Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – ELStAM / 2. Voraussetzung zum Arbeitgeberabruf

Voraussetzung für die Teilnahme von Arbeitnehmern am ELStAM-Verfahren ist die Zuteilung einer Identifikationsnummer. Diese ist nach § 39 Absatz 3 Satz 1 EStG 1 beim Betriebsstättenfinanzamt des Arbeitgebers (§ 41a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 EStG) zu beantragen. Die Zuteilung einer Identifikationsnummer kann auch der Arbeitgeber beantragen, wenn ihn der Arbeitnehmer dazu nach §...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Allgemeines

Rz. 1 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Begrifflich ist die Nachforderung von der Rückforderung und der Haftung zu unterscheiden. Rz. 2 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Eine Nachforderung ist gegeben, wenn beim LSt-Abzug durch den ArbG im > Steuerabzugsverfahren zu wenig LSt einbehalten worden ist und dieser Betrag beim ArbN (> Rz 5 ff) oder beim ArbG als Steuerschuldner (> Rz 55 ff) vom ...mehr

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Anhang 2 – Lohnsteuer-Nachs... / 7. Auswertungsmöglichkeiten

Rz. 17 Stand: EL 122 – ET: 6/2020 Der Arbeitgeber kann aufgrund der im Rahmen der Lohnsteuer-Nachschau gewonnenen Erkenntnisse durch Lohnsteuer-Nachforderungsbescheid oder Lohnsteuer-Haftungsbescheid in Anspruch genommen werden. Die Lohnsteuer-Nachschau kann auch zu einer nachträglichen oder geänderten Lohnsteuer-Anmeldung führen. Soll auf Grund der Lohnsteuer-Nachschau der A...mehr

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Anhang 2 – Anrufungsauskunft / 5. Bindungswirkung und gerichtliche Überprüfung

Rz. 15 Stand: EL 122 – ET: 6/2020 Die Erteilung und die Aufhebung (Rücknahme und Widerruf) einer Anrufungsauskunft stellt nicht nur eine Wissenserklärung (unverbindliche Rechtsauskunft) des Betriebsstättenfinanzamts dar, sondern ist ein feststellender, aber nicht vollziehbarer Verwaltungsakt im Sinne des § 118 Satz 1 AO, mit dem sich das Finanzamt selbst bindet. Der Arbeitgeb...mehr

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Anhang 2 – Lohnsteuer-Nachs... / 9. Zwangsmittel

Rz. 21 Stand: EL 122 – ET: 6/2020 Im Rahmen einer Lohnsteuer-Nachschau erlassene Verwaltungsakte sind grundsätzlich mit Zwangsmitteln (§§ 328ff. AO) durchsetzbar. Ein Verwaltungsakt liegt dann vor, wenn der mit der Lohnsteuer-Nachschau beauftragte Amtsträger Maßnahmen ergreift, die den Steuerpflichtigen zu einem bestimmten Tun, Dulden oder Unterlassen verpflichten sollen. Ein...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Erlass eines Nachforderungsbescheids

Rz. 35 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Zeitlich kann das FA beim ArbN grundsätzlich schon während des laufenden Kalenderjahres (> Rz 37), sonst nach seinem Ablauf (> Rz 40) nachfordern. Dazu erlässt es einen Nachforderungsbescheid gegen den ArbN. Der Nachforderungsbescheid ist ein Steuerbescheid iSd § 155 AO. Eine Nachforderung beim ArbN ist aber nicht mehr zulässig, wenn die Vor...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / c) Einwendungen des Arbeitnehmers

Rz. 43 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Der ArbN kann gegen die Nachforderung einwenden, die Steuerschuld bestehe nicht oder wegen Ablauf der Festsetzungsfrist nicht mehr (> Rz 39) oder nicht in der vom FA angenommenen Höhe. Er kann dazu alle Ermäßigungsgründe, die bis dahin unberücksichtigt geblieben sind, geltend machen. Der Grundsatz, dass der Nachforderungsbescheid von der mat...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Abgrenzung zur Haftung des Arbeitgebers

Rz. 77 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Die Inhaftungnahme des ArbG für LSt und andere Steuerabzüge nach § 42d EStG steht als Alternative für das FA neben Nachforderung im Pauschalierungswege (> Rz 60 ff) oder Nachforderung im LSt-Anmeldungsverfahren (> Rz 65 ff). Ein Vorrang eines dieser Verfahren gegenüber den anderen besteht nicht (> Rz 74 ff). Rz. 78 Stand: EL 122 – ET: 05/2020...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Einzelveranlagung

Rz. 35 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Eine Einzelveranlagung iSd § 26a EStG (vor dem VZ 2013: getrennte Veranlagung; > Rz 2) nimmt das FA vor, wenn einer der Ehegatten sie durch Ankreuzen des Auswahlfeldes in der Steuererklärung wählt (§ 26 Abs 2 Satz 1 und 3 EStG); zu Einzelheiten > Rz 10 ff. Bei dieser Veranlagungsform werden für jeden Ehegatten der Gesamtbetrag der Einkünfte (...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Leistungsgebot

Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Die Aufforderung des FA zur Zahlung einer Steuer- oder Haftungsschuld (Leistungsgebot), ist grundsätzlich ein selbständiger > Verwaltungsakt (BFH/NV 2008, 967), der idR mit der Steuer- oder Haftungsfestsetzung in einem Bescheid verbunden wird. Ohne Leistungsgebot (legaldefiniert in § 254 Abs 1 Satz 1 AO) ist der Adressat des Bescheides nicht zur Za...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Allgemeine Hinweise

Rz. 1 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Geschiedene Ehegatten werden steuerlich grundsätzlich als > Alleinstehende behandelt, sofern sie nicht wieder eine neue Ehe eingegangen sind. Vgl > Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, > Geschiedene Ehegatten, > Steuerklassen. Zur Berücksichtigung von Kindern > Kinderfreibeträge Rz 32/3. Zum Abzug der Ehescheidungskosten > Rz 3 ff. Rz. 2 St...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Nachforderung bei Eintritt der beschränkten Steuerpflicht (§ 39 Abs 7 EStG)

Rz. 13 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Wurden für einen bisher unbeschränkt steuerpflichtigen ArbN > Lohnsteuerabzugsmerkmale gebildet und gibt dieser ArbN seinen > Wohnsitz oder gewöhnlichen > Aufenthalt im > Inland auf, bleibt er mit inländischen Einkünften iSv § 49 EStG (> Inländische Einkünfte) beschränkt steuerpflichtig. Da für beschränkt steuerpflichtige ArbN idR ungünstige...mehr

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Anhang 2 – Pauschalierung v... / I. Anwendungsbereich des § 37b EStG

Rz. 1 Stand: EL 122 – ET: 6/2020 Zuwendender i. S. d. § 37b EStG kann jede natürliche und juristische Person oder Personenvereinigung sein, die aus betrieblichem Anlass nicht in Geld bestehende Geschenke oder Zuwendungen zusätzlich zur ohnehin vereinbarten Leistung oder Gegenleistung oder zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbringt. Juristische Personen des öffentlichen Rechts s...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / IV. Vorzeitige Verfügungen über die angelegten Sparleistungen

Rz. 108 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Während der Sperrfrist für Sparverträge über Wertpapiere und andere Vermögensbeteiligungen (> Rz 94), für Wertpapier-Kaufverträge (> Rz 96) sowie für Beteiligungs- oder Beteiligungs-Kaufverträge (> Rz 97, 98) darf der Anleger über seine Sparleistungen nicht durch Rückzahlung, Abtretung, Beleihung, Aufhebung der Festlegung oder nicht rechtze...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Nachforderung durch Veranlagung zur Einkommensteuer (§§ 25, 46 EStG)

Rz. 49 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Eine Korrektur des LSt-Abzugs ist stets zulässig, wenn der ArbN zur ESt veranlagt wird (§§ 25, 46 EStG). Bei der Veranlagung ermittelt das FA die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, ohne an tatsächliche oder rechtliche Feststellungen gebunden zu sein, die für den Steuerabzug ergangen sind (im Einzelnen > Veranlagung von Arbeitnehmern Rz...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Anlage im Rahmen eines Sparvertrags über Wertpapiere oder andere Vermögensbeteiligungen

Rz. 94 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Zur Anlage seiner vwL kann der ArbN mit einem Kreditinstitut oder einer Kapitalverwaltungsgesellschaft mit Sitz (§ 11 AO) in einem Mitgliedstaat der > Europäische Union (> Rz 95) einen Wertpapier-Sparvertrag abschließen (§ 2 Abs 1 Nr 1 iVm § 4 VermBG; Abschn 5 VermBErl). Darauf werden einmalig oder in Raten vom ArbG vwL – ggf aber auch ander...mehr

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Anhang 2 – ELStAM / 8. Durchführung des Lohnsteuerabzugs ohne ELStAM

Rz. Fehlende Lohnsteuerabzugsmerkmale Rz. 96 Stand: EL 122 – ET: 6/2020 Bei fehlenden Lohnsteuerabzugsmerkmalen hat der Arbeitgeber die Lohnsteuererhebung nach der Steuerklasse VI durchzuführen. Dies kommt insbesondere dann in Betracht, wenn der Arbeitnehmer bei Beginn des Dienstverhältnisses seinem Arbeitgeber die zum Abruf der ELStAM erforderliche steuerliche Identifikation...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Steuerlich irrelevante Vertragsänderungen

Rz. 28 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Sonstige Änderungen des Versicherungsvertrags sind grundsätzlich nur dann ohne schädliche Auswirkung (> Rz 27) auf die Mindestlaufzeit des Vertrags, wenn sein Inhalt und wirtschaftlicher Gehalt unverändert bleiben. Das gilt aber nicht für Vertragsanpassungen, die bereits bei Vertragsabschluss vereinbart worden sind. Unschädlich ist deshalb e...mehr

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Anhang 2 – Pauschalierung v... / 1. Begriffsbestimmung

Rz. 9 Stand: EL 122 – ET: 6/2020 Besteuerungsgegenstand sind betrieblich veranlasste Sachzuwendungen, die zusätzlich zur ohnehin vereinbarten Leistung oder zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden, und Geschenke, die nicht in Geld bestehen. Gesellschaftsrechtlich veranlasste Zuwendungen, wie z. B. verdeckte Gewinnausschüttungen (§ 8 Absatz 3 Satz 2 KStG, R 36 KStR...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / c) Verfahrenshinweise

Rz. 8 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Aufgrund der Anzeige erlässt das > Betriebsstätten-Finanzamt grundsätzlich (> Rz 8/1) einen Nachforderungsbescheid in Höhe des unterbliebenen LSt-Abzugs gegen den ArbN über die vom ArbG nicht erhobene LSt zuzüglich SolZ und ggf KiSt (§ 38 Abs 4 Satz 4 EStG; > R 41c.3 Abs 1, 41c.2 Abs 3 LStR). Das gilt auch für Beträge unter 10 Euro; die Klein...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Einzelheiten zu begünstigten Personen

Rz. 27 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Zum begünstigten Personenkreis gehören neben den in > Rz 25 genannten Personen leitende Angestellte wie Generalbevollmächtigte oder Prokuristen. Es ist unerheblich, ob sie kraft ihrer Stellung ArbG-Funktionen ausüben können oder ob für sie in anderen Gesetzen Sonderregelungen bestehen (zur Abgrenzung von nichtbegünstigten Organmitgliedern > ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 5. Nachforderung auf Anzeige des Arbeitgebers (§ 41c Abs 4 EStG)

Rz. 21 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Ändert das > Wohnsitz-Finanzamt > Lohnsteuerabzugsmerkmale rückwirkend oder erkennt der ArbG, dass er die LSt bisher nicht vorschriftsmäßig einbehalten hat, so ‚kann’ er die zu wenig erhobene LSt – auch Beträge unter 10 EUR (> R 41c.1 Abs 1 Satz 3 LStR) – bei der jeweils nächsten Lohnzahlung des laufenden Kalenderjahres nacherheben (§ 41c Ab...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Aufwendungen

Rz. 7 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Aufwendungen, die durch die Ausübung des Ehrenamts veranlasst sind, werden grundsätzlich als > Werbungskosten oder > Betriebsausgaben abgezogen (> Aufwandsentschädigungen Rz 55–59). Zu Besonderheiten bei steuerfreien Einnahmen > Freibeträge für nebenberufliche Tätigkeiten Rz 43 ff. Im Übrigen ist noch Folgendes zu beachten: Rz. 8 Stand: EL 122...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Korrekturen infolge der Kapitalmaßnahme von Air Liquide S.A. (Frankreich) aus 2019 im Fokus

Kommentar Das BMF greift mit Schreiben v. 11.6.2020 die Kapitalmaßnahme von Air Liquide S.A. (Frankreich) aus dem Jahr 2019 auf und äußert sich zur erforderlichen Korrektur der Aktienanschaffungskosten. Kapitalmaßnahme von Air Liquide S.A. (Frankreich) Bei der Kapitalmaßnahme der Air Liquide S.A. (Frankreich) aus dem Jahr 2019 hatten die depotführenden Kreditinstitute teilweis...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Das Crowdfunding-Portal als Förderkörperschaft nach § 58 Nr. 1 AO

Tz. 8 Stand: EL 117 – ET: 06/2020 Liegen die unter III.1. genannten allgemeinen Voraussetzungen zum Zuwendungsabzug vor und handelt es sich bei dem Crowdfunding-Portal um eine nach § 58 Nr. 1 AO (Anhang 1b) steuerbegünstigte Förderkörperschaft, die die Zuwendungsmittel für eigene Rechnung vereinnahmt und in Verwirklichung der eigenen satzungsmäßigen Zwecke an andere nach § 5 ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Steuerliche (neue) Behandlung der Wohlfahrtspflege

Tz. 11 Stand: EL 117 – ET: 06/2020 Zunächst hat die Finanzverwaltung mit BMF-Schreiben vom 26.01.2006 durch Veröffentlichung des sog. Rettungsdiensturteils im BStBl dieses für allgemein anwendbar erklärt und gleichzeitig die Quersubventionierung weiterer Zweckbetriebe außerhalb des § 66 AO (Anhang 1b) zunächst verneint. Im Grundsatz war damit der Zweckbetrieb Wohlfahrtspflege...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Vereinigungen (Einrichtungen) der Wohlfahrtspflege

Tz. 14 Stand: EL 117 – ET: 06/2020 Auf dem Gebiet der Wohlfahrtspflege werden in erster Linie die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege (amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege) tätig. Aber nicht nur die Spitzenverbände, sondern auch deren Untergliederungen und die diesen Verbänden/Untergliederungen angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten werden auf...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 117 – ET: 06/2020 Zu den gemeinnützig anzuerkennenden Zwecken nach § 52 Abs. 1 AO (Anhang 1b) gehört auch das Wohlfahrtswesen (s. § 52 Abs. 2 Nr. 8 AO, Anhang 1b). In § 66 Abs. 1–3 AO (Anhang 1b) wird der Begriff der Wohlfahrtspflege definiert. Einrichtungen, die sich mit der Wohlfahrtspflege befassen, unterhalten immer dann steuerunschädliche wirtschaftliche G...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / VI. Weitere Besonderheiten

Tz. 31 Stand: EL 117 – ET: 06/2020 Einrichtungen der Wohlfahrtspflege sind Zweckbetriebe, wenn die in § 66 AO (Anhang 1b) genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Zweckbetriebe dieser Art sind immer von den Ertragsteuern befreit, wenn die Körperschaft als steuerbegünstigten Zwecken dienend anerkannt ist. D. h., es entsteht keine Körperschaft- und Gewerbesteuerpflicht. Weitere ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Trikotwerbung

Stand: EL 117 – ET: 06/2020 Einnahmen, die eine steuerbegünstigten Zwecken dienende Körperschaft durch Werbung für Unternehmer auf der Sportkleidung ihrer Sportler erzielt (auf Trikots, Sportschuhen, Helmen, Sportgeräten usw.), sind im steuerschädlichen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zu erfassen. Es kommt hierbei nicht darauf an, ob es sich bei den sportlichen Veranstaltun...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Ertragsteuerliche Behandlung

Tz. 3 Stand: EL 117 – ET: 06/2020 Wegen der Breite des Spektrums, die die Förderung von Kunst und Kultur umfasst, ist die im Gesetz in § 68 Nr. 7 AO (Anhang 1b) enthaltene Aufzählung der kulturellen Einrichtungen (hierunter Theater) nicht abschließend. Einnahmen aus Theateraufführungen oder ähnlichen Aufführungen, die von einem entsprechend steuerbegünstigten Rechtsträger sat...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Tonträger

Stand: EL 117 – ET: 06/2020 Der Verkauf von Tonträgern durch einen steuerbegünstigten (gemeinnützigen) Verein begründet bei diesem einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (§ 14 AO; Anhang 1b), der, soweit er nicht ausnahmsweise als Zweckbetrieb (§§ 65–68 AO; Anhang 1b) eingestuft werden kann, regelmäßig einen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (§ 64 AO; Anhan...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Keine Erwerbszwecke

Tz. 9 Stand: EL 117 – ET: 06/2020 Der Begriff "keine Erwerbszwecke" hat Identität mit dem Erfordernis der "Selbstlosigkeit" i. S. v. § 55 Abs. 1 Nr. 1 AO (Anhang 1b). Verfolgt die Einrichtung ausschließlich eigennützige (in erster Linie eigenwirtschaftliche) Zwecke, wird insoweit gegen das Gebot "keine Erwerbszwecke" und somit gegen die Selbstlosigkeit verstoßen. Eine Anerken...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Kunsteisbahn

Stand: EL 117 – ET: 06/2020 Ein Verein, der eine öffentliche Kunsteisbahn betreibt, kann steuerbegünstigte (gemeinnützige) Zwecke verfolgen, Förderung des Sports, § 52 Abs. 2 Nr. 21 AO. Die Vermietung von Sportstätten und Betriebsvorrichtungen auf kurze Dauer schafft lediglich die Voraussetzungen für sportliche Veranstaltungen. Sie ist jedoch selbst keine "sportliche Veranstal...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Country- und Westernvereine

Stand: EL 117 – ET: 06/2020 Country- und Westernvereine verfolgen nach Auffassung der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder im Allgemeinen keine steuerbegünstigten (gemeinnützigen) Zwecke, weil sie im Regelfall die Geselligkeit der Mitglieder untereinander fördern (s. AEAO zu § 52 AO TZ 12, Anhang 2). Die Tätigkeit derartiger Vereine ist auch nicht identisch mit d...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Tierzuchtvereine

Stand: EL 117 – ET: 06/2020 Tierzuchtvereine können als steuerbegünstigte (gemeinnützigen) Zwecken dienende Körperschaften anerkannt werden, da die Förderung der Tierzucht ein steuerbegünstigter Zweck i. S. d. § 52 Abs. 2 Nr. 23 AO (Anhang 1b) ist. Die Förderung der Tierzucht ist nicht auf bestimmte Tierarten beschränkt, sondern sie umfasst alle Tierarten. So ist neben der Pfe...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Tierheime

Stand: EL 117 – ET: 06/2020 Tierheime sind Einrichtungen, die i. d. R. herrenlose Haustiere, wie Hunde und Katzen, aufnehmen, versorgen und versuchen, die Tiere an neue Halter abzugeben. Tierheime werden entweder von der öffentlichen Hand oder in privater Trägerschaft betrieben. Wird ein Tierheim von einem Verein betrieben, kann dieser wegen der mit dem Betrieb eines Tierheims...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Tischfußball

Stand: EL 117 – ET: 06/2020 Es gibt eine Vielzahl von verschiedenen Tischfußballvarianten. Neben dem sog. Drehstangentischfußball fällt auch das Tipp-Kick-Spiel unter dem Begriff Tischfußball. Grundsätzlich ist das im Verein betriebene Tischfußballspiel kein begünstigter gemeinnütziger Zweck i. S. d. § 52 Abs. 2 Nr. 21 AO (Förderung des Sports). So ist fehlt es an der für die ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Unmittelbarkeit

Tz. 8 Stand: EL 117 – ET: 06/2020 Voraussetzung für die Annahme eines Zweckbetriebs Wohlfahrtspflege ist auch, dass die Leistungen dieses Betriebs unmittelbar dem Personenkreis i. S. d. § 53 AO (Anhang 1b) zugutekommen. Aus diesem Grund werden nach bisherigen Grundsätzen keine Zweckbetriebe anerkannt, wenn Leistungen gegenüber anderen (fremden) gemeinnützigen Körperschaften e...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Bildung

Stand: EL 117 – ET: 06/2020 Die Förderung der Bildung dient der Allgemeinheit und ist daher gemeinnützig nach § 52 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 7 AO (Anhang 1b). Während Nr. 1 die Wissenschaft und Forschung erfasst, fällt unter Nr. 7 die Erziehung, die Volks- und die Berufsbildung. Bildung meint hierbei die Vermehrung der Kenntnisse und der Fähigkeiten des Einzelnen. Die Förderung vo...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Totalisatorbetrieb

Stand: EL 117 – ET: 06/2020 Totalisatorbetriebe werden im Rahmen von Pferderennveranstaltungen unterhalten. Mit den Einnahmen aus dem Totalisatorbetrieb sollen die Veranstaltungskosten und die Preise im Pferderennsport gedeckt sowie die Mittel für den eigentlichen Zweck der Pferderennsportvereine, die Tierzucht, beschafft werden. Insbesondere bei Galopp- und Trabrennen werden...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Notleidend oder gefährdet

Tz. 6 Stand: EL 117 – ET: 06/2020 Für die Begriffe "notleidend" oder "gefährdet" ist die gesetzliche Vorschrift des § 53 Nr. 1 und 2 AO (Anhang 1b) heranzuziehen. D. h., die Personen müssen die dort genannten Voraussetzungen für die Bedürftigkeit erfüllen (s. AEAO zu § 66 AO TZ 3, Anhang 2). Tz. 7 Stand: EL 117 – ET: 06/2020 Es handelt sich hierbei um Personen die infolge persön...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Bildungsveranstaltungen

Stand: EL 117 – ET: 06/2020 Bildungsveranstaltungen von Volkshochschulen und anderen Einrichtungen (belehrender Art) sind Zweckbetriebe, soweit sie selbst Vorträge, Kurse und andere Veranstaltungen wissenschaftlicher oder belehrender Art durchführen (s. 68 Nr. 8 AO, Anhang 1b). An die Art der "Belehrung" werden keine hohen Anforderungen gestellt. Typischerweise stellt eine "B...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Nachweisverfahren

Tz. 26 Stand: EL 117 – ET: 06/2020 Den Nachweis, dass die Einrichtung nur Personen dient, die auf körperliche, geistige und seelische Hilfe angewiesen sind, muss die betreffende Körperschaft selbst erbringen. Tz. 27 Stand: EL 117 – ET: 06/2020 Da die Zweckbetriebseigenschaft an der Erfüllung der Zwei-Drittel-Grenze liegt, hat die Körperschaft daher den Nachweis zu erbringen, da...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Tombola

Stand: EL 117 – ET: 06/2020 Viele Vereine führen im Rahmen ihrer Aktivitäten, wie Vereinsfeste, Jubiläumsveranstaltungen etc. Tombolas durch, um aus den daraus erzielten Einnahmen ihre satzungsmäßigen steuerbegünstigten Zwecke zu verwirklichen. Regelmäßig werden im Rahmen der Tombola erworbene, gespendete oder von Sponsoren zur Verfügung gestellte Waren/Gutscheine etc. einges...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Greenpeace

Stand: EL 117 – ET: 06/2020 Die Ziele des Vereins "Greenpeace Deutschland e. V." sind als steuerbegünstigten (gemeinnützigen) Zwecken dienend zu behandeln. Greenpeace ist als besonders förderungswürdige Organisation anerkannt. Mitgliedsbeiträge und Zuwendungen (Spenden) sind steuerlich abzugsfähig. Seit 01.01.2000 ergibt sich die Zuwendungs-/Spendenempfangsberechtigung aus der...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Einkünfte und Bezüge, Höhe des Vermögens

Tz. 30 Stand: EL 117 – ET: 06/2020 Entsprechende Ausführungen s. "Mildtätige Zwecke" und s. AEAO zu § 53 AO, Anhang 2.mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Gemeinnützigkeitsrechtliche Rahmenbedingungen

Tz. 1 Stand: EL 117 – ET: 06/2020 Sportvereine – und zu dieser Kategorie zählt auch der Golfverein – verfolgen gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 21 AO (Anhang 1b) steuerbegünstigte Zwecke im Bereich der Förderung des Sports. Voraussetzung hierfür ist, dass der Golfverein nach seiner Satzung und seiner tatsächlichen Geschäftsführung den Sport beziehungsweise den Golfsport fördert (BFH vom...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Tierschutz

Stand: EL 117 – ET: 06/2020 Vereine, die den Tierschutz fördern, verfolgen damit einen gemeinnützigen Zweck i. S. d. § 52 Abs. 2 Nr. 14 AO (Anhang 1b). Zu den typischen Tierschutzvereinen zählen Tierheime, zoologische Gärten (dies jedoch nicht ganz unumstritten), Tier- und Artenschutzvereine sowie Tierrechtsorganisationen wie beispielsweise der PETA Deutschland e. V. Die zuneh...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.2 Investitionsumlagen

Tz. 5 Stand: EL 117 – ET: 06/2020 Die Finanzverwaltung regelt im AEAO 1.2 zu § 52 AO (Anhang 2), dass es gemeinnützigkeitsunschädlich ist, wenn ein Verein neben den Aufnahmegebühren und Mitgliedsbeiträgen zusätzlich eine Investitionsumlage erhebt. Diese darf dann allerdings höchstens 5.113 EUR pro Mitglied innerhalb von zehn Jahren betragen und den Mitgliedern muss die Vertei...mehr