Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.5 Ausschluss der Befreiung bei Mittelverwendung von mehr als 10 % der Einnahmen zugunsten politischer Parteien (§ 5 Abs 1 Nr 5 S 2 Buchst b KStG)

Tz. 25 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Berufsverbände verlieren ihre St-Freiheit, wenn sie Mittel von mehr als 10 % ihrer Einnahmen für die unmittelbare oder mittelbare Unterstützung oder Förderung politischer Parteien verwenden. Tz. 26 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Nach § 5 Abs 1 Nr 5 S 2 KStG ist die StBefreiung nicht mehr nur ausgeschlossen, soweit ein wG unterhalten wird (partiell...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 03/2021, Der Familienp... / aa) Führt die Einbringung zu einem steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn?

Die steuerlichen Auswirkungen der Übertragung von Wirtschaftsgütern auf den Familienpool hängen von diversen Faktoren ab. So ist zum einen relevant, ob die Wirtschaftsgüter zum steuerlichen Privatvermögen oder zum Betriebsvermögen gehören und wie lange der Einbringende bereits Eigentümer der Einbringungsgegenstände ist. Zum anderen ist der steuerliche Status der Gesellschaft...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2 Auswirkung auf Verlustabzüge der übernehmenden Kapitalgesellschaft

Tz. 79a Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Sofern die Verluste nicht noch im Umwandlungsjahr von der Übertragerin durch Ansatz von Zwischenwerten oder gW genutzt werden können, kann dem Untergang der Verluste durch angepasste Wahl der Verschmelzungsrichtung begegnet werden. Wird eine Gewinn-Kap-Ges auf eine Verlust-Kap-Ges verschmolzen, so bleibt der Verlustabzug der Verlust-Kap-Ges...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorbemerkungen zu §§ 4–8 BewG / I. Bedingte Rechtsgeschäfte i.S.d. bürgerlichen Rechts und des Bewertungsrechts

Rz. 4 [Autor/Stand] Bedingung i.S.d. bürgerlichen Rechts ist die einem Rechtsgeschäft beigefügte Bestimmung, durch die seine Rechtswirkungen von einem zukünftigen ungewisen Ereignis abhängig gemacht werden. Aus dieser Begriffsbestimmung ergibt sich, dass unter dem Begriff der Bedingung im bürgerlichen Recht nur die rechtsgeschäftliche Bedingung zu verstehen ist. Das gilt auc...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Anwendungsbereich des § 14b

Rz. 9 § 14b UStG knüpft mit seinen Regelungen an die allgemeinen Vorschriften über die Rechnung nach § 14 UStG an. § 14b UStG enthält keine eigene Definition der Rechnung, sondern knüpft an deren Definition in § 14 Abs. 1 Satz 1 UStG an, wonach Rechnung jedes Dokument ist, mit dem über eine Lieferung oder sonstige Leistung abgerechnet wird. Ob ein Dokument als Rechnung anzus...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2 Zwingende Wertverknüpfung mit der steuerlichen Schlussbilanz der übertragenden Körperschaft

Tz. 14 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Nach § 12 Abs 1 S 1 UmwStG hat die übernehmende Kö die auf sie übergegangenen WG mit Wirkung zum stlichen Übertragungsstichtag zwingend mit dem in der stlichen Schluss-Bil der übertragenden Kö enthaltenen Wert iSd § 11 UmwStG zu übernehmen (Prinzip der Bw-Verknüpfung). Dadurch bleibt die spätere Besteuerung der in den übergehenden WG ruhende...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.2 Einkommensermittlung der wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe

Tz. 36 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Zur Einkommensermittlung der wG s R 5.7 Abs 7 KStR und H 5.7 "Einkommensermittlung bei Berufsverbänden" KStH 2015. Zur Frage, inwieweit Mitgliedsbeiträge nicht nach § 8 Abs 5 KStG außer Ansatz bleiben, sondern als Leistungsentgelte für die wirtsch Förderung der Einzelmitglieder und damit als Einnahmen eines wG zu beurteilen sind, s R 8.11 Abs...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung für Steue... / 1 Honorarsicherung: Außergerichtliche AdV korrekt abrechnen

Nach § 40 Abs. 7 StBVV a. F. erhielt der Steuerberater im außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren für einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (AdV) keine eigene Gebühr. Eine Ausnahme galt nur für den Fall, dass sich der Auftrag des Steuerberaters auf einen Antrag auf AdV beschränkte (isoliertes Aussetzungsverfahren). Mit der Novelle der StBVV hat der Gesetzgeber diese ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 2.2.1 Eröffnung eines gewerblichen oder land- und forstwirtschaftlichen Betriebs oder einer Betriebstätte

Rz. 10 Die Begriffe der Land- und Forstwirtschaft und des gewerblichen Betriebs sind §§ 13, 15 EStG zu entnehmen. Unter der Eröffnung eines Betriebs ist zunächst die Tätigkeitsaufnahme des Betriebs oder der Betriebstätte zu verstehen.[1] Dabei kommt es auf die Rechtsform, in der dies geschieht, nicht an. Als Eröffnung wird nach h. M. auch die Fortführung eines Betriebs oder ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 4 Folgen einer Verletzung der Anzeigepflicht

Rz. 25 Die Erfüllung der Anzeigepflichten kann von der FinBeh mit den Zwangsmitteln der §§ 328ff. AO erzwungen werden. Die erforderliche vorausgehende Aufforderung ist ein Verwaltungsakt, der durch den Einspruch und ggf. die spätere Klage zum FG angefochten werden kann. Die Gemeinden haben die Zwangsmittel der §§ 328ff. AO nicht unmittelbar, aber regelmäßig in entsprechender...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 3.3 Adressat der Mitteilung

Rz. 23 Die Mitteilungen nach Abs. 2 sind an das nach §§ 18–20 AO zuständige FA zu richten. Unbeschränkt Einkommensteuerpflichtige haben danach ihre Anzeige grundsätzlich an das Wohnsitzfinanzamt[1], unbeschränkt Körperschaftsteuerpflichtige haben sie an das für ihre Steuern vom Einkommen und Vermögen zuständige FA[2] zu richten. Sind gesonderte Feststellungen vorzunehmen, so...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 2.1.1 Land- und forstwirtschaftlicher, gewerblicher Betrieb, Betriebstätte

Rz. 6 Für die Anzeige der Vorfälle bei land- und forstwirtschaftlichen, gewerblichen Betrieben und Betriebstätten ist die Gemeinde der Adressat, in der der Betrieb oder die Betriebstätte eröffnet[1], in die der Betrieb bzw. die Betriebstätte verlegt wird oder worden ist oder in der der Betrieb oder die Betriebstätte bis zur Aufgabe geführt worden ist.[2] Die Gemeinde hat dar...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 3.1 Anzeigepflichtige

Rz. 16 Zur Mitteilung verpflichtet sind Stpfl., die einen Wohnsitz[1], den gewöhnlichen Aufenthalt[2], die Geschäftsleitung[3] oder den Sitz[4] im Geltungsbereich der AO haben, also inländische Stpfl. Verpflichtet sind natürliche Personen, Körperschaften, Vereinigungen und Vermögensmassen sowie Personengesellschaften.[5]mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 3 Auslandsbetätigungen (Abs. 2)

Rz. 15 Die Vorschrift[1] soll wichtige Betätigungen und Beteiligungen im Ausland erfassen, um eine gleichmäßige Besteuerung sicherzustellen. Die FÄ sollen dadurch in die Lage versetzt werden, steuerlich bedeutsame Sachverhalte mit Auslandsbeziehung zu erkennen, zu prüfen und zu behandeln. Zugleich sollen die durch die Mitteilungen gewonnenen Kenntnisse dem Bundeszentralamt f...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 3.2 Fälle der Anzeigepflicht

Rz. 17 Anzeigepflichten gibt es für die folgenden vier Bereiche die Gründung und den Erwerb von Betrieben und Betriebstätten im Ausland, den Erwerb einer Beteiligung an ausländischen Personengesellschaften oder deren Aufgabe oder Veränderung, den Erwerb, die Aufgabe oder die Veräußerung einer Beteiligungen an Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen mit Sitz od...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 1 Grundlagen

Rz. 1 Die Vorschrift enthält Anzeigepflichten für zwei verschiedene Bereiche, besteht also aus zwei Teilen. Zum einen betreffen die Anzeigepflichten die Eröffnung bzw. Aufnahme sowie die Verlegung oder Aufgabe von Betrieben der Land- und Forstwirtschaft, eines gewerblichen Betriebs, einer Betriebstätte oder einer freiberuflichen Tätigkeit im Inland (Abs. 1). Zum anderen ford...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 2 Anzeigen zur Erwerbstätigkeit (Abs. 1)

Rz. 3 Zur zutreffenden Erfassung der Gewerbetreibenden, Land- und Forstwirte und Freiberufler sieht Abs. 1 eine Anzeigepflicht für die Fälle der Eröffnung bzw. Aufnahme, Verlegung und Aufgabe eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft, eines gewerblichen Betriebs, einer Betriebstätte[1] und einer freiberuflichen Tätigkeit vor. Anzeigeverpflichteter ist derjenige, der den Betrie...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 138 Anzeigen über die Erwerbstätigkeit

1 Grundlagen Rz. 1 Die Vorschrift enthält Anzeigepflichten für zwei verschiedene Bereiche, besteht also aus zwei Teilen. Zum einen betreffen die Anzeigepflichten die Eröffnung bzw. Aufnahme sowie die Verlegung oder Aufgabe von Betrieben der Land- und Forstwirtschaft, eines gewerblichen Betriebs, einer Betriebstätte oder einer freiberuflichen Tätigkeit im Inland (Abs. 1). Zum ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 2.2.2 Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit

Rz. 12 Die Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit ist unabhängig von der Form der Tätigkeit anzuzeigen. Die Mitteilungspflicht trifft also sowohl den, der die Tätigkeit als Einzelfreiberufler aufnimmt, als auch den, der in eine Sozietät eintritt.[1] Auch die Begründung einer Partnerschaftsgesellschaft und der Eintritt in eine solche Gesellschaft führen zur Anzeigepflicht.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 2.2 Anzeigeinhalt

2.2.1 Eröffnung eines gewerblichen oder land- und forstwirtschaftlichen Betriebs oder einer Betriebstätte Rz. 10 Die Begriffe der Land- und Forstwirtschaft und des gewerblichen Betriebs sind §§ 13, 15 EStG zu entnehmen. Unter der Eröffnung eines Betriebs ist zunächst die Tätigkeitsaufnahme des Betriebs oder der Betriebstätte zu verstehen.[1] Dabei kommt es auf die Rechtsform,...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 2.1.2 Freiberufliche Tätigkeit (Abs. 1 S. 3)

Rz. 9 Über die Aufnahme oder Beendigung einer freiberuflichen Tätigkeit erfassen die Gemeinden keine Daten. Mangels entsprechender Anzeigepflichten gegenüber den Gemeinden sind die Mitteilungen über die Aufnahme, Verlegung oder Aufgabe der freiberuflichen Tätigkeit nach Abs. 1 S. 3 an das nach § 19 AO zuständige FA zu richten. Dem FA sind bei Aufnahme einer freiberuflichen T...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 2.4 Frist für die Mitteilungen nach Abs. 1, Abs. 1a und Abs. 1b (Abs. 4)

Rz. 14 Die Mitteilungen nach Abs. 1, Abs. 1a und Abs. 1b an die Gemeinden bzw. das FA sind nach Abs. 4[1] innerhalb eines Monats seit dem meldepflichtigen Ereignis, also der Eröffnung des Betriebs, Verlegung oder Aufgabe, zu erstatten.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 3.4 Form und Frist für die Mitteilungen nach Abs. 2 (Abs. 5)

Rz. 24 Für die Mitteilungen nach Abs. 2 gilt nach Abs. 5[1] eine von der Monatsfrist des Abs. 4 abweichende Frist. Die Mitteilungen sind ohne behördliche Aufforderung zu machen. Die Mitteilungen nach Abs. 2 sind grundsätzlich zusammen mit der Einkommensteuer-, Körperschaftsteuer- oder Feststellungserklärung zu übermitteln, in dem der mitzuteilende Sachverhalt verwirklicht wu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 2.2.4 Steuerrelevante Verhältnisse (Abs. 1b)

Rz. 13a Abs. 1b enthält die Verpflichtung über die Erteilung weiterer Auskünfte an die Finanzverwaltung über für die Besteuerung erhebliche rechtliche und tatsächliche Verhältnisse. Hierfür stehen Fragebögen zur Verfügung, u. a. der Fragebogen zur "Aufnahme einer gewerblichen, selbständigen (freiberuflichen) oder land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit (Einzelunternehmen)"...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 2.1 Adressat

Rz. 5 Für die Eröffnung, Verlegung und Aufgabe eines land- und forstwirtschaftlichen oder gewerblichen Betriebs bzw. einer Betriebstätte ist als Empfänger grundsätzlich die Gemeinde nach den Realsteuer-Zuständigkeiten bestimmt. Die Gemeinde muss dann das zuständige FA unterrichten. Ist die Festsetzung der Realsteuern allerdings den Gemeinden nicht übertragen worden, liegt di...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 2.2.3 Verlegung und Aufgabe des Betriebs, der Betriebstätte oder freiberuflichen Tätigkeit

Rz. 13 Die Verlegung und die Aufhebung des Betriebs, der Betriebstätte und der freiberuflichen Tätigkeit sind für die Finanzbehörden ebenso wichtige Umstände wie deren Eröffnung oder Aufnahme. Die Verlegung bedeutet praktisch die Weiterführung an anderer Stelle, während die Aufgabe eine Beendigung beinhaltet. Über die Weiterführung eines Betriebs, einer Betriebstätte oder ei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 2.3 Elektronische Anzeige (Abs. 1a, 1b)

Rz. 13b Durch Gesetz v. 16.5.2003[1] ist Abs. 1a eingefügt worden, der für die umsatzsteuerlichen Unternehmer die Möglichkeit eröffnet, ihre Anzeigepflichten nach Abs. 1 zusätzlich – zur Anmeldung bei der Gemeinde[2] bzw. dem FA[3] – elektronisch (ebenfalls nach amtlichem Vordruck) bei der für die Umsatzbesteuerung zuständigen Finanzbehörde zu erfüllen. Dies ist ebenfalls da...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Sachliche Unzuständigkeit des sog. regionalen Inkassoservice im Bereich des steuerlichen Kindergeldes

Leitsatz 1. § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 11 Satz 4 FVG räumt dem Vorstand der Bundesagentur für Arbeit nur die Befugnis ein, innerhalb seines Zuständigkeitsbereichs die Entscheidung über den Anspruch auf Kindergeld für bestimmte Bezirke oder Gruppen von Berechtigten abweichend von den Vorschriften der AO über die örtliche Zuständigkeit von Finanzbehörden einer anderen Familienkasse...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Korrekturvorschrift (§ 91 Abs 1 S 3 u 4 EStG)

Rn. 10 Stand: EL 149 – ET: 02/2021 § 91 Abs 1 S 3 u 4 EStG sind als lex specialis zu den Korrekturvorschriften der AO zu qualifizieren. Die zentrale Stelle kann ermittelte und ausgezahlte Zulagen ändern und ggf zurückfordern, die FA können Entscheidungen über gesondert festgestellte Steuerermäßigungen anpassen, soweit die Ergebnisse der Datenerhebung zeigen, dass die ursprüng...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Ermessensentscheidung des FA

Rn. 95 Stand: EL 149 – ET: 02/2021 Das FA muss nicht diesem Antrag entsprechen, es "kann". Es handelt sich somit um eine Ermessensentscheidung. Durch Verweis auf § 150 Abs 8 AO werden dem FA Leitlinien für die Ausübung der Ermessensentscheidung gegeben. Danach ist dem Antrag zu entsprechen (dann Rechtsanspruch des StPfl = Ermessensreduktion auf null), wenn die elektronische E...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / OR-Geschäft

Betrieblich veranlasste "Ohne-Rechnung"-Geschäfte (sog OR-Geschäfte) können als BA nur berücksichtigt werden, wenn die FinVerw nicht nach § 160 AO die Anerkennung versagt, weil der StPfl dem Verlangen, den Empfänger genau zu benennen, nicht nachkommt (s im Einzelnen Kommentierung zu § 160 AO und BFH BStBl II 2013, 989 mwN zu den Maßstäben des § 160 Abs 1 S 1 AO). Auch s "Sch...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Steuerliche Nebenleistung

Rn. 5 Stand: EL 149 – ET: 02/2021 Die steuerlichen Nebenleistungen (§ 3 Abs 3 AO, zB Verspätungszuschlag, Säumniszuschlag) werden idR so behandelt wie die Steuern. Sie sind daher als BA nur zu berücksichtigen, wenn sie für eine Betriebssteuer zu entrichten sind (BFH BFH/NV 1992, 458). Die Hinterziehungszinsen bilden eine Ausnahme (s § 4 Abs 5 Nr 8a EStG). Rn. 6 Stand: EL 149 –...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Scheingesellschaft

Aufwendungen aus der Inanspruchnahme von "Scheingesellschaften" führen zur Versagung des BA-Abzugs, wenn der Betreffende den tatsächlichen Zahlungsempfänger nicht hinreichend genau benennen kann (§ 160 AO; BFH BFH/NV 2003, 1241; 2005, 932; 2006, 61).mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Zuschlag

Zuschläge nach § 162 Abs 4 AO können seit der Einführung des § 4 Abs 5 Nr 12 EStG durch das JStG 2007 nicht als BA abgezogen werden (s Rn §§ 4, 5 2060f (Nacke)).mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Datenerhebung und Datenabgleich (§ 91 Abs 1 S 1 u 2 EStG)

Rn. 3 Stand: EL 149 – ET: 02/2021 § 91 EStG bildet die Rechtsgrundlage für den Datenaustausch zwischen den Beteiligten. Dieser bezieht sich im Detail auf folgende Aspekte: Datenabgleich mit den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung zur Überprüfung der Zugehörigkeit zum berechtigten Personenkreis und zum Mindesteigenbeitrag Datenabgleich mit dem Spitzenverband der landwirt...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Einzelne Aufwendungen

Rn. 17 Stand: EL 149 – ET: 02/2021 Zu den Reisekosten zählen alle Aufwendungen, die durch die Reise veranlasst sind. Hierzu gehören zB Folgende: Fahrtkosten (s "Fahrtkosten"). Reisenebenkosten (zB Taxikosten, Gepäckbeförderung, Telefonkosten; s R 9.8 LStR 2015). Verpflegungskosten: Die Mehraufwendungen für die Verpflegung werden als BA anerkannt, wenn sie eindeutig betrieblich o...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Die Grundaussage

Rn. 91 Stand: EL 149 – ET: 02/2021 Für den Fall, dass der StPfl beantragt, zur Vermeidung unbilliger Härten auf die elektronische Übermittlung zu verzichten, kann das FA ihn davon befreien, wobei § 150 Abs 8 AO entsprechend gilt. Dann müssen sich die zur Überprüfung erforderlichen Angaben aber aus den eingereichten Unterlagen (= Papierform) ergeben.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Zins

Rn. 1 Stand: EL 149 – ET: 02/2021 Schuldzinsen sind BA, wenn sie betrieblich veranlasst sind. Dies ist der Fall, wenn sie für eine Verbindlichkeit geleistet werden, die dem BV zuzuordnen ist. Ist die Verbindlichkeit der privaten Sphäre zuzuordnen, dann sind die Schuldzinsen keine BA. Jedoch ist die private Nutzung eines betrieblichen WG ebenso wie die betriebliche Nutzung eine...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Der frühere Regelungsinhalt des § 7c EStG

Rn. 1 Stand: EL 149 – ET: 02/2021 Die Vorschrift des § 7c EStG war früher einmal anders besetzt, § 7c EStG aF gewährte erhöhte Absetzungen für Baumaßnahmen an Gebäuden zur Schaffung neuer Mietwohnungen, falls ua der Bauantrag nach dem 02.10.1989 gestellt und diese vor dem 01.01.1996 fertiggestellt worden waren. Die Vorschrift wurde mit Wirkung ab 01.01.2015 aufgehoben (Art 5 ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Bestechungsgeld

Soweit diese Aufwendungen betrieblich veranlasst sind, können sie nur iRd §§ 4 Abs 5 Nr 1 u 10 EStG und § 160 AO als BA berücksichtigt werden. Nach Ansicht des FG Nds kommt es für das Eingreifen des § 4 Abs 5 S 1 Nr 10 EStG für Bestechungsgelder allein auf die Erfüllung des objektiven Tatbestandes an (FG Nds EFG 2019, 1268, Rev eingelegt Az IV R 25/18 und IV R 26/18 und EFG ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Allgemeiner Überblick

Rn. 1 Stand: EL 149 – ET: 02/2021 Für die VZ 1965–1974 sah § 10c EStG für SA iSd §§ 10 u 10b EStG den Abzug einheitlicher SA-Pauschbeträge vor, und zwar 936 DM bei ArbN, 636 DM bei Rentnern und 200 DM bei anderen StPfl. Rn. 2 Stand: EL 149 – ET: 02/2021 Nach der Rechtslage für die VZ 1975–1989 wird für die nach § 2 Abs 4 EStG bei der Ermittlung des Einkommens vom Gesamtbetrag d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Mitwirkung des StPfl (§ 92a Abs 3 S 1–8 EStG)

Rn. 100 Stand: EL 149 – ET: 02/2021 Der StPfl muss nach § 92a Abs 3 S 1 EStG die Aufgabe der Selbstnutzung der geförderten Wohnung offenlegen. Während der Ansparphase muss der StPfl diesen Sachverhalt dem Anbieter, während der Auszahlungsphase muss der StPfl diesen Sachverhalt der zentralen Stelle mitteilen. Die Mitteilungspflichten gehen bei Tod des StPfl auf den Rechtsnachf...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Reinvestition (§ 92a Abs 3 S 9–13 EStG)

Rn. 111 Stand: EL 149 – ET: 02/2021 Dem StPfl steht ein Gestaltungsspielraum zur Vermeidung der steuerlichen Konsequenzen aus der Aufgabe der Selbstnutzung der geförderten Wohnung zur Verfügung. § 92a Abs 3 S 9 EStG regelt abschließend, welche Reinvestitionsmöglichkeiten der StPfl dafür nutzen kann. Rn. 112 Stand: EL 149 – ET: 02/2021 Es besteht nach § 92a Abs 3 S 9 Nr 1 EStG d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 87... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Auf dem Gebiet des Steuer- und Bilanzrechts hat sich eine sehr eigene Sprache etabliert. Um Rechtsgrundlage für teilweise empfindliche staatliche Eingriffe sein zu können, ist es erforderlich, dass der Adressat eines Eingriffs dessen Grund, Umfang und Rechtsfolgen verstehen kann. Hierbei kann nicht auf das individuelle, nicht immer der Finanzbehörde bekannte Sprachverm...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 87... / 3.1.1 Verlangen einer Übersetzung (Abs. 2 S. 1)

Rz. 11 Nach § 87 Abs. 2 S. 1 AO kann die Finanzbehörde die Vorlage einer Übersetzung des Dokuments verlangen. Der Behörde ist damit jedoch kein Ermessen zwischen Übersetzungsverlangen und Nichtbeachtung des Schriftstücks eingeräumt. Die Nichtbeachtung widerspräche den allgemeinen Grundsätzen eines rechtsstaatlichen Verfahrens, dem Legalitätsprinzip[1] und dem Untersuchungsgr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 87... / 4 Ingangsetzung von Fristen (Abs. 3)

Rz. 17 Die Regelung des § 87 Abs. 3 AO hat für das Besteuerungsverfahren, anders als die entsprechende Regelung des VwVfG für das allgemeine Verwaltungsverfahren[1], soweit ersichtlich keine Bedeutung.[2]mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 87... / 5 Fristwahrende Eingänge (Abs. 4)

Rz. 18 § 87 Abs. 4 AO regelt schließlich die Frage des maßgeblichen Eingangszeitpunkts von Anzeigen, Anträgen oder sonstigen Willenserklärungen, die zum Zweck der Fristwahrung, der Geltendmachung eines öffentlich-rechtlichen Anspruchs sowie der Begehr einer Leistung abgegeben worden sind.[1] Dem Grundsatz des § 87 Abs. 1 AO folgend gilt, dass fremdsprachige Eingänge die gewü...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 87... / 2 Amtssprache

Rz. 4 Nach § 87 Abs. 1 AO haben sich die Finanzbehörden zur Erfüllung ihrer aus § 85 AO folgenden Aufgabenzuweisung der deutschen Sprache als Amtssprache zu bedienen. Besteuerungsrelevante Vorgänge sind grundsätzlich in deutscher Sprache abzufassen. Entsprechendes gilt für die Aktenführung. Der verfahrensrelevante Stoff ist in seinen wesentlichen Teilen in deutscher Sprache ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 87 Amtssprache

1 Allgemeines Rz. 1 Auf dem Gebiet des Steuer- und Bilanzrechts hat sich eine sehr eigene Sprache etabliert. Um Rechtsgrundlage für teilweise empfindliche staatliche Eingriffe sein zu können, ist es erforderlich, dass der Adressat eines Eingriffs dessen Grund, Umfang und Rechtsfolgen verstehen kann. Hierbei kann nicht auf das individuelle, nicht immer der Finanzbehörde bekann...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 87... / 6 Rechtsfolgen

Rz. 23 Verwaltungsakte sind grundsätzlich in deutscher Sprache bekanntzugeben.[1] Der nicht in deutscher Sprache abgefasste Verwaltungsakt leidet aber an keinem besonders schwerwiegenden Fehler und ist deshalb auch nicht nichtig.[2] Der in fremder Sprache abgefasste Verwaltungsakt kann wirksam bekannt gegeben werden.[3] und zugunsten der Finanzbehörde z. B. (festsetzungs-) f...mehr