Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Der Steuertatbestand und seine Verwirklichung

I. Begriff und steuergesetzliche Ausprägung Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die tatbestandlichen Voraussetzungen der Steuerschuld nach Grund und Höhe regeln die Einzelsteuergesetze und der Zollkodex (s. Art. 77 bis 88 UZK) in Verbindung mit den Tarifen. Sie normieren die Steuertatbestände als Gesamtheit der Merkmale, die in objektiver und subjektiver Beziehung zutreffen...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / H. Konkurrenzen

Schrifttum Rolletschke, Die Konkurrenz zwischen Beitragsbetrug (§§ 263, 266a StGB) und Lohnsteuerhinterziehung (§ 370 Abs. 1 AO), wistra 2005, 211; Bauer, Der prozessuale Tatbegriff bei Steuerhinterziehung, wistra 2008, 374; Sommer/Kaufmann, Verklammerung der Steuerhinterziehung (durch aktives Tun) des Erblassers und der Steuerhinterziehung (durch Unterlassen) des Erben – ein r...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Beweismittel

I. Augenscheinsbeweis Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Für den Beweis durch Augenschein gelten die §§ 371 bis 372a ZPO. § 371 ZPO Beweis durch Augenschein (1) Der Beweis durch Augenschein wird durch Bezeichnung des Gegenstandes des Augenscheins und durch die Angabe der zu beweisenden Tatsachen angetreten. Ist ein elektronisches Dokument Gegenstand des Beweises, wird der Be...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / G. Korrektur wegen verfassungswidriger Normen

Tz. 15 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Feststellung der Nichtigkeit eines Gesetzes durch das BVerfG führt nicht zur Korrektur bestandskräftiger Verwaltungsakte (§ 79 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG).mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Allgemeines

I. Bedeutung der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 163 AO betrifft den Erlass aus Billigkeitsgründen im Festsetzungsverfahren. Der Billigkeitserlass im Erhebungsverfahren ist in § 227 AO geregelt. § 163 AO bezweckt, sachlichen und persönlichen Besonderheiten des Einzelfalls (AEAO zu § 163, Nr. 1 Satz 3), die der Gesetzgeber in der Besteuerungsnorm nicht berüc...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Vorzugslasten (Beiträge/Gebühren)

1. Gebühren Tz. 28 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nicht unter den Steuerbegriff fallen die Gebühren. Dabei handelt es sich um Geldleistungen, die als konkrete Gegenleistung für die Inanspruchnahme einer besonderen Leistung – Amtshandlung oder sonstige Tätigkeit – der Verwaltung (Verwaltungsgebühren) oder für die Benutzung öffentlicher Einrichtungen (Benutzungsgebühren) erhob...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Seeger, Verträge zwischen nahe stehenden Personen, DStR 1998, 1339; Heuermann, Simulation im Steuer- und Zivilrecht, DB 2007, 416.mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 3. Nachträgliches Bekanntwerden

a) Nachträglich Tz. 17 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Das Wort "nachträglich" ist im Gesetz nicht definiert. Aus der Zusammenschau mit § 124 Abs. 1 Satz 1 AO ergibt sich jedenfalls, dass Tatsachen oder Beweismittel, die für die Finanzbehörde erst nach Zugang und Wirksamwerden des Verwaltungsakts in Erscheinung treten, nachträglich bekannt geworden sind (BFH v. 05.12.2002, IV...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Pflichtwidriges Unterlassung der Verwendung von Steuerzeichen oder Steuerstemplern

Schrifttum Weidemann, § 370 Abs. 1 Nr. 3 AO im funktionalen Zusammenhang mit dem Erklärungsdelikt des § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO, wistra 2017, 13620 Tz. 20 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Als dritte Begehungsform der Steuerhinterziehung nennt § 370 Abs. 1 Nr. 3 AO das pflichtwidrige Unterlassen der Verwendung von Steuerzeichen oder Steuerstemplern. Steuerzeichen sind Wertzeichen, d...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Umfang der Haftung

Tz. 17 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Haftung ist ihrem Umfang nach in mehrfacher Hinsicht beschränkt, denn die Haftung erstreckt sich nur auf bestimmte Steuerarten und sie ist zeitlich begrenzt. I. Betriebsteuern Tz. 18 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Erwerber haftet für solche Steuern, bei denen sich die Steuerpflicht auf den Betrieb des Unternehmens gründet (Betrie...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Bink, Rechtsbehelfseinlegung schon vor Bekanntgabe des Verwaltungsakts?, DB 1983, 1626; Lohmeyer, Fristen und Termine im Steuerrecht, ZKF 1988, 31; Carl, Einlegung eines Rechtsbehelfs vor Bekanntgabe des angefochtenen Bescheides, DStZ 1989, 211; Schenkewitz/Fink, Die außergerichtlichen Rechtsbehelfsfristen im Steuerrecht und im allgemeinen Verwaltungsrecht, BB 1996, 2117; Weber/...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Die Präklusionsvoraussetzungen

I. Formell ordnungsgemäße Fristsetzung Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Ungeschrieben Voraussetzung für die Präklusion ist, dass die Fristsetzung formell ordnungsgemäß erfolgt sein muss. Dazu gehört folgendes: Die entsprechende Verfügung muss vom Vorsitzenden bzw. vom Berichterstatter im Volltext unterschrieben werden (s. BFH v. 09.04.1991, IX R 57/90, BFH/NV 1992, 51) h...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / J. Taten mit Auslandsbezug

Schrifttum Tiedemann, Europäisches Gemeinschaftsrecht und Strafrecht, NJW 1993, 23; Kemper, Umsatzsteuerkarusselle, NStZ 2006, 593; Hentschel, Braucht die Steuerfahndung noch den § 370 Abs. 6 Sätze 2, 3?, DStR 2009, 1076; Tully/Merz, Zur Strafbarkeit der Hinterziehung ausländischer Umsatz- und Verbrauchsteuern nach der Änderung des § 370 Abs. 6 AO im JStG 2010, wistra 2011, 121....mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde

1. Form, Frist Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Beschwerde ist innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung der angefochtenen finanzgerichtlichen Entscheidung zu begründen (§ 116 Abs. 3 Satz 1 FGO). Es herrscht Begründungszwang, der der Klärung des zur Entscheidung anstehenden Prozessstoffes dient. Die Begründung ist beim BFH (nicht beim FG!) einzureichen (§ 116 Abs. 3...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Beweismaß

1. Richterliche Überzeugung Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Das Gericht entscheidet nach der von ihm gewonnenen Überzeugung (§ 96 Abs. 1 Satz 1 FGO). Damit macht das Gesetz die richterliche Überzeugung zum Maß der Beweiswürdigung (zur Überzeugungsbildung vgl. BFH v. 24.03.2009, VI B 106/08, BFH/NV 2009, 1122; BFH v. 03.05.2016, VIII R 4/13, BFH/NV 2016, 1275). Die Überz...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Scheingeschäfte

I. Begriffe und Beispiele Tz. 12 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Scheingeschäften und anderen Scheinhandlungen im Sinne des § 41 Abs. 2 AO ist eigentümlich, dass sie nicht ernstlich gemeint sind und einen Tatbestand vortäuschen sollen, der in Wirklichkeit weder gewollt ist noch tatsächlich besteht (BFH v. 07.11.2006, IX R 4/06, BStBl II 2007, 372: Scheindarlehen; BFH v. 10.09...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Täter-Opfer-Ausgleich

Schrifttum Franke, Die Rechtsprechung des BGH zum Täter-Opfer-Ausgleich, NStZ 2003, 410; Schädler, Nicht ohne das Opfer? Der Täter-Opfer-Ausgleich und die Rechtsprechung des BGH, NStZ 2005, 366. Tz. 39 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 46a StGB kann das Gericht die Strafe nach § 49 Abs. 1 StGB mildern (s. § 370 AO Rz. 70) oder ganz von Strafe absehen, wenn der Täter durch ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / G. Verfahren nach Ermittlungsabschluss

Schrifttum Brete/Thomsen, Anspruch auf Beendigung des steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahrens, wistra 2008, 367 Tz. 16 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Erweist sich der Verdacht, aufgrund dessen das Strafverfahren eingeleitet worden ist, als unbegründet, stellt die Finanzbehörde das Verfahren mangels Tatverdachts ein (s. § 170 Abs. 2 StPO). Der Beschuldigte ist in Kenntnis...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Besteuerung im Insolvenzverfahren

I. Allgemeines Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die InsO ist seit dem 01.01.1999 in Kraft. In Ergänzung des alten Grundsatzes "Konkursrecht vor Steuerrecht" gilt nunmehr auch der Satz "Insolvenzrecht vor Steuerrecht" (BFH v. 17.12.1998, VII R 47/98, BStBl II 1999, 423; BFH v. 12.12.2003, VII B 265, 01, BFH/NV 2004, 464; BFH v. 24.02.2015, VII R 27/14, BStBl II 2015, 993)...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Aussetzung des Verfahrens (§ 74 FGO)

I. Zweck und Bedeutung Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 74 FGO regelt die Aussetzung des Verfahrens (s. Rz. 2 ff.) und nur diese. Die Aussetzung des Verfahrens bewirkt den Stillstand des Verfahrens auf alleinige Initiative des Gerichts ohne Mitwirkung der Beteiligten. Darüber hinaus können die Beteiligten übereinstimmend den Stillstand des Verfahrens herbeiführen; man ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts

I. Regelung des gewöhnlichen Aufenthalts Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der gewöhnliche Aufenthalt befindet sich nach § 9 Satz 1 AO dort, wo sich jemand unter Umständen aufhält, die erkennen lassen, dass er an diesem Ort oder in diesem Gebiet nicht nur vorübergehend verweilt. Der gewöhnliche Aufenthalt setzt damit einen dauernden, nicht nur vorübergehenden Aufenthalt v...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Abändernde Betragsfestsetzung

1. Grundsatz: eigene Festsetzung durch das Gericht Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Abweichend vom Kassationsprinzip kann das Gericht, sofern der Kläger mit der Anfechtungsklage die Änderung eines Verwaltungsakts, der einen Geldbetrag festsetzt oder eine darauf bezogene Feststellung trifft, begehrt, nach § 100 Abs. 2 Satz 1 FGO (zu Ausnahmen § 100 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Isolierte Aufhebung von Verwaltungsakt und Einspruchsentscheidung

a) Allgemeines Tz. 16 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Eine gegenüber § 100 Abs. 2 FGO vorrangige Rückkehr zum Kassationsprinzip enthält § 100 Abs. 3 FGO. Die Vorschrift soll dem Finanzgericht die Möglichkeit eröffnen, einer Finanzbehörde, die ihrer Ermittlungspflicht nicht nachkommt, weitere Ermittlungen aufzuerlegen und auf diese Weise die Gerichte entlasten. § 100 Abs. 3 FG...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Frenkel, Rechtsbehelfsbelehrungen in Verfügungen von Finanzbehörden, BB 1970, 1347; Späth, Rechtsbehelfsbelehrung in Steuerbescheiden, BB 1975, 697; Scholtz, Rechtsmittelbelehrungen bei Ausländern, DStR 1985, 205; Kutschka, Die Rechtsbehelfsbelehrung zu Einheitswertbescheiden, DStR 1986, 27; Streck/Mack, Folgen unvollständiger Rechtsmittelbelehrung der FG, Stbg. 1991, 131.mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Tatbestandliche Voraussetzungen

I. Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis (§ 222 Satz 1 AO) Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gegenstand der Stundung sind nur solche Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis i. S. des § 37 Abs. 1 AO , die dem Steuergläubiger zustehen, also Steuer- und Haftungsansprüche, Ansprüche auf steuerliche Nebenleistungen und Rückforderungsansprüche. Andere im Steuerrecht wurzelnd...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Tatbestandliche Voraussetzungen

I. Höhe der Zinsen Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 238 Abs. 1 Satz AO betragen die Zinsen 0,5 %. für jeden Monat und zwar ungeachtet der Art der Verzinsung. Da der Zinssatz gesetzlich bestimmt ist, kommt eine abweichende Zinshöhe auch dann nicht in Betracht, wenn nach der Marktzinslage ein höherer oder niedriger Zinssatz anzusetzen wäre. Die Höhe des gesetzlichen...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Baum, Verfahrensrechtliche Fragen bei Steueranmeldungen, DStZ 1992, 588; Trzaskalik, Über die Vorbehaltsfestsetzung und die Steueranmeldung, StuW 1993, 371; Heuermann, Zur Wirkungsweise und Anfechtbarkeit einer Steueranmeldung, insbesondere einer Lohnsteueranmeldung, DStR 1998, 959; Drüen, Zum Wahlrecht der Finanzbehörde zwischen Steuerschätzung und Haftungsbescheid bei unterbl...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Rechtsbehelfsbelehrung

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Einspruchsentscheidung ist mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen. Wegen der Anforderungen und der Folgen einer fehlenden bzw. unrichtigen Belehrung § 55 FGO.mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Tatbestandliche Voraussetzungen

I. Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 116 Abs. 1 FGO normiert die NZB als selbstständiges Rechtsmittel. Nach § 116 Abs. 2 FGO ist die NZB innerhalb eines Monats nach Zustellung des vollständigen Urteils beim BFH (nicht dem FG!) einzulegen. Eine Einlegung der Beschwerde beim FG wahrt die Frist nicht. Leitet des FG die Beschwerde wei...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Entscheidung bei begründeter Revision

1. Vorbemerkung Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Eine Revision ist begründet, wenn das durch die Revision angefochtene Urteil Bundesrecht oder revisibles Landesrecht verletzt und die Entscheidung des FG auf dieser Rechtsverletzung beruht. In diesem Fall eröffnet – sofern nicht wegen § 126 Abs. 4 FGO eine Zurückweisung der Revision erfolgen kann – § 126 Abs. 3 FGO zwei Mö...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Tatbestandliche Voraussetzungen

I. Grundsatz des Amtsbetriebs, Abs. 1 Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 88 Abs. 1 Satz 1 AO begründet die Verpflichtung, den Sachverhalt von Amts wegen zu ermitteln. Die Norm ist damit die Grundnorm des Untersuchungsgrundsatzes. Die Verpflichtung zur Sachverhaltsaufklärung ist aber nicht grenzenlos. In diesem Sinne wird die Art und Weise der Ausfüllung dieser Verpflicht...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Tatbestandliche Voraussetzungen

I. Zulassung der Revision Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Revision ist nur zulässig, wenn sie zugelassen ist. Die Zulassung der Revision kann – wie sich aus dem Gesetzeswortlaut eindeutig ergibt – "nur" auf die in § 115 Abs. 2 FGO abschließend aufgezählten Gründe (s. Rz. 9) gestützt werden. Ob die Revision zugelassen wird entscheidet primär das FG. Es befindet über ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Zu niedrige Festsetzung

Schrifttum Schützeberg, Die Schätzung im Besteuerungs- und im Strafverfahren, StBp 2009, 33; Rübenstahl/Zinser, Die "Schwarzlohnabrede" – Lohnsteuerhinterziehung, Strafzumessung und obiter dicta, NJW 2011, 2481. Tz. 31 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Soweit die Steuer festgesetzt wird, kommt es darauf an, ob die Steuer niedriger festgesetzt wird, als die, die tatsächlich kraft ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Folgen des Fehlens einer notwendigen Begründung

I. Fehlende Begründung Tz. 13 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die fehlende Begründung führt nur zur Anfechtbarkeit, nicht zur Nichtigkeit des Verwaltungsakts (BFH v. 17.03.2009, VII R 40/08, BFH/NV 2009, 1287 zum Schätzungsbescheid). Wird die Begründung nach § 126 Abs. 2 AO bis zum Abschluss der Tatsacheninstanz des finanzgerichtlichen Verfahrens nachgeholt, ist die Verletzun...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Entscheidung über Billigkeitsmaßnahmen

I. Ermessensentscheidung Tz. 20 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Liegen die Voraussetzungen vor, kann die Finanzbehörde über Billigkeitsmaßnahmen entscheiden, und zwar sowohl darüber, ob sie eine solche trifft, als auch darüber, welche sie trifft. Es handelt sich um eine Ermessensentscheidung (h. M.; BFH v. 30.04.2009, V R 15/07, BStBl II 2009, 744 m. w. N.; BFH v. 28.11.2016,...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Grotherr, Anwendungsfragen bei der länderbezogenen Berichterstattung – Country-by-Country Reporting, IStR 2016, 991; Kraft/Heider, Das Country-by-Country Reporting und seine innerstaatliche Umsetzung im Rahmen des "Anti-BEPS-Umsetzungsgesetzes", DStR 2017, 1353, 1360; Schreiber/Greil, Das "Anti-BEPS-Umsetzungsgesetz" – Erläuterungen zu ausgewählten verrechnungspreisspezifische...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Tatbestandliche Voraussetzungen

I. Betretungsrecht Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Das Betretungsrecht steht den Amtsträgern (§ 7 AO), die mit der Einnahme eines Augenscheins betraut sind, den zu einem Augenschein zugezogenen Sachverständigen (§ 98 Abs. 2 AO) und allgemein dem mit der Erstattung eines Gutachtens gem. § 96 AO beauftragten Sachverständigen zu. Nur die genannten Personen sind nach § 99 Ab...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Öffentlich-rechtliche Streitigkeiten über Abgabenangelegenheiten (§ 33 Abs. 1 Nr. 1 FGO)

I. Öffentlich-rechtliche Streitigkeiten Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Zuständigkeit der FG erstreckt sich ausschließlich auf öffentlich-rechtliche Streitigkeiten. Dadurch wird ihre Zuständigkeit zu derjenigen der ordentlichen Gerichte abgegrenzt. Die Abgrenzung erfolgt – abgesehen von ausdrücklich angeordneten Zuweisungen – danach, ob es sich um eine öffentlich-re...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Inhalt der Einspruchsentscheidung

Tz. 11 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die für die Entscheidung zuständige Finanzbehörde hat über einen Einspruch dann zu entscheiden, wenn ein Einspruchsverfahren anhängig ist und das Einspruchsverfahren zulässig ist. Ein Einspruchsverfahren ist dann nicht mehr anhängig, wenn der Einspruch zurückgenommen wurde bzw. Erledigung erklärt wurde. I. Prüfungsumfang Tz. 12 Stand: 22....mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / V. Form, Inhalt und Wirkung der Entscheidung

1. Entscheidung durch Beschluss Tz. 20 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Entscheidung ergeht durch Beschluss, den das Gericht begründen muss (§ 113 Abs. 2 Satz 2 FGO). Für die Entscheidung des Gerichts gelten § 69 Absatz 2 Satz 2 bis 6 FGO und § 100 Abs. 2 Satz 2 FGO entsprechend (§ 69 Abs. 3 Satz 1 2. HS FGO). Die entsprechende Geltung des § 100 Abs. 2 Satz 2 FGO bedeutet,...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Zulassungsgründe

1. Abschließende Aufzählung der Revisionsgründe Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Aufzählung der Zulassungsgründe in § 115 Abs. 2 FGO ist abschließend. Mit der seit dem 01.01.2001 in Kraft getretenen Neuordnung des Revisionsrechts wurde eine langjährige Diskussion über das Revisionsrecht beendet. Es lässt sich aber darüber diskutieren, ob dem Individualrechtsschutz du...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 3. Verspätete Festsetzung

Schrifttum Buse, Umsatzsteuerhinterziehung auf Zeit, UR 2010, 325. Tz. 38 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Steuer ist auch dann verkürzt, wenn sie nicht rechtzeitig festgesetzt oder angemeldet wird. Durch diese Variante ist die Verkürzung auf Zeit angesprochen. Tz. 39 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Im Fall einer verspäteten Steuererklärung bzgl. Veranlagungssteuern tritt di...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Inhaltliche Bestimmtheit

I. Bestimmtheit des Inhaltsadressaten Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Im Verwaltungsakt muss zutreffend und eindeutig angegeben sein, gegenüber wem die Regelung des Einzelfalls ergehen soll, d. h. für wen er bestimmt ist (Inhaltsadressat) und was Gegenstand der Regelung ist (BFH v. 23.08.2017, I R 52/15, BFH/NV 2018, 401). Die zweifelsfreie Angabe des Inhaltsadressaten ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Ermessensfehler

a) Ermessenüberschreitung Tz. 36 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Eine Ermessensüberschreitung liegt vor, wenn die Behörde eine nicht im Rahmen der Ermessensermächtigung liegende Rechtsfolge wählt, sondern darüber hinausgeht. Beispiel Nach § 329 AO darf das einzelne Zwangsgeld 25 000 EUR nicht übersteigen. Damit ist der Höchstrahmen gesetzlich bestimmt. Setzt die Finanzbehörde ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Tatbestandliche Voraussetzungen

I. Beschränkungen und Verbote der ZPO Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gemäß § 319 AO gelten die durch §§ 850 bis 852 ZPO bestehenden Vollstreckungsbeschränkungen und -verbote bei der Vollstreckung von Steuerforderungen sinngemäß. § 850 ZPO Pfändungsschutz für Arbeitseinkommen (1) Arbeitseinkommen, das in Geld zahlbar ist, kann nur nach Maßgabe der §§ 850a bis 850i gepfänd...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Tatbestandliche Voraussetzungen

I. Grundsatz: Recht auf Anhörung Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 91 Abs. 1 Satz 1 AO stellt den Grundsatz auf, dass vor Erlass eines Verwaltungsakts, der in Rechte eines Beteiligten eingreift, diesem Gelegenheit gegeben werden soll, sich zu den für die Entscheidung erheblichen Tatsachen zu äußern. Durch Verwendung des Wortes "soll" bringt der Gesetzgeber zum Ausdruck,...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Bedeutung und Anwendungsbereich der Vorschrift

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Bedeutung der Vorschrift ist vergleichsweise gering, da die Finanzbehörden selten von ihr Gebrauch machen. Wegen der vorherigen Unterrichtung der Beteiligten birgt sie zudem das Risiko, dass sich der Steuerpflichtige auf den Besuch einstellt und damit der Wert der Beweiserhebung gemindert ist.mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Durchführung der Rücknahme

1. Begriff und Wirkung der Rücknahme Tz. 16 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Rücknahme ist die Aufhebung der Regelungswirkung des Verwaltungsakts. Die Änderung oder der Austausch der Begründung des Verwaltungsakts ohne Änderung des Regelungsinhalts ist keine Rücknahme (von Wedelstädt in Bartone/von Wedelstädt, Rz. 295; von Wedelstädt in Gosch, § 130 AO Rz. 70). Tz. 17 Stand: 22...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Inhalt der Prüfungsanordnung

I. Inhaltsadressat Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Prüfungsanordnung ist an denjenigen zu richten, der die Prüfung dulden muss ( Inhaltsadressat). Das ist der Stpfl. i. S. des § 193 AO (s. § 193 AO Rz. 6 ff.). Wegen der inhaltreichen Bestimmtheit s. § 119 AO Rz. 3. Bei zusammenveranlagten Eheleuten/Lebenspartnern, die je für sich Prüfungssubjekte sind, können die Pr...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Tatbestand

I. Vorliegen der Voraussetzungen für die Aufhebung oder Änderung eines Steuerbescheids (§ 177 Abs. 1 und 2 AO) Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Voraussetzungen für die Berichtigung eines Steuerbescheids oder eines gleichgestellten Bescheids (s. Vor §§ 172–177 AO Rz. 3 ff.) müssen vorliegen. Als Korrekturnormen kommen neben den §§ 172ff. AO auch die in den Einzelsteu...mehr