Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

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Tabaksteuer: Steuerschuldner kann nicht zugleich Haftungsschuldner nach § 71 AO sein

Leitsatz 1. Im Haftungsrecht nach der AO gilt der Grundsatz, dass sich Steuerschuldnerschaft und Haftung gegenseitig ausschließen. 2. Wer als Besitzer von in Deutschland unversteuerten Zigaretten zur Entrichtung der Tabaksteuer nach § 23 Abs. 1 Satz 2 TabStG verpflichtet ist, kann für diese Steuer nicht zugleich durch Haftungsbescheid nach § 71 AO in Anspruch genommen werden....mehr

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Abzug gezahlter Kirchensteuer

Leitsatz Kirchensteuerbeträge, für die der Arbeitgeber in Haftung genommen wurde und die der Arbeitnehmer aufgrund eines Rückgriffsanspruchs an den Arbeitgeber zurückgezahlt hat, können vom Arbeitnehmer nicht als Sonderausgaben abgezogen werden. Sachverhalt Der Kläger erzielt als Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Im Rahmen eine...mehr

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Erbschaftsteuerfestsetzung gegen unbekannte Erben

Leitsatz 1. Die Festsetzung von Erbschaftsteuer gegen unbekannte Erben ist zulässig, wenn hinreichend Zeit zur Verfügung stand, die Erben zu ermitteln. 2. Für eine Erbenermittlung, die keine besonderen Schwierigkeiten aufweist, ist ein Zeitraum von einem Jahr ab dem Erbfall in der Regel angemessen. Jedenfalls nach Ablauf von drei Jahren und fünf Monaten ist es auch bei besond...mehr

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Billigkeitserlass nach § 34c Abs. 5 EStG bis zur Festsetzungsverjährung

Leitsatz Der Antrag auf Steuererlass nach § 34c Abs. 5 EStG i.V.m. den Regelungen des Auslandstätigkeitserlasses (BMF-Schreiben vom 31.10.1983, BStBl I 1983, 470) wird zeitlich durch die Festsetzungsverjährung und nicht bereits durch die Bestandskraft der Steuerfestsetzung begrenzt. Normenkette § 34c Abs. 5 EStG Sachverhalt Der Kläger erzielte als Fluggerätemechaniker Einkünft...mehr

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Änderung im Gesellschafterbestand einer grundbesitzenden Personengesellschaft

Leitsatz 1. Für Erwerbsvorgänge vor Inkrafttreten der Änderungen in § 1 Abs. 2a GrEStG durch das Steueränderungsgesetz 2015 wird zur Berücksichtigung mittelbarer Strukturen auf allen Beteiligungsebenen durch Kapital- und Personengesellschaften gleichermaßen durchgeschaut (Bestätigung der Rechtsprechung). 2. Hat die Finanzbehörde nach § 17 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GrEStG die Besteu...mehr

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Wiedereinsetzung in die versäumte Einspruchsfrist bei Erkrankung

Leitsatz Krankheit ist nur dann ein Wiedereinsetzungsgrund, wenn dem Kranken wegen seines Zustandes nicht zuzumuten war, die Frist durch eigenes oder fremdes Handeln zu wahren. Die Krankheit muss daher plötzlich und in einer Schwere auftreten, die es dem Steuerpflichtigen auch nicht mehr zumutbar ermöglicht, einen Dritten mit der Interessenwahrnehmung zu beauftragen. Sachver...mehr

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Steuerbegünstigte Schenkung eines Kommanditanteils

Leitsatz 1. Der Tatbestand des § 13a Abs. 4 Nr. 1 ErbStG vor 2009 ist erfüllt, wenn ein Mitunternehmeranteil im ertragsteuerrechtlichen Sinn vom Schenker auf den Beschenkten übergegangen ist. 2. Ob vor der Übertragung wesentliches Betriebsvermögen oder Sonderbetriebsvermögen dem Betrieb entnommen oder in ein anderes Betriebsvermögen überführt wurde, ist für die Gewährung der ...mehr

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Einheitlicher Steuergegenstand der Gewerbesteuer bei mehreren Betätigungen derselben natürlichen Person

Leitsatz 1. Übt eine natürliche Person mehrere gewerbliche Tätigkeiten aus, kann es sich gewerbesteuerrechtlich entweder um einen einheitlichen Betrieb (Steuergegenstand) oder aber um mehrere selbständige Betriebe – und damit um mehrere Steuergegenstände – handeln. 2. Für die Unterscheidung zwischen einem einheitlichen Betrieb und mehreren selbständigen Betrieben kommt der Gl...mehr

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Befreiung von der Pflicht zur elektronischen Übermittlung der Einkommensteuer­erklärung aufgrund wirtschaftlicher Unzumutbarkeit (1)

Leitsatz 1. Die Verpflichtung zur Abgabe der Einkommensteuererklärung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung gemäß § 25 Abs. 4 Satz 1 EStG ist wirtschaftlich unzumutbar i.S. von § 150 Abs. 8 Sätze 1 und 2 AO, wenn der finanzielle Aufwand für die Einrichtung und Aufrechterhaltung einer Datenfernübertragungsmöglichkeit in keinem wirtschaftlich sinnv...mehr

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Auslegung des Vorläufigkeitsvermerks

Leitsatz Ein in einem Änderungsbescheid enthaltener Vorläufigkeitsvermerk, der an die Stelle des bereits im Vorgängerbescheid enthaltenen Vorläufigkeitsvermerks tritt, bestimmt den Umfang der Vorläufigkeit neu und regelt abschließend, inwieweit die Steuer nunmehr vorläufig festgesetzt ist, wenn für den Steuerpflichtigen nach seinem objektiven Verständnishorizont nicht erkenn...mehr

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Rechtsweg bei Auskunftsansprüchen des Insolvenzverwalters gegenüber dem Finanzamt

Leitsatz Für Rechtsstreitigkeiten, die auf ein Informationsfreiheitsgesetz gestützte Auskunftsansprüche des Insolvenzverwalters über Bewegungen auf den Steuerkonten des Insolvenzschuldners betreffen, ist nicht der Finanzrechtsweg, sondern der Verwaltungsrechtsweg eröffnet. Normenkette § 33 FGO, § 40 VwGO, § 32e, § 32i Abs. 2 AO, § 17a GVG Sachverhalt Der Kläger ist gerichtlich...mehr

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Befreiung von der Pflicht zur elektronischen Übermittlung der Einkommensteuer­erklärung aufgrund wirtschaftlicher Unzumutbarkeit (2)

Leitsatz Die Verpflichtung zur Abgabe der Einkommensteuererklärung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung gemäß § 25 Abs. 4 Satz 1 EStG ist wirtschaftlich unzumutbar i.S. von § 150 Abs. 8 Sätze 1 und 2 AO, wenn der finanzielle Aufwand für die Einrichtung und Aufrechterhaltung einer Datenfernübertragungsmöglichkeit in keinem wirtschaftlich sinnvoll...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.10 Beweislast

Die Beweislast für die Anwendung der Lizenzschranke liegt zwar grundsätzlich beim Finanzamt. Die erhöhte Mitwirkungspflicht bei Auslandssachverhalten (§ 90 Abs. 2 Satz 4 AO) führt aber faktisch zu einer Beweislastumkehr. In der Fachliteratur wird darauf verwiesen, dass die Identifikation von qualifizierten Ausgaben für im Konzern befindliche immaterielle Wirtschaftsgüter hoh...mehr

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Änderung wegen nachträglich bekanntgewordener Tatsachen

Leitsatz Die objektive Beweislast (Feststellungslast) für die tatsächlichen Voraussetzungen einer Änderung nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO trägt grundsätzlich das Finanzamt. Hingegen trägt der Steuerpflichtige die Beweislast dafür, dass dem für die Veranlagung des Steuerpflichtigen zuständigen Sachbearbeiter ausnahmsweise auch nicht aktenkundige Tatsachen dienstlich bekannt waren...mehr

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Anhang 5.1 – VermBG

Stand: EL 122 – ET: 6/2020 Vorbemerkung Vor der unten abgedruckten Fassung galten das (1.) Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer vom 12. Juli 1961 (BGBl. I, 909; BStBl. I, 680), das 2. VermBG vom 1. Juli 1965 (BGBl. I, 585; BStBl. I, 346) in der Fassung vom 1. Oktober 1969 (BGBl. I, 1853; BStBl. I, 644), das 3. VermBG in den Fassungen vom 27. Juni 1970 (BG...mehr

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Anhang 2 – Betriebsveransta... / Zusammenfassung

Stand: EL 122 – ET: 6/2020 Mit dem Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 22. De...mehr

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Anhang 2 – Anrufungsauskunft / 1. Berechtigte Personen

Rz. 1 Stand: EL 122 – ET: 6/2020 Mögliche Antragsteller einer Anrufungsauskunft (Beteiligte im Sinne von § 42e Satz 1 Einkommensteuergesetz – EStG) sind der Arbeitgeber, der die Pflichten des Arbeitgebers erfüllende Dritte im Sinne von § 38 Absatz 3a EStG und der Arbeitnehmer. Eine Anrufungsauskunft können auch Personen beantragen, die nach Vorschriften außerhalb des EStG für...mehr

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Anhang 5.3 – VermBErl

Stand: EL 122 – ET: 6/2020 [1] Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder und mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie wird zur Anwendung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. März 1994 (BGBl. I S. 406, BStBl. I S. 237) – 5. VermBG – unter Berücksichtigung der jüngeren geset...mehr

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Anhang 2 – Anrufungsauskunft / 4. Anwendbare Rechtsvorschriften

Rz. 10 Stand: EL 122 – ET: 6/2020 Für die Anrufungsauskunft nach § 42e EStG gelten die Regelungen in §§ 118ff. AO unmittelbar, und zwar insbesondere:mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Rechtsentwicklung

Rz. 6 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Erstmals eröffnete das "Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer" vom 12.07.1961 (BGBl 1961 I, 909 = BStBl 1961 I, 680) neben anderen bestehenden Möglichkeiten (vgl alter § 19a EStG, SparPG, WoPG) einen weiteren Weg, auf dem ArbN Vermögen mit Hilfe von steuerfrei bleibenden Sonderzuwendungen ihrer ArbG bilden können. Rz. 7 St...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Nachforderung durch anderweitige Festsetzung angemeldeter Lohnsteuer

Rz. 65 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Hat der ArbG für einen bestimmten > Lohnzahlungszeitraum bereits eine LSt-Anmeldung abgegeben und erweist sich diese als fehlerhaft und sind deshalb nicht oder zu niedrig einbehaltene Abzugsteuern nachzufordern, ist es in den Grenzen der > Verjährung zulässig, die Steuerfestsetzung für einen oder mehrere Lohnzahlungszeiträume zu ändern (> Lo...mehr

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Anhang 5.2 – VermBDV

Stand: EL 122 – ET: 6/2020 vom 20. Dezember 1994 (BGBl. I, 3904; BStBl. 1995 I, 67), zuletzt geändert durch Art. 10 der Vierten Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen vom 12. Juli 2017 (BGBl. I, 2360). Auf Grund des § 14 Absatz 5 und des § 15 Absatz 2 des Fünften Vermögensbildungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. März 1994 (BGBl. I, 406) verordnet di...mehr

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Anhang 10.2 – Betriebsprüfungsordnung

Stand: EL 122 – ET: 6/2020 vom 15. März 2000 (BStBl I, 368) – zuletzt geändert durch allgemeine Verwaltungsvorschrift vom 20. Juli 2011, BStBl 2011 I, 710. - Auszug - Nach Artikel 108 Abs. 7 des Grundgesetzes wird mit Zustimmung des Bundesrates folgende allgemeine Verwaltungsvorschrift erlassen: I. Allgemeine Vorschriften § 1 – Anwendungsbereich der Betriebsprüfungsordnung (1) Die...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / c) Nachforderung bei Nichtabgabe einer Lohnsteueranmeldung

Rz. 70 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Hat der ArbG für rückständige LSt keine Anmeldung abgegeben und keine Pauschalbesteuerung beantragt, kann das FA die ausstehenden Steuerabzüge im Wege einer > Schätzung ermitteln und darüber einen Steuerbescheid (vgl § 155 AO) erlassen (> R 41a.1 Abs 4 Satz 3 LStR; im Einzelnen > Rz 70/1). Der nach § 41a Abs 1 Satz 1 Nr 2 EStG zu verwirklich...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Veranlagungswahlrecht

Rz. 10 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Als "Veranlagen" wird das Verfahren bezeichnet, mit dem das FA die ESt gegen den Stpfl durch förmlichen > Steuerbescheid festsetzt. Erfüllen die Ehegatten die Voraussetzungen für eine Ehegattenbesteuerung (§ 26 Abs 1 EStG; > Rz 1), so können sie die Zusammenveranlagung oder die Einzelveranlagung wählen (> Rz 3). Sind die Voraussetzungen des ...mehr

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Anhang 2 – ELStAM / IV. Verfahrensrecht

Rz. 118 Stand: EL 122 – ET: 6/2020 Sowohl die erstmalige Bildung der (elektronischen) Lohnsteuerabzugsmerkmale als auch deren späteren Änderungen sind eine gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen im Sinne von § 179 Absatz 1 AO, die unter dem Vorbehalt der Nachprüfung steht (§ 39 Absatz 1 Satz 4 EStG). Eine solche Feststellung ist ein anfechtbarer Verwaltungsakt, de...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Zusammenveranlagung

Rz. 25 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Das FA führt die Zusammenveranlagung anhand der von beiden Ehegatten eigenhändig unterschriebenen gemeinsamen Steuererklärung durch (§ 25 Abs 3 Satz 2 EStG; zu Einzelheiten > Steuererklärung und > Unterschrift). Dazu summiert es die Einkünfte, die die Ehegatten jeweils erzielt haben (im Einzelnen > Rz 27 ff), und rechnet sie ihnen gemeinsam ...mehr

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Anhang 2 – Lohnsteuer-Nachs... / 8. Rechtsfolgen

Rz. 20 Stand: EL 122 – ET: 6/2020 Der Beginn der Lohnsteuer-Nachschau hemmt nicht den Ablauf der Festsetzungsfrist nach § 171 Absatz 4 AO. Die Änderungssperre des § 173 Absatz 2 AO findet keine Anwendung. Soweit eine Steuer gemäß § 164 AO unter dem Vorbehalt der Nachprüfung festgesetzt worden ist, muss dieser nach Durchführung der Lohnsteuer-Nachschau nicht aufgehoben werden.mehr

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Anhang 2 – Lohnsteuer-Nachs... / 1. Allgemeines

Rz. 2 Stand: EL 122 – ET: 6/2020 Die Lohnsteuer-Nachschau ist ein besonderes Verfahren zur zeitnahen Aufklärung möglicher steuererheblicher Sachverhalte. Steuererheblich sind Sachverhalte, die eine Lohnsteuerpflicht begründen oder zu einer Änderung der Höhe der Lohnsteuer oder der Zuschlagsteuern führen können. Das für die Lohnsteuer-Nachschau zuständige Finanzamt kann das Fi...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / C. Nachforderung beim Arbeitgeber

Rz. 55 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Zu einer Übersicht über die zur Verfügung stehenden Verfahren und das Verhältnis von ArbG/ArbN und FA > Steuerabzugsverfahren . Zum Arbeitsrecht > Rz 58. Rz. 56 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Ein praktischer Hinweis: Einer sich abzeichnenden Nachforderung von LSt/SolZ/KiSt (Steuerabzüge) durch das FA kann der ArbG ausweichen, indem er über die nac...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Rückforderung von Sparzulage

Rz. 145 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Der Anspruch auf Sparzulage entfällt rückwirkend, wenn die Voraussetzungen dafür nicht gegeben waren oder weggefallen sind (vgl § 13 Abs 5 VermBG). Dies hat insbesondere das Anlageinstitut dem FA mitzuteilen (vgl § 8 Abs 2 Satz 1 VermBDV). Die hierfür vorgeschriebenen Vordrucke – die spätestens ab dem Jahr 2020 zu verwenden sind – hat das B...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Nachforderung bei Änderung der persönlichen Verhältnisse (§ 39 Abs 5 EStG)

Rz. 9 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Haben sich die persönlichen Verhältnisse des ArbN verändert und sind deshalb die vom BZSt gebildeten elektronischen > Lohnsteuerabzugsmerkmale wie > Steuerklassen oder ‚Zahl der > Kinderfreibeträge’ günstiger, als es den tatsächlichen Verhältnissen entspricht, muss der ArbN dies dem FA mitteilen und sie umgehend zu seinen Ungunsten ändern las...mehr

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Anhang 2 – Lohnsteuer-Nachs... / 6. Übergang zu einer Lohnsteuer-Außenprüfung

Rz. 15 Stand: EL 122 – ET: 6/2020 Geben die bei der Lohnsteuer-Nachschau getroffenen Feststellungen hierzu Anlass, kann ohne vorherige Prüfungsanordnung (§ 196 AO) zu einer Lohnsteuer-Außenprüfung nach § 42f EStG übergegangen werden (§ 42g Absatz 4 Satz 1 EStG). Auf den Übergang zur Außenprüfung ist schriftlich hinzuweisen (§ 42g Absatz 4 Satz 2 EStG). Die allgemeinen Grundsä...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Einzelheiten zum Festsetzungsverfahren

Rz. 128 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Die Verwaltung der ArbN-Sparzulage obliegt den FÄ (§ 14 Abs 1 Satz 1 VermBG). Zuständig ist regelmäßig das > Wohnsitz-Finanzamt des ArbN (> Zuständigkeit Rz 5 ff); bei ArbN, die ihren > Wohnsitz im > Ausland Rz 1 haben, ist das > Betriebsstätten-Finanzamt des ArbG zuständig (Abschn 15 Abs 3 VermBErl; > Veranlagung von Arbeitnehmern Rz 180, ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Verjährung

Rz. 149 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Maßgebend sind die für Steuervergütungen geltenden Vorschriften der AO zum Ablauf der vierjährigen Festsetzungsfrist (vgl § 14 Abs 2 VermBG iVm § 169ff AO; > Verjährung). Hat das FA den Antrag wegen Überschreitung der Einkommensgrenze abgelehnt oder noch nicht über die Festsetzung entschieden, holt das FA die Festsetzung der Sparzulage von ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 6. Nachforderung in anderen Fällen

Rz. 27 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Die Bildung der persönlichen > Lohnsteuerabzugsmerkmale (Steuerklasse, Zahl der > Kinderfreibeträge, Frei- oder Hinzurechnungsbeträge) ist eine gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen iSv § 179 Abs 1 AO und steht kraft Gesetz unter dem > Vorbehalt der Nachprüfung (§ 39 Abs 1 Satz 4 EStG). Eine Änderung der LSt-Abzugsmerkmale ist i...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Nachforderung im Pauschalierungswege

Rz. 60 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Stellt der ArbG (zB durch innerbetriebliche Kontrolle) oder das FA (zB bei einer > Außenprüfung oder einer > Lohnsteuer-Nachschau) fest, dass in einer größeren Zahl von Fällen LSt und weitere Steuerabzüge nachzuerheben sind, weil der LSt-Abzug nicht vorschriftsmäßig vorgenommen worden und die Steuerabzüge insoweit nicht angemeldet worden sin...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / D. Nachversteuerung

Rz. 46 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Bei einem steuerschädlichen Einsatz von Rentenversicherungen ohne Kapitalwahlrecht (§ 10 Abs 1 Nr 2 Buchst b/bb EStG 2004; > Rz 16), Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht gegen laufende Beitragsleistung (§ 10 Abs 1 Nr 2 Buchst b/cc EStG 2004) und Kapitalversicherungen gegen laufende Beitragsleistungen (§ 10 Abs 1 Nr 2 Buchst b/dd EStG 20...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Verfahrenskonkurrenzen

Rz. 72 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Bei der Nachforderung von Steuerabzügen im LSt-Anmeldungsverfahren wird der ArbG als Steuerschuldner behandelt (> Rz 66) und deshalb ein Nachforderungs-(Steuer-)bescheid erlassen. Rz. 73 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Am Erlass eines Schätzungsbescheids im LSt-Anmeldungsverfahren (> Rz 71) ist das FA nicht durch die mögliche Alternative gehindert...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 4. Nachforderung bei Änderung bestimmter Voraussetzungen für einen Freibetrag (§ 39a Abs 5 EStG)

Rz. 19 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Erkennt der ArbN nachträglich, dass er im > Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren in seinem Antrag von vornherein unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht hat und dass dadurch zu wenig LSt einbehalten worden ist oder es dazu noch kommen kann, ist er verpflichtet, dies dem > Wohnsitz-Finanzamt unverzüglich anzuzeigen (§ 153 Abs 1 AO; > Anzeig...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Nicht verbriefte Genussrechte (Buchst l)

Rz. 39 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Genussrechte unterscheiden sich von Genussscheinen (> Rz 35 ff) nur durch die fehlende Verbriefung. Solche nicht als Wertpapiere verbriefte Genussrechte (§ 2 Abs 1 Nr 1 Buchst l VermBG) werden nur begünstigt, wenn sie am Unternehmen des inländischen ArbG oder an einem inländischen Unternehmen eingeräumt werden, das als herrschendes Unternehm...mehr

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Anhang 2 – Lohnsteuer-Nachs... / 10. Rechtsbehelf

Rz. 22 Stand: EL 122 – ET: 6/2020 Gegen schlichtes Verwaltungshandeln (z. B. Betreten von Grundstücken und Räume zur Durchführung einer Lohnsteuer-Nachschau) ist kein Einspruch gegeben. Im Rahmen der Lohnsteuer-Nachschau ergangene Verwaltungsakte (vgl. Rz. 21) können gemäß § 347 AO mit Einspruch angefochten werden. Der Amtsträger ist berechtigt und verpflichtet, den Einspruch...mehr

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Anhang 2 – Pauschalierung v... / 3. Aufzeichnungspflichten

Rz. 32 Stand: EL 122 – ET: 6/2020 Die bestehenden Aufzeichnungspflichten für Geschenke nach § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 1 EStG bleiben unberührt (§ 4 Absatz 7 EStG, R 4.11 EStR). Besondere Aufzeichnungspflichten für die Ermittlung der Zuwendungen, für die § 37b EStG angewandt wird, bestehen nicht. Aus der Buchführung oder den Aufzeichnungen muss sich ablesen lassen, dass bei W...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Kennzeichnungs-, Mitteilungs- und Anzeigepflichten von Arbeitgeber und Anlageunternehmen, Vermögensbildungsbescheinigung (§ 15 VermBG)

Rz. 116 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Die vwL gehören zum > Arbeitslohn (> Rz 85) und sind als solche im > Lohnkonto aufzuzeichnen (vgl § 41 Abs 1 Satz 3 EStG). Zur Besonderen Kennzeichnung als "vwL" verpflichtet das VermBG/die VermBDV aber nicht. Die Höhe der angelegten vwL gehört nicht zu den in die > Lohnsteuerbescheinigung aufzunehmenden Daten (vgl § 41 EStG; § 4 LStDV). Al...mehr

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Anhang 2 – Lohnsteuer-Nachs... / 5. Recht auf Datenzugriff

Rz. 14 Stand: EL 122 – ET: 6/2020 Der mit der Lohnsteuer-Nachschau beauftragte Amtsträger darf nur dann auf elektronische Daten des Arbeitgebers zugreifen, wenn der Arbeitgeber zustimmt. Stimmt der Arbeitgeber dem Datenzugriff nicht zu, kann der mit der Lohnsteuer-Nachschau beauftragte Amtsträger verlangen, dass ihm die erforderlichen Unterlagen in Papierform vorgelegt werden...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Lebenspartner

Rz. 1 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Gesetzliche (zivilrechtliche) Regelungen für eine gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft enthält das Gesetz über eine eingetragene (> Rz 5) Lebenspartnerschaft (Lebenspartnerschaftsgesetz – kurz LPartG). Dieses wurde am 16.02.2001 erlassen (BGBl 2001 I, 266), trat zum 01.08.2001 in Kraft und wurde seither mehrfach geändert (zuletzt über Ar...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Ukraine

Rz. 1 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Mit dem osteuropäischen Staat gilt das DBA vom 03.07.1995 nebst Protokoll (BGBl 1996 I, 498 und 2609 = BStBl 1996 I, 675 und 1421). Das DBA findet grundsätzlich seit dem 01.01.1997 Anwendung. Mit Stand vom 01.01.2020 befindet sich ein Revisionsprotokoll in Verhandlung, zu diesem sind aber noch keine näheren Terminierungen getroffen; das Protok...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – ELStAM / 4. Zuständigkeit

Rz. 12 Stand: EL 122 – ET: 6/2020 Die Zuständigkeit für die Bildung der Lohnsteuerabzugsmerkmale für nach § 1 Absatz 1 EStG unbeschränkt einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer richtet sich nach den Vorschriften der AO. Zuständiges Finanzamt ist in der Regel das Wohnsitzfinanzamt. Abweichend hiervon kann dies nach Zuständigkeitsverordnungen der Länder auch das für die Veranlag...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – ELStAM / V. Härtefallregelung

Rz. 122 Stand: EL 122 – ET: 6/2020 Allgemeines Bei Nichtteilnahme am ELStAM-Verfahren gelten die allgemeinen Regelungen des Zwangsgeldverfahrens nach §§ 328ff. AO. Sind Arbeitgeber allerdings nicht in der Lage und ist es ihnen nicht zumutbar, die ELStAM der Arbeitnehmer elektronisch abzurufen, wird ein Ersatzverfahren angeboten (§ 39e Absatz 7 EStG). Auf Antrag des Arbeitgeber...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Doppelbesteuerung, Gastlehrer

Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen IV C 5 - S 1300 - 196/93 vom 10. Januar 1994 (BStBl I, 14) Stand: EL 122 – ET: 6/2020 Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Besteuerung der Gastlehrkräfte nach den Doppelbesteuerungsabk...mehr