Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Tiergartenvereine

Stand: EL 117 – ET: 06/2020 Es gibt eine Vielzahl von Bezeichnungen für Einrichtungen, in denen Tiere gehalten werden, wie Zoologische Gärten, Tierparks, Wildparks, Aquarien, Vogel- und Safariparks oder Tiergärten. Als Zoo gilt nach § 42 Bundesnaturschutzgesetz eine dauerhafte Einrichtung, in denen lebende Tiere wild lebender Arten zwecks Zurschaustellung während eines Zeitrau...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / VI. Vereinigungen zur Förderung staatlicher Theater und Bühnen

Tz. 21 Stand: EL 117 – ET: 06/2020 Steuerbegünstigte Vereinigungen zur Förderung staatlicher Theater und Bühnen sind in der Regel ausschließlich wegen der Förderung der "Volksbildung" (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 AO, Anhang 1b) begünstigt. Soweit die betreffenden Vereinigungen nach ihrer Satzung "kulturelle Zwecke" fördern, ist die Förderung der "Volksbildung" nur dann möglich, ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Spenden/Zuwendungen

Tz. 7 Stand: EL 117 – ET: 06/2020 Selbstverständlich können Golfvereine, wie alle Sportvereine, auch Spenden vereinnahmen. Allerdings müssen die Spenden, wie jede Spende, freiwillig und unentgeltlich ohne Gegenleistung hingegeben werden. Deshalb sind sog. erwartete Spenden quasi als "Eintrittsgeld" anzusehen, wenn dem neuen Mitglied bei Nichterbringung einer derartigen Spende...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / II. Ertragsteuerliche Behandlung

Tz. 9 Stand: EL 117 – ET: 06/2020 Die ertragsteuerliche Behandlung von Golfclubs stellt sich genauso dar wie bei anderen Sportvereinen. Lediglich auf ein paar Besonderheiten sei einzugehen: Greenfee Mitglieder von Golfclubs, die auf einer Anlage eines fremden Clubs spielen, müssen dafür eine sog. Benutzungsgebühr (Greenfee) entrichten. Grundsätzlich handelt es sich hierbei um e...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 4 Stand: EL 117 – ET: 06/2020 Wohlfahrtspflege muss nach § 66 Abs. 2 AO (Anhang 1b) auf die Sorge für notleidende oder gefährdete Menschen gerichtet sein. Die Sorge kann sich auf das gesundheitliche, sittliche, erzieherische oder wirtschaftliche Wohl erstrecken und Vorbeugung oder Abhilfe bezwecken. Es ist aber nicht erforderlich, dass die gesamte Tätigkeit auf die Förder...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Das Crowdfunding-Portal als steuerbegünstigter Zuwendungsempfänger

Tz. 9 Stand: EL 117 – ET: 06/2020 Ist das Crowdfunding-Portal selbst Projektveranstalter und eine nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG (Anhang 3) i. V. m. §§ 51ff. AO (Anhang 1b) steuerbegünstigte Körperschaft oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ist es selbst zur Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen nach § 50 Abs. 1 EStDV (Anhang 11) berechtigt. Dies gilt auch für ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Billard

Stand: EL 117 – ET: 06/2020 Vereine, die die Förderung des Billard-Spiels (Carambole-Billard und Pool-Billard) zum Zweck haben, können wegen der damit verbundenen Förderung des Sports i. S. v. § 52 Abs. 2 Nr. 21 AO (Anhang 1b) als gemeinnützige Einrichtung anerkannt werden. Voraussetzung für die Anerkennung als steuerbegünstigten Zwecken dienende Körperschaft ist, dass derart...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Hilfsbedürftigkeit

Tz. 29 Stand: EL 117 – ET: 06/2020 Zur persönlichen und wirtschaftlichen Hilfsbedürftigkeit sowie zu den Regelsätzen nach dem SGB XII s. "Mildtätige Zwecke". Auf die Nachweisführung kann in wenigen Ausnahmefällen verzichtet werden, nämlich dann, wenn aufgrund der Art der Unterstützungsleistung typischerweise davon auszugehen ist, dass nur bedürftige Menschen unterstützt werden...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / I. Zum Begriff Theater

Tz. 1 Stand: EL 117 – ET: 06/2020 Theater sind Einrichtungen der unmittelbar darstellenden Kunst einschließlich der Musiktheater, die einer unbestimmten Zahl von Zuschauern Theaterstücke in künstlerischer Form nahebringen möchte (s. BVerwG vom 31.07.2008, AZ: 9 B 80/07, NJW 2009, 793). S. auch Abschn. 4.20.1 Abs. 1 UStAE. Zu den Theatern zählen Schauspiel, Oper, Operette, Mus...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1.1 Höhe der Beiträge

Tz. 4 Stand: EL 117 – ET: 06/2020 Die Finanzverwaltung hat daher im AEAO (AEAO 1.1 zu § 52 AO; Anhang 2) festgelegt, dass bei Vereinen, deren Tätigkeit in erster Linie den Mitgliedern zugutekommt, eine Förderung der Allgemeinheit dann noch gegeben ist, wenn die Mitgliedsbeiträge und Mitgliedsumlagen zusammen im Durchschnitt 1.023 EUR je Mitglied und Jahr und die Aufnahmegebühre...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1.3 Darlehen

Tz. 6 Stand: EL 117 – ET: 06/2020 Gelegentlich kommt es auch vor, dass Mitglieder Darlehen den Vereinen im Zusammenhang mit der Aufnahme in den Verein gewähren. Nach dem AEAO Nr. 1.3.1.5 zu § 52 AO (Anhang 2) zählen diese Darlehen nicht als zusätzliche Aufnahmegebühren. Wird das Darlehen aber zinslos oder nicht marktüblich verzinst, ist der Zinsverzicht seitens des Vereins al...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Beteiligungen

Tz. 8 Stand: EL 117 – ET: 06/2020 Immer wieder wurde versucht, die Problematik durch sog. Beteiligungsmodelle zu entschärfen. Gegenstand von solchen Modellen ist, dass die für den Spielbetrieb eines Golfclubs notwendigen Anlagen von einer neben dem gemeinnützigen Verein bestehenden Gesellschaft (Golfplatzbetreibergesellschaft) in Form einer KG errichtet und betrieben wird. Wen...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Förderung der Allgemeinheit

Tz. 2 Stand: EL 117 – ET: 06/2020 Eines der wesentlichen Elemente der gemeinnützigen Zweckverfolgung ist die Vorschrift des § 52 Abs. 1 AO (Anhang 1b), die fordert, dass die Allgemeinheit gefördert werden muss. Unter Förderung der Allgemeinheit wird verstanden, dass die begünstigte Tätigkeit der Körperschaft für die Allgemeinheit dienlich ist; sie muss also der Allgemeinheit ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Gesetzliche Neuregelung

Tz. 39 Stand: EL 117 – ET: 06/2020 Im Rahmen des Entwurfes zum Jahressteuergesetz 2013 war eine Neufassung des § 4 Nr. 18 UStG (Anhang 5) geplant, die zum Ziel hatte, die Bestimmung des § 4 Nr. 18 UStG an die MwStSystRL anzupassen und insbesondere die Rechtsprechung des EuGH (vgl. Rs. Zimmermann) und des BFH umzusetzen. Eine Umsetzung ist aber dann im Gesetzgebungsverfahren n...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 28 ... / 2.3.4 Verfahrensfragen zur gesonderten Feststellung des Sonderausweises

Rz. 30 Die gesonderte Feststellung des Sonderausweises ist auf den Schluss des Wirtschaftsjahrs vorzunehmen, in dem die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln unter Verwendung von Beträgen, die nicht aus Einlagen stammen, handelsrechtlich wirksam geworden ist. Diese Feststellung ist – soweit vorhanden – an den Sonderausweis des vorhergehenden Wirtschaftsjahrs nach § 182 Ab...mehr

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Inventur und Inventar: Rech... / 7 Folgen von Rechtsverstößen bei der Inventur

Rz. 121 Handelsrechtlich sind Verstöße gegen die Inventurvorschriften (§§ 240 f. HGB) nicht mit besonderen Sanktionen belegt.[2] Im Ergebnis können Inventurmängel aber Ursache für Buchführungs- und Bilanzierungsverstöße sein und die dafür vorgesehenen Sanktionen, z. B. Strafen und Ordnungswidrigkeiten nach §§ 331, 334 HGB, auslösen.[3] Zwar dürften Inventare nicht zu den gem....mehr

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Inventur und Inventar: Rech... / 1.1 Rechtsgrundlagen

Rz. 1 Gem. §§ 240 Abs. 1, 2, 242 Abs. 1 HGB ist jeder Kaufmann (§ 1 HGB) verpflichtet, sowohl bei Geschäftseröffnung als auch auf den Schluss eines jeden Geschäftsjahres auf Grund einer Bestandsaufnahme (Inventur) ein Verzeichnis (Inventar) seiner Vermögensgegenstände und Schulden aufzustellen. Rz. 2 Seit dem BilMoG von 2009 wird nicht kapitalmarktorientierten Einzelkaufleute...mehr

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Unpfändbarkeit der Corona-Soforthilfe

Leitsatz Die Corona-Soforthilfe ist als zweckgebundene Forderung nicht übertragbar und deshalb auch nicht pfändbar. Sachverhalt Der Antragsteller betreibt einen Hausmeisterservice. Bei einer Sparkasse unterhält er ein Pfändungsschutzkonto. Das Finanzamt erließ für dieses Konto eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung über 9.075,50 EUR insbesondere wegen rückständiger Umsatzst...mehr

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Inventur und Inventar: Rech... / 2.5 Nachprüfbarkeit

Rz. 28 Das Inventar muss so geführt und in seinem Zustandekommen nachweisbar sein, dass sich ein sachverständiger Dritter in angemessener Zeit unter Einschaltung des Inventurpersonals einen Überblick über die erfassten Bestände und Werte der Vermögensgegenstände und Schulden sowie über das Vorgehen bei der Inventuraufnahme machen kann.[1] Dazu gehört auch, dass Mengenangaben ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 28 ... / 2.3.2 Einlagen und Sonderausweis

Rz. 19 § 28 Abs. 1 S. 3 KStG regelt, dass Beträge des Nennkapitals, die durch Umwandlung von sonstigen Rücklagen mit Ausnahme von aus Einlagen der Anteilseigner stammenden Beträgen zugeführt worden sind, als "Sonderausweis" getrennt auszuweisen und gesondert festzustellen sind. Fraglich ist, ob die Vorschrift direkt an dem Bestand des steuerlichen Einlagekontos anknüpft, oder...mehr

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Zölle und Verbrauchsteuern ... / 4.1.2.3 Bezug zum auszuweisenden Vorratsvermögen

Rz. 21 Nur die auf das am Abschlussstichtag auszuweisende Vorratsvermögen entfallenden Zölle und Verbrauchsteuern kommen für die Abgrenzung in Betracht. Zum Vorratsvermögen gehören nur Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens, d. h., dass sie am Abschlussstichtag nicht dazu bestimmt sind, dauernd dem Betrieb zu dienen, vielmehr, dass sie zur Be- oder Verarbeitung und/oder zum Ve...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 28 ... / 3.1.6 Kapitalherabsetzung bei nicht unbeschränkt stpfl. Körperschaften

Rz. 56 Für im Inland nicht unbeschränkt stpfl. Körperschaften ist hinsichtlich der ertragsteuerlichen Behandlung zu differenzieren, ob die Körperschaft in einem EU-/EWR-Staat oder einem Drittstaat der unbeschränkten Stpfl. unterliegen. Für Körperschaften, die in einem EU-Staat der unbeschränkten Stpfl. unterliegen, gilt § 28 KStG grds. gem. § 27 Abs. 8 S. 1 u. 2 KStG uneinge...mehr

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Zölle und Verbrauchsteuern ... / 4.1.2.4 Aufwandsberücksichtigung

Rz. 23 Voraussetzung der Bildung eines Abgrenzungspostens ist, dass die Zölle und Verbrauchsteuern (zunächst) als Aufwand, d. h. den Periodengewinn mindernd, behandelt worden sind und diese Wirkung andauert. Aufwand ist die durch die Abgaben eingetretene Reinvermögensminderung. Bedingung ist demnach, dass die Abgaben bis zum Abschlussstichtag zulasten der Zahlungsmittel entric...mehr

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Zölle und Verbrauchsteuern ... / 2.3 Behandlung in der GuV-Rechnung nach HGB

Rz. 11 Grundsätzlich wären zwar Verbrauchsteuern und Zölle als "sonstige Steuern" (Pos. 15 Gesamtkostenverfahren; Pos. 15 Umsatzkostenverfahren) auszuweisen. In der durch das BilRUG geänderten Fassung des § 277 Abs. 1 HGB wurde allerdings die Definition der auszuweisenden Umsatzerlöse um eine – über die Umsatzsteuer hinausgehende – Kürzungspflicht um die "sonstigen direkt mi...mehr

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Zuflusszeitpunkt bei Bonuszinsen

Leitsatz Strittig ist der Zuflusszeitpunkt von Bonuszinsen aus einem Bausparvertrag. Das FG vertritt die Auffassung, dass Bonuszinsen erst dann als zugeflossen gelten, wenn der Bausparer unter Auflösung seines Bausparvertrags auf das Bauspardarlehen verzichtet. Sachverhalt Der Kläger hat im Jahr 1995 einen Bausparvertrag abgeschlossen. In den allgemeinen Bedingungen war unter...mehr

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ZErb 06/2020, Corona-Krise ... / c) Rechtsprechung des BFH zum Erlass

Das ErbStG in seiner jetzigen Fassung enthält keine den allgemeinen Regelungen entsprechende Billigkeitsvorschrift.[22] Daher kann auf die subsidiären Billigkeitsregelungen der § 163 und § 227 AO rekurriert werden.[23] Die beiden Vorschriften weisen dieselben tatbestandsmäßigen Voraussetzungen auf, unterscheiden sich, abgesehen von unterschiedlichen Rechtsfolgen, aber auch d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4 Besteuerungszeitraum

Tz. 27 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Nach § 11 Abs 1 S 1 KStG ist – abw von § 7 Abs 3 S 1 KStG iVm § 31 Abs 1 KStG und § 25 EStG – der im hr-lichen Abwicklungszeitraum erzielte Gewinn der Besteuerung zugrunde zu legen. Der Begriff des Abwicklungszeitraums umfasst damit den hr-lichen Liquidationszeitraum. Davon abzugrenzen ist der Besteuerungszeitraum, der dann gleichzeitig auch ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Fremder Grund und Boden

Rz. 20 [Autor/Stand] Die zweite Voraussetzung für die Anwendung des § 94 BewG ist, dass das Gebäude einem anderen zuzurechnen ist als demjenigen, dem der Grund und Boden zuzurechnen ist. Dieser Fall ist aufgrund bürgerlichen Rechts gegeben, wenn ein anderer als der bürgerlich-rechtliche Eigentümer des Grund und Bodens das Gebäude zu einem vorübergehenden Zweck (z.B. für die ...mehr

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ZErb 06/2020, Corona-Krise ... / 2. Pflichten der Finanzverwaltung

Die Finanzverwaltung hat derartige Dokumentationen sowohl im Festsetzungs- als auch im Erhebungsverfahren zu berücksichtigen. Im Interesse der Gleichmäßigkeit der Besteuerung wäre es wünschenswert, wenn zunächst die obersten Finanzbehörden der Länder entsprechende Prüfungen anordnen würden. De lege ferenda wäre zu diskutieren, ob in das ErbStG neben § 13 Abs. 6 S. 3 und 4 Er...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Abfrage durch das Erbschaftsteuerfinanzamt

Rz. 217 [Autor/Stand] Lässt sich nach Prüfung der Anzeige die Frage der materiellen Steuerpflicht eindeutig verneinen, so wird der Steuerfall regelmäßig zu den Akten genommen. Ist die Frage nach der materiellen Steuerpflicht zu bejahen oder kann hierauf keine eindeutige Antwort gegeben werden, wird die Erbschaftsteuerstelle den Steuerpflichtigen auffordern, eine Erbschaft- o...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Kein Abschlag bei ungewissem Abbruch (Abs. 3 Satz 3 Halbs. 2)

Rz. 97 [Autor/Stand] In der Praxis weisen Überlassungsverträge oft Klauseln auf, nach denen zum einen das Gebäude auf fremdem Grund und Boden zum Ende der Miet- bzw. Pachtzeit grds. abzureißen ist, zum anderen sich die Miet- bzw. Pachtzeit allerdings auch immer wieder verlängern kann. In diesen Fällen lässt sich am Feststellungszeitpunkt noch nicht absehen, ob der Eigentümer...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / J. Einbauten oder Umbauten bei gemieteten Grundstücken

Rz. 115 [Autor/Stand] Kein Gebäude auf fremdem Grund und Boden i.S. des § 94 BewG liegt vor, wenn der Mieter oder Pächter eines Gebäudes Einbauten oder Umbauten an dem gemieteten (gepachteten) Gebäude vornimmt. Denn die Anwendung des § 94 BewG setzt voraussetzt, dass ein Dritter ein Gebäude auf fremdem Grund und Boden errichtet hat bzw. einem Dritten ein solches Gebäude bewe...mehr

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Einführung BewG / IV. Steueränderungsgesetz 2015 vom 2.11.2015

Rz. 386 [Autor/Stand] Durch Art. 8 des Steueränderungsgesetzes 2015 v. 2.11.2015[2] hat der Gesetzgeber die bislang maßgeblichen und vom BVerfG beanstandeten Bewertungsregeln der §§ 138 ff. BewG a.F. entsprechend den Vorgaben des BVerfG im Beschluss v. 23.6.2015 – 1 BvL 13/11 u.a.[3] rückwirkend ab 1.1.2009[4] außer Kraft gesetzt und die bislang nur für die Erbschaft- und Sc...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7 Folgen des Systemwechsels vom Anrechnungszum Halbeinkünfte-/Teileinkünfteverfahren

Tz. 63 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Unter der Geltung des früheren Anrechnungsverfahrens bestand die Eigenart des § 11 KStG darin, dass das iRd Abwicklung verteilte Vermögen zunächst ebenfalls als Einkommen der Gesellschaft behandelt wurde. Darüber hinaus war der Verteilungsvorgang in der EK-Gliederung (Verteilung des Abwicklungsvermögens einschl des Abwicklungsgewinns) wie ein...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VI. Gebäude auf fremdem Grund und Boden

Rz. 36 [Autor/Stand] Ein Gebäude auf fremdem Grund und Boden liegt vor, wenn ein anderer als der Eigentümer des Grund und Bodens darauf ein Gebäude errichtet hat und ihm das Gebäude zuzurechnen ist. Dies ist der Fall, wenn das Gebäude einen Scheinbestandteil des Grund und Bodens darstellt[2] oder dem Nutzungsberechtigten für den Fall der Nutzungsbeendigung gegenüber dem Eige...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Grundbesitzwerte beim Grundvermögen (Abs. 3)

Rz. 122 [Autor/Stand] Für Grundstücke des Grundvermögens sind Grundbesitzwerte zu ermitteln und förmlich festzustellen. Der Umfang der wirtschaftlichen Einheit bestimmt sich nach § 2 BewG. Rz. 123 [Autor/Stand] Bei der Ermittlung der Grundbesitzwerte des Grundvermögens sind für Bewertungsstichtage nach dem 31.12.2008 die §§ 176 bis 198 BewG maßgebend. Die Bewertungsvorschrift...mehr

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ZErb 06/2020, Elternunterha... / c) Beide Ehegatten verdienen

Fall 1: Das potenziell unterhaltspflichtige Kind verdient 100.000 EUR brutto. Das Schwiegerkind hat 1.000 EUR netto zur Verfügung. Fall 2: Das potenziell unterhaltspflichtige Kind verdient 101.000 EUR[14] brutto. Das Schwiegerkind hat 1.000 EUR netto zur Verfügung. Maßgebend für die unterhaltsrechtliche Leistungsfähigkeit des Kindes ist das bereinigte Nettoeinkommen. Das wird ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3 Abwicklung

Tz. 21 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Auf die Auflösung folgt die Abwicklung, dh die lfd Geschäfte werden beendet, Vermögenswerte versilbert, Forderungen eingezogen und Gläubiger befriedigt, die verbleibenden Vermögenswerte werden an die Gesellschafter/AE, Genossen bzw Mitglieder verteilt. Eine Anwendung des § 11 KStG ohne tats Abwicklung ergibt sich beim Insolvenzverfahren. Die ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Einführung BewG / II. Vorlagebeschlüsse des BFH vom 2.3.2011 – II R 23/10 und II R 64/08

Rz. 364 [Autor/Stand] Vor diesem Hintergrund konnte es nicht verwundern, dass der BFH prompt reagierte: In zwei inhaltsgleichen Beschlüssen v. 2.3.2011[2] holte er eine Entscheidung des BVerfG darüber ein, ob § 11 GrEStG in der im Jahr 2001 geltenden Fassung mit Art. 3 Abs. 1 GG insofern unvereinbar sei, als er die Beteiligten an Erwerbsvorgängen i.S. des § 8 Abs. 2 GrEStG a...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5 Verlustabzug

Tz. 37 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Für Zwecke des Verlustabzugs ist zu berücksichtigen, dass der Soll-Abwicklungszeitraum (Besteuerungszeitraum nach § 11 Abs 1 S 2 KStG) ein einziger (verlängerter) VZ ist (s R 11 Abs 1 KStR 2015). Verluste aus früheren VZ können somit iRd Regelung des § 10d EStG iVm § 8 Abs 1 KStG in den ersten im Abwicklungszeitraum endenden Besteuerungszeitra...mehr

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Einführung BewG / cc) Sonstige Steuern

Rz. 51 [Autor/Stand] Die Einheitswerte hatten bis zum 31.12.1986 auch Bedeutung für die Bemessung des Nutzungswerts der Wohnung im eigengenutzten Einfamilienhaus (vgl. § 21a EStG i.d.F. des VStRG 1974). Während der Geltungsdauer der auf den Wertverhältnissen am 1.1.1964 beruhenden Einheitswerte des Grundbesitzes waren für die Ermittlung des Nutzungswerts der selbstgenutzten ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5 Abwicklungs-Anfangsvermögen (§ 11 Abs 4 und 5 KStG)

Tz. 49 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Das Abwicklungs-Anfangsvermögen ist das BV, das am Schluss des der Auflösung vorangegangenen Wj der KSt-Veranlagung zugrunde gelegt worden ist (s § 11 Abs 4 S 1 KStG). Das vorangegangene Wj kann entweder ein volles oder aber, wenn die Auflösung innerhalb eines Wj erfolgte, ein Rumpf-Wj gewesen sein (s Tz 35). Maßgebend ist das Vermögen, das de...mehr

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Einführung BewG / bb) Wesentliche Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2007 vom 13.12.2006 im Einzelnen

Rz. 184 [Autor/Stand] Im Wesentlichen sind durch das Jahressteuergestz 2007[2] die folgenden materiell-rechtlichen Änderungen der Bedarfsbewertung herbeigeführt worden: (1) Abrücken von der Maßgeblichkeit der Wertverhältnisse zum 1.1.1996 Rz. 185 [Autor/Stand] Die bislang in § 138 Abs. 1 Satz 2 BewG a.F. angeordnete Maßgeblichkeit der Wertverhältnisse zum 1.1.1996 entfiel. Die...mehr

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Aufhebung von Vollstreckungsmaßnahmen wegen wirtschaftlicher Schäden durch das Coronavirus

Leitsatz Wegen der Selbstbindung der Verwaltung durch das BMF-Schreiben vom 19.3.2020 (BMF, Schreiben v. 19.3.2020, IV A 3 – S 0336/19/10007 :002) ist das Ermessen des Finanzamts auf das Absehen von Vollstreckungsmaßnahmen bis zum 31.12.2020 reduziert und schließt die Aufhebung bereits erfolgter Vollstreckungsmaßnahmen ein. Sachverhalt Das Finanzamt verfügte wegen fälliger St...mehr

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Elektronische Bereitstellung von Belegen

Kommentar Die Finanzverwaltung hat mit sofortiger Wirkung den Anwendungserlass zu § 146a AO ergänzt. Dabei wurde im Zusammenhang mit der sog. Bonpflicht die Möglichkeit für eine elektronische Belegausgabe mit aufgenommen. Bestehende Bonpflicht Bereits mit dem Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vom 22.12.2016 wurde eine zwingende Ausgabe des K...mehr

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Schätzungsbefugnis des Finanzamts

Leitsatz Dem Finanzamt steht nicht allein deshalb eine Schätzungsbefugnis zu, weil der Steuerpflichtige bei der Verprobung des Wareneinsatzes unzureichend mitgewirkt hat. Sachverhalt Der Kläger war Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH, die vor allem im Handel mit Textilien tätig war. Seit 2012 befindet sich das Unternehmen in der Insolvenz. Das Finanzamt führte für die J...mehr

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Personelle Verflechtung bei von Geschäftsführung ausgeschlossenem Nur-Besitz-Gesellschafter und bei Möglichkeit zur Umgehung des § 181 BGB durch geschäftsführende Doppelgesellschafter

Leitsatz 1. Die personelle Verflechtung als Voraussetzung einer Betriebsaufspaltung liegt vor, wenn die personenidentischen Gesellschafter-Geschäftsführer der Besitz-GbR und der Betriebs-GmbH die laufenden Geschäfte der Besitz-GbR bestimmen können und der Nutzungsüberlassungsvertrag der Besitz-GbR mit der Betriebs-GmbH nicht gegen den Willen dieser Personengruppe geändert od...mehr

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Einheitsbewertung von Grundstücken im Beitrittsgebiet

Leitsatz 1. Die Regelungen zur Einheitsbewertung von Grundstücken im Beitrittsgebiet sind für ihre restliche Laufzeit verfassungsrechtlich hinzunehmen. 2. Mit dieser Maßgabe stellen die gleichlautenden Ländererlasse betreffend die Bewertung von Grundstücken im Beitrittsgebiet zulässige, typisierte Schätzungen des gemeinen Werts dar. 3. Die Ertragsarmut eines Bewertungsobjekts ...mehr

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Rechtmäßigkeit der Festsetzung der Sportwettensteuer auf Pferderennwetten eines ausländischen Veranstalters

Leitsatz 1. Die Festsetzung von Sportwettensteuer auf Pferderennwetten eines ausländischen Veranstalters nach § 17 Abs. 2 RennwLottG ist weder verfassungs- noch europarechtswidrig. 2. Der ausländische Veranstalter von Sportwetten unterfällt nicht der Buchmachersteuer des § 11 RennwLottG. Normenkette § 17 Abs. 1 und Abs. 2, § 11, § 2, § 12, § 16, § 10 RennwLottG, § 27, § 9a, § ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.2.2 Eigentumsvorbehalt

Rz. 176 Der Verkäufer, der eine Ware an den Käufer unter Eigentumsvorbehalt abgibt, bewirkt ebenfalls eine Lieferung i. S. d. § 3 Abs. 1 UStG. Dies ist unabhängig davon, ob der Käufer berechtigt ist, die Ware weiter zu veräußern (Regelfall, wenn der Käufer Unternehmer ist) oder ob der Käufer verpflichtet ist, sich jeglicher Verfügung über die gekaufte Sache zu enthalten, den...mehr