Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Rechtsschutz, Verwertungsverbot

Tz. 23 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Zum Rechtsschutz gegen die Prüfungsanordnung und andere Verwaltungsakte im Rahmen der Außenprüfung s. § 196 AO Rz. 12 f., zum Verwertungsverbot s. § 196 AO Rz. 14 ff.mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

von Wedelstädt, Tatsächliche Verständigung – Rechtslage, Voraussetzungen, Inhalt und Folgen, DB 1991, 515; von Wedelstädt, Die tatsächliche Verständigung, AO-StB 2001, 190; Burkhard, Verwertungsverbot wegen fehlender Schlussbesprechung nach Betriebsprüfung, INF 2004, 823; ferner s. Schrifttum zu § 193 AO.mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 181 AO enthält Regelungen zum Verfahren der gesonderten Feststellungen. Sie sind nicht auf die Feststellungen nach der AO beschränkt, sondern gelten grundsätzlich auch für Feststellungen nach Einzelsteuergesetzen, soweit dort nichts anderes geregelt wird.mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / H. Korrektur wegen Widerspruchs zur EuGH-Rechtsprechung

Tz. 16 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Steht die Regelung eines Verwaltungsakts im Widerspruch zum EU-Recht oder zur EuGH-Rechtsprechung, richtet sich die Korrektur nach der AO, s. Vor §§ 172–177 AO Rz. 18 ff.mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 4. Rechtsfolge

a) Aufhebung und Änderung Tz. 29 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Steuerbescheid "darf" aufgehoben oder geändert werden. Die Finanzbehörde hat nach pflichtgemäßen Ermessen (§ 5 AO) zu handeln (z. B. BFH v. 28.04.1998, IX R 49/96, BStBl II 1998, 458; FG Köln v. 29.01.2014, 7 K 2316/13, EFG 2014, 1061 m. w. N.). Wegen des Grundsatzes der Gesetzmäßigkeit und Gleichmäßigkeit d...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Allgemeines

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Zu den Beweismitteln, die auch § 92 Nr. 3 AO aufführt, gehört der Urkundenbeweis. § 97 AO ist eine allgemeine Beweismittelvorschrift.mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift ist eine spezialgesetzlich geregelter Fall einer Vollstreckung "anderer Leistungen als Geldforderungen" (§ 328 Abs. 1 Satz 2 AO). Eine Erzwingung von Sicherheiten im Wege der Androhung und Festsetzung von Zwangsmitteln i. S. der §§ 328 ff. AO ist unzulässig.mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Hoheitliche Maßnahme einer Behörde

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Eine behördliche Maßnahme ist jedes willentliche Verhalten eines Amtsträgers (s. § 7 AO), das einer Behörde (s. § 6 AO) zugerechnet werden kann. 1. Behörde Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Behörde ist nach § 6 AO jede Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt. Nach h. M. sind Behörden durch Organisationsakt geschaffen...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Zuständige Behörde

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Zu unterscheiden ist zunächst zwischen der Einlegungsbehörde (§ 357 Abs. 2 AO), bei der der Einspruch anzubringen ist und der Einspruchsbehörde (§ 367 Abs. 1 AO), die über den eingelegten Einspruch entscheidet. I. Grundsätzliche Zuständigkeit nach § 367 Abs. 1 AO Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Über den Einspruch entscheidet die Fina...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Carl, Die Angabe des Schuldgrundes in der Pfändungsverfügung (§ 260 AO), DStZ 1995, 430; Strunk, Forderungspfändung, Drittschuldner und Steuergeheimnis, DStZ 1997, 704; Bartone, Forderungspfändung und Übermaßverbot – Hinweise zur Prüfung von Formmängeln und Verhältnismäßigkeit, AO-StB 2002, 397.mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 269 AO regelt, beim wem, in welcher Form, innerhalb welcher Zeitspanne und mit welchem Inhalt der für die Aufteilung gem. § 268 AO erforderliche Aufteilungsantrag zu stellen ist.mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Langrock/Samson, Steuergefährdung durch Verletzung der Aufzeichnungspflichten nach § 144 AO? DStR 2007, 700; Gehm, Bußgeldbewehrung der Meldepflicht nach § 138 Abs. 2 AO, NWB 2012, 1072.mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Rechtsschutz

Tz. 11 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gegen die Androhung des Zwangsmittels (Verwaltungsakt) kann der Betroffene Einspruch (§ 347 Abs. 1 Nr. 1 AO) und ggf. Anfechtungsklage (§ 40 Abs. 1 FGO) erheben. Aber s. § 333 AO Rz. 7.mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Allgemeines

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift befasst sich mit der Zulässigkeit des Eindringens in das private abgegrenzte Besitztum im Zuge einer Augenscheinseinnahme. Sie ist damit eine Ergänzung zu § 92 Nr. 4 AO und § 99 AO, gibt aber keine Grundlage für eine Durchsuchung der Räumlichkeiten.mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Kosten

Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Da das Mahnverfahren kein Teil der Vollstreckung ist, werden für das Mahnverfahren keine Kosten erhoben (§ 337 Abs. 2 Satz 1 AO). Der Vollstreckungsschuldner hat allerdings die Kosten zu tragen, die durch einen Postnachnahmeauftrag entstehen (§ 337 Abs. 2 Satz 2 AO).mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Mösbauer, Verbindliche Zusagen im Anschluß an eine Außenprüfung, StBp 2000, 289; Mösbauer, Außer-Kraft-Treten, Aufhebung und Änderung von verbindlichen Zusagen auf Grund einer Außenprüfung, StBp 2005, 277; Bruschke, Verbindliche Zusagen auf Grund einer Außenprüfung, StB 2006, 297; Borggreve, Auskünfte und Zusagen über Besteuerungsgrundlagen, AO-StB 2007, 77; von Wedelstädt, Verb...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Janssen, Der Erlass von Säumniszuschlägen, DStZ 1990, 463; Baum, Neuregelung der Säumniszuschläge durch … (FKPG), DStZ 1993, 522; Baum, Erlass von Säumniszuschlägen wegen sachlicher Unbilligkeit, BB 1994, 695; Herold, Kein Erlass von Säumniszuschlägen bei laufender Ausnutzung der Schonfrist, GStB 2000, 218; Hundt-Esswein, Säumniszuschläge nach § 240 AO, NWB Fach 2, 8219 (36/2003...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Harder, Die Erörterung nach § 364a AO – nicht nur aus abgabenrechtlicher Sicht, DStZ 1996, 397; Szymczak, Das außergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren ab 1996, DB 1994, 2254; Günther, Außergerichtlicher und gerichtlicher Erörterungstermin, AO-StB 2009, 109.mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Verletzung der Zuständigkeitsregelung

Tz. 11 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Wegen der Folgen der Verletzung der Zuständigkeitsregelung wird auf § 17 AO Rz. 4 verwiesen (s. § 17 AO Rz. 4).mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Nichtentrichtung

Tz. 16 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Eine Steuer kann entrichtet werden durch Zahlung (§ 224 AO), Aufrechnung (§ 226 AO; s. Rz. 19) oder Befriedigung im Zwangsvollstreckungsverfahren.mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Rechtsschutz

Rz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gegen Pfändungsmaßnahmen i. S. der Vorschrift ist der Einspruch gegeben (§ 347 Abs. 1 Nr. 1 AO; zu den Anfechtungsgründen s. im Einzelnen: Lemaire, AO-StB 2004, 189, 191 ff.).mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Leibner/Pump, Die Vorschriften des § 75 AO und § 25 HGB – Wege zur zivilrechtlichen und steuerlichen Haftungsvermeidung, DStR 2002, 1689; Klein, Steuerliche Haftung beim Immobilienerwerb, DStR 2005, 1753; Gehm, Die Haftung nach § 75 AO – Risikoprofil in der Praxis, StBp 2015, 317.mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Höhe, Festsetzung

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Wegen der Höhe und der Berechnung der Zinsen s. Erläuterungen zu s. § 238 AO; die Festsetzung der Zinsen bestimmt sich nach § 239 AO.mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Zustimmung zum Widerruf

Tz. 21 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Über den Gesetzeswortlauf des § 131 Abs. 2 AO hinaus ist ein Widerruf auch dann zulässig, wenn der Betroffene ihm zustimmt.mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Rechtsbehelfe

Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Wird eine Auskunft unter Berufung auf ein (vermeintliches) Aussageverweigerungsrecht nicht erteilt und beharrt die Finanzbehörde auf ihrem Verlangen, liegt darin ein mit dem Einspruch (§ 347 AO) anfechtbarer Verwaltungsakt. Gleiches gilt für die Androhung oder Festsetzung von Zwangsmitteln §§ 328ff. AO.mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift trifft Regelungen, innerhalb welcher Frist die Vollstreckungskosten festzustellen sind (sog. Kostenansatz, § 346 Abs. 2 AO) und unter welchen Voraussetzungen ausnahmsweise keine Kosten erhoben werden (§ 346 Abs. 1 AO).mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Anwendungsbereich

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift findet auf alle Fälle Anwendung, die von den Zinstatbeständen der §§ 233a bis 237 AO erfasst werden. Für Säumniszuschläge gilt § 238 AO nicht.mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Jestädt, Klagebefugnis von Treugebern, DStR 1992, 99; Brüggmann, Die Rechtsbehelfsbefugnis des nichtunternehmerischen Treugeber-Kommanditisten bei gesonderter Feststellung von Sonderbetriebsausgaben, DStZ 1994, 141; Siegert, Die Abgabenordnung im Wandel: Das neue Einspruchsverfahren, DStZ 1995, 25; Dißars/Dißars, Einspruchsbefugnis bei einheitlicher Feststellung, BB 1996, 773; H...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Verpflichtung zur Steuerfestsetzung

Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Finanzbehörde ist zur Festsetzung der Steuer grundsätzlich verpflichtet (§ 85 AO), sie hat insoweit kein Ermessen. Ausnahmen z. T. mit der Folge einer Ermessensbefugnis der Finanzbehörde ergeben sich aus s. § 156 AO i. V. m. der KBV (s. § 156 AO Rz. 3) bzw. der Möglichkeit, von einer Steuer abzusehen (s. § 156 AO Rz. 4), aus § 163 AO...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Allgemeines

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Steuern werden nach § 155 Abs. 1 Satz 1 AO vom FA durch Steuerbescheid festgesetzt. Dabei ist die Feststellung der Besteuerungsgrundlagen ein nicht selbstständig anfechtbarer Teil des Steuerbescheids (§ 157 Abs. 2 AO). Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Davon abweichend werden nach § 179 Abs. 1 AO die Besteuerungsgrundlagen gesondert f...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Allgemein

Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 181 Abs. 1 Satz 1 AO sind die Vorschriften über die Festsetzungsfrist auf die gesonderte Feststellung ebenfalls sinngemäß anwendbar (Feststellungsfrist). Die Dauer der Feststellungsfrist bestimmt sich nach § 169 Abs. 2 AO. Die verlängerte Feststellungsfrist nach § 169 Abs. 2 Satz 2 AO hier setzt voraus, dass sich die Steuerverkürz...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 4. Zusageinteresse

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Stpfl. muss ein Interesse an der Zusage haben, weil sie für seine geschäftlichen Maßnahmen von Bedeutung ist. Das ist der Fall, wenn die Kenntnis der zukünftigen steuerlichen Behandlung die Entscheidung des Stpfl. über zu ergreifende geschäftliche Maßnahmen beeinflussen kann, d. h. er den Sachverhalt noch entsprechend gestalten kann ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Inhalt und Gegenstand der Regelung

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 130 Abs. 1 AO können rechtswidrige sonstige Steuerverwaltungsakte grundsätzlich zurückgenommen werden; Einschränkungen gelten jedoch aus Vertrauensschutzgründen nach § 130 Abs. 2 AO für rechtswidrig begünstigende Verwaltungsakte. § 130 Abs. 3 AO regelt die Rücknahmefrist, § 130 Abs. 4 AO die örtliche Zuständigkeit der für die Rück...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Zulässigkeitsvoraussetzungen

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 358 AO selbst nennt nur Form und Frist als Zulässigkeitsvoraussetzungen. Die Aufzählung ist insoweit nicht abschließend. Wesentliche Zulässigkeitsvoraussetzungen sind: die Zulässigkeit des Finanz-Einspruchswegs (§ 347 AO), die Statthaftigkeit des Einspruchs (§§ 347, 348 AO), das Vorliegen der Einspruchsbefugnis (§ 350 AO, §§ 352, 353 AO),...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Umfang der Berichtigung

Tz. 22 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Berichtigung nach § 129 AO bezieht sich nur auf die Beseitigung der offenbaren Unrichtigkeit; andere Fehler können nur dann mitkorrigiert werden, wenn die Tatbestandsmerkmale anderer Korrekturvorschriften erfüllt sind. Streitig ist, ob eine Saldierung nach § 177 AO vorzunehmen ist. Dies wird z. T. mit der Begründung abgelehnt, der W...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Rechtserhebliche Tatsachen

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Korrektur eines Steuerbescheids nach § 173a AO setzt voraus, dass durch den Schreib- oder Rechenfehler (s. Rz. 4) Tatsachen, die nach den Verhältnissen zum Zeitpunkt des Erlasses des Steuerbescheids rechtserheblich sind, unzutreffend mitgeteilt worden sind. Aus dem systematischen Kontext mit § 173 AO folgt, dass der Begriff der Tatsa...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 51 Ausschließung und Ablehnung der Gerichtspersonen

Schrifttum Jarosch, Die GbR im Finanzgerichts-Prozess, AO-StB 2001, 82; Voigt, Einspruchsbefugnis bei einheitlicher und gesonderter Gewinnfeststellung, AO-StB 2002, 127; von Wedelstädt, Einspruchs- und Klagebefugnis bei einheitlichen und gesonderten Feststellungsbescheiden, AO-StB 2006, 230 (Teil 1) und 261 (Teil 2); Steinhauff, Systemwidrige Erstreckung der Ewigkeitstheorie auf...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift ergänzt § 169 AO, in dem sie den Beginn der Festsetzungsfrist in Bezug auf Steuerbescheide und ihnen gleichgestellte Bescheide regelt (s. § 169 AO Rz. 3). § 170 Abs. 1 AO normiert den Grundsatz des regelmäßigen Beginns der Festsetzungsfrist, § 170 Abs. 2 bis 6 AO beschreiben die Fälle der Anlaufhemmung der Festsetzungsfris...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Bartone, Insolvenz des Abgabenschuldners, 2000; Bartone, Auswirkungen des Insolvenzverfahrens auf das Zwangsvollstreckungsverfahren nach der AO, AO-StB 2002, 66; Carlé, Einleitung des Insolvenzverfahrens durch die Finanzverwaltung – Effektiver Rechtsschutz in einer schwierigen Lage, AO-StB 2002, 428; Waza, Steuerverfahrensrechtliche Problemfelder in der Insolvenz, NWB Fach 2, 8...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Für die Vergangenheit geprüft und im Prüfungsbericht dargestellt

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Sachverhalt muss für die Vergangenheit geprüft und im Prüfungsbericht dargestellt sein; die Darstellung soll daher umfassend erfolgen (§ 12 BpO). Da er Gegenstand der Prüfung gewesen sein muss, kann der Stpfl. verlangen, dass ein Sachverhalt, für den er eine verbindliche Zusage beantragt, geprüft wird. Der Antrag auf verbindliche Zus...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Festsetzungsfrist

Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 175a Satz 2 AO enthält eine spezielle Ablaufhemmung. Hiernach endet die Festsetzungsfrist nicht vor Ablauf eines Jahres nach dem Wirksamwerden der Verständigungsvereinbarung oder des Schiedsspruchs. Das setzt nach neuerer Auffassung voraus, dass die Festsetzungsfrist bei Einleitung des Verständigungsverfahrens oder bei Antrag des Stpfl...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Einspruchs- und Klagerecht stehen grundsätzlich der Gesellschaft bzw. Gemeinschaft zu. § 352 AO trifft eine einschränkende Regelung dazu, wer befugt ist, Einspruch gegen einen Bescheid über die einheitliche und gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen für das Feststellungssubjekt einzulegen. Dabei findet § 352 AO nur gegenüber ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / H. Verhältnis zu den Verkürzungsdelikten

Tz. 15 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gegenüber den Verkürzungsdelikten der §§ 370 und 378 AO ist die Ordnungswidrigkeit des § 379 AO in all ihren Erscheinungsformen subsidiär. Dies folgt hinsichtlich der leichtfertigen Steuerverkürzung unmittelbar aus § 379 Abs. 4 letzter HS AO und somit mittelbar auch hinsichtlich der Steuerhinterziehung. § 379 AO kommt z. B. dann zum Zug...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 78 Akteneinsicht

Schrifttum Paetsch, Persönliche Akteneinsicht durch die Beteiligten im Revisionsverfahren?, DStZ 2007, 79; Bartone, Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs im Finanzprozess – Eine Zusammenstellung der jüngeren BFH-Rechtsprechung, AO-StB 2011, 179. Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 78 FGO regelt das Akteneinsichtsrecht der Beteiligten. Es ist Ausfluss des grundrechts...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift und Anwendungsbereich

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Leidet ein wirksam bekannt gegebener Verwaltungsakt unter einem Form- oder Verfahrensfehler und ist er rechtswidrig und nicht nichtig (zur Nichtigkeit s. § 125 AO Rz. 3 ff.), kann er nach § 126 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 AO dadurch geheilt werden, dass die Rechtswidrigkeit durch die Nachholung der unterlassenen Verfahrenshandlung beseitigt wird,...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / G. Verbindung und Beteiligung anderer Feststellungsbeteiligter

Tz. 23 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Einsprüche mehrerer Einspruchsberechtigter werden zu einem gemeinsamen Einspruchsverfahren verbunden. Es ergeht eine einheitliche Einspruchsentscheidung. Da die Entscheidung über einen Rechtsbehelf gegen einen Feststellungsbescheid nur einheitlich gegenüber allen Feststellungsbeteiligten ergehen kann (§ 179 Abs. 2 Satz 2 AO), sind Betei...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / G. Ertragskompetenz (§ 3 Abs. 5)

Tz. 48 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 3 Abs. 5 AO knüpft als einfachgesetzliche Regelung an die verfassungsrechtlich determinierte Ertragshoheit an (Art. 106 GG) und ergänzt diese hinsichtlich der Zinsen und steuerlichen Nebenleistungen. Art. 106 GG enthält insoweit keine ausdrückliche Regelung. Tz. 49 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 3 Abs. 5 Satz 1 AO weist den Ertrag a...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Schreib- und Rechenfehler

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Begriff des Schreib- oder Rechenfehlers entspricht demjenigen in § 129 Satz 1 AO (dazu s. § 129 AO Rz. 6 f.). Es muss sich folglich um rein mechanische Fehler handeln. Die mehr als theoretische Möglichkeit eines Rechtsfehlers (Denkfehlers) schließt die Anwendung des § 173a AO aus (von Wedelstädt in Bartone/von Wedelstädt, Rz. 1010). ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 151 Anwendung der Bestimmungen der ZPO

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 151 FGO betrifft die Vollstreckung von Geldleistungen zugunsten des Klägers gegen die im Prozess unterlegene ertragsberechtigte Körperschaft, während § 150 FGO den umgekehrten Fall regelt (s. § 150 FGO Rz. 1). Diese kommt in Betracht, wenn die beklagte Finanzbehörde (§ 63 FGO), die verwaltungsorganisatorisch der Körperschaft zugehörig ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Voraussetzungen

Tz. 22 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 93 Abs. 7 AO zählt die Möglichkeiten für den automatisierten Kontenabruf enumerativ und abschließend auf. Nach dem Gesetzeswortlaut ist der Abruf auf die genannten Fallgruppen beschränkt ("ist nur zulässig"), es handelt sich also nicht um Regelbeispiele. Tz. 23 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 93 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 AO lässt den Abruf...mehr