Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 2.2.2.10.1 Betriebsstättenbuchführung

Rz. 51 Die Betriebsstätte wird i. d. R. eine eigene Buchführung haben; dabei sind die Vorschriften des Betriebsstättenstaats einzuhalten. Andererseits ist die Buchführung der Betriebsstätte Teil der Buchführung des Stammhauses; daher muss sie auch den Vorschriften entsprechen, die für das Stammhaus gelten[1]. Neben der Betriebsstättenbuchführung braucht die Buchführung des St...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 2.2.2.1 Begriff der Betriebsstätte

Rz. 7 Einkünfte aus Gewerbebetrieb sind ausl. Einkünfte, wenn sie durch eine im Ausland belegene Betriebsstätte erzielt werden.[1] Für ausl. Einkünfte unbeschränkt Stpfl. folgt das Gesetz (mit Ausnahme der Bürgschafts- und Avalprovisionen und der Seeschiffe und Luftfahrzeuge) streng dem Betriebsstättenprinzip. Einkünfte aus Gewerbebetrieb, für die im Ausland keine Betriebsstä...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 2.2.3 Ständiger Vertreter

Rz. 56 Der "ständige Vertreter" bildet im deutschen Steuerrecht einen eigenen Anknüpfungspunkt für das Vorliegen ausl. Einkünfte (§ 13 AO); im OECD-MA bildet er einen Unterfall der Betriebsstätte. Sachliche Bedeutung hat diese Abweichung aber nicht. Rz. 57 Ein ständiger Vertreter ist nach § 13 AO eine Person, die nachhaltig die Geschäfte eines Unternehmens besorgt und dabei d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 2.2.2.2 Internethandel

Rz. 11 Gleiche Grundsätze gelten für den Internethandel. Ist der Internet-Server eine Betriebsstätte des Stpfl.[1], ist dieser Server-Betriebsstätte auch ein Gewinn zuzuordnen, allerdings nur in dem Umfang, in dem der Internet-Server eine betriebliche Funktion erfüllt[2] Rz. 12 Soweit Waren betroffen sind, die nicht selbst per Internet lieferbar sind, ist das Internet nur ein...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 2.2.4 Personengesellschaften

Rz. 63 Die Frage, wie die Einkünfte eines inländischen Gesellschafters aus einer Beteiligung an einer ausl. Personengesellschaft zu qualifizieren sind, richtet sich nach deutschem Recht, und zwar unabhängig davon, ob ein DBA besteht oder nicht (zur Beteiligung eines Ausländers an einer inländischen Personengesellschaft vgl. Kommentierung zu § 49 EStG).[1] Hierbei ist zwische...mehr

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Schenkungsteuer: Begünstigung von Betriebsvermögen – Schenkung eines Kommanditanteils unter Vorbehaltsnießbrauch

Leitsatz 1. Die Begünstigung von Betriebsvermögen nach § 13a ErbStG i.d.F. des Jahres 2007 setzt voraus, dass der Gegenstand des Erwerbs bei dem bisherigen Rechtsträger Betriebsvermögen war und bei dem neuen Rechtsträger Betriebsvermögen wird. 2. Ist Gegenstand des Erwerbs eine Beteiligung an einer Personengesellschaft, muss der Erwerber Mitunternehmer werden. 3. Der Eigentüme...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 2.4 Einkünfte aus Veräußerung (Nr. 4)

Rz. 76 Einkünfte aus der Veräußerung bestimmter Wirtschaftsgüter (§§ 4ff. EStG) können auch dann ausl. Einkünfte sein, wenn sie nicht im Rahmen eines ausl. (land- und forstwirtschaftlichen, gewerblichen oder freiberuflichen) Betriebs anfallen; § 34d Nr. 4 EStG kommt somit nur subsidiär zur Anwendung, wenn die Wirtschaftsgüter bzw. die Anteile nicht zu einer ausl. Betriebsstä...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 2.5 Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit (Nr. 5)

Rz. 80 Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit sind ausl. Einkünfte, wenn die Arbeit in einem ausl. Staat ausgeübt oder verwertet wird. Wann Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit vorliegen, definiert das Gesetz selbst in § 19 EStG nicht; dieser enthält lediglich eine beispielhafte Aufzählung. Die DBA ordnen das Besteuerungsrecht nicht stets dem Tätigkeitsstaat zu. So k...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 2.2.2.3.3 Auswirkungen der Ent- und Verstrickungsregeln in § 4 Abs. 1 S. 3, 7 EStG

Rz. 22 An den dargestellten allgemeinen Grundsätzen könnte sich insoweit etwas durch die Einführung eines (allgemeinen) Ent- und Verstrickungstatbestands in § 4 Abs. 1 EStG geändert haben, als das deutsche Besteuerungsrecht hinsichtlich der stillen Reserven entsprechend dem Ziel des Gesetzgebers durch Vornahme einer Sofortversteuerung gesichert werden soll[1]. Die Übertragun...mehr

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Spielvergnügungsteuer-Nachschau in Hamburg

Leitsatz 1. Die Spielvergnügungsteuer-Nachschau nach dem Hamburgischen Spielvergnügungsteuergesetz ist ohne Anlass zulässig. 2. Die Nachschau erlaubt dem FA die Auslesung der Daten von Spielgeräten mit Hilfe eigener Auslesegeräte sowie deren Speicherung. 3. Die zeitnahe bauartbedingte Löschung des Datenspeichers im Spielgerät hindert die Auswertung der ausgelesenen Daten nicht...mehr

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X Grundzüge der Besteuerung... / 1.4.1 Gemeinnützigkeit

Rz. 1741 Die wohl bedeutendste subjektive Steuerbefreiung ist diejenige für Körperschaften, die nach ihrer Satzung und nach ihrer tatsächlichen Geschäftsleitung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen (§ 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG i. V. m. §§ 51ff. AO).[1] Die jeweiligen Begriffsbestimmungen sind in den §§ 52 bis 54 AO geregelt. Zi...mehr

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Eigentumsvorbehalt / 2.7 Steuerliche Zuordnung

Gemäß § 39 Abs. 2 AO 1977 ist ein Wirtschaftsgut steuerlich seinem wirtschaftlichen Eigentümer zuzurechnen. Obwohl der Verkäufer zivilrechtlich erst einmal Eigentümer bleibt, gehört die Vorbehaltsware nach den tatsächlichen Verhältnissen wirtschaftlich zum Vermögen des Vorbehaltskäufers und ist, nachdem er den Besitz erlangt hat, von ihm als Betriebsvermögen zu aktivieren.[1]mehr

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X Grundzüge der Besteuerung... / 1.7.2.3 Nichtabziehbare Aufwendungen nach § 10 KStG

Rz. 1778 In § 10 KStG sind bestimmte Aufwendungen bei der Ermittlung des Einkommens nicht abziehbar. Diese Vorschrift dient z. T. der steuerlichen Gleichstellung von Personenunternehmen mit Kapitalgesellschaften (vgl. § 10 Nr. 1 bis 3 KStG). In dieser Hinzurechnung unsystematisch ist die Hinzurechnung der Hälfte der Aufsichtsratsvergütungen nach § 10 Nr. 4 KStG. Nach Ansicht...mehr

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X Grundzüge der Besteuerung... / 1.7.6 Korrektur der Steuerbescheide bei verdeckter Gewinnausschüttung oder verdeckter Einlage

Rz. 1886 Bisher erfolgte die Besteuerung der Kapitalgesellschaft auch verfahrensrechtlich getrennt von der Besteuerung der Anteilseigner. Die Körperschaftsteuerbescheide stellten für die Einkommensteuerbescheide der Gesellschafter keine Grundlagenbescheide i. S. d. § 175 Abs. 1 Nr. 1 AO dar; eine verfahrensmäßige Verknüpfung i. S. d. § 174 Abs. 2 AO kam ebenfalls nicht in Be...mehr

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V Geschäftsführung, Aufsich... / 1.19 Rechnungslegung/Steuerpflichten/Betriebsprüfung

Rz. 886 Die Geschäftsführer einer GmbH sind gem. § 41 GmbHG verpflichtet, die Führung der erforderlichen Handelsbücher sicherzustellen, und gem. §§ 242, 264 Abs. 1 HGB auch zur Aufstellung des Jahresabschlusses verpflichtet. Rz. 887 Außerdem haben die Geschäftsführer umfangreiche Steuerpflichten zu erfüllen, § 34 AO. Hierunter fallen unter anderem die Führung der Bücher; die Ab...mehr

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X Grundzüge der Besteuerung... / 1.7.3.1 Abziehbare Spenden

Rz. 1827 Korrespondierend zu § 10b EStG enthält § 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG eine Sonderregelung für den Abzug von Ausgaben für steuerbegünstigte Zuwendungen (Spenden und Beiträge). Die Vorschrift des § 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG ist für die GmbH wie eine Gewinnermittlungsvorschrift zu werten.[1] Steuerbegünstigte Zuwendungen einer GmbH mindern im Wirtschaftsjahr den handelsrechtlichen Ja...mehr

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X Grundzüge der Besteuerung... / 2.2.1 Organschaftsvoraussetzungen

Rz. 1941 Eine GmbH, die sowohl ihre Geschäftsleitung (§ 10 AO) als auch ihren Sitz (§ 11 AO) im Inland hat (sog. doppelter Inlandsbezug), kann als gewerbesteuerrechtliche Organgesellschaft, aber auch als gewerbesteuerrechtlicher Organträger fungieren (so der Wortlaut des§ 14 Abs. 1 Satz 1 KStG, § 2 Abs. 2 Satz 2 GewStG). Auf Grund europarechtlicher Bedenken verzichtet jedoch...mehr

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X Grundzüge der Besteuerung... / 1.2.1.2 Vorgesellschaft

Rz. 1728 Mit notarieller Beurkundung der Satzung nach § 2 GmbHG entsteht die sog. Vorgesellschaft.[1] Diese besteht solange, bis die GmbH in das Handelsregister (§ 11 Abs. 1 GmbHG) eingetragen ist und somit zivilrechtlich wirksam gegründet wurde. Die Vorgesellschaft (oder Vor-GmbH) wird zivilrechtlich als Gesellschaft sui generis angesehen, die überwiegend nach dem Recht der...mehr

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X Grundzüge der Besteuerung... / 2 Gewerbesteuer

Rz. 1932 Jeder (sog. stehende) Gewerbebetrieb unterliegt, soweit er im Inland betrieben wird, der Gewerbesteuer (§ 2 Abs. 1 Satz 1 GewStG, § 1 GewStDV). Da nach § 2 Abs. 2 GewStG die Tätigkeit einer Kapitalgesellschaft stets und in vollem Umfang als Gewerbebetrieb gilt, ist die GmbH bereits allein aufgrund ihrer Rechtsform als Gewerbebetrieb anzusehen, ohne dass gewerbliche ...mehr

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X Grundzüge der Besteuerung... / 1.1.2 Unbeschränkte Körperschaftsteuerpflicht

Rz. 1712 Unbeschränkt steuerpflichtig ist die GmbH, wenn sie ihre Geschäftsleitung oder ihren Sitz im Inland hat (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG). Anknüpfungspunkte der unbeschränkten Steuerpflicht sind demnach Geschäftsleitung oder Sitz im Inland. Es genügt somit, wenn eine dieser beiden Voraussetzungen erfüllt ist. Der Inlandsbegriff (Gebiet der Bundesrepublik Deutschland inkl. Fes...mehr

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X Grundzüge der Besteuerung... / 1.2.1.1 Vorgründungsgesellschaft

Rz. 1727 Mit dem Entschluss der künftigen Gesellschafter, eine GmbH gründen zu wollen, entsteht eine sog. Vorgründungsgesellschaft. Rechtlich handelt es sich in der Regel um eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR, §§ 705ff. BGB) in der Form einer Innengesellschaft mit dem Zweck, eine GmbH zu errichten.[1] Nimmt die Vorgründungsgesellschaft bereits einen Geschäftsbetrieb ...mehr

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X Grundzüge der Besteuerung... / 1.4 Subjektive Steuerbefreiungen

Rz. 1738 Anders als im Einkommensteuerrecht kennt das Körperschaftsteuerrecht die Steuerbefreiung nicht nur bestimmter Einnahmen, sondern auch subjektive Steuerbefreiungen, die in § 5 KStG abschließend aufgelistet sind. Dabei ist zu beachten, dass die persönliche Steuerbefreiung grds. nur für unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaften i. S. d. § 1 Abs. 1 KStG (d. h. mit Si...mehr

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X Grundzüge der Besteuerung... / 1.7.3.3 Rechtsfolgen der verdeckten Gewinnausschüttung

Rz. 1848 Verdeckte Gewinnausschüttungen dürfen nach § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG das Einkommen der GmbH nicht mindern. Führte die vGA bei der GmbH zu einem zu niedrigen Jahresüberschuss, so muss die vGA bei der Ermittlung der Einkünfte außerhalb der Bilanz wieder hinzugerechnet werden.[1] Praxis-Beispiel Eine GmbH zahlt ihrem Gesellschafter, der gleichzeitig eine Geschäftsführungst...mehr

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II Gründung / 2.3.4.2 Sitz

Rz. 156 In der Satzung muss ferner der Sitz der GmbH angegeben werden (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 Var. 2 GmbHG). "Sitz" der Gesellschaft ist nach § 4 a GmbHG wiederum "der Ort, den die Satzung bestimmt". Diese scheinbare Tautologie hat ihren Sinn in der Differenzierung zwischen Satzungs- und Verwaltungssitz. Rz. 157 Der Satzungssitz – im GmbH-Recht regelmäßig auch kurz "Sitz" genannt –...mehr

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X Grundzüge der Besteuerung... / 1.11.2.4 Liquidation der GmbH

Rz. 1919 Die Einkommensermittlung der GmbH in der Liquidationsphase (vgl. § 60ff. GmbHG) richtet sich nach den Sonderregelungen des § 11 KStG. Ziel dieser Vorschrift ist es, durch eine Schlussbesteuerung der GmbH die vorhandenen stillen Reserven aufzudecken und zu versteuern. Abweichend von § 7 Abs. 4 KStG, wonach die GmbH ihren Gewinn in dem Wirtschaftsjahr zu ermitteln hat...mehr

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II Gründung - Muster / 1.3 Satzung einer Gesellschaft mit mehreren Gesellschaftern

Anlage zur notariellen Urkunde … des Notars …: Satzung der … GmbHmehr

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V Geschäftsführung, Aufsich... / 1.17.3.1 Bestehen und Umfang einer Compliance-Pflicht

Rz. 870 Dass jede Gesellschaft und ihre Organe verpflichtet sind, das geltende Recht einzuhalten, versteht sich von selbst. Wann und ggf. in welchem Umfang jedoch die Verpflichtung der Geschäftsleitung zur Einrichtung eines Systems besteht, das gewährleisten soll, dass alle einschlägigen Gesetze, Regeln und internen Standards eingehalten werden (sog. "Compliance-Management-S...mehr

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V Geschäftsführung, Aufsich... / 5.2.1 Haftung gegenüber Gläubigern

Rz. 1120 Eine Haftung von Organmitgliedern gegenüber Gläubigern kommt nach spezialgesetzlichen Normen und aufgrund der allgemeinen zivilrechtlichen Grundsätze in Betracht gem. § 69 AO für die vorsätzliche oder grob fahrlässige Nichterfüllung der Steuerverpflichtungen der GmbH; gem. § 311 Abs. 3 BGB, wenn das Organmitglied als Vertreter der Gesellschaft besonderes Vertrauen in ...mehr

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X Grundzüge der Besteuerung... / 2.3.1 Grundlagen und sich anschließende Verfahrensfragen

Rz. 1945 Maßgebend für die Bemessung der Gewerbesteuer ist – seit Abschaffung der Gewerbekapitalsteuer 1998 – ausschließlich der Gewerbeertrag der GmbH (§ 6 GewStG). Dieser ermittelt sich nach § 7 Satz 1 GewStG auf der Grundlage des für Körperschaftsteuerzwecke ermittelten Gewinns, der um gewerbesteuerspezifische – meist den Objektsteuercharakter der Gewerbesteuer widerspieg...mehr

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Doppelbesteuerung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen

Leitsatz Der Grundsatz, dass es "in keinem Fall" zu einer verfassungswidrigen doppelten Besteuerung der Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezüge kommen darf, gilt allein dann, wenn eine Doppelbesteuerung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen auf einem "Webfehler" des Gesetzes bzw. dessen mangelnder Ausdifferenzierung beruht. Verfassungsgemäß ist eine Doppelbest...mehr

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II Gründung / 2.3.4.1 Firma

Rz. 148 Die Satzung muss die Firma der GmbH angeben (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 Var. 1 GmbHG). Das Firmenrecht ist im Rahmen der Handelsrechtsreform 1998 erheblich liberalisiert worden. Die Differenzierung zwischen Sach-, Namens- und Fantasiefirma hat heute nur noch eingeschränkte Bedeutung: Zulässig sind alle Formen der Firmenbildung. Zu beachten sind dabei allerdings die folgenden G...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.10 Nachweis- und Mitwirkungsfragen (§ 68b EStDV, § 90 Abs 2 AO), Feststellungslast

Tz. 123 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Fast alle der behandelten Tatbestandsmerkmale des § 26 Abs 1 S 1 Nr 1 KStG iVm § 34c Abs 1 S 1, 5 EStG beziehen sich auf im Ausl verwirklichte Sachverhalte (ausl Eink, im Ausl festgesetzte und gezahlte und keinem Ermäßigungsanspruch unterliegende St, St-Objekt- und -Subjektidentität sowie zeitliche Identität bzgl dieser ausl St); dies gilt i...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.7 Nachweis- und Mitwirkungsfragen (§ 68b EStDV, § 90 Abs 2 AO)

Tz. 195 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Hierzu gelten auch iRd Rechtsfolge die og Erl entspr (s Tz 123 ff).mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.7 Anwendung des § 26 KStG iVm § 34c EStG im Feststellungsverfahren nach § 180 AO bei Personengesellschaften

1.7.1 Problemstellung/Behandlung in der Praxis der Finanzverwaltung Tz. 45 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Werden ausl Eink mit darauf entfallenden (potenziell) anrechenbaren ausl Steuern von einer Kö über eine Pers-Ges (oder ein vergleichbares Gebilde) bezogen, zu der eine Feststellung gem § 180 AO durchzuführen ist, wirft dies die Frage auf, was Gegenstand dieser Feststellung bzg...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.2 Rechtslage ab dem Veranlagungszeitraum 1999 (§ 34c Abs 6 S 6 EStG)

Tz. 301 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Als Reaktion auf die oben behandelte BFH-Rspr (s Tz 296) hat der Gesetzgeber ab VZ 1999 (s Tz 19) § 34c Abs 6 S 4 (heute: S 6) EStG eingeführt. Danach ist Abs 3 (nur) anzuwenden, wenn der DBA-Staat Eink besteuert, "die nicht aus diesem Staat stammen" und diese Besteuerung ihre Ursache nicht "in einer Gestaltung [hat], für die wirtsch oder sons...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3 Abzugsfähigkeit von Auslandsspenden

Tz. 7 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Der EuGH hat in seinem Urt v 27.01.2009 in der Rs C-318/07, Persche (DStR 2009, 207), zur stlichen Abziehbarkeit unmittelbar geleisteter Zuwendungen an gemeinnützige Organisationen, die in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem Staat, auf den das EWR-Abkommen Anwendung findet, ansässig sind, eine für die Praxis wichtige Entsch getroffen. Nach...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.9.2 "Briefkastengesellschaften"

Tz. 115 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Werden Eink über eine gem § 42 AO nicht anzuerkennende ausl Kap-Ges bezogen, sind ausl St, die bei dieser Kap-Ges anfallen, beim inl AE (nur) anrechenbar, soweit sie auch bei iSd § 42 AO angemessener Gestaltung angefallen wären (vgl auch BFH Urt v 02.03.2016, BStBl II 2016, 887). Dies setzt insbes voraus, dass es sich um ausl Eink (dazu s Tz...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2 Wahlrecht, Per-country-limitation, Verfahren

Tz. 274 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Das Wahlrecht zum St-Abzug kann und muss pro Staat ausgeübt werden (s Jochimsen/Schnitger, in Sch/F, § 26 Rn 283; s Pohl, in Blümich, § 26 KStG Rn 106; s R 26 Abs 3 S 4 KStR 2015). Dies folgt daraus, dass auch die Anrechnung der Per-country-limitation unterliegt (s Tz 140, 246) und § 34c Abs 2 EStG immer nur "statt der Anrechnung" zur Anwend...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.7.1 Problemstellung/Behandlung in der Praxis der Finanzverwaltung

Tz. 45 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Werden ausl Eink mit darauf entfallenden (potenziell) anrechenbaren ausl Steuern von einer Kö über eine Pers-Ges (oder ein vergleichbares Gebilde) bezogen, zu der eine Feststellung gem § 180 AO durchzuführen ist, wirft dies die Frage auf, was Gegenstand dieser Feststellung bzgl § 26 KStG sein darf bzw sein muss. Nach § 180 Abs 1 Nr 2a AO sind...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2 Steuerliche Auswirkungen

Tz. 6 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Diese Gleichstellung der in der EU oder in Teilen des EWR-Raums ansässigen Kö mit inl st-begünstigten Kö wurde allerdings – aufgr der gleichzeitigen Änderung des § 51 AO – nur für die Fälle erreicht, in denen die in der EU oder im EWR-Raum ansässige Kö ihre st-begünstigte Tätigkeit zumindest tw im Inl ausübt. Übt diese Kö dagegen ihre (der Art ...mehr

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ZErb 11/2019, Nachlassverbi... / Aus den Gründen

I) Die zulässige Klage ist insoweit begründet, als die Kl die Berücksichtigung der für die (Nach-)Erstellung der Einkommensteuererklärungen 2002–2012 gezahlten Steuerberatungskosten in Höhe von 9.856,29 EUR als Nachlassverbindlichkeiten begehrt. Demgegenüber hat der Bekl zu Recht dem steuermindernden Ansatz der Kosten für die Wohnungsauflösung in Höhe von 2.685,67 EUR als Na...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.1 Allgemeines zu § 34c Abs 5 EStG (unbeschränkte Steuerpflicht)

Tz. 338 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Nach § 34c Abs 5 EStG, der kraft des § 26 Abs 1 S 1 Nr 1 KStG auch für die KSt anwendbar ist, kann die auf ausl Eink entfallende dt KSt bei unbeschr Stpfl (s Tz 67 f) "ganz oder zum Teil erlassen oder in einem Pauschbetrag festgesetzt werden, wenn es aus volkswirtschaftlichen Gründen zweckmäßig ist oder die Anwendung des Abs 1 besonders schw...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.7.3 Festzustellende Anrechnungsvoraussetzungen

Tz. 48 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Bei allen Tatsachen, die für die Anrechnung ausl St dem Grunde und der Höhe nach maßgebend sind, handelt es sich ebenfalls um Besteuerungsgrundlagen iSd § 180 Abs 1 Nr 2a AO (nicht § 180 Abs 5 AO, weil dieser ersichtlich nur auf die Anrechnung inl St zielt), so dass die geschilderte Ansicht der Fin-Verw (s Tz 46) auch diesbzgl zutr ist (ebens...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.9.6 Qualifikationskonflikte wegen sonstiger abweichender Zurechnung

Tz. 122 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Über die bisher genannten Fälle hinaus sind weitere Konstellationen denkbar, in denen die ausl Eink im Ausl nicht für Rechnung des inl KSt-Subjekts, welches die Eink aus dt Sicht erzielt, festgesetzt wird. Dies ist denkbar insbes bei abw Würdigung eines Treuhandverhältnisses durch den ausl Staat oder wenn der ausl Staat eine abw Zurechnung k...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.7.4 Folgen einer unzutreffenden Feststellung

Tz. 49 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 In der Praxis werden die gerade genannten Merkmale in einheitlichen und gesonderten Feststellungen nicht selten nur unvollständig, nur "nachrichtlich" (dh bewusst ohne Bindungswirkung) oder gar nicht angesprochen. Nach der genannten Rspr (s Tz 48) können in den beiden letztgenannten Fällen die erforderlichen Feststellungen im Veranlagungsverf...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.2.4 Keine ausländischen Einkünfte (3. Alternative)

Tz. 293 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Ob Eink ausl sind, richtet sich in Nicht-DBA-Fällen (zu DBA-Fällen s Tz 303) nach § 34d EStG (s Tz 69, 79 ff). Das Fehlen derselben ist die in der Praxis am häufigsten relevante Alt des Abs 3. Dies liegt daran, dass der Begriff der ausl Eink iSd § 34d EStG naturgemäß nicht selten eine geringere Reichweite hat als die in ausl Staaten jeweils ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.1 Frühere Rechtslage und Folgerungen daraus

Tz. 296 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Für die Rechtslage vor Einführung des § 34c Abs 6 S 6 (bis 2006: S 5) EStG ( s Tz 283, 301 ff) wurde aus § 34c Abs 1 S 1 EStG (dort ausdrücklich Ausschluss des Abs 3) und dem fehlenden Verweis auf Abs 3 EStG in § 34c Abs 6 S 2 EStG allgemein geschlossen, dass § 34c Abs 3 EStG in DBA-Fällen per se nicht anwendbar sei. Der BFH hat dies mit Urt...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / g. Zinsen und Strafzahlungen

Tz. 148 Stand: EL 39 – ET: 11/2019 IFRIC 23 enthält keine Vorschriften für die Bilanzierung von Zinsen und Strafzahlungen im Zusammenhang mit Ertragsteuern. Das IFRS IC hat im September 2017 beschlossen diesen Sachverhalt nicht auf seine Agenda zu nehmen (vgl. hierzu und zum Folgenden IFRIC Update September 2017, S. 7f.). In der Begründung stellte das IFRS IC klar, dass entge...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.7.2 Wahlrecht zum Steuerabzug statt -anrechnung

Tz. 47 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Das Wahlrecht zum St-Abzug (s § 34c Abs 2 EStG) ist (mit der Fin-Verw, s Tz 46, und der hM, zB s Wagner, in Blümich, § 34c EStG Rn 83; Jochimsen/Schnitger in Sch/F § 26 Rn 361; aA evtl s Grützner, IStR 1994, 65, 67) ggf schon Gegenstand der Feststellung (kann aber, da es jeweils die KSt bzw ESt der einzelnen Gesellschafter betrifft, von diese...mehr

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FoVo 11/2019, Pfändung der ... / II. Das richtige Vorgehen

Die Pfändbarkeit des Anspruchs Auch für die Kfz-Steuer gilt § 46 der AO. Danach kann ein Steuererstattungsanspruch nach Abs. 6 erst gepfändet werden, wenn er entstanden ist. Da der Anspruch aufgrund der Vorauszahlung mit dem Beginn des Entrichtungszeitraums entsteht, kann er auch unmittelbar gepfändet werden. Nicht entrichtete Vorauszahlungen können dagegen nicht als künftige...mehr