Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.1 Allgemeines

Rz. 245 Für die umsatzsteuerliche Beurteilung von Lieferungen gelten im Insolvenzverfahren keine Besonderheiten. Wegen der mit Eröffnung eines Insolvenzverfahrens eintretenden verfahrensrechtlichen Besonderheiten (Geltendmachen entstandener Umsatzsteuerbeträge durch Anmeldung zur Insolvenztabelle) kommt es jedoch häufig darauf an, den genauen Lieferzeitpunkt zu bestimmen (s....mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.3 Unter Eigentumsvorbehalt erworbene Sachen in der Insolvenz des Erwerbers

Rz. 261 Wer eine Ware unter Eigentumsvorbehalt erwirbt, erlangt als wirtschaftlicher Eigentümer[1] Verfügungsmacht im umsatzsteuerrechtlichen Sinne und ist somit im Zeitpunkt des Vorbehaltserwerbs zum Vorsteuerabzug berechtigt. Fällt der Erwerber in Insolvenz, hat der Insolvenzverwalter das Wahlrecht, den Vertrag durch Zahlung des Restkaufpreises zu erfüllen oder die Erfüllu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.3.2.2 Baumaßnahmen auf gepachteten Grundstücken

Rz. 220 Wird ein Grundstück nicht vom Eigentümer, sondern von einem Dritten, z. B. dem Mieter oder Pächter, bebaut, geht das verwendete Baumaterial mit dem Einbau zivilrechtlich in das Eigentum des Grundstückseigentümers über.[1] Ungeachtet dieser Eigentumsverhältnisse erbringt der Bauunternehmer seine (Werk-)Lieferung umsatzsteuerlich mit Fertigstellung und Übergabe an den ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1.1 Übertragung des Substanzwerts

Rz. 133 Dem Leistungsempfänger ist der Substanzwert eines Gegenstands übertragen, wenn er faktisch in die Lage versetzt wird, mit dem Gegenstand nach Belieben zu verfügen, insbesondere ihn wie ein Eigentümer zu nutzen und zu veräußern, und wenn er – dem wirtschaftlichen Eigentümer i. S. d. § 39 Abs. 2 Nr. 1 S. 1 AO vergleichbar – einen entsprechenden Herrschaftswillen ausübt...mehr

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Sonderausgabenabzug für Beiträge zur sogenannten Riester-Rente bei fehlender Anlage AV

Leitsatz Die Berücksichtigung von Vorsorgeaufwand gemäß § 10a Abs. 1, 2 EStG setzt einen Antrag des Steuerpflichtigen voraus, der in Form einer Anlage AV als amtlicher Erklärungsvordruck gestellt werden muss. Es besteht keine zwingende Verpflichtung der Finanzbehörde im Sinne des § 175 Abs. 1 Nr. 1 AO allein aufgrund der Datenübermittlung den Sonderausgabenabzug zu gewähren....mehr

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§ 35a Abs. 2 und Abs. 3 EStG: Keine Begünstigung für die Reinigung einer öffentlichen Straße und für in der Werkstatt des Handwerkers erbrachte Arbeiten

Leitsatz 1. Die Reinigung der Fahrbahn einer öffentlichen Straße ist – anders als die Reinigung des öffentlichen Gehwegs vor dem Haus – nicht als haushaltsnahe Dienstleistung nach § 35a Abs. 2 EStG begünstigt. 2. Soweit Arbeiten in der Werkstatt eines Handwerkers erbracht werden, sind die darauf entfallenden Lohnkosten nicht nach § 35a Abs. 3 EStG begünstigt. Normenkette § 35a...mehr

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Verträge mit nahen Angehörigen / 3.3 Miet- und Pachtverträge

Miet- und Pachtverträge unter nahen Angehörigen sind steuerrechtlich anzuerkennen, wenn sie klar, ernstlich gewollt und rechtswirksam sind und wenn der Inhalt und die Durchführung der Verträge dem entsprechen, was unter Fremden üblich ist.[1] Dabei gilt, dass an den Nachweis eines ernsthaften Vertragsverhältnisses umso strengere Anforderungen zu stellen sind, je mehr die Umst...mehr

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Kein Anspruch auf Schlussbesprechung mit Anwesenheit der Teilnehmer

Leitsatz Es besteht kein Anspruch auf Durchführung einer Schlussbesprechung unter Anwesenheit der Teilnehmer. Lehnt der Steuerpflichtige das Angebot des Außenprüfers ab, eine telefonische Schlussbesprechung abzuhalten, darf der Außenprüfer von einem Verzicht des Steuerpflichtigen auf deren Durchführung ausgehen. Sachverhalt Die Steuerpflichtige wünschte zum Abschluss einer be...mehr

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Vorsteuerabzug für die Badrenovierung eines an den Arbeitgeber vermieteten Home-Office

Leitsatz 1. Bei Aufwendungen zur Renovierung eines an den Arbeitgeber vermieteten Home-Office besteht der für den Vorsteuerabzug erforderliche direkte und unmittelbare Zusammenhang mit den Vermietungsumsätzen, soweit das Home-Office beruflich genutzt wird. 2. Im Falle einer Bürotätigkeit kann sich die berufliche Nutzung des Home-Office auch auf einen Sanitärraum erstrecken, n...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 3 Fortwirken der Angehörigeneigenschaft (Abs. 2)

Rz. 24 Nach § 15 Abs. 2 AO bleibt die Angehörigeneigenschaft auch nach Wegfall der Entstehungsvoraussetzungen bestehen. Eine entsprechende Regelung für § 15 Abs. 1 Nr. 1 AO fehlt, so dass insoweit keine fortwirkende Angehörigeneigenschaft eintreten kann.[1] Rz. 25 Nach § 15 Abs. 2 Satz 1 AO sind Angehörige die in Nrn. 2 (Ehegatten und Lebenspartner), 3 (Verwandte und Verschwä...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 1.3 Auslegung des Angehörigenbegriffs

Rz. 3 Der Gesetzgeber hat im Steuerrecht vielfach den Begriff des bzw. der Angehörigen durch ähnliche Begriffe ersetzt. Insbesondere hat er durch Zusammensetzungen von Wörtern mit dem Wort "Angehörige" neue Begriffe gebildet. So ist der Begriff der Familienangehörigen wie in § 12 Nr. 1 EStG oder nächste Angehörige in § 58 Nr. 6 AO ein eigenständiger Begriff, wie auch der der...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 1.2 Steuerliche Begriffsbestimmung

Rz. 2 § 15 AO enthält eine abschließende Aufzählung der Angehörigen. Die Vorschrift bedient sich dabei der Regelungen im Familienrecht des BGB, also der §§ 1297ff. BGB. Die Vorschrift definiert den Begriff "Angehörige" (oder "Angehöriger") nicht nur für das allgemeine Abgabenrecht, sondern für das gesamte Steuerrecht. Diese Begriffsbestimmung des § 15 AO steht nämlich im Zwei...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 2.5 Pflegeeltern und Pflegekinder (Nr. 9)

Rz. 19 Die Begriffe Pflegeeltern und Pflegekinder dienen dem Ziel der Vereinheitlichung der Verfahrensordnungen. Da der Pflegekinder- bzw. -elternbegriff im Rahmen des Angehörigenbegriffs in § 15 Abs. 1 Nr. 8 AO für das Steuerrecht allgemein umschrieben ist, muss er für alle steuerlichen Vorschriften herangezogen werden, die den Begriff verwenden und selbst keine Abweichunge...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15 Angehörige

1 Allgemeines 1.1 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift entspricht wortgleich § 20 Abs. 5 VwVfG und § 16 Abs. 5 SGB X. § 15 AO wurde zunächst durch das AdoptionsG v. 2.7.1976[1] sowie durch das Gesetz zur Anpassung steuerlicher Regelungen an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts v. 18.7.2014[2] geändert. Die Vorschrift galt gem. Art. 97 § 1 Nr. 10 S. 3 EGAO mit Wir...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 2.4.4 Geschwister der Eltern (Nr. 7)

Rz. 18 Geschwister der Eltern sind Verwandte dritten Grades in der Seitenlinie (Tante und Onkel). Es ist die Umkehrung der Verwandtschaft nach Nr. 5. Die Angehörigeneigenschaft zu den bisherigen Verwandten bleibt im Fall der Adoption gem. § 15 Abs. 2 Nr. 2 AO.mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 2.3 Verwandte und Verschwägerte in gerader Line (Nr. 3)

Rz. 10 Verwandte in gerader Linie sind gem. § 1589 S. 1 BGB Personen, deren eine von der anderen abstammt, die also voneinander abstammen, z. B. Großeltern, Eltern und Enkel. Die nichteheliche Geburt führt zur Verwandtschaft auch mit dem Vater. Der Grad der Verwandtschaft ist bei gerader Linie ohne Bedeutung für die Angehörigeneigenschaft. Rz. 11 Zu den Verwandten in gerader ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 1.1 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift entspricht wortgleich § 20 Abs. 5 VwVfG und § 16 Abs. 5 SGB X. § 15 AO wurde zunächst durch das AdoptionsG v. 2.7.1976[1] sowie durch das Gesetz zur Anpassung steuerlicher Regelungen an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts v. 18.7.2014[2] geändert. Die Vorschrift galt gem. Art. 97 § 1 Nr. 10 S. 3 EGAO mit Wirkung ab 24.7.2014. Durch das Gesetz...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 2.4.2 Kinder der Geschwister (Nr. 5)

Rz. 16 Kinder der Geschwister, also Nichten und Neffen, sind Verwandte dritten Grades in der Seitenlinie und Angehörige nach § 15 Abs. 1 Nr. 5 AO, die Kinder der Geschwister sind zueinander nicht Angehörige. Kindeskinder der Geschwister, also Großnichten und Großneffen, sind ebenfalls keine Angehörigen i. S. d. § 15 Abs. 1 Nr. 5 AO.mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 1 Allgemeines

1.1 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift entspricht wortgleich § 20 Abs. 5 VwVfG und § 16 Abs. 5 SGB X. § 15 AO wurde zunächst durch das AdoptionsG v. 2.7.1976[1] sowie durch das Gesetz zur Anpassung steuerlicher Regelungen an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts v. 18.7.2014[2] geändert. Die Vorschrift galt gem. Art. 97 § 1 Nr. 10 S. 3 EGAO mit Wirkung ab 24.7....mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 2 Angehörige im Einzelnen

2.1 Verlobte (Nr. 1) Rz. 5 Verlobte sind Personen, die ernsthaft ein Verlöbnis i. S. d. § 1297 BGB – unter Ausschluss einer Klage- oder Strafmöglichkeit – eingegangen sind. Das sind Personen, die einander versprochen haben, die Ehe miteinander einzugehen. Ein entsprechendes Versprechen für eine Lebenspartnerschaft führt zwar nicht zu einem Verlöbnis, da nicht das Eingehen ein...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 2.2 Ehegatten und Lebenspartner (Nr. 2)

Rz. 7 Ehegatten sind Personen unterschiedlichen Geschlechts, die nach deutschem oder ausländischem Recht wirksam eine Ehe eingegangen sind. Die Ehe muss durch Eheschließung so zustande gekommen sein, dass sie als wirksam anerkannt wird. Nach deutschem Recht wird die Ehe gem. § 1310 Abs. 1 BGB dadurch geschlossen, dass die Eheschließenden vor dem Standesbeamten erklären, die ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 2.1 Verlobte (Nr. 1)

Rz. 5 Verlobte sind Personen, die ernsthaft ein Verlöbnis i. S. d. § 1297 BGB – unter Ausschluss einer Klage- oder Strafmöglichkeit – eingegangen sind. Das sind Personen, die einander versprochen haben, die Ehe miteinander einzugehen. Ein entsprechendes Versprechen für eine Lebenspartnerschaft führt zwar nicht zu einem Verlöbnis, da nicht das Eingehen einer Ehe versprochen w...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 2.4.1 Geschwister (Nr. 4)

Rz. 15 § 15 Abs. 1 Nr. 4 AO nennt als Angehörige die Geschwister. Geschwister sind Verwandte zweiten Grades in der Seitenlinie. Auch Halbgeschwister sind Geschwister, da sie von derselben dritten Person (Vater oder Mutter) abstammen.[1] Stiefbruder und Stiefschwester sind keine Geschwister i. S. d. Nr. 4. Die Adoption eines/einer Minderjährigen führt nach § 1754 BGB zum Gesc...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 2.4.3 Ehegatten oder Lebenspartner der Geschwister und Geschwister der Ehegatten oder Lebenspartner (Nr. 6)

Rz. 17 Schwager und Schwägerin sind die Verschwägerten zweiten Grades in der Seitenlinie.[1] Das sind die Ehegatten und die Lebenspartner früher in eingetragener Lebenspartnerschaft der Geschwister sowie die Geschwister der Ehegatten und Lebenspartner. Die Angehörigeneigenschaft bleibt nach Abs. 2 Nr. 1 auch dann erhalten, wenn die verbindende Ehe nicht mehr besteht. Das Gle...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 2.4 Verwandte und Verschwägerte in der Seitenlinie

Rz. 14 Die Vorschrift hat in Abs. 1 Nr. 4–7 die Verwandten und Verschwägerten in der Seitenlinie aufgeführt, die Angehörige sein sollen. Diese Aufzählung ist abschließend. In der Seitenlinie verwandt sind Personen, die nicht in gerader Linie verwandt sind, aber von derselben dritten Person abstammen[1], also Schwester, Bruder, Base und Vetter. Entsprechend verschwägert in de...mehr

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Erwerb eines Geschäftsanteils durch einen Pooltreuhänder: Schenkungsteuer im Managermodell

Leitsatz Veräußert ein Gesellschafter einem vorformulierten Vertragswerk entsprechend seinen Geschäftsanteil an einen Pooltreuhänder, der diesen bis zur Aufnahme eines neuen Gesellschafters treuhänderisch für die verbleibenden Gesellschafter hält, unterliegt der Vorgang bei den verbleibenden Gesellschaftern nicht der Schenkungsteuer. Normenkette § 1 Abs. 1 Nr. 2, § 7 Abs. 1 N...mehr

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Verspätungsgeld II: Anwendung des Rechtsgedankens des § 254 BGB im Steuerrecht

Leitsatz 1. Der in § 254 BGB zum Ausdruck kommende Rechtsgedanke ist im Steuerrecht anzuwenden, wenn Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis ein Vertretenmüssen voraussetzen. 2. Die in Verwaltungsanweisungen des BZSt geregelte Möglichkeit, die in § 22a Abs. 1 EStG geforderten Angaben bei unverschuldeter Unkenntnis u.a. der Identifikationsnummer des Leistungsempfängers nicht ...mehr

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Kürzung von als Sonderausgaben abziehbaren Kinderbetreuungskosten um steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse

Leitsatz Nach § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG als Sonderausgaben abziehbare Kinderbetreuungskosten des Steuerpflichtigen sind um nach § 3 Nr. 33 EStG steuerfreie Kindergarten-Arbeitgeberzuschüsse zu kürzen. Sachverhalt In ihrer Einkommensteuererklärung für das Jahr 2015 machten die Kläger Kindergartengebühren in Höhe von 926 EUR als Kinderbetreuungskosten geltend, welche das Finanzamt...mehr

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Einkommensteuerliche Behandlung pauschaler Bonuszahlungen einer gesetzlichen Krankenkasse

Leitsatz Die von einer gesetzlichen Krankenkasse auf der Grundlage von § 65a SGB V gewährte Geldprämie (Bonus) für gesundheitsbewusstes Verhalten stellt auch bei pauschaler Ausgestaltung keine den Sonderausgabenabzug mindernde Beitragserstattung dar, sofern durch sie konkret der Gesundheitsmaßnahme zuzuordnender finanzieller Aufwand des Steuerpflichtigen ganz oder teilweise ...mehr

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Umsatzsteuer-Karussell / 2.2 Missing Trader

Im Beispiel oben (Abb. 1) liefern die in Belgien und Italien ansässigen Großhändler "Distributor B" und "Distributor I" an den inländischen MT. Ein solcher MT wird i. d. R. aus zwei Gründen zwischengeschaltet: zur Verbilligung der Ware zur Vorsteuer-Erschleichung. Bei MT handelt es sich zumeist um Scheinfirmen. So wurde z. B. in dem vom FG Nürnberg entschiedenen Fall eine im Ha...mehr

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Umsatzsteuer-Karussell / 3 Reaktionen des Gesetzgebers und der Verwaltung

Zahlreiche gesetzgeberische Maßnahmen der letzten zwei Jahre sind vor dem Hintergrund der in verschiedenen Bereichen angewachsenen USt-Verkürzung zu sehen, z. B.: Annahme eines besonders schweren Falls der Steuerhinterziehung mit erhöhter Strafandrohung (von sechs Monaten bis zu zehn Jahren) wegen Steuerverkürzung in großem Ausmaß oder Erlangung von nicht gerechtfertigten Ste...mehr

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Gesonderte Feststellung der satzungsmäßigen Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit

Leitsatz Bei einer ausländischen Stiftung muss die Satzung mit der deutschen Mustersatzung vergleichbare Festlegungen enthalten. Sachverhalt Die Klägerin ist eine Stiftung nach österreichischem Recht und mit Sitz in Österreich. Sie ist von den österreichischen Behörden als gemeinnützig anerkannt. Da die Klägerin auch über Vermögen in Deutschland verfügt, beantragte sie beim z...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / XXII. Absatz 22 (in der seit dem ZollkodexAnpG geltenden Fassung)

"(22) § 1 Absatz 4 in der am 31. Dezember 2014 geltenden Fassung ist erstmals für den Veranlagungszeitraum 2015 anzuwenden." Rz. 64 [Autor/Stand] Allgemeines. § 21 Abs. 22 wurde durch das Gesetz v. 22.12.2014[2] angefügt. Geregelt wird der Zeitpunkt, ab dem § 1 Abs. 4 Anwendung findet. § 1 Abs. 4 betrifft die gesetzliche Definition des Begriffes "Geschäftsbeziehung" i.S. des ...mehr

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ZErb 05/2020, Aufnahme eine... / 1 Gründe

Die Beschwerde ist unbegründet. Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) legt die Voraussetzungen der geltend gemachten Verfahrensfehler nicht den Anforderungen der § 115 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 116 Abs. 3 S. 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO) genügend dar; die Rüge eines schwerwiegenden Rechtsanwendungsfehlers des Finanzgerichts (FG) gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 FGO is...mehr

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ZErb 05/2020, Erfasst § 6 E... / 3. Kein fiktiv vereinheitlichtes Vermögen

Die Entscheidung des Finanzgerichts baut auf der u.E. unzutreffenden Annahme auf, dass die Nacherben gem. § 6 Abs. 2 ErbStG ein in der Person des Vorerben für erbschaftsteuerliche Zwecke fiktiv vereinheitlichtes Vermögen erworben haben sollen, das aus dem Eigenvermögen des Vorerben und dessen beiden Vorerbschaftsvermögen besteht. Dabei ist es für das Finanzgericht ohne Belan...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / XXIII. Absatz 23 (in der seit dem ZollkodexAnpG geltenden Fassung)

"(23) § 6 Absatz 5 Satz 3 in der am 31. Dezember 2014 geltenden Fassung ist in allen Fällen anzuwenden, in denen die geschuldete Steuer noch nicht entrichtet ist." Rz. 65 [Autor/Stand] Allgemeines. § 21 Abs. 23 wurde durch das Gesetz v. 22.12.2014[2] angefügt. Geregelt wird der Zeitpunkt, ab dem § 6 Abs. 5 Satz 3 in der am 31.12.2014 geltenden Fassung Anwendung findet. § 6 Ab...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / V. Absatz 5 (in der seit dem StBereinG vom 14.12.1984 geltenden Fassung)

"(5) § 18 Abs. 3 ist auch für Veranlagungszeiträume und Erhebungszeiträume vor 1985 anzuwenden, wenn die Erklärungen noch nicht abgegeben sind." Rz. 25 [Autor/Stand] Gesetzesänderungen. Der heutige § 21 Abs. 5 wurde durch das StBereinG v. 14.12.1984[2] als damaliger § 20 Abs. 5 geschaffen und lediglich durch das StÄndG 1992 v. 25.2.1992 in § 21 Abs. 5 überführt. Das StBereinG...mehr

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AGS 05/2020, Keine weitere ... / 2 Aus den Gründen

Über die Beschwerde entscheidet der Berichterstatter des für Kostensachen alleine zuständigen 10. Senats des LSG Baden-Württemberg als Einzelrichter ohne Mitwirkung ehrenamtlicher Richter (§ 155 Abs. 4 SGG, § 56 Abs. 2 S. 1 i.V.m. § 33 Abs. 8 S. 1 und S. 3 RVG); die Streitsache weist keine besonderen Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art auf und hat auch keine g...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Vereinsvorsitzender/Vorstand

Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Muss der Vorstand eines nicht rechtsfähigen Vereins für Schulden des Vereins einstehen, die diesem im Zusammenhang mit einer Veranstaltung zu Gunsten einer förderungswürdigen Einrichtung erwachsen, kann er diese Aufwendungen mangels Zwangsläufigkeit nicht als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG absetzen. Die Haftung des Vorstands kann sich au...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.3.1.3 Zulässigkeit der Anteilsgewährung an die Anteilsinhaber der Übertragerin nur im Rahmen des § 55 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 4 AO

Tz. 9 Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Die Anteilseigner der übertragenden gGmbH erhalten durch die Verschmelzung gem. §§ 2, 5 Abs. 1 Nr. 2 UmwG Anteile an der Übernehmerin (bzw. des neuen Rechtsträgers bei Verschmelzung durch Neugründung). Dies ist jedoch gemeinnützigkeitsrechtlich grds. unzulässig bzw. nur beschränkt zulässig. In den Fällen der Verschmelzung einer gemeinnützigen T...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.3.1.1 Bedeutung der satzungsmäßigen Vermögensbindung (§ 61 AO) der Übertragerin

Tz. 6 Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Die Verschmelzung auf eine ebenfalls gemeinnützige Körperschaft (z. B. GmbH, AG, Genossenschaft) setzt gemeinnützigkeitsrechtlich voraus, dass die satzungsmäßige Vermögensbindung (s. § 61 Abs. 1 i. V. m. § 55 Abs. 1 Nr. 4 AO, Anhang 1b) der Übertragerin der Verschmelzung nicht entgegensteht. Die satzungsmäßige Vermögensbindung steht der Versch...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Werbung als wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb i. S. v. § 14 AO

Tz. 11 Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Die Werbung in jeglicher Form, die eine steuerbegünstigen Zwecken dienende Körperschaft in eigener Regie durchführt, begründet einen steuerpflichtigen und somit steuerschädlichen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb i. S. v. § 14 AO (Anhang 1b). Mit der Unterhaltung eines solchen steuerschädlichen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs wird die ste...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Betreiben Vereine Motor- und Segelflugsport, können sie als steuerbegünstigten (gemeinnützigen) Zwecken dienende Körperschaft anerkannt werden. Der Begriff des "Sports" ist in der Abgabenordnung geregelt (s. § 52 Abs. 2 Nr. 21 AO). Auch der Motor- und Segelflugsport ist unter den Begriff "Sport" einzuordnen (s. AEAO zu § 52 AO TZ 6, Anhang 2)...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Vereinsausflug

Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Vereinsausflüge sind grundsätzlich dem steuerbegünstigten Tätigkeitsbereich einer steuerbegünstigten Körperschaft zuzuordnen. Sie dienen zwar in der Regel nicht unmittelbar der Erfüllung der steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke, rechnen aber – wenn sie im Vergleich zur eigentlichen steuerbegünstigten Tätigkeit von untergeordneter Bedeutung sin...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Vermögensbindung

Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Durch die Vermögensbindung (s. § 55 Abs. 1 Nr. 4 AO, Anhang 1b) soll sichergestellt werden, dass auch im Falle der Auflösung oder Aufhebung der Körperschaft oder bei Wegfall der steuerbegünstigten Zwecke das Vermögen nur für steuerbegünstigte Zwecke verwendet wird. Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn das Vermögen in diesem Fall einer anderen steu...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 3 Kostenrecht: Streitwert bei geänderter Zinsfestsetzung berechnen

Der Streitwert ist in Verfahren vor den Gerichten der Finanzgerichtsbarkeit regelmäßig nach der sich aus dem Antrag des Klägers für ihn ergebenden Bedeutung der Sache nach Ermessen zu bestimmen. Betrifft der Antrag des Klägers eine bezifferte Geldleistung oder einen hierauf bezogenen Verwaltungsakt, ist deren Höhe maßgebend (vgl. § 52 Abs. 1, 3 Satz 1 GKG). Gesetzliche Vorgab...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.1.1 Einbringung eines Betriebs

Tz. 52 Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Bei der gGmbH ist zu differenzieren zwischen ihrem – falls vorhanden – steuerpflichtigen Bereich (steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb) und ihren steuerfreien Bereichen (ideelle Tätigkeit, Zweckbetrieb, Vermögensverwaltung). § 8 Abs. 2 KStG (Anhang 3) ist nur für den steuerpflichtigen Bereich (steuerpflichtiger wirtschaftliche...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Vereinseinnahmen

Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Einnahmenquellen eines Vereins sind: Mitgliederbeiträge, Aufnahmegebühren, Zuwendungen (Geld- und Sachzuwendungen), Zuschüsse des Bundes, der Länder, der Kommunen oder aus Lotto- und Totomitteln, von Dachverbänden, Erbschaften, Schenkungen. Es handelt sich bei diesen Einnahmen um steuerneutrale Posten, weil keine Vermögensmehrungen vorliegen (ideeller Ber...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Gemeinnützigkeitsrechtliche Würdigung

Tz. 1 Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Bei Körperschaften die Schulen betreiben, ist zwischen Ersatzschulen und Ergänzungsschulen zu unterscheiden (AEAO Nr. 4 Satz 1 zu § 52 AO; Anhang 2). Ersatzschulen werden von den zuständigen Landesbehörden genehmigt, wenn eine Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern nicht gefördert wird, d. h. es findet von vornherein ke...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 8 Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Kurzfristige Vermietungsleistungen liegen z. B. vor bei der Überlassung von Sportstätten (Tennishallen, -plätzen, Kegelbahnen, Bahnengolfanlagen, Squash-Anlagen, Schießständen, Bootsstegen im Bereich des Wassersports, Schwimmbädern, Skiheimen und -hütten und dgl.). Die Vermietung von Sportstätten ist aber keine sportliche Veranstaltung i. S. ...mehr