Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.5.2 Steuerfestsetzung im Herkunftsstaat

Tz. 82 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Der Begriff der ausl St-Festsetzung (im Herkunftsstaat, s Tz 79) ist mangels ges Definition in Anlehnung an die dt Rechtsvorstellungen auszulegen. Für das Vorliegen einer Festsetzung ist daher letztlich (nur) entscheidend, ob nach dem einschlägigen ausl Recht ein hoheitlicher (s Müller-Dott, in F/W/B/S, § 26 KStG Rn 63) Anspruch des ausl Fisc...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / dd. Bei Steuerbehörden hinterlegte Beträge

Tz. 143 Stand: EL 39 – ET: 11/2019 In manchen Jurisdiktionen sind Unternehmen verpflichtet, vor Auflösung der Unsicherheit einer steuerlichen Behandlung Vorauszahlungen zu leisten (vgl. EY, 2019, S. 2448). Dies ist auch in Deutschland der Fall, da der Einspruch gegen einen erlassenen Steuerbescheid dessen Vollziehung idR gemäß § 361 AO nicht hemmt und der Steuerpflichtige die...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.5.3 Erfolgte Zahlung der ausländischen Steuer, spätere Änderungen bei Festsetzung; Zahlung der ausländischen Steuer

Tz. 85 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Das Merkmal der Zahlung soll vor allem (ebenso hierzu s Tz 91) sicherstellen, dass der inl Gewährung des Vorteils St-Anrechnung auch eine tats und vollzogene wirtsch St-Belastung im Ausl vorangegangen ist (die Anrechnung "fiktiver", dh nicht gezahlter ausl Quellen-St kommt nur in bestimmten DBA-Fällen in Betracht, s Tz 237 ff). Dies gilt auch...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.4.4.2 Deutschland ist Ansässigkeitsstaat und ausländischer Quellenstaat besteuert DBA-widrig

Tz. 34 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Nur iwS zur Frage der unmittelbaren Anwendbarkeit der §§ 26 KStG, 34c EStG trotz DBA gehört auch der Fall, dass der ausl Quellenstaat eine in D ansässige Stpfl besteuert, obwohl er dies aus dt Sicht wegen des DBA gar nicht dürfte. Dies kommt vor, wenn der ausl Staat von einem anderen Sachverhalt ausgeht oder eine andere rechtliche Würdigung v...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 11/2019, Nachlassverbi... / Sachverhalt

Streitig ist, ob Kosten für die nachträgliche Erstellung der Einkommensteuererklärungen des Erblassers und für die Räumung einer hinterlassenen Eigentumswohnung als Nachlassverbindlichkeiten abziehbar sind. Der Erblasser, Herr X., ist am xx.xx.2013 verstorben. Alleinerbin wurde die Klägerin (Kl). Der Prozessbevollmächtigte reichte für die Kl am 28.4.2014 eine Erbschaftsteuerer...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.10 Subjektidentität

Tz. 233 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Schließlich ist auch in DBA-Fällen Subjektidentität erforderlich. Dies ergibt sich schon aus den DBA selbst, denn diese sehen eine Anrechnung ausl St immer nur für Fälle der rechtlichen Doppelbesteuerung (s Tz 4 f) vor; wirtsch Doppelbesteuerung (Besteuerung von Eink bei vd St-Subjekten) wird in den DBA nur bei Schachteldividenden und dort n...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.5.3.1 Allgemeines

Tz. 150 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Die ausl Eink (iSd § 34d EStG, s Tz 69 ff) sind pro Staat (s Tz 140 f) nach dt Recht zu ermitteln. Deswegen kann eine ausl Eink-Ermittlung streng genommen nicht übernommen werden, was dazu führt, dass dieselben Eink aus Sicht des Stpfl nach zwei verschiedenen Rechtsordnungen zu ermitteln sind. In der Praxis wird ein solcher Aufwand jedoch hä...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.3 Weitere Voraussetzungen des § 34c Abs 5 EStG

Tz. 346 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Neben der bereits erwähnten unbeschr Stpfl (s Tz 338) muss dt St auf ausl Eink iSd § 34d EStG aus einem ausl Staat – nicht aus stlichem "Niemandsland" (s Urt des BFH v 14.06.1991, BStBl II 1991, 926 zur Antarktis) – entfallen. Ob mit dem ausl Staat ein DBA besteht, ist unerheblich, jedoch dürfte in aller Regel davon auszugehen sein, dass die...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.1 Beschränkte Körperschaftsteuerpflicht/Konstellationen des § 50 Abs 3 EStG

Tz. 312 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Nach den Regeln der dt beschr Stpfl kommt die inl St-Pflicht ausl Eink iSd § 50 Abs 3 EStG bei KSt-Subjekten nur in den Fällen des (s § 2 Nr 1 KStG iVm) § 49 Abs 1 Nr 1 (L + F) oder Nr 2 Buchstabe a (gew Eink aus inl BetrSt/inl ständigem Vertreter, §§ 12, 13 AO) EStG überhaupt in Betracht (ebso s Jochimsen/Schnitger, in Sch/F, § 26 Rn 350). ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.8 Identität des Besteuerungszeitraums (§ 34c Abs 1 S 5 EStG)

Tz. 109 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Welchem VZ die ausl Eink bei der inl Besteuerung zuzuordnen sind, richtet sich nach den jeweils einschlägigen dt stlichen Regeln. § 26 Abs 1 S 1 Nr 1 KStG iVm § 34c Abs 1 S 5 EStG regelt ausdr, dass nur die St anrechenbar ist, die auf die im danach maßgebenden VZ bezogenen ausl Eink entfällt. Dies macht zunächst deutlich, dass es dafür nicht...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.4.3.2 Sonderregeln (Aktivitätsklauseln etc)

Tz. 31 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Darüber hinaus enthalten zahlreiche (vor allem jüngere) DBA Sonderregeln, die uU auch dort zur St-Anrechnung führen, wo nach den "normalen" Regeln des betr DBA-Methodenartikels (s Tz 30) an sich die Freistellungsmethode anzuwenden wäre. Solche Sonderregeln finden sich zT schon im Methodenartikel selbst, ggf aber auch an eher versteckter Stell...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.9.2 Versagung der Anrechnung ausländischer Körperschaftsteuer im alten Körperschaftsteueranrechnungsverfahren

Tz. 59 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Die Besteuerung von Dividenden durch das Halbeink-Verfahren (s §§ 8b Abs 1 KStG, 3 Nr 40 EStG) dürfte EU-rechtlich unbedenklich sein, weil inl und ausl Dividenden gleich behandelt werden. Tz. 60 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Für VZ des alten KSt-Anrechnungsverfahrens war es nach EuGH jedoch nicht mit EU-Recht vereinbar , dass nach § 36 Abs 2 Nr 3 E...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.1.2.1 Wirtschaftliche/rechtliche Doppelbesteuerung

Tz. 4 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Der Hauptzweck des § 26 KStG (s Tz 1) erschließt sich zur Gänze erst, wenn man die Vorschrift im Gesamtzusammenhang mit den in D geltenden Regelungen zur Vermeidung der internationalen Doppelbesteuerung sieht. Dazu ist zunächst zwischen der rechtlichen Doppelbesteuerung (auch Doppelbesteuerung "im Rechtssinne" bzw "juristische" Doppelbesteueru...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.4 Deutscher Körperschaftsteuer entsprechende ausländische Steuer

Tz. 74 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Die Entsprechung der ausl St zur dt KSt ist Voraussetzung für die Anrechnung (§ 26 Abs 1 S 1 Nr 1 KStG iVm § 34 Abs 1 S 1 EStG, zu DBA-Fällen aber s Tz 214). Die Voraussetzung wird von der Fin-Verw jedenfalls in den Fällen als gegeben angesehen, in denen eine St vorliegt, die im entspr Anh zu den EStR (in den EStR 2012 Anh 12 II) aufgeführt i...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung für Steue... / 5 Kollegenecke: Wie sollen wir bei Mandatswechsel mit elektronischen Datenbeständen umgehen?

Frage: Anlässlich eines anstehenden Mandatswechsels stellt sich uns – wieder einmal – die Frage, wie wir mit den elektronischen Datenbeständen dieses Mandanten verfahren sollen. In dem konkreten Fall kommt erschwerend hinzu, dass der übernehmende Steuerberater eine andere Software einsetzt als wir. Antwort: Die Bundessteuerberaterkammer hat am 5./6.3.2019 Hinweise veröffentli...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung für Steue... / 4 Berufsrecht: Haftung bei verspäteter Abgabe von Steuererklärungen und Festsetzung von Nachzahlungszinsen

Dieses Jahr sollte Anfang August in den Finanzämtern Hochbetrieb geherrscht haben: Erstmalig wurde als Abgabefrist für Steuerpflichtige der 31.7.2019 für das Steuerjahr 2018 festgelegt, mitten in der Ferienzeit. Steuererklärungen müssen von Steuerpflichtigen, die sich nicht steuerlich beraten lassen, künftig nicht mehr bis Ende Mai, sondern erst bis Ende Juli abgegeben werde...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Unternehmensidentität: Kein "ruhender Gewerbebetrieb" im Gewerbesteuerrecht – zum Fortbestand bei Betriebsaufspaltung

Leitsatz 1. Der vortragsfähige Gewerbeverlust i.S. des § 10a GewStG geht unter, wenn zum Schluss des Erhebungszeitraums zwar eine die einkommensteuerrechtliche Existenz des Betriebs unberührt lassende Betriebsunterbrechung ("ruhender Gewerbebetrieb") gegeben ist, gewerbesteuerrechtlich hiermit aber die werbende Tätigkeit nicht nur vorübergehend unterbrochen bzw. eine andersa...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Auslegung von Einspruchsschreiben

Leitsatz Ficht der Steuerpflichtige verbundene Bescheide unter bloßer Wiedergabe der "Bescheidbezeichnung" an, ohne zunächst konkrete Einwendungen gegen einen bestimmten Verwaltungsakt zu erheben, können bei der Auslegung des Einspruchsbegehrens auch spätere Begründungen herangezogen werden. Normenkette § 357 Abs. 3 AO, § 133 BGB Sachverhalt Der mit dem Einspruch angefochtene ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Vermietung und Verpachtung: Detailfragen zum Gesellschafterwechsel bei vermögensverwaltender GbR

Leitsatz 1. Eine GbR ist für die Einkommensteuer insoweit Steuerrechtssubjekt, als sie in der gesamthänderischen Verbundenheit ihrer Gesellschafter Merkmale eines Besteuerungstatbestands verwirklicht, welche den Gesellschaftern für deren Besteuerung zuzurechnen sind. 2. Entsteht einem Gesellschafter einer vermögensverwaltend tätigen GbR Aufwand für den Erwerb seiner Gesellsch...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Abweichende Steuerfestsetzung (§ 163 AO)

Rz. 7 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Eine abweichende Steuerfestsetzung kommt besonders wegen sachlicher Unbilligkeit in Betracht, die sich aus der Besteuerung selbst und nicht aus den wirtschaftlichen Verhältnissen des Stpfl ergibt (> Rz 4). Sie kann aber auch auf Gründen persönlicher Unbilligkeit beruhen (> Rz 5). Vgl für einen Überblick zu § 163 AO auch Bodden, DStR 2016, 171...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Erlass (§ 227 AO)

Rz. 13 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Sind Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis (zB ESt, LSt, KiSt, SolZ) bereits festgesetzt, dürfen sie ganz oder teilweise erlassen werden, wenn ihre Einziehung nach Lage des einzelnen Falls unbillig wäre. Das Gleiche gilt sinngemäß für die Erstattung bereits entrichteter Beträge oder deren Anrechnung (§ 227 AO). Es handelt sich um eine Bil...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / C. Verfahren

Rz. 24 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Die Billigkeitsmaßnahmen sind nicht antragsabhängig, also ggf von Amts wegen zu gewähren. Besonders in den Fällen des § 227 AO ist aber ein Antrag des Stpfl, in dem die Voraussetzungen für einen Erlass dargelegt werden, üblich und zweckmäßig. Der Antrag auf abweichende Festsetzung der Besteuerungsgrundlagen (> Rz 7) ist vor Ablauf der Festse...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Rz. 1 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Wenn jemand ohne Verschulden verhindert war, eine gesetzliche Frist (> Fristen) einzuhalten, ist ihm auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren (§ 110 Abs 1 Satz 1 AO, § 56 Abs 1 FGO); es ist dies "ein grundlegendes Erfordernis eines rechtsstaatlichen Verfahrens" (Tipke, StuW 2004, 3 [9f] mit verfassungsrechtlichen Erwägunge...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Identifikationsnummer

Rz. 1 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Zur Vereinfachung von die örtliche Zuständigkeit übergreifenden Verfahrensabläufen in der FinVerw, aber auch zur Vermeidung von Steuerausfällen durch das verfassungsrechtlich gebotene "Verifizieren" von Steuererklärungen (vgl BVerfG 84, 239 vom 27.06.1991 – 2 BvR 1493/89 = BStBl 1991 II, 654), erhält jeder Stpfl iSd des § 139a Abs 2 AO für di...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Begründung und Beibehaltung eines Wohnsitzes

Rz. 4 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Einen Wohnsitz (von ggf mehreren; > Rz 2) hat jemand dort, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird (§ 8 AO; vgl AEAO zu § 8). Gemeint ist damit der geografische Ort (Kommune). Im Regelfall ist die "Wohnung" iSv § 8 AO ein den persönlichen und wirtschaftlichen V...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Bedeutung des Wohnsitzes

Rz. 1 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Der steuerrechtliche Wohnsitzbegriff wird in § 8 AO bestimmt. Diese Vorschrift enthält eine vom zivilrechtlichen Wohnsitzbegriff des § 7 BGB abweichende Definition, die nicht auf den rechtsgeschäftlichen Willen des Stpfl abstellt, sondern auf die tatsächliche Gestaltung und damit auf äußere Merkmale. Sie gilt für das gesamte Steuerrecht (BFH/...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Bundeszentralamt für Steuern

Rz. 1 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Das BZSt ist 2006 aus dem Bundesamt für Finanzen hervorgegangen (vgl das Gesetz vom 22.09.2005, BGBl 2005 I, 2809). Es ist eine Bundesoberbehörde iSv § 4 FVG und als solche eine Finanzbehörde (vgl § 6 Abs 2 AO). Es hat seinen Hauptsitz in 53 225 Bonn, An der Küppe 1 (www.bzst.de). Rz. 2 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Die vielfältigen länderübergre...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / Zusammenfassung

mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Grundsätzliches

Rz. 1 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Die in der Praxis der Besteuerung anzutreffenden (Lebens-)Sachverhalte sind naturgemäß allein bereits mit Blick auf die Vielzahl an Stpfl äußerst vielfältig. Deshalb muss gerade im Massenverfahren oftmals eine > Typisierende Betrachtungsweise angelegt werden. Es können aber nicht in allen Fällen die sich aus einer Vorschrift ergebenden Rechts...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Erzwingungsmaßnahmen

Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Das FA kann einen > Verwaltungsakt, der auf eine Handlung, Duldung oder Unterlassung gerichtet ist, mit sog Zwangsmitteln durchsetzen (§§ 328ff AO – > Zwangsgeld, Ersatzvornahme, unmittelbarer Zwang). Gegen die Festsetzung kann Einspruch (§ 347 AO) erhoben werden. Vgl auch > Abführung der Lohnsteuer Rz 11, > Behörden als Arbeitgeber Rz 2, > Lohnste...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Stationierungsstreitkräfte, Diplomaten, Bedienstete der EU

Rz. 14 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Hält sich ein nichtdeutsches Mitglied einer ausländischen Truppe oder des zivilen Gefolges des Entsendestaates nur in dieser Eigenschaft (iSd Art X NTS) bzw dessen Angehöriger nach Art 68 Abs 4 des Zusatzabkommens zum NTS im > Inland auf und ist fest entschlossen, nach Beendigung des Dienstes – dh in einer gewissen zeitlichen Nähe – in den A...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Nachweis der Aufwendungen

Rz. 59 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Seit dem VZ 2008 müssen die Rechnung und der Zahlungsnachweis dem FA nicht mehr zusammen mit der Steuererklärung eingereicht werden (vgl § 35a Abs 5 Satz 3; > Rz 12). Die in > Rz 60ff genannten Nachweise muss der Stpfl aber weiterhin vorhalten; sie sind dem FA auf Anforderung vorzulegen. Bei einem Haushalt im EU/EWR-Ausland (> Rz 25/2) beste...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Bundesverfassungsgericht

Rz. 1 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Das BVerfG in 76 131 Karlsruhe, Schlossbezirk 3, wacht über die Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen, Verwaltungsakten und Gerichtsurteilen. Es wird in Steuersachen vor allem im Normenkontrollverfahren (> Rz 3) und im Beschwerdeverfahren tätig (> Rz 4). Zu Einzelheiten vgl das Gesetz über das BVerfG idF vom 11.08.1993 (BVerfGG) und die Geschäfts...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Wirtschaftliche Betrachtungsweise

Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Die wirtschaftliche Betrachtungsweise wird bei der Auslegung steuerrechtlicher Normen angewandt (BVerfG 13, 318 vom 24.01.1962 – 1 BvR 232/60, BStBl 1962 I, 506; AEAO zu § 4); ergänzend > Rechtsquellen des Lohnsteuerrechts Rz 9. Sie gibt bei der Anwendung von Steuergesetzen dem inneren Gehalt, dem Kern der Dinge den Vorrang vor ihrer äußeren Gestal...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Wirtschaftliches Eigentum

Rz. 1 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Übt ein anderer als der zivilrechtliche Eigentümer die tatsächliche Herrschaft über ein Wirtschaftsgut in der Weise aus, dass er den Eigentümer im Regelfall für die gewöhnliche Nutzungsdauer von der Einwirkung auf das Wirtschaftsgut wirtschaftlich ausschließen kann, so ist ihm das Wirtschaftsgut zuzurechnen (§ 39 Abs 2 Nr 1 Satz 1 AO). Die Re...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Bundesministerium der Finanzen

Rz. 1 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Das BMF ist eine Oberste Finanzbehörde und Oberste Bundesbehörde (§ 6 Abs 2 Nr 1 AO). Erster Dienstsitz ist das Detlev-Rohwedder-Haus in 10117 Berlin, Wilhelmstraße 97 (Gebäude errichtet in 1935 zur Zeit des Nationalsozialismus als Sitz des Reichsluftfahrtministeriums). Teile der Steuerabteilung haben ihren Dienstsitz weiterhin in 53121 Bonn,...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Bußgelder

Rz. 1 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Vom ArbG übernommene Bußgelder gehören zum stpfl > Arbeitslohn. So BFH 243, 520 = BStBl 2014 II, 278: Übernimmt der ArbG die Bußgelder der bei ihm angestellten Lkw-Fahrer für die Überschreitung von Lenkzeiten und die Unterschreitung von Ruhezeiten, führt das zu Arbeitslohn (ausführlich zur Entscheidung Schneider, NWB 2014, 411, zudem Hilbert,...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / Zusammenfassung

mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Wohnsitz-Finanzamt

Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Wohnsitz-FA ist das FA, in dessen Bezirk der unbeschränkt steuerpflichtige ArbN einen > Wohnsitz oder in Ermangelung eines Wohnsitzes seinen gewöhnlichen > Aufenthalt hat. Bei mehrfachem Wohnsitz ist der Wohnsitz maßgebend, an dem sich die Familie oder – falls er nicht verheiratet ist – der ArbN sich vorwiegend aufhält (vgl § 19 AO). Es ist grundsä...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Witwen

Rz. 1 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Verwitwete Personen werden für die ESt/LSt grundsätzlich wie andere > Alleinstehende behandelt. Nur für das Todesjahr des Ehegatten / eingetragenen > Lebenspartner werden sie noch wie Ehegatten besteuert (> Ehegattenbesteuerung): Wenn beide im Todesjahr unbeschränkt steuerpflichtig waren (> Unbeschränkte Steuerpflicht) und nicht dauernd getre...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Hochschullehrer

Rz. 1 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Im Angestelltenverhältnis oder als > Beamte beschäftigte Hochschullehrer sind steuerrechtlich > Arbeitnehmer . Ihren Status regeln seit 1999 das Hochschulrahmengesetz – HRG – sowie die entsprechenden Gesetze der Länder. Auf ältere Entscheidungen kann deshalb nur unter Vorbehalt zurückgegriffen werden. Privatdozenten und Honorarprofessoren ohne ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Kinder

Rz. 10 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Ein minderjähriges Kind kann ebenfalls grundsätzlich unabhängig vom Willen seines gesetzlichen Vertreters außerhalb der Wohnung der Eltern einen eigenen Wohnsitz haben (BFH 174, 523; 525 = BStBl 1994 II, 887; 889). Es teilt also nicht zwingend jeden Wohnsitz seiner Eltern (BFH/NV 2012, 1477). IdR aber teilt ein Kind den Wohnsitz der Eltern b...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Wiederbeschaffung von Hausrat und Kleidung

Rz. 1 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Aufwendungen für die Anschaffung von Hausrat und Kleidung sind idR keine AgB iSv § 33 EStG, weil ihnen ein entsprechender Gegenwert gegenübersteht (> Außergewöhnliche Belastungen Rz 21 f). Das gilt aber nicht, soweit Hausrat und Kleidung durch ein unabwendbares Ereignis (> Rz 2) verloren gehen und soweit sie zwangsläufig (§ 33 Abs 2 EStG) wied...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Bürgschaft

Rz. 1 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Leistungen aus der Inanspruchnahme einer Bürgschaft, die ein ArbN zur Sicherung seines Arbeitsplatzes eingegangen ist, zB um dem Betrieb die Aufnahme von Bankkrediten zu ermöglichen, können > Werbungskosten sein. Dies gilt ebenso für die Tilgung einer Bürgschaftsverpflichtung, die im Hinblick auf ein künftiges Dienstverhältnis (vorweggenommen...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Bedeutung des EU-Rechts für das nationale Steuerrecht

Rz. 2 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Das Recht der EU besteht einerseits aus dem originären, von den Mitgliedstaaten geschaffenen Recht; das sind vor allem die Gründungsverträge (EGKS vom 18.04.1951, BGBl 1951 II, 447; EWG vom 25.03.1957, BGBl 1957 II, 766; Euratom vom 25.03.1957, BGBl 1957 II, 1014). Wesentlich ist ferner der Vertrag über die Arbeitsweise der EU (AEUV); dieser ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Indien

Rz. 1 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Mit der den größten Teil des indischen Subkontinents umfassenden Republik Indien gilt das DBA vom 19.06.1995 (BGBl 1996 II, 706 = BStBl 1996 I, 599), das am 19.12.1996 in Kraft getreten ist und seit dem VZ 1997 angewendet wird (BGBl 1997 II, 751 = BStBl 1997 I, 363). Bestandteil des DBA sind die Bestimmungen des Protokolls (BGBl 1996 II, 724 ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Aufwendungen

Rz. 44 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Bei der Beschäftigung von ArbN (> Rz 21 ff) sind Aufwendungen die Ausgaben für den > Arbeitslohn (das > Arbeitsentgelt) in Form von Geld. Hinzu kommen die Lohnzusatzkosten, zB Pflichtbeiträge des ArbG zur SozVers, pauschale Steuerabzüge nach § 40a EStG (> Rz 27 ff, 30 ff). In die Begünstigung einbezogen sind aber auch Sachleistungen wie frei...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Allgemeine Hinweise

Rz. 1 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Änderungen seit 01.07.2012: Die Wehrpflicht ist durch einen freiwilligen Wehrdienst ersetzt worden (vgl WehRÄndG 2011 vom 28.04.2011, BGBl 2011 I, 678). Die Wehrpflicht ist aber nur ausgesetzt und kann im Spannungs- oder Verteidigungsfall wieder eingeführt und die sie tragenden Vorschriften (vgl §§ 3bis 53 WehrpflG) wieder in Kraft gesetzt we...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Anspruch auf Verzinsung nach Unionsrecht

Leitsatz 1. Ein Zinsbescheid über Prozesszinsen enthält nicht zugleich eine stillschweigende Ablehnung weiterer Zinsen, insbesondere auf unionsrechtlicher Grundlage. 2. Sieht eine Richtlinie eine obligatorische Steuerbefreiung vor, die der Mitgliedstaat nicht rechtzeitig in nationales Recht umgesetzt hat, und kann sich der Steuerpflichtige deshalb unmittelbar auf die entsprec...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 1 Steuerfreie Übertragung von Wertguthaben (S. 1)

Rz. 1 Nach § 3 Nr. 53 EStG ist die Übertragung von Wertguthaben nach § 7f Abs. 1 S. 1 Nr. 2 SGB IV auf die Deutsche Rentenversicherung Bund steuerfrei (S. 1). Hierbei handelt es sich um sog. Zeitwertkonten, bei denen nach den Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein Teil des Arbeitslohns erst im Zusammenhang mit einer Arbeitsfreistellung vor Beendigung des Di...mehr