicht steuerbaren Einkünften vorgenommen worden, ist die Steuer nach § 37 Abs. 2 AO zu erstatten. Wenn aufgrund des Gesetzes ein Steuerabzug vorzunehmen ist, tritt die Abgeltungswirkung ohne Rücksicht darauf ein, ob der Steuerabzug tatsächlich erfolgt ist. Ist er unterblieben, i...mehr

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Beweislast (Darlegungslast)... / 1 Systematische Einordnung

Im Steuerrecht gilt der Untersuchungsgrundsatz des § 88 AO. Dieser bedeutet, dass die Finanzbehörde den Sachverhalt von Amts wegen ermitteln muss, wobei den Stpfl. Mitwirkungspflichten treffen. Für eine subjektive Beweislast, die die Ermittlung des Sachverhalts einer der beiden Parteien aufbürdet, ist im Steuerrecht grundsätzlich kein Raum. Es müssen aber Regelungen getroffe...mehr

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Zins- und Lizenzrichtlinie ... / 3 Praxisfragen

§ 50g EStG enthält einige praktisch wichtige Einschränkungen des Anwendungsbereichs. So kommt es nach § 50g Abs. 2 EStG nicht zur Entlastung von der Quellensteuer bei Zinsen, die nach deutschem Recht als Gewinnausschüttung behandelt werden, also bei beteiligungsähnlichen Genussrechten, und nicht bei Forderungen, die einen Anspruch auf Beteiligung an einem Gewinn des Schuldne...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 9.1 Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten

Rz. 111 Zweckbetriebe sind auch Einrichtungen zur Versorgung, Verpflegung und Betreuung von Flüchtlingen.[1] Finden auf Leistungen dieser Einrichtungen besondere steuerliche Vorschriften Anwendung (z. B. Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 18, 23 bzw. 24 UStG oder Umsatzsteuerermäßigung nach § 12 Abs. 2 Nr. 8 UStG), werden sie auch auf die Leistungen im Zusammenhang mit der v...mehr

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Veranstalter (Steuerabzug) ... / 4 Beratungshinweise

Vergütungen, die für Leistungen des Veranstalters gezahlt werden, unterliegen auch dann dem Steuerabzug, wenn sie Dritten zufließen. Hierdurch soll verhindert werden, dass die von dem Veranstalter zu erbringenden Leistungen aufgespalten und zur Vermeidung des Steuerabzugs auf Dritte übertragen werden. Es muss sich aber immer um Leistungen handeln, zu denen der Veranstalter v...mehr

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Erstattungsverfahren – ABC ... / 4 Beratungshinweise

Der Schuldner der Vergütung muss den Steuerabzug vornehmen, wenn ihm keine Freistellungsbescheinigung vorliegt. Unterlässt er den Steuerabzug, trifft ihn die Haftung nach den §§ 44 Abs. 5, 50a Abs. 5 S. 4 EStG, und zwar selbst dann, wenn feststeht, dass die Quellensteuer nach einem niedrigeren Steuersatz oder gar nicht entstanden ist. Hierauf kann sich der Schuldner der Verg...mehr

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Abgeltungswirkung – ABC IntStR / 2 Inhalt

Die Abgeltungswirkung tritt nach § 50 Abs. 2 S. 1 EStG, § 32 Abs. 1 Nr. 2 KStG ein bei dem KapESt-Abzug und dem Steuerabzug nach § 50a Abs. 1 EStG, nicht jedoch bei dem Steuerabzug nach § 48 EStG und nach § 50a Abs. 7 EStG. Auch soweit ein Steuerabzug der Abgeltungswirkung unterliegt, schließt § 32 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 KStG die Abgeltungswirkung für bestimmte Fälle aus mit d...mehr

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Freistellungsverfahren – AB... / 3 Praxisfragen

Das Freistellungsverfahren gilt für alle Arten der Kapitalerträge, auch für verdeckte Gewinnausschüttungen. Allerdings ist die Ausschüttung, für die die Freistellung beantragt wird, in dem Antrag anzugeben, was bei einer verdeckten Gewinnausschüttung im Zeitpunkt ihrer Leistung kaum möglich sein wird. Rechtlich ist die Freistellungsbescheinigung kein Freistellungsbescheid, en...mehr

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Beweislast (Darlegungslast)... / 4 Beratungshinweise

Die Darlegungs- und Dokumentationspflichten sind bei grenzüberschreitenden Beziehungen für den Stpfl. besonders umfangreich. Insbesondere bei konzerninternen Beziehungen akzeptieren Finanzverwaltung und -gerichte i. d. R. das Argument nicht, der Stpfl. habe sich die erforderlichen Auskünfte nicht verschaffen können. Der Beweisvorsorge ist daher schon beim Eingehen der Geschä...mehr

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Grundsteuererlass bei wesen... / 4.1 Allgemeine Hinweise

Ein Grundsteuererlass ist nur zu gewähren, soweit eine Ertragsminderung um mehr als 50 % (erste Billigkeitsstufe) bzw. um 100 % (zweite Billigkeitsstufe) zu bejahen und diese vom Grundstückseigentümer nicht zu vertreten ist. Der Begriff des "Vertretenmüssens"[1] ist dabei weit auszulegen. Er greift weiter als eine bloße Vermeidung von Vorsatz und Fahrlässigkeit im Zusammenha...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.3 Psychosoziale Dienste

Rz. 91 Leistungen von Integrationsfachdiensten und psychosozialen Diensten: Unter dem Oberbegriff der Integrationsfachdienste werden zwei Bereiche zusammengefasst: die eigentlichen Integrationsfachdienste (IFD, Vermittlung behinderter Menschen) und die psychosozialen Dienste (PSD, Betreuung von schwerbehinderten Menschen mit Problemen im Arbeits- und Berufsleben). Soweit die...mehr

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Freistellungsverfahren – AB... / 2 Inhalt

Das Freistellungsverfahren ist vorgesehen, wenn der Satz der Abzugsteuer aufgrund der §§ 43b, 50g EStG oder eines DBA niedriger ist als derjenige nach § 43a EStG (Kapitalerträge, regelmäßig 25 %) oder nach § 50a Abs. 1 EStG (künstlerische, sportliche und ähnliche Darbietungen, Lizenzen; 15 %) bzw. wenn er 0 % beträgt. Grundlage für den Einbehalt der Abzugsteuer mit einem nie...mehr

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Sportler, Artisten – ABC In... / 2 Inhalt

Einkünfte aus im Inland ausgeübten sportlichen oder artistischen Darbietungen unterliegen nach § 50a Abs. 1 Nr. 1 EStG dem Steuerabzug. "Sport" ist i. S. d. § 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 21 AO als körperliche Ertüchtigung zu verstehen. Schach ist danach Sport, andere Spiele sind es nicht. Einkünfte von Personen, die nur anlässlich einer Sportveranstaltung tätig werden, wie Schiedsric...mehr

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Doppelbesteuerungsabkommen ... / 4 Beratungshinweise

Bei der Anwendung eines DBA ist besonders sorgfältig auf den Wortlaut, und zwar nicht nur des Textes, sondern auch auf den der Protokollnotizen und des Notenwechsels, zu achten. An sich machen, vor allem die älteren DBA, die Freistellung nur davon abhängig, dass der andere Staat nach dem DBA das Besteuerungsrecht hat, aber nicht davon, dass er die Einkünfte auch tatsächlich b...mehr

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Verständigungsverfahren – A... / 2 Inhalt

Das Verständigungsverfahren wird auf Antrag des Stpfl. eingeleitet. Er hat den Antrag bei der Finanzbehörde seines Ansässigkeitsstaats zu stellen, wenn er von einer Maßnahme erfährt, die zu einer Doppelbesteuerung oder einer DBA-widrigen Besteuerung führen kann. Der Antrag muss spätestens 3 Jahre nach der Mitteilung der Maßnahme, die zu der abkommenswidrigen Besteuerung führ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Subjektive Voraussetzungen der Steuerbefreiung – Rechtslage ab 1.1.2020

Rz. 67a Eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundene Leistungen sind ab 1.1.2020 steuerfrei, wenn sie von Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder oder anderen Einrichtungen, die keine systematische Gewinnerzielung anstreben, erbracht werden. Der Begriff der "Einrichtung des öffentlichen Rechts" ist in § 4 Nr. 18 UStG nicht näher definiert, er wurde offens...mehr

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Doppelbesteuerungsabkommen ... / 3 Praxisfragen

DBA sind völkerrechtliche Verträge, die für den Stpfl. erst durch den Anwendungsbefehl des Parlaments[1] Wirkung entfalten. Sie treten jedoch erst in Kraft, wenn die Ratifikationsurkunden der Staatspräsidenten ausgetauscht worden sind, was erhebliche Zeit nach der Verabschiedung des Anwendungsgesetzes des Bundestags erfolgen kann. Der Zeitpunkt des Inkrafttretens der DBA wir...mehr

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Steuerabzugsverfahren – ABC... / 3 Praxisfragen

Das Steuerabzugsverfahren einschließlich des Haftungsverfahrens ist so geregelt, dass es den EU-rechtlichen Vorgaben entspricht. Die Regelung widerspricht also nicht den Grundfreiheiten.[1] Der Steuerabzug hat nur zu erfolgen, wenn beschränkte Stpfl. besteht. Allerdings ist das Steuerabzugsverfahren nicht geeignet, über das Bestehen der beschränkten Steuerpflicht zu entscheid...mehr

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Grundvermögen (Grundstücksg... / 4 Beratungshinweise

Die Regelung für Grundstücksgesellschaften entsprechend Art. 13 Abs. 4 OECD-MA kann zu unerwarteten Steuerbelastungen führen. Hat eine in Deutschland ansässige Grundstücksgesellschaft ausl. Anteilseigner, steht das Besteuerungsrecht an den Anteilen, abweichend von der sonstigen Regel des Art. 13 Abs. 5 OECD-MA, Deutschland zu. Erwirbt die Grundstücksgesellschaft nun Grundstü...mehr

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ZErb 07/2022, Bewertung ein... / II. Berechnung des Grundsteuerwerts auf den 1.1.2022

Grundsteuerwerte werden nach § 221 Bewertungsgesetz (BewG) in Zeitabständen von sieben Jahren allgemein festgestellt (Hauptfeststellung). Der erste Hauptfeststellungszeitpunkt für das neue Recht ist der 1.1.2022. Für diese Hauptfeststellung sind die Verhältnisse zu Beginn des Kalenderjahres, d.h. die Verhältnisse am 1.1.2022, zugrunde zu legen (§ 221 Abs. 2 BewG). Die Grundste...mehr

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§ 4 Solo-Selbstständige und... / d) Verjährung bei Einkommens-, Lohn-, Umsatz- und Gewerbesteuer

Rz. 271 Die Verjährung von Ansprüchen des Finanzamtes richtet sich nach § 169 AO i.V.m. § 170 Abs. 2 AO. Eine Änderung von Steuerbescheiden aufgrund neuer Tatsachen (§ 173 AO), die dem Finanzamt z.B. durch eine Außenprüfung erst bekannt werden, ist noch bis zu 4 Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuererklärung abgegeben wurde, möglich. Bei leichtfertiger Steu...mehr

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§ 4 Solo-Selbstständige und... / e) Straf- und bußgeldrechtliche Auswirkungen

Rz. 272 Im Einzelfall kann die fehlerhafte steuerliche Behandlung den Tatbestand der vorsätzlichen Hinterziehung von Steuern (§ 370 AO) oder leichtfertigen Verkürzung von Steuern (§ 378 AO) erfüllen.[429]mehr

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§ 4 Solo-Selbstständige und... / a) Lohn-/Einkommensteuer

Rz. 245 Die Behandlung eines Beschäftigten als Selbstständiger, der nach den tatsächlichen Gegebenheiten als Arbeitnehmer anzusehen ist, führt zwangsläufig zur Nichtbeachtung der Grundsätze des Lohnsteuerabzugsverfahrens und damit zur Nichtabführung von Lohnsteuer. Bei der Nachholung der Lohnversteuerung stellt sich die Frage, ob von einer Netto- oder von einer Bruttolohnver...mehr

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§ 4 Solo-Selbstständige und... / b) Umsatzsteuer

Rz. 260 Die Thematik der Rückabwicklung der Umsatzsteuer ist komplex. Wird der Arbeitnehmerstatus eines vermeintlich Freien Mitarbeiters rückwirkend festgestellt, so kann nach Auffassung des LAG Baden-Württemberg der Dienstberechtigte die auf die Rechnungen des vermeintlich Freien Mitarbeiters an diesen gezahlte Umsatzsteuer im Wege der Leistungskondiktion zurückverlangen. E...mehr

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§ 4 Solo-Selbstständige und... / d) Konsequenzen in strafrechtlicher Hinsicht

Rz. 233 Die sozialversicherungsrechtlich fehlerhafte Behandlung von vermeintlich Solo-Selbstständigen kann den Straftatbestand der Hinterziehung von Sozialversicherungsbeiträgen gem. § 266a StGB erfüllen.[373] § 266a StGB ist ein Sonderdelikt. Täter kann nur der Arbeitgeber sein.[374] Den Scheinselbstständigen trifft das Strafverfahren nie.[375] Rz. 234 Strafbar ist gem. § 26...mehr

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§ 4 Solo-Selbstständige und... / a) Nachentrichtung der gesamten Sozialversicherungsbeiträge/Säumniszuschläge

Rz. 200 Die Sozialversicherungspflicht tritt grds. rückwirkend mit dem Tag des Eintritts in das Beschäftigungsverhältnis ein, auch wenn dieser Zeitpunkt Monate oder Jahre zurückliegt. Schuldner der gesamten Sozialversicherungsbeiträge einschließlich des Arbeitnehmeranteiles ist nach § 28e Abs. 1 SGB IV der Arbeitgeber.[330] Die Höhe der nachzuentrichtenden Sozialversicherungs...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / 1. Höhe der Geldbuße nach § 16 Abs. 2 AÜG

Rz. 435 § 16 Abs. 2 AÜG legt die Maximalhöhe der zu zahlenden Geldbuße für die jeweiligen Ordnungswidrigkeiten nach § 16 Abs. 1 AÜG fest. Die Maximalhöhe der neu eingefügten Bußgeldtatbestände variiert zwischen 30.000 EUR (§ 16 Abs. 1 Nr. 1b, Nr. 1c, Nr. 1d, und Nr. 1e AÜG) und 500.000 EUR (§ 16 Abs. 1 Nr. 7a, 7b und Nr. 8a AÜG). Das Mindestbußgeld beträgt gemäß § 17 Abs. 1 ...mehr

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§ 4 Solo-Selbstständige und... / 2. Konsequenzen einer falschen Handhabung im Sozialversicherungsrecht – "Sozialversicherungsrechtliche Scheinselbstständigkeit"

Rz. 187 Im Sozialversicherungsrecht zeigen sich die Folgen einer Scheinselbstständigkeit besonders drastisch. Es geht um hohe Nachforderungen. Rz. 188 Denn die unrichtige Behandlung von Arbeitnehmern als Selbstständige führt dazu, dass der Arbeitgeber keine Sozialversicherungsbeiträge, d.h. weder Arbeitgeber- noch Arbeitnehmeranteile zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeits...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / Literaturtipps

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.6 Güterstandsschaukel

Rz. 83 Unter diesem Begriff wird in der Fachliteratur eine Gestaltung diskutiert, bei der die Ehegatten die Zugewinngemeinschaft durch formwirksamen (notariellen) Ehevertrag bei Fortbestand der Ehe beenden. In diesem Fall kommt es tatsächlich zu einer güterrechtlichen Abwicklung der Zugewinngemeinschaft durch Berechnung der Ausgleichsforderung, was nach Auffassung des BFH im...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.3.2.2 Beendigung des Güterstands unter Lebenden

Rz. 76 Bei Beendigung des Güterstands unter Lebenden, sei es durch Ehevertrag oder Scheidung, ist der Zugewinn tatsächlich zu ermitteln und bleibt in dieser Höhe auch erbschaftsteuerfrei gem. § 5 Abs. 2 ErbStG. Rz. 77 Bei der Berechnung der Zugewinnausgleichsforderung sind ehevertragliche Modifikationen auch steuerlich zu beachten. Demnach kann im Ehevertrag eine Rückbeziehun...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Kein Zufluss einer vertraglich vereinbarten, jedoch nicht ausgezahlten Tantieme an den beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH

Leitsatz Wurden die zwischen der GmbH und ihrem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer vertraglich vereinbarten Tantiemen nicht ausgezahlt und erfolgte auch keine Passivierung einer sich auf die Tantiemen beziehenden Verbindlichkeit bei der GmbH, sodass sich die Tantiemen weder in den Streitjahren noch in späteren Zeiträumen mindernd auf das Einkommen der GmbH ausgewi...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Abfärbung von Verlusten aus gewerblicher Tätigkeit auf die im Übrigen vermögensverwaltende Tätigkeit einer GbR – Verfassungsmäßigkeit der § 15 Abs. 3 Nr. 1 Satz 1 Alternative 1 und Satz 2 Alternative 1, § 52 Abs. 23 Satz 1 EStG i.d.F. des WElektroMobFördG

Leitsatz 1. Verluste aus einer gewerblichen Tätigkeit stehen bei Überschreiten der sog. Bagatellgrenze der Umqualifizierung der im Übrigen vermögensverwaltenden Tätigkeit einer GbR nicht entgegen (Aufgabe der im BFH-Urteil vom 12.04.2018 ‐ IV R 5/15, BFHE 261, 157, BStBl II 2020, 118, Rz. 34 f. zu § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG a.F. vertretenen Rechtsauffassung). 2. Die seitwärts abf...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kontrollmitteilungen / 1.6 Auswertung der Kontrollmitteilungen

Ist die Steuer der "anderen Person" bereits festgesetzt, prüft die Finanzbehörde, ob der Vorgang entsprechend der Kontrollmitteilung steuerlich erfasst ist. Sie fordert ggf. den Steuerpflichtigen zur entsprechenden Aufklärung oder Stellungnahme auf. Auch kann eine Außenprüfung angeordnet oder die Nachprüfung einer anstehenden Außenprüfung überlassen werden. Insbesondere wenn ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kontrollmitteilungen / Zusammenfassung

Begriff Unter Kontrollmitteilungen versteht man in erster Linie Mitteilungen einer Finanzbehörde an eine andere Finanzbehörde zur Überprüfung von steuerlichen Verhältnissen eines Steuerpflichtigen. Sie können insbesondere angefertigt werden anlässlich einer Außenprüfung (§ 194 Abs. 3 AO). Darüber hinaus gibt es Kontrollmitteilungen der Finanzbehörden an andere Behörden zur Be...mehr